yellowborate GmbH
Selbe AdresseManagementtätigkeiten von sonstigen Holdinggesellschaften
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Sven Brandau seit 11.8.2014 | Geschäftsführer |
Frank Bachem seit 25.11.2002 | Geschäftsführer |
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Crefo-Factoring Rheinland GmbHBonnJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2020BILANZ ZUM 31. DEZEMBER 2020AKTIVA
Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr 2020
Anhang für das Geschäftsjahr 2020I. Allgemeine Angaben, Registergericht und Handelsregisternummer Die Gesellschaft ist unter der Firma Crefo-Factoring Rheinland GmbH mit Sitz in Bonn beim Amtsgericht Bonn unter der Handelsregisternummer HRB 12146 eingetragen. Factoring ist nach § 1 Abs. 1a Satz 2 Nr. 9 KWG eine erlaubnispflichtige Finanzdienstleistung im Sinne des Kreditwesengesetz (KWG). Die notwendige Erlaubnis der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) liegt vor. Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2020 wurde nach den Vorschriften der §§ 238 ff. und §§ 340 ff. HGB in Verbindung mit der Verordnung über die Rechnungslegung der Kreditinstitute und Finanzdienstleistungsinstitute (Kreditinstituts-Rechnungslegungsverordnung - RechKredV) aufgestellt. Aufgrund der Regelungen des § 340a Abs. 1 HGB können keine größenabhängigen Erleichterungen in Anspruch genommen werden. Die Gesellschaft ist daher prüfungspflichtig gemäß § 340k i.V.m. § 316 ff. HGB und unterliegt den Rechnungslegungsvorschriften für große Kapitalgesellschaften im Sinne des § 267 Abs. 3 HGB. Der Ausweis in der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung erfolgte entsprechend den handelsrechtlichen Vorschriften unter Anwendung der in § 2 Abs. 1 RechKredV vorgeschriebenen Formblätter. Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde die Staffelform gewählt. Die §§ 28 bis 33 RechkredV wurden berücksichtigt. Die Wertansätze aus der Bilanz zum 31.12.2019 wurden unverändert auf den 1.1.2020 vorgetragen. II. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Die Forderungen an Kreditinstitute und Kunden sind mit dem Nennwert bilanziert. Dem allgemeinen Kreditrisiko wurde durch die Bildung von Pauschalwertberichtigungen Rechnung getragen. Zinserträge wurden nicht mehr erfolgswirksam gebucht, wenn ein Zufluss der Zinsforderungen gefährdet ist. Die immateriellen Vermögensgegenstände wurden zu Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen, die sich an der voraussichtlichen Nutzungsdauer orientieren, bewertet. Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen aktiviert. Die Abschreibungen wurden nach der degressiven bzw. der linearen Methode mit den steuerlich höchstmöglichen Sätzen ermittelt. Entsprechend den steuerlichen Regelungen werden die Zugänge an geringwertigen Anlagegütern mit Anschaffungskosten von jeweils bis zu € 800,00 im Zugangsjahr voll abgeschrieben. Für Zugänge mit Anschaffungskosten zwischen € 250,00 und € 1.000,00 wird ein Sammelposten gebildet, der linear über fünf Jahre aufgelöst wird. Die sonstigen Vermögensgegenstände und aktiven Rechnungsabgrenzungsposten sind mit dem Nennwert bilanziert. Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten und Kunden sind zum Erfüllungsbetrag passiviert. Die Steuerrückstellungen sowie die anderen Rückstellungen wurden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt. III. Erläuterungen zur Bilanz Die Laufzeiten der Forderungen und Verbindlichkeiten stellen sich wie folgt dar in T€:
In den Forderungen an Kunden sind Kommunalkredite in Höhe von T€ 324 enthalten. Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sind durch Globalzession der im Rahmen von Factoringverträgen angekauften Forderungen inklusive Abtretung der Ansprüche aus der Warenkredit- und Vertrauensschadenversicherung besichert. Der Gesamtbetrag der übertragenen Vermögensgegenstände beläuft sich auf T€ 2.785. Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern bestanden in folgender Höhe:
