Ortlinghaus Beteiligungs GmbH
Selbe AdresseHerstellung von handgeführten Werkzeugen mit Motorantrieb
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Martina Steenken seit 29.12.2021 | Prokura |
Christoph Dr. Hammers seit 4.11.2021 | Prokura |
Andrea Schröer seit 24.1.2020 | Prokura |
Bastian Dr. Franzkoch seit 3.9.2018 | Geschäftsführer |
Jörg Muhtz seit 28.12.2011 | Prokura |
Peter Ortlinghaus seit 16.10.2008 | Geschäftsführer |
Christian Hartnagel seit 15.6.2004 | Prokura |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Ortlinghaus-Werke GmbHWermelskirchenJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Lagebericht für das Gechäftsjahr 20231. Grundlagen des Unternehmens 1.1 Geschäftsmodell Ortlinghaus-Werke wurde 1898 gegründet und ist ein international führender Spezialist im Bereich Kupplungen, Bremsen, Lamellen und Antriebssystemen. Unsere Mitarbeiter sind in ihren Fachbereichen hochspezialisiert, sodass sie sich auf Trends und Anforderungen ihrer Branche konzentrieren und diese optimal für unsere Kunden umsetzen können. Die Verkaufs-, Auftragsabwicklungs- und Bestellvorgänge sind bei Ortlinghaus in einer Branchenmanagementstruktur organisiert. Das Branchenmanagementsystem wird von Technologieexperten unterstützt, die sich ihren Technologiebereichen und deren technischen Herausforderungen widmen. Ortlinghaus-Werke ist in folgenden Branchen aktiv: • Umformtechnik • Marineantriebstechnik • Windentechnik 1.2 Entwicklung Der Bereich Entwicklung richtet die Entwicklungsressourcen und -kompetenzen der Ortlinghaus-Werke an den Markterfordernissen der drei strategischen Geschäftsfelder Umformtechnik, Marineantriebstechnik und Windentechnik aus. Um die marktseitigen Anforderungen in den strategischen Geschäftsfeldern perspektivisch zu erfüllen, wurden für den Bereich Entwicklung drei strategische Stoßrichtungen definiert: 1. Herstellungs- und zielkostengerecht konstruieren, 2. Auslegungsgrenzen strategischer Produkte erweitern und 3. Produkte nach Lastenheft im Zeit- und Kostenrahmen entwickeln. Basierend auf den strategischen Stoßrichtungen arbeiten wir mit einem Zielsystem, welches acht Handlungsfelder reflektiert: Qualifikation, Projektmanagement, Ausstattung, Prozesse, Strukturen, Kommunikation, Steuerung und Wissensmanagement. 1.3 Mitarbeiter Die Personalstärke der Ortlinghaus-Werke ist im Vergleich zum Vorjahr gestiegen (Tab. 1).
Tab. 1: Personalzahlen Ortlinghaus-Werke hat weiterhin eine sehr geringe arbeitnehmerinitiierte Fluktuation in der Stammbelegschaft. Dies ist auf unsere sehr gute Arbeitsatmosphäre und die konkurrenzfähige Vergütung zurückzuführen. Unsere durchschnittliche Betriebszugehörigkeit liegt bei 19 Jahren. 2. Wirtschaftsbericht 2.1 Gesamtwirtschaftliches Umfeld und branchenspezifische Rahmenbedingungen Die Auftragsbilanz 2023 im Maschinenbau fällt mit einem realen Rückgang von 12 % unerfreulich aus - daran kann auch ein etwas besseres Resultat im Dezember nichts ändern. Weiterhin ist eine Trendwende nicht erkennbar. "In den großen Absatzmärkten Europa, den USA und China fehlt es an Vertrauen in einen dauerhaften globalen Konjukturaufschwung, den gerade die Investitionsgüterindustrie benötigen würde", kommentiert VDMA-Chefvolkswirt Dr. Ralph Wiechers die Jahresbilanz der Bestellungen. Im Inland verbuchten die Unternehmen 2023 ein Orderminus von 11 %, aus dem Ausland kamen 13 % weniger Bestellungen. Dabei betrug das Auftragsminus aus den Euro-Ländern 16 %, die Nicht-Euro-Länder schlugen mit einem Rückgang von 11 % zu Buche. 1 2.2. Geschäftsverlauf Das Auftragsvolumen der Ortlinghaus-Werke im Jahr 2023 ist im Vergleich zum Vorjahr gesunken. Während die Gesamtbranche im Auftragseingang um - 12,3 % abnahm und im Umsatz um 0,6 % zunahm, ist der Auftragseingang im gleichen Zeitraum um - 14,6 MEUR (- 22 %) auf 52,9 MEUR zurück gegangen. Hierzu trägt das Ausland mit einer Reduzierung von - 32 % und das Inland mit - 3 % bei. Im Vergleich zur Umsatzplanung zum Geschäftsjahresende 2022 ist der marktbezogene Umsatz im Geschäftsjahr 2023 um 9,8 MEUR höher ausgefallen. Dementsprechend liegt auch der Jahresüberschuss in Höhe von 2,3 MEUR über der ursprünglichen Planung aus dem Jahr 2022. 2.3. Ertragslage Die regionale Verteilung des anteiligen Umsatzes ist im Berichtsjahr nahezu identisch mit dem Vorjahr.
