Wacker Handels- und Exportgesellschaft
Selbe AdresseGroßhandel mit chemischen Erzeugnissen
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Juliane Drude seit 2.6.2025 | Prokura |
Sascha Schmidt seit 28.2.2023 | Prokura |
Sandra Klein seit 15.6.2022 | Prokura |
Christoph Peter Burkhard seit 15.6.2021 | Vorstandsmitglied |
Karl Dr. Tragl seit 15.6.2021 | Vorstandsmitglied |
Felix Bietenbeck seit 6.10.2020 | Vorstandsmitglied |
Anton Müchler seit 24.1.2018 | Prokura |
Alexander Greschner seit 23.2.2017 | Vorstandsmitglied |
Andreas Werner Pesch seit 18.6.2015 | Prokura |
Christian Raab seit 7.1.2014 | Prokura |
Richard Mayer seit 18.2.2009 | Vorstandsmitglied |
Eigentümerstruktur und Kapitalverteilung des Unternehmens
Unternehmen, an denen diese Organisation direkt beteiligt ist
| Name | Anteil |
|---|---|
| No data available | |
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Wacker Neuson SEMünchenKonzernabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2020Bericht des AufsichtsratsSehr geehrte Aktionärinnen und Aktionäre, das Jahr 2020 war ein außergewöhnliches, auch für die Wacker Neuson Group. Nach jeweils zweistelligen Wachstumsraten in den Geschäftsjahren 2017, 2018 und 2019 erlitt der Wachstumskurs unseres Konzerns - geprägt von den globalen Auswirkungen der COVID-19-Pandemie - im Jahr 2020 eine deutliche Delle. Der Umsatz ging im Vergleich zum Vorjahr um 15 Prozent zurück, bei der Profitabilität mussten wir noch deutlichere Einbußen hinnehmen. Nichtsdestotrotz haben wir auch im Jahr 2020 viel erreicht. Die Umsetzung des vom Vorstand beschlossenen Kostenreduzierungs- und Effizienzsteigerungsprogrammes wurde rasch vorangetrieben, was sich nachhaltig auf die Ertragskraft unseres Konzerns auswirken wird. Auch konnte das Net Working Capital sehr deutlich abgebaut werden, wodurch sich die Kapitalbindung reduzierte und sich die Liquiditätssituation spürbar verbesserte. Das Management und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Wacker Neuson Group haben den Konzern im Jahr 2020 mit viel Engagement, Einsatz und Leidenschaft vorangetrieben - und das unter äußerst schwierigen Rahmenbedingungen: veränderte Arbeitsbedingungen mit weitreichenden Schutz- und Hygienemaßnahmen, Kurzarbeit oder die Arbeit im Homeoffice stellten für alle eine besondere Belastung dar. Im Namen des Aufsichtsrates danke ich Ihnen, liebe Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sehr herzlich! Zusammenwirken von Aufsichtsrat und Vorstand Der Aufsichtsrat hat im Berichtsjahr die ihm nach Gesetz und Satzung obliegenden Aufgaben wahrgenommen und die Recht-, Zweck- und Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung durch den Vorstand kontrolliert. Er hat den Vorstand bei der Leitung des Unternehmens regelmäßig beraten und die Geschäftsführung der Gesellschaft laufend geprüft und überwacht. Der Aufsichtsrat tauschte sich kontinuierlich mit dem Vorstand über die Geschäftsentwicklung und die strategische Ausrichtung des Unternehmens aus und war in alle Entscheidungen, die für das Unternehmen von grundlegender Bedeutung waren, eingebunden. Rechtzeitig zu und in seinen Sitzungen wurde der Aufsichtsrat vom Vorstand über den Geschäftsverlauf, die Entwicklung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage, über grundsätzliche Fragen der Unternehmensplanung, der Unternehmensstrategie, des