LUMENA
DESIGN GmbH
Magdeburg
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2016 bis zum 31.12.2016
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2016
EUR |
31.12.2015
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
2.369,00 |
5.067,00 |
| I.
Sachanlagen |
2.369,00 |
5.067,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
433.311,35 |
626.376,10 |
| I.
Vorräte |
0,00 |
106.567,15 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
98.694,15 |
81.317,79 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
334.617,20 |
438.491,16 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
5.111,44 |
13.456,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
440.791,79 |
644.899,10 |
Passiva
|
|
31.12.2016
EUR |
31.12.2015
EUR |
| A.
Eigenkapital |
114.220,17 |
64.602,55 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| 1.
nicht eingeforderte ausstehende Einlagen |
-12.500,00 |
-12.500,00 |
| 2.
eingefordertes Kapital |
12.500,00 |
12.500,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
52.102,55 |
36.747,99 |
| III.
Jahresüberschuss |
49.617,62 |
15.354,56 |
| B.
Rückstellungen |
143.965,36 |
66.745,32 |
| C.
Verbindlichkeiten |
182.606,26 |
513.551,23 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
440.791,79 |
644.899,10 |
Anhang
I. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Bilanzierung und Bewertung erfolgten nach den
allgemeinen Bewertungs- und Rechnungslegungsvorschriften
des HGB sowie den ergänzenden Vorschriften des
GmbH-Gesetzes. Vermögensgegenstände und Schulden
wurden einzeln bewertet.
Mangels mehrerer Geschäftszweige war eine
Ergänzung des Jahresabschlusses hinsichtlich einer
abweichend vorgeschriebenen Gliederung entbehrlich.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft.
Die Bewertung wurde unter Annahme der
Fortführung der Unternehmenstätigkeit
(§ 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB)
aufgestellt.
Der Jahresabschluss wurde gemäß
§ 268 Abs. 1 HGB unter der
vollständigen Ergebnisverwendung aufgestellt.
II. Erläuterungen zur Bilanz
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten, vermindert um
planmäßige Abschreibungen, bewertet.
Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach
der voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände und entsprechend den
steuerlichen Vorschriften ausnahmslos linear vorgenommen.
Die Entwicklung des Anlagevermögens ergibt sich
aus dem Anlagenspiegel.
Der Ansatz der sonstigen
Vermögensgegenstände erfolgte zum Nennwert. Dabei
wurde das strenge Niederstwertprinzip beachtet.
Die liquiden Mittel werden zum Nominalwert angesetzt.
Als aktive Rechnungsabgrenzungsposten wurden nur
Ausgaben vor dem Bilanzstichtag ausgewiesen, die Aufwand
für eine bestimmte Zeit nach dem Bilanzstichtag
darstellen. Das Gezeichnete Kapital der Gesellschaft
beträgt 25.000,00 EUR und ist zum Nennbetrag
angesetzt.
Die Rückstellungen berücksichtigen alle bis
zur Aufstellung des Jahresabschlusses erkennbaren Risiken
und ungewissen Verpflichtungen, soweit diese nicht unter
anderen Bilanzpositionen erfasst sind.
III. Sonstige Angaben
Pflichtangaben über die in § 284 Abs. 2 Nr.
2-5 HGB bezeichneten Umstände sind nicht zu treffen.
Während des Zeitraumes vom 01.01.2016 bis
31.12.2016 wurden die Geschäfte der Gesellschaft
durch:
Herrn Dr. Andrey Vovk, Magdeburg
geführt.
Auf die Angaben der Bezüge nach § 285 Nr. 9
a) HGB wird wegen der Anwendung der Schutzklausel nach
§ 286 Abs. 4 HGB verzichtet.
sonstige Berichtsbestandteile
Magdeburg, den 25.04.2018
Dr. Andrey Vovk
-Geschäftsführer-
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 25.04.2018 festgestellt.
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