Stammdaten

Register
Amtsgericht Köln HRB 56302
Vorher
Rheinische NETZGesellschaft mbH
Eingetragen
24.10.2005
Branche
Bau von Versorgungseinrichtungen für Elektrizität und TelekommunikationBetrieb von Verkehrswegen für SchienenfahrzeugeTätigkeiten von Strom- und Erdgasmaklerinnen und -maklern
Gegenstand
Die Planung, der Bau, der Betrieb, die Instandhaltung sowie die Pachtung leitungsgebundener Infrastruktur für Energie, insbesondere Strom, Gas, Wasserstoff und Wärme sowie Wasser in der rheinischen Region. Weiterhin sind der Messtellenbetrieb, technische Netzdienstleistungen, Betriebsführungen sowie sonstige Dienstleistungen bezüglich leitungsgebundener Infrastruktur für Energie, Wärme und Wasser, Telekommunikation und öffentlicher Straßenbeleuchtung vom Gegenstand des Unternehmens umfasst.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Marc Liebezeit
seit 12.2.2025
Prokura
Jan Mark Dr. Meese
seit 12.2.2025
Prokura
Jan Patrick Linossier
seit 22.8.2024
Geschäftsführer
Judith Schramm
seit 29.11.2023
Prokura
Frank Thelen
seit 13.4.2010
Prokura
Karsten Thielmann
seit 13.1.2009
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

0.00% identifiziert5.90% ungelöst

Ungelöste Beteiligungen (1)

NameAnteil
5.90%

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

RheinEnergie AG
Germany
10.000.000 €
100.00%

Beteiligungen

NameAnteil
No data available

Bilanzkonten

Gewinn- und Verlustrechnung

Posten

Konzern- und Jahresabschlüsse

Rheinische NETZGesellschaft mbH

Köln

Jahres- und Tätigkeitsabschluss nach EnWG zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

Lagebericht 2023

1. Grundlagen der Geschäftstätigkeit

1.1. Geschäftsmodell

Die Rheinische NETZGesellschaft mbH (RNG) wurde zum 1. Oktober 2005 gegründet und betreibt im Sinne der §§ 11 ff des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) mittels eines Pachtmodells die Elektrizitäts- und/oder Gasnetze der folgenden Netzeigentümer:

AggerEnergie GmbH (AE)

BELKAW GmbH (BELKAW)

evd energieversorgung dormagen GmbH (evd)

Energieversorgung Leverkusen GmbH & Co. KG (EVL)

ENNI Energie & Umwelt Niederrhein GmbH (ENNI)

Erdgasversorgung Oberleichlingen GmbH (EVO)

GVG Rhein-Erft GmbH (GVG)

Lohmar Netzeigentumsgesellschaft mbH (LoNEG)

RheinEnergie AG (RE)

Stadtwerke Dinslaken GmbH (SWD)

Stadtwerke Leichlingen GmbH (SWL)

Stromnetz Bornheim GmbH & Co. KG (SNB)

Des Weiteren ist die RNG Eigentümerin der Netzleitungen der Hochspannungsebene (110 kV-Freileitungen und -Erdkabel) sowie der Rohrleitungen des Gashochdrucknetzes in Köln und Bergisch-Gladbach und betreibt diese.

In den dargestellten Gas- und Stromversorgungsnetzen ist die RNG für den sicheren, zuverlässigen und leistungsfähigen Betrieb der Versorgungsnetze sowie einen diskriminierungsfreien Netzzugang sowie den grundzuständigen Messstellenbetrieb verantwortlich.

Im Rahmen des Assetmanagements stellt die RNG durch langfristige Netzstrukturplanungen und Betriebsmittelstrategien sowie einer daraus abgeleiteten Maßnahmenplanung eine langfristige leistungs- und zukunftsfähige Infrastruktur sicher. Der gesamte Assetmanagementprozess für alle Sparten der RNG wird durchgängig auf Basis der Industrienorm ISO 55001 zur Bewirtschaftung technischer Anlagegüter durchgeführt. Dadurch ist gewährleistet, dass die Bewirtschaftung der Netze standardisiert, transparent und effizient erfolgt, um so die Zielvorgaben des Gesellschafters, der Verpächter und gleichzeitig die Unternehmensstrategie konsequent und nachvollziehbar umzusetzen.

Weiterhin unterstützt die RNG die Netzeigentümer bei den Konzessionsvergabeverfahren, um die Bestandskonzessionen wieder- und neue Konzessionen hinzuzugewinnen.

Für die Querschnittsfunktionen sowie die Mess- und Abrechnungsdienstleistungen bestehen Dienstleistungsverträge mit der RE. Der Netzservice wird von den Netzeigentümern bzw. dem Dienstleister Westnetz übernommen.

1.2. Ziele und Strategien

Die Verteilnetze und deren Betrieb unterliegen den Anforderungen der Anreizregulierung, wobei ein steter Zuwachs an Aufgaben und Verantwortung die Komplexität erhöht. Insbesondere die Ausgestaltung von Energie-, Wärme- und Verkehrswende wird zu einem enormen Bedarf an Digitalisierung und Netzausbau in den Stromnetzen führen. Der demografische Wandel wird dabei zusätzlich den Fachkräftemangel verstärken. Die Ziele der RNG leiten sich in diesem Umfeld aus der Unternehmensstrategie sowie aus Zielvorgaben der Netzeigentümer ab.

Übergeordnetes Ziel der RNG ist, mit ihren Netzen die Klimawende zu ermöglichen. Wärmepumpen, Elektroautos, Speicher und EE-Anlagen sollen schnell und unkompliziert angeschlossen werden sowie möglichst einschränkungsfrei Strom einspeisen und verbrauchen können. Bei der Zukunftsperspektive der Gasnetze sind derzeit zahlreiche Rahmenbedingungen unklar. Durch klimaneutrale Gase wie beispielsweise grünen Wasserstoff ist eine klimaneutrale Versorgung von Kunden über das Gasnetz denkbar und sollte nicht pauschal ausgeschlossen werden.

Zur Erreichung des übergeordneten Ziels ist ein erheblicher Investitionsbedarf notwendig. Das Stromnetz muss im Rahmen der Energiewende um- und ausgebaut werden, um die steigenden Leistungs- und Energiebedarfe bewältigen zu können. RNG rechnet mit einem zwei- bis dreifachen Leistungsbedarf im Netz bis 2045. Das Gasnetz ist weitgehend H2-ready und kann klimaneutrale Gas transportieren.

Nur mit Digitalisierung im Netz ist eine Klimawende möglich: Ein intelligentes Verteilernetz und ein schneller, digitaler Netzanschlussprozess - beides ist notwendig, um die zunehmende Komplexität zu beherrschen.

Der Klimaschutz ist ein wesentliches Ziel der RNG. Die RNG kommt so ihrer gesellschaftlichen und unternehmerischen Verantwortung bei der Bewirtschaftung der Versorgungsinfrastruktur nach. Es werden z. B. zukünftig in der Hochspannung nur noch SF6-freie gasisolierte Anlagen beschafft, es wurde das Pilotprojekt H2-Mix zur Erprobung von 20 % Wasserstoff im Gasnetz 2023 erfolgreich abgeschlossen und die Verlustenergie für die Elektrizitätsverteilernetze der RNG zukünftig CO2 -neutral beschafft. Zudem hat die RNG im Jahr 2023 bereits die Vorbereitung der Umsetzung der EU-Methanverordnung abgeschlossen.

Als Reaktion auf steigende Anforderungen und ein komplexer werdendes Umfeld haben die RNG und die RheinEnergie AG als Ergebnis des Projektes NETFOX zum 1. September 2023 eine neue Aufbau- und Ablauforganisation im Marktbereich Netz gestartet. Mit dem Ziel der Erhöhung der Leistungsfähigkeit, der Effizienz und der Ergebnisverbesserung wurde eine Organisation entlang von End-to-end Prozessen definiert und umgesetzt. Diese Organisation legt vorbehaltlich der Zustimmung der beteiligten Gremien den Grundstein für die Umsetzung der angestrebten großen Netzgesellschaft durch die Übernahme des Personals sowie der Strom- und Gas-Assets von der RheinEnergie zum 1. Januar 2025.

1.3. Finanzielle und nichtfinanzielle Leistungsindikatoren

Die Steuerung des Unternehmens erfolgt durch finanzielle und nichtfinanzielle Leistungsindikatoren, welche ausgewählte technische und betriebliche Entwicklungen verdichtet abbilden. Im Rahmen von monats- bzw. quartalsweise erstellten Berichten werden die Ist-Entwicklungen und Planabweichungen bewertet sowie Handlungsbedarfe abgeleitet.

Neben dem Unternehmensergebnis nach Steuern und der Bereichserfolgsrechnung als übergreifende Erfolgsgrößen, sind u.a. regulatorische Erlösobergrenzen, abgeleitete Kostenziele und Budgets, Entwicklung der Regulierungskonten und die Verlustenergiebeschaffung als finanzielle Leistungsindikatoren definiert worden.

Die nichtfinanziellen bzw. technischen Indikatoren beziehen sich auf die Kennzahlen zu Nichtverfügbarkeit bzw. Schadensraten der Netze, die Baustellenqualität, Kundenzufriedenheit und Arbeitssicherheit.

Im Rahmen der Neuorganisation zum 1. September 2023 wurde ein neues Steuerungsmodell eingeführt. Abgeleitet aus der Unternehmensstrategie werden in einem definierten Prozess die Jahres- und Quartalsziele für die Abteilungen erarbeitet. Ergänzend wurden Kennzahlen definiert, die eine Leistungsmessung anhand langfristiger Parameter ermöglichen.

2. Wirtschaftsbericht

2.1. Gesamtwirtschaftliche und branchenbezogene Rahmenbedingungen

Das preisbereinigte Bruttoinlandsprodukt (BIP) war im Jahr 2023 nach ersten Berechnungen des Statistischen Bundesamtes (Destatis) um 0,3 % niedriger als im Vorjahr. Kalenderbereinigt betrug der Rückgang der Wirtschaftsleistung 0,1 %.

Aufgrund erheblicher Energieeinsparungen durch die Endabnehmer infolge der gestiegenen Energiepreise wurde das Geschäftsjahr 2023 durch einen signifikanten Rückgang der Strom- (-7,7 %) und Gasmengen (-15,5 %) gegenüber den geplanten Werten beeinträchtigt.

Die Anreizregulierungsverordnung (ARegV) sieht jedoch für Netzbetreiber mit dem Regulierungskonto gem. § 5 ARegV einen Mechanismus vor, der es ermöglicht, mengenbedingt nicht realisierte oder zusätzliche Erlöse in Folgeperioden zu verrechnen.

