SAWA
Meisterklasse GmbH
Neukirchen
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2011
EUR |
31.12.2010
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
198.912,50 |
220.143,50 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
164.004,50 |
177.489,50 |
| II.
Sachanlagen |
34.908,00 |
42.654,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
1.192.530,68 |
977.529,14 |
| I.
Vorräte |
1.093.376,14 |
762.447,00 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
97.056,50 |
214.601,17 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
3.000,00 |
0,00 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
2.098,04 |
480,97 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
10.315,94 |
2.827,32 |
| D.
Aktive latente Steuern |
12.972,03 |
8.560,09 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
1.414.731,15 |
1.209.060,05 |
Passiva
|
|
31.12.2011
EUR |
31.12.2010
EUR |
| A.
Eigenkapital |
54.522,68 |
42.489,50 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.500,00 |
25.500,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
29.022,68 |
16.989,50 |
| B.
Rückstellungen |
27.830,00 |
29.950,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
1.324.662,17 |
1.123.755,01 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
951.952,17 |
951.300,44 |
| D.
Passive latente Steuern |
7.716,30 |
12.865,54 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
1.414.731,15 |
1.209.060,05 |
Anhang
A.
ALLGEMEINE ANGABEN ZUM
JAHRESABSCHLUSS
Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der
Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des
Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen
Vorschriften wurden die Regelungen des GmbH-Gesetzes
beachtet.
Der Jahresabschluss wurde entsprechend den
Gliederungsvorschriften der §§ 266 ff. HGB
aufgestellt.
Soweit ein Wahlrecht hinsichtlich einer Angabe in der
Bilanz bzw. in der Gewinn- und Verlustrechnung einerseits
oder dem Anhang andererseits besteht, wurde dieses
Wahlrecht aus Gründen der Übersichtlichkeit
grundsätzlich zu Gunsten der Angabe im Anhang
ausgeübt.
Nach den in § 267 HBG angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine Kleine
Kapitalgesellschaft.
Von den größenabhängigen
Erleichterungen nach § 288 I HGB wurde Gebrauch
gemacht.
B.
ANGABEN ZU BILANZIERUNGS- UND
BEWERTUNGSMETHODEN
Bilanzierungsmethoden
Der vorliegende Jahresabschluss ist nach den für
kleine Gesellschaften geltenden Vorschriften des
Handelsgesetzbuches und den ergänzenden Vorschriften
des GmbH-Gesetzes aufgestellt. Gemäß Art. 67
Abs. 8 EGHGB sind die Grundsätze der
Bewertungsstetigkeit und Ausweisstetigkeit sowie der
Publizität von Stetigkeitsunterbrechungen nicht zu
beachten. Die Vorjahresbeträge wurden dementsprechend
nicht angepasst.
Im Jahresabschluss sind sämtliche
Vermögensgegenstände, Schulden,
Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge
enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.
Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der
Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen
verrechnet worden.
Bewertungsmethoden
Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des
Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz
des vorangegangenen Geschäftsjahres überein. Bei
der Bewertung wurde von der Fortführung des
Unternehmens ausgegangen. Die
Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln
bewertet.
Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind
alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum
Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt
worden, selbst wenn diese erst zwischen Abschlussstichtag
und der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden
sind.
Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie
bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen
und Erträge des Geschäftsjahres sind
unabgängig vom Zeitpunkt der Zahlung
berücksichtigt worden.
Einzelne Posten wurden wie folgt bewertet:
I.
ANLAGEVERMÖGEN
Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände
aus, die dazu bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb
dauernd zu dienen.
Selbst geschaffene immaterielle
Vermögensgegenstände des Anlagevermögens
werden gemäß § 255 Abs. 2a HGB mit bei
dessen Entwicklung anfallenden Aufwendungen
(Entwicklungskosten) bewertet. Sofern die Entwicklung noch
nicht abgeschlossen ist, werden keine Abschreibungen
vorgenommen.