internen Kontroll- und Risikomanagements und der Compliance sowie über wesentliche Maßnahmen schriftlich und mündlich unterrichtet. Die Berichte an den Aufsichtsrat wurden in den Aufsichtsratssitzungen ausführlich sowohl zwischen den Aufsichtsratsmitgliedern untereinander als auch mit dem Vorstand diskutiert. Hans Neunteufel Vorsitzender des Aufsichtsrats An den Sitzungen des Aufsichtsrats nahmen die Vorstandsmitglieder regelmäßig teil; bei Bedarf tagten der Aufsichtsrat und die Ausschüsse auch ohne den Vorstand, insbesondere zu Angelegenheiten des Aufsichtsrats und Personalangelegenheiten des Vorstands. Es gab im Berichtsjahr kein Aufsichtsratsmitglied, das nur an der Hälfte oder weniger der Sitzungen des Aufsichtsrats oder der Ausschüsse, denen es angehört, teilgenommen hat. Die Mitglieder des Aufsichtsrats nahmen die für ihre Aufgaben erforderlichen Aus- und Fortbildungsmaßnahmen eigenverantwortlich wahr und wurden dabei von der Gesellschaft unterstützt. Außerdem informierte der Vorstand den Aufsichtsrat auch zwischen den Sitzungen - durch schriftliche Berichte, aber auch in Einzelgesprächen - regelmäßig, umfassend und zeitnah über die aktuelle Geschäftsentwicklung sowie über besondere und eilbedürftige Vorhaben und bat, soweit notwendig, um Zustimmung. Zustimmungspflichtige Maßnahmen hat der Aufsichtsrat vertieft mit dem Vorstand erörtert und geprüft. Diesbezügliche Beschlüsse fasste der Aufsichtsrat im Rahmen anberaumter Sitzungen wie auch im schriftlichen Verfahren. Der Vorstand legte dem Aufsichtsrat außerdem monatlich Berichte über die wichtigsten finanzwirtschaftlichen Kennzahlen vor. Der Aufsichtsratsvorsitzende stand darüber hinaus mit dem Vorstand in regelmäßigem Kontakt und ließ sich über die aktuelle Geschäfts- und Finanzlage der Gesellschaft und ihrer Beteiligungsunternehmen sowie über wesentliche Geschäftsvorfälle unterrichten, sofern nicht der Vorstand, insbesondere der Vorstandsvorsitzende, von sich aus den Aufsichtsratsvorsitzenden hierüber informiert hat. Schwerpunkte der Aufsichtsratssitzungen im Geschäftsjahr 2020 Das Plenum des Aufsichtsrats hielt im Geschäftsjahr 2020 elf Sitzungen (davon drei per Telefonkonferenz) ab, der Präsidialausschuss sieben und der Prüfungsausschuss vier Sitzungen. In fünf Fällen fasste der Aufsichtsrat Beschluss außerhalb von Sitzungen z.B. im Umlaufverfahren oder telefonisch. An den elf Sitzungen des Aufsichtsrats nahmen stets alle Mitglieder teil. Bei den insgesamt vier Sitzungen des Prüfungsausschusses waren ebenfalls stets alle Mitglieder anwesend, genauso wie bei den sieben Sitzungen des Präsidialausschusses. An den fünf Beschlussfassungen außerhalb von Sitzungen nahmen jeweils auch alle Mitglieder des Aufsichtsrats teil. Der Aufsichtsrat beschäftigte sich regelmäßig mit dem aktuellen Geschäftsverlauf des Wacker Neuson Konzerns und der Planung durch den Vorstand, wobei vor allem auch die weltweite Wirtschaftsentwicklung auch und gerade im Lichte der COVID-19-Pandemie und deren Auswirkungen auf die Geschäftsentwicklung und die Organisationsstrukturen der Gesellschaft sowie des Konzerns intensiv besprochen wurden. Umsatz-, Kosten- und Ergebnisentwicklung sowie die Finanzlage wurden ausführlich analysiert und besprochen. Fragen der Aufsichtsratsmitglieder, die sich aus den regelmäßig vorgelegten schriftlichen Berichten