Die Entwicklung des Anlagevermögens ergibt sich aus dem als Anlage beigefügten Anlagespiegel, der auch die Abschreibungen des Geschäftsjahres enthält. Die im Rahmen der Tätigkeit genutzten Grundstücke und Gebäude sind angemietet. Das Sachanlagevermögen beläuft sich auf T€ 21, dass vollumfänglich auf die Betriebs- und Geschäftsausstattung entfällt. Unter den sonstigen Vermögensgegenständen werden Forderungen aus Lieferungen und Leistungen mit € 117, debitorische Kreditoren mit T€ 2 sowie ein Genossenschaftsanteil mit € 375 ausgewiesen. Die sonstigen Verbindlichkeiten enthalten Verbindlichkeiten aus Umsatzsteuer mit T€ 28, Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen mit T€ 7 und Verbindlichkeiten für Lohnsteuer mit T€ 6. Die Steuerrückstellungen und die anderen Rückstellungen betreffen im Einzelnen (Zahlen in T€):
IV. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung Die Crefo-Factoring Rheinland GmbH betreibt ihr Geschäft ausschließlich in Deutschland. Die Zinserträge, Provisionen und sonstigen betrieblichen Erträge entfallen daher in vollem Umfang auf das Inland. Angaben der wichtigsten Einzelbeträge: Die sonstigen betrieblichen Erträge belaufen sich auf T€ 31 (Vorjahr T€ 27). Davon entfallen im Wesentlichen 21 T€ auf Erlöse für Sachbezüge, T€ 5 auf Erstattungen gemäß des Aufwendungsausgleichsgesetzes, T€ 2 auf sonstige Kostenerstattungen und mit T€ 3 auf in Rechnung gestellte Verzugszinsen. Die Steuern vom Einkommen und vom Ertrag belasten ausschließlich das Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit. V. Nachtragsbericht Die weltweite Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 hat im Kalenderjahr 2020 das öffentliche Leben sowie die wirtschaftliche Lage in Europa und der Bundesrepublik Deutschland stark beeinflusst. Nach einem Abebben der ersten Infektionswelle im Sommer 2020 wurden die staatlichen Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie seit Oktober 2020 wieder verschärft. Durch die Zulassung von Impfstoffen Ende des Kalenderjahres 2020 besteht Hoffnung, die Pandemie im Kalenderjahr 2021 unter Kontrolle zu bringen. Zum jetzigen Zeitpunkt sind - vor dem Hintergrund der noch nicht absehbaren Dauer der Maßnahmen und der Entwicklung der Pandemie - die finanziellen Auswirkungen auf die Crefo-Factoring Rheinland GmbH nicht abschließend zu beurteilen. Zum jetzigen Zeitpunkt geht die Geschäftsführung von einem leicht positiven Verlauf des Geschäftsjahres 2021 aus. VI. Sonstige Angaben Auf den Ausweis aktiver latenter Steuern wurde gemäß § 274 Abs. 1 Satz 2 HGB verzichtet. Aktive Steuerlatenzen ergaben sich bei der Ermittlung für Rückstellungen, die sich aus Aufbewahrungsverpflichtungen ergeben. Die jährlichen sonstigen finanziellen Verpflichtungen aus Miet- und Leasingverträgen belaufen sich zum Bilanzstichtag auf T€ 64. Die unter den Provisionserträgen ausgewiesenen für Dritte erbrachten Dienstleistungen für Verwaltung und Vermittlung betreffen Dienstleistungen im Rahmen des Factoring-Geschäfts. Das vom Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr berechnete Gesamthonorar für Abschlussprüfungsleistungen beträgt T€ 16. Im Berichtsjahr waren durchschnittlich 6 Angestellte (ohne Geschäftsführer) beschäftigt. Als Mitglieder des Geschäftsführungsorgans der Crefo-Factoring Rheinland GmbH sind bestellt: Herr Frank Bachem, Geschäftsführer, Neunkirchen - Seelscheid Herr Sven Brandau, Geschäftsführer, Sankt Augustin ErgebnisverwendungsvorschlagDie Geschäftsführung schlägt der Gesellschafterversammlung vor, den Jahresüberschuss zum 31.12.2020 vollumfänglich in Höhe von € 75.290,77 auf neue Rechnung vorzutragen.