Erworbene immaterielle Vermögensgegenstände
werden mit den Anschaffungskosten vermindert um die
planmäßigen Abschreibungen bewertet. Als
Nutzungsdauer wird bei Software drei Jahre zugrunde gelegt.
Der Geschäfts- oder Firmenwert wird innerhalt
von 15 Jahren abgeschrieben. Die Gründe für eine
betriebliche Nutzungsdauer von mehr als 5 Jahren sind:
Der entsprechende Gegenwert wurde bezahlt, weil sich
der Aufbau einer entsprechenden Organisation mit
Produktionsverfahren und Vertriebsstruktur frühestens
in diesem Zeitraum amortisiert hätte.
Vermögensgegenstände des
Sachanlagevermögens wurden zu Anschaffungs- oder
Herstellungskosten abzüglich planmäßiger
Abschreibungen bewertet.
Grundlage der planmäßigen Abschreibung war
die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen
Vermögensgegenstandes.
Die Abschreibungen wurden beim beweglichen
Anlagevermögen linear vorgenommen.
Seit 2004 wird auf Zugänge bei beweglichen
Vermögensgegenständen des Anlagevermögens
monatsgenau abgeschrieben. Bei Altzugängen wurde bei
beweglichen Vermögensgegenständen des
Anlagevermögens in der ersten Jahreshälfte die
volle und auf Zugänge in der zweiten Jahreshälfte
die halbe Jahresabschreibung verrechnet.
Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungs-
oder Herstellungskosten bis € 410 wurden über
eine voraussichtliche Nutzungsdauer von 5 Jahren
abgeschrieben.
Bei Altzugängen wurde von dem
Bewertungswahlrecht nach § 6 Abs. 2 EstG (volle
Absetzung der Geringwertigen Wirtschaftsgüter im Jahr
der Anschaffung) in vollem Umfang Gebrauch gemacht. Die
Anschaffungswerte wurden im Anlagespiegel nicht
fortgeführt und als Abgang ausgewiesen.
Soweit der nach vorstehenden Grundsätzen
ermittelte Wert von Gegenständen des
Anlagevermögens über dem Wert liegt, der
ihnen am Abschlussstichtag beizulegen ist, wird dem durch
außerplanmäßige Abschreibungen Rechnung
getragen. Die in den Vorjahren vorgenommenen
außerplanmäßigen Abschreibungen werden
rückgängig gemacht, soweit die Gründe
hierfür nicht mehr bestehen.
II.
UMLAUFVERMÖGEN
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe werden zu
durchschnittlichen Anschaffungskosten unter Beachtung des
Niederstwertprinzips bewertet.
Fertige und unfertige Erzeugnisse werden zu
durchschnittlichen Herstellungskosten angesetzt. Diese
umfassen neben dem Fertigungsmaterial, den
Fertigungslöhnen und den Abschreibungen auch die
Material- und Fertigungsgemeinkosten sowie die
Verwaltungsgemeinkosten.
Dabei wurden die Bestände wurde retrograd
bewertet.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände wurden grundsätzlich
mit dem Nennbetrag angesetzt. Erkennbare Einzelrisiken
wurden durch Einzelwertberichtigungen zu Forderungen
berücksichtigt. Eine Pauschalwertberichtigung zu
Forderungen zur ausreichenden Rechnungslegung des
allgemeinen Kreditrisikos wurde aus Geringfügigkeit
nicht gebildet.
III.
RÜCKSTELLUNGEN
Die Rückstellungen wurden in Höhe des nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrages ermittelt.
Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als
einem Jahr wurden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden
durchschnittlichen Marktzins der vergangenen sieben
Geschäftsjahre abgezinst.
Die sonstigen Rückstellungen werden so bemessen,
dass sie nach vernünftiger kaufmännischer
Beurteilung allen erkennbaren Risiken und ungewissen
Verpflichtungen Rechnung tragen.
