RheinEnergie Speicher Einbeck GmbH & Co. KG
Selbe AdresseWärme- und Kältehandel
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Marc Liebezeit seit 12.2.2025 | Prokura |
Jan Mark Dr. Meese seit 12.2.2025 | Prokura |
Jan Patrick Linossier seit 22.8.2024 | Geschäftsführer |
Judith Schramm seit 29.11.2023 | Prokura |
Frank Thelen seit 13.4.2010 | Prokura |
Karsten Thielmann seit 13.1.2009 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
| 5.90% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Unternehmen, an denen diese Organisation direkt beteiligt ist
| Name | Anteil |
|---|---|
| No data available | |
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Rheinische NETZGesellschaft mbHKölnJahres- und Tätigkeitsabschluss nach EnWG zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Lagebericht 20231. Grundlagen der Geschäftstätigkeit 1.1. Geschäftsmodell Die Rheinische NETZGesellschaft mbH (RNG) wurde zum 1. Oktober 2005 gegründet und betreibt im Sinne der §§ 11 ff des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) mittels eines Pachtmodells die Elektrizitäts- und/oder Gasnetze der folgenden Netzeigentümer:
Des Weiteren ist die RNG Eigentümerin der Netzleitungen der Hochspannungsebene (110 kV-Freileitungen und -Erdkabel) sowie der Rohrleitungen des Gashochdrucknetzes in Köln und Bergisch-Gladbach und betreibt diese. In den dargestellten Gas- und Stromversorgungsnetzen ist die RNG für den sicheren, zuverlässigen und leistungsfähigen Betrieb der Versorgungsnetze sowie einen diskriminierungsfreien Netzzugang sowie den grundzuständigen Messstellenbetrieb verantwortlich. Im Rahmen des Assetmanagements stellt die RNG durch langfristige Netzstrukturplanungen und Betriebsmittelstrategien sowie einer daraus abgeleiteten Maßnahmenplanung eine langfristige leistungs- und zukunftsfähige Infrastruktur sicher. Der gesamte Assetmanagementprozess für alle Sparten der RNG wird durchgängig auf Basis der Industrienorm ISO 55001 zur Bewirtschaftung technischer Anlagegüter durchgeführt. Dadurch ist gewährleistet, dass die Bewirtschaftung der Netze standardisiert, transparent und effizient erfolgt, um so die Zielvorgaben des Gesellschafters, der Verpächter und gleichzeitig die Unternehmensstrategie konsequent und nachvollziehbar umzusetzen. Weiterhin unterstützt die RNG die Netzeigentümer bei den Konzessionsvergabeverfahren, um die Bestandskonzessionen wieder- und neue Konzessionen hinzuzugewinnen. Für die Querschnittsfunktionen sowie die Mess- und Abrechnungsdienstleistungen bestehen Dienstleistungsverträge mit der RE. Der Netzservice wird von den Netzeigentümern bzw. dem Dienstleister Westnetz übernommen. 1.2. Ziele und Strategien Die Verteilnetze und deren Betrieb unterliegen den Anforderungen der Anreizregulierung, wobei ein steter Zuwachs an Aufgaben und Verantwortung die Komplexität erhöht. Insbesondere die Ausgestaltung von Energie-, Wärme- und Verkehrswende wird zu einem enormen Bedarf an Digitalisierung und Netzausbau in den Stromnetzen führen. Der demografische Wandel wird dabei zusätzlich den Fachkräftemangel verstärken. Die Ziele der RNG leiten sich in diesem Umfeld aus der Unternehmensstrategie sowie aus Zielvorgaben der Netzeigentümer ab. Übergeordnetes Ziel der RNG ist, mit ihren Netzen die Klimawende zu ermöglichen. Wärmepumpen, Elektroautos, Speicher und EE-Anlagen sollen schnell und unkompliziert angeschlossen werden sowie möglichst einschränkungsfrei Strom einspeisen und verbrauchen können. Bei der Zukunftsperspektive der Gasnetze sind derzeit zahlreiche Rahmenbedingungen unklar. Durch klimaneutrale Gase wie beispielsweise grünen Wasserstoff ist eine klimaneutrale Versorgung von Kunden über das Gasnetz denkbar und sollte nicht pauschal ausgeschlossen werden. Zur Erreichung des übergeordneten Ziels ist ein erheblicher Investitionsbedarf notwendig. Das Stromnetz muss im Rahmen der Energiewende um- und ausgebaut werden, um die steigenden Leistungs- und Energiebedarfe bewältigen zu können. RNG rechnet mit einem zwei- bis dreifachen Leistungsbedarf im Netz bis 2045. Das Gasnetz ist weitgehend H2-ready und kann klimaneutrale Gas transportieren. Nur mit Digitalisierung im Netz ist eine Klimawende möglich: Ein intelligentes Verteilernetz und ein schneller, digitaler Netzanschlussprozess - beides ist notwendig, um die zunehmende Komplexität zu beherrschen. Der Klimaschutz ist ein wesentliches Ziel der RNG. Die RNG kommt so ihrer gesellschaftlichen und unternehmerischen Verantwortung bei der Bewirtschaftung der Versorgungsinfrastruktur nach. Es werden z. B. zukünftig in der Hochspannung nur noch SF6-freie gasisolierte Anlagen beschafft, es wurde das Pilotprojekt H2-Mix zur Erprobung von 20 % Wasserstoff im Gasnetz 2023 erfolgreich abgeschlossen und die Verlustenergie für die Elektrizitätsverteilernetze der RNG zukünftig CO2 -neutral beschafft. Zudem hat die RNG im Jahr 2023 bereits die Vorbereitung der Umsetzung der EU-Methanverordnung abgeschlossen. Als Reaktion auf steigende Anforderungen und ein komplexer werdendes Umfeld haben die RNG und die RheinEnergie AG als Ergebnis des Projektes NETFOX zum 1. September 2023 eine neue Aufbau- und Ablauforganisation im Marktbereich Netz gestartet. Mit dem Ziel der Erhöhung der Leistungsfähigkeit, der Effizienz und der Ergebnisverbesserung wurde eine Organisation entlang von End-to-end Prozessen definiert und umgesetzt. Diese Organisation legt vorbehaltlich der Zustimmung der beteiligten Gremien den Grundstein für die Umsetzung der angestrebten großen Netzgesellschaft durch die Übernahme des Personals sowie der Strom- und Gas-Assets von der RheinEnergie zum 1. Januar 2025. 