Zettelmann
Elektrotechnik GmbH
Taucha
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Handelsbilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
81.676,00 |
17.756,50 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
3,50 |
3,50 |
| II.
Sachanlagen |
81.672,50 |
17.753,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
377.429,31 |
405.062,49 |
| I.
Vorräte |
57.379,38 |
26.850,10 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
184.778,88 |
235.872,96 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
135.271,05 |
142.339,43 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
4.167,27 |
3.206,29 |
| Aktiva |
463.272,58 |
426.025,28 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
183.497,46 |
173.398,90 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
30.677,51 |
30.677,51 |
| II.
Gewinnvortrag |
142.721,39 |
128.005,63 |
| III.
Jahresüberschuss |
10.098,56 |
14.715,76 |
| B.
Rückstellungen |
110.561,11 |
88.801,84 |
| C.
Verbindlichkeiten |
169.214,01 |
163.824,54 |
| Summe
Passiva |
463.272,58 |
426.025,28 |
Anhang
1.
Allgemeine Angaben zum Unternehmen
Die Zettelmann Elektrotechnik GmbH hat ihren Sitz in
Taucha und ist unter der Nummer HRB 12198 im Register
des Amtsgerichts Leipzig eingetragen.
2.
Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die
Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft
im Sinne der §§ 264, 267 Abs. 1 HGB
auf.
Der vorliegende Jahresabschluss ist
grundsätzlich unter Beibehaltung der für den
Vorjahresabschluss angewendeten Gliederungs- und
Bewertungsgrundsätzen nach den für kleine
Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des
Handelsgesetzbuches in der für das Geschäftsjahr
geltenden Fassung aufgestellt.
3.
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Die Bilanzierung der
immateriellen Vermögensgegenstände und der
Sachanlagen erfolgt zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten unter Berücksichtigung
nutzungsbedingter planmäßiger Abschreibungen.
Grundlage der planmäßigen Abschreibung ist die
voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen
Vermögensgegenstandes
(§ 253 Abs. 1 S. 1,
Abs. 3 HGB).
Bei den immateriellen
Vermögensgegenständen erfolgt die Abschreibung
linear. Als Nutzungsdauer wurden fünf Jahre zugrunde
gelegt.
Die Gegenstände des beweglichen
Anlagevermögens werden linear und degressiv über
folgende Nutzungsdauern abgeschrieben:
andere Anlagen, Betriebs- und
Geschäftsausstattung 3 bis 13 Jahre
Die
geringwertigen Wirtschaftsgüter mit
Anschaffungskosten bis zu € 800,00 wurden im Jahr
der Anschaffung gemäß § 6 Abs. 2
EStG voll abgeschrieben.
In den Vorjahren entstandene Sammelposten
gemäß § 6 Abs. 2a EStG
wurden mit jeweils einem Fünftel gewinnmindernd
aufgelöst.
Es wurden keine
außerplanmäßigen Abschreibungen
gemäß § 253 Abs. 3 HGB
vorgenommen.
Die
Vorräte wurden durch Stichtagsinventur
aufgenommen. Die Vorräte sind anhand der
Inventurlisten von der Gesellschaft bewertet worden.
Die
Forderungen und
sonstigen Vermögensgegenstände wurden zu
Nennwerten angesetzt. Einzelwertberichtigungen wurden
vorgenommen. Das latente Ausfallrisiko wurde durch eine
Pauschalwertberichtigung berücksichtigt.
Flüssige Mittel werden zu Nominalwerten
angesetzt (§ 253 Abs. 1 HGB).
Für die Ausgaben vor dem Abschlussstichtag,
soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem
Abschlussstichtag darstellen, wurde ein
Rechnungsabgrenzungsposten gemäß
§ 250 HGB auf der Aktivseite gebildet.
Die
sonstigen Rückstellungen erfassen alle
erkennbaren Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten und
sind mit dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig
ist (§ 253 Abs. 1 S. 2 HGB). Kosten-
und Preissteigerungen sind im Erfüllungsbetrag
berücksichtigt.
Verbindlichkeiten werden mit ihrem
Erfüllungsbetrag bilanziert (§ 253
Abs. 1 S. 2 HGB).
4.
Erläuterungen zur Bilanz
a)
Gezeichnetes Kapital:
Das gezeichnete Kapital wurde noch nicht auf Euro
umgestellt. Es beträgt DM 60.000,00 (Vorjahr:
DM 60.000,00).
b)
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände:
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände mit einer Restlaufzeit von
mehr als einem Jahr betragen € 520,34 (Vorjahr:
€ 520,34).
c)
Verbindlichkeiten:
Die Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu
einem Jahr betragen € 119.040,15 (Vorjahr: €
163.824,54).
Die Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von
mehr als einem Jahr bis zu fünf Jahren betragen
€ 50.173,86 (Vorjahr: € 0,00).
Die Verbindlichkeiten mit einer Laufzeit über 5
Jahren betragen € 0,00.
Die Verbindlichkeiten, die durch Pfandrechte
gesichert sind, belaufen sich auf € 0,00.
5.
Sonstige Angaben
a)
Anzahl der Arbeitnehmer:
Im Geschäftsjahr wurden durchschnittlich 8
Arbeitnehmer beschäftigt.
b)
Ergebnisverwendung:
Der Jahresabschluss wird vor Ergebnisverwendung
aufgestellt.
Taucha, 7. April 2025
gez. Peter Zettelmann
|
|
gez. Heiko Zettelmann
|
(Geschäftsführer)
|
|
(Geschäftsführer)
|
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 21.05.2025
festgestellt.
|