Tab. 2: Volumenentwicklung Maschinenbau In- vs. Ausland, Quelle: Stat. Bundesamt
Tab. 3: Volumenentwicklung Ortlinghaus-Werke In- vs. Ausland Die Kundenstruktur der Ortlinghaus-Werke ist breit gefächert und international aufgestellt. Im Jahr 2023 lag die direkte Exportquote des Unternehmens bei 63 % (VJ: 63 %). Darüber hinaus liefern aber auch unsere deutschen Kunden einen Großteil ihrer Produkte ins Ausland. Der indirekte Ausfuhranteil dürfte daher deutlich über dem genannten Wert liegen. Mehr als zwei Drittel des Geschäfts der Ortlinghaus-Werke wird in Deutschland und Europa getätigt. Der (Nord- und Süd-)amerikanische Markt spielt mit seinen politischen Unwägbarkeiten keine bestimmende Rolle, ist aber wegen seiner langfristigen Potenziale in Zukunft interessant. Der Zugang ist über eigene Vertriebsgesellschaften oder Handelspartner gesichert. In Asien dominiert die Volksrepublik China unser Geschäft. Die Region ist zum einen als Standort wegen seiner komparativen (Faktor-)Kostenvorteile interessant. Diesen Aspekt gestaltet Ortlinghaus-Werke seit 2015 aktiv für sich. Zum anderen erschließen wir uns hier neben dem Inlandsmarkt vor allem auch das Geschäft mit ebenfalls lokal vertretenen, ausländischen Geschäftspartnern. Daneben ist Ortlinghaus-Werke auch in den wichtigen Schwellenländern - meist über lokale Vertriebsgesellschaften - präsent. Hier gilt es, den stabilen Kern des Geschäftes durch eine vorausschauende Markterschließung und -bearbeitung, um Potenzial- und Schlüsselmärkte der Zukunft zu ergänzen. Das ordentliche Betriebsergebnis (Ergebnis vor Zinsen, Abschreibungen auf Finanzanlagen und Steuern) i.H.v. 3.805 TEUR sinkt gegenüber dem Vorjahreswert von 7.225 TEUR um - 3.420 TEUR. Dieser Rückgang wird wesentlich geprägt durch die Verminderung des Bestands an fertigen und unfertigen Erzeugnissen und den Rückgang der sonstigen betrieblichen Erträge in Höhe von - 1.826 TEUR gegenüber dem Vorjahr. Die Materialkosten konnten um 3,7 % Punkte gesenkt werden. Die Personalkosten und die sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind auf Vorjahresniveau. 2.4. Vermögenslage Insgesamt verfügt Ortlinghaus-Werke über 99 Produktionsmaschinen. Diese waren im Jahresmittel zu rd. 93 % ausgelastet, was rd. acht Prozentpunkte über dem langjährigen Mittelwert im deutschen Maschinenbau von 85 % liegt. Grundsätzlich strebt Ortlinghaus-Werke über eine angemessen hohe Investitionsquote eine stetige Erneuerung des Maschinenparks an, ohne sich hierbei an feste Vorgabewerte zu binden. Nachdem im Jahr 2022 2,2 MEUR für Investitionen in das Sachanlagevermögen getätigt wurden, wurden im Berichtsjahr 2,7 MEUR investiert. Für das laufende Geschäftsjahr werden Investitionen i.H.v. 2,0 MEUR budgetiert. Vermögensseitig war die Bilanz im Bereich des Umlaufvermögens durch den Abbau der Forderungen gegenüber dem Vorjahr um 1,3 MEUR geprägt. Die Vorräte wurden insgesamt leicht reduziert. Der Bestand an Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe wurde aufgebaut und der Bestand an unfertigen Erzeugnissen und unfertigen Leistungen wurde abgebaut. Das Sachanlagevermögen wurde aufgrund der höheren Investitionen aufgebaut. Die Finanzanlagen wurden aufgrund von Auszahlungen aus Rückdeckungsansprüchen aus Lebensversicherungen reduziert. Kapitalseitig wird weiterhin eine Eigenkapitalquote von über 60 % ausgewiesen. Daneben haben sich die Verbindlichkeiten reduziert, was insbesondere auf den Abbau der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen zurückzuführen ist. Die sonstigen Verbindlichkeiten liegen auf Vorjahresniveau und die erhaltenen Anzahlungen haben sich reduziert. Der gesamte Finanzbedarf des Unternehmens ist dessen ungeachtet durch ausreichende liquide Mittel gesichert. Eine Kreditlinie der Hausbank steht zur Verfügung, wird allerdings nicht in Anspruch genommen. 2.5. Finanzlage Die liquiden Mittel haben sich im Geschäftsjahr von 5.685 TEUR um 501 TEUR auf 6.186 TEUR erhöht. Der Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit erhöht die liquiden Mittel um 3.709 TEUR. Der Jahresüberschuss, die Veränderung der Vorräte, der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie anderer Aktiva, die nicht der Investitions- oder Finanzierungstätigkeit zuzuordnen sind, erhöhen den Cashflow um 4.490 TEUR. Des Weiteren wirkt sich die Abschreibung positiv auf den Cashflow aus. Dagegen reduziert die Veränderung der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie die Veränderung der Rückstellungen den Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit. Der Cashflow aus der Investitionstätigkeit verringert die liquiden Mittel um 2.097 TEUR und der Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit verringert die liquiden Mittel um 1.111 TEUR. 3. Chancen- und Risikobericht 3.1. Risiken und Chancen I. Strategische und Politische Risiken Der Kalte Krieg zwischen den USA und China stellt ein globales Risiko dar, das die bestehende Weltordnung bedrohen könnte, insbesondere wenn die Situation in Taiwan eskaliert und westliche Regierungen zu einer Intervention veranlasst. Die beiden Supermächte konkurrieren in Bereichen wie Handel, Technologie und Einflusszonen. Die Konflikte in Osteuropa und im Nahen Osten stellen, abgesehen von den lokalen humanitären Katastrophen, ein Risiko für die weltweite