ORTHO vita GmbHLiquidiert

14165 Berlin, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Charlottenburg (Berlin) HRB 104484
Eingetragen
9.11.2006
Branche
Herstellung von orthopädischen ErzeugnissenSonstiges Gesundheitswesen a. n. g.Großhandel mit medizinischen und orthopädischen Artikeln, Dental- und Laborbedarf
Gegenstand
Gesundheitsförderung

Historie

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Wirtschaftlich Berechtigte

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Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Georg Polthier
20.000 €
80.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

ORTHO vita GmbH

Berlin

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2008 bis zum 31.12.2008

BILANZ



AKTIVA

Euro

Gesamtjahr/Stand
Euro

Euro

Vorjahr
TEuro

A. Anlagevermögen

I. Immaterielle Vermögensgegenstände

II. Sachanlagen

19.063

29

III. Finanzanlagen

B. Umlaufvermögen

I. Vorräte

25

1

II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

75.361

77

III. Wertpapiere

IV. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks

5.639

5

C. Rechnungsabgrenzungsposten

2.989

4

Summe Aktiva

103.077

116



PASSIVA

Euro

Gesamtjahr/Stand
Euro

Euro

Vorjahr
TEuro

A. Eigenkapital

I. Gezeichnetes Kapital

25.000

25

II. Kapitalrücklage

III. Gewinnrücklagen

IV. Gewinnvortrag/Verlustvortrag

-26.988

-13

V. Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag

18.596

-14

B. Rückstellungen

1.200

2

C. Verbindlichkeiten

59.081

94

D. Rechnungsabgrenzungsposten

26.188

22

Summe Passiva

103.077

116

ANHANG

A. Allgemeine Angaben
Die Form der Darstellung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung entspricht den Vor­schrif­ten des Handelsgesetzbuches. Sämtliche Wertansätze lauten auf Euro; § 244 HGB.
Gemäß § 284 Abs. 1 HGB sind in den Anhang diejenigen Angaben aufzunehmen, die zu den einzelnen Posten der Bilanz oder der Gewinn- und Verlustrechnung vorgeschrieben oder die im Anhang zu ma­chen sind, weil sie in Ausübung eines Wahlrechts nicht in die Bilanz oder in die Gewinn- und Verlust­rechnung aufgenommen werden. Im Bericht sind die vorgeschriebenen oder wahlweise in den Anhang aufzunehmen­den Angaben entweder in den allgemeinen Erläuterungen zum Anhang oder in den Er­läute­rungen zu den einzelnen Posten der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung enthalten. Sofern es aus Gründen der Über­sichtlichkeit der Darstellung erforderlich war, Angaben in die Anlagen zu die­sem Be­richt zu verlagern, ist dies geschehen. In diesen Fällen wird jeweils im Rahmen der Erläuterun­gen zu den einzelnen Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung auf die Angaben in den entsprechen­den Anlagen verwiesen.
Eine von der Handelsbilanz abweichende Steuerbilanz wurde nicht erstellt. Die Ausweise entsprechen sowohl den handels- als auch den steuerrechtlichen Vorschriften.
Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren erstellt.
Nachweis der Pflichtangaben der §§ 284, 285 HGB
Die Bewertung der Vermögens- und Schuldposten erfolgte nach den Vorschriften der §§ 252 bis 256 HGB sowie der §§ 279-283 HGB.
Die Mitglieder der Geschäftsführung und eventuell weiterer Gremien werden im I. Teil B. genannt.

B. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze

Der Jahresabschluss der Gesellschaft wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvor­schriften des Handelsgesetzbuchs aufgestellt. Steuerrechtliche Vorschriften finden bei der Bilanzierung nur insoweit Berücksichtigung, als sie sich durch die Umkehrung der Maßgeb­lichkeit in das Handelsrecht auswir­ken.

