Stammdaten

Register
Amtsgericht Hamburg HRB 127603
Vorher
elbe informatik UG (haftungsbeschränkt)
Eingetragen
24.5.2013
Branche
Erbringung von Beratungsleistungen auf dem Gebiet der InformationstechnologieGroßhandel mit Datenverarbeitungsgeräten, peripheren Geräten und SoftwareTätigkeiten der Großhandelsvermittlung von Büromaschinen, Datenverarbeitungsgeräten, peripheren Geräten und Software
Gegenstand
der Handel mit, Vertrieb und Entwicklung von Hard- und Softwaresystemen, die Erbringung von diesbezüglichen Dienstleistungen und alle damit im Zusammenhang stehenden Geschäfte, mit Ausnahme erlaubnispflichtiger Tätigkeiten.

Historie

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Management

NameRolle
Titus von Boxberg
seit 24.5.2013
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (2)

NameAnteil
Titus von Boxberg
60.00%
Thomas Knepper
40.00%

Gesellschafter
Beta

2 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Name
Ort
Betrag
Anteil
Titus von Boxberg
Hamburg
18.600 €
60.00%
Thomas Knepper
Hamburg
12.400 €
40.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

elbe informatik GmbH (vormals: elbe informatik UG (haftungsbeschränkt))

Hamburg

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2014 bis zum 31.12.2014

Bilanz

Aktiva

31.12.2014
EUR
31.12.2013
EUR
A. Anlagevermögen 18.726,00 4.731,00
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 3.983,00 0,00
II. Sachanlagen 14.743,00 4.731,00
B. Umlaufvermögen 129.118,02 49.332,81
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 19.880,02 18.555,08
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 109.238,00 30.777,73
Bilanzsumme, Summe Aktiva 147.844,02 54.063,81

Passiva

31.12.2014
EUR
31.12.2013
EUR
A. Eigenkapital 112.454,67 31.545,18
I. gezeichnetes Kapital 31.000,00 1.000,00
II. Gewinnrücklagen 0,00 30.000,00
III. Gewinnvortrag 545,18 0,00
IV. Jahresüberschuss 80.909,49 0,00
V. Bilanzgewinn / Bilanzverlust 0,00 545,18
B. Rückstellungen 25.686,43 16.331,29
C. Verbindlichkeiten 9.702,92 6.187,34
Bilanzsumme, Summe Passiva 147.844,02 54.063,81

Anhang


Bei der Gesellschaft handelt es sich um eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB. Von den größenabhängigen Erleichterungen des § 288 HGB wurde Gebrauch gemacht.


Erläuterungen der Bilanz (§ 284 HGB

Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände werden zu Anschaffungskosten angesetzt und planmäßig linear über die voraussichtliche Nutzungsdauer abgeschrieben.

Die Sachanlagen werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, im Falle abnutzbarer Sachanlagen vermindert um planmäßige nutzungsbedingte Abschreibungen, bilanziert. Die Abschreibungen werden linear auf die Nutzungsdauer vorgenommen.

Selbständig nutzbare bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens, die der Abnutzung unterliegen, werden im Zugangsjahr voll abgeschrieben, falls die Anschaffungs- oder Herstellungskosten EUR 410,00 nicht übersteigen. Entsprechende Anlagegegenstände mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten zwischen EUR 411,00 und EUR 1.000,00 werden jahresweise in einem Sammelposten zusammengefasst, der über fünf Jahre abgeschrieben wird.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden mit dem Nennwert nach Abzug erforderlicher Wertberichtigungen bilanziert. Die Höhe der Wertberichtigungen richtet sich nach dem voraussichtlichen Ausfallrisiko. Forderungen mit einer Fälligkeit von mehr als einem Jahr sind mit dem abzinsten Wert angesetzt.

Latente Steuern sind ab 2010 für Unterschiede zwischen den handelsrechtlichen und steuerlichen Wertansätzen von Vermögensgegenständen, Schulden und Rechnungsabgrenzungen zu bilden. Kleine Kapitalgesellschaften sind gemäß § 274a Nr. 5 HGB von der Latenzrechnung befreit.

Rückstellungen werden für alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen gebildet. Die Bewertung erfolgt jeweils in Höhe des Erfüllungsbetrages, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung erforderlich ist, um zukünftige Zahlungsverpflichtungen abzudecken. Künftige Preis- und Kostensteigerungen sind zu berücksichtigen.

Rückstellungen mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr sind gemäß § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB mit dem ihrer Laufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre abzuzinsen.

Verbindlichkeiten werden mit ihrem Erfüllungsbetrag bilanziert. Verbindlichkeiten mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr sind mit dem abgezinsten Wert anzusetzen.


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