Stammdaten

Register
Amtsgericht Charlottenburg (Berlin) HRB 76400
Eingetragen
10.8.2004
Branche
Managementtätigkeiten von Holdinggesellschaften mit überwiegend finanziellem AnteilsbesitzBeteiligungsgesellschaftenManagementtätigkeiten von sonstigen Holdinggesellschaften
Gegenstand
Die Verwaltung von inländischen Investmentvermögen, EU-Investmentvermögen oder ausländischen AIF (kollektive Vermögensverwaltung) nach Maßgabe dieses § 2. Folgende inländische Investmentvermögen sind Gegenstand der kollektiven Vermögensverwaltung: geschlossene inländische Spezial-AIF gem. §§ 285 ff. KAGB, die Unternehmensbeteiligungen im Sinne des § 261 Abs. 1 Nr. 4 KAGB erwerben, halten und verwalten (Private-Equity-Strategie); daneben können für die geschlossenen inländischen Spezial-AIF (i) den Beteiligungsunternehmen Gesellschafterdarlehen gewährt werden, (ii) Liquiditätsanlagen getätigt werden und (iii) Geschäfte zur Absicherung von Zins- und Währungsrisiken abgeschlossen werden. Liquiditätsanlagen können in Bankguthaben und Geldmarktinstrumente erfolgen. Die Gesellschaft darf zudem für das Investmentvermögen Wertpapiere gemäß § 193 Abs. 1 Nr. 1 bis 4 KAGB in folgenden Fällen erwerben, halten und verwalten: (i) wenn der Erwerb der Wertpapiere mit dem Ziel erfolgt, die Börsennotierung des Unternehmens zu beenden (Delisting), und (ii) wenn die Unternehmensbeteiligung erst nach Erwerb an einer Börse notiert wird oder entsprechende Wertpapiere als Gegenleistung für die Veräußerung einer Unternehmensbeteiligung gewährt werden und die Gesellschaft jeweils das Ziel verfolgt, die Wertpapiere unter Berücksichtigung der Anlegerinteressen sowie rechtlicher und tatsächlicher Beschränkungen wieder zu veräußern. Gegenstand der kollektiven Vermögensverwaltung können daneben EU-Spezial AIF und ausländische Spezial-AIF sein, die mit den in Buchstabe b) genannten inländischen Investmentvermögen vergleichbar sind. Publikums-AIF werden nicht verwaltet. Die Gesellschaft kann Geschäfte betreiben, die zur Anlage ihres eigenen Vermögens erforderlich sind. Die Gesellschaft darf sich an Unternehmen beteiligen oder Unternehmen gründen, wenn der Geschäftszweck des Unternehmens gesetzlich oder satzungsmäßig im Wesentlichen auf die Geschäfte ausgerichtet ist, welche die Gesellschaft selbst betreiben darf, und eine Haftung der Gesellschaft aus der Beteiligung durch die Rechtsform des Unternehmens beschränkt ist. Die Gesellschaft darf ihren Mutter-, Tochter- und Schwesterunternehmen Gelddarlehen für eigene Rechnung gewähren.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Gerwin Theiler
seit 3.4.2025
Vorstandsmitglied
Vorstandsmitglied
Alexander Marxen
seit 8.9.2023
Prokura

Beteiligungen
Beta

NameAnteil
No data available

Bilanzkonten

Gewinn- und Verlustrechnung

Posten

Konzern- und Jahresabschlüsse

capiton AG

Berlin

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

Lagebericht für das Geschäftsjahr 2023

capiton AG, Berlin

Amtsgericht Charlottenburg, Berlin - HRB 76400 B

1. Grundlagen der Gesellschaft und Geschäftsmodell

Die capiton AG, im Folgenden capiton oder Gesellschaft, ist unter der Nummer HRB 76400 B im Handelsregister des Amtsgerichts Berlin-Charlottenburg eingetragen. Die Gesellschaft ist eine externe AIF-Kapitalverwaltungsgesellschaft (KVG) im Sinne des Kapitalanlagegesetzbuches (KAGB). Gegenstand des Unternehmens ist die Verwaltung von inländischen Investmentvermögen, EU-Investmentvermögen oder ausländischen AIF (kollektive Vermögensverwaltung). Folgende inländische Investmentvermögen sind Gegenstand der kollektiven Vermögensverwaltung: geschlossene inländische Spezial-AIF gem. §§ 285 ff. KAGB, die Unternehmensbeteiligungen im Sinne des § 261 Abs. 1 Nr. 4 KAGB erwerben, halten und verwalten (Private-Equity-Strategie); daneben können für die geschlossenen inländischen Spezial-AIF (i) den Beteiligungsunternehmen Gesellschafterdarlehen gewährt werden, (ii) Liquiditätsanlagen getätigt werden und (iii) Geschäfte zur Absicherung von Zins- und Währungsrisiken abgeschlossen werden. Liquiditätsanlagen können in Bankguthaben und Geldmarktinstrumente erfolgen. Die Gesellschaft darf zudem für das Investmentvermögen Wertpapiere gemäß § 193 Abs. 1 Nr. 1 bis 4 KAGB in folgenden Fällen erwerben, halten und verwalten: (i) wenn der Erwerb der Wertpapiere mit dem Ziel erfolgt, die Börsennotierung des Unternehmens zu beenden (Delisting), und (ii) wenn die Unternehmensbeteiligung erst nach Erwerb an einer Börse notiert wird oder entsprechende Wertpapiere als Gegenleistung für die Veräußerung einer Unternehmensbeteiligung gewährt werden und die Gesellschaft jeweils das Ziel verfolgt, die Wertpapiere unter Berücksichtigung der Anlegerinteressen sowie rechtlicher und tatsächlicher Beschränkungen wieder zu veräußern. Gegenstand der kollektiven Vermögensverwaltung können daneben EU-Spezial AIF und ausländische Spezial-AIF sein, die mit den oben genannten inländischen Investmentvermögen vergleichbar sind. Publikums-AIF werden nicht verwaltet. Die Gesellschaft kann Geschäfte betreiben, die zur Anlage ihres eigenen Vermögens erforderlich sind. Die Gesellschaft darf sich an Unternehmen beteiligen oder Unternehmen gründen, wenn der Geschäftszweck des Unternehmens gesetzlich oder satzungsmäßig im Wesentlichen auf die Geschäfte ausgerichtet ist, welche die Gesellschaft selbst betreiben darf, und eine Haftung der Gesellschaft aus der Beteiligung durch die Rechtsform des Unternehmens beschränkt ist. Die Gesellschaft darf ihren Mutter-, Tochter- und Schwesterunternehmen Gelddarlehen für eigene Rechnung gewähren.

Die capiton AG ist eine gemäß § 20 Abs. 1 i.V.m. § 22 Kapitalanlagegesetzbuch durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) beaufsichtigte Kapitalverwaltungsgesellschaft und darf als solche geschlossene inländische Spezial-AIF verwalten. Diese dürfen in Unternehmensbeteiligungen, Geldmarktinstrumente, Bankguthaben sowie in bestimmten Fällen in Wertpapiere investieren. Zum Jahresende 2023 verwaltet sie vier Anlageprogramme, bei diesen erfüllen 17 Fonds-Gesellschaften die Kriterien von Spezial AIFs.

