MvB Fashion GmbH
Parkstraße 23, 80339 München, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Georg-Moritz von Bülow seit 12.11.2002 | Geschäftsführer |
Wirtschaftlich Berechtigte
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Identifizierte Personen (1)
| Name | Anteil |
|---|---|
Moritz von Bülow | 100.00% |
Gesellschafter
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Munich Fashion Fair GmbHMünchenJahresabschluss zum 31. Dezember 2010Bilanz zum 31. Dezember 2010AKTIVA
Anhang des Jahresabschlusses zum 31.12.2010I. Allgemeine AngabenDer Jahresabschluss der Munich Fashion Fair GmbH wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuchs aufgestellt. Es wird von dem Wahlrecht Gebrauch gemacht, die neuen Vorschriften zur Rechnungslegung durch das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) in vollem Umfang erstmals für das Geschäftsjahr beginnend zum 1. Januar 2010 anzuwenden. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten. Angaben, die wahlweise in der Bilanz oder im Anhang gemacht werden können, sind insgesamt im Anhang aufgeführt. Nach den in § 267 HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine Kapitalgesellschaft. Die Aufstellung des Jahresabschlusses erfolgte unter teilweiser Ausnutzung der größenabhängigen Erleichterungen gemäß §§ 266 Abs. 1, 274a, 276 und 288 HGB. Die Bezeichnung einzelner Posten der Bilanz wurde gemäß § 265 Abs. 6 HGB geändert, sofern dies einer klaren Darstellung der Posten dient. Posten der Bilanz, die im Geschäftsjahr sowie im Vorjahr keinen Betrag ausweisen, werden gemäß § 265 Abs. 8 HGB nicht angegeben. II. Bilanzierungs- und BewertungsmethodenErworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und sofern sie der Abnutzung unterlagen, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände und entsprechend den steuerlichen Vorschriften linear vorgenommen. Forderungen sind zum Nennwert oder dem niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt. Sonstige Vermögensgegenstände sind zum Nennwert oder dem niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt. Die Guthaben bei Kreditinstituten wurden mit dem Nominalwert angesetzt. Die ausstehenden nicht eingeforderten Einlagen sind zum Nominalwert bewertet. Durch das Gesetz zur Modernisierung des Bilanzrechts in der Fassung vom 25. Mai 2009 (BGBl. I S. 1102) wurde der bislang unter den Aktiva ausgewiesene Posten der ausstehenden nicht eingeforderten Einlagen auf das gezeichnete Kapital (Vorjahr: EUR 12.500,00) gem. § 272 Abs. 1 S. 3 HGB umgegliedert und erfolgt nun offen vom Eigenkapital abgesetzt unter den Passiva. Hierdurch verkürzt sich die Bilanzsumme des Vorjahres von EUR 1.012.705,49 auf EUR 1.000.205,49. Die Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt. Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt. III. Sonstige Angaben1. Geschäftsführung und Vertretung Geschäftsführer im Berichtszeitraum waren George Erich Heinrich Ritter und Edler Herr von Berger, Kaufmann, und Georg-Moritz von Bülow, Kaufmann. Die Geschäftsführer vertreten die Gesellschaft gemeinsam. In kaufmännischen Angelegenheiten vertritt Georg-Moritz von Bülow die Gesellschaft seit Mai 2010 alleine. Mit Eintragung zum 15. März 2012 ist George Erich Heinrich Ritter und Edler Herr von Berger als Geschäftsführer ausgeschieden. 2. Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern und von diesen beherrschte Unternehmen werden bestritten und sind in Höhe des bestrittenen Betrags von EUR 700.820,29 in den Rückstellungen enthalten. 3. Bilanzielle Überschuldung Nach Ansicht der Geschäftsführung steht die bilanzielle Überschuldung der Fortführung des Unternehmens nicht entgegen, weil in ausreichendem Umfang stille Reserven vorhanden sind. 4. Ergebnisverwendung Der Jahresfehlbetrag wird mit den Überschüssen aus den Vorjahren verrechnet und vorgetragen.
München, den 02. April 2012 Georg-Moritz von Bülow, Geschäftsführer Der Jahresabschluss wurde bislang noch nicht festgestellt |
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