ORTHO vita
GmbH
Berlin
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2008 bis zum 31.12.2008
BILANZ
AKTIVA
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Euro
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Gesamtjahr/Stand
Euro
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Euro
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Vorjahr
TEuro
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A. Anlagevermögen
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I. Immaterielle
Vermögensgegenstände
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II. Sachanlagen
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19.063
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29
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III. Finanzanlagen
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B. Umlaufvermögen
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I. Vorräte
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25
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1
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II. Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
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75.361
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77
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III. Wertpapiere
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IV. Kassenbestand,
Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten
und Schecks
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5.639
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5
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C.
Rechnungsabgrenzungsposten
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2.989
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4
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Summe Aktiva
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103.077
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116
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PASSIVA
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Euro
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Gesamtjahr/Stand
Euro
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Euro
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Vorjahr
TEuro
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A. Eigenkapital
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I. Gezeichnetes Kapital
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25.000
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25
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II. Kapitalrücklage
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III. Gewinnrücklagen
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IV.
Gewinnvortrag/Verlustvortrag
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-26.988
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-13
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V.
Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag
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18.596
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-14
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B. Rückstellungen
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1.200
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2
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C. Verbindlichkeiten
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59.081
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94
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D.
Rechnungsabgrenzungsposten
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26.188
|
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22
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Summe Passiva
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|
103.077
|
|
116
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ANHANG
A. Allgemeine Angaben
Die Form der Darstellung der Bilanz und der Gewinn-
und Verlustrechnung entspricht den Vorschriften
des Handelsgesetzbuches. Sämtliche Wertansätze
lauten auf Euro; § 244 HGB.
Gemäß § 284 Abs. 1 HGB sind in den
Anhang diejenigen Angaben aufzunehmen, die zu den einzelnen
Posten der Bilanz oder der Gewinn- und Verlustrechnung
vorgeschrieben oder die im Anhang zu machen sind, weil
sie in Ausübung eines Wahlrechts nicht in die Bilanz
oder in die Gewinn- und Verlustrechnung aufgenommen
werden. Im Bericht sind die vorgeschriebenen oder wahlweise
in den Anhang aufzunehmenden Angaben entweder in den
allgemeinen Erläuterungen zum Anhang oder in den
Erläuterungen zu den einzelnen Posten der
Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung enthalten. Sofern es
aus Gründen der Übersichtlichkeit der
Darstellung erforderlich war, Angaben in die Anlagen zu
diesem Bericht zu verlagern, ist dies geschehen.
In diesen Fällen wird jeweils im Rahmen der
Erläuterungen zu den einzelnen Posten der Bilanz
und der Gewinn- und Verlustrechnung auf die Angaben in den
entsprechenden Anlagen verwiesen.
Eine von der Handelsbilanz abweichende Steuerbilanz
wurde nicht erstellt. Die Ausweise entsprechen sowohl den
handels- als auch den steuerrechtlichen Vorschriften.
Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem
Gesamtkostenverfahren erstellt.
Nachweis der Pflichtangaben der §§ 284, 285
HGB
Die Bewertung der Vermögens- und Schuldposten
erfolgte nach den Vorschriften der §§ 252 bis 256
HGB sowie der §§ 279-283 HGB.
Die Mitglieder der Geschäftsführung und
eventuell weiterer Gremien werden im I. Teil B. genannt.
B. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Der Jahresabschluss der Gesellschaft wurde auf der
Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des
Handelsgesetzbuchs aufgestellt. Steuerrechtliche
Vorschriften finden bei der Bilanzierung nur insoweit
Berücksichtigung, als sie sich durch die Umkehrung der
Maßgeblichkeit in das Handelsrecht
auswirken.
I. Bilanzierungsgrundsätze
Planmäßige Abschreibungen sind bei allen
Vermögensgegenständen des Anlagevermögens
vorzunehmen deren Nutzung zeitlich begrenzt ist. Bei
anderen Vermögensgegenständen können
planmäßige Abschreibungen nicht vorgenommen
werden. Die planmäßigen Abschreibungen dienen
der Verteilung der Anschaffungs- oder
Herstellungskosten auf die Geschäftsjahre, in denen
der einzelne (abnutzbare) Anlagegegenstand
voraussichtlich genutzt werden kann. Die Vornahme
planmäßiger Abschreibungen ergibt sich aus dem
Grundsatz der Bewertungsstetigkeit (§ 252 Abs. 1 HGB).