Am 10. Januar 2023 hat das jüngste der von der capiton betreuten Anlageprogramme, die capiton Quantum GmbH & Co geschlossene-Investment-KG (im Folgenden capiton Quantum) ihren Geschäftsbetrieb aufgenommen. Das Anlageprogramm umfasst zusammen mit dem Eigeninvestment des capiton Teams Kapitalzusagen von Investoren in Höhe von insgesamt EUR 248,4 Mio.

Zum Jahresende 2023 beschäftigte die capiton 31 Mitarbeiter und drei Vorstandsmitglieder.

2. Wirtschaftsbericht

Gesamtwirtschaftliche und kapitalmarktorientierte Rahmenbedingungen

Insgesamt kam die gesamtwirtschaftliche Entwicklung in Deutschland im Jahr 2023 im nach wie vor krisengeprägten Umfeld ins Stocken. Gemäß dem Statistischen Bundesamt war für diese Dämpfung die trotz der jüngsten Rückgänge auf allen Wirtschaftsstufen nach wie vor hohen Preisen verantwortlich. Hinzu kamen ungünstige Finanzierungsbedingungen durch steigende Zinsen und eine geringere Nachfrage aus dem In- und Ausland. Damit setzte sich die Erholung der deutschen Wirtschaft vom tiefen Einbruch im Corona Jahr 2020 nicht weiter fort. Das preisbereinigte Bruttoinlandsprodukt (BIP) fiel um 0,3%. Im Jahr 2022 war die deutsche Wirtschaft noch um 1,8 % gewachsen. Im Vergleich zu 2019, dem Jahr vor Beginn der Corona-Pandemie, war das BIP 2023 um 0,7% höher.

Nachdem die Kapitalmarktzinsen von 2015 bis 2021 auf einem historisch niedrigen Niveau zwischen 1% und -0,5% Prozent lagen, endete in 2022 die Zeit einer überwiegend sehr lockeren Geldpolitik mit extremen Niedrigzinsen, abrupt. Nach 1,14% im Jahr 2022 belief sich der durchschnittlich Kapitalmarktzins in Deutschland im Jahr 2023 auf etwa 2,43 % - der erste Wert über zwei Prozent seit dem Jahr 2011. Insgesamt entspricht dies einer Zunahme um mehr als 100 Prozent gegenüber dem Vorjahr.

Die Aktienmärkte, hier gemessen an der Kursentwicklung des SDAX, haben sich im zweiten Jahr nach Ausbruch des russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine trotz der weiter steigenden Zinsen positiv entwickelt. So stieg der SDAX im Jahr 2023 um 17,1%. Gerade die weltweit erfolgreiche Bekämpfung der Inflation und damit die Erwartung von nicht weiter steigenden Zinsen bzw. in 2024 wohlmöglich fallenden Zinsen haben die Finanzmärkte beflügelt. Aufgrund der anhaltenden internationalen Krisen u.a. Gaza-Konflikt und damit möglichen Beeinträchtigung der Lieferketten werden die Finanzmärkte jedoch schwankungsanfällig bleiben.

Gemäß den Angaben des Bundesverband Deutscher Kapitalbeteiligungsgesellschaften - German Private Equity and Venture Capital Association e.V. (BVK) Stand März 2024 - sind die Buy-Out Investitionen in Deutschland im Jahr 2023 deutlich zurück gegangen. Das Investitionsvolumen sank um EUR 2,1 Mrd. auf EUR 6,3 Mrd. und hat sich damit um ca. 25% reduziert. Der wesentliche Teil dieser Veränderung (63% des Rückgangs) resultiert aus der deutlich gesunkenen Anzahl in dem Marktsegment von capiton (Eigenkapital-Investment von EUR 15 Mio. bis EUR 150 Mio.). In dem Marktsegment von großen Transaktionen (Buy-Outs mit einem Eigenkapital-Investment von mehr als EUR 150 Mio.) war der Rückgang geringer (-16% Veränderung ggü. 2022). Der Grund hier war weniger die Anzahl der Transaktionen, die in beiden Marktsegmenten um jeweils ca. 30% zurückgegangen ist, sondern die unterschiedliche Entwicklung der Durchschnittsgröße der vollzogenen Transaktionen. So ist die Durchschnittsgröße der mittelgroßen Transaktionen um ca. 11% gesunken und die der großen Transaktionen um ca. 26% gestiegen. Im gleichen Zeitraum ist sowohl das Volumen (-42%) als auch die Anzahl (-25%) von neuen PE-Fonds deutlich gesunken.

Regulatorische Rahmenbedingungen

capiton unterliegt der Nachhaltigkeitsverordnung SFDR (Sustainable Finance Disclosure Regulation). Derzeit verwaltet die Gesellschaft im wesentlichen Spezial AIFs, die unter die Regelungen des Artikel 6 der Nachhaltigkeitsverordnung fallen, wonach nur eine sehr eingeschränkte Berichterstattung über Nachhaltigkeitsrisiken und -chancen notwendig ist. Bei den Investmententscheidungen für die Spezial AIF capiton VI, den Parallelfonds Unisono VI, capiton Quantum sowie dessen Parallelfonds Unisono Quantum 1 und Unisono Quantum 2 werden gemäß Artikel 8 die Nachhaltigkeitsrisiken und -chancen mit einbezogen. Darüber hinaus wird zusätzliche über Nachhaltigkeitsfragen gesondert berichtet und so für mehr Transparenz bei ESG-Themen gesorgt.

Geschäftsverlauf

Das Geschäft der capiton AG verlief im Jahr 2023 trotz der steigenden Zinsen und der internationalen Krisen (Gaza-Konflikt, Lieferkettenprobleme, Ukraine-Krieg) in relativ ruhigen Bahnen. Zu Beginn des Jahres konnte der Continuation Fund Quantum mit einem Fondsvolumen von insgesamt EUR 248,4 Mio. realisiert werden. Durch den Abgang von zwei Investments in Anlageprogramm capiton V sind die Provisionserträge insgesamt um EUR 1,6 Mio. bzw. 9,6% gegenüber dem Vorjahr angestiegen.

Insgesamt ist der Jahresüberschuss vor Gewinnabführung um EUR 1,3 Mio. bzw. 27% gegenüber dem Vorjahr gestiegen. Dies liegt im Wesentlichen an den gestiegenen Provisionserlösen und Wegfall von Erlösen aus Beteiligungen bei ansonsten relativ unveränderten Aufwendungen.

Im Jahr 2023 haben die von der capiton AG betreuten Spezial AIFs keine neue PE-Investitionen getätigt, daneben haben 3 Add-on-Investitionen in bestehende Plattformen stattgefunden. Gleichzeitig konnten das von der capiton AG betreute Anlageprogramm capiton IV endgültig beendet werden. Die Löschung der Fondsgesellschaft aus dem Handelsregister ist beantragt.

Vermögenslage

Im Geschäftsjahr 2023 sanken die Forderungen an Kunden und Kreditinstitute der capiton gegenüber dem Vorjahr von EUR 9,8 Mio. auf EUR 7,6 Mio.. Insgesamt weist der Jahresabschluss der capiton AG ein ordentliches Betriebsergebnis, das zugleich auch dem Jahresüberschuss vor Gewinnabführung entspricht, in Höhe von EUR 6,4 Mio. (Vorjahr EUR 5,0 Mio.) aus. Dies entspricht einer Steigerung gegenüber dem Vorjahr um 27%.

