VELUX Deutschland GmbH
Gazellenkamp 168, 22527 Hamburg, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Finanzübersicht
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Ralf-Peter Müller seit 17.1.2024 | Prokura |
Larissa Tietz seit 17.1.2024 | Prokura |
Silke Stehr seit 27.12.2023 | Geschäftsführer |
Wirtschaftlich Berechtigte
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Ungelöste Beteiligungen (1)
| Name | Anteil |
|---|---|
VELUX A/S | 100.00% |
Gesellschafter
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustrechnung
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
VELUX Deutschland GmbHHamburgJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Bestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersAn die VELUX Deutschland GmbH Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der VELUX Deutschland GmbH, Hamburg - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der VELUX Deutschland GmbH für das Geschäftsjahr vom 1. J anuar bis zum 31. Dezember 2023 geprüft. Die in der Anlage zum Lagebericht enthaltene Erklärung zur Unternehmensführung nach § 289f Abs. 4 HGB (Angaben zur Frauenquote) haben wir in Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht inhaltlich geprüft. Des Weiteren haben wir die in der Anlage zum Lagebericht enthaltenen Angaben zum "Bericht zur Gleichstellung der Entgeltgleichheit gem. § § 21 f. EntgTranspG" nicht inhaltlich geprüft. Lageberichtsfremde Angaben im Lagebericht sind Angaben, die nicht nach § § 289, 289a bzw. nach § § 289b bis 289f HGB vorgeschrieben sind. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des J ahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum J ahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Sonstige Informationen Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen die oben genannte Erklärung zur Unternehmensführung nach § 289f Abs. 4 HGB (Angaben zur Frauenquote) und die in der Anlage zum Lagebericht "Bericht zur Gleichstellung der Entgeltgleichheit gem. §§ 21 f. EntgTranspG" enthaltenen Informationen. Unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und Lagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab. Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen
Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Beirats für den J ahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des J ahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d. h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem J ahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Der Beirat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem J ahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum J ahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses J ahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Hamburg, 23. Mai 2024 EY
GmbH & Co. KG
Barnstedt, Wirtschaftsprüfer Bilanz zum 31. Dezember 2023Aktiva
Passiva
Gewinn- und Verlustrechnung für 2023
Anhang für das Geschäftsjahr 2023I. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss Die VELUX Deutschland GmbH hat ihren Sitz in Hamburg und ist eingetragen in das Handelsregister beim Amtsgericht Hamburg (HRB Reg. Nr. 6801). Die VELUX Deutschland GmbH, Hamburg, ist zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2023 eine große Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 3 HGB. Der Jahresabschluss wird nach den Rechnungslegungsvorschriften für Kapitalgesellschaften des Handelsgesetzbuches (HGB) gem. §§ 242ff. und 264ff. unter Berücksichtigung der einschlägigen Vorschriften des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG) aufgestellt. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren gem. § 275 Abs. 2 HGB aufgestellt. Um die Klarheit der Darstellung zu verbessern, sind einzelne Posten der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung zusammengefasst und daher in diesem Anhang gesondert aufgegliedert und erläutert. Aus dem gleichen Grunde wurden die Angaben zur Mitzugehörigkeit zu anderen Posten und davon-Vermerke ebenfalls an dieser Stelle gemacht. Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. II. Angaben zu Bilanzierungs-, Bewertungs- und Ausweismethoden 1. Allgemeine Angaben Die für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Bewertungsvorschriften wurden unter Berücksichtigung der Fortführung der Unternehmenstätigkeit beachtet. Die auf den vorhergehenden Jahresabschluss angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden beibehalten. Im Einzelnen erfolgen Bilanzierung und Bewertung nach folgenden Grundsätzen: Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze der Aktivposten Entgeltlich von Dritten erworbene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens werden zu Anschaffungskosten aktiviert und anhand ihrer voraussichtlichen Nutzungsdauer von 3 bzw. 5 Jahren linear, im Zugangsjahr zeitanteilig abgeschrieben. Sachanlagen sind mit den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten abzüglich planmäßiger linearer Abschreibungen, welche anhand der jeweiligen betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer von 3 bis 14 Jahren bemessen wird, bewertet. Bei Zugängen beweglicher Vermögensgegenstände des Anlagevermögens werden die Abschreibungen nach dem Werteverzehr linear vorgenommen. Anschaffungs- oder Herstellungskosten von abnutzbaren beweglichen Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens, die einer selbständigen Nutzung fähig sind, werden im Wirtschaftsjahr der Anschaffung, Herstellung oder Einlage in voller Höhe als Betriebsausgaben erfasst, wenn die Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um einen darin enthaltenen Vorsteuerbetrag, für das einzelne Wirtschaftsgut € 250 nicht übersteigen. Geringwertige Wirtschaftsgüter, deren Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um einen darin enthaltenen Vorsteuerbetrag, für das einzelne Wirtschaftsgut € 250 bis € 800 betragen, werden im Jahr der Anschaffung vollständig abgeschrieben bzw. als Aufwand erfasst; ihr sofortiger Abgang wurde unterstellt. Bei den Finanzanlagen werden die Beteiligungen zu fortgeführten Anschaffungskosten oder zum niedrigeren beizulegenden Wert bewertet. Die Vorräte sind zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten und unter Berücksichtigung des Niederstwertprinzips bewertet. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden mit dem Nennwert bzw. mit dem am Bilanzstichtag beizulegenden niedrigeren Wert angesetzt. Allen risikobehafteten Posten ist durch die Bildung angemessener Einzelwertberichtigungen Rechnung getragen. Unverzinsliche oder niedrig verzinsliche Forderungen mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr sind abgezinst. Die flüssigen Mittel sind zum Nennwert am Bilanzstichtag angesetzt. Als aktive Rechnungsabgrenzungsposten sind Auszahlungen vor dem Abschlussstichtag angesetzt, soweit sie Aufwand für einen bestimmten Zeitraum nach diesem Zeitpunkt darstellen. Der Ansatz erfolgt zum Nennwert. Aktive latente Steuern resultieren im Wesentlichen aus Differenzen zwischen handels- und steuerrechtlichen Wertansätzen aufgrund von abweichenden Wertansätzen der Pensionsrückstellungen und anderen langfristigen Rückstellungen (Sonstige Rückstellungen). Bilanzierung und Bewertung der Passivposten Das gezeichnete Kapital wird zum Nennwert bilanziert. Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen werden auf der Grundlage versicherungsmathematischer Berechnungen nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren (Projected Unit Credit Method) unter Berücksichtigung der Richttafeln 2018 G von Prof. Dr. Klaus Heubeck und unter Zugrundelegung eines Zinssatzes von 1,82 % p.a. (Vorjahr: 1,78 % p.a.) bewertet. Der pauschal angewendete Zinssatz entspricht dem von der Deutschen Bundesbank bekannt gegebenen durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen zehn Jahre bei einer angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren. Bei der Ermittlung der Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen wurden jährliche Rentensteigerungen von 2,00 % p.a. (Vorjahr: 2,00 % p.a.) zugrunde gelegt. Rückstellungen für Jubiläumszuwendungen werden mit dem Erfüllungsbetrag gem. § 253 Abs. 1 HGB, welcher auf der Grundlage versicherungsmathematischer Berechnungen nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren (Projected Unit Credit Method) unter Berücksichtigung der Richttafeln 2018 G von Prof. Dr. Klaus Heubeck ermittelt wurde, angesetzt. Der Berechnung wurde ein Zinssatz von 1,75 % p.a. (Vorjahr: 1,44 % p.a.), eine Gehaltsdynamik von 3,00 % p.a. (Vorjahr: 2,00 % p.a.) sowie eine altersabhängige Fluktuation zugrunde gelegt. Der pauschal angewendete Zinssatz entspricht dem von der Deutschen Bundesbank bekannt gegebenen durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Jahre bei einer Restlaufzeit von 15 Jahren. Die Steuerrückstellungen und sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle ungewissen Verbindlichkeiten und drohende Verluste aus schwebenden Geschäften. Die Bewertung erfolgt jeweils in Höhe des Erfüllungsbetrags, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung erforderlich ist, um zukünftige Zahlungsverpflichtungen abzudecken. Zukünftige Preis- und Kostensteigerungen werden berücksichtigt, sofern ausreichende objektive Hinweise für deren Eintritt vorliegen. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden, von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten, durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst. Die Verbindlichkeiten sind zu ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt. Für die Ermittlung latenter Steuern aufgrund von temporären oder quasi-permanenten Differenzen zwischen den handelsrechtlichen Wertansätzen von Vermögensgegenständen, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten und ihren steuerlichen Wertansätzen werden diese mit den unternehmensindividuellen Steuersätzen im Zeitpunkt des Abbaus der Differenzen bewertet und die Beträge der sich ergebenden Steuerbe- und - entlastung nicht abgezinst. Das Wahlrecht auf den Ausweis aktiver latenter Steuern wurde ausgeübt. Die aktiven und passiven latenten Steuern werden unsaldiert ausgewiesen. Auf fremde Währung lautende Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten wurden grundsätzlich mit dem Devisenkassamittelkurs zum Abschlussstichtag umgerechnet. Bei einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wurde dabei das Realisationsprinzip (§ 252 Abs. 1 Nr. 4 Halbsatz 2 HGB) und das Anschaffungskostenprinzip (§ 253 Abs. 1 Satz 1 HGB) beachtet. III. Erläuterungen zu Bilanzposten Anlagevermögen Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens ist unter Angabe der Abschreibungen des Geschäftsjahres im Anlagenspiegel gesondert dargestellt. Finanzanlagen In den Finanzanlagen ist zum Bilanzstichtag die folgende Beteiligung enthalten:
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände beinhalten:
Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen enthalten Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von T€ 24 (Vorjahr: T€ 103) sowie Forderungen gegen Gesellschafter in Höhe von T€ 115.432 (Vorjahr: T€ 121.503), die insbesondere Cash-Pool Forderungen in Höhe von T€ 116.601 (Vorjahr: T€ 134.664) sowie verrechnete Verbindlichkeiten in Höhe von T€ 27.018 (Vorjahr: T€ 39.065) enthalten. Des Weiteren ist in den Forderungen gegen Gesellschafter ein Darlehen in Höhe von T€ 20.000 (Vorjahr: T€ 20.000) enthalten, welches eine Laufzeit von mehr als einem aber weniger als fünf Jahre hat. Sonstige Vermögensgegenstände in Höhe von T€ 516 (Vorjahr: T€ 498) haben eine Restlaufzeit von mehr als einem Jahr. Diese sonstigen Vermögensgegenstände beinhalten Kautionen und geleistete Anzahlungen. Alle übrigen Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände haben - wie im Vorjahr - eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. Latente Steuern Die aktiven latenten Steuern resultieren aus Bilanzdifferenzen bei den Pensionsrückstellungen und den sonstigen Rückstellungen. Der Berechnung wurde ein Steuersatz von 31,98 % (Vorjahr: 32,01 %) zugrunde gelegt. Zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2023 errechneten sich aktive latente Steuern aus abweichenden Wertansätzen zwischen Handels- und Steuerbilanz in Höhe von T€ 331. Die Gesellschaft macht von dem Aktivierungswahlrecht des § 274 Abs. 1 Satz 2 HGB Gebrauch. Die latenten Steuersalden und deren Änderungen im Geschäftsjahr 2023 sind nachfolgend dargestellt:
* Erfassung in dem Posten "Steuern vom Einkommen
und vom Ertrag"
Globale Mindestbesteuerung - Säule 2 Die von der OECD veröffentlichten Modellregeln zur Globalen Mindestbesteuerung (Säule 2) wurden in bestimmten Ländern erlassen oder im Wesentlichen übernommen. Die Gesetzgebung in Deutschland tritt für das am 1. Januar 2024 beginnende Geschäftsjahr der VELUX Deutschland GmbH in Kraft. Die VELUX Deutschland GmbH fällt in den Geltungsbereich der erlassenen oder im Wesentlichen übernommenen Rechtsvorschriften und hat eine Bewertung des potenziellen Risikos der VELUX Deutschland GmbH in Bezug auf die Globale Mindeststeuer vorgenommen. Diese Einschätzung basiert auf den neuesten verfügbaren Informationen über die Ertragslage der VELUX Deutschland GmbH. Aufgrund der durchgeführten Bewertung liegt der effektive Steuersatz der Säule 2 in Deutschland über 15 %. Daher erwartet die Geschäftsführung der VE- LUX Deutschland GmbH kein Risiko für zusätzliche Steuern aus der Säule 2. Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen Der Unterschiedsbetrag gemäß § 253 Abs. 6 Sätze 1 und 3 HGB aus der Bewertung der Pensionsrückstellungen auf Basis des durchschnittlichen Marktzinssatzes der vergangenen zehn Geschäftsjahre sowie auf Basis des durchschnittlichen Marktzinssatzes der vergangenen sieben Geschäftsjahre beträgt T€ 13 (Vorjahr: T€ 63). Sonstige Rückstellungen Die sonstigen Rückstellungen enthalten im Wesentlichen:
