Schellhaas
Bau GmbH
Riedstadt
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2011
EUR |
31.12.2010
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
1.582,50 |
2.148,50 |
| I.
Sachanlagen |
1.582,50 |
2.148,50 |
| B.
Umlaufvermögen |
81.147,95 |
64.946,40 |
| I.
Vorräte |
42.812,23 |
17.616,83 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
37.609,03 |
46.725,77 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
726,69 |
603,80 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
1.927,54 |
2.121,17 |
| D.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
273.941,30 |
295.526,39 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
358.599,29 |
364.742,46 |
Passiva
|
|
31.12.2011
EUR |
31.12.2010
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
0,00 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
26.000,00 |
26.000,00 |
| II.
Verlustvortrag |
321.526,39 |
302.769,33 |
| III.
Jahresüberschuss |
21.585,09 |
-18.757,06 |
| IV.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
273.941,30 |
295.526,39 |
| B.
Rückstellungen |
15.832,18 |
13.075,35 |
| C.
Verbindlichkeiten |
342.767,11 |
351.667,11 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
358.599,29 |
364.742,46 |
Anhang
I.
Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss der Schellhaas Bau GmbH wurde auf
der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des
Handelsgesetzbuchs aufgestellt.
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die
Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.
Angaben, die wahlweise in der Bilanz, in der Gewinn-
und Verlustrechnung oder im Anhang gemacht werden
können, sind - aus Gründen der
Übersichtlichkeit der Bilanz sowie der Gewinn- und
Verlustrechnung - insgesamt im Anhang aufgeführt.
Es wurden die Erleichterungen der §§ 288
Abs. 1 und 326 HGB in Anspruch genommen.
II.
Besonderheiten der Form des Jahresabschlusses
Es liegen keine Besonderheiten der Form des
Jahresabschlusses vor.
III.
Angaben zur Bilanzierung und Bewertung
einschließlich steuerrechtlicher
Maßnahmen
1.
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Die geltenden handelsrechtlichen
Bewertungsvorschriften wurden unter Berücksichtigung
der Fortführung der Unternehmenstätigkeit
beachtet.
Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu
Anschaffungskosten angesetzt und sofern sie der Abnutzung
unterlagen, um planmäßige Abschreibungen
vermindert.
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach
der voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände und entsprechend den
steuerlichen Vorschriften linear und degressiv vorgenommen.
Die Vornahme der degressiven Abschreibung in Anlehnung an
die steuerlichen Vorschriften entsprechen den
Grundsätzen der ordnungsgemäßen
Buchführung, da der Wertverlust der degressiv
abgeschriebenen Vermögensgegenstände in fallenden
Jahresbeträgen stattfindet.
Der Übergang von der degressiven zur linearen
Abschreibung erfolgt in den Fällen, in denen dies zu
einer höheren Jahresabschreibung führt.
Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens
bis zu einem Wert von 410,00 Euro wurden entsprechend
§ 6 Abs. 2 EStG sofort abgeschrieben. Die Regelung des
GWG Sammelposten wurde nicht angewandt.
Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt. Sofern die Tageswerte am
Bilanzstichtag dauerhaft niedriger waren, wurden diese
angesetzt.
Forderungen und Wertpapiere wurden unter
Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet.
Allen am Bilanzstichtag bestehenden Risiken - soweit sie
bis zur Aufstellung des Jahresabschlusses erkennbar waren -
ist durch die Bildung von Wertberichtigungen Rechnung
getragen.
Die sonstigen Rückstellungen wurden für
alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei
wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr
als einem Jahr wurden mit einem ihrer Restlaufzeit
entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der
vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst.
Verbindlichkeiten wurden zum Rückzahlungsbetrag
angesetzt. Sofern die Tageswerte über den
Rückzahlungsbeträgen lagen, wurden die
Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt.
2.
Gegenüber dem Vorjahr abweichende Bilanzierungs-
und Bewertungsmethoden
Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen
übernommen werden.
Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht
statt.
IV.
Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten der
Bilanz und Gewinn-
und Verlustrechnung
1.
Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem
Jahr
Zum Bilanzstichtag bestehen Forderungen in Höhe
von 1,00 Euro (Vorjahr: 33.351,63 Euro) mit einer
Restlaufzeit von mehr als einem Jahr.
2.
Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu einem
Jahr
Zum Bilanzstichtag bestehen Verbindlichkeiten in
Höhe von 144.791,79 Euro (Vorjahr: 64.442,43
Euro) mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr.
3.
Haftungsverhältnisse aus nicht bilanzierten
Verbindlichkeiten gemäß § 251 HGB
Neben den in der Bilanz aufgeführten
Verbindlichkeiten sind keine weiteren
Haftungsverhältnisse zu vermerken.
V.
Sonstige Pflichtangaben
1.
Namen der Geschäftsführung
Während des abgelaufenen Geschäftsjahrs
wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende
Personen geführt:
Geschäftsführung:
|
Jürgen Schellhaas
|
Beruf:
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Maurermeister
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2.
Angaben nach § 42 Abs. 3 GmbHG / 264c Abs. 1
HGB
Gegenüber den Gesellschaftern bestehen die
nachfolgenden Rechte und Pflichten:
Sachverhalte
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Betrag
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Ausleihungen
|
0,00
|
Euro
|
Forderungen
|
0,00
|
Euro
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Verbindlichkeiten
|
95.336,34
|
Euro
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Riedstadt, den 07.03.2013
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde zur Wahrung der gesetzlich
vorgeschriebenen Offenlegungsfrist vor der Feststellung
offengelegt.
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