SAWA Meisterklasse GmbHLiquidiert

09221 Neukirchen/Erzgeb., DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Chemnitz HRB 24559
Eingetragen
10.12.2008
Branche
Großhandel mit lebenden TierenGroßhandel mit Fisch und FischerzeugnissenGroßhandel mit Roh- und Schnittholz
Gegenstand
Handel mit zoologischen Artikeln und Zubehör inklusive Import und Export

Historie

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Management

NameRolle
Ines Günther
seit 15.1.2025
Liquidator

Wirtschaftlich Berechtigte

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

09221 Neukirchen, Lange Straße 25
25.000 €
100.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

SAWA Meisterklasse GmbH

Neukirchen

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011

Bilanz

Aktiva

31.12.2011
EUR
31.12.2010
EUR
A. Anlagevermögen 198.912,50 220.143,50
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 164.004,50 177.489,50
II. Sachanlagen 34.908,00 42.654,00
B. Umlaufvermögen 1.192.530,68 977.529,14
I. Vorräte 1.093.376,14 762.447,00
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 97.056,50 214.601,17
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 3.000,00 0,00
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 2.098,04 480,97
C. Rechnungsabgrenzungsposten 10.315,94 2.827,32
D. Aktive latente Steuern 12.972,03 8.560,09
Bilanzsumme, Summe Aktiva 1.414.731,15 1.209.060,05

Passiva

31.12.2011
EUR
31.12.2010
EUR
A. Eigenkapital 54.522,68 42.489,50
I. gezeichnetes Kapital 25.500,00 25.500,00
II. Gewinnvortrag 29.022,68 16.989,50
B. Rückstellungen 27.830,00 29.950,00
C. Verbindlichkeiten 1.324.662,17 1.123.755,01
davon mit Restlaufzeit bis 1 Jahr 951.952,17 951.300,44
D. Passive latente Steuern 7.716,30 12.865,54
Bilanzsumme, Summe Passiva 1.414.731,15 1.209.060,05

Anhang


  A. ALLGEMEINE  ANGABEN  ZUM  JAHRESABSCHLUSS
Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften wurden die Regelungen des GmbH-Gesetzes beachtet.
Der Jahresabschluss wurde entsprechend den Gliederungsvorschriften der §§ 266 ff. HGB aufgestellt.
Soweit ein Wahlrecht hinsichtlich einer Angabe in der Bilanz bzw. in der Gewinn- und Verlustrechnung einerseits oder dem Anhang andererseits besteht, wurde dieses Wahlrecht aus Gründen der Übersichtlichkeit grundsätzlich zu Gunsten der Angabe im Anhang ausgeübt.
Nach den in § 267 HBG angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft eine Kleine Kapitalgesellschaft.
Von den größenabhängigen Erleichterungen nach § 288 I HGB wurde Gebrauch gemacht.

B. ANGABEN  ZU  BILANZIERUNGS-  UND  BEWERTUNGSMETHODEN
Bilanzierungsmethoden
Der vorliegende Jahresabschluss ist nach den für kleine Gesellschaften geltenden Vorschriften des Handelsgesetzbuches und den ergänzenden Vorschriften des GmbH-Gesetzes aufgestellt. Gemäß Art. 67 Abs. 8 EGHGB sind die Grundsätze der Bewertungsstetigkeit und Ausweisstetigkeit sowie der Publizität von Stetigkeitsunterbrechungen nicht zu beachten. Die Vorjahresbeträge wurden dementsprechend nicht angepasst.
Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen verrechnet worden.
Bewertungsmethoden
Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorangegangenen Geschäftsjahres überein. Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen. Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln bewertet.
Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt worden, selbst wenn diese erst zwischen Abschlussstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind.
Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabgängig vom Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt worden.
Einzelne Posten wurden wie folgt bewertet:

I. ANLAGEVERMÖGEN
Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die dazu bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen.
Selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens werden gemäß § 255 Abs. 2a HGB mit bei dessen Entwicklung anfallenden Aufwendungen (Entwicklungskosten) bewertet. Sofern die Entwicklung noch nicht abgeschlossen ist, werden keine Abschreibungen vorgenommen.
Erworbene immaterielle Vermögensgegenstände werden mit den Anschaffungskosten vermindert um die planmäßigen Abschreibungen bewertet. Als Nutzungsdauer wird bei Software drei Jahre zugrunde gelegt.
Der Geschäfts- oder Firmenwert wird innerhalt von 15 Jahren abgeschrieben. Die Gründe für eine betriebliche Nutzungsdauer von mehr als 5 Jahren sind:
Der entsprechende Gegenwert wurde bezahlt, weil sich der Aufbau einer entsprechenden Organisation mit Produktionsverfahren und Vertriebsstruktur frühestens in diesem Zeitraum amortisiert hätte.
Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens wurden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen bewertet.
Grundlage der planmäßigen Abschreibung war die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen Vermögensgegenstandes.
Die Abschreibungen wurden beim beweglichen Anlagevermögen linear vorgenommen.
Seit 2004 wird auf Zugänge bei beweglichen Vermögensgegenständen des Anlagevermögens monatsgenau abgeschrieben. Bei Altzugängen wurde bei beweglichen Vermögensgegenständen des Anlagevermögens in der ersten Jahreshälfte die volle und auf Zugänge in der zweiten Jahreshälfte die halbe Jahresabschreibung verrechnet.
Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten bis € 410 wurden über eine voraussichtliche Nutzungsdauer von 5 Jahren abgeschrieben.
Bei Altzugängen wurde von dem Bewertungswahlrecht nach § 6 Abs. 2 EstG (volle Absetzung der Geringwertigen Wirtschaftsgüter im Jahr der Anschaffung) in vollem Umfang Gebrauch gemacht. Die Anschaffungswerte wurden im Anlagespiegel nicht fortgeführt und als Abgang ausgewiesen.
Soweit der nach vorstehenden Grundsätzen ermittelte Wert von Gegenständen des An­lagevermögens über dem Wert liegt, der ihnen am Abschlussstichtag beizulegen ist, wird dem durch außerplanmäßige Abschreibungen Rechnung getragen. Die in den Vorjahren vorgenommenen außerplanmäßigen Abschreibungen werden rückgängig gemacht, soweit die Gründe hierfür nicht mehr bestehen.

