Fischer-Bau
GmbH.
Heiligenhaus
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2012 bis zum 31.12.2012
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2012
EUR |
31.12.2011
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
27.510,50 |
32.674,50 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
1,50 |
1,50 |
| II.
Sachanlagen |
27.509,00 |
32.673,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
237.822,68 |
420.155,80 |
| I.
Vorräte |
56.523,59 |
142.414,36 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
181.230,10 |
276.941,75 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
68,99 |
799,69 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
2.327,80 |
2.739,54 |
| D.
Aktiver Unterschiedsbetrag aus der
Vermögensverrechnung |
42.785,00 |
43.313,00 |
| E.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
272.476,75 |
243.039,17 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
582.922,73 |
741.922,01 |
Passiva
|
|
31.12.2012
EUR |
31.12.2011
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
0,00 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
51.129,19 |
51.129,19 |
| II.
Verlustvortrag |
294.168,36 |
215.435,03 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
29.437,58 |
78.733,33 |
| IV.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
272.476,75 |
243.039,17 |
| B.
Rückstellungen |
34.962,33 |
41.567,75 |
| C.
Verbindlichkeiten |
547.960,40 |
700.354,26 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
582.922,73 |
741.922,01 |
Anhang
Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss der Fischer Bau GmbH wurde auf
der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des
Handelsgesetzbuchs aufgestellt.
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die
Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.
Angaben, die wahlweise in der Bilanz, in der Gewinn-
und Verlustrechnung oder im Anhang gemacht werden
können, sind insgesamt im Anhang aufgeführt.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das
Gesamtkostenverfahren gewählt.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft.
Besonderheiten der Form des Jahresabschlusses
Angaben zur Bilanzierung und Bewertung
einschließlich steuerrechtlicher
Maßnahmen
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu
Anschaffungskosten angesetzt und sofern sie der Abnutzung
unterlagen, um planmäßige Abschreibungen
vermindert.
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
Der Übergang von der degressiven zur linearen
Abschreibung erfolgt in den Fällen, in denen dies zu
einer höheren Jahresabschreibung führt.
Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt. Sofern die Tageswerte am
Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese angesetzt.
Forderungen und Wertpapiere wurden unter
Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet.
Die sonstigen Rückstellungen wurden für
alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei
wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Verbindlichkeiten wurden zum Rückzahlungsbetrag
angesetzt. Sofern die Tageswerte über den
Rückzahlungsbeträgen lagen, wurden die
Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt.
Gegenüber dem Vorjahr abweichende Bilanzierungs-
und Bewertungsmethoden
Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen
übernommen werden.
Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht
statt.
Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten der
Bilanz und Gewinn- und
Verlustrechnung
Angabe zu Forderungen
Art der Forderung zum
|
Gesamtbetrag
|
davon mit einer Restlaufzeit
|
|
31.12.2012
|
31.12.2012
|
kleiner 1 Jahr
|
größer 1 Jahr
|
|
TEuro
|
TEuro
|
TEuro
|
aus Lieferungen und
Leistungen
|
161,2
|
161,2
|
0,0
|
gegenüber
verbundenen Unternehmen
|
0,0
|
0,0
|
0,0
|
gegenüber
beteiligten Unternehmen
|
0,0
|
0,0
|
0,0
|
gegenüber
Gesellschaftern
|
0,0
|
0,0
|
0,0
|
gegenüber Vorstand
und Aufsichtsrat
|
0,0
|
0,0
|
0,0
|
aus ausstehenden
Einlagen
|
0,0
|
0,0
|
|
eingeforderte
Nachschüsse
|
0,0
|
0,0
|
|
sonstige
Vermögensgegenstände
|
20,0
|
20,0
|
0,0
|
Summe
|
181,2
|
181,2
|
0,0
|
Pensionsrückstellungen
Zur Ermittlung der Pensionsrückstellung wurde
das modifizierte Teilwertverfahren angewendet.
Für die Berechnungen wurden folgende Annahmen
getroffen:
Zinssatz
|
5,04
|
%
|
erwartete Lohn- und
Gehaltssteigerungen
|
0,00
|
%
|
zugrunde gelegte
Sterbetafel
|
Richttafeln 2005 GProf.
Klaus Heubeck
|
|
Verrechnung von Vermögensgegenständen und
Schulden
Für die Saldierung von Schulden aus
Altersvorsorgeverpflichtungen mit verrechnungsfähigen
Vermögenswerten wurden folgende Werte ermittelt:
Verrechnung von Vermögensgegenständen
und Schulden
|
Euro
|
Rückdeckungsversicherung (für die
Verpflichtung reserviertes Vermögen)
|
75.478,00
|
abzüglich
Pensionsverpflichtung (Verpflichtungswert)
|
- 32.693,00
|
ergibt aktivischen
Überhang mit Ausschüttungssperre nach
§268 Abs. 8 HGB
|
= 42.785,00
|
Zur Bestimmung des Zeitwertes mit Hilfe allgemein
anerkannter Bewertungsmethoden wurden folgende Annahmen
zugrunde gelegt:
Ländererlass der Finanzminister vom 22.02.1963
Angabe zu Verbindlichkeiten
Der Betrag der Verbindlichkeiten mit einer
Restlaufzeit bis zu einem Jahr beträgt Euro 540.844,18
(Vorjahr: Euro 695.060,31).
Verlustvortrag
Der Jahresabschluss wurde nach teilweiser Verwendung
des Jahresergebnisses aufgestellt. In den Bilanzverlust
wurde ein Verlustvortrag von Euro 294.168,36 einbezogen.
Ausschüttungssperre
Der Gesamtbetrag, der gem. § 268 Abs. 8 HGB der
Ausschüttungssperre unterliegt, beträgt Euro
42.785,00.
Im Einzelnen gliedert sich der Gesamtbetrag wie
folgt:
Gesamtbetrag gemäß
Ausschüttungssperre
|
Euro
|
Aktivierung selbst
geschaffener immaterieller
Vermögensgegenstände des
Anlagevermögens
|
0,00
|
Aktivierung latenter
Steuern
|
0,00
|
Aktivierung von
Vermögensgegenständen zum beizulegenden
Zeitwert
|
42.785
|
Gesamtbetrag
|
42.785
|
Sonstige Pflichtangaben
Namen der Geschäftsführer
Während des abgelaufenen Geschäftsjahrs
wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende
Personen geführt:
Erster
Geschäftsführer:
|
Heinz Fischer
|
ausgeübter Beruf:
|
Dipl.-Ing.
|
Angaben zu Ausleihungen, Forderungen und
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern
(§ 42 Abs. 3 GmbHG / § 264c Abs. 1 HGB)
Gegenüber den Gesellschaftern bestehen die
nachfolgenden Rechte und Pflichten:
Sachverhalte
|
Betrag
|
|
Euro
|
Ausleihungen
|
0,00
|
Forderungen
|
0,00
|
Verbindlichkeiten
|
326.806,48
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Anwendung der Ausnahmeregelung nach § 286 Abs. 3
HGB
Auf die Aufstellung des Anteilsbesitzes wurde
verzichtet, da diese Aufstellung nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung dem Unternehmen einen
erheblichen Nachteil zufügen kann.
Unterschrift der Geschäftsleitung
Heiligenhaus, den
23.12.2013
|
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Ort, Datum
|
Unterschrift (gez.
Dipl.-Ing. Heinz Fischer)
|
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 23.12.2013 festgestellt.
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