und den mündlichen Ausführungen im Rahmen der Sitzungen ergaben, beantwortete der Vorstand umfassend. Auch Vorstandsangelegenheiten standen regelmäßig auf der Tagesordnung. Neben diesen laufenden Berichten bezogen sich die Beratungen und Prüfungen des Aufsichtsrats in seinen Sitzungen und Beschlussfassungen vor allem auf folgende Themen: In der außerordentlichen Sitzung am 15. Februar 2020 wurde über die vorläufigen Geschäftszahlen 2019 und das geplante Kostenreduzierungs- und Effizienzsteigerungsprogramm informiert. In der Bilanzaufsichtsratssitzung am 10. März 2020 stand - nach entsprechender Vorbereitung durch den Prüfungsausschuss - die Prüfung des Jahresabschlusses, des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts für die Wacker Neuson SE und den Konzern, des nichtfinanziellen Konzernberichts sowie des Abhängigkeitsberichts für das Geschäftsjahr 2019 im Fokus. Vorbereitend hatte der Prüfungsausschuss in seiner unmittelbar vorangegangenen Sitzung diese Unterlagen mit dem Vorstand eingehend erörtert und Fragen an den persönlich anwesenden Abschlussprüfer gestellt und diese ausführlich mit ihm erörtert. Dies geschah neben der originären Prüfungstätigkeit des Aufsichtsrats im Rahmen seiner eigenen Vorbereitung der Bilanzaufsichtsratssitzung. Auf dieser Basis wurden der Jahres- und Konzernabschluss nebst zusammengefasstem Lagebericht gebilligt. In dieser Sitzung wurden außerdem der Gewinnverwendungsvorschlag des Vorstands gebilligt, die Tagesordnung für die ordentliche Hauptversammlung, Wahlvorschläge für die Neuwahlen der vier Anteilseignervertreter im Aufsichtsrat und der Bericht des Aufsichtsrats verabschiedet sowie der nichtfinanzielle Konzernbericht gebilligt. Zudem stimmte der Aufsichtsrat dem konzerninternen Gewinnabführungsvertrag mit der Kramer-Werke GmbH zu. Weitere Schwerpunkte dieser Sitzung waren die ABS-Finanzierungsstruktur für das Geschäft in Nordamerika, die geplante Verlagerung der Neugerätelogistik vom Standort Karlsfeld nach Reichertshofen sowie die Auswertung der Ergebnisse der Effizienzprüfung im Aufsichtsrat. In der außerordentlichen (telefonischen) Sitzung am 2. April 2020 wurde der Aufsichtsrat über die aktuelle Geschäftslage informiert. Im Rahmen einer Telefonkonferenz mit dem Vorstand am 23. April 2020 wurde der Gewinnverwendungsvorschlag vom 10. März diskutiert und angesichts der besorgniserregenden Entwicklung der COVID-19-Pandemie gemeinsam mit dem Vorstand - in Abänderung der bestehenden Beschlüsse - eine Aussetzung der Dividende für die anstehende Hauptversammlung beschlossen. Am 4. und 5. Mai 2020 befasste sich der Aufsichtsrat intensiv mit der anstehenden Quartalsmitteilung. Zudem wurde über die Neuausrichtung der geschäftlichen Aktivitäten in Nord- und Südamerika und die ABS-Finanzierung für Nordamerika diskutiert. Beschluss wurde jeweils über die Zustimmung zu Maßnahmen der Liquiditätsbeschaffung sowie die Durchführung einer rein virtuellen Hauptversammlung gefasst. Weitere Tagesordnungspunkte waren dem konzerninternen Organisationsprojekt „Xto1'', dem Kostenreduzierungs- und Effizienzsteigerungsprogramm und Immobilienangelegenheiten gewidmet. In Rahmen einer Telefonkonferenz mit dem Vorstand am 18. Mai 2020 stimmte der Aufsichtsrat verschiedenen Maßnahmen der Absatzfinanzierung für Nordamerika zu. In der konstituierenden Sitzung am 30. Juni 