GOTH Industrieelektronik GmbH
Heinersdorfer Damm 53, 16303 Schwedt/Oder, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Finanzübersicht
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Holm Gelhaar seit 20.7.2006 | Geschäftsführer |
Wirtschaftlich Berechtigte
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Identifizierte Personen (2)
| Name | Anteil |
|---|---|
| 50.00% | |
Marko Potetjuschny | 50.00% |
Gesellschafter
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
GOTH Industrieelektronik GmbHSchwedt/OderJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023BilanzAktiva
Anhang
Der Jahresabschluss der GOTH Industrieelektronik GmbH, Schwedt wurde auf der Grundlage der Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten. Nach den in § 267 HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine Kapitalgesellschaft. Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht statt. ERLÄUTERUNGEN ZUR BILANZ Bei erstmaliger Aufstellung des Abschlusses im Jahr 2012 nach BilMoG wurden die Vorjahresvergleichszahlen aufgrund des Wahlrechts des Art. 67 Abs. 8 Satz 2 EGHGB nicht angepasst. Änderungen aufgrund des BilMoG waren im Vorjahr und im Berichtsjahr nicht zu berücksichtigen. I. Aktiva Das Anlagevermögen wurde zu Anschaffungskosten angesetzt und um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände und entsprechend steuerlichen Vorschriften linear bzw. degressiv vorgenommen. Gemäß § 67 Abs. 4 EGHGB wurden die niedrigeren Wertansätze des Anlagevermögens, die auf degressiver Abschreibung und Sonderabschreibung der Vorjahre beruhen, beibehalten, da nach Angaben der Geschäftsführung die bislang abgebildeten Werte den tatsächlichen Marktwert entsprechen. Die Zugänge selbstständig nutzbarer und bewertbarer Gegenstände des Anlagevermögens mit Einzelanschaffungskosten von bis zu 800,- € wurden im Berichtsjahr als geringwertige Wirtschaftsgüter aktiviert und steuerlich vollständig abgeschrieben. Unter dem Aspekt der Wirtschaftlichkeit des Rechnungswesens wurde zulässigerweise diese Bewertung und Abschreibung handelsrechtlich übernommen, zumal es sich im vorliegenden Fall um keine Positionen von wesentlicher Bedeutung handelt. Unter dem Aspekt der Wirtschaftlichkeit des Rechnungswesens wurde zulässigerweise der Sammelposten für geringwertige Wirtschaftsgüter aus den Vorjahren unverändert übernommen, zumal es sich im vorliegenden Fall um keine Position von wesentlicher Bedeutung handelt. Der Ausweis latenter Steuern war nicht existent. Hinsichtlich der Entwicklung des Anlagevermögens wird auf den Anlagespiegel und die AfA-Tabelle verwiesen. Die Vorräte wurden zu Anschaffungskosten bewertet, da der Teilwert nicht niedriger war. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände wurden mit dem Nennwert angesetzt. Der sonstige Forderungsbestand wurde aus Erfahrungssätzen der Vergangenheit nicht pauschal wertberichtigt. Die Bestände der Finanzkonten wurden mit den Bankauszügen abgestimmt. Ausgaben in diesem Wirtschaftsjahr, die Aufwand im folgenden Jahr darstellen, wurden aktivisch abgegrenzt. II. Passiva Das gezeichnete Kapital beträgt EUR 50.000,-. Die Beträge sind voll eingezahlt. Folgende Rückstellungen/Steuerforderungen werden ausgewiesen: Steuern:
Sonstige:
Die Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt. Bei der Rückstellung für Aufbewahrungspflichten wurde keine Abzinsung vorgenommen, da davon ausgegangen werden konnte, dass sich diese mit dem Ansatz des Erfüllungsbetrages unter Berücksichtigung künftiger Preis- und Kostensteigerungen ausgleicht. Weitere unverzinsliche Rückstellungen mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr sind nicht existent. Verbindlichkeiten wurden zum Rückzahlungsbetrag angesetzt. Zu den Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen liegen namentliche Kreditorenlisten vor. Der Ansatz aller Verbindlichkeiten erfolgte zum Nennwert. Eine Abstimmung ist im Rahmen der Erstellung des Jahresabschlusses erfolgt. Bei den sonstigen Verbindlichkeiten handelt es sich um noch zu zahlende Beträge des laufenden Geschäftsbetriebes 2023, welche in 2024 vollständig beglichen wurden. Passive Rechnungsabgrenzungsposten waren nicht zu bilden. Angaben zur Geschäftsführung und zu Rechtsbeziehungen zu Gesellschaftern Während des abgelaufenen Geschäftsjahres wurden die Geschäfte des Unternehmens durch Herrn Holm Gelhaar und Herrn Marko Potetjuschny geführt. Auf die Nennung der für diese Tätigkeiten gezahlten Vergütungen wird nach § 286 Abs. 4 HGB verzichtet. Gegenüber den Gesellschaftern bestehen keine weiteren Rechte und Pflichten. Sonstige Angaben Zum Bilanzstichtag bestehende Forderungen gegenüber Gesellschafter wurden verzinst. Die Gesellschaft ist weder mittelbar noch unmittelbar an anderen Gesellschaften beteiligt. Die Gesellschaft gehört zu keinem Konzern. Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahre sind nicht existent. Eine berufsübliche Vollständigkeitserklärung zum Jahresabschluss 2023 liegt uns vor. Der Vorjahresabschluss wurde mit Datum vom 29.12.2023 genehmigt und der Geschäftsleitung Entlastung erteilt. sonstige Berichtsbestandteile
Schwedt, 27.12.2024 gekennzeichnet: H. Gelhaar, Geschäftsführer M. Potetjuschny, Geschäftsführer Angaben zur Feststellung:Der Jahresabschluss wurde am 27.12.2024 festgestellt. |
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