Einzelhandel mit kosmetischen Erzeugnissen und Körperpflegemitteln
Green & Ibex GmbH
Rahlstedter Bahnhofstraße 11, 22143 Hamburg, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Finanzübersicht
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Tim Schreiber seit 5.8.2025 | Prokura |
Benjamin Jerome Magnus Heppner seit 5.8.2025 | Prokura |
Silke Hansen seit 8.3.2016 | Geschäftsführer |
Andreas Steenbock seit 1.11.2001 | Geschäftsführer |
Wirtschaftlich BerechtigteBeta
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Identifizierte Personen (1)
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
GesellschafterBeta
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Green & Ibex GmbHHamburgJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023BilanzAktiva
Anhang1. Rechtliche Verhältnisse
Anzahl der Mitarbeiter: Im Unternehmen wurden im Geschäftsjahr durchschnittlich 10,5 Mitarbeiter beschäftigt. 2. Angaben zur Buchführung, Bilanzierung und Bewertung 2.1 Angaben zur Buchführung Für das Unternehmen besteht nach § 238 HGB Buchführungspflicht. Die Finanzbuchhaltung wurde auf dem Datenverarbeitungssystem Agenda Software erstellt, wobei der Kontenrahmen SKR 04 verwandt wurde. 2.2 Angaben zur Bilanzierung Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten. Dabei waren folgende Grundsätze maßgebend: 1. Der Jahresabschluss wurde unter Berücksichtigung der Vorschriften des Bilanzmodernisierungsgesetzes (BilMoG) und des Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz (BilRUG) erstellt. 2. Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände und Schulden, Rechnungsabgrenzungs-Posten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. 3. Die Posten der Aktivseite sind - sofern keine gesetzlichen Bestimmungen dem entgegen stehen - nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen verrechnet worden. 4. Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen angesetzt. - Die planmäßigen Abschreibungen wurden linear, entsprechend der voraussichtlichen Nutzungsdauer, vorgenommen. - Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens mit Anschaffungskosten bis 800 EUR wurden als geringwertige Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens i. S. des § 6 Abs. 2 EStG im Zugangsjahr voll abgeschrieben. 5. Die Vorräte wurden zu Anschaffungskosten oder mit dem niedrigeren Teilwert bewertet. 6. Die Forderungen und die sonstigen Vermögensgegenstände der Gesellschaft wurden unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet. 7. Latente Steuern gem. § 274 HGB: - Unter Berücksichtigung des für die Freie und Hansestadt Hamburg gültigen Gewerbesteuerhebesatzes von 470 % ergeben sich 16,45 % Gewerbesteuer sowie 15,825 % Körperschaftsteuer einschließlich Solidaritätszuschlag, die der Ermittlung der Steuerlatenzen zugrunde liegen. - Bemessungsgrundlage für die aktiven latenten Steuern ist die Differenz zwischen der steuer- und handelsrechtlichen Pensionsrückstellung in Höhe von 185.797,00 EUR. 8. Die Höhe der handelsrechtlichen Pensionsrückstellung wurde durch ein versicherungsmathematisches Gutachten der BVE - Beratungsgesellschaft für Versorgungseinrichtungen mbH vom 18. Oktober 2023 auf den Stichtag 31.12.2023 belegt. - Die Bewertung der Pensionsverpflichtungen und der Ausweis der Erträge bzw. Verluste aus der Abzinsung erfolgen nach den Vorschriften des § 253 Abs. 1 bis Abs. 3 HGB. Als versicherungsmathematische Bewertungsmethode wurde die "projected unit credit method" angewandt. - Grundsätzlich müssen zu erwartende Renten- und Gehaltssteigerungen sowie eventuelle Fluktuationswahrscheinlichkeiten berücksichtigt werden. Der Rechnungszins beruht auf dem von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten Abzinsungssatz. Die biometrischen Wahrscheinlichkeiten stammen aus den "Richttafeln von 2005 G" (© RICHTTAFELN von Prof. Dr. Klaus Heubeck - Lizenz Heubeck-Richttafeln-GmbH, Köln). - Bei der Bewertung zum 31.12.2023 wurden ein Rechnungszins von 1,83 % sowie ein Einkommenstrend von 0,00 % und ein Rententrend von 2,0 % berücksichtigt. Das Wahlrecht des § 253 Abs. 2 Satz 2 HGB, die Rückstellungen für Altersversorgungsverpflichtungen oder vergleichbare langfristig fällige Verpflichtungen pauschal mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz abzuzinsen, der sich bei einer angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren ergibt, wurde nicht in Anspruch genommen. - Die Gesamtzuführung zur Pensionsrückstellung beträgt 21.371 EUR und ist in voller Höhe berücksichtigt worden. - Die Aktivwertermittlung der Rückdeckungsversicherung erfolgte gem. EStR 2008 H 6a Abs. 23. Eine aktive Rechnungsabgrenzung wurde gemäß dem koordinierten Ländererlass NW vom 22.02.1963 (BStBl 1963 II 47) nicht vorgenommen. Die Berechnung des Aktivwertes erfolgte demnach zum Ende der laufenden Beitragszahlungsperiode, in die der Stichtag für die Bilanz fällt. Zum Stichtag 31.12.2023 beträgt der Aktivwert 117.149,00 EUR. Da der Vertrag an den Versorgungsberechtigten verpfändet ist, wird er gem. § 246 Abs. 2 HGB mit dem Wert der Versorgungsverpflichtung verrechnet. - Im Rahmen des Bilanzmodernisierungsgesetzes werden die Verpflichtungen aus der Pensionszusage mit den Ansprüchen aus der Rückdeckungsversicherung saldiert ausgewiesen. Die Pensionsrückstellung ergibt sich aus der folgenden Berechnung.
9. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle am Bilanzstichtag erkennbaren Risiken und wurden mit dem Betrag ausgewiesen, der unter Beachtung der Vorschriften des HGB (Bilanzmodernisierungsgesetz) anzusetzen ist. 10. Zur Ermittlung der Aufbewahrungsrückstellung sind die zu erwartenden Kosten gemäß § 253 Abs. 2 S. 1 HGB i. V. m. den Angaben der Deutschen Bundesbank (http://www.bundesbank.de) per 31.12.2023 in Höhe von 1,22 % abzuzinsen. In Anbetracht steigender Raumkosten (insbesondere für Energie) wird von einem Anstieg des Kostensatzes in Höhe des Abzinsungsfaktors ausgegangen, so dass sich Abzinsung und Kostensteigerungen neutralisieren. 11. Die Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt. 12. Gliederung und Bewertung der Bilanz- und GuV-Posten entsprechen den gesetzlichen Vorschriften. Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach § 275 Abs. 2 HGB (Gesamtkostenverfahren) aufgestellt. Einzelheiten sind dem beigefügten Erläuterungsbericht zu den einzelnen Posten des Jahresabschlusses zu entnehmen. 2.3 Angaben zur Bewertung Grundsätzliche Änderungen gegenüber dem Vorjahr in der Ausübung von Bewertungswahlrechten sind nicht zu verzeichnen. sonstige Berichtsbestandteile
Hamburg, 7. November 2024 Dipl.-Kfm. Andreas Steenbock Dipl.-Betriebswirtin Silke Hansen Angaben zur Feststellung:Der Jahresabschluss wurde am 07.11.2024 festgestellt. |
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