ProSiebenSat.1 Media SE
Selbe AdresseHörfunkveranstalter und Verbreitung von Audioinhalten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Lorraine Bauquel seit 5.6.2025 | Geschäftsführer |
Benjamin Günther seit 27.11.2008 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Grizzly GmbH (vormals: Stylight GmbH)MünchenJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Bestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersAn die Stylight GmbH (seit dem 7. Februar 2024: Grizzly GmbH) Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der Stylight GmbH (seit dem 7. Februar 2024: Grizzly GmbH), München, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Stylight GmbH (seit dem 7. Februar 2024: Grizzly GmbH) für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Hervorhebung eines Sachverhalts Wir verweisen auf die Ausführungen der gesetzlichen Vertreter im Abschnitt "Allgemeine Hinweise" des Anhangs und im Abschnitt "I. Grundlagen des Unternehmens", Unterabschnitt "1. Gesellschaftsstruktur und Geschäftsmodell" des Lageberichts, welche den Beschluss zum Verkauf des operativen Geschäftsbetriebes der Gesellschaft zum 1. Februar 2024 und die darauf basierende Bilanzierung zu Veräußerungswerten aufgrund der Abkehr vom Rechnungslegungsgrundsatz der Fortführung der Unternehmenstätigkeit beschreiben. Unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht sind diesbezüglich nicht modifiziert. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d. h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur geordneten Beendigung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der geordneten Beendigung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage der Abkehr vom Rechnungslegungsgrundsatz der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern der Fortführung der Unternehmenstätigkeit tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
München, den 4. Dezember 2024 EY
GmbH & Co. KG
Dr. Eisele, Wirtschaftsprüfer Klopp, Wirtschaftsprüferin Bilanz zum 31. Dezember 2023AKTIVA
PASSIVA
Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis 31.12.2023
Anhang für das Geschäftsjahr 2023Allgemeine Hinweise Der vorliegende Jahresabschluss der Stylight GmbH (HRB 176416 des Amtsgerichtes München, seit dem 7. Februar 2024 Grizzly GmbH) (im Folgenden auch Stylight), München, ist nach den Vorschriften des deutschen Handelsgesetzbuches sowie den ergänzenden Vorschriften des GmbH-Gesetzes aufgestellt. Die Gesellschaft ist eine mittelgroße Kapitalgesellschaft nach § 267 Abs. 2 HGB und hat von den Erleichterungen des § 288 HGB teilweise Gebrauch gemacht. Für die Gewinn- und Verlustrechnung wird das bisher angewendete Gesamtkosten- verfahren gemäß § 275 Abs. 2 HGB beibehalten. Durch den Verkauf des operativen Geschäftsbetriebs der Gesellschaft zum 1. Februar 2024 wurde der Jahresabschluss 2023 erstmalig unter Abkehr vom Rechnungslegungsgrundsatz der Fortführung der Unternehmenstätigkeit (§ 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB) aufgestellt. Das bedeutet, dass der Jahresabschluss unter der Beachtung des IDW RS HFA 17 "Auswirkungen einer Abkehr von der Going-Concern-Prämisse auf den handelsrechtlichen Jahresabschluss" auf Basis von Veräußerungspreisen erstellt wurde (IDW RS HFA 17). Allgemeine handelsrechtliche Vorschriften wie u. a. das Vorsichtsprinzip nach § 252 Abs. 1 Nr. 4 HGB sind weiterhin zu berücksichtigen, d. h. Wertansätze, die die fortgeführten Anschaffungs- und Herstellungskosten übersteigen, sind weiterhin nicht zulässig. Mit dem Wegfall der Fortführungsannahme tritt die Aufwands- und Ertragsperiodisierung in den Hintergrund. Für den Bilanzansatz folgt daraus, dass nur noch bis zum Zeitpunkt der Beendigung des Geschäftsbetriebs verwertbare Vermögensgegenstände zu aktivieren und neben den bislang zu passivierenden Schulden auch solche Verpflichtungen zu berücksichtigen sind, die durch die Abkehr von der Going-Concern- Prämisse verursacht wurden. Die Bewertung der Vermögensgegenstände hat unter Veräußerungsgesichtspunkten zu erfolgen. Die Bewertung der Vermögensgegenstände richtet sich im Wesentlichen nach den Verhältnissen des Absatzmarktes. Auch nach Wegfall der Fortführungsannahme sind Schulden mit ihrem Erfüllungsbetrag anzusetzen. Für den Ausweis der Bilanzposten und der Posten der Gewinn- und Verlust-Rechnung gelten auch bei einem Wegfall der Going-Concern-Prämisse die allgemeinen Vorschriften des Handelsgesetzbuches. Auch wenn Vermögensgegenstände des Anlagevermögens unter Veräußerungsgesichtspunkten zu bewerten sind, sind sie weiterhin in der Bilanz dem Anlagevermögen zuzuordnen. Bei einigen Positionen (z. B. aktiver Rechnungsabgrenzungsposten) ändert sich allerdings der Ausweis in der Bilanz. Die folgenden Bilanzposten haben sich durch die Abkehr von der Going-Concern Prämisse verändert mit folgenden Effekten auf das Jahresergebnis: AKTIVA