2020 im Anschluss an die ordentliche Hauptversammlung wurden der Aufsichtsrat und die Ausschüsse neu gewählt. Anschließend wurden noch Themen wie die aktuelle Geschäftsentwicklung, die Anpassung von Vertriebsstrukturen in Nord- und Südeuropa sowie diverse Finanzierungsmaßnahmen besprochen. In der Sitzung vom 30. Juli 2020 standen neben dem zur Veröffentlichung anstehenden Halbjahresbericht 2020 auch die Beschlüsse zur Umsetzung der ABS-Finanzierung für Nordamerika, zur Verlagerung der Neugerätelogistik und zur Stilllegung und Liquidation diverser Auslandsgesellschaften an. Zudem wurde über den Stand der Reorganisation in Nordamerika, das Einsparpotenzial der Holdingorganisation und das Organisationsprojekt „Xto1“ informiert. In einer außerordentlichen (telefonischen) Sitzung am 21. September 2020, an der nur der Aufsichtsrat teilnahm, wurden Personalangelegenheiten diskutiert. Sodann wurde mit Herrn Felix Bietenbeck ein weiteres Mitglied des Vorstands bestellt und der Geschäftsverteilungsplan des Vorstands entsprechend aktualisiert. In einem schriftlichen Umlaufverfahren am 30. September 2020 wurde der Ausweitung von Absatzfinanzierungen in Nordamerika durch den Aufsichtsrat zugestimmt. Am 13. und 14. Oktober 2020 besprach der Aufsichtsrat in der jährlichen Strategiesitzung mit dem Vorstand die Unternehmensstrategie. Zudem standen Personalangelegenheiten, ein Beschluss zur Vertriebsstruktur in Südeuropa sowie die Implementierung des Organisationsprojektes „Xto1“ auf der Tagesordnung. Ebenfalls befasste sich der Aufsichtsrat mit der Konzeption eines neuen Vergütungssystems für den Vorstand zur Vorlage an die Hauptversammlung 2021 nach den Vorgaben des Gesetzes zur Umsetzung der zweiten Aktionärsrechterichtlinie (ARUG II). Thema der Sitzung vom 3. November 2020 war neben der allgemeinen Geschäftslage vor allem die zur Veröffentlichung anstehende Quartalsmitteilung. Weitere Tagesordnungspunkte waren die Beschlussfassung zur Implementierung des Organisationsprojektes „Xto1“ sowie Vorstandangelegenheiten. In der außerordentlichen Sitzung am 18. November 2020 wurde der Stand der Restrukturierung der nordamerikanischen Aktivitäten besprochen. Zudem wurden Beschlüsse in Bezug auf das Ausscheiden der Herren Lehner und Trepels aus dem Vorstand, über die vorübergehende Entsendung des Prüfungsausschussvorsitzenden, Herrn Kurt Helletzgruber, in den Vorstand sowie die entsprechende Anpassung der Geschäftsverteilung im Vorstand gefasst. In der Sitzung vom 15. Dezember 2020 konzentrierte der Aufsichtsrat seine Prüfungstätigkeit auf die vorgelegte Unternehmensplanung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2021 sowie die Mittelfrist- und Finanzplanung. Der Aufsichtsrat prüfte die Planung und besprach darin enthaltene Chancen und Risiken - auch angesichts der schwer einschätzbaren weltwirtschaftlichen Rahmenbedingungen - ausführlich mit dem Vorstand. Weiterer Tagesordnungspunkt war die Diskussion einer aktualisierten Entsprechenserklärung nach dem Deutschen Corporate Governance Kodex. Darüber hinaus informierte sich der Aufsichtsrat über die Geschäftslage und den Fortschritt der Restrukturierung in Nordamerika. Weitere Tagesordnungspunkte waren die Zustimmung zu einem Neubauvorhaben für die Produktion in Serbien und erneut das Thema Vorstandsangelegenheiten. In Umlaufverfahren am 22. Dezember