Guard
Control GmbH & Co. KG
Mannheim
Jahresabschluss zum 31.12.2006
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2006
EUR |
31.12.2005
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
29.964,00 |
24.118,00 |
| I.
Sachanlagen |
29.964,00 |
24.118,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
256.980,78 |
319.315,31 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
254.152,55 |
266.739,81 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
2.828,23 |
52.575,50 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
3.882,21 |
3.910,05 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
290.826,99 |
347.343,36 |
Passiva
|
|
31.12.2006
EUR |
31.12.2005
EUR |
| A.
Eigenkapital |
5.000,00 |
5.000,00 |
| I.
Kapitalanteile |
5.000,00 |
5.000,00 |
| 1.
Kapitalanteile der Kommanditisten |
5.000,00 |
5.000,00 |
| B.
Rückstellungen |
29.737,00 |
31.186,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
256.089,99 |
311.157,36 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
290.826,99 |
347.343,36 |
Anhang
Anhang für das Geschäftsjahr 2006
Da nicht wenigstens 1 natürliche Person ein
persönlich haftender Gesellschafter ist, handelt es
sich um eine (kleine) Handelsgesellschaft im Sinne des
§ 264 a in Verbindung mit § 267 (1) HGB. Die
ergänzenden Vorschriften für
Kapitalgesellschaften (§§ 264 bis 330 HGB) des
Dritten Buches des HGB - Handelsbücher - sind somit
anzuwenden.
A.
Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss der Guard Control GmbH & Co.
KG mit Sitz in 68307 Mannheim vermittelt unter Beachtung
der Grundsätze ordnungsmäßiger
Buchführung ein den tatsächlichen
Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-,
Finanz- und Ertragslage. Es sind keine Umstände
erkennbar, die dazu führen, dass der Jahresabschluss
ein den tatsächlichen Verhältnissen
entsprechendes Bild nicht vermittelt (§ 264 Abs. 2
HGB).
Die Form der Darstellung, insbesondere der Gliederung
der Bilanz, entspricht der gesetzlichen Regelung des §
266 HGB. Die Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung
wurde nach dem Gesamtkostenverfahren (§ 275 Abs. 2
HGB) gewählt. Ergänzend hierzu wurden die
besonderen Bestimmungen des § 264 c HGB angewandt.
Angaben zu Vorjahreswerten sind in der Bilanz und in
der Gewinn- und Verlustrechnung gemacht worden.
B.
Angaben zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
(§ 284 (2) Nr. 1 HGB)
Die angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
orientieren sich an den handelsrechtlichen Bestimmungen.
Ergänzend hierzu waren die Regelungen des
Gesellschaftsvertrags zu beachten.
Über die angewandten Bewertungsmethoden berichte
ich wie folgt:
Immaterielle Vermögensgegenstände und
Sachanlagen werden zu den Anschaffungs- und
Herstellungskosten abzüglich Abschreibungen angesetzt.
Die planmäßigen Abschreibungen werden in
Abstimmung mit den steuerrechtlich zugelassenen
Zeiträumen linear oder degressiv vorgenommen. Bei
beweglichen Anlagegütern erfolgt der Übergang von
der degressiven zur linearen Abschreibung, sobald dies zu
höheren Jahresabschreibungen führt. Bewegliche
Gegenstände des Anlagevermögens bis zu einem Wert
von € 410,00 (Geringwertige Wirtschaftsgüter i.
S. des § 6 Abs. 2 EStG) werden im Zugangsjahr voll
abgeschrieben. Gleichzeitig wird der Abgang unterstellt.
Finanzanlagen werden mit den Anschaffungskosten
angesetzt.
Die
Forderungen und Sonstigen
Vermögensgegenstände wurden mit dem Nennwert
bzw. dem niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt. Drohende
Ausfallrisiken werden durch Einzelwertberichtigungen
berücksichtigt.
Der
Kassenbestand und die Guthaben bei Kreditinstituten
sind € - Guthaben und durch Kassenaufzeichnungen bzw.
Jahreskontoauszüge zum 31.12. belegt. Der Ansatz
erfolgte mit dem Nominalwert.
Rechnungsabgrenzungen mussten gebildet werden.
Das
Eigenkapital umfasst feste Kapitalanteile.
Die
Rückstellungen sind in Höhe des Betrages
angesetzt, der nach vernünftiger kaufmännischer
Beurteilung notwendig ist.
Die
Verbindlichkeiten sind mit den
Rückzahlungsbeträgen bilanziert.
C.
Angaben zur Bilanz
(§ 265 HGB, § 268 HGB)
Im Anhang anzugebende Angaben i. S. des § 265
HGB lagen nicht vor.
Die Bilanzierung des Eigenkapitals (§ 266 Abs. 3
HGB) erfolgte nach Zuschreibung des Jahresergebnisses auf
die Kapitalanteile der Gesellschafter gem. den §§
120 Abs. 2 und 167 Abs. 2 HGB, welche neben der generellen
Vorschrift des § 266 HGB und der spezialgesetzlichen
Vorschrift für Kapitalgesellschaften & Co. (§
264 c Abs. 2 HGB) gelten.
In Anwendung des § 274 a Satz 1 Nr. 1 war kein
Anlagegitter zu erstellen.
Die Rechnungsabgrenzungsposten auf der Aktivseite
beinhalten keine Disagiobeträge für aufgenommene
Darlehen (§ 268 Abs. 6 HGB).
Haftungsverhältnisse i. S. des § 251 HGB/
§ 268 Abs. 7 HGB lagen keine vor.
In den Forderungen sind Forderungen gegenüber
Gesellschaftern in Höhe von € 154.485,82
enthalten.-
In den Verbindlichkeiten sind Verbindlichkeiten
gegenüber der Komplementärin der Guard Control
Verwaltungs GmbH über € 5.419,87 enthalten
(§ 264 c Abs. 1 HGB).
D.
Sonstige Angaben
Geschäftsführer im Wirtschaftsjahr 2006
war (§ 285 Satz 1 Nr. 10 HGB):
Guard Control Verwaltungs GmbH, diese vertreten durch
deren Geschäftsführer Andreas Koulis.
Persönlich haftende Gesellschafterin ist die
Guard Control Verwaltungs GmbH mit Sitz in Mannheim. Deren
Stammkapital beträgt € 25.000,00 (§ 285 Satz
1 Nr. 15 HGB).
Mannheim, den
30.06.2007…………….
Guard Control Verwaltungs GmbH
als persönlich haftende Gesellschafterin
der Guard Control GmbH & Co. KG
Andreas Koulis - Geschäftsführer -
Aufgliederung von aus Gründen der Klarheit in Bilanz
und GuV zusammengefassten Posten
1.1.2006 -
31.12.2006
Der Betrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit
bis zu einem Jahr beträgt 222.168,21 EUR.
1.1.2005 -
31.12.2005
Der Betrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit
bis zu einem Jahr beträgt 287.946,86 EUR.
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