MTB-Management- und Teamberater AG
Hannover
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2017 bis zum 31.12.2017
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2017
EUR |
31.12.2016
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
1.676,00 |
2.373,00 |
| I.
Sachanlagen |
1.176,00 |
2.373,00 |
| II.
Finanzanlagen |
500,00 |
0,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
200.423,85 |
186.701,61 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
96.139,00 |
128.398,37 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
104.284,85 |
58.303,24 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
734,24 |
1.579,60 |
| D.
Aktive latente Steuern |
57.169,56 |
100.763,41 |
| E.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
28.013,44 |
116.677,48 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
288.017,09 |
408.095,10 |
Passiva
|
|
31.12.2017
EUR |
31.12.2016
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
0,00 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
50.000,00 |
50.000,00 |
| II.
Bilanzverlust |
78.013,44 |
166.677,48 |
| III.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
28.013,44 |
116.677,48 |
| B.
Rückstellungen |
5.292,00 |
5.293,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
282.725,09 |
402.802,10 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
288.017,09 |
408.095,10 |
Anhang
I.
Angaben zur Bilanzierung und Bewertung
einschließlich der Vornahme steuerlicher
Maßnahmen
1. Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss der Gesellschaft zum 31. Dezember
2017 ist nach den Vorschriften der §§ 242 ff. HGB
in der Fassung des Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetzes
(BilRUG) erstellt.
Nach den in § 267a HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine
Kleinstkapitalgesellschaft.
Die Bilanz ist gem. § 266 Abs. 2 und 3 HGB
gegliedert.
Der Grundsatz der Darstellungs- und
Bewertungsstetigkeit ist beachtet.
Die größenabhängigen Erleichterungen
i.S.d. § 276 HGB und für die Anhangangaben nach
§ 288 HGB sowie die Schutzklausel nach § 286 Abs.
4 HGB wurden in Anspruch genommen.
2.
Bewertungsmethoden
Erworbene
immaterielle Vermögensgegenstände und
Sachanlagen werden zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt und um planmäßige
Abschreibungen vermindert.
Planmäßige Abschreibungen werden nach der
voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände linear vorgenommen.
Geringwertige Wirtschaftsgüter bis Euro 410,00
werden gemäß § 6 Abs. 2 EStG im Zugangsjahr
voll abgeschrieben.
Die
Forderungen und übrigen Gegenstände des
Umlaufvermögens sind zum Nennwert bewertet. Dem
Ausfall- und Kreditrisiko wird durch Bildung einer Einzel-
und Pauschalwertberichtigung ausreichend Rechnung
getragen.
Der Wertansatz der
sonstigen Rückstellungen erfolgt nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung.
Der Ansatz der
Verbindlichkeiten erfolgt zum Erfüllungsbetrag.
Die angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
entsprechen dem Vorsichts- und Realisationsprinzip sowie
den Grundsätzen der Bewertungsstetigkeit,
Einzelbewertung und Periodenabgrenzung. Das
Niederstwertprinzip bzw. das Höchstwertprinzip wird
beachtet.
II.
Erläuterung zur Bilanz
Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als ein
Jahr bestehen im Geschäftsjahr nicht.
Die im Jahresabschluss zum 31.12.2017 ausgewiesenen
aktiven latenten Steuern in Höhe von € 57.169,56
beruhen auf den Verlusten der Vorjahre. Bezüglich des
Kapitalfehlbetrages gibt es eine
Rangrücktrittsvereinbarung.
Die sonstigen Rückstellungen bestehen für
die Kosten des Jahresabschlusses und nicht genommener
Urlaub der Mitarbeiter.
Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als
5 Jahren sind nicht vorhanden.
Die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten betragen:
|
Gesamt Euro
|
Davon bis zu 1 Jahr
Euro
|
Davon mehr als 1 Jahr
Euro
|
Davon mehr als 5 Jahre
Euro
|
Verbindlichkeiten
|
|
|
|
|
- aus Darlehen
|
83.585,01
|
0,00
|
83.585,01
|
0,00
|
- Lief. Und Leist.
|
169.880,85
|
169.880,85
|
0,00
|
0,00
|
- Sonstige Verb.
|
29.259,23
|
29.259,23
|
0,00
|
0,00
|
Summe
|
282.725,09
|
199.140,08
|
83.585,01
|
0,00
|
III.
Sonstige Angaben
1.
Haftungsverhältnisse nach § 251 HGB
Am Bilanzstichtag bestehen keine
Haftungsverhältnisse nach § 251 HGB.
2.
Sonstige finanzielle Verpflichtungen
Der Gesamtbetrag der
sonstigen finanziellen Verpflichtungen (§ 285
Nr. 3 HGB) aus Dauerschuldverhältnissen wird in
Zukunft voraussichtlich TEuro 10 p.a. für
Büromiete betragen.
Weitere wesentliche außerbilanzielle
Geschäfte, deren Risiken und Vorteile ebenfalls im
Anhang darzustellen wären, haben im Geschäftsjahr
nicht vorgelegen.
3.
Angaben zum Beschäftigungsstand
Die Gesellschaft beschäftigte zum Bilanzstichtag
31. Dezember 2017 6 Mitarbeiter.
4. Angaben nach
§285 Nr. 21 HGB in Verbindung mit §288 (2) Satz 4
HGB:
Verbindlichkeiten gegenüber Vorständen
bestehen in Form eines Darlehen mit
€ 83.585,01, sowie aus Lieferungen und
Leistungen mit € 23.931,68. Für dieses Darlehen
und die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
bestehen ein Rangrücktritt des Darlehensgebers in
Höhe von € 30.000,00 zur Deckung des
Kapitalfehlbetrages in Höhe von € 28.013,44.
Da der Vorstand auch alleiniger Aktionär ist,
bestehen Verbindlichkeiten gegenüber Aktionären
zum Bilanzstichtag in Höhe von € 107.516,69.
5. Nachtragsbericht
nach § 285 Nr. 33 HGB
Vorgänge von besonderer Bedeutung nach Schluss
des Geschäftsjahres, über die zu berichten
wäre, sind nicht eingetreten.
6.
Angaben zum Vorstand und Aufsichtsrat
Vorstand der Gesellschaft ist:
Herr Dr. Thomas Steinert
Die Gesellschaft hat einen
Aufsichtsrat, dem im Geschäftsjahr
angehörten:
Herr Andreas Stein (Vorsitzender)
Herr Peter Klein
Frau Sabine Tober
Die Aufsichtsratsvergütungen für das
Geschäftsjahr 2017 belaufen sich auf Euro 2.000,00
Hannover, den 22. Februar 2019
gez. Dr. Thomas Steinert
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 22.03.2019 festgestellt.
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