Im regulatorischen Bereich ist das Jahr 2023 geprägt von den Kostenprüfungen und Datenerhebungen zur Festlegung der Erlösobergrenzen der 4. Regulierungsperiode. In der Sparte Gas wurde die im Jahr 2021 begonnene Prüfung durch das Anhörungsverfahren abgeschlossen. Für die Sparte Strom erfolgte ein Anhörungsgespräch mit der Beschlusskammer 8 und das Ausgangsniveau wurde mitgeteilt.

In der branchenweiten Kritik steht bei den Festlegungen und Prüfergebnissen, insbesondere vor dem Hintergrund der Energiewende und des daraus resultierenden Netzausbaus, die Verzinsung des eingesetzten Kapitals. Auch die RNG hat gegen den Beschluss der BNetzA vom 12. Oktober 2021 zur Festlegung der Eigenkapitalzinssätze für die 4. Regulierungsperiode Strom/Gas beim zuständigen Oberlandesgericht Beschwerde eingelegt.

Die Bundesnetzagentur legt im Rahmen der Erlösobergrenzfestlegung neben dem Ausgangsniveau auch den unternehmensindividuellen Effizienzwert und den generellen sektoralen Produktivitätsfortschritt fest. Für beide Sparten ist die Datenerhebung abgeschlossen. Für den Effizienzvergleich der Sparte Strom wurde die Methodenfestlegung der BNetzA mit der Branche konsultiert, sodass im nächsten Schritt die Festlegung der BNetzA erfolgen wird.

Die vom BMWK am 23. Juni 2022 gemäß „Notfallplan Gas“ ausgerufene Alarmstufe hat weiterhin Bestand. Aufgrund der durch Industrie und privaten Konsum erfolgreichen Einsparungen im Bereich Erdgas und der zuletzt milden Winter konnte der Erdgasabsatz erfolgreich auf einem niedrigeren Niveau gehalten werden.

Russland hat bekanntermaßen Ende August 2022 seine Erdgasexporte nach Deutschland über die Nord Stream 1 Pipeline vollständig eingestellt. Seitdem setzt Deutschland auch auf Importe von Flüssiggas und hat hierzu in sehr kurzer Zeit entsprechende Hubs und daran anschließende Transportleitungen zum Bau freigegeben. Die ersten beiden Leitungen und Hubs wurden bereits fertiggestellt und seit Ende 2023 können die Leitungen WAL I und WAL II jährlich 100 Mrd. kWh Gas transportieren. Diese Menge entspricht rund 20 Prozent der bisherigen Erdgasimporte aus Russland. Beide Leitungen sind zudem in der Lage, künftig auch Wasserstoff durchzuleiten. Mengenmäßig stellen seit dem Wegfall des russischen Gases die Importe aus Norwegen, den Niederlanden und Belgien den größten Anteil dar. Norwegen ist aktuell (Stand: 21. Dezember 2023) die wichtigste Erdgasbezugsquelle für Deutschland.

Aufgrund der oben genannten Einsparungen und neuen Bezugsquellen konnten die Gasspeicher während der Schwachlastperiode im Sommer offensiver befüllt werden und einen entsprechenden Anteil zur System- und Versorgungssicherheit im Winter leisten. Weiterhin setzt sich die RNG intensiv mit möglichen Auswirkungen auseinander. Die Lage wurde engmaschig verfolgt und die bestehenden Prozesse der Krisenvorsorge Gas nach § 16 EnWG aktualisiert und geprobt. Diese Prozesse dienen zur Aufrechterhaltung der Netzstabilität und einer vorrangigen Versorgung von geschützten Kunden gem. § 53a EnWG, indem die sogenannten „nicht geschützten Kunden“ zur Leistungsreduktion bzw. Abschaltung aufgefordert werden. So wird insbesondere die Wärmeversorgung von Haushaltskunden sichergestellt. Auch mit verschiedenen Stakeholdern (Netzkunden, Kommunen, Landkreise usw.) befindet sich die RNG weiterhin in einem regelmäßigen Austausch.

Ebenso setzte sich die RNG auch intensiv mit den Auswirkungen einer Gasmangellage auf die Stromnetze auseinander. Neben möglicherweise kurzfristigen Höherbelastungen durch Substitution wird die Reduktion von Gasanwendungen mittel- und langfristig erhebliche Auswirkungen auf das Stromnetz haben.

Im Rahmen der bundesweiten Marktraumumstellung werden seit 2020 im Netz der RNG-Gasgeräte, die bisher auf L-Gas eingestellt waren (ca. 500.000 Geräte), bis 2030 auf H-Gas umgestellt. Im Jahr 2023 wurden rund 1.011 Leitungskilometer im Kölner Gebiet mit H-Gas geflutet. Somit sind circa 47.000 von insgesamt 195.600 Abnahmestellen in Köln mit H-Gas versorgt. Über den gesamten Projektzeitraum konnte im Sommer die Marke der 100.000 Geräteanpassungen überschritten werden.

Die RNG ist als grundzuständiger Messstellenbetreiber (gMSB) für den Rollout moderner Messeinrichtungen verantwortlich. Die Gesamtzahl der verbauten modernen Messeinrichtungen ist im Jahr 2023 auf ca. 663.500 Stück gestiegen. Somit ist die Hälfte aller Messlokationen der Sparte Strom mit einer modernen Messeinrichtung ausgestattet. Die Ausbringungsmenge der intelligenten Messsysteme lag im Jahr 2023 bei rund 12.500 Geräten und damit deutlich über der Ausbringungsmenge des Jahres 2022 (ca. 4.500 Geräte). Kumuliert sind insgesamt rund 22.100 intelligente Messsysteme im Netz der RNG verbaut.

2.2. Geschäftsverlauf

In den Stromnetzen wurden im Berichtsjahr 7.405 GWh Strom (Vorjahr: 7.750 GWh) und in den Gasnetzen 11.822 GWh Erdgas (Vorjahr: 12.718 GWh) durchgeleitet.

Bezogen auf die Planung sinkt die Strommenge um -617 GWh bzw. -7,7 %. Der Rückgang ist sowohl im SLP-Kundensegment in Höhe von -322 GWh bzw. -8,4 % als auch im RLM-Kundensegment in Höhe von -295 GWh bzw. -7 % zu verzeichnen.

Der Rückgang der Gasmenge um -2.171 GWh bzw. -15,5 % gegenüber Plan spiegelt sich in allen Kundensegmenten wider. Im Bereich der RLM-Kunden inklusive der Heizwerke sinkt die Abnahmemenge um -606 GWh bzw. -15,1 %. Bei den SLP-Kunden beträgt der Rückgang -1.565 GWh bzw. -15,7 %.

Ursächlich für die Mengenentwicklung sind im wesentlichen Energieeinsparungen der Endabnehmer infolge der gestiegenen Energiepreise. Zudem wirken insbesondere in den Gasnetzen die überdurchschnittlich hohen Temperaturen des Jahres 2023, messbar durch eine Gradtagszahl, die um -384,5 °C bzw. -9,9 % unterhalb eines Normjahres liegt, mit der Folge eines entsprechend geringeren Heizbedarfs.

Die Rheinische NETZGesellschaft mbH konnte im Jahr 2023 die Investitionen in die Strom- und Gasnetze gegenüber dem Niveau von 2022 um 84 % von 12,5 Mio. € auf 23 Mio. € steigern. Besonderer Fokus lag dabei auf dem Ausbau der 110-kV-Infrastruktur als Backbone der Stromnetze.

2.3. Vermögens-, Finanz- und Ertragslage

Die Bilanzsumme der RNG erhöhte sich von 255,1 Mio. € auf 300,7 Mio. €. Das Anlagevermögen hat sich bedingt durch durchzuführende Investitionen in das 110 kV-Netz und das Gashochdrucknetz mit 21,1 Mio. € erhöht. Die darin enthaltenden geleisteten Anzahlungen und Anlagen im Bau sind um 13,6 Mio. € angestiegen. Die RNG verfügt über Eigentum am 110 kV-Netz und am Gashochdrucknetz. Das übrige Netz ist von den jeweiligen Eigentümern gepachtet, die auch die wesentlichen Investitionen in die Netze tätigen. Die weitere Erhöhung auf der Aktivseite resultiert im Wesentlichen aus dem Anstieg des Umlaufvermögens mit 24,5 Mio. €. Hierfür sind die Forderungen aus Lieferung und Leistung und die Forderungen gegen verbundene Unternehmen ursächlich.

Aufgrund der Erhöhung der Bilanzsumme bei gleichzeitigem Anstieg des Eigenkapitals liegt die Eigenkapitalquote bei 28,4 % (Vorjahr: 28,7 %).

Die Liquidität der RNG ist durch die Einbindung in das Cash-Management der Stadtwerke Köln GmbH jederzeit gewährleistet.

Die Umsatzerlöse belaufen sich auf 1.075,4 Mio. € (Vorjahr: 958,7 Mio. €) und setzen sich wie folgt zusammen:

Die Erlöse der Stromsparte belaufen sich auf 760,3 Mio. € (Vorjahr: 675,7 Mio. €). Neben den Netzentgelten umfassen die Erlöse auch durchlaufende Posten wie die EEG, KWKG-Umlage, Konzessionsabgabe und sonstige netzbezogene Umlagen. Die Erlöse der Gassparte betragen 301,3 Mio. € (Vorjahr: 272,4 Mio. €). Sie setzen sich aus Netzentgelten, Konzessionsabgabe und Marktraumumlage zusammen. Weitere Bestandteile der Erlöse sind der intelligente Messstellenbetrieb in Höhe von 12,6 Mio. € (Vorjahr: 10,2 Mio. €). Gemäß Wirtschaftsplan waren für 2023 Umsatzerlöse in Höhe von 1.086,2 Mio. € geplant. Damit liegen die im Geschäftsjahr 2023 erzielten Umsatzerlöse 10,8 Mio. € unter dem Planwert. Ursächlich für diese Abweichung ist im Wesentlichen der Mengenrückgang in beiden Sparten.

Die Berechnung der Differenzbeträge für das Regulierungskonto führt in der Sparte Strom zu Mindererlösen. Die hieraus resultierenden positiven Auflösungsbeträge für die Jahre 2026 bis 2028 sind indessen nicht bilanzierungsfähig und führten somit nicht zu einer Vermögensstärkung. In der Sparte Gas weist der Differenzbetrag für das Regulierungskonto im Wesentlichen mengengetriebene Mindererlöse aus. Unter Berücksichtigung der hieraus resultierenden Auflösungsbeträge sowie der Auflösungsbeträge aus vorherigen Perioden hat sich der Rückstellungsbedarf für das Regulierungskonto Gas deutlich reduziert, eine entsprechende Inanspruchnahme ist erfolgt.