II. UMLAUFVERMÖGEN
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe werden zu durchschnittlichen Anschaffungskosten unter Beachtung des Niederstwertprinzips bewertet.
Fertige und unfertige Erzeugnisse werden zu durchschnittlichen Herstellungskosten angesetzt. Diese umfassen neben dem Fertigungsmaterial, den Fertigungslöhnen und den Abschreibungen auch die Material- und Fertigungsgemeinkosten sowie die Verwaltungsgemeinkosten.
Dabei wurden die Bestände wurde retrograd bewertet.
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände wurden grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt. Erkennbare Einzelrisiken wurden durch Einzelwertberichtigungen zu Forderungen berücksichtigt. Eine Pauschalwertberichtigung zu Forderungen zur ausreichenden Rechnungslegung des allgemeinen Kreditrisikos wurde aus Geringfügigkeit nicht gebildet.

III. RÜCKSTELLUNGEN
Die Rückstellungen wurden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages ermittelt. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wurden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzins der vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst.
Die sonstigen Rückstellungen werden so bemessen, dass sie nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung allen erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen Rechnung tragen.
Es wurden Rückstellungen für latente Steuern in Höhe von 7.716,30 Euro gebildet.

V. VERBINDLICHKEITEN
Die Verbindlichkeiten wurden zu ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt. Sofern die Tageswerte über den Erfüllungsbeträgen lagen, wurden die Verbindlichkeiten zum höheren Tagewert angesetzt.

C. ANGABEN  ZUR  BILANZ

I. ANGABEN  ZUR  AKTIVSEITE
1. Anlagevermögen
Die Aufgliederung der Anlageposten und ihre Entwicklung werden detailliert in Anlage 5 dargestellt.
2. Forderungen und Sonstige Vermögensgegenstände
 Forderungen  97.056,50 EUR
 Der Betrag der Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr beträgt 3.000,00 EUR Euro.
3. Aktiver Rechnungsabgrenzungsposten
Der Posten ein Disagio in Höhe von 9.365,47 EUR.
4. Aktive l atente Steuern
Aufgrund der Verlautbarung des Instituts für Wirtschaftsprüfer wird auf die Anwendung des § 274a Nr. 5 HBG verzichtet.
Von dem Ansatzwahlrecht nach § 274 Abs. 1 Satz 2 HGB wurde Gebrauch gemacht.
Die Ausschüttungssperre nach § 268 Abs. 8 HGB wird beachtet.

II. ANGABEN  ZUR  PASSIVSEITE
1. Eigenkapital / Ergebnisverwendung
Die Geschäftsführung schlägt vor, den Jahresüberschuss für das Geschäftsjahr 2011 in voller Höhe auf neue Rechnung vorzutragen.
2. Verbindlichkeiten
Der Betrag der Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr beträgt 105.135,60 EUR Euro.
Der Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren beträgt zum Bilanzstichtag 149.600 EUR Euro.
Bei den Verbindlichkeiten aus Lieferungen von Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen, Halbfabrikaten und Waren bestehen die üblichen Eigentumsvorbehalte.
4. Passive l atente Steuern
Aufgrund der Verlautbarung des Instituts für Wirtschaftsprüfer wird auf die Anwendung des § 274a Nr. 5 HBG verzichtet.

D. ANGABEN  ZU  POSTEN  DER  GEWINN-  UND  VERLUSTRECHNUNG
Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren (§ 275 II HGB) aufgestellt.
Die Aufgliederung der Umsatzerlöse wurde unter Bezug auf § 288, 1 HGB unterlassen.
Die Steuern vom Einkommen und vom Ertrag belasten in voller Höhe das Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit.

E. SONSTIGE  PFLICHTANGABEN
I. ANGABEN  ZU  DEN  ORGANEN  DER  GESELLSCHAFT
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres wurden die Geschäfte des Unternehmens geführt durch:
Ines Günther
Die Geschäftsführerin ist einzelvertretungsberechtigt und befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
Die Angabe der Vergütung der Geschäftsführung unterbleibt gem. § 286 Abs. 4 HBG.

II. ANGABEN GEM. § 42 III GmbHG
Forderungen gegen Gesellschafter bestehen am Abschlussstichtag in Höhe von 0,00 T€ (Vorjahr:12,04 T€ )
Die Verbindlichkeiten gegenüber der Gesellschafterin betragen am Abschlussstichtag 184,81 T€ (Vorjahr 0,00 T€)
Die Darlehen sind mit einem Rangrücktritt an die Gesellschaft überlassen.

Neukirchen, den 3. September 2012

sonstige Berichtsbestandteile


Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 03.09.2012 festgestellt.

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