Die Forderungen an Kunden, d.h. gegenüber den verwalteten Fonds, von insgesamt rund EUR 4,5 Mio. (Vorjahr EUR 5,7 Mio.), stellen den größten Vermögenswert der Gesellschaft dar und sind kurzfristig fällig. Daneben bestehen Forderungen an Kreditinstitute in Höhe von EUR 3,2 Mio. (Vorjahr EUR 4,1 Mio.) welche täglich fällig sind.

Die sonstigen Verbindlichkeiten in Höhe von EUR 2,4 Mio. sind gegenüber dem Vorjahr um 46,3% gefallen (Vorjahr EUR 4,5 Mio.). Der wesentliche Teil ergibt sich aus noch ausstehenden Verpflichtungen aus dem Ergebnisabführungsvertrag mit der capiton Holding GmbH in Höhe von EUR 1,4 Mio. (Vorjahr EUR 3,0 Mio.) sowie aus Umsatzsteuerzahlungen an das Finanzamt. Es wurden Rückstellungen in Höhe von EUR 3,5 Mio. (Vorjahr EUR 3,8 Mio.) gebildet, die sich hauptsächlich auf Verpflichtungen gegenüber Mitarbeitern beziehen.

Das Eigenkapital der capiton beträgt aufgrund des Gewinnabführungsvertrages unverändert EUR 2,5 Mio. Die Eigenkapitalquote stieg zum Abschlussstichtag auf ca. 29,6% (Vorjahr 23,3% %) aufgrund der geringeren Bilanzsumme. Insgesamt wird die wirtschaftliche Lage der Gesellschaft von der Geschäftsführung als solide und gut beurteilt.

Finanzlage

Aufgrund der Langfristigkeit der Verträge zwischen der capiton und den von ihr betreuten Spezial-AIFs verfügt capiton über sichere und regelmäßige Einnahmen. capiton betreut insgesamt sechs Spezial-AIFs, für die Managementfee erhoben wird. Das aktuell von der capiton verwaltete und mit einer Managementfee unterlegte Fondsvolumen hat sich im Jahr 2023 durch die Auflage des Fonds capiton Quantum um EUR 194,2 Mio. erhöht.

Die Sichteinlagen zum Bilanzstichtag sind um EUR 0,9 Mio. gegenüber dem Vorjahreswert auf EUR 3,2 Mio. gesunken. Unter Berücksichtigung der kurzfristigen Forderungen gegen die von capiton betreuten Spezial-AIFs, die um EUR 1,3 Mio. auf EUR 4,4 Mio. gesunken sind, hat sich die kurzfristige Liquiditätslage um EUR 2,2 Mio. bzw. 22,3% verringert.

Ertragslage

Im Geschäftsjahr 2023 konnte das Anlageprogramm capiton Quantum mit einem Fondsvolumen in Höhe von EUR 248,4 Mio. aufgelegt werden. Im Jahr 2023 erzielte die capiton AG hieraus Provisionserträge in Höhe von EUR 1,8 Mio. Bei den älteren Anlageprogrammen kam es auf Grund von zwei Beteiligungsabgängen, zu einer leichten Reduzierung der Provisionserträge. Insgesamt sind die Provisionserträge der Gesellschaft im Geschäftsjahr 2023 auf TEUR 17.735 (Vorjahr TEUR 16.167) gestiegen.

Die Personalaufwendungen sind im Geschäftsjahr 2023 gegenüber dem Vorjahr unverändert bei EUR 8,7 Mio. (Vorjahr EUR 8,7 Mio.) geblieben. Die anderen Verwaltungsaufwendungen (EUR 3,0 Mio., Vorjahr EUR 2,7 Mio.), sind u.a. aufgrund der weiter gestiegenen Reisekosten, sowie Beratungskosten gegenüber dem Vorjahr um EUR 0,2 Mio. gestiegen.

Insgesamt schloss die capiton das Geschäftsjahr mit einem ordentlichen Betriebsergebnis vor Steuern von EUR 6,4 Mio. (Vorjahr EUR 5,0 Mio.) ab. Dies entspricht dem im Rahmen des EAV an die Gesellschafterin abgeführten Gewinn (EUR 6,4 Mio., Vorjahr EUR 5,0 Mio.) und einer Steigerung um 27% gegenüber dem Vorjahr. Damit wurde das budgetierte Ergebnis um 13% überstiegen.

Finanzielle und nicht-finanzielle Leistungsindikatoren

Die wirtschaftliche Lage der Gesellschaft ist solide. Durch den gestiegenen Bestand an Assets under Management (AuM, definiert als Summe aller Commitments, der von capiton betreuten PE-Fonds) (EUR 1,6 Mrd., Vorjahr EUR 1,3 Mrd.) sind die Provisionserträge im Berichtsjahr gestiegen. Gleichzeitig sind die Personalaufwendungen unverändert geblieben und die betrieblichen Aufwendungen leicht gestiegen. Insgesamt ist der abgeführte Gewinn um 27% gestiegen und damit wieder in etwa auf dem Niveau von 2021.

Der Deal Flow im Geschäftsjahr 2023 war im Vergleich zum Vorjahr, sowohl in Bezug auf Quantität als auch Qualität etwas geringer. Im Jahresverlauf konnte keine Investition realisiert werden, was unterhalb der Erwartungen für das Geschäftsjahr lag. Die Gesellschaft hat im Laufe des Jahres 2023 90 Beteiligungsangebote geprüft. Dies waren ca. 10% weniger als im Vorjahr. Hierdurch wird die weiterhin allgemeine Verunsicherung und damit einhergehende Zurückhaltung der Marktteilnehmer dokumentiert. In den ersten drei Quartalen entsprach die Anzahl der angebotenen Investitionsmöglichkeiten dem Vorjahresdurchschnitt. Im vierten Quartal hat sich die Anzahl der Angebote nahezu halbiert. Die Qualität der angebotenen Unternehmen war nur unwesentlich geringer und es kam in 10% (Vorjahr 12%) der analysierten Unternehmen zur Abgabe eines LOI oder zu einem Treffen mit dem Management. Im Folgenden wurde eine (Vorjahr fünf) Due Diligence Prüfungen durchgeführt, die dann allerdings zu keiner (Vorjahr drei) neuen Beteiligungen führte, weil das Angebot von capiton im letzten Moment überboten wurde.

3. Risikobericht

Der bewusste und kontrollierte Umgang mit Chancen und Risiken ist ein zentrales Element in allen Aktivitäten der capiton.

Durch die langfristige vertragliche Bindung der Spezial-AIFs an die capiton sind die Provisionseinkünfte für die nächsten Jahre sicher und gut planbar. Deswegen ist das Risikoprofil der capiton AG gegenwärtig gering. Zum Ende der Investitionsperiode des jeweils laufenden Fonds steigt das Risikoprofil wieder an, da dann wieder ein neuer Fonds aufgelegt werden muss. Dementsprechend ist das größte Risiko der capiton, dass es nicht gelingt, zeitnah ein neues Anlageprogramm am Markt zu etablieren. Dieses Risiko kann durch die Etablierung von sogenannten Continuation Funds reduziert werden. Die aktuell relativ geringe Performance des Anlageprogramms capiton V, kann aus Sicht des Managements durch die erwartet gute Performance des Anlageprogramms capiton VI mehr als ausgeglichen werden.