Verbindlichkeiten Sonstige Verbindlichkeiten in Höhe von T€ 759 (Vorjahr: T€ 771) haben eine Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren. Alle anderen Verbindlichkeiten sind -wie im Vorjahr- innerhalb eines Jahres fällig. Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen beinhalten Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von T€ 89 (Vorjahr: T€ 161). Ausschüttungssperre Ergänzend zu dem ausschüttungsgesperrten Unterschiedsbetrag nach § 253 Abs. 6 Satz 2 HGB (T€ 13) ergeben sich ausschüttungsgesperrte Beträge gem. § 268 Abs. 8 HGB in Höhe von T€ 331 (Vorjahr: T€ 1.091) resultierend aus der Aktivierung latenter Steuern. IV. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung Umsatzerlöse Die Umsatzerlöse bestehen zu T€ 651.001 aus dem Verkauf von Waren (Vorjahr: T€ 715.049), welche zu 100 % in Deutschland generiert werden, sowie zu T€ 33.370 aus der Erbringung von Serviceleistungen (Vorjahr: T€ 29.024), im Wesentlichen gegenüber der VELUX A/S. Sonstige betriebliche Erträge Die sonstigen betrieblichen Erträge beinhalten periodenfremde Erträge in Höhe von T€ 3.871 (Vorjahr: T€ 2.048), davon aus der Auflösung von Rückstellungen in Höhe von T€ 3.855 (Vorjahr: T€ 2.047) sowie Erträge aus der Währungsumrechnung in Höhe von T€ 1 (Vorjahr: T€: 1). Sonstige betriebliche Aufwendungen Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen enthalten Aufwendungen aus der Währungsumrechnung in Höhe von T€ 2 (Vorjahr: T€ o). Zinsaufwendungen und Zinserträge Aus der Abzinsung der Pensionsrückstellung resultiert ein Betrag in Höhe von T€ 28 (Vorjahr: T€ 27) sowie aus der Abzinsung von Jubiläumsrückstellungen ein Betrag von T€ 15 (Vorjahr: T€ 14). Zudem resultieren T€ -43 aus der Änderung der Abzinsungssätze für die Berechnung dieser Rückstellungen sowie T€ 106. Ferner bestehen Zinserträge in Höhe von T€ 4.101 von verbundenen Unternehmen. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag Die Steuern vom Einkommen und vom Ertrag betragen im Geschäftsjahr 2023 T€ 7.391 Vorjahr: T€ 6.622). Hiervon entfallen T€ 6.617 (Vorjahr: T€ 6.803) auf das Ergebnis des laufenden Geschäftsjahres und ein Aufwand in Höhe von T€ 14 (Vorjahr: Aufwand in Höhe von T€ 600) auf Vorjahre sowie ein Aufwand von T€ 760 (Vorjahr: Ertrag T€ 781) aus der Auflösung (Vorjahr: Bildung) von aktiven Latenzen. V. Sonstige Angaben Arbeitnehmer Im Geschäftsjahr 2023 waren durchschnittlich 556 Mitarbeiter (Vorjahr: 618) beschäftigt. Die durchschnittliche Mitarbeiterzahl teilt sich wie folgt auf:
Sonstige finanzielle Verpflichtungen Zum Abschlussstichtag bestehen sonstige finanzielle Verpflichtungen im Gesamtumfang von T€ 9.545 mit folgenden Restlaufzeiten:
Geschäfte mit nahestehenden Unternehmen und Personen Im Geschäftsjahr 2023 wurden keine wesentlichen Geschäfte mit nahestehenden Unternehmen und Personen, die nicht marktüblichen Bedingungen entsprechen, durchgeführt. Geschäftsführung Mit Gesellschafterbeschluss vom 27. November 2023 wurde folgende Person als Geschäftsführer bestellt bzw. abberufen:
Die Gesellschaft verzichtet nach § 286 Abs. 4 HGB auf die Angabe der Bezüge. Beirat Der Beirat besteht aus 3 Mitgliedern, die von der Gesellschafterversammlung bestellt werden. Aufwendungen für den Beirat sind im Berichtsjahr nicht angefallen. Dem Beirat gehören im Berichtsjahr folgende Damen und Herren an:
Prüfungs- und Beratungsgebühren Das für das Geschäftsjahr 2023 berechnete Gesamthonorar des Abschlussprüfers beträgt T€ 43, davon entfallen T€ 24 auf Abschlussprüfungsleistungen und T€ 19 auf Leistungen für eine Verpackungsprüfung. Konzernverhältnisse Der Jahresabschluss der Gesellschaft wird in den befreienden Konzernabschluss der VKR Holding A/S mit Sitz in Hørsholm, Dänemark, einbezogen. Der Konzernabschluss der VKR Holding A/S, die den Konzernabschluss für den größten und den kleinsten Kreis verbundener Unternehmen erstellt, wird offengelegt bei der Erhvervsog Selskabsstyrelsen, Kampmannsgade 1, 1780 Kopenhagen V., Dänemark. Nachtragsbericht Vorgänge, die für die Beurteilung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft wesentlich wären, sind nach Schluss des Geschäftsjahres 2023 weder eingetreten noch erkennbar gewesen. Der Krieg in der Ukraine hat keine direkten Auswirkungen auf den Jahresabschluss 2023. Die daraus resultierenden künftigen Risiken sind im Risikobericht des Lageberichts erläutert. ErgebnisverwendungsvorschlagDie Geschäftsführung schlägt vor, den Jahresüberschuss in Höhe von T€ 14.662 als Dividende auszuschütten.
