Stammdaten

Register
Amtsgericht Bremen HRB 5234 BHV
Eingetragen
11.1.2008
Branche
Betrieb von Bahnhöfen für den Personenverkehr einschließlich OmnibusbahnhöfenBetrieb von Verkehrswegen für SchienenfahrzeugeGüterbeförderung im Schienenverkehr
Gegenstand
Die Errichtung und der Betrieb von öffentlichen Umschlagsanlagen des kombinierten Verkehrs.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Richard Betten
seit 10.7.2025
Geschäftsführer
Yme Ynse Douma
seit 21.3.2025
Prokura
Marc Ico Dieterich
seit 13.4.2022
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

0.00% identifiziert100.00% ungelöst

Gesellschafter

2 Gesellschafter

GmbH-Struktur

APM Terminals Deutschland Holding GmbH
Germany
12.500 €
50.00%
EUROGATE Container Terminal Bremerhaven GmbH
Germany
12.500 €
50.00%

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

Rail Terminal Bremerhaven GmbH

Bremerhaven

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

Bilanz zum 31. Dezember 2023

Aktiva

31.12.2023 31.12.2022
A. Anlagevermögen
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
1. Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 24.656,00 39.460,00
24.656,00 39.460,00
II. Sachanlagen
1. Technische Anlagen und Maschinen 875.784,00 0,00
2. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 5.321,00 7.094,00
881.105,00 7.094,00
905.761,00 46.554,00
B. Umlaufvermögen
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 571.082,39 777.488,20
2. Forderungen gegen Gesellschafter 62.150,27 43.936,50
3. Sonstige Vermögensgegenstände 332.621,36 327.486,33
965.854,02 1.148.911,03
II. Guthaben bei Kreditinstituten 2.304.653,52 2.489.868,02
3.270.507,54 3.638.779,05
C. Rechnungsabgrenzungsposten 707,95 707,95
4.176.976,49 3.686.041,00

Passiva

31.12.2023 31.12.2022
A. Eigenkapital
I. Gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Kapitalrücklage 50.000,00 50.000,00
III. Gewinnvortrag 866.121,10 447.567,97
IV. Jahresüberschuss 359.475,59 418.553,13
1.300.596,69 941.121,10
B. Rückstellungen
1. Sonstige Rückstellungen 2.014.851,46 1.940.970,93
2.014.851,46 1.940.970,93
C. Verbindlichkeiten
1. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 755.854,84 749.498,97
2. Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern 105.673,50 54.450,00
861.528,34 803.948,97
4.176.976,49 3.686.041,00

Anhang für das Geschäftsjahr 2023

1. Allgemeine Angaben

Die RTB ist beim Amtsgericht Bremen unter der Nummer HRB 5234 BHV in das Handelsregister eingetragen.

Der Jahresabschluss ist nach den für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften des HGB und den ergänzenden Vorschriften des GmbHG aufgestellt worden. Bei der Aufstellung wurde von den Aufstellungserleichterungen gemäß des § 288 HGB zulässigerweise Gebrauch gemacht. Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gewählt.

2. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze

Die entgeltlich erworbenen immateriellen Vermögensgegenstände und die Sachanlagen sind zu Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen bewertet. Die Abschreibungen werden unter Berücksichtigung steuerlich zulässiger Nutzungsdauern nach der linearen Methode vorgenommen. Für geringwertige Vermögensgegenstände mit Anschaffungskosten zwischen € 250 und € 1.000 werden in Übereinstimmung mit der Steuerbilanz Sammelposten gebildet (§ 6 Abs. 2a EStG), die über 5 Jahre planmäßig gewinnmindernd aufgelöst werden.

Entgeltlich erworbene Software wird über eine voraussichtliche Nutzungsdauer von drei Jahren abgeschrieben. Die voraussichtliche Nutzungsdauer bei technischen Anlagen und Maschinen beträgt 5 bis 20 Jahre und bei anderen Anlagen sowie der Betriebs- und Geschäftsausstattung 3 bis 13 Jahre.

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sowie Guthaben bei Kreditinstituten sind zum Nennwert bewertet. Erkennbare Einzelrisiken bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen werden durch Einzelwertberichtigungen berücksichtigt.

Als aktive Rechnungsabgrenzungsposten werden nur diejenigen vor dem Bilanzstichtag geleisteten Auszahlungen aktiviert, die Aufwand für eine bestimmte Zeit nach dem Bilanzstichtag darstellen.

Die Rückstellungen werden für alle nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen gebildet und in Höhe des voraussichtlichen Erfüllungsbetrages bewertet. Beträgt die Restlaufzeit mehr als ein Jahr, erfolgt für die Beträge eine Abzinsung nach § 253 Abs. 2 S. 1 HGB.

Verbindlichkeiten werden mit ihrem Erfüllungsbetrag bilanziert.

Aktive latente Steuern aus temporären Differenzen werden unter Ausübung des Wahlrechts des § 274 Abs. 1 S. 2 HGB nicht angesetzt.

3. Erläuterungen zur Bilanz

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Sämtliche Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände haben eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr.

Sämtliche Forderungen gegen Gesellschafter resultieren wie im Vorjahr aus Lieferungen und Leistungen.

Verbindlichkeiten

Sämtliche Verbindlichkeiten haben wie im Vorjahr eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr.

Die Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern resultieren wie im Vorjahr aus Lieferungen und Leistungen.

4. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung

In den Zinsen und ähnlichen Aufwendungen sind T€ 10 Ertrag (Vorjahr: T€ 4 Aufwand) aus der Abzinsung von sonstigen Rückstellungen enthalten.

Aufgrund der gestiegenen Zinsen kam es bei der Abzinsung der Rückstellung zu diesem Zinsertrag.

Die Steuern vom Einkommen und vom Ertrag enthielten im Vorjahr Erträge von außergewöhnlicher Größenordnung in Höhe von T€ 322 aufgrund von Feststellungen im Rahmen der Betriebsprüfung und sich daraus ergebenden Erstattungsansprüchen.

5. Sonstige Angaben

Sonstige finanzielle Verpflichtungen

Aus einem langfristigen Vertrag ergeben sich zunächst jährliche Belastungen von T€ 715 und insgesamt bis zum Ende der Vertragslaufzeit Verpflichtungen von insgesamt € 4,41 Mio.

Personal

Arbeitnehmer werden nicht beschäftigt. Zur Bewältigung des Containerumschlags bedient sich die Gesellschaft der Mitarbeiter der NTB sowie der GHBG, der zur Abdeckung von Beschäftigungsspitzen Leiharbeiter zur Verfügung stellt.

 

Bremerhaven, den 28. Februar 2024

Rail Terminal Bremerhaven GmbH

Adrianus Johannes Maria Scholten, Geschäftsführer

Marc Ico Dieterich, Geschäftsführer

BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERS

An die Rail Terminal Bremerhaven GmbH, Bremerhaven

Prüfungsurteil

Wir haben den Jahresabschluss der Rail Terminal Bremerhaven GmbH, Bremerhaven, -bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2023 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses geführt hat.

Grundlage für das Prüfungsurteil

Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zum Jahresabschluss zu dienen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil zum Jahresabschluss beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieses Systems der Gesellschaft abzugeben.

beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.

ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.

beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresabschlusses insgesamt einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

 

Bremen, den 28. Februar 2024

PricewaterhouseCoopers GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Stefan Geers, Wirtschaftsprüfer

ppa. Konstantin Kessler, Wirtschaftsprüfer

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