Bonn, den 23. Februar 2021 Die Geschäftsführung
Lageberichtder Crefo-Factoring Rheinland GmbHA. Grundlagen des Unternehmens Die Crefo-Factoring Rheinland GmbH (CFR) bietet ihren Kunden offenes, echtes Factoring im Full-Service an. Unter Factoring wird dabei der revolvierende Ankauf von Forderungen aus Warenlieferungen und Dienstleistungen gegen sofortige Zahlung des Kaufpreises verstanden. Neben der 100%igen Übernahme des latenten Ausfallrisikos angekaufter Forderungen durch CFR verwaltet die Berichtsgesellschaft professionell das Debitorenmanagement auf Kundenseite und übernimmt darüber hinaus das Mahnwesen mit dem Ziel, Kunden von administrativen und zeitaufwendigen Tätigkeiten zu entlasten. Die CFR ist eine von 14 bundesweit tätigen Crefo-Factoring-Gesellschaften, welche jeweils operativ eigenständig dezentral innerhalb der Creditreform-Gruppe organisiert sind. Durch diese dezentrale Organisationsform mit fest zugeordneten Marktgebieten ist die CFR äußerst kundennah tätig und befriedigt damit Kundenbedürfnisse maßgeschneidert und lösungsorientiert. Zusätzlich ermöglicht die flache Organisationsstruktur der CFR schnelle Entscheidungsprozesse sowie ein Höchstmaß an Flexibilität. Zur Interessenwahrung und Sicherung des bilateralen Informationsaustausches ist die CFR Mitglied im Deutschen Factoring-Verband e.V. (DFV). B. Wirtschaftsbericht 1. Gesamtwirtschaftliche Entwicklung Das preisbereinigte Bruttoinlandsprodukt (BIP) war im Jahr 2020 um 5,0 % niedriger als im Vorjahr. Die deutsche Wirtschaft ist somit nach einer zehnjährigen Wachstumsphase im Corona-Krisenjahr 2020 in eine tiefe Rezession geraten, ähnlich wie zuletzt während der Finanz- und Wirtschaftskrise 2008/2009. Die Corona-Pandemie hinterließ im Jahr 2020 deutliche Spuren in nahezu allen Wirtschaftsbereichen. Die Produktion wurde sowohl in den Dienstleistungsbereichen als auch im Produzierenden Gewerbe teilweise massiv eingeschränkt. Im Produzierenden Gewerbe ohne Bau, das gut ein Viertel der Gesamtwirtschaft ausmacht, ging die preisbereinigte Wirtschaftsleistung gegenüber 2019 um 9,7 % zurück, im Verarbeitenden Gewerbe sogar um 10,4 %. Die Industrie war vor allem in der ersten Jahreshälfte von den Folgen der Corona-Pandemie betroffen, unter anderem durch die zeitweise gestörten globalen Lieferketten. Besonders deutlich zeigte sich der konjunkturelle Einbruch in den Dienstleistungsbereichen wie Handel, Verkehr und Gastgewerbe um preisbereinigt -6,3 % gegenüber 2019. Auch auf der Nachfrageseite waren die Auswirkungen der Corona-Pandemie deutlich sichtbar. Die privaten Konsumausgaben gingen im Vorjahresvergleich preisbereinigt um 6,0 % zurück und damit so stark wie noch nie. Die Konsumausgaben des Staates wirkten dagegen mit einem preisbereinigten Anstieg von 3,4 % auch in der Corona-Krise stabilisierend, wozu unter anderem die Beschaffung von Schutzausrüstungen und Krankenhausleistungen beitrug. Die Corona-Pandemie wirkte sich auch auf den Außenhandel massiv aus: Die Exporte und Importe von Waren und Dienstleistungen gingen im Jahr 2020 erstmals seit 2009 zurück, die Exporte preisbereinigt um 9,9 %, die Importe um 8,6 %. Die Wirtschaftsleistung wurde im