Hamburg, den 31. März 2024 VELUX Deutschland GmbH Matthias Mager, Geschäftsführer Silke Stehr, Geschäftsführerin Der Jahresabschluss wurde am 6. Juni 2024 festgestellt. Anlagenspiegel zum 31. Dezember 2023
Lagebericht für das Geschäftsjahr 20231. Grundlagen der Gesellschaft Die Gesellschaft ist als Vertriebsgesellschaft für den deutschen Markt in die VELUX- Gruppe eingebunden. Die Gesellschaft sowie der Konzern nehmen auf dem Markt für Dachwohnfenster eine führende Marktposition ein. Hauptkunden der Gesellschaft sind der Baustofffachhandel sowie der Bedachungsfachhandel. 2. Wirtschaftsbericht 2.1 Gesamtwirtschaftliche und branchenbezogene Rahmenbedingungen In einem anhaltend krisenbedingten Umfeld kam die gesamtwirtschaftliche Entwicklung in Deutschland 2023 ins Stocken. Trotz nachlassender Inflation dämpfte ein nach wie vor hohes Preisniveau die Konjunktur. Ungünstigere Finanzierungsbedingungen durch steigende Zinsen und eine zurückgehende Nachfrage aus dem In- und Ausland verhinderten eine weitere Erholung der deutschen Wirtschaft von den Folgen der Corona-Pandemie. Das preisbereinigte BIP sank um 0,3%. Die Entwicklung verlief in den einzelnen Wirtschaftsbereichen unterschiedlich. Viele Unternehmen der Dienstleistungsbereiche konnten ihre wirtschaftlichen Aktivitäten weiter ausbauen und stützten damit die Wirtschaft im Jahr 2023. So konnten die Bereiche Information und Kommunikation (+2,6%), Öffentliche Dienstleister (+1,0%) und Unternehmensdienstleister (+0,3%) leichte Zuwächse verzeichnen, während die Bruttowertschöpfung im Bereich Handel, Verkehr, Gastgewerbe um 1,0% zurückging. Die Wirtschaftsleistung im Produzierenden- und im Verarbeitenden Gewerbe (jeweils ohne Baugewerbe) lag preisbereinigt im Minus (-2,0% bzw. -0,4%). Im Baugewerbe stieg sie 2023 hingegen marginal um 0,2%, vorwiegend durch eine gestiegene Produktion im Tiefbau und Ausbaugewerbe. Im Hochbau verhinderten die nach wie vor hohen Baukosten, der Fachkräftemangel sowie die verschlechterten Finanzierungsbedingungen eine positive Entwicklung. Das deutsche Bauhauptgewerbe hat erneut ein schwaches Baujahr hinter sich. Ein nominal schon schwacher Umsatzzuwachs von 1,4% wurde durch die anhaltend hohen Material- und damit der Baupreise insgesamt mehr als aufgezehrt. Preisbereinigt war 2023 ein Umsatzrückgang von 5,2% zu verzeichnen, nach -5,1% im Jahr zuvor. Der reale Ordereingang lag für das gesamte Jahr um 4,4% unter dem Vorjahr. Alle drei Hauptsparten des Baus hatten einen Umsatzrückgang zu verzeichnen, wobei der Wirtschaftsbau mit real -0,9% noch am besten abschnitt. Im Öffentlichen Bau ging der reale Umsatz um 1,6% zurück, trotz dringend erforderlicher Investitionsbedürfnisse auf allen Ebenen der Gebietskörperschaften. Ein Hauptgrund ist die schwache Entwicklung im Straßenbau aufgrund stark gestiegener Baumaterialpreise. Den mit Abstand größten Umsatzrückgang hatte der für die Gesellschaft entscheidende Sektor des Wohnungsbaus zu verzeichnen. Hier sank der Umsatz real um 11,5%, hauptsächlich bedingt durch drastisch gestiegene Bau- und Zinskosten. Zudem besteht eine hohe Unsicherheit hinsichtlich politischer Entscheidungen, die eine sehr zurückhaltende Investitionsneigung bei privaten und gewerblichen Hausbauern bewirkt. Der Auftragseingang ist mit real -19,8% weiter eingebrochen. Die Genehmigungen für den Bau von Ein- und Zweifamilienhäusern lagen erneut deutlich unter dem Niveau des Vorjahres. Die Baugenehmigungen für Einfamilienhäuser sanken um 39,1%, die der Zweifamilienhäuser um 48,3%. 2.2 Geschäftsverlauf Das Geschäftsjahr 2023 verlief für die VELUX Deutschland GmbH zweigeteilt und insgesamt nicht ganz zufriedenstellend - im Branchenvergleich wurde dennoch ein gutes Ergebnis erzielt. Einem guten ersten Tertial, teilweise gestützt durch einen Auftragsüberhang aus dem Vorjahr, folgte ein schwaches zweites und drittes Tertial. Die für die Jahresmitte erwartete Trendwende trat nicht in dem erhofften Maße ein. Zwar lagen die Auftragseingänge ab Mitte des Jahres über dem Niveau des Vorjahres, das geplante Absatz- und Umsatzvolumen konnte aber nicht mehr erreicht werden. 