Nach den einschlägigen Vorschriften des
Handelsrechts (§ 253 Abs. 2 HGB) kommen
außerplanmäßige Abschreibungen bei
allen Gegenständen des Anlagevermögens ohne
Rücksicht darauf in Betracht, ob ihre Nutzung
zeitlich begrenzt ist. Sie erfolgen, um
Anlagegegenstände mit dem niedrigeren Wert
anzusetzen, der ihnen am Abschlussstichtag beizulegen
ist. Bei einer voraussichtlich dauernden
Wertminderung müssen
außerplanmäßige Abschreibungen vorgenommen
werden. Demgegenüber lässt das Steuerrecht
(§ 6 Abs. 1 EStG) außerplanmäßige
Abschreibungen nur bei dauernden Wertminderungen
zu. Da der vorliegende Jahresabschluss sowohl den
handelsrechtlichen als auch den steuerrechtlichen
Vorschriften zu entsprechen hat, werden
außerplanmäßige Abschreibungen nur bei
voraussichtlich dauernden Wertminderungen
vorgenommen.
a. Anlagevermögen
Das Sachanlagevermögen (Beteiligung) wurde zu
Anschaffungskosten angesetzt.
Soweit der nach vorstehenden Grundsätzen
ermittelte Wert von Gegenständen des
Anlagevermögens über dem Wert liegt, der ihnen am
Abschlussstichtag beizulegen ist, wird dem durch
außerplanmäßige Abschreibungen
Rechnung getragen. Soweit die Gründe für
derartige Abschreibungen nicht mehr bestehen,
werden Zuschreibungen vorgenommen.
Die Anschaffungskosten und die bisher in Anspruch
genommenen Abschreibungen sind in einem
Anlagenspiegel zusammengefasst dargestellt, der
diesem Anhang als Anlage 3 beigefügt ist.
b. Umlaufvermögen
Beim Umlaufvermögen sind gemäß §
253 HGB bis zur Bilanzaufstellung eingetretene
Wertminderungen durch außerplanmäßige
Abschreibungen zu berücksichtigen. Soweit die
Gründe für die
außerplanmäßige Abschreibungen
nicht mehr bestehen, werden, soweit dies zulässig ist,
Zuschreibungen vorgenommen.
Bei den Forderungen wurden erkennbare Einzelrisiken
durch Wertberichtigungen berücksichtigt.
Die liquiden Mittel werden mit dem Nennbetrag
bilanziert.
Die Abgrenzung der sonstigen
Vermögensgegenstände dient der periodengerechten
Gewinnermittlung. Die Beträge haben
Forderungscharakter.
c. Rückstellungen
Die Rückstellungen berücksichtigen alle bis
zum Bilanzstichtag erkennbaren Risiken und bekannt
gewordenen ungewissen Verpflichtungen, die das
abgelaufene Geschäftsjahr betreffen.
d. Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
sowie die sonstigen Verbindlichkeiten werden mit dem
Rückzahlbetrag ausgewiesen.
Zur Verbesserung der Klarheit und
Übersichtlichkeit wurden die Angaben zu den
Restlaufzeiten im Zusammenhang mit den
Verbindlichkeiten gem. § 268 Abs. 5 HGB nicht in der
Bilanz, sondern in einem Verbindlichkeitsspiegel
zusammengefasst dargestellt, der diesem Anhang
als Anlage 4 beigefügt ist.
II. Bewertungsgrundsätze
Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten
Bilanzierungs- und Bewertungs-methoden übernommen
werden. Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden fand somit nicht statt.
C. Ergänzende Angaben
Im Berichtsjahr wurden durchschnittlich neun
Arbeitnehmer beschäftigt. Zur
Geschäftsführung ist Frau Monika Fiebig bestellt
worden. Sie ist von den Beschränkungen des § 181
BGB befreit.
Ein Aufsichtsrat/Beirat ist nicht bestellt.
Hinsichtlich der Bezüge der
Geschäftsführerin wird auf § 286 Abs. 4 HGB
verwiesen.
WEITERE DATEN
Der Verlust der Gründungsphase kann nach
derzeitigem Stand im laufenden Jahr 2009 endgültig
ausgeglichen werden.
Die Zahlungsfähigkeit war jederzeit
gewährleistet.
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