Bahlmann
Haustechnik GmbH
Cloppenburg
Jahresabschluss zum 31.12.2006
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2006
EUR |
| A.
Ausstehende Einlagen auf das gezeichnete Kapital |
12.500,00 |
| davon
eingefordert |
12.500,00 |
| B.
Anlagevermögen |
15.706,00 |
| I.
Sachanlagen |
15.706,00 |
| C.
Umlaufvermögen |
133.787,45 |
| I.
Vorräte |
4.902,07 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
107.533,64 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
21.351,74 |
| D.
Rechnungsabgrenzungsposten |
366,67 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
162.360,12 |
Passiva
|
|
31.12.2006
EUR |
| A.
Eigenkapital |
34.318,44 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
9.318,44 |
| B.
Sonderposten mit Rücklageanteil |
49.000,00 |
| C.
Rückstellungen |
16.941,43 |
| D.
Verbindlichkeiten |
62.100,25 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
162.360,12 |
Anhang
1. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Die
Gliederung der Bilanz entspricht den Bestimmungen
des § 266 HGB. Die Bilanz ist in Kontoform
aufgestellt.
Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der
Passivseite, Aufwendungen
nicht mit Erträgen, Grundstücksrechte nicht
mit Grundstückslasten verrechnet.
Das Anlage- und Umlaufvermögen, das
Eigenkapital, die Schulden und Rechnungs-
abgrenzungsposten sind in der Bilanz gesondert
ausgewiesen und hinreichend ge-
gliedert.
Der Jahresabschluss vermittelt ein den
tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes
Bild der
Vermögens-, Finanz- und Ertragslage.
2. Angaben zu Bilanzierungs-/ Bewertungsmethoden,
Bewertungsansätze
2.1. Bilanzierungsmethoden
Im Jahresabschluss sind sämtliche
Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungs-
abgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge
enthalten, soweit gesetzlich nichts
anderes bestimmt ist.
Die Bilanzierungsverbote nach § 248 Abs. 1 und
§ 248 Abs. 2 HGB wurden beachtet.
Rückstellungen sind nur im Rahmen des § 249
Abs. 1 HGB gebildet. Die Auflösung
der Rückstellungen erfolgte nach
bestimmungsgemäßem Verbrauch.
Rechnungsabgrenzungsposten wurden nur im Rahmen der
Bestimmungen des
§ 250 HGB gebildet.
Soweit Haftungsverhältnisse i.S.d. § 251
HGB bestehen, sind diese gemäß
§ 268 Abs. 7 HGB im Anhang angegeben.
2.2. Bewertungsmethoden
Die angewandten Bewertungsmethoden orientieren sich
grundsätzlich an den steuer-
lichen Bestimmungen; handelsrechtliche Bestimmungen
stehen dem nicht entgegen.
Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des
Geschäftsjahres stimmen mit denen der
Schlussbilanz des vorhergehenden Geschäftsjahres
überein
(Bilanzidentität).
Bei der Bewertung wird von der Fortführung der
Unternehmenstätigkeit ausgegangen.
Dem stehen weder tatsächliche noch rechtliche
Gründe entgegen
(going concern-Prinzip).
Die Vermögensgegenstände und Schulden sind
einzeln und vorsichtig bewertet worden.
Namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und
Verluste, die bis zum Abschlussstich-
tag entstanden sind, berücksichtigt, selbst wenn
diese erst zwischen Abschlussstichtag und dem Tag der
Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind.
(Imparitätsprinzip).
Gewinne wurden nur berücksichtigt, soweit diese
am Abschlussstichtag realisiert
waren. Aufwendungen und Erträge sind
unabhängig von den Zeitpunkten der entsprechenden
Zahlungen im Jahresabschluss erfasst
(Realisationsprinzip).
Die auf den Jahresabschluss angewandten
Bewertungsmethoden sind beibehalten
worden
(Bilanzkontinuität).
2.3. Bewertungsansätze
2.3.1. Anlagevermögen
Vermögensgegenstände des
Sachanlagevermögens werden zu Anschaffungs- oder
Herstellungskosten abzüglich planmäßiger
Abschreibungen bewertet. Abschreibungen erfolgen
entsprechend der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer.
2.3.2. Umlaufvermögen
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände werden unter
Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken angesetzt.
Die
flüssigen Mittel werden mit dem Nennbetrag
angesetzt.
2.3.3. Kapital
Das
Kapital ist zum Nennbetrag angesetzt.
2.3.4. Rückstellungen
Die
Steuerrückstellungen und Sonstige
Rückstellungen werden so bemessen, dass sie nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung allen
erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen Rechnung
tragen.
2.3.5. Verbindlichkeiten
Verbindlichkeiten werden gem. § 253 Abs. 1 HGB
mit ihrem Rückzahlungsbetrag passiviert.
3. Angaben zu Bilanzposten
Der Betrag der Verbindlichkeiten mit einer
Restlaufzeit bis zu einem Jahr beträgt 62.100,25 EUR.
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschafter
bestehen in Höhe von 8.226,62 EUR.
3.3. Haftungsverhältnisse
Haftungsverhältnisse i.S.d. § 251 HGB
bestanden am Bilanzstichtag nicht.
4. Sonstige Angaben
Die Gesellschaft wurde in 2006 gegründet.
4.1. Angaben über die Mitglieder der
Unternehmensorgane
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres
wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende
Personen geführt:
Gabriele Bahlmann, Cloppenburg vom 13.09.-31.12.2006
|