2.3 Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage 2.3.1 Ertragslage Die Umsatzerlöse liegen mit EUR 684,4 Mio. um EUR 59,7 Mio. unter dem Vorjahreswert und bleiben damit unter den Erwartungen für das Jahr 2023. Der Personalaufwand ist nur leicht um EUR 0,4 Mio. auf EUR 43,6 Mio. angestiegen und hauptsächlich auf eine moderate Gehaltserhöhung zurückzuführen. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind um EUR 5,6 Mio. auf EUR 32,7 Mio. zurückgegangen. Grund hierfür sind im Wesentlichen geringere Aufwendungen im Bereich Marketing sowie geringere Mietverpflichtungen. 2.3.2 Finanzlage Die Gesellschaft hat im Konzernverbund eine Cashpool-Vereinbarung geschlossen. Die Abwicklung erfolgt über die BNP Paribas in Hamburg. Sämtliche liquiden Mittel werden hierüber als kurzfristige Darlehen an die Gesellschafterin angelegt. Die Liquidität war zu jeder Zeit gewährleistet. Cash Flow nach DVFA/SG
2.3.3 Vermögenslage Die Verringerung der Konzernforderungen um EUR 6,1 Mio. resultiert zum großen Teil aus einem geringeren Cashpool-Bestand zum Jahresende. Die Verringerung der sonstigen Rückstellungen ist im Wesentlichen auf den Rückgang der Kundenbonusverpflichtungen, um EUR 4,5 Mio. zurückzuführen. Die Eigenkapitalquote beträgt 25,0% und ist damit um 2,7 Prozentpunkte höher als im Vorjahr. 2.3.4 Finanzielle und nichtfinanzielle Leistungsindikatoren Finanzielle Leistungsindikatoren Das Unternehmen verwendet als Steuerungsgrößen neben den Absatzzahlen der wesentlichen Produktgruppen hauptsächlich Kennzahlen aus der Gewinn- und Verlustrechnung (Umsatz). Nichtfinanzielle Leistungsindikatoren Die VELUX Deutschland GmbH ist an einer fairen und partnerschaftlichen Zusammenarbeit mit unseren Kunden interessiert. Im Rahmen eines jährlichen Customer Satisfaction Trackings werden die Kundenzufriedenheit analysiert, Optimierungspotentiale identifiziert und entsprechende Verbesserungsmaßnahmen eingeleitet. Ein maßgeblicher Erfolgsfaktor für die weitere positive Geschäftsentwicklung sind die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Gesellschaft. Ihrer fachlichen und persönlichen Weiterentwicklung kommt in Zeiten des digitalen Wandels und des immer stärker spürbaren Fachkräftemangels hohe Bedeutung zu. Das Personalmanagement des Unternehmens bietet vielfältige Weiterbildungs- und Qualifizierungsmaßnahmen an. Durch regelmäßige Mitarbeiterbefragungen wird ermittelt, in welchen Bereichen Förder- und Verbesserungsbedarf besteht, der dann gezielt in entsprechende Maßnahmen umgesetzt wird. 2.3.5 Gesamtaussage zum Geschäftsverlauf und der Lage Trotz der gesunkenen Umsatzerlöse und einer weitgehend stabilen Kostenentwicklung ist die wirtschaftliche Lage weiterhin als generell gut zu bewerten. Obwohl die Gesellschaft ein Ergebniswachstum zu verzeichnen hat, muss die Gesamtentwicklung im Geschäftsjahr 2023 aber als nicht zufriedenstellend bezeichnet werden. 3. Prognose-, Risiken- und Chancenbericht 3.1 Prognosebericht Die Deutsche Bauindustrie erwartet auch im Jahr 2024 eine schwache Entwicklung der Baukonjunktur - die Stimmung am Bau hat sich weiter verdüstert. Die Umsatzprognose für die Bauwirtschaft insgesamt fällt mit preisbereinigten -3,5% erneut pessimistisch aus. Noch dramatischer ist die Prognose für den für unser Geschäft relevanten Sektor des Wohnungsbaus, für den ein reales Umsatzminus von 12% erwartet wird. Im Februar 2024 klagten 56% der im Rahmen eines ifo-Konjunkturtests befragten Wohnungsbauunternehmen über Auftragsmangel, 64% beurteilten ihren Auftragsbestand als zu klein und erwarteten eine Verschlechterung ihrer Geschäftslage in den kommenden Monaten. Trotz des nach wie vor hohen Bedarfs an bezahlbarem Wohnraum ist das generelle Neubauziel von 400.000 Wohnungen pro Jahr in weite Ferne gerückt und wird auch in 2024 nicht annähernd erreicht werden können. Das zunehmend schwierige Marktumfeld mit stark gestiegenen Material- und Baupreisen, verschärften Energieeffizienz-Anforderungen sowie deutlich höheren Zinsen hält private und gewerbliche Investoren zurück. Der Auftragseingang ist mit -4,4% im Gesamtjahr 2023 weiter eingebrochen. Der Druck auf den Wohnungsmarkt bleibt aber insbesondere in den Ballungszentren unverändert hoch und wir werden auch weiterhin eine hohe