1.3. Finanzielle und nichtfinanzielle Leistungsindikatoren Die Steuerung des Unternehmens erfolgt durch finanzielle und nichtfinanzielle Leistungsindikatoren, welche ausgewählte technische und betriebliche Entwicklungen verdichtet abbilden. Im Rahmen von monats- bzw. quartalsweise erstellten Berichten werden die Ist-Entwicklungen und Planabweichungen bewertet sowie Handlungsbedarfe abgeleitet. Neben dem Unternehmensergebnis nach Steuern und der Bereichserfolgsrechnung als übergreifende Erfolgsgrößen, sind u.a. regulatorische Erlösobergrenzen, abgeleitete Kostenziele und Budgets, Entwicklung der Regulierungskonten und die Verlustenergiebeschaffung als finanzielle Leistungsindikatoren definiert worden. Die nichtfinanziellen bzw. technischen Indikatoren beziehen sich auf die Kennzahlen zu Nichtverfügbarkeit bzw. Schadensraten der Netze, die Baustellenqualität, Kundenzufriedenheit und Arbeitssicherheit. Im Rahmen der Neuorganisation zum 1. September 2023 wurde ein neues Steuerungsmodell eingeführt. Abgeleitet aus der Unternehmensstrategie werden in einem definierten Prozess die Jahres- und Quartalsziele für die Abteilungen erarbeitet. Ergänzend wurden Kennzahlen definiert, die eine Leistungsmessung anhand langfristiger Parameter ermöglichen. 2. Wirtschaftsbericht 2.1. Gesamtwirtschaftliche und branchenbezogene Rahmenbedingungen Das preisbereinigte Bruttoinlandsprodukt (BIP) war im Jahr 2023 nach ersten Berechnungen des Statistischen Bundesamtes (Destatis) um 0,3 % niedriger als im Vorjahr. Kalenderbereinigt betrug der Rückgang der Wirtschaftsleistung 0,1 %. Aufgrund erheblicher Energieeinsparungen durch die Endabnehmer infolge der gestiegenen Energiepreise wurde das Geschäftsjahr 2023 durch einen signifikanten Rückgang der Strom- (-7,7 %) und Gasmengen (-15,5 %) gegenüber den geplanten Werten beeinträchtigt. Die Anreizregulierungsverordnung (ARegV) sieht jedoch für Netzbetreiber mit dem Regulierungskonto gem. § 5 ARegV einen Mechanismus vor, der es ermöglicht, mengenbedingt nicht realisierte oder zusätzliche Erlöse in Folgeperioden zu verrechnen. Im regulatorischen Bereich ist das Jahr 2023 geprägt von den Kostenprüfungen und Datenerhebungen zur Festlegung der Erlösobergrenzen der 4. Regulierungsperiode. In der Sparte Gas wurde die im Jahr 2021 begonnene Prüfung durch das Anhörungsverfahren abgeschlossen. Für die Sparte Strom erfolgte ein Anhörungsgespräch mit der Beschlusskammer 8 und das Ausgangsniveau wurde mitgeteilt. In der branchenweiten Kritik steht bei den Festlegungen und Prüfergebnissen, insbesondere vor dem Hintergrund der Energiewende und des daraus resultierenden Netzausbaus, die Verzinsung des eingesetzten Kapitals. Auch die RNG hat gegen den Beschluss der BNetzA vom 12. Oktober 2021 zur Festlegung der Eigenkapitalzinssätze für die 4. Regulierungsperiode Strom/Gas beim zuständigen Oberlandesgericht Beschwerde eingelegt. Die Bundesnetzagentur legt im Rahmen der Erlösobergrenzfestlegung neben dem Ausgangsniveau auch den unternehmensindividuellen Effizienzwert und den generellen sektoralen Produktivitätsfortschritt fest. Für beide Sparten ist die Datenerhebung abgeschlossen. Für den Effizienzvergleich der Sparte Strom wurde die Methodenfestlegung der BNetzA mit der Branche konsultiert, sodass im nächsten Schritt die Festlegung der BNetzA erfolgen wird. Die vom BMWK am 23. Juni 2022 gemäß „Notfallplan Gas“ ausgerufene Alarmstufe hat weiterhin Bestand. Aufgrund der durch Industrie und privaten Konsum erfolgreichen Einsparungen im Bereich Erdgas und der zuletzt milden Winter konnte der Erdgasabsatz erfolgreich auf einem niedrigeren Niveau gehalten werden. Russland hat bekanntermaßen Ende August 2022 seine Erdgasexporte nach Deutschland über die Nord Stream 1 Pipeline vollständig eingestellt. Seitdem setzt Deutschland auch auf Importe von Flüssiggas und hat hierzu in sehr kurzer Zeit entsprechende Hubs und daran anschließende Transportleitungen zum Bau freigegeben. Die ersten beiden Leitungen und Hubs wurden bereits fertiggestellt und seit Ende 2023 können die Leitungen WAL I und WAL II jährlich 100 Mrd. kWh Gas transportieren. Diese Menge entspricht rund 20 Prozent der bisherigen Erdgasimporte aus Russland. Beide Leitungen sind zudem in der Lage, künftig auch Wasserstoff durchzuleiten. Mengenmäßig stellen seit dem Wegfall des russischen Gases die Importe aus Norwegen, den Niederlanden und Belgien den größten Anteil dar. Norwegen ist aktuell (Stand: 21. Dezember 2023) die wichtigste Erdgasbezugsquelle für Deutschland. Aufgrund der oben genannten Einsparungen und neuen Bezugsquellen konnten die Gasspeicher während der Schwachlastperiode im Sommer offensiver befüllt werden und einen entsprechenden Anteil zur System- und Versorgungssicherheit im Winter leisten. Weiterhin setzt sich die RNG intensiv mit möglichen Auswirkungen auseinander. Die Lage wurde engmaschig verfolgt und die bestehenden Prozesse der Krisenvorsorge Gas nach § 16 EnWG aktualisiert und geprobt. Diese Prozesse dienen zur Aufrechterhaltung der Netzstabilität und einer vorrangigen Versorgung von geschützten Kunden gem. § 53a EnWG, indem die sogenannten „nicht geschützten Kunden“ zur Leistungsreduktion bzw. Abschaltung aufgefordert werden. So wird insbesondere die Wärmeversorgung von Haushaltskunden sichergestellt. Auch mit verschiedenen Stakeholdern (Netzkunden, Kommunen, Landkreise usw.) befindet sich die RNG weiterhin in einem regelmäßigen Austausch. Ebenso setzte sich die RNG auch intensiv mit den Auswirkungen einer Gasmangellage auf die Stromnetze auseinander. Neben möglicherweise kurzfristigen Höherbelastungen durch Substitution wird die Reduktion von Gasanwendungen mittel- und langfristig erhebliche Auswirkungen auf das Stromnetz haben. Im Rahmen der bundesweiten Marktraumumstellung werden seit 2020 im Netz der RNG-Gasgeräte, die bisher auf L-Gas eingestellt waren (ca. 500.000 Geräte), bis 2030 auf H-Gas umgestellt. Im Jahr 2023 wurden rund 1.011 Leitungskilometer im Kölner Gebiet mit H-Gas geflutet. Somit sind circa 47.000 von insgesamt 195.600 Abnahmestellen in Köln mit H-Gas versorgt. Über den gesamten Projektzeitraum konnte im Sommer die Marke der 100.000 Geräteanpassungen überschritten werden. Die RNG ist als grundzuständiger Messstellenbetreiber (gMSB) für den Rollout moderner Messeinrichtungen verantwortlich. Die Gesamtzahl der verbauten modernen Messeinrichtungen ist im Jahr 2023 auf ca. 663.500 Stück gestiegen. Somit ist die Hälfte aller Messlokationen der Sparte Strom mit einer modernen Messeinrichtung ausgestattet. Die Ausbringungsmenge der intelligenten Messsysteme lag im Jahr 2023 bei rund 12.500 Geräten und damit deutlich über der Ausbringungsmenge des Jahres 2022 (ca. 4.500 Geräte). Kumuliert sind insgesamt rund 22.100 intelligente Messsysteme im Netz der RNG verbaut. 