Isenbeck-Verwaltungs-GmbH

Am Hagenkamp 19, 59071 Hamm, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Hamm HRB 2510
Eingetragen
7.10.1999
Branche
Verwaltung von Gewerbegrundstücken und Nichtwohngebäuden für DritteManagementtätigkeiten von sonstigen HoldinggesellschaftenSonstige Verwaltung und Führung von Unternehmen und Betrieben
Gegenstand
Die Verwaltung anderer Gesellschaften und die Beteiligung an solchen sowie die Übernahme der persönlichen Haftung und der Geschäftsführung, insbesondere die Beteiligung als persönlich haftende und geschäftsführende Gesellschafterin der Isenbeck GmbH & Co. KG Grundstücksverwaltung.

Historie

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Management

NameRolle
Hans-Dieter Isenbeck
seit 14.1.2004
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

Identifizierte Personen (3)

NameAnteil
33.33%
33.33%

Gesellschafter

3 Gesellschafter

GmbH-Struktur

2 von 3 angezeigt

Hamm
8.400 €
33.33%
Hamm
8.400 €
33.33%

Konzern- und Jahresabschlüsse

Isenbeck-Verwaltungs-GmbH

Hamm

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010

Bilanz

Aktiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Anlagevermögen 160,00 160,00
I. Finanzanlagen 160,00 160,00
B. Umlaufvermögen 36.041,22 35.481,31
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 5.721,78 4.971,78
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 30.319,44 30.509,53
Bilanzsumme, Summe Aktiva 36.201,22 35.641,31

Passiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Eigenkapital 34.835,20 34.387,51
I. gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Kapitalrücklage 634,00 634,00
III. Gewinnvortrag 8.753,51 7.945,03
IV. Jahresüberschuss 447,69 808,48
B. Rückstellungen 866,02 753,80
C. Verbindlichkeiten 500,00 500,00
Bilanzsumme, Summe Passiva 36.201,22 35.641,31

Anhang


  

1. Allgemeine Hinweise

Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft gem. § 267 Abs. 1 HGB auf.

Größenabhängige Erleichterungen bei der Erstellung und bei der Offenlegung (§§ 288 , 326 HGB) des Jahresabschlusses wurden in Anspruch genommen.

Der vorliegende Jahresabschluss wurde gemäß §§ 242 ff. und §§ 264 ff. HGB aufgestellt.

Der vorliegende Jahresabschluss vermittelt ein unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage (§ 264 Abs. 2 HGB).

Es handelt sich um die erste Bilanz unter Anwendung des Gesetz zur Modernisierung des Bilanzrechts  vom 25.05.2009 [BilMoG]. Insoweit wurden § 252 Abs. 1 Nr. 6, § 265 Abs. 1, § 284 Abs. 2 Nr. 3 und § 313 Abs. 1 Nr. 3 HGB nicht angewendet [Artikel 67 Abs. 8 S. 1 EGHGB] und die Vorjahreszahlen wurden gem. Artikel 67 Abs. 8 S. 2 EGHGB nicht angepasst.

Darüber hinaus sind keine zusätzlichen Angaben zur Vermögenslage im Anhang zu machen, da keine besonderen Umstände vorliegen.

2. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Für die Aufstellung des Jahresabschlusses waren im Wesentlichen unverändert die nachfolgenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend.

Es wurde das Fortführungswahlrecht für Vermögensgegenständen, dessen Werte auf Abschreibungen nach § 253 Abs. 3 S. 3 HGB a.F., § 253 Abs. 4 HGB a.F. oder nach §§ 254, 279 Abs. 2 HGB a.F. zurückzuführen sind, in Anspruch genommen [Artikel 67 Abs. 4 EGHGB].

Das Anlagevermögen wurde mit den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt. Das ab abnutzbare Anlagevermögen wurden mit den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten abzüglich planmäßiger linearer Abschreibungen angesetzt. Als Nutzungsdauer wurden die von der Finanzverwaltung angegebenen Werte berücksichtigt. Außerplanmäßige Abschreibungen wurden nicht vorgenommen.

Das Vorratsvermögen wurden mit den Anschaffungskosten bewertet.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sowie der Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks sind zum Nennwert angesetzt.

Rückstellungen sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags angesetzt.

Verbindlichkeiten sind zum Erfüllungsbetrag angesetzt.

Es wurden keine Abweichungen von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden des Vorjahres vorgenommen (§ 284 Abs. 2 Nr. 3 HGB).

Die Gliederung der aufeinander folgenden Bilanzen wurde beibehalten (§ 265 Abs. 1 HGB).

Bewertungsvereinfachungen gem. § 240 Abs. 4 (Gruppenbewertung), § 256 S. 1 HGB (Verbrauchsfolgeverfahren) wurden nicht in Anspruch genommen.

   3. Erläuterungen zur Bilanz
  
A. Umlaufvermögen

Forderungen
In den Forderungen sind Forderungen gegenüber Gesellschaftern in Höhe von 0 € enthalten.
  
B. Verbindlichkeiten

Der Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren betrug zum Bilanzstichtag 0 €.
In den Verbindlichkeiten sind Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern in Höhe von 500,- € enthalten.

   4. Weitere Angaben
  
A. Haftungsverhältnisse

Besondere Haftungsverhältnisse im Sinne des § 251 HGB bestanden am Bilanzstichtag nicht.
  
B. Bewertungseinheiten

Es wurden keine Bewertungseinheiten gem. § 254 HGB gebildet.
  
C. Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen

Es sind keine Pensions- oder ähnliche Verpflichtungen eingegangen. Deshalb erübrigen sich Angaben gem. § 285 Nr. 24 HGB über die angewandten versicherungsmathematischen Berechnungsverfahren.
  
D. Verrechnung von Vermögensgegenständen und Schulden

Es wurden keine Vermögensgegenstände und Schulden gem. § 246 Abs. 2 S. 2 HGB verrechnet.

E. Angaben zur Ausschüttungssperre gem. § 268 Abs. 8 HGB

Es wurden keine selbstgeschaffene immaterielle Vermögensgegenstände und auch keine latenten Steuern ausgewiesen. Aus diesem Grunde sind keine Angaben zur Ausschüttungssperre notwendig.

F. Geschäftsführung

Die Geschäftsführung obliegt dem Herrn Hans-Dieter Isenbeck. Die Gesellschaft ist persönlich haftendende Gesellschafterin der Isenbeck GmbH & Co. KG mit Sitz in Hamm.

Hamm, 18.01.2012

Der Geschäftsführer

gez. Hans-Dieter Isenbeck
  

sonstige Berichtsbestandteile

Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 18.01.2012 festgestellt.

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