UK SYSTEMS Limited & Co. KGLiquidiert

Stammdaten

Register
Amtsgericht Köln HRA 24033
Eingetragen
19.7.2006

Historie

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Gesellschafter

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Konzern- und Jahresabschlüsse

UK SYSTEMS Limited & Co. KG

Radevormwald

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 15.05.2006 bis zum 31.12.2006

Bilanz

Aktiva

31.12.2006
EUR
A. Anlagevermögen 8.172,00
I. Sachanlagen 8.172,00
B. Umlaufvermögen 15.798,56
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 6.640,13
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 9.158,43
Bilanzsumme, Summe Aktiva 23.970,56

Passiva

31.12.2006
EUR
A. Eigenkapital 500,00
I. Kapitalanteile 500,00
1. Kapitalanteile der Kommanditisten 500,00
B. Rückstellungen 2.200,00
C. Verbindlichkeiten 21.270,56
davon mit Restlaufzeit bis 1 Jahr 21.270,56
Bilanzsumme, Summe Passiva 23.970,56

Anhang  2006


A. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

B. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

  I. Bilanzierungsmethoden
 II. Bewertungsmethoden

C. Angaben zu Bilanzposten


  I. Verbindlichkeitenspiegel
 II. Forderungen und Verbindlichkeiten i. S. d. § 42, III GmbHG
III. Haftungsverhältnisse

D. Sonstige Angaben

  I. Anteilsbesitz
 II. Angaben zur Komplementär-Gesellschaft
III. Geschäftsführungsorgane


A. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss


Der Jahresabschluss der UK Systems Ltd. & Co KG  wurde auf der Grundlage der neuen Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuchs aufgestellt.
Angaben, die wahlweise in der Bilanz gemacht werden können, sind insgesamt im Anhang aufgeführt.
Soweit Wahlrechte für Angaben in der Bilanz oder im Anhang ausgeübt werden können, wurde der Vermerk in der Bilanz gewählt.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gewählt.


1) Die Gliederung der Bilanz entspricht den Bestimmungen des § 266. Die Bilanz ist in Kontoform aufgestellt.


2) In der Bilanz ist zu jedem Posten der entsprechende Wert des vorhergehenden Geschäftsjahres angegeben.


3) Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen, Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten verrechnet.


4) Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten sind in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend gegliedert.


5) Dem Anlagevermögen sind nur Gegenstände zugeordnet, die dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen geeignet und bestimmt sind.


6) Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern sind in der Bilanz nicht gesondert ausgewiesen. Der Ausweis erfolgte in der Bilanz unter den Posten "sonstige Vermögensgegenstände" bzw. "sonstige Verbindlichkeiten".


7) Die auf den Jahresabschluss angewendeten Darstellungsgrundsätze sind beibehalten worden.


8) Zusätzliche Angaben wegen der Nichtvergleichbarkeit einzelner Positionen des Jahresabschlusses mit denen des Vorjahres sind nicht notwendig. Der Jahresabschluss vermittelt ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage.


B. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden


I. Bilanzierungsmethoden
 

1. Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.

2) Die Bilanzierungsverbote nach § 248 Abs. 1 und § 248 Abs. 2 HGB wurden beachtet.
 

3. Rückstellungen sind nur im Rahmen des § 249 Abs. 1 HGB gebildet. Die Auflösung der Rückstellungen erfolgte nach bestimmungsgemäßem Verbrauch.

4) Rechnungsabgrenzungsposten wurden nur im Rahmen der Bestimmungen des
§ 250 HGB gebildet.


5) Soweit Haftungsverhältnisse i. S. d. § 251 HGB bestehen, sind diese gemäß § 268 Abs. 7 HGB im Anhang angegeben.


II. Bewertungsmethoden


1) Die angewandten Bewertungsmethoden orientieren sich grundsätzlich an den steuerrechtlichen Bestimmungen; handelsrechtliche Bestimmungen standen dem nicht entgegen.


2) Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorhergehenden Geschäftsjahres überein.


3) Bei der Bewertung wird von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit ausgegangen. Dem stehen weder tatsächliche noch rechtliche Gründe entgegen.


