Zapf GmbH & Co. KG

90571 Schwaig bei Nürnberg, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Nürnberg HRA 3199
Vorher
Zapf KG
Eingetragen
10.1.1939

Finanzübersicht

Historie

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Management

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Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

Zapf GmbH & Co. KG (vormals: Zapf KG)

Schwaig, Ortsteil Behringersdorf

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

BILANZ

AKTIVA

Einzelposten
Geschäftsjahr
EUR

Gesamt
Geschäftsjahr
EUR

Einzelposten
Vorjahr
TEUR

Gesamt
Vorjahr
TEUR

A. Anlagevermögen

13.762.889,71

13.888

I. Immaterielle Vermögensgegenstände

151.737,00

102

II. Sachanlagen

4.731.947,00

4.807

III. Finanzanlagen

8.879.205,71

8.979

B. Umlaufvermögen

2.478.804,74

3.863

I. Vorräte

511.132,48

442

II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

1.555.604,61

3.131

III. Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten

412.067,65

290

C. Rechnungsabgrenzungsposten

7.008,86

5

Summe Aktiva

16.248.703,31

17.756



PASSIVA

Einzelposten
Geschäftsjahr
EUR

Gesamt
Geschäftsjahr
EUR

Einzelposten
Vorjahr
TEUR

Gesamt
Vorjahr
TEUR

A. Eigenkapital

7.969.534,82

7.970

I. Komplementärkapital

0,00

0

II. Kommanditkapital

7.969.534,82

7.970

B. Sonderposten mit Rücklageanteil

84.943,75

88

C. Rückstellungen

277.454,00

358

D. Verbindlichkeiten

7.916.770,74

9.340

Summe Passiva

16.248.703,31

17.756

Anhang für das Geschäftsjahr 2023

der Zapf GmbH & Co. KG (vormals Zapf KG), Schwaig

I. Allgemeine Angaben

Allgemeine Angaben und Gliederung

Die Firma Zapf GmbH & Co. KG, Schwaig, wird vom Amtsgericht Nürnberg unter der HRA 3199 geführt.

Bei der Zapf GmbH & Co. KG handelt es sich zum Stichtag um eine kleine Personengesellschaft & Co. i.S.d. § 267 HGB.

Der Jahresabschluss wurde unter Berücksichtigung der Rechnungslegungsvorschriften des deutschen Handelsgesetzbuches aufgestellt.

Die Bilanz ist sind nach den Bestimmungen des HGB gegliedert.

Abweichungen zum Vorjahr sind nicht gegeben; Anpassungen im Ausweis waren daher nicht erforder­lich.

Das Eigenkapital wird entsprechend § 264 c HGB ausgewiesen.

Aus Gründen der Übersichtlichkeit wurden Angaben gemäß § 253 Abs. 6 S. 3, § 268 Abs. 4 S.1 HGB und § 268 Abs. 5 S.1 HGB im Anhang dargestellt.

Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Für die Aufstellung des Jahresabschlusses waren im Wesentlichen unverändert die nachfolgenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden des deutschen Handelsgesetzbuches maßgebend.

Anlagevermögen

Immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen sind zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen, bewertet. Die Abschreibungen werden unter Beachtung der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer und der handelsrechtlichen Bestimmungen festgelegt. Die Abschreibungen der immateriellen Vermögensgegenstände erfolgen nach der linearen Methode. Die Abschreibungen der Sachanlagen erfolgen nach der linearen bzw. degressiven Methode mit späterem Übergang auf die linearen Abschreibungen. Geringwertige Anlagegüter mit Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten über € 250,00 und bis zu € 800,00 wurden im Zugangsjahr voll abgeschrieben.

Die Bewertung der Finanzanlagen erfolgte zu Anschaffungskosten oder zu einem niedrigeren Wert, der den Vermögensgegenständen am Bilanzstichtag beizulegen war.

Vorratsvermögen

Die Waren wurden in Übereinstimmung mit den handelsrechtlichen Vorschriften zu Anschaffungs- und Herstellungskosten oder zu einem niedrigeren Wert, der den Gegenständen am Abschlussstichtag beizulegen ist, bewertet.

Forderungen, sonstige Vermögensgegenstände, flüssige Mittel

sind mit den Nennwerten angesetzt.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet worden. Abwertungen und Abzinsungen waren nicht veranlasst.

