Lichtzentrum
GmbH
Ellingen
(vormals: Treuchtlingen)
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2022
EUR |
31.12.2021
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
13.756,00 |
16.669,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
3,00 |
3,00 |
| II.
Sachanlagen |
13.753,00 |
16.666,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
423.190,57 |
384.419,36 |
| I.
Vorräte |
4.820,82 |
77.014,91 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
206.783,14 |
208.886,07 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
211.586,61 |
98.518,38 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
13.965,54 |
11.301,70 |
| D.
Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
|
340.927,58 |
| Aktiva |
450.912,11 |
753.317,64 |
Passiva
|
|
31.12.2022
EUR |
31.12.2021
EUR |
| A.
Eigenkapital |
199.794,02 |
0,00 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Gewinnrücklagen |
174.794,02 |
|
| III.
Bilanzgewinn / Bilanzverlust |
0,00 |
-365.927,58 |
| davon
Verlustvortrag |
365.927,58 |
187.901,29 |
| IV.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
|
340.927,58 |
| B.
Rückstellungen |
70.415,79 |
10.610,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
80.702,30 |
742.707,64 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
80.702,30 |
742.707,64 |
| davon
gegenüber Gesellschaftern |
13,72 |
13,72 |
| D.
Rechnungsabgrenzungsposten |
100.000,00 |
|
| Passiva |
450.912,11 |
753.317,64 |
Anhang / Angaben unter der Bilanz
I. Allgemeine Angaben zum Unternehmen
Die Lichtzentrum GmbH hat ihren Sitz in Treuchtlingen.
Sie ist im Handelsregister des Amtsgerichts Ansbach unter HRB
5866 eingetragen.
II. Allgemeine Angaben zu Inhalt und Gliederung des
Jahresabschlusses
Der vorliegende Jahresabschluss wurde gemäß
§§ 242 ff. und §§ 264 ff. HGB unter
Berücksichtigung des Bilanzrichtlinie Umsetzungsgesetz
(BilRUG) sowie nach den einschlägigen Vorschriften des
HGB aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren
die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.
Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die
Größenmerkmale einer kleinen GmbH gemäß
§ 267 Abs. 1 HGB auf. Größenabhängige
Erleichterungen (§§ 266 Abs. 1, 288 HGB) des
Jahresabschlusses wurden in Anspruch genommen.
Der vorliegende Jahresabschluss ist grundsätzlich
unter Beibehaltung der für den Vorjahresabschluss
angewendeten Gliederungsgrundsätze nach den für
kleine Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des
Handelsgesetzbuches aufgestellt (§§ 265 Abs. 1 S.
2, 266 ff. HGB). Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
wurden gegenüber dem Vorjahr unverändert
beibehalten, soweit nicht neue Erkenntnisse eine abweichende
Bewertung erforderten bzw. sich durch den Ansatz der neuen
HGB Vorschriften nach BilRUG ergaben.
Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem
Gesamtkostenverfahren aufgestellt.
III. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Für die Aufstellung des Jahresabschlusses waren
unverändert die nachfolgenden Bilanzierung- und
Bewertungsmethoden maßgebend:
Es wurde zu Fortführungswerten (going concern)
bewertet.
Bei der Bewertung der Vermögensgegenstände,
der Rückstellungen und der Verbindlichkeiten haben wir
die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Wesentlichkeit
beachtet. Bei unwesentlichen Abweichungen zwischen den
Wertansätzen der Steuer- und der Handelsbilanz wurde auf
einen abweichenden Ansatz verzichtet.
Die
immateriellen Vermögensgegenstände wurden zu
Anschaffungskosten angesetzt und sofern sie der Abnutzung
unterlagen, um planmäßige lineare Abschreibung
unter Beachtung der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer
vermindert.
Selbst erstellte immaterielle
Vermögensgegenstände des Anlagevermögens
werden nicht aktiviert.
Das
Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
In die Herstellungskosten wurden neben den unmittelbar
zurechenbaren Kosten auch notwendige Gemeinkosten und durch
die Fertigung veranlasste Abschreibungen einbezogen.
Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens
bis zu einem Wert von Euro 800 wurden im Jahr des Zugangs
sofort abgeschrieben. Im Jahr des Zugangs wird der sofortige
Abgang unterstellt.
Die Bewertung der Gegenstände des
Vorratsvermögens erfolgte grundsätzlich zu
Anschaffungs- oder Herstellungskosten bei Anwendung
zulässiger Bewertungsvereinfachung unter Beachtung des
strengen Niederstwertprinzips.
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und
sonstige Vermögensgegenstände werden mit dem
Nennwert oder dem niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt.
Zur Berücksichtigung des allgemeinen Kreditrisikos
werden Pauschalwertberichtigungen gebildet. Bei zweifelhaft
einbringlichen Forderungen werden Einzelwertberichtigungen
vorgenommen.
Die
liquiden Mittel werden zum Nominalwert angesetzt.
Das
gezeichnete Kapital ist zum Nennwert angesetzt.
Die
Steuerrückstellungen und sonstigen
Rückstellungen werden in Höhe des nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen
Erfüllungsbetrags angesetzt.
Die Sonstigen Rückstellungen wurden für alle
weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden
alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Rückstellungen sind in Höhe des Betrages angesetzt,
der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
zur notwendigen Erfüllung benötigt wird.
Bei Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr
als einem Jahr wird eine Abzinsung auf den Bilanzstichtag
vorgenommen. Als Abzinsungssätze werden die den
Restlaufzeiten der Rückstellungen entsprechenden
durchschnittlichen Marktsätze der vergangenen sieben
Geschäftsjahre verwendet, wie sie von der Deutschen
Bundesbank gemäß
Rückstellungsabzinsungsverordnung monatlich ermittelt
und bekannt gegeben werden.