und 23. Dezember 2020 wurden die in der vorangegangenen Sitzung überarbeitete Entsprechenserklärung verabschiedet sowie in Vergütungsangelegenheiten des Vorstands Beschluss gefasst. Der Aufsichtsrat hat zudem fortlaufend die jeweiligen Monatsberichte des Vorstands geprüft. Beratungen in den Ausschüssen des Aufsichtsrats im Geschäftsjahr 2020 Die Arbeit der beiden Ausschüsse des Aufsichtsrats, Präsidialausschuss und Prüfungsausschuss (Audit Committee), wurde auch im vergangenen Geschäftsjahr fortgeführt und der Gesamtaufsichtsrat hierdurch in seiner Wirkungsweise effektiv unterstützt, indem Beschlüsse des Aufsichtsrats sowie sonstige im Plenum zu behandelnde Themen vorbereitet wurden. In der Erklärung zur Unternehmensführung sind die Mitglieder sowie die Vorsitzenden der beiden Ausschüsse dargestellt. Die Ausschussvorsitzenden berichteten in den Aufsichtsratssitzungen dem Plenum jeweils über die Ausschussarbeit. Der innerhalb des Aufsichtsrats gebildete Prüfungsausschuss bereitete in seiner Sitzung vom 9. März 2020 die Beschlussfassung über die Feststellung des Jahresabschlusses und die Billigung des Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2019 vor und befasste sich neben dem Gewinnverwendungsvorschlag des Vorstands mit dem Abhängigkeitsbericht und dem nichtfinanziellen Konzernbericht. Ebenfalls Thema der Sitzung war die Unabhängigkeit und Beauftragung des Abschlussprüfers. Hierbei unterbreitete der Ausschuss dem Aufsichtsratsplenum einen Vorschlag für die Wahl des Abschlussprüfers, auf den sich der Aufsichtsrat wiederum bei seinem entsprechenden Vorschlag an die Hauptversammlung stützte. Zudem wurde die Erbringung bestimmter Nichtprüfungsleistungen durch den Abschlussprüfer erörtert. Auch die Berichte der Internen Revision und der Risikobericht standen auf der Tagesordnung wie auch die Erörterung der angedachten ABS-Transaktion für Nordamerika. In seiner Sitzung am 5. Mai 2020 beschäftigte sich der Prüfungsausschuss schwerpunktmäßig mit der zur Veröffentlichung anstehenden Quartalsmitteilung, aber auch mit der Arbeit der Internen Revision. Außerdem setzte sich der Ausschuss mit dem Thema Liquiditätssicherung auseinander. In der Sitzung vom 30. Juli 2020 befasste sich der Ausschuss mit dem Halbjahresbericht und der Beauftragung zur Prüfung des nichtfinanziellen Konzernberichts 2020, zudem wurde der aktuelle Risikobericht erörtert. In der Sitzung vom 3. November 2020 stand u.a. die Quartalsmitteilung, die aktuelle Situation des Geschäfts in Nordamerika, Fragen zu verschiedenen Aspekten der ABS-Transaktion sowie die sog. EMIR-Pflichtprüfung gemäß § 32 WpHG auf der Tagesordnung. Der Präsidialausschuss beschäftigte sich in seinen sieben Sitzungen vom 12. Februar, 26. Mai, 21. Juli, 28. August, 6. Oktober, 13. November und 2. Dezember 2020 mit verschiedenen Vorstandsangelegenheiten und bereitete entsprechende Beschlussfassungen im Aufsichtsrat vor. Ein Schwerpunkt der Tätigkeit lag dabei auch auf der Vorbereitung eines neuen Vergütungssystems für den Vorstand nach ARUG II. Hierbei hat sich der Präsidialausschuss in mehreren Sitzungen von externen Beratern unterstützen lassen. Personelle Veränderungen in den Organen Herr Martin Lehner, bislang Vorstandsvorsitzender, CEO und CTO der Wacker Neuson SE, steht aus persönlichen Gründen nicht für eine weitere Amtszeit zur Verfügung