Rechnungsabgrenzungsposten

Als aktive Rechnungsabgrenzungsposten werden Ausgaben im Berichtsjahr ausgewiesen, soweit sie Aufwand der Folgejahre darstellen. Der Ansatz erfolgt zum Nennwert.

Sonderposten

Erhaltene öffentliche Investitionszuschüsse werden als Sonderposten ausgewiesen, der entsprechend der Nutzungsdauer der bezuschussten Vermögensgegenstände abgeschrieben wird.

Rückstellungen

Die Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen und sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt.

Verbindlichkeiten

sind mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt.

II. Erläuterungen und Angaben zu einzelnen Posten in der Bilanz

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Forderungen gegen verbundene Unternehmen

Die Mitzugehörigkeit zu anderen Bilanzposten ist nachstehend angegeben:

a) Forderungen aus Lieferungen und Leistungen: 0,00 € (Vj. 7.074,68 €)

b) sonstige Vermögensgegenstände: 1.547.360,02 € (Vj. 1.198.359,05 €)

Summe: 1.547.360,32 € (Vj. 1.205.431,73 €)

Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht

Die Mitzugehörigkeit zu anderen Bilanzposten ist nachstehend angegeben:

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen: 0,00 € (Vj. 5.279,32 €)

Eigenkapital

Ausschüttungsgesperrter Betrag nach § 253 Abs. 6 HGB:

Unterschiedsbetrag aus der Bewertung der Pensionsrückstellung mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen 7 bis 10 Jahre 452,00€

Rückstellungen

Bei den Pensionsrückstellungen ergibt sich zwischen dem Ansatz nach dem - für die Bewertung berücksichtigtem - durchschnittlichen Marktzinssatz aus den vergangenen zehn Geschäftsjahren und dem Ansatz nach dem durchschnittlichen Marktzinssatz aus den vergangenen sieben Geschäftsjahren zum Stichtag ein Unterschiedsbetrag in Höhe von € 452,00

Verbindlichkeiten

Gesamtsumme der Verbindlichkeiten: € 2.028.913,46 (Vorjahr: € 2.311.281,48)

davon bis 1 Jahr: € 335.746,51 (Vorjahr: € 282.368,02)

davon über 1 Jahr: € 665.149,28 (Vorjahr: € 795.068,41)

davon über 5 Jahre: € 1.028.017,67 (Vorjahr: € 1.233.845,05)

davon gesichert durch Grundschuld: € 1.028.017,67 (Vorjahr: € 1.233.845,05)

Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen

Die Mitzugehörigkeit zu anderen Bilanzposten ist nachstehend angegeben:

a) Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen: 24.818,41 € (Vj. 17.227,38 €)

b) sonstige Verbindlichkeiten: 533.557,66 € (Vj. 907.468,28 €)

Summe: 558.376,07 € (Vj. 924.695,66 €)

Die Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern setzen sich wie folgt zusammen

a) Verbindlichkeiten aus Verrechnung mit Gesellschaftern: 35,50 € (Vj. 11.896,64 €)

b) sonstige Verbindlichkeiten: 5.270.223,20 € (Vj. 4.528.952,38 €)

Summe: 5.270.258,70 € (Vj. 4.540.849,02 €)

Die Verbindlichkeiten gegenüber sonstige verbundenen Unternehmen setzen sich wie folgt zusammen:

a) Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen: 179,56 € (Vj. 70,59 €)

b) sonstige Verbindlichkeiten: 51.629,67 € (Vj. 63.752,6 €)

Summe: 51.809,23 € (Vj. 63.823,22 €).

III. Ergänzende Angaben

Haftungsverhältnisse nach §§ 251, 268 Abs. 7 HGB

Zugunsten von Beteiligungsgesellschaften bestehen Bürgschaften in Höhe von insgesamt EUR 2.162.500,00

Sonstige finanzielle Verpflichtungen gemäß § 285 Nr. 3a HGB

Es liegen keine sonstigen finanziellen Verpflichtungen vor.

Arbeitnehmer

Neben dem Geschäftsführer waren im Geschäftsjahr keine Arbeitnehmer beschäftigt.

Unterzeichnung des Jahresabschlusses gemäß § 245 HGB:

Schwaig bei Nürnberg, den 12. Juli 2024

Zapf GmbH & Co. KG

Schwaig

- Geschäftsleitung -

KSW Zapf Verwaltungs-GmbH

Dr. Hannes Zapf

 

Schwaig bei Nürnberg, den 12. Juli 2024

gez. Dr. Hannes Zapf

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 21. September 2024

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