Im Jahr 2023 sind die Assets under Management, für die, die capiton AG eine Managementfee erhält, leicht gestiegen. Die zusätzlichen Einkünfte aus einigen Nachfinanzierungen zusammen mit den Einkünften aus dem Anfang 2023 aufgelegten Continuation Fund capiton Quantum übersteigen die Einbußen aus den Abgängen von Portfoliounternehmen im Laufe des Geschäftsjahres. Insgesamt sind die für die Geschäftstätigkeit der capiton notwendigen Erträge auch für die kommenden Geschäftsjahre gesichert.

Ein weiteres Risiko ist, dass die tatsächlichen Kosten der capiton (Betriebskosten, Verwaltungskosten, Personalkosten, etc.) die ursprünglich kalkulierten Kosten übersteigen und deswegen das Bestandsgeschäft nicht mehr ausreicht, die anfallenden Kosten vollständig zu decken. Diesem Risiko begegnet die Gesellschaft, indem sich das Kostenmanagement eng an den erzielten Erlösen und dabei vor allem an den langfristigen Erlösen orientiert.

Dem Schlüsselpersonenrisiko, d.h. der Gefahr, dass für die Aktivitäten der capiton zentrale Personen nicht mehr zur Verfügung stehen, wird durch eine attraktive und wettbewerbsfähige Vergütung entgegengewirkt. Das Entlohnungspaket umfasst insbesondere langfristige Komponenten. Es soll zum einem die Bindung an die Gesellschaft verstärken, aber auch parallel hierzu eine Interessensgleichheit zwischen den Investoren und dem Managementteam der capiton herstellen.

Die direkten Auswirkungen aus der aktuellen geopolitischen Lage (Gaza-Konflikt, Lieferkettenprobleme, Ukraine-Krieg) auf die Performance der verwalteten Spezial-AIFs und damit auf die capiton AG werden als eher gering bewertet. Die wesentlichen, nicht beinflussbaren exogenen Marktrisiken (Politische Risiken, Risiko einer Finanz- und Wirtschaftskrise, Risiko einer Bankenkrise) bestehen im Berichtsquartal weiter. Es ist derzeit jedoch nicht sicher einschätzbar, wie sich diese exogenen Risiken weiterentwickeln und auf die Performance auswirken werden.

Auch wenn sich die Inflation im Laufe des Jahres 2023 deutlich abgeschwächt hat, sind die Auswirkungen weiterhin schwer abzuschätzen. Wegen der weiterhin hohen Nachfrage können Preissteigerungen im Allgemeinen, wenn auch teilweise nur mit einer zeitlichen Verzögerung, weitergegeben werden. Die aufgrund der Inflationsbekämpfung gestiegenen Zinsen führen grundsätzlich zu sinkenden Unternehmensbewertungen. Dieser Effekt wird zum Teil durch die positive Entwicklung an den Weltbörsen, die bereits einen Rückgang der Zinsen adaptieren, wieder kompensiert. Insgesamt führt das gesamtwirtschaftliche Umfeld (Inflation, Zinsanstieg, Energiekrise, ...) zusammen mit den zunehmenden Unsicherheiten (Krieg in Europa und Nahen Osten, weltweite Spannungen, ...) bei gleichbleibend hohen Qualitätsansprüchen von capiton zu einer geringeren Anzahl von Neuinvestitionen.

Die Investitionsphase des Anlageprogramms capiton VI endet erst am 22. November 2026, darüber hinaus konnte im Januar 2023 ein weiterer Continuation Fund mit einem Volumen von EUR 248,4 Mio. etabliert werden. Aufgrund dieses Umstands ist die positive Erlössituation, unabhängig von Krisen, weiterhin gesichert.

Das Geschäftsmodel ist insgesamt betrachtet als risikoarm zu bewerten. Derzeit überwiegen die Chancen die Risiken.

4. Prognose- und Chancenbericht

In Anbetracht der gesamtwirtschaftlichen Situation, der internationalen Konflikte sowie der aktuellen Zinsentwicklung ist capiton bei der Auswahl von neuen Investitionen auch im Geschäftsjahr 2024 besonders kritisch. Da die Investitionsperiode von capiton VI noch bis 2026 läuft, besteht kein Investitionsdrang.

Der Ausblick für die Wertentwicklung der unterschiedlichen Anlageprogramme ist heterogen. Durch die schwierige wirtschaftliche Lage (Energiekosten, Zinsentwicklung und Kostensteigerung) ist in einigen Branchen mit einer Geschäftseintrübung zu rechnen. Andere Bereiche profitieren von Nachfragesteigerungen aufgrund der Energiewende und der Umstellung der geografischen Ausrichtung der Zulieferketten. In diesem Zusammenhang versucht capiton zwei Beteiligungen, die sich in den letzten Jahren besonders gut entwickelt haben und bei denen die Investitionsziele bereits erfüllt worden sind, zu verkaufen. Sollte dies im erwarteten Umfang gelingen, wäre dies ein positives Signal hinsichtlich der weiterhin erfolgreichen Geschäftsstrategie von capiton.

Für die capiton AG wird aller Voraussicht nach 2024 ein etwas weniger erfolgreiches Geschäftsjahr werden. Hintergrund ist neben dem planmäßigen Abschmelzen der Managementfeebasis des Anlageprogramms capiton V, die steigenden Personalkosten sowie die steigenden betriebliche Aufwendungen. Die aus dem geplanten Abgang von Portfoliounternehmen resultierende geringere Managementfee wird zusammen mit der ansonsten nahezu unverändert hohen Berechnungsbasis der weiteren Anlageprogramme zu einer Reduzierung der Erlöse in Höhe von EUR 2,2 Mio. auf EUR 15,5 Mio. führen. Die Personalkosten werden in Folge von Gehaltserhöhungen zum Ausgleich der gestiegenen Inflation sowie einem weiteren Aufbau der Anzahl der Mitarbeiter insbesondere in der Verwaltung um ca. 13% steigen. Da zusätzlich mit leicht steigenden betrieblichen Aufwendungen (ca. 8%) gerechnet wird, sollte das Jahresergebnis vor Gewinnabführung gegenüber dem Vorjahr um ca. EUR 3,9 Mio. auf EUR 2,5 Mio. sinken.

Für das Geschäftsjahr 2024 rechnet das Management wieder mit einer quantitativen Steigerung des Deal Flows bei wahrscheinlich sinkender Qualität. Man geht davon aus, dass drei bis sechs Due Diligence Prüfungen durchgeführt werden. Das Ziel ist im Lauf des Jahres ein bis zwei Investments zu tätigen.

