Horz GmbH
Am Taubenacker 15, 56459 Mähren, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Christof Horz seit 27.7.2005 | Geschäftsführer |
Frank Horz seit 27.7.2005 | Geschäftsführer |
Wirtschaftlich BerechtigteBeta
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Identifizierte Personen (2)
| Name | Anteil |
|---|---|
Frank Horz | 48.08% |
| 48.08% |
Ungelöste Beteiligungen (1)
| Name | Anteil |
|---|---|
Erbengemeinschaft bestehend aus: a) Lena Horz, geboren am 16. September 1997, wohnhaft in Mähren, b) Anne Horz, geboren am 28. Oktober 1997, wohnhaft in Herschbach b.W., c) David Horz, geboren am 30. Juni 2000, wohnhaft in Mähren, d) Jonas Horz, geboren am 16. August 2000, wohnhaft in Mähren | 3.84% |
GesellschafterBeta
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
2 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Horz GmbHMährenJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011BILANZ
ANHANGAllgemeine Angaben zum Jahresabschluss Gesetzliche Grundlagen für die Aufstellung des Jahresabschlusses Der Jahresabschluss der Horz GmbH, 56459 Mähren ist nach den Vorschriften der §§ 264 ff des Handelsgesetzbuches (HGB) aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften sind Normierungen des GmbH - Gesetzes (GmbHG) und der entsprechenden Steuergesetze (Körperschaftsteuer KStG, Gewerbesteuer GewStG etc.) zu beachten. Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 2 HGB. Die Bilanz ist nach den Vorschriften des § 266 Abs. 2 und 3 HGB gegliedert. Die Gliederung der Gewinn- und Verlust-Rechnung erfolgte gem. § 275 HGB nach dem Gesamtkostenverfahren. Die Darstellung der einzelnen Posten richtet sich nach den Vorschriften des § 275 Abs. 2 HGB. Der Jahresabschluss wurde in der Form der Darstellung nicht verändert. Form und Gliederung entsprechen § 265 HGB. Auch aufgrund der ersten Anwendung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) ergeben sich keine Änderungen der Bewertungs-, Ansatz- und Darstellungsstetigkeit. Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften Die Bewertung der Vermögensgegenstände und Schulden wurden entsprechend den handelsrechtlichen Bewertungsvorschriften unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und Bilanzierung vorgenommen. Die Sachanlagen wurden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen verringert. Die Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der jeweiligen Vermögensgegenstände entweder nach der linearen Methode (§ 7 Abs. 1 EStG) oder nach der degressiven Methode (§ 7 Abs. 2 EStG) vorgenommen. Selbständig nutzbare, bewegliche Vermögensgegenstände des Avlagevermögens, deren Anschaffungskosten im einzelnen nicht mehr als € 410,00 betragen, wurde gem. § 6 Abs. 2 EStG sofort gewinnmindernd aufgelöst. Die Vorräte wurden wie folgt bewertet: Die unfertigen Leistungen wurden mit den angefallenen Herstellungskosten angesetzt. Der Warenbestand wurde mit den Anschaffungskosten angesetzt. Forderungen uns sonstige Vermögensgegenstände sind grundsätzlich mit dem Nominalbetrag bewertet. Soweit Forderungen zweifelhaft erscheinen, werden sie mit dem wahrscheinlichen Wert angesetzt. Die Rückstellungen sind nach kaufmännischer Beurteilung für alle erkennbaren Risiken gebildet und ausreichend berücksichtigt. Verbindlichkeiten sind mit dem Rückzahlungsbetrag angesetzt. Änderungen in der Bewertungsstetigkeit aufgrund der erstmaligen Anwendung des BilMoG habeb sich nicht ergeben. Angaben zu Bilanz Gesamtbetrag der Forderungen an Gesellschafter € 2.479,34 (Vorjahr = € 2.316,50) Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten an Gesellschafter € 3.517,39 (Vorjahr = € 3.340,79) Gesamtbetrag der gesicherten Verbindlichkeiten € 11.321,85 (Vorjahr = € 2.068,04) Die Sicherung erfolgt in der Form des Eigentumsvorbehalts. Darüber hinaus bestehen für die Verbindlichkeiten im üblichen Umfang branchenübliche bzw. kraft Gesetzes entstehende Sicherheiten. Aufgliederung von aus Gründen der Klarheit in der Bilanz zusammengefaßten Posten Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr € 49.963,80 (Vorjahr = € 38.554,71) Sonstige Angaben Mitglieder der Geschäftsführung Frank Horz, Malermeister Christof Horz, Malermeister Soweit dieser Anhang keine Angaben über sonstige nach den §§ 264 ff, 284 ff HGB angabepflichtige Sachverhälte enthält, haben diese im Geschäftsjahr nicht vorgelegen.
Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 03.12.2012 |
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