Energie- und Lebensmittelversorgung dar. Die Vereinigten Staaten, die Europäische Union, Japan und Korea haben ehrgeizige Ziele für die Erreichung der Klimaneutralität bis 2050 festgelegt, während China dieses Ziel bis 2060 und Indien bis 2070 anstrebt. Viele Länder haben sich auch Zwischenziele bis 2030 gesetzt. Die Europäische Union plant beispielsweise, Investitionen in klimaneutrale Technologien durch ein Taxonomie-System zu lenken. Diese Herangehensweise soll den Übergang zu saubereren und nachhaltigeren Industrien erleichtern und Kapitalströme in die dringend benötigten Bereiche lenken. Eine Strategie im globalen Bemühen um Klimaschutz, die einen wegweisenden Einfluss auf unsere strategischen Geschäftsfelder hat, ist die Elektrifizierung von Antriebssträngen. Diese Umstellung trägt nicht nur erheblich zur Emissionsreduzierung bei, sondern bietet auch verschiedene technische Vorteile wie beispielsweise eine höhere Effizienz und geringere Wartungsaufwendungen. Zur Begegnung aller beschriebenen Risiken wird ein Maßnahmenpaket abgearbeitet mit dem Ziel, das Unternehmen zu fokussieren, zu flexibilisieren und seine Kostenstrukturen zu senken. Ergänzende Mittel zur Bestimmung und Erfassung dieser abstrakten Einflüsse und deren nachfolgende Konkretisierung sind eine diskussionsoffene Unternehmenskultur, ein ständiger (in-)formeller Austausch über Abteilungsgrenzen hinweg sowie institutionalisierte Foren, z.B. das Element "Innovationsstrategie" und die unter V. beschriebene IT-Strategie. II. Marktrisiken Aus differenzierten Analysen unserer Absatzmärkte ist als zentraler Aspekt der Marktrisiken die Produktqualität hervorgegangen. Sowohl in bestehenden als auch in neuen Märkten wurde diese als das größte Einzelrisiko identifiziert. Relevante Maßnahmen im Bereich Qualitätsmanagement und Entwicklung sollen das potenzielle Risiko reduzieren und so für eine weiterhin kompromisslose höchste Produktqualität sorgen. Währungskursrisiken werden durch Fakturierung in Euro minimiert. III. Rechtliche Risiken Rechtliche Risiken stellen einen sehr geringen Teil des Risikowertbeitrages dar. Als nennenswert innerhalb dieses Bereiches wurden Produkthaftungsfragen identifiziert, welche naturgemäß mit allen Neuentwicklungen einhergehen. Ortlinghaus-Werke reagiert hier mit intensiven internen und externen Testreihen und sichert das verbleibende Restrisiko über eine spezielle Produkthaftungsversicherung ab. IV. Leistungsrisiken Die von der Gesellschaft für die Fertigung benötigten Rohstoffe sind weltweit zum größten Teil bei verschiedenen Lieferanten verfügbar und unterliegen keiner Monopolsituation. Die Lieferantenbeziehungen bestehen zum Teil seit langer Zeit und beruhen auf vertrauensvoller Zusammenarbeit. Zur Vermeidung von Versorgungsengpässen wurden die Bemühungen im Bereich regionale Risikostreuung erhöht sowie die Anzahl der potenziellen Partner vergrößert. Des Weiteren haben wir die Vorplanung der zu produzierenden Produkte ausgeweitet und uns darüber etwas stärker von der Liefersituation am Beschaffungsmarkt unabhängig gemacht. Der eigene Maschinenpark birgt bewusste Redundanzen in den Fertigungsverfahren sowie alternative Fertigungspfade und bietet hierüber positive Beiträge zur Risikominderung. Darüber hinaus wurden für alle Produktionsprozesse mögliche Lohnfertiger ermittelt und - falls erforderlich - qualifiziert. V. Unterstützungsprozessrisiken Wie bei anderen global agierenden Unternehmen auch sind die Zuverlässigkeit und Sicherheit der Informationstechnologie (IT) von großer Bedeutung. Dies gilt umso mehr, als dass der allgegenwärtige Einsatz informationstechnischer Systeme zur Unterstützung der Geschäftsprozesse sowie für die interne und externe Kommunikation in gleichem Maße ihres Nutzens auch das mit einem Ausfall einhergehende Risiko durch Prozessstörungen und/oder Datenverlust vergrößert. Um diesem Umstand Rechnung zu tragen, werden sämtliche Aspekte der IT grundsätzlich redundant ausgelegt. Das heißt, dass die vorhandenen Ressourcen mindestens doppelt bereitgestellt werden. Dabei kann es sich, wie bspw. im Bereich der Speichermedien, um identische Doppelungen handeln. In anderen Bereichen, etwa denen der Stromversorgung oder der (externen) Datenübermittlung, sind dies Ein- und Vorrichtungen, welche ihrer Art nach bewusst anders gestaltet sind als die primäre Ausstattung, diese funktional aber vollständig zu ersetzen in der Lage wären. So wird etwa die Stromversorgung bei Ausfall des öffentlichen Stromnetzes durch hauseigene Akkumulatoren sichergestellt. Oder die Richtfunk-, Kupfer- und auch Glasfaseranbindungen im Bereich der Datenübermittlung sind so aufgebaut, dass jede der Alternativen kapazitativ und zeitlich jederzeit die Aufgaben der anderen beiden übernehmen kann. Daneben werden sämtliche Systemkomponenten (Hard- und Software) regelmäßig erneuert, um altersbedingte Ausfälle so weit wie möglich auszuschließen. Um der wachsenden Bedeutung der IT-Risiken gerecht zu werden, wurde die in den Vorjahren erarbeitete IT-Strategie im Berichtsjahr konsequent weiterentwickelt und umgesetzt, durch welche in einem permanent revolvierenden Prozess aus ganzheitlicher, zielgerichteter Betrachtung und Bewertung ein Entwicklungspfad vorgezeichnet wird, der das Risiko von Fehlentwicklungen minimiert. In