Der Materialaufwand, der Personalaufwand und der sonstige betriebliche Aufwand umfassen insgesamt 1.160,3 Mio. € (Vorjahr: 1.007,9 Mio. €) und liegen mit 68,6 Mio. € über dem Planwert in Höhe von 1.091,7 Mio. €. Dies ist im Wesentlichen auf den Anstieg der Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe zurückzuführen. Der Personalaufwand ist von 16,3 Mio. € auf 14,5 Mio. € zurückgegangen. Der Rückgang im Personalaufwand ist im Wesentlichen durch die Personalrückstellungen begründet. Der Zugang im sonstigen betrieblichen Aufwand ist u.a. auf die Wertberichtigung der Forderungen zurückzuführen.

Für Konzessionsabgaben wurden 73,6 Mio. € (Vorjahr: 79,1 Mio. €) aufgewandt. Den Aufwendungen aus KWKG, EEG, Biogasumlage, Marktraumumstellung und der Konzessionsabgabe stehen entsprechende Umsatzerlöse gegenüber. Auf Pachtzins und Entgelte für bezogene Dienstleistungen entfallen 384,8 Mio. € (Vorjahr: 364,6 Mio. €). Die Erhöhung gegenüber dem Planwert von 363,8 Mio. € beträgt 21,0 Mio. € und resultiert im Wesentlichen aus dem Zugang der Aufwendungen für die Betriebsführung der Netze.

Das Ergebnis nach Steuern beträgt -73,0 Mio. € (Vorjahr -29,8 Mio. €), das aufgrund des Ergebnisabführungsvertrages durch die Gesellschafterin RE ausgeglichen wird. Geplant war ein Unternehmensergebnis in Höhe von -7,8 Mio. €.

2.4. Mitarbeiter

Zum 31. Dezember 2023 hat die RNG einen Mitarbeiterstand von 151 Personen (Vorjahr: 130), davon 112 Männer (Vorjahr: 97) und 39 Frauen (Vorjahr: 33).

3. Tätigkeitsbereiche im Sinne von § 6b Abs. 3 EnWG

Bei der RNG sind folgende Tätigkeitsbereiche im Sinne von § 6b Abs. 3 S.1 Nr. 1 - 6 EnWG zu unterscheiden:

Elektrizitätsverteilung

Unter der Elektrizitätsverteilung werden die im Zusammenhang mit der Netzbetreiberfunktion im engeren Sinne für alle neun Stromnetzgebiete der RNG stehenden Geschäftsvorfälle zusammengefasst.

Gasverteilung

Unter der Gasverteilung werden die im Zusammenhang mit der Netzbetreiberfunktion im engeren Sinne für alle acht Gasnetzgebiete der RNG stehenden Geschäftsvorfälle zusammengefasst.

Messstellenbetrieb

Unter dem Messstellenbetrieb werden die im Zusammenhang mit der Netzbetreiberfunktion als grundzuständigem Messstellenbetreiber stehenden Geschäftsvorfälle zusammengefasst.

4. Öffentliche Zwecksetzung und -erreichung (Berichterstattung gemäß § 108 Absatz 3 Nr. 2 GO NRW)

Die Gesellschaft erfüllt mit der Umsetzung der Unbundlingvorgaben des EnWG die öffentliche Zwecksetzung nach § 108 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. § 107 Abs. 1, Abs. 3 GO NRW.

5. Chancen- und Risikobericht

Die Gesellschaft ist in das Berichtswesen zum Risikomanagement der RE eingebunden. Die Risiken der zukünftigen Entwicklung der RNG werden entsprechend dem Gesetz zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich (KonTraG) systematisch identifiziert, bewertet und dokumentiert. Die Risiken werden hinsichtlich ihrer Eintrittswahrscheinlichkeit und des Risikopotenzials beurteilt. Es werden geeignete Maßnahmen zur Vorsorge getroffen.

Die identifizierten Risiken sind in nachfolgender Risikotabelle abgebildet worden.

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Risikoklasse Anzahl 2023 Anzahl 2022
A (rot) 0 1
B (gelb) 2 1
C (grün) 8 10

Es sind keine Risiken in der Risikoklasse A (rot) identifiziert worden. Die Risikoklasse B (gelb) umfasst mögliche Forderungsausfälle durch z. B. Insolvenzen gegenüber nicht assoziierten Lieferanten und Großkunden sowie etwaige Überschreitung der Planwerte für die Beschaffung der Herkunftsnachweise zur Vergrünung der Netzverluste.

Zu der Risikoklasse C (grün) zählen potenzielle Verstöße gegen die Datenschutzgrundverordnung, die Betriebsfähigkeit der Gasaußendruckkabel infolge der absehbaren Aufgabe von Serviceleistungen durch einen Dienstleister, Forderungsausfälle aufgrund fehlerhafter Abrechnung oder Bilanzierung gegenüber nicht assoziierten Lieferanten, ein möglicher Forderungsausfall durch Insolvenz, Rückforderungen von Netzentgelten, eine Nichtanerkennung entstandener Kosten im Rahmen der Marktraumumstellung, ein Bilanzierungsrisiko aufgrund der Entwicklung von Spot/AE- und BDEW-MeMi-Preisen sowie Regulierungsrisiken als Folge geänderter Rechtsprechung oder geänderter Regulierungspraxis der BNetzA.

Generell ist die finanzielle Leistungsfähigkeit durch einen mit der RE geschlossenen Ergebnisabführungsvertrag sowie ein Cash-Pooling System jederzeit gesichert.

In den nächsten Jahren wird neben der Fortentwicklung der Regulierungs- und Entflechtungsregelungen der Wettbewerb um Konzessionen die weitere Entwicklung der RNG bestimmen. Der Gewinn zusätzlicher Konzessionsgebiete durch die Netzeigentümer verbunden mit der Übernahme der Netzbetreiberfunktion durch die RNG bietet der Gesellschaft Entwicklungschancen. In Folge der regulatorischen Rahmenbedingungen sind die operativen Chancen der zukünftigen Entwicklungen begrenzt, da aufgrund der vorgegebenen Effizienzwerte Kosteneinsparungen voraussichtlich durch die jährlich absinkenden Erlösobergrenzen kompensiert werden.

In der Gesamtbewertung lassen sich keine bestandsgefährdenden Risken feststellen.

6. Prognosebericht

Für das Geschäftsjahr 2024 erwartet die RNG Umsatzerlöse in Höhe von 1.125,3 Mio. €, sonstige betriebliche Erträge in Höhe von 3,0 Mio. €, Aufwendungen in Höhe von 1.116,9 Mio. € und ein positives Ergebnis nach Steuern in Höhe von 11,4 Mio. €. In der Mittelfristplanung bis 2028 wird von Ergebnisverbesserungen bis zu positiven Ergebnisbeiträgen auf stabilem Niveau ausgegangen.

Dieser Lagebericht enthält Aussagen, die sich auf die zukünftige Entwicklung der RNG beziehen. Diese stellen Einschätzungen dar, die wir auf Basis aller uns zum jetzigen Zeitpunkt zur Verfügung stehenden Informationen getroffen haben.

 

Köln, den 28. März 2024

Die Geschäftsführung

Dr. Ulrich Groß

Karsten Thielmann

Bilanz zum 31. Dezember 2023

AKTIVA

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Anhang 31.12.2023
31.12.2022
A. Anlagevermögen (1)
I. Sachanlagen
1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 104.229,00 111.214,00
2. Technische Anlagen und Maschinen 47.527.097,00 40.000.239,00
3. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 38.344.057,73 24.783.048,57
85.975.383,73 64.894.501,57
II. Finanzanlagen
Sonstige Ausleihungen 40.963,24 28.666,72
86.016.346,97 64.923.168,29
B. Umlaufvermögen
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände (2)
1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 68.755.562,67 55.055.000,55
2. Forderungen gegen verbundene Unternehmen 78.904.734,85 69.694.586,23
3. Sonstige Vermögensgegenstände 66.948.477,64 65.404.729,05
214.608.775,16 190.154.315,83
II. Guthaben bei Kreditinstituten 20.600,00 20.020,00
214.629.375,16 190.174.335,83
300.645.722,13 255.097.504,12

PASSIVA

Anhang 31.12.2023
31.12.2022
A. Eigenkapital (3)
I. Gezeichnetes Kapital 3.533.500,00 3.533.500,00
II. Kapitalrücklage 81.800.000,00 69.800.000,00
85.333.500,00 73.333.500,00
B. Sonderposten (4) 4.116.906,00 3.384.168,00
C. Rückstellungen (5)
1. Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen 7.706.777,00 7.451.751,00
2. Sonstige Rückstellungen 84.324.036,11 120.689.138,01
92.030.813,11 128.140.889,01
D. Verbindlichkeiten (6)
1. Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen 3.865.916,70 2.617.086,17
2. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 47.757.304,12 30.226.221,70
3. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 57.967.456,31 493.874,62
4. Sonstige Verbindlichkeiten 9.573.825,89 16.901.764,62
- davon im Rahmen der sozialen Sicherheit 263.868,00 € (Vorjahr: 260.455,90 €)
119.164.503,02 50.238.947,11
300.645.722,13 255.097.504,12

Gewinn- und Verlustrechnung vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023

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Anhang 2023
2022
1. Umsatzerlöse (7) 1.075.409.068,37 958.733.276,85
2. Sonstige betriebliche Erträge (8) 12.199.004,82 20.989.550,06
3. Materialaufwand (9)
a) Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und für bezogene Waren -376.368.653,85 -274.048.091,11
b) Aufwendungen für bezogene Leistungen -664.483.790,17 -625.704.522,12
-1.040.852.444,02 -899.752.613,23
4. Personalaufwand
a) Gehälter -11.427.426,70 -12.926.583,84
b) Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung -3.073.896,96 -3.399.804,80
- davon für Altersversorgung: 1.187.555,19 € (Vorjahr: 1.578.815,50 €)
-14.501.323,66 -16.326.388,64
5. Abschreibungen auf Sachanlagen -1.915.056,61 -1.638.932,80
6. Sonstige betriebliche Aufwendungen (10) -104.936.880,32 -91.796.462,79
7. Erträge aus Ausleihungen des Finanzanlagevermögens 171,20 196,40
8. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 1.764.211,56 133.041,75
- davon aus verbundenen Unternehmen 1.715.692,34 € (Vorjahr: 121.377,89 €)
9. Zinsen und ähnliche Aufwendungen -192.607,16 -163.183,13
- davon aus der Aufzinsung von Rückstellungen 173.244,00 € (Vorjahr: 149.117,00 €)
- davon an verbundene Unternehmen 3.715,01 € (Vorjahr: 3.519,65 €)
10. Ergebnis nach Steuern -73.025.855,82 -29.821.515,53
11. Ertrag aufgrund des Ergebnisabführungsvertrages (11) 73.025.855,82 29.821.515,53
12. Jahresüberschuss 0,00 0,00

Anhang

Angaben zur Form und Darstellung

Der Sitz der Rheinische NETZGesellschaft mbH (RNG) ist Köln. Die Gesellschaft ist unter der Nummer HRB 56302 im Register des Amtsgerichts Köln eingetragen.