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze Für die Aufstellung des Jahresabschlusses waren - neben den obenstehenden Grundsätzen aufgrund der Abkehr von der Going-Concern-Prämisse - die nachfolgenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend. Immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens sind zu Anschaffungskosten bilanziert und werden, sofern sie der Abnutzung unterliegen, entsprechend ihrer marktüblichen Nutzungsdauer von 3 bis 5 Jahren um planmäßige Abschreibungen vermindert. Außerplanmäßige Abschreibungen werden vorgenommen, sofern deren Nutzung bzw. der Veräußerungspreis zum Übertragungszeitpunkt niedriger war. Das Sachanlagevermögen ist zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten angesetzt und wird um lineare Abschreibungen vermindert. Außerplanmäßige Abschreibungen werden vorgenommen, sofern deren Nutzung bzw. der Veräußerungspreis zum Übertragungszeitpunkt niedriger war. Vermögensgegenstände mit Anschaffungskosten bis zu einem Netto-Einzelwert von 800 Euro werden im Jahr des Zugangs in voller Höhe als Aufwand (GWGs) berücksichtigt. Betriebs- und Geschäftsausstattung wird abhängig vom Vermögensgegenstand über 3 bis maximal 15 Jahre abgeschrieben. Finanzanlagen Bei den Finanzanlagen werden die Anteilsrechte zu Anschaffungskosten bzw. dem niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt. Zuschreibungen werden bis zu den Anschaffungskosten vorgenommen, wenn die Gründe für eine dauerhafte Wertminderung entfallen sind. Forderungen und Sonstige Vermögensgegenstände Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände werden zum Nennwert oder zum niedrigeren beizulegenden Wert am Abschlussstichtag angesetzt. Bei der Bewertung der Forderungen ist den erkennbaren Risiken durch Bildung angemessener Einzelwertberichtigungen Rechnung getragen worden. Flüssige Mittel Die Guthaben bei Kreditinstituten sowie Kassenbestände werden zum Nominalwert angesetzt. Aktive Rechnungsabgrenzungsposten Bei den aktiven Rechnungsabgrenzungsposten wird Aufwand des Folgejahres erfasst, bei dem die Ausgabe bereits im laufenden Geschäftsjahr erfolgt ist. Aufgrund der Veräußerung des Geschäftsbetriebes gehen diverse Vertragsbeziehungen an den Käufer über. In den aktiven Rechnungsabgrenzungsposten zum Bilanzstichtag wurden daher abweichend vom Vorjahr nur die Abgrenzungen berücksichtigt, die noch den Monat Januar 2024 betreffen. Die restlichen Positionen wurden im Abschluss nach Maßgabe von IDW RS HFA 17 Tz. 9 als sonstiger Vermögensgegentand erfasst, da diese der Gesellschaft vom Käufer erstattet werden. Rückstellungen Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle ungewissen Verbindlichkeiten und drohende Verluste aus schwebenden Geschäften. Sie werden in Höhe des nach kaufmännischer Beurteilung notwendigen voraussichtlichen Erfüllungsbetrages gebildet. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von über einem Jahr werden mit dem laufzeit- adäquaten durchschnittlichen Marktzins der vergangenen sieben Jahre, der von der Deutschen Bundesbank ermittelt und bekannt gegeben wird, abgezinst. Aufgrund des Verkaufs werden weitere Rückstellungen, die aus dem Verkauf resultieren, berücksichtigt bzw. angepasst. Verbindlichkeiten Verbindlichkeiten werden mit ihren Erfüllungsbeträgen angesetzt. Währungsumrechnung Auf fremde Währung lautende Vermögensgegenstände und Verpflichtungen werden grundsätzlich mit dem Devisenkassamittelkurs zum Abschlussstichtag umgerechnet. Bei einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wurde dabei das Realisationsprinzip (§ 252 Abs. 1 Nr. 4 Halbsatz 2 HGB) und das Anschaffungskostenprinzip (§ 253 Abs. 1 Satz 1 HGB) beachtet. Latente Steuern Latente Steuern werden auf temporäre Differenzen zwischen den handelsrechtlichen Wertansätzen und ihren steuerlichen Wertansätzen ermittelt. Erläuterungen zur BilanzAnlagevermögen Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens ist unter Angabe der Abschreibungen des Geschäftsjahres aus dem als Anlage beigefügten Anlagenspiegel ersichtlich. Immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen Im abgelaufenen Geschäftsjahr wurden außerplanmäßige Abschreibungen in Höhe von 1,8 Tsd. Euro auf immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen vorgenommen, da Verluste aus der Übergabe von Sachanlagevermögen bei der Veräußerung des Geschäftsbetriebs zu berücksichtigen waren. Finanzanlagen