 

Berlin, den 19. Mai 2024

capiton AG

Manuel Hertweck

Christoph Karbenk

Frank-Markus Winkler

Jahresbilanz zum 31. Dezember 2023

der capiton AG

Aktiva

31.12.2023
31.12.2022
1. Barreserve
a) Kassenbestand 1.183,97 116,11
2. Forderungen an Kreditinstitute
a) täglich fällig 3.159.678,24 4.082.456,58
b) andere Forderungen 37.390,00 37.390,00
3.197.068,24 4.119.846,58
3. Forderungen an Kunden 4.449.712,99 5.721.280,92
4. Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere 4.743,06 4.538,56
5. Beteiligungen 365.339,44 363.516,91
6. Anteile an verbundenen Unternehmen 0,00 0,00
7. Immaterielle Anlagewerte
a) entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 30.430,00 7.684,00
8. Sachanlagen 308.572,00 332.776,01
9. Sonstige Vermögensgegenstände 3.910,86 96.033,92
10. Rechnungsabgrenzungsposten 71.811,17 106.450,85
Summe Aktiva 8.432.771,73 10.752.243,86

Passiva

31.12.2023
31.12.2022
1. Sonstige Verbindlichkeiten 2.397.438,40 4.463.083,86
2. Rückstellungen
a) andere Rückstellungen 3.535.333,33 3.789.160,00
3. Eigenkapital
a) Gezeichnetes Kapital 1.000.000,00 1.000.000,00
b) Kapitalrücklage 1.400.000,00 1.400.000,00
c) Gewinnrücklagen
ca) gesetzliche Rücklage 100.000,00 100.000,00
d) Jahresüberschuss/Bilanzgewinn 0,00 0,00
2.500.000,00 2.500.000,00
Summe Passiva 8.432.771,73 10.752.243,86
Für Anteilsinhaber verwaltete Investmentvermögen:
Summe der Inventarwerte 1.503.734.926,68 1.363.128.982,80
Zahl der verwalteten Investmentvermögen 17 16

Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023

der capiton AG

2023 2022
1. Zinserträge 23.544,96 112,00
2. Zinsaufwendungen 6.866,30 26.953,61
3. Laufende Erträge aus
a) Aktien und anderen nicht festverzinslichen Wertpapieren 80.278,58
b) Beteiligungen 4.087,47
c) Anteilen an verbundenen Unternehmen 0,00
84.366,05 376.526,89
4. Provisionserträge 17.735.319,88 16.176.026,92
5. Provisionsaufwendungen 10.008,59 6.000,00
6. Sonstige betriebliche Erträge 300.340,05 194.423,80
7. Allgemeine Verwaltungsaufwendungen
a) Personalaufwand
aa) Löhne und Gehälter 8.144.355,04 8.264.804,75
ab) Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung 528.657,00 452.567,89
(darunter für Altersversorgung € 0,00; Vorjahr € 0,00)
b) andere Verwaltungsaufwendungen 2.961.800,53 2.729.913,85
11.634.812,57
8. Abschreibungen und Wertberichtigungen auf immaterielle Anlagewerte und Sachanlagen 102.583,30 94.896,39
9. Sonstige betriebliche Aufwendungen 38.063,63 131.796,00
10. Abschreibungen und Wertberichtigungen auf Aktien und andere Wertpapiere 0,00 0,00
11. Abschreibungen und Wertberichtigungen auf Beteiligungen und verbundene Unternehmen 1,00 22.769,85
12. Ergebnis der normalen Geschäftstätigkeit 6.351.235,55 5.017.387,27
13. Aufgrund eines Gewinnabführungsvertrags abgeführte Gewinne 6.351.235,55 5.017.387,27
14. Jahresüberschuss/Bilanzgewinn 0,00 0,00

Anhang zum 31. Dezember 2023

capiton AG, Berlin

Amtsgericht Charlottenburg, Berlin - HRB 76400 B

A. Allgemeine Angaben

Die Gesellschaft ist seit dem 23. Oktober 2014 gemäß § 2 Abs. 4 i.V.m. § 44 KAGB als AIF-Kapitalverwaltungsgesellschaft registriert und verwaltet Spezial-AIFs. Durch ein dauerhaftes Überschreiten der Wertgrenze gemäß § 2 Abs. 4 S. 2 Nr. 2 b KAGB hat die Gesellschaft den Antrag auf Erlaubnis zum Geschäftsbetrieb einer externen AIF-Kapitalverwaltungsgesellschaft nach § 20 Abs. 1 i.V.m. § 22 KAGB bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) im Geschäftsjahr 2020 eingereicht. Der Erlaubnisbescheid ist am 10.03.2022 ergangen.

Der Jahresabschluss wurde unter Beachtung der Regelungen nach § 38 Abs. 1 KAGB i.V.m. §§ 340 ff des Handelsgesetzbuches (HGB) für große Kapitalgesellschaften sowie der entsprechenden Vorschriften des Aktiengesetzes (AktG) aufgestellt.

Die Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung erfolgte unter Beachtung der RechKredV.

B. Bilanzierungs-, Bewertungs- und Ausweismethoden

1. Aktiva

Die Barreserve und die Forderungen an Kreditinstitute wurden zum Nennwert am Bilanzstichtag bilanziert.

Die Forderungen an Kunden wurden mit dem Nennwert oder mit dem am Bilanzstichtag niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt. Die Bewertung erfolgte nach dem strengen Niederstwertprinzip (§ 253 Abs. 1 Satz 1 i.V.m. Abs. 4 HGB).

Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere sowie Beteiligungen sind dem Anlagevermögen zuzuordnen und wurden grundsätzlich mit den Anschaffungskosten bewertet.

Bei voraussichtlich dauerhaften Wertminderungen wurden Abschreibungen auf den niedrigeren beizulegenden Wert vorgenommen. Die Entwicklung der beiden Bilanzposten ist in der Anlage zu diesem Anhang dargestellt.

Die immateriellen Anlagewerte und die Sachanlagen wurden mit den Anschaffungskosten bewertet und linear über die jeweils voraussichtliche Nutzungsdauer abgeschrieben. Immaterielle Anlagewerte und Sachanlagen, die unterjährig erworben wurden, wurden zeitanteilig abgeschrieben. Die geringwertigen Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten zwischen € 250,00 (netto) und € 800,00 (netto) wurden im Jahr des Zugangs voll abgeschrieben. Die Entwicklung der immateriellen Anlagewerte und der Sachanlagen ist in der Anlage zu diesem Anhang dargestellt.

Die sonstigen Vermögensgegenstände wurden mit dem Nennwert oder mit dem am Bilanzstichtag niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt. Die Bewertung erfolgte nach dem strengen Niederstwertprinzip (§ 253 Abs. 1 Satz 1 i.V.m. Abs. 4 HGB).

2. Passiva

Die sonstigen Verbindlichkeiten sind mit ihrem Erfüllungsbetrag bilanziert (§ 253 Abs. 1 Satz 2 HGB).

Die Rückstellungen wurden nach Maßgabe des § 253 HGB ermittelt. Anzusetzen ist hierbei der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendige Erfüllungsbetrag gemäß § 253 Abs. 1 HGB.

Das Eigenkapital wurde zum Nominalwert bilanziert.

Der Jahresabschluss enthält ausschließlich Ansprüche und Verbindlichkeiten in EURO.

C. Erläuterungen zur Bilanz

Die Bilanz wurde gemäß § 2 Abs. 1 RechKredV nach dem Formblatt 1 (Kontoform) aufgestellt.

1. Aktiva

Die Forderungen an Kreditinstitute setzen sich aus täglich fälligen Forderungen in Höhe von T€ 3.160 (i.V.: T€ 4.082) und anderen Forderungen in Höhe von T€ 37 (i.V.: T€ 37) zusammen.

Unter dem Posten andere Forderungen an Kreditinstitute wird ein Festgeld für Mietkautionen ausgewiesen. Dieses Festgeld unterliegt einer Verfügungsbeschränkung.

Die Forderungen an Kunden setzen sich im Wesentlichen aus Forderungen für die Verwaltungsvergütung 2023 in Höhe von T€ 4.165 (i.V.: T€ 5.551), Weiterbelastung von verauslagten Kosten in Höhe von T€ 227 (i.V.: T€ 105) und Beiratsvergütungen 2023 in Höhe von T€ 51 (i.V.: T€ 49) zusammen. Die Forderungen an Kunden beinhalten Forderungen an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht in Höhe von T4.165 (i.V.: T€ 5.551).