Die RNG ist ein Tochterunternehmen der RheinEnergie AG (RE) mit Sitz in Köln. Die Gesellschaft hat mit der RE einen Ergebnisabführungsvertrag abgeschlossen. Zwischen der RNG und der RE als Organträger besteht eine gewerbe- und körperschaftsteuerliche Organschaft.

Der Abschluss wird gemäß § 11 des Gesellschaftsvertrages nach den für große Kapitalgesellschaften maßgeblichen Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches und den ergänzenden Bestimmungen des GmbH-Gesetzes unter Berücksichtigung der ergänzenden Regelungen des Gesetzes über die Elektrizitäts- und Gasversorgung (EnWG) aufgestellt. § 6b EnWG enthält besondere Vorschriften zur Buchführung und Rechnungslegung von Energieversorgungsunternehmen.

Gemäß § 6b Abs. 3 EnWG stellt die RNG mit der Erstellung des Jahresabschlusses für jeden der in § 6b Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 - 7 EnWG genannten Tätigkeitsbereiche jeweils eine den für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften entsprechende Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrechnung auf.

Für die Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung wird das Gesamtkostenverfahren gewählt.

Der Jahresabschluss wird in Euro und Cent aufgestellt; die Beträge im Anhang werden überwiegend in Tausend Euro (T€) angegeben.

Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Sachanlagen werden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen oder dem niedrigeren am Bilanzstichtag beizulegenden Wert bewertet. Die den planmäßigen Abschreibungen zugrunde gelegten Nutzungsdauern richten sich im Wesentlichen nach den allgemeinen sowie für die Energiewirtschaft anzuwendenden amtlichen Abschreibungstabellen. Die Nutzungsdauern der wichtigsten Anlagengüter betragen:

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Jahre
Außenanlagen 17 bis 20
Umspannungs- und Speicheranlagen 20
Leitungsnetze 25 bis 35

Finanzanlagen werden zu Anschaffungskosten oder zu dem niedrigeren am Bilanzstichtag beizulegenden Wert angesetzt. Sofern Ausleihungen unverzinslich oder niedrig verzinslich sind, werden sie zum Barwert ausgewiesen.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden zum Nennwert bzw. mit dem Barwert bewertet; alle erkennbaren Einzelrisiken und das allgemeine Kreditrisiko werden durch angemessene Abwertungen berücksichtigt. Innerhalb der Forderungen sind erhaltene Netto-Abschlagszahlungen auf den abgegrenzten, noch nicht abgelesenen Verbrauch verrechnet.

Guthaben bei Kreditinstituten sind zum Nennbetrag angesetzt.

Der Sonderposten enthält Baukostenzuschüsse für das Anlagevermögen und wird ratierlich entsprechend den anlagenindividuellen Nutzungsdauern aufgelöst.

Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen sind auf der Grundlage versicherungsmathematischer Berechnungen unter Berücksichtigung der Richttafeln 2018 G von Prof. Dr. Klaus Heubeck nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren (Projected-Unit-Credit-Method) gebildet. Der von der Deutschen Bundesbank für Dezember 2023 veröffentlichte durchschnittliche Marktzinssatz der vergangenen zehn Jahre, der sich bei einer angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren ergibt (§ 253 Absatz 2 Satz 2 HGB) beträgt 1,82 % (Vorjahr: 1,79 %) und wurde zur Abzinsung verwendet. Die Fluktuation wird mit einer Rate von 2,50 % angesetzt. Im Rahmen weiterer Annahmen werden jährliche Gehaltssteigerungen von 2,50 %, Rentensteigerungen von 2,50 % und Preissteigerungen von 2,00 % berücksichtigt. Der Unterschiedsbetrag gemäß § 253 Abs. 6 HGB beträgt 80 T€ (Vorjahr: 399 T€).

Die in den sonstigen Rückstellungen enthaltenen Rückstellungen für Altersteilzeit, Beihilfe und Jubiläen sind auf der Grundlage versicherungsmathematischer Berechnungen unter Berücksichtigung der Richttafeln 2018 G von Prof. Dr. Klaus Heubeck nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren (Projected-Unit-Credit-Method) gebildet. Der von der Deutschen Bundesbank im Dezember 2023 veröffentlichte durchschnittliche Marktzinssatz der vergangenen sieben Jahre, der sich bei einer angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren ergibt (§ 253 Absatz 2 Satz 2 HGB) beträgt 1,75 % (Vorjahr: 1,45 %) und wurde zur Abzinsung verwendet. Im Rahmen weiterer Annahmen werden jährliche Gehaltssteigerungen von 2,5 %, Rentensteigerungen von 2,5 % und Preissteigerungen von 2,0 % berücksichtigt.

Bei den sonstigen Rückstellungen werden alle erkennbaren Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten sowie drohende Verluste aus schwebenden Geschäften angemessen und ausreichend berücksichtigt. Sie werden in der Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt.

Verbindlichkeiten werden zum Erfüllungsbetrag angesetzt.

Erläuterungen zur Bilanz

(1) Anlagevermögen

Die Aufgliederung der in der Bilanz dargestellten Anlageposten und ihre Entwicklung im Jahr 2023 ergibt sich aus dem als Anlage beigefügtem Anlagenspiegel.

(2) Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen

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31.12.2023
T€
31.12.2022
T€
Forderungen aus Netzentgelten 69.889 56.041
Übrige Forderungen 5.734 6.085
Wertberichtigungen -6.867 -7.071
Gesamt 68.756 55.055

In den Forderungen aus Netzentgelten ist neben den offenen Forderungen aus der Abrechnung in Höhe von 21.404 T€ (Vorjahr: 17.377 T€) auch der abgegrenzte Verbrauch zwischen Ablese- und Bilanzstichtag von 177.299 T€ (Vorjahr: 150.540 T€) enthalten. Die erhaltenen Netto-Abschlagszahlungen mit einem Wert von 124.841 T€ (Vorjahr: 111.291 T€) wurden saldiert.

Die übrigen Forderungen beinhalten im Wesentlichen Forderungen aus Baukostenzuschüssen für Hausanschlüsse in Höhe von 2.985 T€ (Vorjahr: 3.142 T€).

Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen in Höhe von 78.905 T€ (Vorjahr: 69.695 T€) betreffen überwiegend mit 73.026 T€ (Vorjahr: 30.273 T€) die Gesellschafterin RE und betreffen mit 73.026 T€ (Vorjahr: 29.822 T€) den Verlustausgleichanspruch aus dem Ergebnisabführungsvertrag. Die verbleibenden Forderungen mit 5.879 T€ (Vorjahr: 1.579 T€) betreffen ebenfalls Netzentgelte gegen verbundene Unternehmen.

Die sonstigen Vermögensgegenstände in Höhe von 66.948 T€ (Vorjahr: 65.405 T€) betreffen im Wesentlichen Forderungen gegen den Übertragungsnetzbetreiber aus EEG-, KWKG- und MMMA-Sachverhalten.

Alle Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände haben wie im Vorjahr eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr.

(3) Eigenkapital

Das gezeichnete Kapital beträgt unverändert 3.534 T€.

Zur Finanzierung von Investitionen hat die RE im Jahr 2023 eine Bareinzahlung in die Kapitalrücklage der RNG in Höhe von 12.000 T€ geleistet. Die Kapitalrücklage beträgt 81.800 T€ (Vorjahr: 69.800 T€) und betrifft andere Zuzahlungen, die die Gesellschafterin in das Eigenkapital geleistet hat.

(4) Sonderposten

Der Sonderposten enthält Baukostenzuschüsse in Höhe von 4.117 T€ (Vorjahr: 3.384 T€) für das Anlagevermögen.

(5) Rückstellungen

In den Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen sind Pensions- und Deputatverpflichtungen enthalten.

Die sonstigen Rückstellungen beinhalten u. a. Mehr-/Mindermengenabrechnungen in Höhe von 36.090 T€, Vorsorgen für die Belastungen aus EEG und KWKG in Höhe von 32.318 T€, ausstehende Verpflichtungen in Höhe von 4.810 T€, mögliche Rückforderungen von Netzentgelten in Höhe von 4.302 T€, das Regulierungskonto in Höhe von 3.705 T€, sowie Beihilfe, Jubiläums- und Altersteilzeitverpflichtungen in Höhe von 3.099 T€.

(6) Verbindlichkeiten

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Gesamt Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit
31.12.2023
T€
bis 1 Jahr
T€
über 1 Jahr
T€
davon über 5 Jahre
T€
Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen 3.866 3.866 0 0
(Vorjahr) (2.617) (2.617) (0) (0)
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 47.757 47.757 0 0
(Vorjahr) (30.226) (30.226) (0) (0)
Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 57.967 57.967 0 0
(Vorjahr) (494) (494) (0) (0)
Sonstige Verbindlichkeiten 9.574 9.111 463 0
(Vorjahr) (16.902) (16.493) (409) (0)
Gesamt 119.164 118.701 463 0
(Vorjahr) (50.239) (49.830) (409) (0)

Die erhaltenen Anzahlungen auf Bestellungen beinhalten Anzahlungen auf die Herstellung von Hausanschlüssen.

Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen betreffen im Wesentlichen Betriebsführung sowie Umlagen.

Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen resultieren aus dem Verrechnungsverkehr mit der Stadtwerke Köln GmbH in Höhe von 56.970 T€ (Vorjahr Forderung: 37.843 T€). Die verbleibenden Verbindlichkeiten mit 997 T€ (Vorjahr: 494 T€) betreffen die Netzentgelte gegenüber verbundenen Unternehmen.

Die sonstigen Verbindlichkeiten betreffen im Wesentlichen Verpflichtungen aus Gemeinderabatt, Entgeltabgrenzungen sowie Darlehen von Arbeitnehmern.

Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung

(7) Umsatzerlöse

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2023
T€
2022
T€
Netzentgelte Strom (Netzentgelte + Umlagen) 568.065 542.810
Netzentgelte Gas 177.398 156.588
Mehr-/Mindermengenabrechnung Strom und Gas 163.622 123.208
Verkauf von EEG-Strom 60.010 39.107
Erstattungen der Zuschläge gemäß KWKG 48.982 54.336
Marktraumumstellung 30.750 21.019
Intelligenter Messstellenbetrieb Strom 12.613 10.147
Nebengeschäftserlöse 8.981 2.790
Verkauf von KWKG-Strom 2.529 4.889
Erstattungen gemäß § 19 StromNEV 1.527 1.382
Auflösung von Ertragszuschüssen 213 186
Biogasumlage 23 1.345
Sonstige 696 926
Gesamt 1.075.409 958.733

Aus der Nachbetrachtung der Netzentgelte 2022 ergeben sich negative periodenfremde Umsatzerlöse im Strom von -17.848 T€ (Vorjahr: -11.271 T€), im Gas periodenfremde Umsatzerlöse von 2.638 T€ (Vorjahr: -3.660 T€), periodenfremde Umsatzerlöse Messstellenbetrieb in Höhe von 62 T€ (Vorjahr: 491 T€) sowie periodenfremde Umsatzerlöse aus EEG- und KWKG-Sachverhalten in Höhe von 5.076 T€ (Vorjahr: -17.447 T€).

(8) Sonstige betriebliche Erträge

In den sonstigen betrieblichen Erträgen von 12.199 T€ (Vorjahr: 20.990 T€) sind periodenfremde Erträge in Höhe von 7.730 T€ (Vorjahr: 20.288 T€) enthalten. Diese betreffen die Auflösungen von Rückstellungen.

(9) Materialaufwand

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2023
T€
2022
T€
Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe
Mehr-/Mindermengenabrechnung Strom und Gas 210.257 138.114
Aufwendungen für Sachverhalte aus EEG und KWKG 117.167 137.133
Netzverluste/Ausgleichsenergie 46.405 -2.106
Marktraumumstellung 1.530 201
Übrige Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe 1.010 706
376.369 274.048
Aufwendungen für bezogene Leistungen
Betriebsführungsentgelte 205.298 168.173
Netzentgelte für das vorgelagerte Netz 182.870 160.342
Pachtaufwendungen 117.906 114.776
Konzessionsabgabe 73.588 79.075
§ 17f EnWG Offshore Umlage 38.829 33.252
§ 19 StromNEV Umlage 23.758 32.116
Marktraumumstellung 19.554 13.631
Intelligenter Messstellenbetrieb Strom 12.644 9.826
Vermiedene Netznutzung 8.172 11.070
§ 19.2 StromNEV Umlage 1.520 1.388
§ 61 EEG-Umlage 1.485 574
Biogasumlage 468 32
§ 18 AbLaV Umlage -7 325
Übrige bezogene Leistungen -21.602 1.125
664.483 625.705
Gesamt 1.040.852 899.753

Der Materialaufwand wird entlastet durch positive periodenfremde Aufwendungen in Höhe von 23.673 T€ (Vorjahr: 1.001 T€), die im Wesentlichen Sachverhalte aus dem EEG, den Konzessionsabgaben und dem KWKG betreffen.

(10) Sonstige betriebliche Aufwendungen

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2023
T€
2022
T€
Dienstleistungsentgelte 82.868 79.954
Übrige betriebliche Aufwendungen 22.038 11.821
Sonstige Steuern 31 21
Gesamt 104.937 91.796

Die Dienstleistungsentgelte beinhalten im Wesentlichen Aufwendungen aus den Dienstleistungsverträgen im Bereich Abrechnung, vertriebliches Anschlusswesen und sonstige Querschnittsfunktionen.

Das vom Jahresabschlussprüfer, KPMG AG, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Köln, berechnete Gesamthonorar beträgt 126 T€ und betrifft Abschlussprüfungsleistungen mit 84 T€ sowie sonstige Bestätigungsleistungen mit 42 T€.

In den übrigen betrieblichen Aufwendungen sind im Wesentlichen Aufwendungen für die Marktraumumstellung, für Beratungen sowie Wertberichtigungen auf Forderungen enthalten.

Der sonstige betriebliche Aufwand beinhaltet periodenfremde Aufwendungen in Höhe von 139 T€ (Vorjahr: 886 T€).

(11) Ertrag aufgrund des Ergebnisabführungsvertrages

Dieser Posten beinhaltet Erträge aus dem Verlustübernahmeanspruch gegenüber der Gesellschafterin RE.

Sonstige Angaben

(12) Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle Verpflichtungen

Es bestehen finanzielle Verpflichtungen aus den verschiedenen Pacht- und Dienstleistungsverträgen mit den Netzeigentümern von jährlich 395 Mio. € für das Jahr 2024, die nahezu vollständig verbundene Unternehmen betreffen. Bei einer Fortführung der abgeschlossenen Verträge entstehen in den Folgejahren finanzielle Verpflichtungen in ähnlicher Größenordnung.

Auf der Grundlage einer Schätzung bei einem Rechnungszinssatz von 1,74 % (Vorjahr: 1,79 %) sowie unter Berücksichtigung der biometrischen Richttafeln RZVK nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren besteht ein Fehlbetrag aus den Versorgungsverpflichtungen der Zusatzversorgungskasse der Stadt Köln (ZVK) gegenüber den versicherten Mitarbeitern von 4.726 T€ (Vorjahr: 6.655 T€). Da die ZVK durch die jährliche Finanzierung aus Umlage und Zusatzbeitrag kontinuierlich Deckungskapital aufbaut, ist aus derzeitiger Sicht eine Inanspruchnahme nicht zu erwarten.

Seit dem 1. Januar 2017 erfolgt die Behandlung der Baukostenzuschüsse sowie der Hausanschlusskostenbeiträge für die gepachteten Strom- und Gasnetze nach einem Treuhandmodell. Im Außenverhältnis erfolgt die Vereinnahmung durch die RNG bei den Endkunden. Über eine vertraglich vereinbarte Treuhandabrede sowie Schuldbeitritt mit Erfüllungsübernahme zwischen der RNG und der RE wird sichergestellt, dass die Vereinnahmung auf Ebene des Netzbetreibers unmittelbar an die RE weitergeleitet wird. Die weitergeleiteten Baukostenzuschüsse sowie Hausanschlusskostenbeiträge werden somit nicht mehr bei der RNG bilanziert. Aufgrund der Schuldbeitritte im Zusammenhang mit der Übernahme der Verpflichtungen aus den Netzanschlussverhältnissen besteht eine Mithaftung der RNG in Höhe von 109,5 Mio. €.

(13) Vorgänge von besonderer Bedeutung nach dem Bilanzstichtag

Es haben sich keine weiteren Vorgänge von besonderer Bedeutung ergeben, die nach dem Schluss des Geschäftsjahres eingetreten sind.

(14) Beziehungen zu verbundenen Unternehmen

Die RNG ist ein Tochterunternehmen der RE. Sie wird in den Konzernabschluss der Stadtwerke Köln GmbH, Köln, (kleinster und größter Konsolidierungskreis) einbezogen. Der befreiende Konzernabschluss nach § 291 HGB und der befreiende Konzernlagebericht für die RE werden von der Stadtwerke Köln GmbH aufgestellt, an den Betreiber des Unternehmensregisters eingereicht und von diesem bekannt gemacht. Der Konzernabschluss ist am Sitz der Stadtwerke Köln erhältlich.

(15) Veröffentlichung

Der Jahresabschluss der RNG wird beim Betreiber des Unternehmensregisters elektronisch eingereicht und von diesem bekannt gemacht.

(16) Nahestehende Unternehmen und Personen

Geschäfte zu nicht marktüblichen Bedingungen mit nahestehenden Unternehmen und Personen haben im Geschäftsjahr 2023 nicht stattgefunden.

(17) Tätigkeitsbereiche im Sinne von § 6b Abs. 3 EnWG

Nach § 6b Abs. 3 EnWG wurden in der Rechnungslegung für die Tätigkeitsbereiche Elektrizitäts- und Gasverteilung sowie für den Messstellenbetrieb Abschlüsse erstellt.

(18) Angaben nach § 6b Abs. 2 EnWG

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Vertragspartner Betrag
RheinEnergie AG
- Betriebsführung 190.892 T€
- Pacht 117.906 T€
- Dienstleistungen 78.777 T€
Gasversorgungsgesellschaft Hürth mbH
- Dienstleistungen 1.585 T€
AggerEnergie GmbH
- Dienstleistungen 635 T€
RheinEnergie Trading GmbH
- Dienstleistungen 383 T€

(19) Mitarbeiter

Im Geschäftsjahr 2023 hat die RNG eine durchschnittliche Mitarbeiteranzahl von 148 Angestellten (Vorjahr: 130), davon 107 Männer und 41 Frauen. Hierin sind 21 ausgeliehene Beschäftigte (Vorjahr: 15) von der RE enthalten.

(20) Organe der Gesellschaft

Die Organe der Gesellschaft sind die Geschäftsführung, die Gesellschafterversammlung und der Aufsichtsrat.

Mitglieder der Geschäftsführung

Dr. Ulrich Groß Technischer Geschäftsführer

Karsten Thielmann Kaufmännischer Geschäftsführer

Vergütung Geschäftsführung 2023

Die Gesamtbezüge der Geschäftsführer bestehen aus einem Jahresfestgehalt, einer leistungsabhängigen Prämie, einer Versorgungsregelung sowie sonstigen Vergütungsbestandteilen, insbesondere Dienstwagen.

Die Geschäftsführung erhielt im Berichtsjahr eine Gesamtvergütung in Höhe von 533.114,54 €. Diese setzt sich wie folgt zusammen:

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* Festvergütung Prämie/ Einmalzahlung * Sach- und sonstige Bezüge Insgesamt
Dr. Ulrich Groß 182.000,04 € 60.000,00 € 6.115,29 € 248.115,33 €
Karsten Thielmann 214.320,00 € 60.000,00 € 10.679,21 € 284.999,21 €

* erfolgsunabhängige Bezüge

Die Leistung im Versorgungsfall von Herrn Thielmann ist ab 1. Oktober 2015 in Höhe eines bestimmten Prozentsatzes der festen Vergütung bei Vertragsbeendigung zugesagt (unmittelbare Versorgungszusage). Dieser Prozentsatz steigt beginnend mit 30 % jährlich um 2 % bis zum Höchstprozentsatz von 60 %. Bis zum 30. September 2015 wurde die betriebliche Altersversorgung von Herrn Thielmann sowie die Versorgung seiner versorgungsberechtigten Hinterbliebenen durch die Zusatzversorgungskasse der Stadt Köln aufgebaut.

Die Leistung im Versorgungsfall von Herrn Dr. Groß ist in Höhe eines bestimmten Prozentsatzes der festen Vergütung bei Vertragsbeendigung zugesagt (unmittelbare Versorgungszusage). Dieser Prozentsatz steigt beginnend mit 40 % jährlich um 2 % bis zum Höchstprozentsatz von 65 %.

Auf die Versorgung der Geschäftsführer werden die Leistungen der gesetzlichen Altersrente angerechnet. Es bestehen darüber hinaus Regelungen zur Anrechnung von Versorgungsansprüchen aus früheren Anstellungsverhältnissen.

