Autopark
Ost Fichtner GmbH
Leipzig
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
265.074,00 |
261.187,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
6,00 |
251,00 |
| II.
Sachanlagen |
265.068,00 |
260.936,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
1.162.196,32 |
1.054.899,15 |
| I.
Vorräte |
828.364,34 |
609.208,21 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
303.652,94 |
376.862,32 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
30.179,04 |
68.828,62 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
2.000,00 |
3.258,00 |
| Aktiva |
1.429.270,32 |
1.319.344,15 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
486.229,42 |
410.496,38 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
100.000,00 |
100.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
310.496,38 |
232.145,79 |
| III.
Jahresüberschuss |
75.733,04 |
78.350,59 |
| B.
Rückstellungen |
45.704,40 |
44.235,19 |
| C.
Verbindlichkeiten |
831.944,50 |
815.732,58 |
| D.
Passive latente Steuern |
65.392,00 |
48.880,00 |
| Passiva |
1.429.270,32 |
1.319.344,15 |
Anhang
für das Geschäftsjahr
vom 01. Januar 2023 bis 31. Dezember 2023
I.
Allgemeine Angaben
Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die
Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft
im Sinne der §§ 264, 267 II HGB auf.
II.
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Die entgeltlich erworbenen
immateriellen Vermögensgegenstände des
Anlagevermögens wurden zu Anschaffungskosten
zuzüglich Anschaffungsnebenkosten abzüglich
Anschaffungspreisminderungen aktiviert. Die
planmäßigen Abschreibungen werden nach der
linearen Methode vorgenommen.
Die Bilanzierung der
Sachanlagen erfolgte zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten unter Berücksichtigung
nutzungsbedingter planmäßiger Abschreibungen.
Grundlage der planmäßigen Abschreibung ist die
voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen
Vermögensgegenstandes. Die beweglichen
Anlagegüter werden linear oder degressiv
abgeschrieben.
Geringwertige Wirtschaftsgüter mit
Anschaffungskosten bis Euro 800,00 wurden aus
Vereinfachungsgründen den steuerlichen Vorschriften
entsprechend in voller Höhe abgeschrieben
(§ 6 Abs. 2a EStG). Niedrigere
Wertansätze infolge steuerlich bedingter (Mehr-)
Abschreibungen in den Jahren vor Anwendung des BilMoG
wurden gemäß
Art. 67 Abs. 4 Satz 1 EGHGB
beibehalten.
Die Bewertung der
Vorräte erfolgte zu den Anschaffungs- und
Herstellungskosten, soweit nicht ein niedrigerer Wert
beizulegen war.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände wurden zum Nominalwert
angesetzt. Pauschale Wertberichtigungen wurden mit 1 v.H.
des Nettoforderungsbestands gebildet bzw. beibehalten.
Forderungen gegen verbundene Unternehmen bestanden
zum Bilanzstichtag nicht (i.V. TEUR 0).
Flüssige Mittel wurden zu Nominalwerten
angesetzt.
Rechnungsabgrenzungsposten wurden mit den Nennwerten
bewertet.
Das
Eigenkapital wurde zum Nennwert bewertet. Es setzt
sich aus dem gezeichneten Kapital (Euro 100.000,00), dem
Gewinnvortrag (Euro 310.496,38) und dem
Jahresüberschuss (Euro 75.733,04) zusammen.
Die
Rückstellungen erfassen alle erkennbaren
Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten und sind mit dem
Erfüllungsbetrag bewertet, der nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung notwendig ist
(§ 253 Abs. 1 Satz 2 HGB).
Die Berechnung der
latenten Steuern beruht auf temporären
Differenzen zwischen Bilanzposten aus handelsrechtlicher
und steuerrechtlicher Betrachtungsweise gem. § 274
HGB. Die sich ergebenden Steuerbe- und -entlastungen werden
dabei unverrechnet angesetzt (§ 274 Abs. 1 Satz 3
HGB). Der zur Berechnung der latenten Steuern verwendete
Ertragsteuersatz liegt bei 31,925 %. Der
Gewerbesteuer-Hebesatz beträgt hierbei 460 %.
Verbindlichkeiten werden mit ihrem
Erfüllungsbetrag bilanziert.
Sie sind hinsichtlich der Restlaufzeiten wie folgt zu
gliedern:
|
bis zu einem Jahr [Euro]
|
ein bis fünf Jahre
[Euro]
|
mehr als fünf Jahre [Euro]
|
Bilanzansatz
[Euro]
|
Gesamt
|
831.944,50
|
0,00
|
0,00
|
831.944,50
|
Die
sonstigen Verbindlichkeiten beinhalten
Verbindlichkeiten aus Steuern mit TEuro 9,5 (i.V. TEuro
13,8) und Verbindlichkeiten im Rahmen der sozialen
Sicherheit mit TEuro 0,5 (i.V. TEuro 0,1).
III.
Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung
Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem
Gesamtkostenverfahren
(§ 275 Abs. 2 HGB) aufgestellt.
Die Steuern vom Einkommen und vom Ertrag belasten in
voller Höhe das Ergebnis der gewöhnlichen
Geschäftstätigkeit (§ 285 Nr. 6 HGB).
IV.
Sonstige Pflichtangaben
Im Geschäftsjahr wurden durchschnittlich 12
Arbeitnehmer beschäftigt. Die Auszubildenden wurden
nicht berücksichtigt
(§ 285 Nr. 7 HGB).
Mitglieder des Geschäftsführungsorgans
sind:
Herr Dr. Gert
Dießel - Geschäftsführer
Herr Jens
Fichtner - Geschäftsführer
Der Geschäftsführer Herr Dr. Gert
Dießel ist alleinvertretungsberechtigt und befugt, im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als
Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
Er ist von den Beschränkungen des § 181 BGB
befreit.
Herr Jens Fichtner ist einzelvertretungsberechtigt
und nicht von den Beschränkungen des § 181 BGB
befreit.
VI.
Ergebnisverwendungsvorschlag
Die Geschäftsführer schlagen der
Gesellschafterversammlung vor, den Jahresüberschuss
auf neue Rechnung vorzutragen.
Leipzig, den 18. Juli
2024
gez.
Herr Dr. Gert Dießel, Geschäftsführer
gez.
Jens Fichtner, Geschäftsführer
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 30.08.2024
festgestellt.
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