4) Die Vermögensgegenstände und Schulden sind einzeln bewertet worden. Es ist vorsichtig bewertet worden. Namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt, selbst wenn diese erst zwischen Abschlussstichtag und dem Tag der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind.


5) Gewinne wurden nur berücksichtigt, soweit diese am Abschlussstichtag realisiert waren. Aufwendungen und Erträge sind unabhängig von den Zeitpunkten der entsprechenden Zahlungen im Jahresabschluss erfasst.
 

6. Die Vermögensgegenstände des Anlagevermögens sind zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten vermindert um planmäßige Abschreibungen angesetzt. Bei der Bemessung der planmäßigen Abschreibungen wurde von der voraussichtlichen Nutzungsdauer unter Berücksichtigung der betrieblichen Nutzungsverhältnisse ausgegangen. Es wurde ausschließlich von der degressiven Abschreibungsmethode mit Sätzen zwischen 20 % und 30 % Gebrauch gemacht. Vermögensgegenstände im Einzelwert unter € 410,00 werden im Zugangsjahr nach § 6 Abs. 2 EStG sofort in voller Höhe abgeschrieben und gleichzeitig im Anlagenspiegel als Abgang behandelt.


7) Der Warenbestand , sowie und unfertige Leistungen wurden grundsätzlich mit den Anschaffungskosten oder Herstellungskosten bzw. mit ihrem niedrigeren Wiederbeschaffungspreis bewertet. Fremdkapitalzinsen wurden bei der Ermittlung der Herstellungskosten nicht berücksichtigt.


7) Die Leistungsforderungen sind grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt. Erforderliche Einzelwertberichtigungen wurden durchgeführt. Das allgemeine Kreditrisiko wurde nicht durch eine  Pauschalwertberichtigung berücksichtigt.


8) Das gezeichnete Kapital ist zum Nennbetrag angesetzt.


 9) Die sonstigen Rückstellungen wurden nach üblicher kaufmännischer Schätzung ermittelt.


10) Die Verbindlichkeiten sind mit dem Rückzahlungsbetrag angesetzt.


11) Die auf den Jahresabschluss angewandten Bewertungsmethoden sind beibehalten worden.

C. Angaben zu Bilanzposten


I. Verbindlichkeitenspiegel


 Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren bestanden am Bilanzstichtag nicht.  Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sind durch die branchenüblichen Eigentumsvorbehalte gesichert.


II. Forderungen und Verbindlichkeiten i. S. d. § 42, III GmbHG


1) Die Gesellschaft hatte gegenüber dem Kommanditisten Darlehensforderung in Höhe von 5.930,55 €.
 

2. Ein gesonderter Bilanzausweis dieser Posten erfolgte nicht. Sie sind in den "sonstigen Vermögensgegenständen" bzw. "sonstigen Verbindlichkeiten" enthalten.


3) Die Verzinsung erfolgt  nicht.


III. Haftungsverhältnisse
 
 Haftungsverhältnisse i. S. d. § 251 HGB bestanden am Bilanzstichtag nicht.


D. Sonstige Angaben


I. Anteilsbesitz


 Die Gesellschaft hält keine  Beteiligungen.


II. Angaben zur Komplementärgesellschaft


 Persönlich haftender Gesellschafter der Gesellschaft ist die UK Component Systems Ltd. mit Sitz in Birmingham GB. Das gezeichnete Kapital der Gesellschaft beträgt 50 GB Pfund.


III. Geschäftsführungsorgane


 Im Berichtsjahr waren keine weiteren Organe bestellt. Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Zur Geschäftsführung ist ausschließlich die UK Component System Ltd. berechitgt.

Unterzeichnung gemäß § 245 HGB

Die inhaltliche Richtigkeit und Vollständigkeit des Jahresabschlusses in dieser Fassung wird hiermit versichert.


Radevormwald, 14. Oktober 2009

Eva Bisterfeld
UK Component Ltd.
  

Angabe der Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern

Der Betrag der Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern beträgt 5.930,55 EUR.

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