PEPS Engineering GmbHLiquidiert

Käthe-Kollwitz-Straße 41, 46399 Bocholt, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Coesfeld HRB 14480
Eingetragen
17.5.2013
Branche
Ingenieurbüros für Fachplanung von technischer GebäudeausrüstungIngenieurbüros für TragwerksplanungIngenieurbüros für Fachplanung von sonstigen technischen Anlagen
Gegenstand
Die Projektierung und der Verkauf von Anlagenkomponenten und Systemen für Kraftwerks- und Industrieanlagen sowie die Beratung in diesem Zusammenhang.

Historie

Keine Bekanntmachungen für diesen Filter verfügbar

Management

NameRolle
Andres Jürves
seit 22.1.2026
Liquidator

Konzern- und Jahresabschlüsse

PEPS Engineering GmbH

Bocholt

Jahresabschluss zum 31. Dezember 2013

Bilanz

AKTIVA

  31.12.2013
EUR
A. AUSSTEHENDE EINLAGEN AUF DAS GEZEICHNETE KAPITAL 12.500,00
B. ANLAGEVERMÖGEN  
I. Sachanlagen 2.597,00
C. UMLAUFVERMÖGEN 3.032,24
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 721,39
II. Kassenbestand, Bundesbank- guthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 2.310,85
SUMME Aktiva 18.129,24

Passiva

 
  31.12.2013
EUR
A. EIGENKAPITAL 15.234,37
I. Gezeichnetes Kapital 25.000,00
II. Bilanzverlust -9.765,63
III. buchmäßiges Eigenkapital 15.234,37
B. RÜCKSTELLUNGEN 1.500,00
C. VERBINDLICHKEITEN 1.394,87
SUMME Passiva 18.129,24

Anhang zum 31. Dezember 2013

Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

Das Wirtschaftsjahr 2013 ist ein Rumpfgeschäftsjahr vom 17. Mai 2013 bis zum 31. Dezember 2013.

Die Gesellschaft ist nach den Größenkriterien zum Abschlussstichtag als kleine Kapitalgesellschaft gemäß § 267 Abs.1 HGB einzustufen.

Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Die Bewertung der Vermögensgegenstände und Schulden erfolgte entsprechend den handelsrechtlichen Bewertungsvorschriften unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und Bilanzierung.

Die Gliederung des Jahresabschlusses erfolgte unter Beachtung der Gliederungsvorschriften gemäß § 266 Abs. 2 HGB.

Eine weitergehende Gliederung wurde abweichend von §§ 266, 275 HGB vorgenommen, als dies zur besseren Übersicht zweckmäßig war.

Die Bewertung der Vermögensgegenstände und Schulden erfolgte nach dem Grundsatz der Unternehmensfortführung (Going-Concern-Prinzip; § 252 Abs.1 Nr. 2 HGB).

Die in der Bilanz ausgewiesenen Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln bewertet (§ 252 Abs.1 Nr. 3 HGB).

Posten der Aktivseite dürfen nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen, Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten verrechnet werden (Verrechnungsverbot; § 246 Abs. 2 Satz 1 HGB).

Das Realisationsprinzip bzw. das Imparitätsprinzip sowie der Grundsatz der Vorsicht wurden beachtet (§ 252 Abs.1 Nr. 4 HGB).

Das abnutzbare Anlagevermögen wurde zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen bewertet (§ 253 Abs. 3 HGB).

Die zugrunde gelegte Nutzungsdauer richtet sich nach der Anzahl der Geschäftsjahre, in denen der jeweilige Vermögensgegenstand voraussichtlich genutzt werden kann.

Die Rückstellungen sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages anzusetzen (§ 253 Abs. 1 Satz 2 HGB).

Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr sind mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz (gem. Vorgaben der Deutschen Bundesbank) der vergangenen sieben Geschäftsjahre abzuzinsen (§ 253 Abs. 2 HGB). Sie berücksichtigen alle unter Wesentlichkeitsgesichtspunkten bis zur Bilanzaufstellung erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen.

Die Verbindlichkeiten sind grundsätzlich mit dem Erfüllungsbetrag passiviert worden. Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr sind mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz (gem. Vorgaben der Deutschen Bundesbank) der vergangenen sieben Geschäftsjahre abzuzinsen.

Angaben zur Bilanz

Sonstige angabepflichtige Geschäftsvorfälle im Sinne von § 285 HGB i.V.m. § 288 HGB waren nicht gegeben.

Sonstige Angaben

Im Geschäftsjahr erfolgte die Geschäftsführung durch die Geschäftsführer:

Herr Andres Jürves, Bocholt

Von den Befreiungsvorschriften des § 286 Abs. 4 HGB wird Gebrauch gemacht.

Der Jahresabschluss wurde unter der vollständigen Gewinnverwendung aufgestellt.

 

Bocholt

Andres Jürves

Feststellung des Jahresabschlusses

Der Jahresabschluss wurde durch die Gesellschafterversammlung am 12. Dezember 2014 festgestellt.

Nachrichten & Medien

Insolvenzbekanntmachungen

Aktuelle Insolvenzverfahren

Prüfen, ob Insolvenzverfahren für dieses Unternehmen vorliegen

Handelsregister Dokumente

Gesellschafterliste
Aktueller Abdruck
Chronologischer Abdruck
Die Informationen auf dieser Seite stammen aus öffentlichen Quellen, offiziellen Registern oder werden von Drittanbietern bereitgestellt. Fusionbase übernimmt keine Garantie für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität der Daten. Melde dich bei Fragen oder Anregungen über unser Kontaktformular.