Stasch
Event & Travel GmbH
Pliezhausen
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2011
EUR |
31.12.2010
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
8.977,00 |
18.814,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
1.527,00 |
3.194,00 |
| II.
Sachanlagen |
7.450,00 |
15.620,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
136.937,03 |
114.991,07 |
| I.
Vorräte |
4.100,00 |
5.000,00 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
13.772,38 |
19.825,41 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
119.064,65 |
90.165,66 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
2.129,90 |
1.576,90 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
148.043,93 |
135.381,97 |
Passiva
|
|
31.12.2011
EUR |
31.12.2010
EUR |
| A.
Eigenkapital |
49.749,41 |
33.463,76 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Bilanzgewinn |
24.749,41 |
8.463,76 |
| B.
Rückstellungen |
71.470,00 |
63.953,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
26.791,15 |
37.923,36 |
| D.
Rechnungsabgrenzungsposten |
33,37 |
41,85 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
148.043,93 |
135.381,97 |
Anhang
A. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
1) Die Gliederung der Bilanz sowie der Gewinn- und
Verlustrechnung entspricht den Bestimmungen der
§§ 266 und 275 HGB. Die Bilanz ist in Kontoform,
die Gewinn- und Verlustrechnung in Staffelform nach dem
Gesamtkostenverfahren aufgestellt.
2) In der Bilanz und in der Gewinn- und
Verlustrechnung ist zu jedem Posten der entsprechende Wert
des vorhergehenden Geschäftsjahres angegeben.
3) Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten
der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen,
Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten
verrechnet.
4) Das Anlage- und Umlaufvermögen, das
Eigenkapital, die Schulden und Rechnungs-abgrenzungsposten
sind in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend
gegliedert.
5) Dem Anlagevermögen sind nur Gegenstände
zugeordnet, die dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen
geeignet und bestimmt sind.
6) Forderungen gegenüber Gesellschaftern sind in
der Bilanz nicht gesondert ausgewiesen. Der Ausweis
erfolgte in der Bilanz unter den Posten "sonstige
Vermögensgegenstände".
7) Die auf den Jahresabschluss angewendeten
Darstellungsgrundsätze sind beibehalten worden.
8) Zusätzliche Angaben wegen der
Nichtvergleichbarkeit einzelner Posten des
Jahresabschlusses mit denen des Vorjahres sind nicht
notwendig. Der Jahresabschluss vermittelt ein den
tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild
der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage.
B. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
I. Bilanzierungsmethoden
1) Im Jahresabschluss sind sämtliche
Vermögensgegenstände, Schulden,
Rechnungs-abgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge
enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.
2) Die Bilanzierungsverbote nach § 248 Abs. 1
und § 248 Abs. 2 HGB wurden beachtet.
3) Rückstellungen sind nur im Rahmen des §
249 Abs. 1 HGB gebildet. Die Auflösung der
Rückstellungen erfolgte nach
bestimmungsgemäßem Verbrauch.
4) Rechnungsabgrenzungsposten wurden nur im Rahmen
der Bestimmungen des § 250 HGB gebildet.
5) Die auf den Jahresabschluss angewandten
Ansatzmethoden sind beibehalten worden (§ 246 Abs. 1
Satz 3 HGB)
6) Soweit Haftungsverhältnisse i. S. d. §
251 HGB bestehen, sind diese gemäß § 268
Abs. 7 HGB im Anhang angegeben.
II. Bewertungsmethoden
1) Die angewandten Bewertungsmethoden orientieren
sich grundsätzlich an den handelsrechtlichen
Bestimmungen. Soweit zulässig wurden steuerrechtliche
Regelungen mitberücksichtigt. Gesetzliche Abweichungen
zwischen Steuer- und Handelsbilanz wurden steuerrechtlich
nach § 60 Abs. 1 EStDV durch außerbilanzielle
Zu- und Abrechnungen berücksichtigt.
2) Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des
Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz
des vorhergehenden Geschäftsjahres überein.
3) Bei der Bewertung wird von der Fortführung
der Unternehmenstätigkeit ausgegangen. Dem stehen
weder tatsächliche noch rechtliche Gründe
entgegen.
4) Die Vermögensgegenstände und Schulden
sind einzeln bewertet worden. Es ist vorsichtig bewertet
worden. Namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und
Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind,
berücksichtigt, selbst wenn diese erst zwischen
Abschlussstichtag und dem Tag der Aufstellung des
Jahresabschlusses bekannt geworden sind.