ihm wird das Thema der IT-Strategie in fünf Einzelaspekte (Organisation, Prozesse, Anwendungen, Systeme und IT-Sicherheit) niedergebrochen und abgearbeitet. Neben diesen Bemühungen wurden regelmäßig und nach Bedarf die Meinungen und ggf. die Unterstützung von Experten eingeholt. VI. Chancen Das Chancenmanagement umfasst den systematischen Umgang mit Chancen und Potenzialen im Unternehmen. Dabei arbeiten Entwicklung, Vertrieb und Controlling verzahnt mit der Geschäftsführung zusammen, um integrierte Steuerungsprozesse sicherzustellen. Hierbei werden relevante Markt- und Techniktrends systematisch aufbereitet und ganzheitlich diskutiert. Ebenso wie das Risikomanagement ist auch das Chancenmanagement darauf ausgerichtet, den Wert des Unternehmens zu erhalten und zu steigern. Eine Quantifizierung der Chancen ist nicht durchführbar, weil in der Regel die externen Rahmenbedingungen und Einflussfaktoren für die Nutzung der Chancen relevant und diese nur begrenzt durch die Gesellschaft beeinflussbar sind. Durch qualifizierte Mitarbeiter auf allen Unternehmensebenen, einhergehend mit kontinuierlich hohen Entwicklungsaufwendungen, welche in enger Zusammenarbeit und in gemeinschaftlichen Projekten mit einzelnen Schlüsselkunden betrieben werden, ist Ortlinghaus-Werke in der Lage, sich den aktuellen Entwicklungen am Markt zu stellen. Insbesondere Projekte im Bereich Mechatronik stoßen auf positive Resonanz. Durch die breite Kundenbasis bietet sich die Chance, an positiven Entwicklungen in unterschiedlichen Wirtschaftszweigen zu partizipieren. Die Geschäftsführung ist davon überzeugt, dass die Ertragskraft der Gesellschaft eine solide Basis für die künftige Geschäftsentwicklung darstellt und für die nötigen Ressourcen sorgt, um die der Gesellschaft zur Verfügung stehenden Chancen zu verfolgen und den Risiken zu begegnen. 3.2. Prognosebericht Amerika Der IWF prognostiziert, dass das Bruttoinlandsprodukt (BIP) der USA im Jahr 2024 um 1,5 % steigen wird. Konjunkturprogramme in Höhe von insgesamt 1,2 Billionen US-Dollar, wie sie im Rahmen des IRA (Inflation Reduction Act), CSA (Chips and Science Act) und IIJA (Infrastructure Investment and Jobs Act) in den USA aufgelegt wurden, haben das Ziel, die wirtschaftliche Erholung anzukurbeln und die Industrie in den USA zu stärken. Durch Investitionen in Schlüsselbereiche wie Infrastruktur, Technologie und Bildung wird die Wettbewerbsfähigkeit der USA gesteigert. Dies schafft neue Arbeitsplätze, fördert Innovationen und unterstützt das Wachstum der heimischen Wirtschaft. Allerdings gibt es auch negative Aspekte, die im Zuge dieser Konjunkturprogramme auftreten. Eine Herausforderung besteht darin, die Mittel gezielt auf umweltfreundliche Antriebskonzepte und lokale Wertschöpfung zu lenken. Während die Förderung nachhaltiger Technologien und die Schaffung von Arbeitsplätzen vor Ort wichtige Ziele sind, kann die Umsetzung in der Praxis komplex sein. Die Balance zwischen Umweltschutz und wirtschaftlicher Effizienz muss gefunden werden. Mexiko erweist sich nachhaltig als ein attraktiver Produktionsstandort für nordamerikanische Konzerne und gewinnt dadurch im globalen Produktionsnetzwerk weiter an Bedeutung. Das südamerikanische Land profitiert von seiner Nähe zu den USA und den starken wirtschaftlichen Verbindungen zwischen beiden Ländern. Mexiko ist ein wichtiger Bestandteil der nordamerikanischen Wertschöpfungskette, insbesondere in der Herstellung von Zulieferteilen für Erzeugnisse, die in Nordamerika produziert und gehandelt werden. Konjunkturprogramme in den USA fördern die Integration dieser Wertschöpfungskette und stärken die Handelsbeziehungen zwischen den Ländern. Allerdings wird die wirtschaftliche Entwicklung nach wie vor durch die anhaltend prekäre Sicherheitslage gebremst. Die politische Lage in allen relevanten Ländern in Südamerika hat sich in den letzten Jahren negativ entwickelt. Für Ortlinghaus ist der Betreibermarkt von großer Bedeutung und bietet ein stetiges Wachstum im Servicegeschäft. Allerdings verlieren die verbliebenen Produktionsstätten internationaler Konzerne im globalen Wettbewerb zunehmend an Bedeutung. In der größten Volkswirtschaft in Südamerika, Brasilien, bleibt das wirtschaftliche Potenzial weiterhin groß. Brasilien ist reich an natürlichen Ressourcen und verfügt über eine breit aufgestellte Industrie und gut ausgebildete Arbeitskräfte. Angesichts der Tatsache, dass sämtliche große Automobilhersteller auf diesem Markt produzieren, bleibt die Relevanz für das After-Sales-Geschäft bestehen. Asien Für China wird für 2024 ein Wachstum von 4,2 % erwartet. Die Prognosen haben sich damit leicht verschlechtert. Dies ist unter anderem auf Probleme auf dem Immobilienmarkt zurückzuführen. Nach dem Ende der Corona-Pandemie erholt sich die zweitgrößte Volkswirtschaft der Welt langsamer als erwartet. Im Juli 2023 rutschte die chinesische Konjunktur in eine Deflation, da sowohl Verbraucher- als auch Erzeugerpreise gesunken sind. Gleichzeitig erlebt der chinesische Außenhandel einen Rückgang sowohl bei Exporten als auch bei Importen, und der Einzelhandel, der ein bedeutender Wirtschaftszweig ist, bleibt ebenfalls hinter den Prognosen zurück. Da das Konjunkturprogramm im Zusammenhang mit Covid-19 im Jahr 2020 in Höhe von 0,7 Billionen Euro in diesem Jahr