Bedeutung steigender Energieeffizienz-Anforderungen beim Wohnungsneubau und bei der Sanierung bestehender Gebäude sehen. Die zunehmenden Möglichkeiten der Automatisierung und Digitalisierung bieten ein steigendes Potential an Produkten, die den Wohnkomfort im Dachbereich erhöhen. Mit unserem Smart-Home System VELUX ACTIVE sowie unseren Elektrofenster-Produkten sehen wir uns in diesem Umfeld weiterhin gut aufgestellt. In diesen Bereichen gehen wir auch in 2024 von einem hohen Interesse aus. Dennoch werden die schwierigen Rahmenbedingungen das Geschäft in der Gesamtbetrachtung beeinflussen. Wir gehen von einem verhaltenen Auftragsvolumen im ersten Halbjahr aus, rechnen aber mit einer Entspannung in der zweiten Jahreshälfte. Unterstützt durch geplante zielgerichtete Marketingaktivitäten liegt die Absatzerwartung in den Haupt- und Zubehörproduktgruppen über der des Vorjahres. Infolge der angestrebten Mengensteigerung in den Haupt- und Zubehörproduktgruppen und einer moderaten Erhöhung der Verkaufspreise erwarten wir ein Umsatz- und Ergebniswachstum im mittleren einstelligen Prozent-Bereich. Prognosevergleich für das abgelaufene Geschäftsjahr Die Umsatzziel der im Jahr zuvor aufgestellten Prognose konnte im abgelaufenen Geschäftsjahr 2023 nicht erreicht werden. Das Ergebnis des Geschäftsjahres 2023 lag über den Erwartungen. 3.2 Risikobericht In der generellen Entwicklung der Konjunktur liegt immer eines der größten Risiken für den jährlichen Geschäftsverlauf. Der Konjunkturverlauf kann sowohl durch wirtschaftliche als auch durch politische Gegebenheiten maßgeblich beeinflusst werden. Die geopolitischen Krisen, insbesondere die Auswirkungen des Ukraine-Krieges, werden das gesamtwirtschaftliche und das politische Umfeld auch im Jahr 2024 prägen. Der Anstieg der Energiepreise sowie der Lebenshaltungskosten allgemein hat sich zwar stabilisiert, und die Inflation ist wieder auf ein Niveau unter 3% gesunken. Trotzdem bleiben die Preise auf einem hohen Niveau und belasten das verfügbare Einkommen der Verbraucher nachhaltig, was sich wiederum negativ auf das Kaufverhalten vieler Kunden auswirken kann. Das risikoreichere Umfeld mit höheren Zinssätzen und Preisen wirkt sich wie beschrieben negativ auf das Auftragsvolumen im Bausektor aus. Die Auftragsbücher unserer Kunden sind noch gefüllt, aber die weitere Entwicklung im Jahr 2024 ist mit größeren Risiken behaftet, die sich nur schwer valide beziffern lassen. Geschäfts- und operationale Risiken Die Wettbewerbssituation kann in erheblichem Maße von der relativen Marktpräsenz von Wettbewerbern sowie der wirtschaftlichen Lage beeinflusst werden. Weiterhin bestehen zum Teil produkt- bzw. sortimentsspezifische Preisrisiken. Gewährleistungsrisiken sind durch entsprechende Rückstellungen abgedeckt. Ausfallrisiken Das Ausfallrisiko auf Forderungen besteht in der Gefahr des Ausfalls eines Vertragspartners und daher maximal in Höhe der Forderungen mit den jeweiligen Geschäftspartnern. Wir gehen davon aus, dass durch Wertberichtigungen für Forderungsausfälle das tatsächliche Risiko abgedeckt ist. 3.3 Chancenbericht Die VELUX Deutschland GmbH bezieht die gesamte Produktpalette vom Mutterkonzern in Dänemark. Unser Wettbewerbsvorteil besteht im Wesentlichen darin, dass wir qualitativ hochwertige Produkte mit marktgerechter Produktentwicklung anbieten und unsere breite Produktpalette stetig durch Innovationen erweitern. Wir sehen in Renovierungen und Modernisierungen im Wohnimmobilienbestand nach wie vor Chancen, begründet auch durch fortwährend verschärfte Bau- und Sanierungsvorschriften. Die anhaltende Binnenwanderung lässt in den großen Ballungszentren auch weiterhin ein ansteigendes Potential im Wohnungsneubau erwarten. Die VELUX Deutschland GmbH ist seit dem vergangenen Jahr zusammen mit den VE- LUX-Gesellschaften Österreichs, der Schweiz, Großbritanniens und den nordischen Ländern in der Region North Europe organisiert. Mit einer gemeinsamen Strategie für die nun noch größere Region werden weitere positive Synergieeffekte erzielt, die allen Märkten zugutekommen. Wir sind davon überzeugt, dass die VELUX Deutschland GmbH ihre Marktposition im Regionsverbund weiter stärken wird.