Jahresdurchschnitt 2020 von 44,8 Millionen Erwerbstätigen mit Arbeitsort in Deutschland erbracht. Das waren 477.000 Personen oder 1,1 % weniger als 2019. Damit endete aufgrund der Corona-Pandemie der über 14 Jahre anhaltende Anstieg der Erwerbstätigkeit. Die staatlichen Haushalte beendeten das Jahr 2020 nach vorläufigen Berechnungen mit einem Finanzierungsdefizit von 158,2 Milliarden Euro. Das war das erste Defizit seit 2011 und das zweithöchste Defizit seit der deutschen Vereinigung. Gemessen am nominalen BIP errechnet sich für den Staat im Jahr 2020 eine Defizitquote von 4,8 % (). Die Weltwirtschaft fiel im Zuge der Corona-Pandemie im Frühjahr 2020 in eine beispiellose Rezession. Mit der international laufenden Ausrollung von Impfstoffen dürfte es ab Mitte des Jahres 2021 zu einer deutlichen Gegenbewegung und wieder zu einem Wachstum der Weltwirtschaftsleistung kommen. Der steile Erholungspfad der globalen Konjunktur nach dem historischen Einbruch im zweiten Quartal 2020 ist trotz der weltweit verhängten Lockdowns nur wenig abgeflacht. Zuletzt überschritten sowohl die weltweite Industrieproduktion als auch der Weltwarenhandel sogar ihre jeweiligen Vorjahresniveaus. Nach dem massiven Rückgang im zweiten Quartal 2020 trug vor allem eine entsprechend starke positive Gegenbewegung im dritten Quartal zur raschen Erholung bei. In nahezu allen großen Wirtschaftsräumen stieg die Wirtschaftsleistung im dritten Quartal bspw. im Euroraum (+12,4?%), in den Vereinigten Staaten (+7,5?%), Japan (+5,3?%), China (+3,0?%). Das globale BIP stieg im gleichen Zeitraum um 7,1?%. Zum Schlussquartal 2020 trat allerdings aufgrund vielerorts erneut verhängter Lockdowns eine differenziertere Entwicklung ein. Während die Wirtschaftsleistung im Euroraum wieder rückläufig war (-0,7?%), ging die Aufholjagd in den Vereinigten Staaten (+1,0?%) und China (+2,6?%) weiter (). 2. Entwicklung der deutschen Factoring-Branche Factoring beweist sich, wie schon in der Finanzkrise 2009, als stabilisierende Funktion durch sofort zur Verfügung stehende Liquidität. Die Kundenzahl sank allerdings auf nun 80.800 Kunden. Dies stellt ein Rückgang um 11,6 % gegenüber dem Vergleichszeitraum (1. Hj. 2019: 91.440 Kunden) dar. Diese Zahlen, die maßgeblich für den gesamten deutschen Factoring-Markt sind (die Mitglieder des Verbandes bedienen rund 98 Prozent des gesamten verbandlich organisierten Factoring-Volumens in Deutschland) zeigen dabei auch, dass die Maßnahmen der Bundesregierung in Zusammenarbeit mit den Warenkreditversicherern fruchteten und zu Stabilität in den Lieferketten durch Aufrechterhaltung der Finanzierungen durch Factoring beigetragen haben. Dies verdeutlichen auch die Detailzahlen innerhalb des internationalen Geschäftes: Während im Import-Factoring mit einem erheblichen Minus von 16,9 % (auf 2 Mrd. €) sich offenbar die gestörten internationalen Warenketten schon bemerkbar machten, blieb Exportfactoring trotz Pandemie stabil, und legte statistisch sogar leicht zu (+0,3 % auf 33,7 Mrd. €). Gleiches zeigt sich zudem im nationalen Geschäft, was auf nunmehr 97 Mrd. € anstieg (1. Hj. 2019: 94 Mrd. €). Eine durchgeführte Konjunkturabfrage bei den Mitgliedern des Deutschen Factoringverbandes zeigt ein gemischtes Stimmungsbild: Rund 28 % sehen "gute" Aussichten, knapp 28 % "befriedigende", über 39 % sehen nur "ausreichende" Tendenzen. "Mangelhafte" oder gar "ungenügende" Aussichten werden von gut 4 % (gegenüber fast 13 % im April 2020) der Mitglieder gesehen (). 