2.2. Geschäftsverlauf In den Stromnetzen wurden im Berichtsjahr 7.405 GWh Strom (Vorjahr: 7.750 GWh) und in den Gasnetzen 11.822 GWh Erdgas (Vorjahr: 12.718 GWh) durchgeleitet. Bezogen auf die Planung sinkt die Strommenge um -617 GWh bzw. -7,7 %. Der Rückgang ist sowohl im SLP-Kundensegment in Höhe von -322 GWh bzw. -8,4 % als auch im RLM-Kundensegment in Höhe von -295 GWh bzw. -7 % zu verzeichnen. Der Rückgang der Gasmenge um -2.171 GWh bzw. -15,5 % gegenüber Plan spiegelt sich in allen Kundensegmenten wider. Im Bereich der RLM-Kunden inklusive der Heizwerke sinkt die Abnahmemenge um -606 GWh bzw. -15,1 %. Bei den SLP-Kunden beträgt der Rückgang -1.565 GWh bzw. -15,7 %. Ursächlich für die Mengenentwicklung sind im wesentlichen Energieeinsparungen der Endabnehmer infolge der gestiegenen Energiepreise. Zudem wirken insbesondere in den Gasnetzen die überdurchschnittlich hohen Temperaturen des Jahres 2023, messbar durch eine Gradtagszahl, die um -384,5 °C bzw. -9,9 % unterhalb eines Normjahres liegt, mit der Folge eines entsprechend geringeren Heizbedarfs. Die Rheinische NETZGesellschaft mbH konnte im Jahr 2023 die Investitionen in die Strom- und Gasnetze gegenüber dem Niveau von 2022 um 84 % von 12,5 Mio. € auf 23 Mio. € steigern. Besonderer Fokus lag dabei auf dem Ausbau der 110-kV-Infrastruktur als Backbone der Stromnetze. 2.3. Vermögens-, Finanz- und Ertragslage Die Bilanzsumme der RNG erhöhte sich von 255,1 Mio. € auf 300,7 Mio. €. Das Anlagevermögen hat sich bedingt durch durchzuführende Investitionen in das 110 kV-Netz und das Gashochdrucknetz mit 21,1 Mio. € erhöht. Die darin enthaltenden geleisteten Anzahlungen und Anlagen im Bau sind um 13,6 Mio. € angestiegen. Die RNG verfügt über Eigentum am 110 kV-Netz und am Gashochdrucknetz. Das übrige Netz ist von den jeweiligen Eigentümern gepachtet, die auch die wesentlichen Investitionen in die Netze tätigen. Die weitere Erhöhung auf der Aktivseite resultiert im Wesentlichen aus dem Anstieg des Umlaufvermögens mit 24,5 Mio. €. Hierfür sind die Forderungen aus Lieferung und Leistung und die Forderungen gegen verbundene Unternehmen ursächlich. Aufgrund der Erhöhung der Bilanzsumme bei gleichzeitigem Anstieg des Eigenkapitals liegt die Eigenkapitalquote bei 28,4 % (Vorjahr: 28,7 %). Die Liquidität der RNG ist durch die Einbindung in das Cash-Management der Stadtwerke Köln GmbH jederzeit gewährleistet. Die Umsatzerlöse belaufen sich auf 1.075,4 Mio. € (Vorjahr: 958,7 Mio. €) und setzen sich wie folgt zusammen: Die Erlöse der Stromsparte belaufen sich auf 760,3 Mio. € (Vorjahr: 675,7 Mio. €). Neben den Netzentgelten umfassen die Erlöse auch durchlaufende Posten wie die EEG, KWKG-Umlage, Konzessionsabgabe und sonstige netzbezogene Umlagen. Die Erlöse der Gassparte betragen 301,3 Mio. € (Vorjahr: 272,4 Mio. €). Sie setzen sich aus Netzentgelten, Konzessionsabgabe und Marktraumumlage zusammen. Weitere Bestandteile der Erlöse sind der intelligente Messstellenbetrieb in Höhe von 12,6 Mio. € (Vorjahr: 10,2 Mio. €). Gemäß Wirtschaftsplan waren für 2023 Umsatzerlöse in Höhe von 1.086,2 Mio. € geplant. Damit liegen die im Geschäftsjahr 2023 erzielten Umsatzerlöse 10,8 Mio. € unter dem Planwert. Ursächlich für diese Abweichung ist im Wesentlichen der Mengenrückgang in beiden Sparten. Die Berechnung der Differenzbeträge für das Regulierungskonto führt in der Sparte Strom zu Mindererlösen. Die hieraus resultierenden positiven Auflösungsbeträge für die Jahre 2026 bis 2028 sind indessen nicht bilanzierungsfähig und führten somit nicht zu einer Vermögensstärkung. In der Sparte Gas weist der Differenzbetrag für das Regulierungskonto im Wesentlichen mengengetriebene Mindererlöse aus. Unter Berücksichtigung der hieraus resultierenden Auflösungsbeträge sowie der Auflösungsbeträge aus vorherigen Perioden hat sich der Rückstellungsbedarf für das Regulierungskonto Gas deutlich reduziert, eine entsprechende Inanspruchnahme ist erfolgt. Der Materialaufwand, der Personalaufwand und der sonstige betriebliche Aufwand umfassen insgesamt 1.160,3 Mio. € (Vorjahr: 1.007,9 Mio. €) und liegen mit 68,6 Mio. € über dem Planwert in Höhe von 1.091,7 Mio. €. Dies ist im Wesentlichen auf den Anstieg der Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe zurückzuführen. Der Personalaufwand ist von 16,3 Mio. € auf 14,5 Mio. € zurückgegangen. Der Rückgang im Personalaufwand ist im Wesentlichen durch die Personalrückstellungen begründet. Der Zugang im sonstigen betrieblichen Aufwand ist u.a. auf die Wertberichtigung der Forderungen zurückzuführen. Für Konzessionsabgaben wurden 73,6 Mio. € (Vorjahr: 79,1 Mio. €) aufgewandt. Den Aufwendungen aus KWKG, EEG, Biogasumlage, Marktraumumstellung und der Konzessionsabgabe stehen entsprechende Umsatzerlöse gegenüber. Auf Pachtzins und Entgelte für bezogene Dienstleistungen entfallen 384,8 Mio. € (Vorjahr: 364,6 Mio. €). Die Erhöhung gegenüber dem Planwert von 363,8 Mio. € beträgt 21,0 Mio. € und resultiert im Wesentlichen aus dem Zugang der Aufwendungen für die Betriebsführung der Netze. Das Ergebnis nach Steuern beträgt -73,0 Mio. € (Vorjahr -29,8 Mio. €), das aufgrund des Ergebnisabführungsvertrages durch die Gesellschafterin RE ausgeglichen wird. Geplant war ein Unternehmensergebnis in Höhe von -7,8 Mio. €. 2.4. Mitarbeiter Zum 31. Dezember 2023 hat die RNG einen Mitarbeiterstand von 151 Personen (Vorjahr: 130), davon 112 Männer (Vorjahr: 97) und 39 Frauen (Vorjahr: 33). 3. Tätigkeitsbereiche im Sinne von § 6b Abs. 3 EnWG Bei der RNG sind folgende Tätigkeitsbereiche im Sinne von § 6b Abs. 3 S.1 Nr. 1 - 6 EnWG zu unterscheiden: Elektrizitätsverteilung Unter der Elektrizitätsverteilung werden die im Zusammenhang mit der Netzbetreiberfunktion im engeren Sinne für alle neun Stromnetzgebiete der RNG stehenden Geschäftsvorfälle zusammengefasst. Gasverteilung Unter der Gasverteilung werden die im Zusammenhang mit der Netzbetreiberfunktion im engeren Sinne für alle acht Gasnetzgebiete der RNG stehenden Geschäftsvorfälle zusammengefasst. Messstellenbetrieb Unter dem Messstellenbetrieb werden die im Zusammenhang mit der Netzbetreiberfunktion als grundzuständigem Messstellenbetreiber stehenden Geschäftsvorfälle zusammengefasst. 4. Öffentliche Zwecksetzung und -erreichung (Berichterstattung gemäß § 108 Absatz 3 Nr. 2 GO NRW) Die Gesellschaft erfüllt mit der Umsetzung der Unbundlingvorgaben des EnWG die öffentliche Zwecksetzung nach § 108 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. § 107 Abs. 1, Abs. 3 GO NRW. 5. Chancen- und Risikobericht Die Gesellschaft ist in das Berichtswesen zum Risikomanagement der RE eingebunden. Die Risiken der zukünftigen Entwicklung der RNG werden entsprechend dem Gesetz zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich (KonTraG) systematisch identifiziert, bewertet und dokumentiert. Die Risiken werden hinsichtlich ihrer Eintrittswahrscheinlichkeit und des Risikopotenzials beurteilt. Es werden geeignete Maßnahmen zur Vorsorge getroffen. ![]() Die identifizierten Risiken sind in nachfolgender Risikotabelle abgebildet worden. scroll