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
Zum Bilanzstichtag bestehen Einzel-, und Pauschalwertberichtigungen auf Forderungen in Höhe von 885,3 Tsd. Euro (Vorjahr: 1.069,4 Tsd. Euro) Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen enthalten Forderungen aus dem Lieferungs- und Leistungsverkehr in Höhe von 111,5 Tsd. Euro (Vorjahr: 112,1 Tsd. Euro) und aus Darlehen in Höhe von 7,8 Tsd. Euro (Vorjahr: 0,0 Tsd. Euro). Die Vereinbarung mit dem Gesellschafter aus dem Geschäftsjahr 2018 über eine verzinsliche Geldmittelüberlassung im Rahmen eines Cashpoolings gilt fort, der Stand zum Jahresende 2023 beträgt 3.828,7 Tsd. Euro (Vorjahr: 5.783,1 Tsd. Euro). Sonstige Vermögensgegenstände Die sonstigen Vermögensgegenstände umfassen im Wesentlichen Kautionen (< 1 Jahr) in Höhe von 199,4 Tsd. Euro (Vorjahr: 203,5 Tsd. Euro) sowie Steuererstattungsansprüche in Höhe von 1.342,7 Tsd. Euro (Vorjahr: 837,6 Tsd. Euro). Aktiver Rechnungsabgrenzungsposten Die aktiven Rechnungsabgrenzungsposten betreffen im Wesentlichen Vorauszahlungen an externe Dienstleister und vorfällige Versicherungsprämien. Latente Steuern Der Berechnung wurde ein Steuersatz von 32,975 % zugrunde gelegt. Die aktiven latenten Steuern resultierten im Vorjahr aus temporären Unterschieden zwischen Steuerrecht und Handelsrecht bei Ansatz und Bewertung von Urlaubsrückstellungen, die es zum Bilanzstichtag nicht mehr gab. Latente Steuersalden und Veränderungen
Eigenkapital Das Stammkapital der Gesellschaft beträgt, wie auch im Vorjahr, 51,2 Tsd. Euro. Die Kapitalrücklage beträgt unverändert 6.231,5 Tsd. Euro. Der Gewinnvortrag reduzierte sich aufgrund der vollständigen Zuführung des Jahresfehlbetrags aus dem Vorjahr um 1.584,2 Tsd. Euro auf 3.718,0 Tsd. Euro.
Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen enthalten Verbindlich- keiten aus dem Lieferungs- und Leistungsverkehr in Höhe von 227,3 Tsd. Euro (Vorjahr: 833,5 Tsd. Euro). Diese sind stark gesunken, da im Vorjahr eine hohe Nachzahlungsrechnung zum Jahresende durch die NCG Commerce GmbH in Rechnung gestellt wurde. Zusätzlich enthalten die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen ein Darlehen der Stylight Inc., USA, an die Stylight GmbH in Höhe von 1.406,7 Tsd. Euro (Vorjahr: 0,0 Euro). Erläuterungen zur Gewinn- und VerlustrechnungPeriodenfremde Aufwendungen und Erträge Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen enthalten periodenfremde Aufwendungen in Höhe von 2,7 Tsd. Euro (Vorjahr: 0,4 Tsd. Euro) und die sonstigen betrieblichen Erträge periodenfremde Erträge in Höhe von insgesamt 193,5 Tsd. Euro (Vorjahr: 33,3 Tsd. Euro). Sonstige AngabenHaftungsverhältnisse Haftungsverhältnisse bestanden am Bilanzstichtag nicht. Sonstige Finanzielle Verpflichtungen
Die sonstigen finanziellen Verpflichtungen enthalten im Wesentlichen die vertraglich vereinbarten monatlichen Mietzahlungen für Büroflächen in Höhe von insgesamt 43,7 Tsd. Euro pro Monat bis zum Verkauf des operativen Geschäfts. Darüber hinaus bestehen auch Verpflichtungen aus Kfz-Leasing. In den übrigen Verpflichtungen sind alle sonstigen Zahlungsverpflichtungen aus mittel- und langfristigen Verträgen enthalten. Wesentlicher Bestandteil sind hier die Mindestabnahmeverpflichtungen für Cloud- hosting Services sowie die vertraglich vereinbarten Zahlungen für die Business Intelligence Lösung. Insgesamt sind die sonstigen finanziellen Verpflichtungen durch den Verkauf des operativen Geschäfts zum 1. Februar 2024 stark gesunken, da ein Großteil der Verträge und die entsprechenden Zahlungsverpflichtungen auf den Käufer übergehen. Nachtragsbericht Aufgrund des Verkaufs des operativen Geschäftsbetriebs zum 1. Februar 2024, wird der Jahresabschluss der Gesellschaft unter der Prämisse der Abkehr vom Rechnungslegungsgrundsatz der Fortführung der