novia GmbH Business Consulting
Selbe AdresseErbringung von Beratungsleistungen auf dem Gebiet der Informationstechnologie
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Erich Wolf seit 7.12.2021 | Liquidator |
Unternehmen, an denen diese Organisation direkt beteiligt ist
| Name | Anteil |
|---|---|
Medent GmbH Business-ConsultingAufgelöst | 100.00% |
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
MEDENTGROUP GmbHMünchenJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011BILANZ
ANHANGI. Allgemeine Angaben 1. Anwendung des HGB Der Jahresabschluss der MEDENTGROUP GmbH zum 31. Dezember 2011 ist nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) sowie den Vorschriften des GmbH-Gesetzes erstellt worden. Es handelt sich bei der Gesellschaft um eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 i. V. m. Abs. 4 HGB. Die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung werden nach den Grundsätzen für große Kapitalgesellschaften aufgestellt. Der Anhang ist nach den Vorschriften der §§ 284 ff HGB erstellt. Von den Erleichterungen für kleine Kapitalgesellschaften wurde aufgrund der vorliegenden Größenmerkmale Gebrauch gemacht. Für die Offenlegung wird von den Erleichterungen für kleine Kapitalgesellschaften gemäß § 266 Abs. 1 Satz 3 und § 326 HGB Gebrauch gemacht. 2. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Die Bilanzierung und Bewertung wurde nach den allgemeinen Bestimmungen der §§ 246 bis 256a HGB unter Berücksichtigung der Sondervorschriften für Kapitalgesellschaften in den §§ 264 bis 279 HGB vorgenommen. Darüber hinaus wurden die einschlägigen Vorschriften des GmbH-Gesetzes berücksichtigt. Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden des Vorjahres wurden im Berichtsjahr unverändert fortgeführt. Die immateriellen Vermögensgegenstände und Sachanlagen werden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen, entsprechend der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer angesetzt. Die Abschreibungen werden grundsätzlich nach der linearen Methode bemessen und pro rata temporis berechnet. Für die Gegenstände des Anlagevermögens gelten überwiegend folgende Nutzungsdauern: Immaterielle Vermögensgegenstände 4 Jahre Gebäude 33 Jahre Außenanlagen 15 Jahre Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 4 - 11 Jahre Die Finanzanlagen sind mit den Anschaffungskosten angesetzt. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind mit dem Nominalwert ausgewiesen. Der Kassenbestand sowie die Guthaben bei Kreditinstituten sind zum Nennwert angesetzt. Die Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen mit dem Betrag des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages. Die Verbindlichkeiten sind mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt. II. Angaben zur Bilanz 1. Forderungen gegen Gesellschafter Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände enthalten Forderungen gegen den Gesellschafter-Geschäftsführer in Höhe von T€ 447. Die Darlehen sind mit 3 % über dem Basiszinssatz zu verzinsen. 2. Gewinnvortrag Der Gewinnvortrag beträgt zum 31. Dezember 2011 T€ 1.181 (Vj. T€ 185). 3. Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschafter Die Verbindlichkeiten enthalten Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschafter in Höhe von T€ 27, davon gegenüber dem Gesellschafter-Geschäftsführer in Höhe von T€ 25. Das Darlehen gegenüber dem Gesellschafter-Geschäftsführer wird nicht verzinst. 4. Verbindlichkeiten Die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten ergeben sich aus dem Verbindlichkeitenspiegel zum 31. Dezember 2011:
Von den Verbindlichkeiten sind T€ 1.171 durch Grundschulden auf Betriebsgrundstücken gesichert. 5. Aktive latente Steuern Die aktiven latenten Steuern in Höhe von T€ 687 ergeben sich aus unterschiedlichen Wertansätzen in der Handels- und Steuerbilanz (T€ 8) sowie aufgrund der steuerlichen Verlustvorträge (T€ 679). Der der Berechnung der latenten Steuern zugrunde liegende Steuersatz beträgt 29,475 %. 6. Ausschüttungssperre gem. § 268 Abs. 8 HGB Die Ausschüttungssperre gem. § 268 Abs. 8 HGB aufgrund der Aktivierung von aktiven latenten Steuern beträgt zum Stichtag T€ 687. III. Haftungsverhältnisse Es besteht eine selbstschuldnerische Höchstbetragsbürgschaft bis zu T€ 135 für Bankverbindlichkeiten verbundener Unternehmen. Mit einer Inanspruchnahme wird aufgrund der finanziellen Situation des verbundenen Unternehmens nicht gerechnet. IV. Sonstige Angaben 1. Geschäftsführer Herr Erich Wolf, Kaufmann. 2. Anteilsbesitz
* Es besteht mit den Beteiligungsunternehmen jeweils ein Ergebnisabführungsvertrag München, den 9. Mai 2012 MEDENTGROUP GmbH ................................................... Erich Wolf Geschäftsführer
Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 09.08.2012 |
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