Es wurden Rückstellungen für latente
Steuern in Höhe von 7.716,30 Euro gebildet.
V.
VERBINDLICHKEITEN
Die Verbindlichkeiten wurden zu ihrem
Erfüllungsbetrag angesetzt. Sofern die Tageswerte
über den Erfüllungsbeträgen lagen, wurden
die Verbindlichkeiten zum höheren Tagewert angesetzt.
C.
ANGABEN ZUR BILANZ
I.
ANGABEN ZUR AKTIVSEITE
1.
Anlagevermögen
Die Aufgliederung der Anlageposten und ihre
Entwicklung werden detailliert in Anlage 5 dargestellt.
2.
Forderungen und Sonstige
Vermögensgegenstände
Forderungen 97.056,50 EUR
Der Betrag der Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände mit einer Restlaufzeit von
mehr als einem Jahr beträgt 3.000,00 EUR Euro.
3.
Aktiver Rechnungsabgrenzungsposten
Der Posten ein Disagio in Höhe von 9.365,47 EUR.
4. Aktive l
atente Steuern
Aufgrund der Verlautbarung des Instituts für
Wirtschaftsprüfer wird auf die Anwendung des §
274a Nr. 5 HBG verzichtet.
Von dem Ansatzwahlrecht nach § 274 Abs. 1 Satz 2
HGB wurde Gebrauch gemacht.
Die Ausschüttungssperre nach § 268 Abs. 8
HGB wird beachtet.
II.
ANGABEN ZUR PASSIVSEITE
1.
Eigenkapital / Ergebnisverwendung
Die Geschäftsführung schlägt vor, den
Jahresüberschuss für das Geschäftsjahr 2011
in voller Höhe auf neue Rechnung vorzutragen.
2.
Verbindlichkeiten
Der Betrag der Verbindlichkeiten gegenüber
Kreditinstituten mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr
beträgt 105.135,60 EUR Euro.
Der Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten mit einer
Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren beträgt zum
Bilanzstichtag 149.600 EUR Euro.
Bei den Verbindlichkeiten aus Lieferungen von Roh-,
Hilfs- und Betriebsstoffen, Halbfabrikaten und Waren
bestehen die üblichen Eigentumsvorbehalte.
4. Passive l
atente Steuern
Aufgrund der Verlautbarung des Instituts für
Wirtschaftsprüfer wird auf die Anwendung des §
274a Nr. 5 HBG verzichtet.
D.
ANGABEN ZU POSTEN DER
GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG
Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem
Gesamtkostenverfahren (§ 275 II HGB) aufgestellt.
Die Aufgliederung der Umsatzerlöse wurde unter
Bezug auf § 288, 1 HGB unterlassen.
Die Steuern vom Einkommen und vom Ertrag belasten in
voller Höhe das Ergebnis der gewöhnlichen
Geschäftstätigkeit.
E.
SONSTIGE PFLICHTANGABEN
I.
ANGABEN ZU DEN ORGANEN DER
GESELLSCHAFT
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres
wurden die Geschäfte des Unternehmens geführt
durch:
Ines Günther
Die Geschäftsführerin ist
einzelvertretungsberechtigt und befugt, im Namen der
Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter
eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
Die Angabe der Vergütung der
Geschäftsführung unterbleibt gem. § 286 Abs.
4 HBG.
II.
ANGABEN GEM. § 42 III GmbHG
Forderungen gegen Gesellschafter bestehen am
Abschlussstichtag in Höhe von 0,00 T€
(Vorjahr:12,04 T€ )
Die Verbindlichkeiten gegenüber der
Gesellschafterin betragen am Abschlussstichtag 184,81
T€ (Vorjahr 0,00 T€)
Die Darlehen sind mit einem Rangrücktritt an die
Gesellschaft überlassen.
Neukirchen, den 3. September 2012
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 03.09.2012 festgestellt.
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