und schied daher im besten gegenseitigen Einvernehmen zum 31. Dezember 2020 aus dem Vorstand aus. Der Aufsichtsrat bedauert die Entscheidung und dankt Herrn Lehner für dessen hohes persönliches Engagement und die überaus erfolgreiche langjährige Vorstandstätigkeit. Zudem haben sich der Aufsichtsrat der Wacker Neuson SE und Herr Wilfried Trepels, Finanzvorstand, einvernehmlich auf ein vorzeitiges Ausscheiden von Herrn Trepels aus dem Unternehmen verständigt. Herr Trepels hat sein Vorstandsmandat zum 30. November 2020 niedergelegt. Ab dem 1. Dezember 2020 wurde das Vorstandsressort Finanzen interimistisch vom Vorsitzenden des Prüfungsausschusses, Herrn Mag. Kurt Helletzgruber, übernommen, der vom Aufsichtsrat gem. § 105 Abs. 2 AktG bis zum 30. Juni 2021 in den Vorstand delegiert wurde. Den Vorsitz des Prüfungsausschusses übernahm Herr Prof. Dr. Matthias Schüppen. Ab dem 1. Januar 2021 hat Herr Helletzgruber vorübergehend auch die Position des Vorstandsvorsitzenden (CEO), dann mit Verantwortung für die Ressorts Strategie, Investor Relations, Unternehmenskommunikation, Personal, Immobilien, Controlling und Risikomanagement, Finanzen, Konzernrevision, IT & Organisation sowie Recht, Compliance und Nachhaltigkeit übernommen. Herr Felix Bietenbeck trat zum 1. Oktober 2020 als Chief Operations Officer (COO) ein und übernahm ab dem 1. Januar 2021 auch die Position des CTO, nunmehr mit Verantwortung für Produktion, Einkauf, Qualität, Forschung & Entwicklung, Supply Chain Management sowie Business Process Consulting. Risikoprüfung und Compliance Der Aufsichtsrat hat sich davon überzeugt, dass das interne Kontrollsystem und das Risikomanagement des Unternehmens den Anforderungen des § 91 Abs. 2 AktG entsprechen, dass die versicherbaren Risiken ausreichend versichert sind und die betrieblichen, finanziellen und vertraglichen Risiken einer ausreichenden Kontrolle innerhalb von Genehmigungsverfahren und organisatorischen Abläufen unterliegen. Im gesamten Konzern ist ein detailliertes Risikoberichtswesen installiert, das kontinuierlich gepflegt und weiterentwickelt wird. Das interne Kontroll- und das Risikomanagementsystem wurde auch durch den gewählten Abschlussprüfer einer Prüfung unterzogen. Dieser hat bestätigt, dass der Vorstand die nach § 91 Abs. 2 AktG geforderten Maßnahmen getroffen und ein Überwachungssystem eingerichtet hat, das geeignet ist, Entwicklungen, die den Fortbestand der Gesellschaft gefährden, frühzeitig zu erkennen. In den Aufsichtsratssitzungen und in Einzelgesprächen informierte der Vorstand den Aufsichtsrat über die jeweils aktuelle Risikolage. Hierbei wurden alle aus Sicht des Aufsichtsrats und des Vorstands erkennbaren Risikofelder diskutiert. Der Aufsichtsrat bzw. der Prüfungsausschuss befasste sich außerdem mit Themen der Compliance. Corporate Governance Aufsichtsrat und Vorstand sind sich bewusst, dass eine gute Corporate Governance im Interesse der Aktionäre eine wichtige Basis für den Erfolg des Unternehmens ist. Der Aufsichtsrat hat die Weiterentwicklung des Deutschen Corporate Governance Kodex fortlaufend beobachtet und sich mit den kapitalmarkt- und gesellschaftsrechtlichen Rahmenbedingungen befasst. Der Vorstand und der Aufsichtsrat haben während des Berichtszeitraums am 22. Dezember 2020 eine aktualisierte Entsprechenserklärung nach § 161 AktG zum Deutschen Corporate