3. Geschäftsverlauf im Berichtsjahr Die CFR hat im Geschäftsjahr 2020 Kundengeschäftsverbindungen aufgrund der Corona-Pandemie nur mäßig ausbauen können. Davon ebenfalls massiv betroffen war das Kundenneugeschäft von CFR. Einerseits konnten Akquisitionsvorgänge aufgrund von Lockdown-Beschränkungen lediglich virtuell begleitet werden, andererseits war der Bedarf an Liquidität bei der Zielgruppe von CFR durch die von der Bundegierung ausgerufenen Überbrückungshilfen und Notkrediten nicht ausreichend gegeben. Die Berichtsgesellschaft wickelte im Geschäftsjahr 2020 ein Forderungsvolumen i.H.v. Mio. € 52 ab (Vj. Mio. € 70). Das Geschäftsjahr konnte mit einem Ergebnis vor Steuern i.H.v. T€ 113 (EBT) abgeschlossen werden (Vj. T€ 288). Der Jahresüberschuss beträgt T€ 75 (Vj. T€ 192). Die Personalausstattung ist im Vergleich zum Geschäftsjahr 2019 per Bilanzstichtag nahezu unverändert. Dauerhaftes und erklärtes Ziel der CFR ist es, die fachliche Qualifikation ihrer Mitarbeiter/-innen, wie auch im Vorjahr, durch geeignete Maßnahmen weiterhin auszubauen. Hierzu fanden im Berichtsjahr externe sowie interne Fortbildungsseminare und -lehrgänge statt. C. Ertragslage Die wesentliche Ergebnisquelle der CFR bilden die Factoringgebühren (Provisionserlöse). Diese reduzierten sich gegenüber dem Vorjahr um rund 22% auf T€ 772 (Vj. T€ 989). Die Zinserträge verringerten sich dabei ebenfalls im Vergleich zum Vorjahr um rund 28% auf T€ 106 (Vj. T€ 147). Die sonstigen betrieblichen Erträge erhöhten sich um T€ 4 auf T€ 31 (Vj. T€ 27). Das Ergebnis der normalen Geschäftstätigkeit verringerte sich gegenüber dem Vorjahr um 175 T€ auf T€ 113. Ursächlich hierfür sind maßgebend die Auswirkungen der Corona-Pandemie. Die im Berichtsjahr vorgenommenen Abschreibungen und Wertberichtigungen auf Forderungen sowie Zuführungen zu Rückstellungen im Kreditgeschäft erhöhte sich gegenüber dem Vorjahr um rund 4 T€ (Vj. T€ 20). Unter Abzug der Ertragsteuern verbleibt ein Jahresüberschuss von T€ 75 (Vj. T€ 192). D. Finanzlage Die Finanzlage der CFR ist, wie auch in den Vorjahren, stabil. Das Finanzmanagement der Berichtsgesellschaft ist darauf ausgerichtet, Verbindlichkeiten stets innerhalb der Zahlungsfrist zu begleichen und Forderungen innerhalb gewährter Zahlungsziele zu vereinnahmen. Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten betragen zum Bilanzstichtag T€ 742 (Vj. T€ 1.667). Demgegenüber bestehen per 31.12.2020 Forderungen gegenüber Kreditinstituten in Höhe von 0 T€ (Vj. T€ 8). Zwecks Refinanzierung des Factoringgeschäfts bedient sich die CFR der eingeräumten Kreditlinien mehrerer Banken. Dabei verfügt die Berichtsgesellschaft über deutlich höhere Kreditlinien als durchschnittlich in Anspruch genommen. Die Liquiditätslage hat sich im abgelaufenen Geschäftsjahr weiter verbessert. Auch im Geschäftsjahr 2020 wurden schwerpunktmäßig Investitionen in