Es sind keine Risiken in der Risikoklasse A (rot) identifiziert worden. Die Risikoklasse B (gelb) umfasst mögliche Forderungsausfälle durch z. B. Insolvenzen gegenüber nicht assoziierten Lieferanten und Großkunden sowie etwaige Überschreitung der Planwerte für die Beschaffung der Herkunftsnachweise zur Vergrünung der Netzverluste. Zu der Risikoklasse C (grün) zählen potenzielle Verstöße gegen die Datenschutzgrundverordnung, die Betriebsfähigkeit der Gasaußendruckkabel infolge der absehbaren Aufgabe von Serviceleistungen durch einen Dienstleister, Forderungsausfälle aufgrund fehlerhafter Abrechnung oder Bilanzierung gegenüber nicht assoziierten Lieferanten, ein möglicher Forderungsausfall durch Insolvenz, Rückforderungen von Netzentgelten, eine Nichtanerkennung entstandener Kosten im Rahmen der Marktraumumstellung, ein Bilanzierungsrisiko aufgrund der Entwicklung von Spot/AE- und BDEW-MeMi-Preisen sowie Regulierungsrisiken als Folge geänderter Rechtsprechung oder geänderter Regulierungspraxis der BNetzA. Generell ist die finanzielle Leistungsfähigkeit durch einen mit der RE geschlossenen Ergebnisabführungsvertrag sowie ein Cash-Pooling System jederzeit gesichert. In den nächsten Jahren wird neben der Fortentwicklung der Regulierungs- und Entflechtungsregelungen der Wettbewerb um Konzessionen die weitere Entwicklung der RNG bestimmen. Der Gewinn zusätzlicher Konzessionsgebiete durch die Netzeigentümer verbunden mit der Übernahme der Netzbetreiberfunktion durch die RNG bietet der Gesellschaft Entwicklungschancen. In Folge der regulatorischen Rahmenbedingungen sind die operativen Chancen der zukünftigen Entwicklungen begrenzt, da aufgrund der vorgegebenen Effizienzwerte Kosteneinsparungen voraussichtlich durch die jährlich absinkenden Erlösobergrenzen kompensiert werden. In der Gesamtbewertung lassen sich keine bestandsgefährdenden Risken feststellen. 6. Prognosebericht Für das Geschäftsjahr 2024 erwartet die RNG Umsatzerlöse in Höhe von 1.125,3 Mio. €, sonstige betriebliche Erträge in Höhe von 3,0 Mio. €, Aufwendungen in Höhe von 1.116,9 Mio. € und ein positives Ergebnis nach Steuern in Höhe von 11,4 Mio. €. In der Mittelfristplanung bis 2028 wird von Ergebnisverbesserungen bis zu positiven Ergebnisbeiträgen auf stabilem Niveau ausgegangen. Dieser Lagebericht enthält Aussagen, die sich auf die zukünftige Entwicklung der RNG beziehen. Diese stellen Einschätzungen dar, die wir auf Basis aller uns zum jetzigen Zeitpunkt zur Verfügung stehenden Informationen getroffen haben.
Köln, den 28. März 2024 Die Geschäftsführung Dr. Ulrich Groß Karsten Thielmann Bilanz zum 31. Dezember 2023AKTIVA scroll
Gewinn- und Verlustrechnung vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023scroll
AnhangAngaben zur Form und Darstellung Der Sitz der Rheinische NETZGesellschaft mbH (RNG) ist Köln. Die Gesellschaft ist unter der Nummer HRB 56302 im Register des Amtsgerichts Köln eingetragen. Die RNG ist ein Tochterunternehmen der RheinEnergie AG (RE) mit Sitz in Köln. Die Gesellschaft hat mit der RE einen Ergebnisabführungsvertrag abgeschlossen. Zwischen der RNG und der RE als Organträger besteht eine gewerbe- und körperschaftsteuerliche Organschaft. Der Abschluss wird gemäß § 11 des Gesellschaftsvertrages nach den für große Kapitalgesellschaften maßgeblichen Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches und den ergänzenden Bestimmungen des GmbH-Gesetzes unter Berücksichtigung der ergänzenden Regelungen des Gesetzes über die Elektrizitäts- und Gasversorgung (EnWG) aufgestellt. § 6b EnWG enthält besondere Vorschriften zur Buchführung und Rechnungslegung von Energieversorgungsunternehmen. Gemäß § 6b Abs. 3 EnWG stellt die RNG mit der Erstellung des Jahresabschlusses für jeden der in § 6b Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 - 7 EnWG genannten Tätigkeitsbereiche jeweils eine den für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften entsprechende Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrechnung auf. Für die Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung wird das Gesamtkostenverfahren gewählt. Der Jahresabschluss wird in Euro und Cent aufgestellt; die Beträge im Anhang werden überwiegend in Tausend Euro (T€) angegeben. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Sachanlagen werden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen oder dem niedrigeren am Bilanzstichtag beizulegenden Wert bewertet. Die den planmäßigen Abschreibungen zugrunde gelegten Nutzungsdauern richten sich im Wesentlichen nach den allgemeinen sowie für die Energiewirtschaft anzuwendenden amtlichen Abschreibungstabellen. Die Nutzungsdauern der wichtigsten Anlagengüter betragen: scroll