Unternehmenstätigkeit bilanziert. Im Rahmen des Verkaufs wurden alle für das operative Geschäft wesentlichen Verträge mit Ausnahme von liquiden Mitteln, Forderungen und Verbindlichkeiten an den neuen Eigentümer übertragen. Die Auswirkungen des Verkaufs, die einen Einfluss auf die Vermögens-, Finanz-, und Ertragslage des Unternehmens zum 31.12.2023 haben, sind in dem vorliegenden Jahresabschluss reflektiert. Im Zuge des Verkaufs erhielt die Gesellschaft einen Kaufpreis in Höhe von 1.850,0 Tsd. Euro, zahlbar in zwei Tranchen in Höhe von 1.420,0 Tsd. Euro zum 1. Februar 2024 und 430,0 Tsd. Euro zum 30. April 2024. Im Rahmen des Verkaufs des operativen Geschäftsbetriebs wurde mit dem Käufer Neckarsee 588. V V GmbH, Bonn, eine Vereinbarung im Sinne eines As-if-Treatments getroffen. Demnach trägt die Stylight GmbH (jetzt Grizzly GmbH) zunächst übergangsweise für sechs Monate nach Closing die im Geschäftsjahr 2024 entstandenen operativen Kosten für Verträge, deren Übergang auf den Käufer die Zustimmungspflicht Dritter erfordern. Die Kosten sollen anschließend gemäß Verkaufsvertrag vom Käufer zurückerstattet werden. Es besteht jedoch das Risiko, dass der Käufer seine Rückerstattungspflichten nicht vollständig oder rechtzeitig erfüllt. Mit Wirkung zum 1. Februar 2024 wurden Herr Florian Geuppert und Herr Damien Verichon als Geschäftsführer abberufen und Herr Yannick Müller und Frau Elena Peric als Geschäftsführer bestellt. Darüber hinaus fanden nach Ablauf des Geschäftsjahres keine Ereignisse mit wesentlichem Einfluss auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Berichtsjahres statt. Prüfungs- und Beratungsgebühren Auf die Angabe der Honorare des Abschlussprüfers nach § 285 Nr. 17 HGB wird verzichtet, da diese im Anhang des Konzernabschlusses der ProSiebenSat.1 Media SE zum 31.12.2023 enthalten sind. Konzernverhältnisse Die Stylight GmbH, München, nimmt die Befreiung von der Verpflichtung der Erstellung eines Konzernabschlusses gemäß § 291 Abs. 2 Nr. 3 HGB in Anspruch. Der Jahresabschluss der Gesellschaft wird in den Konzernabschluss der ProSiebenSat.1 Media SE (HRB 219439 des Amtsgerichtes München), Unterföhring, einbezogen. Die ProSiebenSat.1 Media SE, Unterföhring stellt den Konzernabschluss für den größten und kleinsten Kreis der Unternehmen auf. Der Konzernabschluss der ProSiebenSat.1 Media SE wird im Bundesanzeiger bekannt gemacht. Mitarbeiter Durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahres beschäftigten Mitarbeiter:
Organe Geschäftsführer der Gesellschaft sind: Dr. Florian Geuppert, Kaufmann (bis 1. Februar 2024) Damien Verichon, Kaufmann (bis 1. Februar 2024) Yannick Müller, Kaufmann (ab 1. Februar 2024) Elena Peric, Juristin (ab 1. Februar 2024) Gesamtbezüge der Geschäftsführung Die Gesellschaft nimmt die Befreiung von der Offenlegung der Vergütung der Organe gemäß §286 Abs. 4 HGB in Anspruch. Vorschlag zur ErgebnisverwendungDie Geschäftsführung schlägt vor, den Jahresfehlbetrag i. H. v. 4.638,5 Tsd. Euro auf neue Rechnung vorzutragen.
München, 04. Dezember 2024 Yannick Müller Elena Peric Entwicklung des Anlagevermögens
LageberichtI. Grundlagen des Unternehmens 1. Gesellschaftsstruktur und Geschäftsmodell 2. Ziele und Strategie 3. Forschung und Entwicklung II. Wirtschaftsbericht 1. Gesamtwirtschaftliche und branchenbezogene Rahmenbedingungen 2. Geschäftsverlauf 3. Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage 3.1. Ertragslage 3.2. Finanzlage 3.3. Vermögenslage 3.4. Gesamtaussage zur Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage 4. Finanzielle Leistungsindikatoren 5. Personal III. Prognose-, Risiko- und Chancenbericht 1. Prognosebericht 1.1. Künftige wirtschaftliche Rahmenbedingungen 1.2. Unternehmensausblick 1.3. Gesamtaussage zur künftigen Unternehmensentwicklung 2. Risikobericht 2.1. Risikomanagementsystem 2.2. Operative und strategische Risiken (Nettodarstellung) 2.3. Finanzielle Risiken 2.4. Umfeldrisiken 2.5. Zusammenfassende Darstellung der Risikolage 3. Chancenbericht 3.1. Chancenmanagement 3.2. Chancen 3.3. Zusammenfassende Darstellung der Chancen Lagebericht I. Grundlagen des Unternehmens 1. Gesellschaftsstruktur und Geschäftsmodell Die Stylight GmbH (im Folgenden auch "Stylight", seit 7. Februar 2024 Grizzly GmbH) ist zum 31. Dezember 2023 ein E-Commerce Unternehmen mit Marktauftritten in 13 Ländern. Im Geschäftsjahr 2023 wurde