der IT vorgenommen. Für das Geschäftsjahr 2021 sind Investitionen im Bereich Software und Internetauftritt vorgesehen. E. Vermögenslage Die Vermögenslage der CFR ist weiterhin stabil. Per 31.12.2020 betragen die Eigenmittel der Berichtsgesellschaft insgesamt T€ 1.311 (Vj. T€ 1.336). Bei einer Bilanzsumme von T€ 2.817 per 31.12.2020 (Vj. T€ 4.196) erhöhte sich die Eigenkapitalquote um 14,7%-Punkte auf 46,53%. Ziel ist es auch weiterhin, eine Kapitalausstattung von über 20% beizubehalten. F. Prognose-, Chancen- und Risikobericht 1. Prognosebericht für die Geschäftsjahre 2021 und 2022 Mit dem abgeschlossenen Geschäftsjahr konnte die CFR ihre wirtschaftliche Basis weiter stärken. Ihre Infrastruktur sowie ihre Risikotragfähigkeit sind in jeder Hinsicht belastbar. Grundsätzlich sind keine wesentlichen Änderungen in der Geschäftspolitik vorgesehen. Aus der formulierten Geschäfts- und Risikostrategie wurden entsprechende Ziele abgeleitet, die mit dem aktuellen Geschäftsverlauf sowie der weiteren Prognose abgeglichen wurden. In der formulierten Geschäfts- und Risikostrategie gibt es aktuell keinen Anpassungsbedarf. Die durch COVID-19 verursachten und noch nicht in Gänze absehbaren Folgen für die Gesamtwirtschaft werden demzufolge auch bei CFR die Geschäftsjahre 2021 und 2022 prägen. Eine entscheidende Rolle werden dabei auch die Kreditversicherer tragen, da zum 30.06.2021 der von der Bundesregierung geschaffene Schutzschirm ausläuft. Werden trotz einer möglicherweise einsetzenden Insolvenzwelle weiterhin Kreditlimite seitens der Kreditversicherer im erforderlichen Umfang zur Verfügung gestellt, können Factoring-Anbieter diese auch im weiteren Verlauf 2021 nutzen, um ihre Kunden wiederum mit hinreichender Liquidität zu versorgen. Erklärtes Ziel der Berichtsgesellschaft ist es weiterhin, das Bestandskundengeschäft in dieser schwierigen Zeit zu stabilisieren. Weiterhin wird ein besonderes Augenmerk auf Neugeschäft gerichtet sein. Vertriebliche Aktivitäten werden weiterhin im Zielkundensegment, nämlich kleine und mittelständische Unternehmen vorgenommen. 2. Chancenbericht Die CFR wird dem weiterhin stark umkämpften Wettbewerbsumfeld trotz steigender regulatorischer Gegebenheiten und einem stagnierenden Preisniveau durch fundierte Marktexpertise, Innovationskraft, Zuverlässigkeit und durch ein hohes Maß an Qualität sicher begegnen. Die Berichtsgesellschaft sieht sich auf Basis ihrer finanziellen Stabilität gut aufgestellt, künftige Risiken zu bewältigen. Risiken, die den Fortbestand der CFR gefährden könnten, sind derzeit nicht erkennbar. 3. Risikobericht Aus dem Factoring-Geschäft ergeben sich verschiedene Risiken, denen die CFR durch Prüfung, Begrenzung der Einzelrisiken, Beobachtung von Branchenrisiken und fortlaufende Überwachung Rechnung trägt. Die zu diesem Zweck getroffenen Regelungen sind in einem Risikohandbuch schriftlich fixiert. Die darin beschriebenen und festgelegten Abläufe und Maßnahmen werden fortlaufend auf Wirksamkeit und Zweckmäßigkeit hin überprüft und mit dem Ziel weiterentwickelt, steigende Anforderungen an das Risikomanagement schnellstmöglich und effektiv anzupassen. Die unterschiedlichen Aufgaben des