Finanzanlagen werden zu Anschaffungskosten oder zu dem niedrigeren am Bilanzstichtag beizulegenden Wert angesetzt. Sofern Ausleihungen unverzinslich oder niedrig verzinslich sind, werden sie zum Barwert ausgewiesen. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden zum Nennwert bzw. mit dem Barwert bewertet; alle erkennbaren Einzelrisiken und das allgemeine Kreditrisiko werden durch angemessene Abwertungen berücksichtigt. Innerhalb der Forderungen sind erhaltene Netto-Abschlagszahlungen auf den abgegrenzten, noch nicht abgelesenen Verbrauch verrechnet. Guthaben bei Kreditinstituten sind zum Nennbetrag angesetzt. Der Sonderposten enthält Baukostenzuschüsse für das Anlagevermögen und wird ratierlich entsprechend den anlagenindividuellen Nutzungsdauern aufgelöst. Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen sind auf der Grundlage versicherungsmathematischer Berechnungen unter Berücksichtigung der Richttafeln 2018 G von Prof. Dr. Klaus Heubeck nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren (Projected-Unit-Credit-Method) gebildet. Der von der Deutschen Bundesbank für Dezember 2023 veröffentlichte durchschnittliche Marktzinssatz der vergangenen zehn Jahre, der sich bei einer angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren ergibt (§ 253 Absatz 2 Satz 2 HGB) beträgt 1,82 % (Vorjahr: 1,79 %) und wurde zur Abzinsung verwendet. Die Fluktuation wird mit einer Rate von 2,50 % angesetzt. Im Rahmen weiterer Annahmen werden jährliche Gehaltssteigerungen von 2,50 %, Rentensteigerungen von 2,50 % und Preissteigerungen von 2,00 % berücksichtigt. Der Unterschiedsbetrag gemäß § 253 Abs. 6 HGB beträgt 80 T€ (Vorjahr: 399 T€). Die in den sonstigen Rückstellungen enthaltenen Rückstellungen für Altersteilzeit, Beihilfe und Jubiläen sind auf der Grundlage versicherungsmathematischer Berechnungen unter Berücksichtigung der Richttafeln 2018 G von Prof. Dr. Klaus Heubeck nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren (Projected-Unit-Credit-Method) gebildet. Der von der Deutschen Bundesbank im Dezember 2023 veröffentlichte durchschnittliche Marktzinssatz der vergangenen sieben Jahre, der sich bei einer angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren ergibt (§ 253 Absatz 2 Satz 2 HGB) beträgt 1,75 % (Vorjahr: 1,45 %) und wurde zur Abzinsung verwendet. Im Rahmen weiterer Annahmen werden jährliche Gehaltssteigerungen von 2,5 %, Rentensteigerungen von 2,5 % und Preissteigerungen von 2,0 % berücksichtigt. Bei den sonstigen Rückstellungen werden alle erkennbaren Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten sowie drohende Verluste aus schwebenden Geschäften angemessen und ausreichend berücksichtigt. Sie werden in der Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt. Verbindlichkeiten werden zum Erfüllungsbetrag angesetzt. Erläuterungen zur Bilanz (1) Anlagevermögen Die Aufgliederung der in der Bilanz dargestellten Anlageposten und ihre Entwicklung im Jahr 2023 ergibt sich aus dem als Anlage beigefügtem Anlagenspiegel. (2) Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Forderungen aus Lieferungen und Leistungen scroll
In den Forderungen aus Netzentgelten ist neben den offenen Forderungen aus der Abrechnung in Höhe von 21.404 T€ (Vorjahr: 17.377 T€) auch der abgegrenzte Verbrauch zwischen Ablese- und Bilanzstichtag von 177.299 T€ (Vorjahr: 150.540 T€) enthalten. Die erhaltenen Netto-Abschlagszahlungen mit einem Wert von 124.841 T€ (Vorjahr: 111.291 T€) wurden saldiert. Die übrigen Forderungen beinhalten im Wesentlichen Forderungen aus Baukostenzuschüssen für Hausanschlüsse in Höhe von 2.985 T€ (Vorjahr: 3.142 T€). Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen in Höhe von 78.905 T€ (Vorjahr: 69.695 T€) betreffen überwiegend mit 73.026 T€ (Vorjahr: 30.273 T€) die Gesellschafterin RE und betreffen mit 73.026 T€ (Vorjahr: 29.822 T€) den Verlustausgleichanspruch aus dem Ergebnisabführungsvertrag. Die verbleibenden Forderungen mit 5.879 T€ (Vorjahr: 1.579 T€) betreffen ebenfalls Netzentgelte gegen verbundene Unternehmen. Die sonstigen Vermögensgegenstände in Höhe von 66.948 T€ (Vorjahr: 65.405 T€) betreffen im Wesentlichen Forderungen gegen den Übertragungsnetzbetreiber aus EEG-, KWKG- und MMMA-Sachverhalten. Alle Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände haben wie im Vorjahr eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. (3) Eigenkapital Das gezeichnete Kapital beträgt unverändert 3.534 T€. Zur Finanzierung von Investitionen hat die RE im Jahr 2023 eine Bareinzahlung in die Kapitalrücklage der RNG in Höhe von 12.000 T€ geleistet. Die Kapitalrücklage beträgt 81.800 T€ (Vorjahr: 69.800 T€) und betrifft andere Zuzahlungen, die die Gesellschafterin in das Eigenkapital geleistet hat. (4) Sonderposten Der Sonderposten enthält Baukostenzuschüsse in Höhe von 4.117 T€ (Vorjahr: 3.384 T€) für das Anlagevermögen. (5) Rückstellungen In den Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen sind Pensions- und Deputatverpflichtungen enthalten. Die sonstigen Rückstellungen beinhalten u. a. Mehr-/Mindermengenabrechnungen in Höhe von 36.090 T€, Vorsorgen für die Belastungen aus EEG und KWKG in Höhe von 32.318 T€, ausstehende Verpflichtungen in Höhe von 4.810 T€, mögliche Rückforderungen von Netzentgelten in Höhe von 4.302 T€, das Regulierungskonto in Höhe von 3.705 T€, sowie Beihilfe, Jubiläums- und Altersteilzeitverpflichtungen in Höhe von 3.099 T€. (6) Verbindlichkeiten scroll
Die erhaltenen Anzahlungen auf Bestellungen beinhalten Anzahlungen auf die Herstellung von Hausanschlüssen. Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen betreffen im Wesentlichen Betriebsführung sowie Umlagen. Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen resultieren aus dem Verrechnungsverkehr mit der Stadtwerke Köln GmbH in Höhe von 56.970 T€ (Vorjahr Forderung: 37.843 T€). Die verbleibenden Verbindlichkeiten mit 997 T€ (Vorjahr: 494 T€) betreffen die Netzentgelte gegenüber verbundenen Unternehmen. Die sonstigen Verbindlichkeiten betreffen im Wesentlichen Verpflichtungen aus Gemeinderabatt, Entgeltabgrenzungen sowie Darlehen von Arbeitnehmern. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung (7) Umsatzerlöse scroll
Aus der Nachbetrachtung der Netzentgelte 2022 ergeben sich negative periodenfremde Umsatzerlöse im Strom von -17.848 T€ (Vorjahr: -11.271 T€), im Gas periodenfremde Umsatzerlöse von 2.638 T€ (Vorjahr: -3.660 T€), periodenfremde Umsatzerlöse Messstellenbetrieb in Höhe von 62 T€ (Vorjahr: 491 T€) sowie periodenfremde Umsatzerlöse aus EEG- und KWKG-Sachverhalten in Höhe von 5.076 T€ (Vorjahr: -17.447 T€). (8) Sonstige betriebliche Erträge In den sonstigen betrieblichen Erträgen von 12.199 T€ (Vorjahr: 20.990 T€) sind periodenfremde Erträge in Höhe von 7.730 T€ (Vorjahr: 20.288 T€) enthalten. Diese betreffen die Auflösungen von Rückstellungen. (9) Materialaufwand scroll
Der Materialaufwand wird entlastet durch positive periodenfremde Aufwendungen in Höhe von 23.673 T€ (Vorjahr: 1.001 T€), die im Wesentlichen Sachverhalte aus dem EEG, den Konzessionsabgaben und dem KWKG betreffen. (10) Sonstige betriebliche Aufwendungen scroll