Die Pensionsverpflichtungen im Einzelnen:

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Erreichter Vers.-%Satz Erreichbarer Vers.-%Satz Zuführung zur Pensionsrückstellung Barwert Pensionsrückstellung per 31.12.2023
Dr. Ulrich Groß 58 % 65 % 155.360 € 1.820.657 €
Karsten Thielmann 46 % 60 % 48.506 € 1.301.034 €

Leistungen, die dem einzelnen Geschäftsführer von einem Dritten im Hinblick auf seine Tätigkeit zugesagt oder im Berichtsjahr gewährt wurden, bestehen nicht.

(22) Aufsichtsrat

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Susanne Fabry Netz-, Personalvorständin und Arbeitsdirektorin der RheinEnergie AG Vorsitzende
Franziska Conrady* Mitarbeiterin Rheinische NETZGesellschaft mbH Stellvertretende Vorsitzende
Karl Hermann Dresen* Mitarbeiter Rheinische NETZGesellschaft mbH
Andreas Feicht Vorstandsvorsitzender der RheinEnergie AG
Dr. Ingo Großwendt* Mitarbeiter Rheinische NETZGesellschaft mbH
Birgit Lichtenstein Kaufmännische Vorständin der RheinEnergie AG

* Arbeitnehmervertreter

Die Mitglieder des Aufsichtsrates bekommen keine Vergütung von der Gesellschaft.

 

Köln, den 28. März 2024

Die Geschäftsführung

Dr. Ulrich Groß

Karsten Thielmann

Anlagenspiegel zum 31. Dezember 2023

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Anschaffungs- und Herstellungskosten
01.01.2023
Zugänge
Umbuchungen
31.12.2023
Immaterielle Vermögensgegenstände
Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 0,08 0,00 0,00 0,08
0,08 0,00 0,00 0,08
Sachanlagen
Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 129.781,82 0,00 0,00 129.781,82
Technische Anlagen und Maschinen 48.358.107,75 1.371.079,69 8.063.849,92 57.793.037,36
Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 1,00 0,00 0,00 1,00
Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 24.783.048,57 21.624.859,08 -8.063.849,92 38.344.057,73
73.270.939,14 22.995.938,77 0,00 96.266.877,91
Finanzanlagen
Arbeitgeberdarlehen 32.000,00 18.400,00 0,00 50.400,00
Vorschüsse 9.675,00 5.475,00 0,00 15.150,00
Sonstige Ausleihungen 41.675,00 23.875,00 0,00 65.550,00
73.312.614,22 23.019.813,77 0,00 96.332.427,99
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Abschreibungen Buchwerte
01.01.2023
Abschreibungen des laufenden Jahres
31.12.2023
31.12.2023
31.12.2022
Immaterielle Vermögensgegenstände
Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 0,08 0,00 0,08 0,00 0,00
0,08 0,00 0,08 0,00 0,00
Sachanlagen
Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 18.567,82 6.985,00 25.552,82 104.229,00 111.214,00
Technische Anlagen und Maschinen 8.357.868,75 1.908.071,61 10.265.940,36 47.527.097,00 40.000.239,00
Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 1,00 0,00 1,00 0,00 0,00
Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 0,00 0,00 0,00 38.344.057,73 24.783.048,57
8.376.437,57 1.915.056,61 10.291.494,18 85.975.383,73 64.894.501,57
Finanzanlagen
Arbeitgeberdarlehen 13.008,28 11.578,48 24.586,76 25.813,24 18.991,72
Vorschüsse 0,00 0,00 0,00 15.150,00 9.675,00
Sonstige Ausleihungen 13.008,28 11.578,48 24.586,76 40.963,24 28.666,72
8.389.445,93 1.926.635,09 10.316.081,02 86.016.346,97 64.923.168,29

Tätigkeitsabschlüsse gemäß § 6b Abs. 3 EnWG

Bilanz für die Elektrizitätsverteilung zum 31. Dezember 2023

Aktiva

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31.12.2023
31.12.2022
A. Anlagevermögen
I. Sachanlagen
1. Technische Anlagen und Maschinen 31.429.843 32.671.170
2. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 30.754.937 13.618.538
62.184.780 46.289.708
II. Finanzanlagen
Sonstige Ausleihungen 29.231 20.282
62.214.011 46.309.990
B. Umlaufvermögen
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 58.953.866 51.642.415
2. Forderungen gegen verbundene Unternehmen 55.905.127 59.725.676
3. Sonstige Vermögensgegenstände 35.736.213 23.298.284
150.595.206 134.666.375
II. Guthaben bei Kreditinstituten 14.700 14.164
150.609.906 134.680.539
212.823.917 180.990.529
Passiva 31.12.2023 31.12.2022
A. Eigenkapital
Zugeordnetes Eigenkapital 57.262.725 62.326.464
57.262.725 62.326.464
B. Sonderposten mit Rücklageanteil 3.804.910 3.049.536
C. Rückstellungen
1. Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen 5.499.556 5.272.114
2. Sonstige Rückstellungen 60.476.359 74.443.803
65.975.915 79.715.917
D. Verbindlichkeiten
1. Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen 2.735.136 1.844.523
2. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 43.151.900 21.715.072
3. Verbindlichkeiten gegenüber verbundene Unternehmen 32.906.064 0
4. Sonstige Verbindlichkeiten 6.987.267 12.339.017
davon:
- im Rahmen der sozialen Sicherheit 188.296 184.273
85.780.367 35.898.612
212.823.917 180.990.529

Gewinn- und Verlustrechnung für die Elektrizitätsverteilung vom 1. Januar 2023 bis 31. Dezember 2023

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2023
2022
1. Umsatzerlöse 760.852.089 675.693.077
2. Sonstige betriebliche Erträge 11.691.848 20.024.085
3. Materialaufwand
a) Aufwendungen für Roh- Hilfs- und Betriebsstoffe und für bezogene Waren -277.987.829 -177.898.532
b) Aufwendungen für bezogene Leistungen -471.020.356 -461.077.212
-749.008.185 -638.975.744
4. Personalaufwand
a) Gehälter -7.239.142 -8.402.154
b) Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung -1.951.568 -2.220.962
davon für Altersversorgung -771.465 -1.058.326
-9.190.710 -10.623.116
5. Abschreibungen auf Sachanlagen -1.241.327 -1.160.279
6. Sonstige betriebliche Aufwendungen -71.621.770 -62.263.872
7. Erträge aus Ausleihungen des Finanzanlagevermögens 66 80
8. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 1.225.181 86.813
davon aus verbundenen Unternehmen 1.224.318 85.875
9. Zinsen und ähnliche Aufwendungen -141.988 -113.189
davon aus der Aufzinsung von Rückstellungen -123.627 -105.500
davon an verbundene Unternehmen -2.651 -2.490
10. Ergebnis nach Steuern -57.434.796 -17.332.145
11. Ertrag aufgrund eines Ergebnisabführungsvertrages 57.434.796 17.332.145
12. Jahresüberschuss 0 0

Bilanz für die Gasverteilung zum 31. Dezember 2023

Aktiva

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31.12.2023
31.12.2022
A. Anlagevermögen
I. Sachanlagen
1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 104.229 111.214
2. Technische Anlagen und Maschinen 16.097.254 7.329.069
3. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 7.589.121 11.164.511
23.790.604 18.604.794
II. Finanzanlagen
Sonstige Ausleihungen 11.236 8.070
23.801.840 18.612.864
B. Umlaufvermögen
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 9.855.678 3.403.780
2. Forderungen gegen verbundene Unternehmen 22.319.433 9.412.478
3. Sonstige Vermögensgegenstände 31.090.967 42.042.144
63.266.078 54.858.402
II. Guthaben bei Kreditinstituten 5.651 5.636
63.271.729 54.864.038
87.073.569 73.476.902

Passiva

31.12.2023
31.12.2022
A. Eigenkapital
Zugeordnetes Eigenkapital 27.956.474 10.634.705
27.956.474 10.634.705
B. Sonderposten mit Rücklageanteil 311.996 334.632
C. Rückstellungen
1. Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen 2.113.969 2.097.668
2. Sonstige Rückstellungen 23.808.657 46.212.336
25.922.626 48.310.004
D. Verbindlichkeiten
1. Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen 1.084.003 743.776
2. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 4.590.792 8.510.042
3. Verbindlichkeiten gegenüber verbundene Unternehmen 24.667.078 493.874
4. Sonstige Verbindlichkeiten 2.540.600 4.449.869
davon:
- im Rahmen der sozialen Sicherheit 72.379 73.318
32.882.473 14.197.561
87.073.569 73.476.902

Gewinn- und Verlustrechnung für die Gasverteilung vom 1. Januar 2023 bis 31. Dezember 2023

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2023
2022
1. Umsatzerlöse 301.502.936 272.461.790
2. Sonstige betriebliche Erträge 502.101 960.457
3. Materialaufwand
a) Aufwendungen für Roh- Hilfs- und Betriebsstoffe und für bezogene Waren -98.379.727 -96.149.273
b) Aufwendungen für bezogene Leistungen -180.815.234 -154.794.518
-279.194.961 -250.943.791
4. Personalaufwand
a) Gehälter -4.065.535 -4.393.832
b) Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung -1.089.237 -1.144.324
davon für Altersversorgung -403.009 -504.040
-5.154.772 -5.538.156
5. Abschreibungen auf Sachanlagen -673.730 -478.653
6. Sonstige betriebliche Aufwendungen -33.179.397 -29.431.692
7. Erträge aus Ausleihungen des Finanzanlagevermögens 104 115
8. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 518.270 44.893
davon aus verbundenen Unternehmen 470.614 34.168
9. Zinsen und ähnliche Aufwendungen -48.212 -48.234
davon aus der Aufzinsung von Rückstellungen -47.521 -41.976
davon an verbundene Unternehmen -1.019 -991
10. Ergebnis nach Steuern -15.727.661 -12.973.271
11. Ertrag aufgrund eines Ergebnisabführungsvertrages 15.727.661 12.973.271
12. Jahresüberschuss 0 0

Bilanz für den grundzuständigen Messstellenbetrieb für moderne Messeinrichtungen und intelligente Messsysteme zum 31. Dezember 2023

Aktiva

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31.12.2023
31.12.2022
A. Anlagevermögen
Finanzanlagen
Sonstige Ausleihungen 492 310
492 310
B. Umlaufvermögen
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen -52.643 8.485
2. Forderungen gegen verbundene Unternehmen 677.916 549.731
3. Sonstige Vermögensgegenstände 120.835 63.330
746.108 621.546
II. Guthaben bei Kreditinstituten 247 216
746.355 621.762
746.847 622.072