Governance Kodex abgegeben. Der vollständige Wortlaut der Entsprechenserklärung ist auf der Internetseite der Gesellschaft dauerhaft zugänglich gemacht und wird auch als Teil der Erklärung zur Unternehmensführung gemäß § 289 f HGB i. V. m. § 315 d HGB im Internet zur Verfügung gestellt und im Geschäftsbericht mit abgedruckt. Interessenkonflikte von Vorstands- oder Aufsichtsratsmitgliedern, die dem Aufsichtsrat gemäß Ziffern 4.3.4 und 5.5.2 des Deutschen Corporate Governance Kodex hätten offengelegt werden müssen, sind nicht aufgetreten. Jahres- und Konzernabschluss 2020 In der Hauptversammlung am 30. Juni 2020 wurde die Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Stuttgart („Ernst & Young“) zum Abschlussprüfer für die Gesellschaft und den Konzern für das Geschäftsjahr 2020 gewählt. Vor dem Wahlvorschlag des Aufsichtsrats an die Hauptversammlung, der auf der entsprechenden Empfehlung des Prüfungsausschusses beruhte, wurde dessen Vorsitzenden durch die Prüfungsgesellschaft schriftlich bestätigt, dass keine Umstände vorliegen, welche die Unabhängigkeit als Abschlussprüfer beeinträchtigen oder Zweifel an ihrer Unabhängigkeit begründen könnten. Dabei hat Ernst & Young auch erklärt, in welchem Umfang im vorausgegangenen Geschäftsjahr Leistungen außerhalb der Abschlussprüfung für das Unternehmen erbracht wurden. Die Prüfungsgesellschaft wurde vom Vorsitzenden des Prüfungsausschusses schriftlich mit der Prüfung der Rechnungslegung beauftragt. Der vom Vorstand nach den Regeln des HGB aufgestellte Jahresabschluss der Gesellschaft und der vom Vorstand nach den in der Europäischen Union anzuwendenden International Financial Reporting Standards (IFRS) und den ergänzend nach § 315e HGB anzuwendenden handelsrechtlichen Vorschriften aufgestellte Konzernabschluss der Gesellschaft, jeweils zum 31. Dezember 2020, wurden von Ernst & Young unter Einbeziehung der Buchführung geprüft. Die Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt, so dass sowohl für den Jahres- als auch den Konzernabschluss ein uneingeschränkter Bestätigungsvermerk erteilt wurde. Nachdem jedes Mitglied des Aufsichtsrats die Prüfungsunterlagen zur Begutachtung rechtzeitig erhalten hatte, setzten sich der Prüfungsausschuss und auch das Aufsichtsratsplenum mit dem Einzel- und dem Konzernabschluss, dem zusammengefassten Lagebericht für die Gesellschaft und den Konzern sowie dem Abhängigkeitsbericht unter Berücksichtigung der Prüfungsberichte auseinander und prüften alle Unterlagen kritisch. Die Unterlagen wurden in den Sitzungen des Prüfungsausschusses und des Aufsichtsratsplenums, jeweils am 17. bzw. 18. März 2021, mit dem Vorstand und mit dem Abschlussprüfer eingehend besprochen. An den Beratungen des Prüfungsausschusses nahm der Abschlussprüfer teil, berichtete über wesentliche Ergebnisse der Prüfung und beantwortete die Fragen der Aufsichtsratsmitglieder. Der Aufsichtsrat hat nach eigener eingehender Prüfung der Unterlagen keine Einwände erhoben und schließt sich dem Ergebnis der Prüfung durch den Abschlussprüfer an. Auch mit dem zusammengefassten (Konzern-)Lagebericht und insbesondere der Beurteilung der weiteren Entwicklung des Unternehmens ist der Aufsichtsrat einverstanden. Nach dem abschließenden Ergebnis der eigenen Prüfung durch den Aufsichtsrat waren keine Einwendungen zu erheben. Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und Konzernabschluss nebst zusammengefasstem Lagebericht für die Gesellschaft und den Konzern zum 31. Dezember 2020 am 18. März 2021 gebilligt. Damit ist der Jahresabschluss 2020 festgestellt. Der Aufsichtsrat hat ferner den Vorschlag des Vorstands zur Verwendung des Bilanzgewinns des Geschäftsjahres 2020 insbesondere unter den Gesichtspunkten der Ausschüttungspolitik, der Auswirkungen auf die Liquidität des Konzerns sowie der Aktionärsinteressen geprüft und hiergegen keine Einwände erhoben. Der Aufsichtsrat schloss sich auf Empfehlung des Prüfungsausschusses dem Vorschlag des Vorstands an. Im Rahmen seiner Prüfung prüfte der Aufsichtsrat auch den nichtfinanziellen Konzernbericht 2020 gemäß § 315b HGB. Zuvor wurde Ernst & Young mit einer Prüfung des nichtfinanziellen Konzernberichts zur Erlangung begrenzter Sicherheit nach ISAE 3000 beauftragt, woraufhin Ernst & Young einen entsprechenden Bericht erstellt und dem Aufsichtsrat vorgelegt hat. Der Aufsichtsrat nahm das Ergebnis der Prüfung zur Erlangung begrenzter Sicherheit durch Ernst & Young zur Kenntnis und kam nach seiner eigenen eingehenden Prüfung zu dem Ergebnis, dass der nichtfinanzielle Konzernbericht den bestehenden Anforderungen genügt und keine Einwendungen zu erheben sind. Prüfung des Berichts des Vorstands über Beziehungen zu verbundenen Unternehmen (Abhängigkeitsbericht) Der Vorstand hat einen Bericht über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen („Abhängigkeitsbericht") für das Geschäftsjahr 2020 erstellt. Darin erklärt der Vorstand insbesondere, dass die Wacker Neuson SE bei den im Abhängigkeitsbericht aufgeführten Rechtsgeschäften nach den Umständen, die dem Vorstand zu dem Zeitpunkt, in dem die Rechtsgeschäfte vorgenommen wurden, bekannt waren, bei jedem Rechtsgeschäft eine angemessene Gegenleistung erhalten hat. Ernst & Young hat als gewählter Abschlussprüfer den Abhängigkeitsbericht geprüft und den folgenden Bestätigungsvermerk erteilt: „Nach unserer pflichtmäßigen Prüfung und Beurteilung bestätigen wir, dass
Der Prüfungsausschuss und das Aufsichtsratsplenum haben den - fristgerecht vorgelegten - Bericht des Vorstands über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen und das Ergebnis der Prüfung dieses Berichts durch den Abschlussprüfer zur Kenntnis genommen, beide Berichte geprüft und beide Ergebnisse mit dem Vorstand und dem Abschlussprüfer besprochen. Dem Ergebnis der Prüfung des Abhängigkeitsberichts durch den Abschlussprüfer schließt sich der Aufsichtsrat an. Nach dem abschließenden Ergebnis der Erörterungen und der eigenen Prüfung des Abhängigkeitsberichts durch den Aufsichtsrat ist der Aufsichtsrat der Ansicht, dass die Feststellungen des Vorstands zutreffend sind und dass daher keine Einwendungen gegen die Schlusserklärung des Vorstands zu erheben sind. Das Management und alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Wacker Neuson Group haben im Berichtsjahr einen hohen persönlichen Beitrag zur positiven Weiterentwicklung des Konzerns geleistet. Für ihr Engagement und ihre Einsatzbereitschaft in herausfordernden Zeiten dankt der Aufsichtsrat allen Beschäftigten und Mitgliedern des Vorstands ausdrücklich.
München, den 18. März 2021 Für den Aufsichtsrat Hans Neunteufel, Vorsitzender des Aufsichtsrats |
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