Die Dienstleistungsentgelte beinhalten im Wesentlichen Aufwendungen aus den Dienstleistungsverträgen im Bereich Abrechnung, vertriebliches Anschlusswesen und sonstige Querschnittsfunktionen. Das vom Jahresabschlussprüfer, KPMG AG, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Köln, berechnete Gesamthonorar beträgt 126 T€ und betrifft Abschlussprüfungsleistungen mit 84 T€ sowie sonstige Bestätigungsleistungen mit 42 T€. In den übrigen betrieblichen Aufwendungen sind im Wesentlichen Aufwendungen für die Marktraumumstellung, für Beratungen sowie Wertberichtigungen auf Forderungen enthalten. Der sonstige betriebliche Aufwand beinhaltet periodenfremde Aufwendungen in Höhe von 139 T€ (Vorjahr: 886 T€). (11) Ertrag aufgrund des Ergebnisabführungsvertrages Dieser Posten beinhaltet Erträge aus dem Verlustübernahmeanspruch gegenüber der Gesellschafterin RE. Sonstige Angaben (12) Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle Verpflichtungen Es bestehen finanzielle Verpflichtungen aus den verschiedenen Pacht- und Dienstleistungsverträgen mit den Netzeigentümern von jährlich 395 Mio. € für das Jahr 2024, die nahezu vollständig verbundene Unternehmen betreffen. Bei einer Fortführung der abgeschlossenen Verträge entstehen in den Folgejahren finanzielle Verpflichtungen in ähnlicher Größenordnung. Auf der Grundlage einer Schätzung bei einem Rechnungszinssatz von 1,74 % (Vorjahr: 1,79 %) sowie unter Berücksichtigung der biometrischen Richttafeln RZVK nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren besteht ein Fehlbetrag aus den Versorgungsverpflichtungen der Zusatzversorgungskasse der Stadt Köln (ZVK) gegenüber den versicherten Mitarbeitern von 4.726 T€ (Vorjahr: 6.655 T€). Da die ZVK durch die jährliche Finanzierung aus Umlage und Zusatzbeitrag kontinuierlich Deckungskapital aufbaut, ist aus derzeitiger Sicht eine Inanspruchnahme nicht zu erwarten. Seit dem 1. Januar 2017 erfolgt die Behandlung der Baukostenzuschüsse sowie der Hausanschlusskostenbeiträge für die gepachteten Strom- und Gasnetze nach einem Treuhandmodell. Im Außenverhältnis erfolgt die Vereinnahmung durch die RNG bei den Endkunden. Über eine vertraglich vereinbarte Treuhandabrede sowie Schuldbeitritt mit Erfüllungsübernahme zwischen der RNG und der RE wird sichergestellt, dass die Vereinnahmung auf Ebene des Netzbetreibers unmittelbar an die RE weitergeleitet wird. Die weitergeleiteten Baukostenzuschüsse sowie Hausanschlusskostenbeiträge werden somit nicht mehr bei der RNG bilanziert. Aufgrund der Schuldbeitritte im Zusammenhang mit der Übernahme der Verpflichtungen aus den Netzanschlussverhältnissen besteht eine Mithaftung der RNG in Höhe von 109,5 Mio. €. (13) Vorgänge von besonderer Bedeutung nach dem Bilanzstichtag Es haben sich keine weiteren Vorgänge von besonderer Bedeutung ergeben, die nach dem Schluss des Geschäftsjahres eingetreten sind. (14) Beziehungen zu verbundenen Unternehmen Die RNG ist ein Tochterunternehmen der RE. Sie wird in den Konzernabschluss der Stadtwerke Köln GmbH, Köln, (kleinster und größter Konsolidierungskreis) einbezogen. Der befreiende Konzernabschluss nach § 291 HGB und der befreiende Konzernlagebericht für die RE werden von der Stadtwerke Köln GmbH aufgestellt, an den Betreiber des Unternehmensregisters eingereicht und von diesem bekannt gemacht. Der Konzernabschluss ist am Sitz der Stadtwerke Köln erhältlich. (15) Veröffentlichung Der Jahresabschluss der RNG wird beim Betreiber des Unternehmensregisters elektronisch eingereicht und von diesem bekannt gemacht. (16) Nahestehende Unternehmen und Personen Geschäfte zu nicht marktüblichen Bedingungen mit nahestehenden Unternehmen und Personen haben im Geschäftsjahr 2023 nicht stattgefunden. (17) Tätigkeitsbereiche im Sinne von § 6b Abs. 3 EnWG Nach § 6b Abs. 3 EnWG wurden in der Rechnungslegung für die Tätigkeitsbereiche Elektrizitäts- und Gasverteilung sowie für den Messstellenbetrieb Abschlüsse erstellt. (18) Angaben nach § 6b Abs. 2 EnWG scroll
(19) Mitarbeiter Im Geschäftsjahr 2023 hat die RNG eine durchschnittliche Mitarbeiteranzahl von 148 Angestellten (Vorjahr: 130), davon 107 Männer und 41 Frauen. Hierin sind 21 ausgeliehene Beschäftigte (Vorjahr: 15) von der RE enthalten. (20) Organe der Gesellschaft Die Organe der Gesellschaft sind die Geschäftsführung, die Gesellschafterversammlung und der Aufsichtsrat. Mitglieder der Geschäftsführung Dr. Ulrich Groß Technischer Geschäftsführer Karsten Thielmann Kaufmännischer Geschäftsführer Vergütung Geschäftsführung 2023 Die Gesamtbezüge der Geschäftsführer bestehen aus einem Jahresfestgehalt, einer leistungsabhängigen Prämie, einer Versorgungsregelung sowie sonstigen Vergütungsbestandteilen, insbesondere Dienstwagen. Die Geschäftsführung erhielt im Berichtsjahr eine Gesamtvergütung in Höhe von 533.114,54 €. Diese setzt sich wie folgt zusammen: scroll
* erfolgsunabhängige Bezüge Die Leistung im Versorgungsfall von Herrn Thielmann ist ab 1. Oktober 2015 in Höhe eines bestimmten Prozentsatzes der festen Vergütung bei Vertragsbeendigung zugesagt (unmittelbare Versorgungszusage). Dieser Prozentsatz steigt beginnend mit 30 % jährlich um 2 % bis zum Höchstprozentsatz von 60 %. Bis zum 30. September 2015 wurde die betriebliche Altersversorgung von Herrn Thielmann sowie die Versorgung seiner versorgungsberechtigten Hinterbliebenen durch die Zusatzversorgungskasse der Stadt Köln aufgebaut. Die Leistung im Versorgungsfall von Herrn Dr. Groß ist in Höhe eines bestimmten Prozentsatzes der festen Vergütung bei Vertragsbeendigung zugesagt (unmittelbare Versorgungszusage). Dieser Prozentsatz steigt beginnend mit 40 % jährlich um 2 % bis zum Höchstprozentsatz von 65 %. Auf die Versorgung der Geschäftsführer werden die Leistungen der gesetzlichen Altersrente angerechnet. Es bestehen darüber hinaus Regelungen zur Anrechnung von Versorgungsansprüchen aus früheren Anstellungsverhältnissen. Die Pensionsverpflichtungen im Einzelnen: scroll
Leistungen, die dem einzelnen Geschäftsführer von einem Dritten im Hinblick auf seine Tätigkeit zugesagt oder im Berichtsjahr gewährt wurden, bestehen nicht. (22) Aufsichtsrat scroll
* Arbeitnehmervertreter Die Mitglieder des Aufsichtsrates bekommen keine Vergütung von der Gesellschaft.