Alle Forderungen sind kurzfristig und haben eine Restlaufzeit bis drei Monate.

Bei den sonstigen Vermögensgegenständen handelt es sich um geleistete Anzahlungen in Höhe von T€ 4 (i.V.: T€ 84).

Die Rechnungsabgrenzungsposten beinhalten für 1 Jahr im Voraus bezahlte Lizenzgebühr für CRM-Software, Messegebühr für die Teilnahme an einer Messe in 2024 und das Sponsoring für ein Studentenprogramm.

Die sonstigen Vermögensgegenstände sind kurzfristig und haben eine Restlaufzeit bis drei Monate.

2. Passiva

Die sonstigen Verbindlichkeiten beinhalten im Wesentlichen Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen in Höhe von T€ 1.396 (i.V.: 3.048). Dabei handelt es sich um die von der capiton AG an die capiton Holding GmbH noch zu leistenden Zahlungen aus dem Gewinnabführungsvertrag. Darüber hinaus sind Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von T€ 415 (i.V.: 689) sowie Verbindlichkeiten gegenüber dem Finanzamt in Höhe von T€ 519 (i.V.: T€ 685) enthalten.

In den anderen Rückstellungen sind insbesondere Rückstellungen für Personalaufwendungen in Höhe von T€ 3.148 (i.V.: T€ 3.425) enthalten.

Das Eigenkapital der Gesellschaft beträgt T€ 2.500 (i.V.: T€ 2.500) und setzt sich wie folgt zusammen:

Stand 31.12.2023
T€
Stand 31.12.2022
T€
a) Gezeichnetes Kapital 1.000 1.000
b) Kapitalrücklage 1.400 1.400
c) Gewinnrücklagen
ca) gesetzliche Rücklage 100 100
Summe 2.500 2.500

Das Gezeichnete Kapital beinhaltet 1.000.000 Stammaktien (nennwertlose Stückaktien) und ist in voller Höhe eingezahlt.

D. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung

Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde gemäß § 2 Abs. 1 RechKredV nach dem Formblatt 3 (Staffelform) aufgestellt.

Die Provisionserträge beinhalten Erträge aus der Verwaltungsvergütung in Höhe von T€ 17.735 (i.V.: T€ 16.176).

Die Provisionsaufwendungen betreffen Vermittlergebühren in Höhe von T€ 10 (i.V.: T€ 6).

Die sonstigen betrieblichen Erträge resultieren im Wesentlichen aus Erträgen aus für Dritte verauslagten Aufwendungen in Höhe von T€ 117 (i.V.: T€ 159) sowie Erträgen aus der Vergütung von Gremientätigkeiten in Höhe von T€ 113 (i.V.: T€ 35) und Erträgen aus der Auflösung von Rückstellungen T€ 67 (i.V.: T€ 0,-).

Die allgemeinen Verwaltungsaufwendungen beinhalten den Personalaufwand in Höhe von T€ 8.673 (i.V.: T€ 8.717) und andere Verwaltungsaufwendungen in Höhe von T€ 2.962 (i.V.: T€ 2.730).

Die anderen Verwaltungsaufwendungen betreffen insbesondere Aufwendungen für Rechts- und Beratungskosten in Höhe von T€ 449 (i.V.: T€ 409), Reisekosten in Höhe von T€ 674 (i.V.: T€ 555), Wartung, Hard- und Software in Höhe von T€ 369 (i.V.: T€ 398), Werbekosten in Höhe von T€ 123 (i.V.: T€ 152), Miete in Höhe von T€ 199 (i.V.: T€ 193), Betriebskosten in Höhe von T€ 191 (i.V.: T€ 193) sowie Aufwendungen für nicht abzugsfähige Vorsteuer in Höhe von T€ 194 (i.V.: T€ 201).

E. Sonstige Angaben

1. Organe

Die Vorstandsmitglieder sind:

 

Herr Frank-Markus Winkler, Geschäftsleiter Portfoliomanagement,

 

Herr Manuel Hertweck, Geschäftsleiter Portfoliomanagement und

 

Herr Christoph Karbenk, Geschäftsleiter Portfoliomanagement.

Der Aufsichtsrat der Gesellschaft setzt sich zum Bilanzstichtag wie folgt zusammen:

 

Vorsitzender:

Herr Stefan Theis, Geschäftsführer der capiton Holding GmbH

 

Stellvertretender Vorsitzender:

Herr Seymur Tari (bis 27.11.23), Partner der Turk Ventures Advisory Limited

 

Herr Dr. Arno Knebelkamp (ab 27.11.23), stellvertretender Beiratsvorsitzender der Prefere Resins Holding GmbH

 

Mitglied:

Herr Christoph Spors, Partner der capiton AG

Entsprechend § 286 Abs. 4 HGB wurde auf die Angaben nach § 285 Nr. 9 HGB verzichtet.

2. Durchschnittliche Zahl der Arbeitnehmer

Die durchschnittliche Zahl der Arbeitnehmer beträgt:

Gruppe Durchschnitt
Partner 11
Mitarbeiter 25
Gesamt 36

3. Honorar des Abschlussprüfers

Das Honorar für Leistungen des Abschlussprüfers nach § 285 Nr. 17 HGB für das Geschäftsjahr 2023 beinhaltet Abschlussprüfungsleistungen in Höhe von T€ 70 (i.V.: T€ 60) und andere Bestätigungsleistungen in Höhe von T€ 1 (i.V.: T€ 1).

4. Sonstige finanzielle Verpflichtungen

Die sonstigen finanziellen Verpflichtungen aufgrund von mittel- und langfristigen Verträgen betragen T€ 1.079, davon sind innerhalb eines Jahres T€ 211 fällig.

5. Nachtragsbericht

Vorgänge von besonderer Bedeutung nach Abschuss des Geschäftsjahres 2023 bis zur Erstellung des Anhangs, die für die Beurteilung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft von besonderer Bedeutung sind, sind darüber hinaus nicht bekannt geworden.

6. Konzernabschluss

Die Gesellschafterin der capiton AG ist die capiton Holding GmbH, Berlin, mit der seit 2004 ein Gewinnabführungsvertrag besteht. Die capiton Holding GmbH ist Organträgerin. Die capiton Holding GmbH ist das Mutterunternehmen der capiton AG, das auf die Aufstellung eines Konzernabschlusses aufgrund größenabhängiger Befreiungsvorschriften verzichtet.

7. Anteilsbesitzliste

capiton AG

Anteilsbesitzliste zum 31.12.2023

Eigenkapital der Gesellschaft per 31.12.2022
T€
Anteil am Kapital per 31.12.2023
%
Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere
capiton V Beteiligungs GmbH & Co. geschlossene Investment-KG, Berlin 405.485 0,0002%
Unisono Parallel-Beteiligungen V GmbH & Co. geschlossene Investment-KG, Berlin 14.095 0,01%
capiton VI Wundex Co-Investment GmbH & Co. geschlossene Investment-KG, Berlin 23.194 0,00%
capiton VI Axxence Co-Investment GmbH & Co. geschlossene Investment-KG, Berlin 34.563 0,00%
capiton VI Cedes Co-Investment GmbH & Co. geschlossene Investment-KG, Berlin 19.218 0,00%
Beteiligungen
capiton II Initiatoren GmbH & Co. KG, Berlin 60 35,29%
capiton III Initiatoren GmbH & Co. KG, Berlin 0 27,76%
capiton IV Initiatoren GmbH & Co. KG, Berlin 31 99,52%
capiton V Initiatoren GmbH & Co. KG, Berlin 187 99,51%
Unisono Omega GmbH & Co. KG, Berlin 13.362 1,38%
capiton Omega Initiatoren GmbH & Co. KG, Berlin 6 0,76%
capiton VI Initiatoren GmbH & Co. KG, Berlin 0 12,44%
capiton Quantum Initiatoren GmbH & Co. KG, Berlin 3 0,51%

Auf die Angabe der Jahresergebnisse wird nach § 286 Abs. 3 Nr. 2 HGB verzichtet.