ein Umsatz von EUR 13,3 Mio. erwirtschaftet. Die Stylight GmbH mit Sitz in München wurde im Jahr 2008 gegründet und ist heute eine 100%-Tochter der NCG Commerce GmbH (NCG). Die Stylight GmbH hielt seit dem 14. Februar 2014 bis zum Verkauf des operativen Geschäftsbetriebs am 01.02.2024 100% der Anteile an ihrem einzigen Tochterunternehmen, der Stylight Inc. mit Sitz in Delaware, USA. Das Tochterunternehmen hat den Markteintritt in die USA realisiert und ist auch für die Erschließung des kanadischen und des mexikanischen Marktes zuständig. Das E-Commerce-Unternehmen Stylight wurde gegründet, um Mode und Lifestyle im Internet für alle zugänglicher zu machen. Bereits nach vier Jahren konnte das Unternehmen ein positives Jahresergebnis ausweisen. Zusammen mit der Stylight Inc. agiert das Unternehmen auf globaler Ebene in 15 Ländern. Das Kerngeschäft des Unternehmens ist Onlineshopping über ein Affiliate Programm. Zusätzlich vermarktet Stylight seine Werbeflächen im Rahmen von verschiedenen Advertising Formaten. Im Dezember 2023 waren auf den internationalen Webseiten von Stylight mehr als 1.000 Shops integriert. Das internationale Team von Stylight umfasst zum Bilanzstichtag 77 (Vorjahr 81) Mitarbeiter aus zahlreichen Ländern. Mit Vertrag vom 15. Dezember 2023 und wirtschaftlicher Wirkung zum 1. Februar 2024 hat die Stylight GmbH im Rahmen eines Asset-Deals den operativen Geschäftsbetrieb, sowie sämtliche Anteile an der Stylight Inc. für einen Kaufpreis von 1,85 Mio. Euro an die Neckarsee 588. V V GmbH, Bonn verkauft. Im Rahmen der Transaktion wurden alle für den laufenden Geschäftsbetrieb wesentlichen Vermögensgegenstände mit Ausnahme liquider Mittel, Forderungen und Verbindlichkeiten veräußert. Der Jahresabschluss 2023 wurde daher unter Abkehr vom Rechnungslegungsgrundsatz der Fortführung der Unternehmenstätigkeit (§ 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB) aufgestellt und wurde auf Basis der Veräußerungspreise erstellt. Einige Vermögenswerte u.a. die Altforderungen, einige sonstige Vermögenswerte, Bankguthaben sowie Verbindlichkeiten verbleiben zum Übertragungszeitpunkt bei der Gesellschaft. Die Entscheidung für einen Asset-Deal, durch den die NCG Commerce GmbH weiterhin unverändert 100% der Anteile an der Stylight GmbH (seit 7. Februar 2024 Grizzly GmbH) hält, erfolgte vor dem Hintergrund einer laufenden Schadensersatzklage gegen ein amerikanisches Tech-Unternehmen, bei dem ein Klägerwechsel die Zustimmung durch den Beklagten erfordert hätte. Zum jetzigen Zeitpunkt ist laut der beratenden Anwälte keine seriöse Schätzung zum Abschluss der Schadensersatzklage möglich, da sich vergleichbare Prozesse typischerweise über einige Jahre hinweg ziehen und der Prozess stark von nicht durch Grizzly beeinflussbaren Faktoren (u. a. Verhalten des Beklagten, Gericht) abhängig ist. 2. Ziele und Strategie Nach dem Verkauf des operativen Geschäftsbetriebs mit Wirkung zum 1. Februar 2024 fokussiert sich die Grizzly GmbH - neben der Abwicklung von Verträgen - primär auf die Fortführung der Schadensersatzklage in Zusammenarbeit mit externen Anwälten und Ökonomen. 3. Forschung und Entwicklung Durch den Verkauf des operativen Geschäftsbetriebs erfolgen keine wesentlichen Investitionen in Forschung und Entwicklung. II. Wirtschaftsbericht 1. Gesamtwirtschaftliche und branchenbezogene Rahmenbedingungen Die Weltwirtschaft ist im Jahr 2023 real um 3,1% gewachsen. Laut den Prognosen des IMF wird für das Jahr 2024 ein Wachstum von 3,2% erwartet. Für den Stylight-Kernmarkt Deutschland erwartet der IMF nach dem BIP-Rückgang von 0,3% in 2023 für 2024 eine Stagnation bei 0,0%. 1
1 International Monetary Fund (2024): World
Economic Outlook Update, October 2024