5) Gewinne wurden nur berücksichtigt, soweit
diese am Abschlussstichtag realisiert waren. Aufwendungen
und Erträge sind unabhängig von den Zeitpunkten
der entsprechenden Zahlungen im Jahresabschluss erfasst.
6) Die Vermögensgegenstände des
Anlagevermögens sind zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten vermindert um planmäßige
Abschreibungen angesetzt. Bei der Bemessung der
planmäßigen Abschreibungen wurde von der
voraussichtlichen Nutzungsdauer unter Berücksichtigung
der betrieblichen Nutzungsverhältnisse ausgegangen. Es
wurde ausschließlich von der linearen
Abschreibungsmethode mit Sätzen zwischen 7,69% und
33,33% Gebrauch gemacht.
7) Die Leistungsforderungen sind grundsätzlich
mit dem Nennbetrag angesetzt. Wertberichtigungsbedarf
bestand zum Bilanzstichtag nicht.
8) Das gezeichnete Kapital ist zum Nennbetrag
angesetzt.
9) Die Bewertung der Pensionsrückstellung
erfolgte entsprechend den Vorschiften des § 253
HGB. Die Höhe der Pensionsrückstellung ergibt
sich aus versicherungsmathematischen Berechnungen.
10) Die sonstigen Rückstellungen wurden nach
üblicher kaufmännischer Schätzung ermittelt.
11) Die Verbindlichkeiten sind mit dem
Rückzahlungsbetrag angesetzt.
12) Die auf den Jahresabschluss angewandten
Bewertungsmethoden sind beibehalten worden.
C. Angaben zu Bilanzposten
I. Pensionsrückstellungen
Die Pensionsrückstellung wurde nach
versicherungsmathematischen Grundsätzen unter
Beachtung der handelsrechtlichen Bewertungsvorschriften
(insbesondere § 253 HGB) bewertet. Als
Bewertungsverfahren wurde bei aktiven Berechtigten das
Teilwertverfahren verwendet.
Die Pensionsrückstellung wurde auf Grundlage der
"Richttafeln 2005 G" ermittelt. Als
rechnungsmäßiges Pensionsalter wurde das 65.
Lebensjahr zu Grunde gelegt. Als Rechnungszinsfuß war
gemäß RückAbszinsV (Stand 12/2011) ein
Zinssatz von 5,15 % anzusetzen. Rententrends zur
Berücksichtigung von Anpassungen laufender Renten
(§ 16 BetrAVG) waren nicht zu
berücksichtigen.
Der Zuführungsbetrag aus der Umstellung der
Berechnungsmethoden wurde entsprechend Art. 65 Abs. 1 EGHGB
in Höhe von 1/15 aufwandswirksam im Geschäftsjahr
zugeführt. Der Restbetrag mit einem Fünfzehntel
aufgelöst
II. Verbindlichkeitenspiegel
Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als
fünf Jahren sowie durch Pfandrechte oder ähnliche
Rechte gesicherte Verbindlichkeiten waren nicht
auszuweisen.
III. Forderungen i. S. d. § 42 III GmbHG
1) Die Gesellschaft hatte gegen die
Gesellschafterin und ihren Ehemann
Darlehensforderungen in Höhe von 9.794,79 EUR.
Die Verzinsung erfolgt vertragsgemäß mit 4 %
jährlich aus dem jeweiligen Darlehensstand.
2) Ein gesonderter Bilanzausweis dieses Postens
erfolgte nicht. Er ist in den "sonstigen
Vermögensgegenständen" enthalten.
IV. Haftungsverhältnisse
Haftungsverhältnisse i. S. d. § 251 HGB
bestanden am Bilanzstichtag nicht.
D. Sonstige Angaben
I. Sonstige finanzielle Verpflichtungen
1) Die Geschäftsräume sind im Rahmen eines
langjährigen Mietvertrages der Gesellschaft
überlassen. Die jährlichen Verpflichtungen
hieraus belaufen sich zurzeit auf rund 4.895,00 EUR.
2) Sonstige langfristige Verpflichtungen
bestanden am Bilanzstichtag nicht.
II. Geschäftsführungsorgane
Außer der Geschäftsführerin waren im
Berichtsjahr keine weiteren Organe bestellt. Im
Berichtsjahr wurden die Geschäfte der Gesellschaft von
Frau Elisabeth Stasch geführt.
Pliezhausen, 29. August 2012
gez. Elisabeth Stasch
(Geschäftsführerin)
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 29.08.2012
festgestellt.
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