 

Berlin, den 15. März 2024

capiton AG

Manuel Hertweck

Frank-Markus Winkler

Christoph Karbenk

Anlagenspiegel zum 31.12.2023

Bezeichnung Anschaffungs- und Herstellungskosten
01.01.2023 Zugänge Abgänge Umgliederung 31.12.2023
Software 133.445,83 € 33.888,76 € 0,00 € 0,00 € 167.334,59 €
Immaterielle Vermögensgegenstände 133.445,83 € 33.888,76 € 0,00 € 0,00 € 167.334,59 €
Geschäftsausstattung 793.825,26 € 56.202,18 € 12.044,02 € 0,00 € 837.983,42 €
GWG bis € 1.000,- 16.976,94 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 16.976,94 €
GWG bis € 800,- 27.686,13 € 6.846,66 € 0,00 € 34.532,79 €
Anzahlungen auf BGA 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 €
Betriebs- und Geschäftsausstattung 838.488,33 € 63.048,84 € 12.044,02 € 0,00 € 889.493,15 €
Einbauten 235.589,81 € 9.046,50 € 0,00 € 0,00 € 244.636,31 €
Sachanlagen 1.074.078,14 € 72.095,34 € 12.044,02 € 0,00 € 1.134.129,46 €
Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere 4.538,56 € 254,99 € 50,49 € 0,00 € 4.743,06 €
Beteiligungen 463.368,71 € 5.025,74 € 3.203,21 € 0,00 € 465.191,24 €
Finanzanlagen 467.907,27 € 5.280,73 € 3.253,70 € 0,00 € 469.934,30 €
Summe Anlagevermögen 1.675.431,24 € 111.264,83 € 15.297,72 € 0,00 € 1.771.398,35 €
Bezeichnung Abschreibungen
01.01.2023 Zugang Abgang 31.12.2023
Software 125.761,83 € 11.142,76 € 0,00 € 136.904,59 €
Immaterielle Vermögensgegenstände 125.761,83 € 11.142,76 € 0,00 € 136.904,59 €
Geschäftsausstattung 579.905,24 € 62.873,38 € 7.185,19 € 635.593,43 €
GWG bis € 1.000,- 16.947,94 € 0,00 € 0,00 € 16.947,94 €
GWG bis € 800,- 27.685,13 € 6.846,66 € 0,00 € 34.531,79 €
Anzahlungen auf BGA 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 €
Betriebs- und Geschäftsausstattung 624.538,31 € 69.720,04 € 7.185,19 € 687.073,16 €
Einbauten 116.763,81 € 21.720,50 € 0,00 € 138.484,31 €
Sachanlagen 741.302,12 € 91.440,55 € 7.185,19 € 825.557,48 €
Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 €
Beteiligungen 99.851,80 € 0,00 € 0,00 € 99.851,80 €
Finanzanlagen 99.851,80 € 0,00 € 0,00 € 99.851,80 €
Summe Anlagevermögen 966.915,75 € 102.583,31 € 7.185,19 € 1.062.313,87 €
Bezeichnung Buchwert
31.12.2023 31.12.2022
Software 30.430,00 € 7.684,00 €
Immaterielle Vermögensgegenstände 30.430,00 € 7.684,00 €
Geschäftsausstattung 202.389,99 € 213.920,02 €
GWG bis € 1.000,- 29,00 € 29,00 €
GWG bis € 800,- 1,00 € 1,00 €
Anzahlungen auf BGA 0,00 € 0,00 €
Betriebs- und Geschäftsausstattung 202.420,00 € 213.950,01 €
Einbauten 106.152,00 € 118.826,00 €
Sachanlagen 308.572,00 € 332.776,01 €
Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere 4.743,06 € 4.538,56 €
Beteiligungen 365.339,44 € 363.516,91 €
Finanzanlagen 370.082,50 € 368.055,47 €
Summe Anlagevermögen 709.084,50 € 708.515,48 €

BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERS

An die capiton AG, Berlin,

Prüfungsurteile

Wir haben den Jahresabschluss der capiton AG, Berlin, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der capiton AG für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2023 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 und

vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.

Grundlage für die Prüfungsurteile

Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den Lagebericht

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.

Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben.

beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.

ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.

beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresabschlusses insgesamt einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.

beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Gesellschaft.

führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

 

Berlin, den 29. Mai 2024

PricewaterhouseCoopers GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Michael Quade, Wirtschaftsprüfer,

ppa. Holger Maaßen, Wirtschaftsprüfer

BERICHT DES AUFSICHTSRATS ÜBER DAS GESCHÄFTSJAHR 2023

DER CAPITON AG

Das Geschäft der capiton AG verlief im Jahr 2023 trotz steigender Zinsen und der internationalen Krisen (Gaza-Konflikt, Lieferkettenprobleme, Ukraine Krieg) und geopolitischen Spannungen in geordneten Bahnen. Zu Beginn des Jahres konnte der Continuation Fund Quantum mit einem Fondsvolumen von insgesamt EUR 248,4 Mio. realisiert werden. Infolgedessen sind die Provisionserträge insgesamt um EUR 1,6 Mio. bzw. 9,6% gegenüber dem Vorjahr angestiegen.

Im Jahr 2023 haben die von der capiton AG betreuten Spezial AIFs keine neuen Plattform-Investitionen getätigt, jedoch haben 3 Add-on-Investitionen in bestehende Plattformen stattgefunden. Das von der capiton AG betreute Anlageprogramm capiton IV wurde endgültig beendet. Die Löschung der Fondsgesellschaft aus dem Handelsregister ist beantragt.

Im Berichtsjahr befasste sich der Aufsichtsrat eingehend mit der Lage und der Entwicklung der Gesellschaft. Er nahm die ihm nach Gesetz, Satzung und Geschäftsordnung obliegenden Kontroll- und Beratungsaufgaben kontinuierlich und gewissenhaft wahr. Der Aufsichtsrat ließ sich dazu regelmäßig, zeitnah und detailliert schriftlich und mündlich vom Vorstand informieren, insbesondere über den Geschäftsverlauf, die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage, die Personalplanung, das Wettbewerbsumfeld, die Perspektiven für die Einwerbung neuer Fonds, das Risikomanagement und die Compliance in der capiton AG. Der Vorstand unterrichtete den Aufsichtsrat auch über alle strategischen und die wichtigen operativen Entscheidungen sowie über seine künftige Geschäftspolitik.

Veränderungen im Vorstand

Im vergangenen Geschäftsjahr gab es keine Veränderungen im Vorstand der capiton AG.