2. Geschäftsverlauf Der Geschäftsverlauf von Stylight war im Geschäftsjahr 2023 von rückläufiger Umsatzentwicklung und rückläufiger Profitabilität gekennzeichnet. Das niedrigere Umsatzniveau war einerseits durch die unsichere makroökonomische Lage in 2023 bedingt, die zu einer verminderten Werbenachfrage durch Partnershops führte, andererseits auch durch die strategische Entscheidung, das Geschäft stärker nach Rohertrag (definiert als Umsatzerlöse abzüglich direkter Kosten für Traffic) und weniger nach Umsatzwachstum zu steuern. Insgesamt wurde im Geschäftsjahr 2023 ein Umsatzrückgang von 34,2 % verzeichnet und somit die Jahresprognose unterschritten. Der absolute Rohertrag ist mit 27,0 % dagegen unterproportional gesunken. Die Anzahl der Seitenbesucher ist aufgrund der allgemeinen makroökonomischen Situation(insbesondere ab Q4) und der Steuerung nach der Rohertragsmarge (weniger teuren Traffic Zukauf) um 31% gegenüber dem Vorjahr gesunken. 3. Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage 3.1. Ertragslage Nachdem der Umsatz im Geschäftsjahr 2022 ebenfalls sank, wurde im Geschäftsjahr 2023 ein erneuter starker Umsatzrückgang von 34,2 % auf EUR 13,3 Mio. (Vj. EUR 20,2 Mio.) verzeichnet. Stylight erwirtschaftete im Berichtszeitraum einen Jahresfehlbetrag von EUR 4,6 Mio. (Vj. Jahresfehlbetrag EUR 1,6 Mio). Durch eine Priorisierung von margenstarken Marketingkanälen wurde ein Anstieg der Rohertragsmarge auf 52,0 % (Vj. 47,0 %) realisiert, so dass der Umsatzverlust teilweise kompensiert werden konnte. In Prozent des Umsatzes gemessen beträgt der Jahresfehlbetrag -34,9 % (Vj. -7,8 %). Die Betriebsaufwendungen (inkl. Abschreibungen) 2 beliefen sich im Geschäftsjahr 2023 auf EUR 18,9 Mio. und lagen damit 15,6 % unter dem Vorjahreszeitraum (Vj. EUR 22,3 Mio.). Hierunter fallen als wesentliche Aufwendungen die Traffic Kosten i. H. v. EUR 6,4 Mio. (Vj. EUR 10,7 Mio.) und die Kosten im Bereich Personal i. H. v. EUR 6,1 Mio. (Vj. EUR 5,7 Mio.). Die Personalkosten sind im Vergleich zum Vorjahr aufgrund höherer Durchschnittsgehälter und leicht erhöhter Bonuszahlungen gestiegen. 3.2. Finanzlage Die Finanzlage des Unternehmens kann als solide bezeichnet werden. Stylight verfügte per 31. Dezember 2023 über EUR 0,9 Mio. (Vj. EUR 2,7 Mio.) an liquiden Mitteln sowie über eine Intercompany Forderung aus einer Cash-Pooling-Beziehung in Höhe von EUR 3,8 Mio (Vj. EUR 5,8 Mio.). Damit ergibt sich eine Liquidität 1. Grades von 139,8 % (Vj. 213,3 %.) 3 , unter Hinzunahme der Cash-Pool Forderung. Die Verbindlichkeiten des Unternehmens sind gegenüber dem Geschäftsjahr 2022 um 14,5 % auf den Betrag von EUR 3,4 Mio. gesunken (Vj. EUR 4,0 Mio.). Dies ist primär auf eine Abnahme der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen zurückzuführen, die zum Jahreswechsel mit EUR 1,5 Mio. niedriger ausfielen als im Vorjahr (Vj. EUR 2,9 Mio.). Der Rückgang der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen wird durch die gleichzeitig gestiegenen Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen mit EUR 1,6 Mio (Vj. EUR 0,8 Mio ausgeglichen. Dies ist insbesondere auf ein Upstream-Darlehen der Stylight Inc. an die Stylight GmbH zurückzuführen. Auch zukünftig ist davon auszugehen, dass alle finanziellen Verpflichtungen jederzeit erfüllt werden können. Die Stylight GmbH hat sich vollständig aus ihren liquiden Mitteln und dem Cash Pool finanziert.
3 Liquiditätsgrad 1 definiert als
(flüssige Mittel/kurzfristige Verbindlichkeiten)*100
%.
Bedingt durch Stylights Geschäftsmodell entwickelt sich der Working Capital Bedarf abhängig vom Umsatz. Maßgeblich sind hier die ausstehenden Kundenforderungen. Diese betrugen zum Stichtag EUR 2,8 Mio. (Vj. EUR 4,2 Mio.) und fielen damit im Jahresvergleich 33,8 % geringer aus. In der Berichtsperiode belief sich der Free Cash Flow, der sich aus operativem Cashflow, Cashflow aus Investitionen und Finanzierungs-Cashflow zusammensetzt, auf EUR -1,7 Mio. (Vj. EUR -0,2 Mio.). Dabei betrug der Cashflow aus operativer Tätigkeit EUR -5,1 Mio. (Vj. EUR -1,2 Mio.), wurde jedoch durch den Cashflow aus Investitionstätigkeit i. H. v. EUR 2,0 Mio. aus dem Cash Pool, sowie den Cashflow aus Finanzierungstätigkeit i. H. v. EUR 1,4 Mio. durch ein Darlehen der US-Tochtergesellschaft Stylight Inc. teilweise ausgeglichen. 3.3. Vermögenslage Die Bilanzsumme zum 31. Dezember 2023 betrug EUR 9,6 Mio. und war damit um 33,9 % niedriger als zum 31. Dezember 2022 (EUR 14,5 Mio.). Das Anlagevermögen verzeichnete insgesamt einen Wert von EUR 0,1 Mio. und ist zum Vorjahr weitgehend unverändert geblieben (Vj. EUR 0,1 Mio.). Die Reduzierung des Umlaufvermögens um 33,5 % auf EUR 9,4 Mio. (Vj. EUR 14,2 Mio.) ist insbesondere mit der Cash Pool Entnahme von EUR 2,0 Mio. zu erklären. Insgesamt konnten derNCG - NUCOM GROUP SE (Cash Pool Führerin) zum Bilanzstichtag kurzfristige, verzinsliche Geldmittel in Höhe von EUR 3,8 Mio. (Vj. EUR 5,8 Mio.) überlassen werden. Zum Stichtag gliedert sich das Umlaufvermögen in Forderungen in Höhe von insgesamt EUR 6,8 Mio. (Vj. EUR 10,1 Mio.), liquide Mittel in Höhe von EUR 0,9 Mio. (Vj. EUR 2,7 Mio.), sowie sonstige Vermögensgegenstände in Höhe von EUR 1,8 Mio. (Vj. EUR 1,3 Mio.). Die Forderungen enthalten insbesondere Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von EUR 2,8 Mio., welche gegenüber dem Vorjahr um 33,7 % geringer ausfielen (insbesondere aufgrund niedrigerer Umsätze). Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen sind im Wesentlichen aufgrund des Cash Poolings um 33,0 % auf einen Betrag von EUR 3,9 Mio. (Vj. EUR 5,9 Mio.) gesunken. Der Posten der sonstigen Vermögensgegenstände verzeichnete mit dem Betrag von EUR 1,8 Mio. gegenüber dem Vorjahr (Vj. EUR 1,3 Mio.) einen Anstieg, was primär auf Forderungen an das Finanzamt aufgrund eines steuerlichen Verlustrücktrages des Unternehmens zurückzuführen ist. Auf der Passivseite belief sich das Eigenkapital der Gesellschaft zum Stichtag auf EUR 5,4 Mio. und hat sich damit um 46,4 % gegenüber dem Vorjahr (Vj. EUR 10,0 Mio.) verringert. Ausschlaggebend für den Rückgang war der Jahresfehlbetrag. Das gezeichnete Kapital blieb mit EUR 0,1 Mio. unverändert, analog zur unveränderten Kapitalrücklage i. H. v. EUR 6,2 Mio. Im Hinblick auf die Eigenkapitalquote des Unternehmens ergibt sich ein Rückgang um 13,1 Prozentpunkte auf 56,1 % (Vj. 69,2 %). Die Rückstellungen sind leicht gestiegen und betragen EUR 0,8 Mio. (Vj. EUR 0,5 Mio.). Die sonstigen finanziellen Verpflichtungen haben sich im Vergleich zum Vorjahr um 90,6 % auf EUR 0,3 Mio. (Vj. EUR 3,2 Mio.) reduziert. 3.4. Gesamtaussage zur Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage Die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage von Stylight war im Berichtszeitraum durch einen Rückgang der Umsätze aufgrund der aktuellen makroökonomischen Herausforderungen geprägt. Die Ertragslage im Geschäftsjahr 2023 lag zwar unter den Erwartungen, insgesamt ist die Vermögens- und Finanzlage dennoch weiterhin als solide zu bezeichnen. 4. Finanzielle Leistungsindikatoren Abgeleitet aus seinen finanziellen Zielen für das Geschäftsjahr 2023 hat Stylight vor allem folgende zwei Steuerungskennzahlen verwendet:
Die Anzahl der weltweiten Seitenbesucher lag im Geschäftsjahr 2023 mit 91,6 Mio. Sessions unter dem Vorjahr (VJ 139,3 Mio. Sessions). Dies ist neben der allgemeinen makroökonomischen Lage auch mit der Optimierung der Rohertragsmarge (weniger teurer Traffic Zukauf) zu erklären. Die Rohertragsmarge konnte dagegen deutlich auf 52,0% gesteigert werden (VJ 47,0%). 5. Personal Zum Ende des Geschäftsjahres 2023 beschäftigte Stylight 77 Mitarbeiter. III. Prognose-, Risiko- und Chancenbericht 1. Prognosebericht 1.1. Künftige wirtschaftliche Rahmenbedingungen Durch den Verkauf des operativen Geschäftsbetriebs mit Wirkung zum 01. Februar 2024 spielt die makroökonomische Entwicklung und ihre Auswirkungen auf die Konsumentenkaufkraft für Stylight (jetzt Grizzly GmbH) keine wesentliche Rolle mehr. 1.2. Unternehmensausblick Vor dem Hintergrund des geänderten Unternehmenszwecks und des Fokus auf das Fortführen der laufenden Schadensersatzklage, ist der Unternehmensausblick von den Erfolgsaussichten der Schadenersatzklage abhängig. Da die EU-Kommission verschärft gegen Marktmachtmissbrauch amerikanischer Tech-Konzerne vorgeht und im vorliegenden Fall bereits eine Strafe i. H. v. EUR 2,4 Mrd. an den Beklagten ausgesprochen hat 4 , gehen die mandatierten externen Juristen von wahrscheinlichen Erfolgsaussichten für die Grizzly GmbH aus. Allerdings sind vor allem die Höhe, sowie der Zeitpunkt einer eventuellen Schadensersatzzahlung mit einem hohen Maß an Unsicherheit verbunden. Für das Geschäftsjahr 2024 erwartet die Gesellschaft einen Jahresüberschuss aus dem Verkauf des operativen Geschäftsbetriebs. 1.3. Gesamtaussage zur künftigen Unternehmensentwicklung Die Finanz- und Vermögenslage des Unternehmens dürfte sich nach derzeitigem Stand nicht wesentlich negativ verändern. Zur Finanzierung der Klage, insb. für Gerichts- und Anwaltskosten, sowie Aufwendungen für Ökonomen, die den wirtschaftlichen Schaden durch den erfolgten Marktmachtmissbrauch ermitteln, hat die Gesellschaft ausreichend liquide Mittel. 