Risikomanagements sind verschiedenen organisatorischen Einheiten übertragen. Die Berichtsgesellschaft unterhält eine zentrale Stelle zur Überwachung geldwäscherelevanter Tatbestände. Hierbei werden Maßnahmen zur Betrugsprävention sowie Maßnahmen zur Verhinderung der Finanzierung von terroristischen Vereinigungen bzw. sonstigen strafbaren Handlungen gesteuert und sichergestellt. Zusätzlich hat die CFR eine Compliance-Funktion gemäß den aktuellen Anforderungen der MaRisk implementiert. 3.1. Adressausfallrisiken Die Adressausfallrisiken beinhalten zum einen bonitätsbedingte Zahlungsausfälle auf Seiten der Debitoren. Dies bedeutet, dass Debitoren die von CFR gekauften Forderungen nicht oder nur unzureichend an CFR zahlen. Auf Basis der implementierten Prozesse sind die Verluste über weite Strecken kalkulierbar, Forderungsankäufe erfolgen auf Basis ausreichend guter Debitorenbonitäten. Grundsätzlich finden vor dem Forderungsankauf qualifizierte Debitorenprüfungen und Limitfestsetzungen statt. Zum anderen beinhalten Adressausfallrisiken die so genannten Veritätsrisiken. Veritätsrisiken bestehen darin, dass angekaufte Forderungen nicht oder nur teilweise werthaltig sind. Dass Risiken in diesem Zusammenhang kontrolliert eingegangen werden können, basiert auf einem umfangreichen Regelwerk im Rahmen der Prozesssteuerung. So stellt die CFR hohe Anforderungen an Bonität und Reputation ihrer Anschlusskunden. Der Geschäftsgang der Kunden wird rhythmisch überprüft, die Festlegung von Kaufrahmen begrenzen die Forderungsankäufe bzw. den Forderungsbestand je Kunde. Das Organisationshandbuch der CFR legt in diesem Zusammenhang eine Reihe von Arbeitsabläufen, Arbeitsanweisungen sowie Kompetenzregelungen fest, die dazu beitragen, die Risiken einzugrenzen. Die Geschäftsleitung überwacht die Einhaltung wiederkehrend. 3.2. Liquiditätsrisiken Die Liquiditätsausstattung und -steuerung sind in Bezug auf die Lieferfähigkeit des Unternehmens von zentraler Bedeutung. Mit einer Liquiditätsplanung, einer täglicheren Kontrollabstimmung sowie monatlichen Soll-Ist-Vergleichen und -Analysen wird der Sicherstellung des Liquiditätsbedarfs fortlaufend Rechnung getragen. Die CFR erfasst bzw. ermittelt die Gesamtrisiken der Unternehmung in Form einer Risikotragfähigkeitsberechnung. Ziel dieser Betrachtung ist es, unter Zugrundelegung unterschiedlicher Szenarien sicherzustellen, dass die Berichtsgesellschaft zu jeder Zeit zahlungsfähig ist. Verbindliche, ausreichend bemessene und diversifizierte Kreditaufnahmemöglichkeiten stellen die für die Forderungsankäufe erforderliche Liquidität sicher. Entscheidungsprozesse im Hinblick auf die Begrenzung von Factoringrahmen sowie die enge Rückkoppelung zu Vertriebsaktivitäten garantieren, dass nur Kunden unter Vertrag genommen werden, die mit der entsprechenden Liquiditätsplanung von CFR korrespondieren und deren Belastungsfähigkeit entsprechen. Die Risikotragfähigkeitsberechnungen und Liquiditätsreserven werden unterjährig auf ihre Plausibilität hin überprüft. In der Abrechnungsperiode sind in diesem Zusammenhang keine Auffälligkeiten entstanden. Zusätzlich wird das Liquiditätsrisiko durch Vermeidung von Fristeninkongruenz begrenzt. 