Veränderungen im Aufsichtsrat

Herr Dr. Arno Knebelkamp wurde von der Hauptversammlung am 27. November 2023 in den Aufsichtsrat gewählt. Er folgt Herrn Seymur Tari nach, der sein Amt niedergelegt hatte.

Der Aufsichtsrat wählte mit Wirkung zum 27. November 2023 Herrn Dr. Arno Knebelkamp zum stellvertretenden Vorsitzenden des Aufsichtsrats; er übernahm diese Funktion von Herrn Seymur Tari.

Aufsichtsratssitzungen im Berichtsjahr

Im Geschäftsjahr 2023 fanden insgesamt vier, davon drei ordentliche Aufsichtsratssitzungen statt. Diese wurden als Präsenzsitzung oder als hybride Sitzung, d.h. in Präsenz und elektronisch zugeschalteten Aufsichtsratsmitgliedern abgehalten. Der Aufsichtsrat kam informell auch ohne Anwesenheit des Vorstands zu Besprechungen zusammen um Themen zu diskutieren, die den Vorstand selbst oder interne Aufsichtsratsangelegenheiten betrafen. Beispiele waren im Berichtszeitraum die Beratungen des Aufsichtsrats über die Festsetzung der variablen Vorstandsbezüge, die Verlängerung einer andernfalls auslaufenden Bestellung, die inhaltliche Anpassung von Dienstverträgen sowie die Konkretisierung der Zielvereinbarungen. Auch die Optimierung der Zusammensetzung des Investment Committee wurde besprochen.

In der am 13. März 2023 abgehaltenen Hybridsitzung wurde die strategische Weiterentwicklung der Gesellschaft, die Umsetzung der Regulatorischen Anforderungen sowie Personalthemen diskutiert.

In der als Präsenz- und als Videokonferenz abgehaltenen Sitzung am 26. Juni 2023 wurde der Jahresabschluss der capiton AG für das Geschäftsjahr 2022 präsentiert, von den Abschlussprüfern erläutert und mit diesen und dem Vorstand ausführlich diskutiert. Im Anschluss wurde der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2022 festgestellt.

Besondere Tagesordnungspunkte der am 31.7.2023 abgehaltenen außer ordentlichen Aufsichtsratssitzung waren die Verlängerung der Bestellung eines Vorstandes sowie die Erweiterung der Vertretungsbefugnis für die drei Mitglieder des Vorstands.

Eine am 27. November 2023 als Präsenzsitzung abgehaltene Sitzung des Aufsichtsrats diente der Verabschiedung des Budgets für 2024, der Diskussion der Mittelfristplanung und der Umsetzung der Regularien.

Der Vorstand informierte den Vorsitzenden des Aufsichtsrats im Berichtszeitraum auch außerhalb der formalen Aufsichtsratssitzungen zeitnah über wichtige Geschäftsvorfälle; der Gesamtaufsichtsrat wurde anschließend jeweils entsprechend unterrichtet. In alle wesentlichen Entscheidungen war der Aufsichtsrat eingebunden.

Sitzungsteilnahme

An allen Sitzungen des Aufsichtsrats haben im Berichtszeitraum alle Aufsichtsratsmitglieder teilgenommen.

Fortbildung

Aus- und Fortbildungsmaßnahmen nehmen die Mitglieder des Aufsichtsrats eigenverantwortlich wahr; sie werden dabei von der Gesellschaft unterstützt.

Im Berichtszeitraum haben die Aufsichtsratsmitglieder an internen Veranstaltungen teilgenommen, um ihre Sachkunde aufrechtzuerhalten und auszubauen. So haben die Aufsichtsratsmitglieder beispielsweise an einer Veranstaltung mit den Investoren der capiton AG-Fonds teilgenommen und regelmäßig als Gäste an Portfoliobesprechungen teilgenommen. Der Aufsichtsratsvorsitzende hat darüber hinaus zwei Sitzungen mit der Bereichsleitung Risikomanagement und Compliance initiiert. Der Aufsichtsrat hat sich im Rahmen seiner Sitzungen eingehend mit den aktuellen regulatorischen Entwicklungen im Bereich Abschlussprüfung und Rechnungslegung befasst und diese mit dem Abschlussprüfer sowohl in der Sitzung am 26.6.2023 als auch in dem regelmäßig zu Jahresbeginn stattfindenden sog. Jahresgespräch diskutiert. Sonstige Weiterbildungsinitiativen nehmen die Aufsichtsratsmitglieder individuell und bedarfsorientiert wahr.

Jahresabschlussprüfung ohne Beanstandungen

Der Aufsichtsrat hatte vor seinem Vorschlag an die Hauptversammlung, die PwC Deutsche Revision AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft ("PWC"), zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2024 zu wählen, von PWC eine Unabhängigkeitserklärung erhalten. Nach der Hauptversammlung 2023, die diesem Wahlvorschlag gefolgt war, beauftragte der Vorsitzende des Aufsichtsrats PWC mit der Prüfung. Der Auftrag sieht unter anderem vor, dass der Aufsichtsrat unverzüglich über alle für seine Aufgaben wesentlichen Feststellungen und Vorkommnisse informiert wird, die sich im Zuge der Prüfung ergeben. PWC war für die capiton AG als Abschlussprüfer erstmals für das Geschäftsjahr 2004 tätig.

PWC hat den Jahresabschluss der capiton AG für das Geschäftsjahr 2023 sowie den Lagebericht der capiton AG einschließlich der zugrunde liegenden Buchführung geprüft und mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen. Der Abschlussprüfer bestätigte, dass der Jahresabschluss insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt.

Der Aufsichtsrat hat den geprüften und testierten Jahresabschluss der capiton AG zum 31. Dezember 2023 und den Lagebericht der capiton AG am 30. Mai 2024 erhalten, unter Berücksichtigung des Berichts der Abschlussprüfer selbst geprüft und anschließend die sich aus den für ihn aus den Unterlagen ergebenden Fragen und Anmerkungen mit dem Vorstand sowie anschließend dem Abschlussprüfer im Einzelnen besprochen.

Die Abschlussprüfer erläuterten in der Sitzung des Aufsichtsrates am 17. Juni 2024 ihre Prüfungsfeststellungen. Der Bericht des Abschlussprüfers wurde ohne die Anwesenheit des Vorstands erörtert. Es ergaben sich keine Beanstandungen. Die Fragen der Aufsichtsratsmitglieder beantworteten die Abschlussprüfer umfassend. Auch nach eigener eingehender Prüfung des Jahresabschlusses sowie des Lageberichts der capiton AG zum 31. Dezember 2023, des Berichts der PWC zum Ergebnis der Abschlussprüfung und des Berichts des Vorstands über das Geschäftsjahr 2023 ergaben sich keine Beanstandungen. Dem Ergebnis der Prüfung der Abschlussprüfer stimmt der Aufsichtsrat zu. Am 17. Juni 2024 billigte der Aufsichtsrat den Jahresabschluss der capiton AG. Der Jahresabschluss ist damit festgestellt.

Der Aufsichtsrat spricht dem Vorstand und allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die im vergangenen Jahr mit großem Engagement zu den erfolgreichen Transaktionen und der Weiterentwicklung des Unternehmens beigetragen haben, seine Anerkennung und seinen Dank aus.

 

Berlin, im Juni 2024

Stefan Theis, Vorsitzender des Aufsichtsrats

Der Jahresabschluss zum 31.12.2023 wurde am 17.06.2024 festgestellt.

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