Hamburg, den 31. März 2024 VELUX Deutschland GmbH Mathias Mager, Geschäftsführer Silke Stehr, Geschäftsführerin Appendix 1 Bericht zur Gleichstellung und Entgeltgleichheit Veröffentlichung als Anlage zum Lagebericht 2023 MASSNAHMEN ZUR FÖRDERUNG DER GLEICHSTELLUNG VON FRAUEN UND MÄNNERN UND DEREN WIRKUNGEN Am 6. Juli 2017 ist das Gesetz zur Förderung der Entgelttransparenz zwischen Frauen und Männern (Entgelttransparenzgesetz - EntgTranspG) in Kraft getreten. Das Gesetz verpflichtet Arbeitgeber mit mehr als 500 Beschäftigten, sofern sie zur Aufstellung eines Lageberichts nach den §§ 264 und 289 HGB verpflichtet sind, einen Bericht zur Gleichstellung und Entgeltgleichheit zu erstellen. In diesem Bericht sollen Maßnahmen zur Förderung der Gleichstellung von Frauen und Männern und deren Wirkungen sowie Maßnahmen zur Herstellung der Entgeltgleichheit für Frauen und Männer dargestellt werden. Der Bericht muss nach Geschlecht aufgeschlüsselte Angaben zur durchschnittlichen Gesamtzahl der Beschäftigten sowie zur durchschnittlichen Zahl der Vollzeit- und Teilzeitbeschäftigten enthalten. Dieser gesetzlichen Verpflichtung kommen wir im Folgenden nach. MASSNAHMEN ZUR FÖRDERUNG VON GLEICHSTELLUNG UND DEREN WIRKUNG In der VELUX Gruppe haben wir uns verpflichtet, ein sicheres und motivierendes Arbeitsumfeld zu schaffen, in dem Menschen fair behandelt werden. Es ist Teil unserer Unternehmensstrategie, in Sachen Nachhaltigkeit eine Vorreiterrolle einzunehmen und unsere Fähigkeiten und Kultur weiterzuentwickeln, um ein signifikantes Wachstum zu unterstützen. Wir tun dies, indem wir ein vielfältiges, gerechtes und integratives Umfeld fördern, in dem sich jeder entfalten kann. Bereits 1965 formulierte der Gründer der Gruppe die Zielsetzung des Modellunternehmens. Mit einer Politik für Vielfalt, Gleichberechtigung und Integration wollen wir diesem Ziel gerecht werden. Erhöhung der Anzahl von Frauen in Führungspositionen Dieses quantitative Ziel wird anhand des prozentualen Anteils von Frauen in der Geschäftsführung und im oberen Management gemessen. Die Ziele unserer Nachhaltigkeitsstrategie 2030 sind:
MASSNAHMEN ZUR FÖRDERUNG DER LOHNGLEICHHEIT UND IHRE AUSWIRKUNGEN Unsere Mitarbeiter werden stets auf der Grundlage ihrer Qualifikationen und Fähigkeiten ausgewählt, eingestellt und befördert. Bei der Festlegung der individuellen Vergütung der Mitarbeiter unterscheidet VELUX nicht nach dem Geschlecht. STATISTISCHE ANGABEN Statistische Angaben zu den Beschäftigten der VELUX Deutschland GmbH:
Hamburg, den 31. März 2024 Mathias Mager, Geschäftsführer Silke Stehr, Geschäftsführerin |
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