I. Bilanzierungsgrundsätze

Planmäßige Abschreibungen sind bei allen Vermögensgegenständen des Anlagevermögens vorzuneh­men deren Nutzung zeitlich begrenzt ist. Bei anderen Vermögensgegenständen können planmäßige Abschrei­bungen nicht vorgenommen werden. Die planmäßigen Abschreibungen dienen der Verteilung der An­schaffungs- oder Herstellungskosten auf die Geschäftsjahre, in denen der einzelne (abnutzbare) Anlage­gegenstand voraussichtlich genutzt werden kann. Die Vornahme planmäßiger Abschreibungen ergibt sich aus dem Grundsatz der Bewertungsstetigkeit (§ 252 Abs. 1 HGB).
Nach den einschlägigen Vorschriften des Handelsrechts (§ 253 Abs. 2 HGB) kommen außerplanmä­ßige Abschreibungen bei allen Gegenständen des Anlagevermögens ohne Rücksicht darauf in Be­tracht, ob ihre Nutzung zeitlich begrenzt ist. Sie erfolgen, um Anlagegegenstände mit dem niedrigeren Wert anzu­setzen, der ihnen am Abschlussstichtag beizulegen ist. Bei einer voraussichtlich dauernden Wert­minde­rung müssen außerplanmäßige Abschreibungen vorgenommen werden. Demgegenüber lässt das Steuer­recht (§ 6 Abs. 1 EStG) außerplanmäßige Abschreibungen nur bei dauernden Wert­minderun­gen zu. Da der vorliegende Jahresabschluss sowohl den handelsrechtlichen als auch den steuerrechtli­chen Vor­schriften zu entsprechen hat, werden außerplanmäßige Abschreibungen nur bei voraussicht­lich dauern­den Wertminderungen vorgenommen.

a. Anlagevermögen
Das Sachanlagevermögen (Beteiligung) wurde zu Anschaffungskosten angesetzt.
Soweit der nach vorstehenden Grundsätzen ermittelte Wert von Gegenständen des Anlagevermögens über dem Wert liegt, der ihnen am Abschlussstichtag beizulegen ist, wird dem durch außerplanmäßige Ab­schreibungen Rechnung getragen. Soweit die Gründe für derartige Abschreibungen nicht mehr be­ste­hen, werden Zuschreibungen vorgenommen.
Die Anschaffungskosten und die bisher in Anspruch genommenen Abschreibungen sind in einem An­la­genspiegel zusammengefasst dargestellt, der diesem Anhang als Anlage 3 beigefügt ist.

b. Umlaufvermögen
Beim Umlaufvermögen sind gemäß § 253 HGB bis zur Bilanzaufstellung eingetretene Wertminderun­gen durch außerplanmäßige Abschreibungen zu berücksichtigen. Soweit die Gründe für die außer­planmä­ßige Abschreibungen nicht mehr bestehen, werden, soweit dies zulässig ist, Zuschreibungen vorge­nommen.
Bei den Forderungen wurden erkennbare Einzelrisiken durch Wertbe­richtigungen berücksichtigt.
Die liquiden Mittel werden mit dem Nennbetrag bilanziert.
Die Abgrenzung der sonstigen Vermögensgegenstände dient der periodengerechten Ge­winnermitt­lung. Die Beträge haben Forderungscharakter.

c. Rückstellungen
Die Rückstellungen berücksichtigen alle bis zum Bilanzstichtag erkennbaren Risiken und bekannt ge­wordenen ungewissen Verpflichtungen, die das abgelaufene Geschäftsjahr betreffen.

d. Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie die sonstigen Verbindlichkeiten werden mit dem Rückzahlbetrag ausgewiesen.
Zur Verbesserung der Klarheit und Übersichtlichkeit wurden die Angaben zu den Restlauf­zeiten im Zu­sammenhang mit den Verbindlichkeiten gem. § 268 Abs. 5 HGB nicht in der Bilanz, sondern in einem Verbindlichkeitsspiegel zu­sammengefasst darge­stellt, der diesem Anhang als Anlage 4 beige­fügt ist.


II. Bewertungsgrundsätze

Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten Bilanzierungs- und Bewertungs-methoden über­nommen werden. Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden fand somit nicht statt.

C. Ergänzende Angaben
Im Berichtsjahr wurden durchschnittlich neun Arbeitnehmer beschäftigt. Zur Geschäftsführung ist Frau Monika Fiebig bestellt worden. Sie ist von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
Ein Aufsichtsrat/Beirat ist nicht bestellt.
Hinsichtlich der Bezüge der Geschäftsführerin wird auf § 286 Abs. 4 HGB verwiesen.

WEITERE DATEN

Der Verlust der Gründungsphase kann nach derzeitigem Stand im laufenden Jahr 2009 endgültig ausge­glichen werden.
Die Zahlungsfähigkeit war jederzeit gewährleistet.

 

Monika Fiebig

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