ausgelaufen ist, fällt der Umsatz, den wir aufgrund der Förderung der Elektrifizierung verzeichnet haben, auf ein normales Niveau zurück. Der Maschinen- und Anlagenbau in Japan hat sich als global wettbewerbsfähig erwiesen, obwohl der Markt hauptsächlich lokal geschlossen ist. Die stabile Binnenkonjunktur und der hohe Exportanteil tragen maßgeblich zu einem nachhaltigen Wachstum in dieser Branche bei. Im internationalen Kontext zeigt sich, dass der Maschinen- und Anlagenbau in Korea in unseren Geschäftsfeldern global gesehen nur teilweise wettbewerbsfähig ist. Auf lokaler Ebene gibt es jedoch Anbieter, die in Bezug auf Wettbewerbsfähigkeit und Marktposition gut aufgestellt sind. In Indien erleben wir eine robuste Konjunktur, die mit einer wachsenden Bevölkerung einhergeht, und dies trägt zu nachhaltigem Wachstum bei. Allerdings begrenzen teilweise niedrigere Qualitätsansprüche und die Preis- sowie Kostenstrukturen unser Wachstumspotenzial in dieser Region. Europa Für den Euroraum wird für 2024 ein Wachstum von 1,2 % prognostiziert. Die hohen Energiepreise in Europa beeinträchtigen die Attraktivität Europas als Investitionsstandort und die Wettbewerbsfähigkeit seiner Industrien. Das Konjunkturprogramm "NextGenerationEU" in Höhe von 0,8 Billionen Euro befindet sich in der Umsetzung, was positive Auswirkungen auf die Wirtschaft innerhalb der EU haben sollte. Laut IWF wird die Wirtschaft in Deutschland in 2024 wieder wachsen und zwar um 0,9 %. Die anhaltend schwache Konjunktur in Deutschland und die beschleunigte Deindustrialisierung stellen Herausforderungen dar und könnten das Potenzial reduzieren. Als bedeutende Nation im Maschinen- und Anlagenbau mit schwindender internationaler Wettbewerbsfähigkeit könnten die Aussichten in Italien begrenzt sein. In den skandinavischen Ländern, die eine starke maritime Industrie in einem weitgehend geschlossenen Markt haben, besteht ein stabil hohes Potenzial. Im Vereinigten Königreich könnte die weit fortgeschrittene Deindustrialisierung das Potenzial begrenzen. Frankreich ist nach wie vor ein bedeutender Betreibermarkt mit einem stabilen Servicegeschäft, aber geringem OEM-Potenzial, was die Wachstumsaussichten einschränken könnte. Wir prognostizieren aus den Märkten und haben daher folgende Werte für das Jahr 2024 geplant. Der marktbezogene Umsatz der Ortlinghaus-Werke wird im Jahr 2024 mit 50,3 MEUR geplant, d.h. - 12,7 MEUR unter dem Wert von 2023 von 63,2 MEUR. Vor dem Hintergrund des Jahresumsatzes planen wir einen geringeren Jahresüberschuss 2024. Die Prognose für das Geschäftsjahr 2024 erfolgte unter Berücksichtigung bekannter Ereignisse, die zum Zeitpunkt der Erstellung dieses Lageberichts zur Verfügung standen. Zudem wurden der gesamtwirtschaftliche und branchenspezifische Ausblick mit in die Prognose einbezogen. Als marktführendes Unternehmen für Kupplungs- und Bremssysteme im Bereich der Umformtechnik, Marineantriebstechnik und Windentechnik hat sich Ortlinghaus-Werke zum Ziel gesetzt, über die Kernkompetenzen Innovationskraft, Kundennähe gepaart mit ausgezeichneter Beratung und Auslegungs-Knowhow sowie einem Höchstmaß an Qualität und Servicebereitschaft nachhaltig zu wachsen.
Wermelskirchen, 7. Mai 2024 Geschäftsführung Dr. Bastian Franzkoch Peter Ortlinghaus [1] Quelle: Pressemitteilung VDMA vom 02.02.2024 Bilanz zum 31.12.2023AKTIVA
Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 01. Januar 2023 bis zum 31.12.2023
Anhang für das Geschäftsjahr 2023ORTLINGHAUS-WERKE GMBH WERMELSKIRCHEN1. ALLGEMEINE ANGABEN Die Firma "Ortlinghaus-Werke GmbH" hat ihren Sitz in Wermelskirchen und ist im Handelsregister B beim Amtsgericht Köln unter HRB 36222 eingetragen. Organisatorisch führt die Gebr. Ortlinghaus GmbH & Co. KG die Geschäftsleitungs- und Managementaufgaben für die gesamte Unternehmensgruppe aus. Die dieser Gesellschaft daraus entstehenden Aufwendungen werden den operativen Gesellschaften gemäß Konzernumlagevertrag vom 16. Februar 2023 weiterbelastet. Zur Erfüllung ihrer Aufgaben hat die Gebr. Ortlinghaus GmbH & Co. KG Führungspersonal übernommen und bedient sich darüber hinaus fallweise des Personals der Ortlinghaus-Werke GmbH. ANGABEN ZUR FORM UND ZUR DARSTELLUNG Der Jahresabschluss der Gesellschaft wurde nach den für Kapitalgesellschaften Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) und des GmbHG erstellt. Die Gesellschaft ist eine große Kapitalgesellschaft im Sinne von § 267 Abs. 3 HGB. Die Gliederung von Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrechnung entspricht den §§ 266 und 275 HGB sowie § 42 GmbHG. Die Gewinn- und Verlustrechnung wird nach dem Gesamtkostenverfahren erstellt. 2. BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSMETHODEN Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Sonderposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen verrechnet worden, soweit dies nach den Vorschriften des § 246 HGB nicht ausdrücklich gefordert wird. Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorangegangenen Geschäftsjahrs überein. Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen. Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln bewertet. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt worden, selbst wenn diese erst zwischen Abschlussstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Gewinne sind, soweit dies gesetzlich nicht ausdrücklich gefordert wird, nur berücksichtigt worden, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt worden. Die immateriellen Vermögensgegenstände werden zu Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige lineare Abschreibungen, bewertet. Als Nutzungsdauer werden regelmäßig 3 Jahre zugrunde gelegt. Das Sachanlagevermögen wird zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, vermindert um planmäßige nutzungsbedingte Abschreibungen, angesetzt. Diese werden nach der linearen Methode ermittelt. Es kommen dabei grundsätzlich folgende Nutzungsdauern zur Anwendung:
Für geringwertige Wirtschaftsgüter, die nach dem 31. Dezember 2009 angeschafft wurden, wendet die Gesellschaft die Regelung des § 6 Abs. 2 EStG in der seither geltenden Fassung an. Dementsprechend werden geringwertige Anlagegüter, deren Anschaffungskosten EUR 800 nicht übersteigen, im Anschaffungsjahr voll abgeschrieben, wobei im Zugangsjahr auch der Abgang unterstellt wird. Von der Möglichkeit der Festwertbildung gemäß § 240 Abs. 3 HGB wird bei den "Werkzeugen am Arbeitsplatz" und für das Kanban Lager Gebrauch gemacht. Die Festwerte wurden in einer körperlichen Bestandsaufnahme zum 31. Dezember 2023 ermittelt. Die ermittelten Inventurwerte werden als Festwert für die folgenden drei Jahre zugrunde gelegt. Die Wertpapiere des Anlagevermögens werden nach § 246 Abs. 2 HGB mit den Altersteilzeitverpflichtungen saldiert. Die Rückdeckungsansprüche werden in Höhe des versicherungsmathematisch ermittelten Deckungskapitals angesetzt. Soweit erforderlich, werden außerplanmäßige Abschreibungen nach § 253 Abs. 3 HGB vorgenommen. Weitere Einzelheiten zum Anlagevermögen sind dem beigefügten Anlagenspiegel zu entnehmen. Die Vorräte werden - soweit es sich um Fremdbezug handelt - mit den gewogenen durchschnittlichen Anschaffungskosten, die unfertigen und fertigen Erzeugnisse mit den nach § 255 Abs. 2 HGB ermittelten Herstellungskosten bewertet. Sie werden zu den pflichtmäßig einzubeziehenden Herstellungskosten oder dem niedrigeren Marktwert angesetzt. Die Herstellungskosten umfassen neben den direkten Fertigungslohn- und Materialkosten anteilige Fertigungs- und Materialgemeinkosten sowie die Abschreibung der in der Fertigung genutzten Anlagegüter. Soweit den Vorräten ein niedrigerer Wert beizulegen ist, wird dieser angesetzt (§ 253 Abs. 3 HGB). Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände werden mit dem Nennwert unter Berücksichtigung des Niederstwertprinzips angesetzt. Bei den Forderungen werden erkennbare Einzelrisiken durch Wertberichtigungen berücksichtigt. Dem allgemeinen Kreditrisiko wird durch eine Pauschalwertberichtigung von 2 % (VJ: 2 %) auf Forderungen Rechnungen getragen. Der Kassenbestand und das Guthaben bei Kreditinstituten werden mit dem Nennwert angesetzt. Als Rechnungsabgrenzungsposten werden auf der Aktivseite Ausgaben vor dem Abschlussstichtag ausgewiesen, sofern sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen. Die ausschließlich der Erfüllung der Altersversorgungsverpflichtungen dienenden, dem Zugriff aller übrigen Gläubiger entzogenen Vermögensgegenstände (Deckungsvermögen i.S.d. § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB) sind mit ihrem beizulegenden Zeitwert bewertet und werden mit den Rückstellungen verrechnet. Zu Einzelheiten wird auf die Ausführungen unter den Erläuterungen zur Bilanz verwiesen. Das gezeichnete Kapital wird zum Nennbetrag angesetzt. Zur Bewertung der Pensionsverpflichtungen, der Rückstellungen für Altersteilzeit und Jubiläen wird auf die Ausführungen unter den Angaben zur Bilanz verwiesen. Die Steuer- und sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen. Sie werden in Höhe des Erfüllungsbetrages nach § 253 Abs. 1 HGB gebildet, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist. Dabei sind alle zum Zeitpunkt der Jahresabschlusserstellung erkennbaren Risiken berücksichtigt. Bei Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von über einem Jahr erfolgt eine Abzinsung mit dem fristenkongruenten von der Deutschen Bundesbank vorgegebenen durchschnittlichen Marktzins. Das Abzinsungswahlrecht für kurzfristige Rückstellungen wird von der Gesellschaft nicht ausgeübt. Angaben bzgl. Annahmen zur Ermittlung des Aufzinsungsaufwands oder zum Abzinsungszinssatz sowie zu Zinseffekten sind daher nicht notwendig. Die Verbindlichkeiten werden mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt. Forderungen und Verbindlichkeiten in Fremdwährung mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr werden zum Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag umgerechnet. Insofern sind im vorliegenden Jahresabschluss unrealisierte Gewinne und Verluste aus der Währungsumrechnung enthalten. Bei einer Restlaufzeit über einem Jahr erfolgt die Umrechnung mit dem Wechselkurs zum Zeitpunkt des Entstehens. Bei Wechselkursänderungen bis zum Bilanzstichtag erfolgt die Bewertung grundsätzlich zum Wechselkurs des Bilanzstichtags unter Beachtung des Niederstwertprinzips auf der Aktiv- und des Höchstwertprinzip auf der Passivseite. 3. ERLÄUTERUNGEN ZUR BILANZ Anlagevermögen Die Entwicklung der Anschaffungs- und Herstellungskosten, der Abschreibungen und der Buchwerte ergibt sich aus dem beigefügten Anlagenspiegel 2023.