Köln, den 28. März 2024 Die Geschäftsführung Dr. Ulrich Groß Karsten Thielmann Anlagenspiegel zum 31. Dezember 2023scroll
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Tätigkeitsabschlüsse gemäß § 6b Abs. 3 EnWGBilanz für die Elektrizitätsverteilung zum 31. Dezember 2023Aktiva scroll
Gewinn- und Verlustrechnung für die Elektrizitätsverteilung vom 1. Januar 2023 bis 31. Dezember 2023scroll
Bilanz für die Gasverteilung zum 31. Dezember 2023Aktiva scroll
Gewinn- und Verlustrechnung für die Gasverteilung vom 1. Januar 2023 bis 31. Dezember 2023scroll
Bilanz für den grundzuständigen Messstellenbetrieb für moderne Messeinrichtungen und intelligente Messsysteme zum 31. Dezember 2023Aktiva scroll
Gewinn- und Verlustrechnung für den grundzustängigen Messstellenbetrieb für moderne Messeinrichtungen und intelligente Messsysteme vom 1. Januar 2023 bis 31. Dezember 2023scroll
Ergänzende Angaben zur Rechnungslegung nach § 6b Abs. 3 EnWGVorbemerkung Gemäß § 6b Abs. 3 EnWG i. V. m. § 3 Abs. 4 MsbG haben Unternehmen, die i. S. v. § 3 Nr. 38 zu einem vertikal integrierten Energieversorgungsunternehmen verbunden sind, mit der Erstellung des Jahresabschlusses für jeden der in § 6b Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 - 6 EnWG genannten Tätigkeitsbereiche jeweils eine den für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften entsprechende Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrechnung aufzustellen. Gemäß § 6b Abs. 3 Satz 7 EnWG sind dabei die Regeln der Zuordnung der Gegenstände des Aktiv- und Passivvermögens sowie der Erträge und Aufwendungen einschließlich der angewandten Abschreibungsmethoden anzugeben. Bei der Rheinische NETZGesellschaft mbH (RNG) sind folgende Tätigkeitsbereiche im Sinne von § 6b Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 - 6 EnWG zu unterscheiden: 1. Elektrizitätsverteilung Unter der Elektrizitätsverteilung werden im Geschäftsjahr 2023 die im Zusammenhang mit der Netzbetreiberfunktion im engeren Sinne (DSO Distribution System Operator) für das Stromnetz der RNG stehenden Geschäftsvorfälle zusammengefasst. 2. Gasverteilung Unter der Gasverteilung werden im Geschäftsjahr 2023 die im Zusammenhang mit der Netzbetreiberfunktion im engeren Sinne (DSO Distribution System Operator) für das Gasnetz der RNG stehenden Geschäftsvorfälle zusammengefasst. 3. Grundzuständiger Messstellenbetrieb für moderne Messeinrichtungen und intelligente Messsysteme (mME und iMSys) Unter dem grundzuständigen Messstellenbetrieb für mME und iMSys werden im Geschäftsjahr 2023 die im Zusammenhang mit dem Messstellenbetriebsgesetz für das Netzgebiet der RNG stehenden Geschäftsvorfälle zusammengefasst. Der Stetigkeitsgrundsatz im Sinne von § 6b Abs. 5 Satz 2 EnWG wurde im Berichtsjahr gewahrt. Aus rechentechnischen Gründen können in den Tabellen Rundungsdifferenzen auftreten. Pflichtangaben gemäß § 268 und 284 HGB Anlagenspiegel (§ 284 Abs. 3 HGB) Der Anlagenspiegel je Tätigkeitsbereich im Sinne von § 6b Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 - 6 EnWG wurden erstellt. Restlaufzeiten der Forderungen (§ 268 Abs. 4 Satz 1 HGB) Die in den Tätigkeitsbereichen ausgewiesenen Forderungen betreffen, wie im Vorjahr, Forderungen mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr. Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten (§ 268 Abs. 5 Satz 1 HGB) Mit Ausnahme der sonstigen Verbindlichkeiten betreffen die in den Tätigkeitsbereichen ausgewiesenen Verbindlichkeiten, wie im Vorjahr, nur Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr. Die sonstigen Verbindlichkeiten zum 31.12.2023 erstrecken sich über die verschiedenen Restlaufzeiten wie folgt: scroll
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Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Pflichtangaben in den Erläuterungen zur internen Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrechnung sind nach § 6b Abs. 3 Satz 7 EnWG die Regeln/ Methoden (Direktzuordnung oder Schlüsselung) einschließlich Abschreibungsmethoden, nach denen die Gegenstände des Aktiv- und Passivvermögens sowie die Aufwendungen und Erträge den Konten zugewiesen werden. Die bilanzielle Abbildung des Ergebnisabführungsvertrages mit der RheinEnergie AG erfolgt in den jeweiligen Tätigkeitsabschlüssen. Zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden verweisen wir auf die ausführlichen Erläuterungen im Anhang als Bestandteil des Jahresabschlusses der RNG. Zuordnungsregeln Im Regelfall erfolgte in den Tätigkeiten-Gewinn- und Verlustrechnungen eine direkte Zuordnung der einzelnen Posten. In den Fällen, in denen dies nicht möglich war oder aufgrund unverhältnismäßig hohen Aufwandes nicht vertretbar erschien, wurde eine Zuordnung durch Schlüssel vorgenommen. In den Tätigkeiten-Gewinn- und Verlustrechnungen war eine Zuordnung durch Schlüssel für
erforderlich. Hierzu wurde ausschließlich ein aus den direkt zugeordneten Posten der Umsatzerlöse und Materialaufwendungen abgeleiteter kombinierter Umsatz-/Materialaufwandsschlüssel angewendet. Daneben kam in den Tätigkeiten-Bilanzen in den Fällen, in denen eine direkte Zuordnung nicht möglich war oder aufgrund unverhältnismäßig hohen Aufwandes nicht vertretbar erschien, zusätzlich noch der Umsatzschlüssel bzw. der Materialaufwandsschlüssel zur Anwendung. Die Schlüsselwerte zeigt nachfolgende Übersicht: scroll
Die Entwicklung der Bezugsgrößen für die o. g. Schlüssel wird jährlich überprüft. Aus dieser Überprüfung ergab sich der Bedarf, die Schlüssel auf Basis der Daten des Geschäftsjahres 2023 zu aktualisieren. Die sonstigen Ausleihungen wurden über den kombinierten Umsatz-/Materialaufwandsschlüssel verteilt. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen konnten überwiegend direkt zugeordnet werden. Verbleibende Posten wurden nach dem Umsatzschlüssel verteilt. Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen wurden soweit möglich direkt zugeordnet. Verbleibende Beträge wurden über den Umsatzschlüssel und den kombinierten Umsatz-/ Materialaufwandsschlüssel zugeordnet. Die sonstigen Vermögensgegenstände wurden soweit möglich direkt zugeordnet. Verbleibende Posten wurden nach dem Umsatzschlüssel, dem Materialaufwandsschlüssel sowie dem kombinierten Umsatz-/ Materialaufwandsschlüssel verteilt. Die Guthaben bei Kreditinstituten wurden über den kombinierten Umsatz-/ Materialaufwandsschlüssel verteilt. Das Eigenkapital wird den Tätigkeitsbereichen Strom- und Gasverteilung sowie der grundzuständige Messstellenbetrieb für moderne Messeinrichtungen und intelligente Messsysteme nach Maßgabe des langfristigen Finanzierungsbedarfs der für den Betrieb vorgehaltenen Vermögensgegenstände zugeordnet. Die Zuordnung erfolgte summarisch unter Einbeziehung der Unterposten gezeichnetes Kapital sowie Kapital- und Gewinnrücklagen als zugeordnetes Eigenkapital. Die Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen wurden über den kombinierten Umsatz-/ Materialaufwandsschlüssel verteilt. Der Unterschiedsbetrag gemäß § 253 Abs. 6 beträgt 80 T€, davon entfallen 57 T€ die Sparte Strom, 22 T€ auf die Sparte Gas und 1 T€ auf die übrigen Tätigkeiten. Die sonstigen Rückstellungen wurden überwiegend direkt zugeordnet. Verbleibende Beträge wurden über den kombinierten Umsatz-/ Materialaufwandsschlüssel und den Materialaufwandsschlüssel zugeordnet. Die erhaltenen Anzahlungen auf Bestellungen wurden über den Umsatzschlüssel verteilt. Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen konnten überwiegend direkt zugeordnet werden. Verbleibende Beträge wurden über den Materialaufwandsschlüssel zugeordnet. Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen wurden soweit möglich direkt zugeordnet. Verbleibende Posten wurden über den Umsatzschlüssel zugeordnet. Die sonstigen Verbindlichkeiten konnten zum Teil direkt zugeordnet werden. Verbleibende Beträge wurden über den kombinierten Umsatz-/ Materialaufwandsschlüssel und den Umsatzschlüssel verteilt. Sämtliche Aktiva und Passiva konnten den Tätigkeitsbereichen Strom- und Gasverteilung sowie der grundzuständige Messstellenbetrieb für moderne Messeinrichtungen und intelligente Messsysteme nach den vorstehend genannten Regeln zugeordnet werden. Die Bildung eines Kapitalausgleichspostens war nicht erforderlich. Interne Leistungsbeziehungen zwischen den Tätigkeiten lagen nicht vor, so dass diesbezüglich keine weiteren Erläuterungen erforderlich sind.
Köln, den 28. März 2024 Die Geschäftsführung Dr. Ulrich Groß Karsten Thielmann Anlagennachweis zum 31. Dezember 2023- Elektrizitätsverteilung -scroll
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Anlagennachweis zum 31. Dezember 2023- Gasverteilung -scroll
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Anlagennachweis zum 31. Dezember 2023- grundzuständiger Messstellenbetrieb mME & iMSys -scroll
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Bestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersAn die Rheinische NETZGesellschaft mbH, Köln Vermerk über die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der Rheinische NETZGesellschaft mbH, Köln, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Rheinische NETZGesellschaft mbH für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften, Grundsätzen und Standards ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts“ unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d. h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen. Sonstige gesetzliche und andere rechtliche Anforderungen Vermerk über die Prüfung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG Wir haben geprüft, ob die Gesellschaft ihre Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG zur Führung getrennter Konten für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 eingehalten hat. Darüber hinaus haben wir die Tätigkeitsabschlüsse für die Tätigkeiten „Elektrizitätsverteilung“, „Gasverteilung“ und „Grundzuständiger Messstellenbetrieb“ nach § 6b Abs. 3 Satz 1 EnWG sowie § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG - bestehend jeweils aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 sowie den als Anlage beigefügten Angaben zu den Rechnungslegungsmethoden für die Aufstellung der Tätigkeitsabschlüsse - geprüft.
Wir haben unsere Prüfung der Einhaltung der Pflichten zur Führung getrennter Konten und der Tätigkeitsabschlüsse in Übereinstimmung mit § 6b Abs. 5 EnWG unter Beachtung des IDW Prüfungsstandards: Prüfung nach § 6b Energiewirtschaftsgesetz (IDW PS 610 n.F. (07.2021)) durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist nachfolgend weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir wenden als Wirtschaftsprüfungsgesellschaft den IDW Qualitätsmanagementstandard: Anforderungen an das Qualitätsmanagement in der Wirtschaftsprüferpraxis (IDW QMS 1 (09.2022)) an. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zur Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG zu dienen. Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Einhaltung der Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG zur Führung getrennter Konten. Die gesetzlichen Vertreter sind auch verantwortlich für die Aufstellung der Tätigkeitsabschlüsse nach den deutschen Vorschriften des § 6b Abs. 3 Sätze 5 bis 7 EnWG und des § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachtet haben, um die Pflichten zur Führung getrennter Konten einzuhalten. Die Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für die Tätigkeitsabschlüsse entspricht der im Abschnitt „Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den Lagebericht“ hinsichtlich des Jahresabschlusses beschriebenen Verantwortung mit der Ausnahme, dass der jeweilige Tätigkeitsabschluss kein unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Tätigkeit zu vermitteln braucht. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten der Gesellschaft nach § 6b Abs. 3 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG. Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen,
Ferner umfasst unsere Zielsetzung, einen Vermerk in den Bestätigungsvermerk aufzunehmen, der unsere Prüfungsurteile zur Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG beinhaltet. Die Prüfung der Einhaltung der Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG zur Führung getrennter Konten umfasst die Beurteilung, ob die Zuordnung der Konten zu den Tätigkeiten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 4 EnWG sowie nach § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG sachgerecht und nachvollziehbar erfolgt ist und der Grundsatz der Stetigkeit beachtet wurde. Unsere Verantwortung für die Prüfung der Tätigkeitsabschlüsse entspricht der im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts“ hinsichtlich des Jahresabschlusses beschriebenen Verantwortung mit der Ausnahme, dass wir für den jeweiligen Tätigkeitsabschluss keine Beurteilung der sachgerechten Gesamtdarstellung vornehmen können.
Köln, den 18. April 2024 KPMG AG Hillesheim, Wirtschaftsprüfer Nocker, Wirtschaftsprüfer Feststellung des JahresabschlussesDer Jahresabschluss wurde am 6. Mai 2024 festgestellt. |
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