2. Risikobericht 2.1. Risikomanagementsystem Die Stylight GmbH (seit 7. Februar 2024 Grizzly GmbH) ist unverändert in das konzernweit einheitliche Steuerungs- und Kontrollsystem der ProSiebenSat.1 Gruppe eingebunden, und ist somit in der Lage, potenzielle Risiken aus der Geschäftstätigkeit sowie Risiken für die Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage des Unternehmens, zu erkennen, zu bewerten und möglichst zu minimieren. Voraussetzungen für den richtigen Umgang mit Risiken sind darüber hinaus klare Entscheidungsstrukturen. Einheitliche Richtlinien sorgen für methodisches Vorgehen und sind für die standardisierte Erfassung und konzernweite Steuerung von Risiken unerlässlich. Durch die eindeutige Zuordnung von Aufgaben und Verantwortungsbereichen können Gegenmaßnahmen rechtzeitig ergriffen werden. Das Risikomanagementsystem ist auf die speziellen Gegebenheiten der ProSiebenSat.1 Gruppe ausgerichtet und beruht auf dem Prinzip, jeden Geschäftsbereich und jede Tochtergesellschaft in den Prozess einzubeziehen. Im Hinblick auf die Stylight GmbH gründet sich der Risikomanagementprozess auf die maßgeblichen Elemente Risikoidentifizierung, Risikobewertung, Risikosteuerung sowie -überwachung und stellt sich wie folgt dar:
2.2. Operative und strategische Risiken (Nettodarstellung) Prozesskosten Durch den Verkauf des operativen Geschäftsbetriebs hat Stylight (jetzt Grizzly GmbH) ein verändertes Risikoprofil. Ein Risiko im Zusammenhang mit der Schadensersatzklage ist ein lange andauernder Gerichtsprozess, der mit hohen Prozesskosten verbunden ist. Vor dem Hintergrund der hohen Erfolgsaussichten und der eingeklagten Schadensersatzsumme wird dieses Risiko aus wirtschaftlichen Gründen bewusst in Kauf genommen. 2.3. Finanzielle Risiken Im Rahmen des Verkaufs des operativen Geschäftsbetriebs wurde mit dem Käufer Neckarsee 588. V V GmbH, Bonn, eine Vereinbarung im Sinne eines As-if-Treatments getroffen. Demnach trägt die Stylight GmbH (jetzt Grizzly GmbH) zunächst übergangsweise für sechs Monate nach Closing die im Geschäftsjahr 2024 entstandenen operativen Kosten für Verträge, deren Übergang auf den Käufer die Zustimmungspflicht Dritter erfordern. Die Kosten sollen anschließend gemäß Verkaufsvertrag vom Käufer zurückerstattet werden. Es besteht jedoch das Risiko, dass der Käufer seine Rückerstattungspflichten nicht vollständig oder rechtzeitig erfüllt. 2.4. Umfeldrisiken Gesamtwirtschaftliche Lage Die neue firmierte Grizzly GmbH ist durch die Änderung des Unternehmenszwecks nur sehr eingeschränkt von der gesamtwirtschaftlichen Lage abhängig. 2.5. Zusammenfassende Darstellung der Risikolage In einer Gesamtbeurteilung der Risikosituation lässt sich auf Grundlage der heute bekannten Informationen feststellen, dass keine den Fortbestand der Grizzly GmbH gefährdenden Risiken bestehen und auch für die Zukunft keine bestandsgefährdenden Risiken erkennbar sind. 3. Chancenbericht 3.1. Chancenmanagement Neben dem Management von Risiken kommt ebenfalls einem aktiven Chancenmanagement eine maßgebliche Bedeutung zu. Bei Chancen handelt es sich um mögliche positive Abweichungen von einem geplanten Ergebnis im Hinblick auf die Finanz-, Vermögens- und Ertragslage des Unternehmens. Das Monitoring von Chancen ist ebenso wie das Risikomanagement Bestandteil des unternehmensinternen Steuerungssystems. Vor diesem Hintergrund spielt die Beobachtung konjunktureller und branchenspezifischer Markttrends, sowie die Beurteilung unternehmensstrategischer Chancen eine wichtige Rolle. Im vergangenen Geschäftsjahr wurden für den Prognosezeitraum 2024 nachfolgende Chancen identifiziert. 3.2. Chancen Schadensersatzzahlung Durch den Verkauf des operativen Geschäftsbetriebes ergeben sich für die Gesellschaft ausschließlich aus der Fortführung der Schadensersatzklage und einer ggf. zu erhaltenden Zahlung Chancen. Wenngleich sowohl Eintrittswahrscheinlichkeit als auch Eintrittsdatum einer Schadensersatzzahlung schwer zu prognostizieren sind, hätte eine mögliche Schadensersatzzahlung eine signifikante Auswirkung auf die Ertragslage der Gesellschaft. 3.3. Zusammenfassende Darstellung der Chancen Aus Sicht des Managements wurden die bestehenden Chancen für 2024 bereits überwiegend in der Planung berücksichtigt. Langfristige Chancen, die sich aus der Schadensersatzklage ergeben, sind nicht in der Planung berücksichtigt.
München, 04. Dezember 2024 Yannick Müller Elena Peric Auszug aus dem Gesellschafterbeschluss der Stylight GmbH vom 11.12.2024
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