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen Davon entfallen TEUR 2.157 auf Inlandskunden und TEUR 3.331 auf Kunden im Ausland. Die Pauschalwertberichtigung beträgt TEUR 87 und die Einzelwertberichtigung TEUR 14. Forderungen gegen verbundene Unternehmen Von den Forderungen gegen verbundene Unternehmen entfallen 1.165 TEUR (VJ: TEUR 1.779) auf die Gebr. Ortlinghaus GmbH & Co. KG, Wermelskirchen. Des Weiteren bestehen Forderungen in Höhe von TEUR 275 (VJ: TEUR 154) gegen Ortlinghaus UK Ltd , in Höhe TEUR 157 (VJ: TEUR 109) gegen Ortlinghaus France S.A.R.L., in Höhe von TEUR 87 (VJ: TEUR 350) Ortlinghaus Trading (Shanghai) Co. Ltd., in Höhe von TEUR 84 (VJ: TEUR 106) gegen Ortlinghaus GmbH, Gams, in Höhe von TEUR 38 (VJ: TEUR 6) gegen Ortlinghaus Drive Technology (India), in Höhe von TEUR 26 (VJ: TEUR 0) gegen Ortlinghaus Drive Technology (Jinan) Co. Ltd, sowie in Höhe von TEUR 4 (VJ: TEUR 16) gegen Ortlinghaus America Latina, Brasilien, in Höhe von TEUR 0 (VJ: 82 TEUR) gegen die Ortlinghaus Holding GmbH, Gams,, Sonstige Vermögensgegenstände Von den sonstigen Vermögensgegenständen entfallen TEUR 261 (VJ: TEUR 238) auf Forderungen gegenüber Mitarbeitern und Entlastungen gem. Energiesteuergesetz. Aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung Der Posten beinhaltet den die Altersteilzeitverpflichtungen übersteigenden Betrag der zum Zeitwert bewerteten Vermögensgegenstände, die ausschließlich der Erfüllung der Altersteilzeitverpflichtungen dienen und dem Zugriff der übrigen Gläubiger entzogen sind. Es handelt sich um ein Wertpapierdepot und eine Festgeldanlage in Höhe von TEUR 828, die mit den Verpflichtungen aus Altersteilzeit in Höhe von TEUR 624 verrechnet wird, sodass sich im Jahr 2023 ein positiver Unterschiedsbetrag von TEUR 204 (VJ: TEUR 177) ergibt. Die Anschaffungskosten des Wertpapierdepots betrugen TEUR 947. Gezeichnetes Kapital Einzige Gesellschafterin ist die Gebr. Ortlinghaus Verwaltungs GmbH. Das gezeichnete Kapital beträgt - wie im Vorjahr - TEUR 10.000. Gewinnrücklagen Die anderen Gewinnrücklagen wurden in der Vergangenheit in Höhe der Buchwerte, die bei der Übertragung des beweglichen Anlagevermögens durch die vormalige Gesellschafterin Gebr. Ortlinghaus GmbH & Co. KG, Wermelskirchen, entstanden sind, gebildet. Rückstellungen für Pensionszusagen Die Pensionsrückstellungen basieren auf einem versicherungsmathematischen Gutachten der Heubeck AG. Als versicherungsmathematisches Berechnungsverfahren wurde das Teilwertverfahren angewandt. Folgende Annahmen wurden der Berechnung zugrunde gelegt:
Gem. § 253 Abs. 6 S. 1 HGB ergibt sich aus der Umstellung der Abzinsung von Pensionsrückstellungen von einem durchschnittlichen Zinssatz der letzten sieben Jahre (1,75%) auf einen durchschnittlichen Zinssatz der letzten zehn Jahre (1,83%) ein Unterschiedsbetrag in Höhe von EUR 75.341,00. Der Unterschiedsbetrag unterliegt gem. § 253 Abs. 6 S. 2 HGB der Ausschüttungssperre, sofern nicht frei verfügbare Rücklagen oder Bilanzgewinne zur Verfügung stehen. Steuerrückstellungen Die Steuerrückstellungen belaufen sich zum 31.12.2023 auf TEUR 0 (VJ: TEUR 267). Sonstige Rückstellungen Es handelt sich um Rückstellungen für:
Rückstellung für Altersteilzeit Die Ermittlung der Rückstellung für Altersteilzeit erfolgte wie bei den Pensionsrückstellungen nach versicherungsmathematischen Grundsätzen auf Basis der Richttafeln 2018 G mit einem Rechnungszins von 1,04%. Dabei ergibt sich der Rechnungszins, indem die von der Deutschen Bundesbank gemäß § 253 Abs. 2 HGB für November 2023 veröffentlichten Zinssätze nach Maßgabe des in der Rückstellungsabzinsungsverordnung vorgegebenen Verfahrens bei einer durchschnittlichen mittleren Restlaufzeit von 2 Jahren auf Dezember 2023 fortgeschrieben werden. Nach Verrechnung gemäß § 246 Abs. 2 HGB verbleibt als Rückstellung für Altersteilzeitverpflichtungen ein Betrag von TEUR 923, der sich auf Aufstockungen bezieht Die Rückstellung für Arbeitszeitkonten verringert sich im Jahr 2023 um TEUR 43 auf TEUR 245. Verbindlichkeiten Die Verbindlichkeiten haben eine Restlaufzeit von weniger als einem Jahr.