Verbindlichkeiten wurden mit ihrem
Erfüllungsbetrag angesetzt.
IV. Angaben zur Bilanz
Der Gesamtbetrag, der gem. § 268 Abs. 8 HGB der
Ausschüttungssperre unterliegt, beträgt Euro 0,00.
Forderungen
Forderungen gegen verbundene Unternehmen betragen Euro
0,00. In diesen Forderungen sich solche aus Lieferungen und
Leistungen in Höhe von Euro 0,00 enthalten.
Forderungen gegen Gesellschafter betragen Euro 0,00.
Die Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als
einem Jahr betragen Euro 0,00.
Latente Steuer
Der ausgewiesene Steueraufwand entspricht dem Ergebnis
der Steuerbilanz.
Auf den Ansatz latenter Steuern wurde gemäß
der Befreiungsvorschrift in § 274a Nr. 5 HBG verzichtet.
Eigenkapital
In den Gewinnrücklagen in das Folgejahr ist ein
Verlustvortrag aus dem Vorjahr in Höhe von Euro
365.927,58 enthalten.
Der Jahresabschluss wurde unter vollständiger
Ergebnisverwendung aufgestellt.
Rückstellungen
Sonstige Rückstellungen
Die sonstigen Rückstellungen wurden für
folgende Risiken gebildet:
|
Urlaubsrückstellung |
|
EURO 260,00 |
(Vorjahr: EURO
3.000,00) |
| Aufbewahrung von
Unterlagen |
|
EURO 985,00 |
(Vorjahr:
EURO985,00) |
| Aufstellung
Jahresabschluss |
|
EURO 3.000,00 |
(Vorjahr:
EURO2.800,00) |
|
Gewährleistung |
|
EURO 4.225,00 |
(Vorjahr: EURO
3.825,00) |
Verbindlichkeiten
Die
Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen
Unternehmen betragen EURO 0,00.
Die
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern
betragen EURO 0,00 (Vorjahr EURO 0,00) und resultieren aus
den Gesellschafterverrechnungskonten und aus erhaltenen
Darlehen von Gesellschaftern. Die Verbindlichkeiten werden,
soweit sie langfristig gewährt wurden, verzinst. Die
Rückzahlung ist variabel
(Mitzugehörigkeitsvermerk).
Zur Verbesserung der Klarheit und
Übersichtlichkeit wurden die Angaben im Zusammenhang mit
den Verbindlichkeiten in einem
Verbindlichkeitenspiegel zusammengefasst dargestellt:
Die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten setzen sich
wie folgt zusammen:
| Verbindlichkeiten mit
Restlaufzeit < 1 Jahr |
EURO 80.702,30 (Vj. EURO
733.979,88) |
| Verbindlichkeiten
Restlaufzeit 1 bis 5 Jahre |
EURO 0,00 (Vj. EURO
0,00) |
| Verbindlichkeiten mit
Restlaufzeit > 5 Jahre |
EURO 0,00 (Vj. EURO
0,00) |
Der Gesamtbetrag der durch Eigentumsvorbehalte,
Bürgschaften und Pfandrechte gesicherten
Verbindlichkeiten beträgt: 23.588,47 EUR.
V. Haftungsverhältnisse
Es bestehen laut Geschäftsführer keine
Verbindlichkeiten aus
- der Begebung und Übertragung von
Wechseln
- Bürgschaften, Wechsel- und
Scheckbürgschaften
-
Gewährleistungsverträgen
und auch keine Haftungsverhältnisse aus der
Bestellung von Sicherheiten für fremde
Verbindlichkeiten.
VI. Sonstige Finanzielle Verpflichtungen
Aus bestehenden Leasingverträgen ergeben sich zum
Bilanzstichtag sonstige finanzielle Verpflichtungen bis zum
Vertragsende in Höhe von TEUR 17,7 (Vorjahr TEUR 24,3).
Aus Mietverträgen ergeben sich bis zum nächst
möglichen Kündigungstermin jährliche
finanzielle Verpflichtungen in Höhe von TEUR 28,6
(Vorjahr TEUR 19,2).
Darüber hinaus bestanden keine sonstigen
finanziellen Verpflichtungen, die für die Beurteilung
der Finanzlage von wesentlicher Bedeutung sind.
VII. Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung
Außerplanmäßige Abschreibungen
In den Abschreibungen auf immaterielle
Vermögensgegenstände und Sachanlagen sind €
0,00 (Vj. € 0,00) außerplanmäßige
Abschreibungen enthalten.
Erträge von außergewöhnlicher
Größenordnung oder Bedeutung sind keine
angefallen.
Aufwendungen von außergewöhnlicher
Größenordnung oder Bedeutung sind keine
angefallen.
VIII. Sonstige Angaben
Arbeitnehmer
Im Geschäftsjahr waren durchschnittlich 9
Arbeitnehmer beschäftigt.
Im Geschäftsjahr 2022 erfolgte die
Geschäftsführung der Lichtzentrum GmbH durch den
Geschäftsführer, Herrn Toni Dittmann, Kaufmann.
Zum Abschlussstichtag beliefen sich die von der
Gesellschaft an die oben genannten Geschäftsführer
ausgereichten Darlehen auf Euro 0,00.
Der Abschluss wurde am 11. April 2024 von der
Gesellschafterversammlung festgestellt.
Treuchtlingen, den
11.04.2024
gezeichnet: Toni
Dittmann, Geschäftsführer
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 11.04.2024
festgestellt. |