Managementtätigkeiten von sonstigen Holdinggesellschaften
Immobilien-Willuhn GmbHLiquidiert
45479 Mülheim an der Ruhr, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Harald Willuhn seit 23.1.2009 | Liquidator |
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Immobilien Willuhn GmbH MaklerMülheim an der RuhrJahresabschluss zum 31. Dezember 2008Bilanz zum 31. Dezember 2008Immobilien Willuhn GmbH Makler, Mülheim-RuhrAKTIVA
AnhangI. Allgemeine Angaben1. Auftrag und Auftragsdurchführung Der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2008 wurde auf der Grundlage der Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH Gesetzes zu beachten. Soweit Wahlrechte für Angaben in der Bilanz oder im Anhang ausgeübt werden konnten, wurde der Vermerk in der Bilanz gewählt. Nach den in § 267 HGB angegebenen Größenklassen ist das Berichtsunternehmen eine kleine Kapitalgesellschaft. 2. Rechtliche Verhältnisse
3. Bilanzierungs- und Bewertungsgesetz Der Jahresabschluss zum 31.12.2008 der Immobilien Willuhn GmbH wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten. Die Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten wurden entsprechend der Generalnorm des § 264 Abs. 2 HGB unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung bewertet. Im Einzelnen wurde wie folgt verfahren: Das Sachanlagevermögen wurde gemäß § 6 Abs. 1 EStG mit den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt, und soweit abnutzbar, um die planmäßige Abschreibung vermindert. Die planmäßigen Abschreibungen wurden entsprechend den steuerlichen Vorschriften gemäß § 7 Abs. 1 oder 2 EStG vorgenommen. Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens bis zu einem Wert von 410,00 € wurden im Jahr des Zugangs gemäß § 6 Abs. 2 EStG voll abgeschrieben. Die Forderungen wurden unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet. Die sonstigen Rückstellungen wurden gemäß R 31 c EStR unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken für alle ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Die Verbindlichkeiten wurden zum Rückzahlungsbetrag bewertet.
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