Die eingeklammerten Werte betreffen das Vorjahr. Die Liefer- und Leistungsschulden sind, soweit sie die Lieferung von Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen betreffen, durch die üblichen Eigentumsvorbehalte abgesichert. Ansonsten bestehen keine Besicherungen. Bei den Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen handelt es sich um Verbindlichkeiten gegenüber der Gesellschafterin, der Gebr. Ortlinghaus Verwaltungs GmbH, Wermelskirchen in Höhe von TEUR 2.670 (VJ: TEUR 2.067), der Gebr. Ortlinghaus GmbH & Co. KG, Wermelskirchen in Höhe von TEUR 282 (VJ: TEUR 128), der Ortlinghaus Drive Technology (Jinan) Co. Ltd in Höhe von TEUR 198 (VJ: TEUR 603), der Ortlinghaus Trading (Shanghai) Co. Ltd. in Höhe von TEUR 0 (VJ: TEUR 131), der Ortlinghaus GmbH, Gams TEUR 0 (VJ: TEUR 22) und der Ortlinghaus France Transmissions SA TEUR 0 (VJ: TEUR 1). Haftungsverhältnisse Zum 31.12.2023 bestehen keine Haftungsverhältnisse aus der Begebung und Übertragung von Wechseln. Aus der Bilanz nicht ersichtliche sonstige finanzielle Verpflichtungen Das Grundstück, an dem die Gesellschaft ein Erbbaurecht besitzt, steht im Eigentum der Gebr. Ortlinghaus GmbH & Co. KG und ist langfristig gepachtet. Der Erbbaurechtsvertrag wurde ab dem 1. Januar 2005 um weitere 25 Jahre verlängert. Ab März 2011 erhöhte sich der Erbbauzins durch Anwendung der vertraglich vereinbarten Wertsicherungsklausel. Der Erbbauzins beträgt zurzeit EUR 87.740,58 jährlich. Aktive latente Steuern Differenzen zwischen handelsrechtlichem und steuerrechtlichem Bilanzansatz ergeben sich bei den folgenden Bilanzpositionen: (1) Differenzen, die zu einer aktiven latenten Steuer führen: Pensionsrückstellungen Sonstige Rückstellungen (2) Differenzen, die zu einer passiven latenten Steuer führen: Anlagevermögen Der angewandte Steuersatz beträgt 34 % (VJ: 26 %). Der sich hieraus insgesamt ergebende Überhang aktiver latenter Steuern wurde in Ausübung des Ansatzwahlrechts des § 274 HGB nicht angesetzt. 4. ERLÄUTERUNGEN ZUR GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG Umsatzerlöse Die marktbezogenen Umsatzerlöse gliedern sich nach Märkten wie folgt auf:
Die sonstigen nicht marktbezogenen Umsatzerlöse gemäß BilRUG belaufen sich auf:
In den sonstigen Umsatzerlösen sind Weiterbelastungen von Konzernumlagen in Höhe von TEUR 335 (VJ: TEUR 472) gemäß Konzernumlagevertrag vom 16. Februar 2023. Sonstige betriebliche Erträge In den sonstigen betrieblichen Erträgen sind im Wesentlichen Beträge aus der Erhöhung des aktivierten Deckungskapitals für abgeschlossene Lebensversicherungen und die Auszahlung fällig gewordener Versicherungen in Höhe von insgesamt TEUR 120 (VJ: TEUR 131), Schadenersatzleistungen von Versicherungen in Höhe von TEUR 134 (VJ: TEUR 26) und Erträge aus Anlagenverkäufen in Höhe von TEUR 14 (VJ: TEUR 59) enthalten. Des Weiteren sind im Berichtsjahr Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen in Höhe von TEUR 244 (VJ: TEUR 373), Kursgewinne in Höhe von TEUR 59 (VJ TEUR 126), Entschädigungsleistungen Infektionsschutzgesetz in Höhe von TEUR 0 (VJ TEUR 107) und sonstige betriebsfremde und betriebliche Erträge in Höhe von TEUR 38 (VJ: TEUR 158) sowie aus der Währungsumrechnung TEUR 0 (VJ: TEUR 3) angefallen. Sonstige betriebliche Aufwendungen Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen entfallen im Wesentlichen mit TEUR 3.697 (VJ: TEUR 3.654) auf Instandhaltungs- und Ersatzleistungen für Grundstücke, Gebäude, Maschinen, Fahrzeuge, Werkzeuge sowie Betriebs- und Geschäftsausstattungen. In dieser Position sind auch Wartungsgebühren EDV enthalten. Des Weiteren sind Vertriebskosten mit TEUR 2.976 (VJ: TEUR 2.957) als wesentliche Positionen der sonstigen betrieblichen Aufwendungen zu identifizieren. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag Die Steuern vom Einkommen und vom Ertrag belaufen sich für das Geschäftsjahr 2023 auf TEUR 1.193 (VJ: TEUR 1.812). 5. WEITERE ANGABEN Geschäftsführung Geschäftsführer waren im Berichtsjahr die Herren: Herr Dr. Bastian Franzkoch, Geschäftsführer Betrieb und Personal. Herr Peter Ortlinghaus, Geschäftsführer Vertrieb, Entwicklung, Rechnungswesen und IT. Die Geschäftsführer vertreten die Gesellschaft gemeinschaftlich mit einem weiteren Geschäftsführer oder einem Prokuristen. Sie sind nicht von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. Auf die Angabe der Geschäftsführerbezüge nach § 285 Nr. 9a) und 9b) HGB wird unter Verweis auf § 286 Abs. 4 HGB verzichtet. An frühere Geschäftsführer bzw. deren Hinterbliebene wurden insgesamt TEUR 329 (VJ: TEUR 314) gezahlt. Die für frühere Geschäftsführer bzw. deren Hinterbliebene gebildete Pensionsrückstellung betrug am 31. Dezember 2023 TEUR 3.448 (VJ: TEUR 3.536). Anzahl der Arbeitnehmer Im Geschäftsjahr 2023 waren durchschnittlich beschäftigt:
Abschlussprüferhonorar Das Gesamthonorar des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2023 beträgt TEUR 32. Vorschlag zur ErgebnisverwendungDie Geschäftsführung schlägt vor, das Ergebnis auf neue Rechnung vorzutragen. Konzernabschluss Die Ortlinghaus-Werke GmbH, Wermelskirchen, wird in den Konzernabschluss der Gebr. Ortlinghaus GmbH & Co. KG, Wermelskirchen, einbezogen. Der Konzernabschluss wird gemäß § 325 Abs. 3 HGB offengelegt und ist im elektronischen Bundesanzeiger unter http://www.unternehmensregister.de einsehbar. 6. Nachtragsbericht Ereignisse nach dem Geschäftsjahr, die weder in der Bilanz zum 31. Dezember 2023 noch in der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr 2023 enthalten sind, sind nicht eingetreten.
Wermelskirchen, 7. Mai 2024 Die Geschäftsführung der Ortlinghaus-Werke GmbH Dr. Bastian Franzkoch Peter Ortlinghaus Bestätigungsvermerk den unabhängigen AbschlussprüfersAn die Ortlinghaus Werke GmbH, Wermelskirchen Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der Ortlinghaus Werke GmbH, Wermelskirchen, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Ortlinghaus Werke GmbH, Wermelskirchen, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse • entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2023 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 und • vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus • identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. • gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben. • beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. • ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann. • beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresabschlusses insgesamt einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung derdeutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. • beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Gesellschaft. • führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Düsseldorf, den 7. Mai 2024 Grant
Thornton AG
Marc A. Sahner, Wirtschaftsprüfer Reiner Pütz, Wirtschaftsprüfer |
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