3.3. Marktpreisrisiko Als Marktpreisrisiko (z.B. Währungs-, Wechsel- und Zinsrisiken) werden finanzielle Verluste beim Factoringinstitut bezeichnet, die durch Änderungen von Marktpreisen verursacht werden. Aufgrund der definierten Geschäftsfelder sind für die Berichtsgesellschaft Währungs- und Wechselrisiken nicht relevant. Zinsänderungsrisiken werden bei CFR durch entsprechende Zinsanpassungsklauseln minimiert. Wesentliche Zinsbindungen in Bezug auf Anschlusskunden und Refinanzierungspartner wurden im Berichtsjahr nicht eingegangen. Ebenso wurden Derivat- und Fremdwährungsgeschäfte, Handels- oder sonstige Geschäfte mit Wertpapieren oder Edelmetallen nicht abgeschlossen. 3.4. Operationelle Risiken Operationelle Risiken sind per Definition Risiken, die infolge der Unangemessenheit oder des Versagens von internen Verfahren, Menschen und Systemen oder von externen Einflüssen eintreten können. Durch weitreichende Verfahrensbeschreibungen erfasst und berücksichtigt die CFR auf allen betrieblichen Ebenen die Risiken, mit denen sie regelmäßig umzugehen hat. Die Verfahrensbeschreibungen (hier insbesondere Unternehmenshandbuch) werden regelmäßig fortgeschrieben, neue Anforderungen bzw. Erkenntnisse werden angemessen und sinnvoll bewertet. Ziel der Geschäftsleitung ist es, intensiven und zielführenden Wissenstransfer zu gewährleisten. Im Rahmen der Kompetenzordnung erlangen die Mitarbeiter/-innen der CFR je nach individueller Zuständigkeit umfangreiche Kenntnisse in Bezug auf Risikoerkennung und -steuerung. Als systemtechnisch relevant ist die gesamte EDV-Infrastruktur der CFR zu nennen, bestehend aus Hard- und Software. Hinsichtlich Datenschutz, Datensicherheit und Datenintegrität berücksichtigt CFR die einschlägigen Regelungen aus den MaRisk. G. Sonstige Angaben 1. Institutsvergütungsverordnung Das Vergütungssystem der CFR ist so gestaltet, dass keine Anreize zur Eingehung unverhältnismäßig hoher Risiken gegeben werden. Außerdem läuft das Vergütungssystem nicht der Überwachungsfunktion der Kontrolleinheiten zuwider. Das Vergütungssystem steht somit in Einklang mit § 25a Abs. 5 KWG und der Institutsvergütungsordnung. 2. Zweigniederlassungsbericht Zweigniederlassungen werden von der Berichtsgesellschaft nicht unterhalten.
Bonn, den 16.04.2021 Crefo-Factoring Rheinland GmbH Die Geschäftsführung Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers:An die Crefo-Factoring Rheinland GmbH, Bonn Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der Crefo-Factoring Rheinland GmbH, Bonn, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2020 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2020 bis 31. Dezember 2020 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Crefo-Factoring Rheinland GmbH, Bonn, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2020 bis 31. Dezember 2020 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Münster, den 16. April 2021 DR.
VON DER HARDT & PARTNER mbB
Dr. Troost, Wirtschaftsprüfer Dr. Mrzyk, Wirtschaftsprüfe Der Jahresabschluss zum 31.12.2020 der Crefo-Factoring Rheinland GmbH, Bonn wurde am 12.05.2021 festgestellt. |
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