Isenbeck-Verwaltungs-GmbH
Hamm
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
160,00 |
160,00 |
| I.
Finanzanlagen |
160,00 |
160,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
36.041,22 |
35.481,31 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
5.721,78 |
4.971,78 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
30.319,44 |
30.509,53 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
36.201,22 |
35.641,31 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
34.835,20 |
34.387,51 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Kapitalrücklage |
634,00 |
634,00 |
| III.
Gewinnvortrag |
8.753,51 |
7.945,03 |
| IV.
Jahresüberschuss |
447,69 |
808,48 |
| B.
Rückstellungen |
866,02 |
753,80 |
| C.
Verbindlichkeiten |
500,00 |
500,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
36.201,22 |
35.641,31 |
Anhang
1. Allgemeine Hinweise
Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die
Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft
gem. § 267 Abs. 1 HGB auf.
Größenabhängige Erleichterungen bei
der Erstellung und bei der Offenlegung (§§ 288 ,
326 HGB) des Jahresabschlusses wurden in Anspruch genommen.
Der vorliegende Jahresabschluss wurde
gemäß §§ 242 ff. und §§ 264
ff. HGB aufgestellt.
Der vorliegende Jahresabschluss vermittelt ein unter
Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer
Buchführung den tatsächlichen Verhältnissen
entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und
Ertragslage (§ 264 Abs. 2 HGB).
Es handelt sich um die erste Bilanz unter Anwendung
des Gesetz zur Modernisierung des Bilanzrechts vom
25.05.2009 [BilMoG]. Insoweit wurden § 252 Abs. 1 Nr.
6, § 265 Abs. 1, § 284 Abs. 2 Nr. 3 und §
313 Abs. 1 Nr. 3 HGB nicht angewendet [Artikel 67 Abs. 8 S.
1 EGHGB] und die Vorjahreszahlen wurden gem. Artikel 67
Abs. 8 S. 2 EGHGB nicht angepasst.
Darüber hinaus sind keine zusätzlichen
Angaben zur Vermögenslage im Anhang zu machen, da
keine besonderen Umstände vorliegen.
2. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Für die Aufstellung des Jahresabschlusses waren
im Wesentlichen unverändert die nachfolgenden
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend.
Es wurde das Fortführungswahlrecht für
Vermögensgegenständen, dessen Werte auf
Abschreibungen nach § 253 Abs. 3 S. 3 HGB a.F.,
§ 253 Abs. 4 HGB a.F. oder nach §§ 254, 279
Abs. 2 HGB a.F. zurückzuführen sind, in Anspruch
genommen [Artikel 67 Abs. 4 EGHGB].
Das
Anlagevermögen wurde mit den Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt. Das ab abnutzbare
Anlagevermögen wurden mit den Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten abzüglich planmäßiger
linearer Abschreibungen angesetzt. Als Nutzungsdauer wurden
die von der Finanzverwaltung angegebenen Werte
berücksichtigt. Außerplanmäßige
Abschreibungen wurden nicht vorgenommen.
Das
Vorratsvermögen wurden mit den
Anschaffungskosten bewertet.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände sowie
der Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks sind zum Nennwert
angesetzt.
Rückstellungen sind in Höhe des nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrags angesetzt.
Verbindlichkeiten sind zum Erfüllungsbetrag
angesetzt.
Es wurden keine
Abweichungen von Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden des Vorjahres vorgenommen (§
284 Abs. 2 Nr. 3 HGB).
Die
Gliederung der aufeinander folgenden Bilanzen wurde
beibehalten (§ 265 Abs. 1 HGB).
Bewertungsvereinfachungen gem. § 240 Abs. 4
(Gruppenbewertung), § 256 S. 1 HGB
(Verbrauchsfolgeverfahren) wurden nicht in Anspruch
genommen.
3. Erläuterungen zur Bilanz
A. Umlaufvermögen
Forderungen
In den Forderungen sind Forderungen gegenüber
Gesellschaftern in Höhe von 0 € enthalten.
B. Verbindlichkeiten
Der Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten mit einer
Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren betrug zum
Bilanzstichtag 0 €.
In den Verbindlichkeiten sind Verbindlichkeiten
gegenüber Gesellschaftern in Höhe von 500,-
€ enthalten.
4. Weitere Angaben
A. Haftungsverhältnisse
Besondere Haftungsverhältnisse im Sinne des
§ 251 HGB bestanden am Bilanzstichtag nicht.
B. Bewertungseinheiten
Es wurden keine Bewertungseinheiten gem. § 254
HGB gebildet.
C. Rückstellungen für Pensionen und
ähnliche Verpflichtungen
Es sind keine Pensions- oder ähnliche
Verpflichtungen eingegangen. Deshalb erübrigen sich
Angaben gem. § 285 Nr. 24 HGB über die
angewandten versicherungsmathematischen
Berechnungsverfahren.
D. Verrechnung von Vermögensgegenständen und
Schulden
Es wurden keine Vermögensgegenstände und
Schulden gem. § 246 Abs. 2 S. 2 HGB verrechnet.
E. Angaben zur Ausschüttungssperre gem. § 268
Abs. 8 HGB
Es wurden keine selbstgeschaffene immaterielle
Vermögensgegenstände und auch keine latenten
Steuern ausgewiesen. Aus diesem Grunde sind keine Angaben
zur Ausschüttungssperre notwendig.
F. Geschäftsführung
Die Geschäftsführung obliegt dem Herrn
Hans-Dieter Isenbeck. Die Gesellschaft ist persönlich
haftendende Gesellschafterin der Isenbeck GmbH & Co. KG
mit Sitz in Hamm.
Hamm, 18.01.2012
Der Geschäftsführer
gez. Hans-Dieter Isenbeck
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 18.01.2012 festgestellt.
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