Passiva

31.12.2023
31.12.2022
A. Eigenkapital
Zugeordnetes Eigenkapital 131.880 371.181
131.880 371.181
B. Rückstellungen
1. Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen 92.481 80.479
2. Sonstige Rückstellungen 38.698 32.399
131.179 112.878
C. Verbindlichkeiten
1. Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen 45.618 27.741
2. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 14.612 1.108
3. Verbindlichkeiten gegenüber verbundene Unternehmen 378.431 0
4. Sonstige Verbindlichkeiten 45.127 109.164
davon:
- im Rahmen der sozialen Sicherheit 3.166 2.813
483.788 138.013
746.847 622.072

Gewinn- und Verlustrechnung für den grundzustängigen Messstellenbetrieb für moderne Messeinrichtungen und intelligente Messsysteme vom 1. Januar 2023 bis 31. Dezember 2023

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2023
2022
1. Umsatzerlöse 12.658.260 10.196.606
2. Sonstige betriebliche Erträge 5.029 4.940
3. Materialaufwand
a) Aufwendungen für Roh- Hilfs- und Betriebsstoffe und für bezogene Waren -1.089 -281
b) Aufwendungen für bezogene Leistungen -12.648.163 -9.832.676
-12.649.252 -9.832.957
4. Personalaufwand
a) Gehälter -121.734 -128.223
b) Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung -32.818 -33.892
davon für Altersversorgung -12.973 -16.151
-154.552 -162.115
5. Sonstige betriebliche Aufwendungen -134.063 -99.063
6. Erträge aus Ausleihungen des Finanzanlagevermögens 1 1
7. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 20.588 1.311
davon aus verbundenen Unternehmen 20.588 1.311
8. Zinsen und ähnliche Aufwendungen -2.388 -1.728
davon aus der Aufzinsung von Rückstellungen -2.079 -1.610
davon an verbundene Unternehmen -45 -38
9. Ergebnis nach Steuern -256.377 106.995
10. Ertrag aufgrund eines Ergebnisabführungsvertrages 256.377 -106.995
11. Jahresüberschuss 0 0

Ergänzende Angaben zur Rechnungslegung nach § 6b Abs. 3 EnWG

Vorbemerkung

Gemäß § 6b Abs. 3 EnWG i. V. m. § 3 Abs. 4 MsbG haben Unternehmen, die i. S. v. § 3 Nr. 38 zu einem vertikal integrierten Energieversorgungsunternehmen verbunden sind, mit der Erstellung des Jahresabschlusses für jeden der in § 6b Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 - 6 EnWG genannten Tätigkeitsbereiche jeweils eine den für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften entsprechende Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrechnung aufzustellen. Gemäß § 6b Abs. 3 Satz 7 EnWG sind dabei die Regeln der Zuordnung der Gegenstände des Aktiv- und Passivvermögens sowie der Erträge und Aufwendungen einschließlich der angewandten Abschreibungsmethoden anzugeben.

Bei der Rheinische NETZGesellschaft mbH (RNG) sind folgende Tätigkeitsbereiche im Sinne von § 6b Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 - 6 EnWG zu unterscheiden:

1. Elektrizitätsverteilung

Unter der Elektrizitätsverteilung werden im Geschäftsjahr 2023 die im Zusammenhang mit der Netzbetreiberfunktion im engeren Sinne (DSO Distribution System Operator) für das Stromnetz der RNG stehenden Geschäftsvorfälle zusammengefasst.

2. Gasverteilung

Unter der Gasverteilung werden im Geschäftsjahr 2023 die im Zusammenhang mit der Netzbetreiberfunktion im engeren Sinne (DSO Distribution System Operator) für das Gasnetz der RNG stehenden Geschäftsvorfälle zusammengefasst.

3. Grundzuständiger Messstellenbetrieb für moderne Messeinrichtungen und intelligente Messsysteme (mME und iMSys)

Unter dem grundzuständigen Messstellenbetrieb für mME und iMSys werden im Geschäftsjahr 2023 die im Zusammenhang mit dem Messstellenbetriebsgesetz für das Netzgebiet der RNG stehenden Geschäftsvorfälle zusammengefasst.

Der Stetigkeitsgrundsatz im Sinne von § 6b Abs. 5 Satz 2 EnWG wurde im Berichtsjahr gewahrt.

Aus rechentechnischen Gründen können in den Tabellen Rundungsdifferenzen auftreten.

Pflichtangaben gemäß § 268 und 284 HGB

Anlagenspiegel (§ 284 Abs. 3 HGB)

Der Anlagenspiegel je Tätigkeitsbereich im Sinne von § 6b Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 - 6 EnWG wurden erstellt.

Restlaufzeiten der Forderungen (§ 268 Abs. 4 Satz 1 HGB)

Die in den Tätigkeitsbereichen ausgewiesenen Forderungen betreffen, wie im Vorjahr, Forderungen mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr.

Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten (§ 268 Abs. 5 Satz 1 HGB)

Mit Ausnahme der sonstigen Verbindlichkeiten betreffen die in den Tätigkeitsbereichen ausgewiesenen Verbindlichkeiten, wie im Vorjahr, nur Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr. Die sonstigen Verbindlichkeiten zum 31.12.2023 erstrecken sich über die verschiedenen Restlaufzeiten wie folgt:

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2023 davon mit einer Restlaufzeit davon im Rahmen der sozialen Sicherheit
Gesamt
bis 1 Jahr
über 1 Jahr
davon über 5 Jahre
Sonstige Verbindlichkeiten 9.573.826 9.110.723 463.103 0 263.868
davon Elektrizitätsverteilung 6.987.267 6.656.797 330.470 0 188.296
davon Gasverteilung 2.540.600 2.413.571 127.029 0 72.379
davon Grundzuständ. mME & iMSys 45.127 39.570 5.557 0 3.166
davon übrige Tätigkeiten 832 786 46 0 26
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2022 davon mit einer Restlaufzeit davon im Rahmen der sozialen Sicherheit
Gesamt
bis 1 Jahr
über 1 Jahr
davon über 5 Jahre
Sonstige Verbindlichkeiten 16.901.765 16.492.451 409.314 0 260.456
davon Elektrizitätsverteilung 12.339.017 12.049.428 289.590 0 184.273
davon Gasverteilung 4.449.869 4.334.647 115.222 0 73.318
davon Grundzuständ. mME & iMSys 109.164 104.743 4.421 0 2.813
davon übrige Tätigkeiten 3.715 3.633 82 0 52

Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Pflichtangaben in den Erläuterungen zur internen Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrechnung sind nach § 6b Abs. 3 Satz 7 EnWG die Regeln/ Methoden (Direktzuordnung oder Schlüsselung) einschließlich Abschreibungsmethoden, nach denen die Gegenstände des Aktiv- und Passivvermögens sowie die Aufwendungen und Erträge den Konten zugewiesen werden. Die bilanzielle Abbildung des Ergebnisabführungsvertrages mit der RheinEnergie AG erfolgt in den jeweiligen Tätigkeitsabschlüssen.

Zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden verweisen wir auf die ausführlichen Erläuterungen im Anhang als Bestandteil des Jahresabschlusses der RNG.

Zuordnungsregeln

Im Regelfall erfolgte in den Tätigkeiten-Gewinn- und Verlustrechnungen eine direkte Zuordnung der einzelnen Posten. In den Fällen, in denen dies nicht möglich war oder aufgrund unverhältnismäßig hohen Aufwandes nicht vertretbar erschien, wurde eine Zuordnung durch Schlüssel vorgenommen.

In den Tätigkeiten-Gewinn- und Verlustrechnungen war eine Zuordnung durch Schlüssel für

einzelne Posten der Umsatzerlöse und der sonstigen betrieblichen Erträge,

einzelne Kostenarten im Bereich des Materialaufwandes,

den Personalaufwand,

einzelne Kostenarten im Bereich der sonstigen betrieblichen Aufwendungen,

die Erträge aus Ausleihungen des Finanzanlagevermögens,

einzelne Posten der sonstigen Zinsen und ähnlichen Erträge, und

der Zinsen und ähnlichen Aufwendungen

erforderlich. Hierzu wurde ausschließlich ein aus den direkt zugeordneten Posten der Umsatzerlöse und Materialaufwendungen abgeleiteter kombinierter Umsatz-/Materialaufwandsschlüssel angewendet.

Daneben kam in den Tätigkeiten-Bilanzen in den Fällen, in denen eine direkte Zuordnung nicht möglich war oder aufgrund unverhältnismäßig hohen Aufwandes nicht vertretbar erschien, zusätzlich noch der Umsatzschlüssel bzw. der Materialaufwandsschlüssel zur Anwendung.

Die Schlüsselwerte zeigt nachfolgende Übersicht:

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2023 Elekritizitätsverteilung Gasverteilung Grundzuständ mME & iMSys Sonstige Tätigkeiten Summe
Umsatzschlüssel 70,75% 28,04% 1,18% 0,03% 100,00%
Materialaufwandsschlüssel 71,96% 26,82% 1,22% 0,00% 100,00%
kombi. Umsatz-/ Materialaufwandsschlüssel 71,36% 27,43% 1,20% 0,01% 100,00%

Die Entwicklung der Bezugsgrößen für die o. g. Schlüssel wird jährlich überprüft. Aus dieser Überprüfung ergab sich der Bedarf, die Schlüssel auf Basis der Daten des Geschäftsjahres 2023 zu aktualisieren.

Die sonstigen Ausleihungen wurden über den kombinierten Umsatz-/Materialaufwandsschlüssel verteilt.

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen konnten überwiegend direkt zugeordnet werden. Verbleibende Posten wurden nach dem Umsatzschlüssel verteilt.

Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen wurden soweit möglich direkt zugeordnet. Verbleibende Beträge wurden über den Umsatzschlüssel und den kombinierten Umsatz-/ Materialaufwandsschlüssel zugeordnet.

Die sonstigen Vermögensgegenstände wurden soweit möglich direkt zugeordnet. Verbleibende Posten wurden nach dem Umsatzschlüssel, dem Materialaufwandsschlüssel sowie dem kombinierten Umsatz-/ Materialaufwandsschlüssel verteilt.

Die Guthaben bei Kreditinstituten wurden über den kombinierten Umsatz-/ Materialaufwandsschlüssel verteilt.

Das Eigenkapital wird den Tätigkeitsbereichen Strom- und Gasverteilung sowie der grundzuständige Messstellenbetrieb für moderne Messeinrichtungen und intelligente Messsysteme nach Maßgabe des langfristigen Finanzierungsbedarfs der für den Betrieb vorgehaltenen Vermögensgegenstände zugeordnet. Die Zuordnung erfolgte summarisch unter Einbeziehung der Unterposten gezeichnetes Kapital sowie Kapital- und Gewinnrücklagen als zugeordnetes Eigenkapital.

Die Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen wurden über den kombinierten Umsatz-/ Materialaufwandsschlüssel verteilt. Der Unterschiedsbetrag gemäß § 253 Abs. 6 beträgt 80 T€, davon entfallen 57 T€ die Sparte Strom, 22 T€ auf die Sparte Gas und 1 T€ auf die übrigen Tätigkeiten.

Die sonstigen Rückstellungen wurden überwiegend direkt zugeordnet. Verbleibende Beträge wurden über den kombinierten Umsatz-/ Materialaufwandsschlüssel und den Materialaufwandsschlüssel zugeordnet.

Die erhaltenen Anzahlungen auf Bestellungen wurden über den Umsatzschlüssel verteilt.

Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen konnten überwiegend direkt zugeordnet werden. Verbleibende Beträge wurden über den Materialaufwandsschlüssel zugeordnet.

Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen wurden soweit möglich direkt zugeordnet. Verbleibende Posten wurden über den Umsatzschlüssel zugeordnet.

Die sonstigen Verbindlichkeiten konnten zum Teil direkt zugeordnet werden. Verbleibende Beträge wurden über den kombinierten Umsatz-/ Materialaufwandsschlüssel und den Umsatzschlüssel verteilt.

Sämtliche Aktiva und Passiva konnten den Tätigkeitsbereichen Strom- und Gasverteilung sowie der grundzuständige Messstellenbetrieb für moderne Messeinrichtungen und intelligente Messsysteme nach den vorstehend genannten Regeln zugeordnet werden. Die Bildung eines Kapitalausgleichspostens war nicht erforderlich.

Interne Leistungsbeziehungen zwischen den Tätigkeiten lagen nicht vor, so dass diesbezüglich keine weiteren Erläuterungen erforderlich sind.

 

Köln, den 28. März 2024

Die Geschäftsführung

Dr. Ulrich Groß

Karsten Thielmann

Anlagennachweis zum 31. Dezember 2023

- Elektrizitätsverteilung -

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Anschaffungs- und Herstellungskosten
01.01.2023
Zugänge
Umbuchungen
31.12.2023
I. Sachanlagen
1. Technische Anlagen und Maschinen 39.710.012 0 0 39.710.012
2. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 1 0 0 1
3. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 13.618.538 17.136.399 0 30.754.937
53.328.550 17.136.399 0 70.464.949
II. Finanzanlagen
1. Arbeitgeberdarlehen 22.640 13.130 195 35.965
2. Vorschüsse 6.845 3.907 59 10.811
Sonstige Ausleihungen 29.485 17.037 254 46.776
53.358.035 17.153.436 254 70.511.726
scroll
Abschreibungen Buchwerte
01.01.2023
Abschreibungen des laufenden Jahres
Umbuchungen
31.12.2023
31.12.2023
31.12.2022
I. Sachanlagen
1. Technische Anlagen und Maschinen 7.038.842 1.241.327 0 8.280.169 31.429.843 32.671.170
2. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 1 0 0 1 0 0
3. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 0 0 0 0 30.754.937 13.618.538
7.038.843 1.241.327 0 8.280.170 62.184.780 46.289.708
II. Finanzanlagen
1. Arbeitgeberdarlehen 9.203 8.262 79 17.545 18.420 13.437
2. Vorschüsse 0 0 0 0 10.811 6.845
Sonstige Ausleihungen 9.203 8.262 79 17.545 29.231 20.282
7.048.046 1.249.589 79 8.297.715 62.214.011 46.309.990

Anlagennachweis zum 31. Dezember 2023

- Gasverteilung -

scroll
Anschaffungs- und Herstellungskosten
01.01.2023
Zugänge
Umbuchungen
31.12.2023
I. Sachanlagen
1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschliesslich der Bauten auf fremden Grundstücken 129.782 0 0 129.782
2. Technische Anlagen und Maschinen 8.648.096 1.371.080 8.063.850 18.083.026
3. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 0 0 0 0
3. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 11.164.511 4.488.460 -8.063.850 7.589.121
19.942.389 5.859.540 0 25.801.929
II. Finanzanlagen
1. Arbeitgeberdarlehen 9.008 5.047 -230 13.825
2. Vorschüsse 2.724 1.502 -70 4.156
Sonstige Ausleihungen 11.732 6.549 -300 17.980
19.954.120 5.866.089 -300 25.819.909
scroll
Abschreibungen Buchwerte
01.01.2023
Abschreibungen des laufenden Jahres
Umbuchungen
31.12.2023
31.12.2023
31.12.2022
I. Sachanlagen
1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschliesslich der Bauten auf fremden Grundstücken 18.568 6.985 0 25.553 104.229 111.214
2. Technische Anlagen und Maschinen 1.319.027 666.745 0 1.985.772 16.097.254 7.329.069
3. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 0 0 0 0 0 0
3. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 0 0 0 0 7.589.121 11.164.511
1.337.595 673.730 0 2.011.325 23.790.604 18.604.794
II. Finanzanlagen
1. Arbeitgeberdarlehen 3.662 3.176 -94 6.744 7.081 5.346
2. Vorschüsse 0 0 0 0 4.156 2.724
Sonstige Ausleihungen 3.662 3.176 -94 6.744 11.236 8.070
1.341.257 676.906 -94 2.018.069 23.801.840 18.612.864

Anlagennachweis zum 31. Dezember 2023

- grundzuständiger Messstellenbetrieb mME & iMSys -

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Anschaffungs- und Herstellungskosten
01.01.2023
Zugänge
Umbuchungen
31.12.2023
I. Finanzanlagen
1. Arbeitgeberdarlehen 346 221 38 605
2. Vorschüsse 104 66 12 182
Sonstige Ausleihungen 450 287 50 787
450 287 50 787
scroll
Abschreibungen Buchwerte
01.01.2023
Abschreibungen des laufenden Jahres
Umbuchungen
31.12.2023
31.12.2023
31.12.2022
I. Finanzanlagen
1. Arbeitgeberdarlehen 140 139 16 295 310 205
2. Vorschüsse 0 0 0 0 182 104
Sonstige Ausleihungen 140 139 16 295 492 310
140 139 16 295 492 310

Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers

An die Rheinische NETZGesellschaft mbH, Köln

Vermerk über die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts

Prüfungsurteile

Wir haben den Jahresabschluss der Rheinische NETZGesellschaft mbH, Köln‌, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Rheinische NETZGesellschaft mbH für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023‌ geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften‌‌ und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2023 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 und

vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB‌‌ erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.

Grundlage für die Prüfungsurteile

Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB‌‌ unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung‌ ‌durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften, Grundsätzen und Standards ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts“ unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den Lagebericht

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften‌‌ in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d. h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.

Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB‌‌ unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben.

beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.

ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.

beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresabschlusses insgesamt einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.

beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Unternehmens.

führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

Sonstige gesetzliche und andere rechtliche Anforderungen

Vermerk über die Prüfung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG

Wir haben geprüft, ob die Gesellschaft ihre Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG zur Führung getrennter Konten für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 eingehalten hat. Darüber hinaus haben wir die Tätigkeitsabschlüsse für die Tätigkeiten „Elektrizitätsverteilung“, „Gasverteilung“ und „Grundzuständiger Messstellenbetrieb“ nach § 6b Abs. 3 Satz 1 EnWG sowie § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG - bestehend jeweils aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 sowie den als Anlage beigefügten Angaben zu den Rechnungslegungsmethoden für die Aufstellung der Tätigkeitsabschlüsse - geprüft.

Nach unserer Beurteilung wurden die Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG zur Führung getrennter Konten in allen wesentlichen Belangen eingehalten.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entsprechen die beigefügten Tätigkeitsabschlüsse in allen wesentlichen Belangen den deutschen Vorschriften des § 6b Abs. 3 Sätze 5 bis 7 EnWG und des § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG.

Wir haben unsere Prüfung der Einhaltung der Pflichten zur Führung getrennter Konten und der Tätigkeitsabschlüsse in Übereinstimmung mit § 6b Abs. 5 EnWG unter Beachtung des IDW Prüfungsstandards: Prüfung nach § 6b Energiewirtschaftsgesetz (IDW PS 610 n.F. (07.2021)) durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist nachfolgend weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir wenden als Wirtschaftsprüfungsgesellschaft den IDW Qualitätsmanagementstandard: Anforderungen an das Qualitätsmanagement in der Wirtschaftsprüferpraxis (IDW QMS 1 (09.2022)) an. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zur Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG zu dienen.

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Einhaltung der Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG zur Führung getrennter Konten. Die gesetzlichen Vertreter sind auch verantwortlich für die Aufstellung der Tätigkeitsabschlüsse nach den deutschen Vorschriften des § 6b Abs. 3 Sätze 5 bis 7 EnWG und des § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG.

Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachtet haben, um die Pflichten zur Führung getrennter Konten einzuhalten.

Die Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für die Tätigkeitsabschlüsse entspricht der im Abschnitt „Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den Lagebericht“ hinsichtlich des Jahresabschlusses beschriebenen Verantwortung mit der Ausnahme, dass der jeweilige Tätigkeitsabschluss kein unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Tätigkeit zu vermitteln braucht.

Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten der Gesellschaft nach § 6b Abs. 3 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG.

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen,

ob die gesetzlichen Vertreter ihre Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG zur Führung getrennter Konten in allen wesentlichen Belangen eingehalten haben und

ob die Tätigkeitsabschlüsse in allen wesentlichen Belangen den deutschen Vorschriften des § 6b Abs. 3 Sätze 5 bis 7 EnWG und des § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG entsprechen.

Ferner umfasst unsere Zielsetzung, einen Vermerk in den Bestätigungsvermerk aufzunehmen, der unsere Prüfungsurteile zur Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG beinhaltet.

Die Prüfung der Einhaltung der Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG zur Führung getrennter Konten umfasst die Beurteilung, ob die Zuordnung der Konten zu den Tätigkeiten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 4 EnWG sowie nach § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG sachgerecht und nachvollziehbar erfolgt ist und der Grundsatz der Stetigkeit beachtet wurde.

Unsere Verantwortung für die Prüfung der Tätigkeitsabschlüsse entspricht der im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts“ hinsichtlich des Jahresabschlusses beschriebenen Verantwortung mit der Ausnahme, dass wir für den jeweiligen Tätigkeitsabschluss keine Beurteilung der sachgerechten Gesamtdarstellung vornehmen können.

 

Köln, den 18. April 2024

KPMG AG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Hillesheim, Wirtschaftsprüfer

Nocker, Wirtschaftsprüfer

Feststellung des Jahresabschlusses

Der Jahresabschluss wurde am 6. Mai 2024 festgestellt.

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