Torgauer Tourismus und Service GmbH
Selbe AdresseReiseveranstalter
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Marcus Ende seit 22.7.2025 | Geschäftsführer |
Karen Gäbelein seit 31.3.2020 | Prokura |
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
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Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Stadtwerke Torgau GmbHTorgauJahres- und Tätigkeitsabschluss nach EnWG zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Lagebericht für das Geschäftsjahr 2023Stadtwerke Torgau GmbH, TorgauDie Stadtwerke Torgau GmbH ist als 100-prozentige Tochter der Stadt Torgau der regionale Energieversorger und Dienstleister der Stadt Torgau. Auf Grundlage des vertikal integrierten Geschäftsmodells versorgen die Stadtwerke rund 16.000 Kunden mit Strom, Gas und Wärme und erbringen weitere kommunale Dienstleistungen für die Bürger und Kunden in Torgau und der Region. Dazu kommen die Betriebsführung des städtischen Sport- und Freizeitbades (Aquavita) sowie als Dienstleistungsbetrieb (City-Dienste) die Erbringung aller Aufgaben des Bereiches Bauhof / Grünanlagen für die Stadt Torgau. Die Stadtwerke Torgau GmbH gewährleistete auch im Geschäftsjahr 2023 als regionaler und innovativer Energiedienstleister stets eine stabile und sichere Strom-, Gas- und Wärmeversorgung. Bei den Stadtwerken Torgau waren zum 31. Dezember 2023 92 Mitarbeitende und drei Aushilfen beschäftigt. 16 Auszubildende und zwei Studenten absolvieren eine Berufsausbildung bzw. ein duales Studium. Gesamtwirtschaftliche und branchenbezogene Rahmenbedingungen Nach dem Krisenjahr 2022 war das Geschäftsjahr 2023 von volatilen Marktbedingungen bestimmt. Geopolitische Spannungen, verbunden mit Unsicherheiten prägten die Weltwirtschaft. Die Kriegs- und Krisensituation beeinflusste die Preisentwicklung auf allen Wertschöpfungsstufen. Eine hohe Inflation und Zinsanhebungen der Notenbank trugen zu steigenden Lebenshaltungskosten und einer Schwächung der wirtschaftlichen Dynamik bei. Die Verbraucherpreise stiegen im Durchschnitt um 5,9 % (VJ: +6,9 %). Die Energieprodukte wiesen eine Inflationsrate von 5,3 % (Vorjahr: 29,7 %) auf. Die monatliche Teuerungsrate für Energie fiel lediglich im Oktober und November 2023 rückläufig aus. Die Kaufkraftverluste dämpfen die binnenwirtschaftliche Nachfrage spürbar. Dazu dauern Material- und Lieferengpässe sowie Fachkräftemangel an. Das preisbereinigte Bruttoinlandsprodukt veränderte sich gegenüber dem Vorjahr um -0,3 % (VJ: +1,9 %). Gemäß OECD soll das globale Bruttoinlandsprodukt für das Jahr 2023 ein Wachstum von 2,9 % erreicht haben und läge damit unter dem Wachstum des Jahres 2022 mit 3,3 %. Im Strom- als auch im Gasmarkt gingen im abgelaufenen Geschäftsjahr die Nachfragen und auch die Energiepreise im Großhandel zurück. Der Stromverbrauch in Deutschland sank um 5,4 Prozent und die Gesamterzeugung lag um 9,1 Prozent geringer als im Jahr zuvor. Der durchschnittliche Day-ahead-Großhandelsstrompreis belief sich im Jahr 2023 auf 95,18 €/MWh (2022: 235,45 €/MWh) und damit auf weniger als die Hälfte des Vorjahrespreises. Er sank wieder auf das Niveau von 2021. Der Gasverbrauch ging im Vergleich zum Vorjahr um fünf Prozent auf 810.412 GWh (Vorjahr: 849.828 GWh) zurück. Haushalte und Gewerbebetriebe beanspruchen circa 41 Prozent des Verbrauchs, auf die Industrie entfällt ein Anteil von circa 59 Prozent. Verbrauchsmindernd wirkten sich neben dem sparsamen Verbrauchsverhalten insbesondere die Temperaturen im Geschäftsjahr aus. Sie lagen 0,58 Grad Celsius über dem Durchschnitt der Jahre 2008 bis 2021. Auch der durchschnittliche Day-ahead-Großhandelsgaspreis sank deutlich unter den Vorjahreswert auf 41 Euro/MWh (Vorjahr: 127,1 Euro/MWh). Zum Schutz der Verbraucher vor den negativen Auswirkungen der Energiekrise, hatten Bundestag und Bundesrat Ende des Jahres 2022 umfassende Hilfen verabschiedet. Neben einer einmaligen Entlastung für den Dezember 2022 wurden Energiepreisbremsen für Strom, Gas und Wärme bis Ende des Jahres 2023 beschlossen. Die Gegenfinanzierung sollte gemäß EU-Verordnung teilweise über die Abschöpfung von Überschusserlösen im Strommarkt erfolgen. Zudem galt im abgelaufenen Geschäftsjahr ein ermäßigter Umsatzsteuersatz auf Gas- und Wärmelieferungen. Einhergehend mit den Gesetzesbeschlüssen wurden den Energieversorgern umfangreiche und komplexe Aufgaben übertragen. Zur termingerechten Bewältigung mussten Ressourcen kurzfristig überbeansprucht und neue erschlossen werden. Abgesehen von den umfangreichen Gesetzgebungsvorschlägen, die auf EU-Ebene diskutiert werden, wird ein kurzer Ausschnitt über die nationale Energiepolitik 2023 gegeben. Im abgelaufenen Geschäftsjahr wurde das Klimaschutzgesetz grundlegend überarbeitet. Zukünftig sollen mehrjährige sektorübergreifende Gesamtrechnungen ausschlaggebend für weitere gesetzliche Maßnahmen sein, damit Deutschland bis 2045 treibhausgasneutral wird. Die vermeintliche Flexibilität führt zu zusätzlichen Anstrengungen, Einsparungen in schwächelnden Sektoren über den Energiesektor zu kompensieren. Die Bundesregierung hat im August 2023 das Solarpaket I durch Verabschiedung im Bundestag und Bundesrat auf den Weg gebracht. Es soll nach Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft treten. Ziel ist eine Beschleunigung des Solarenergie-Ausbaus durch Entbürokratisierung. Dazu gehören Regelungen zur Batteriespeicherung, zur Gemeinschaftsversorgung mit Solarstrom, zur Errichtung von Freiflächenanlagen in der Landwirtschaft und zu deutschlandweit einheitlich technischen Anschlussbedingungen. Darüber hinaus wurde das Wärmeplanungsgesetz, das am 1. Januar 2024 in Kraft getreten ist, fertiggestellt. Danach sollen bis spätestens Mitte 2028 alle ca. 11.000 Kommunen Deutschlands eine Wärmeplanung besitzen. Die Anforderungen sind an die Einwohnerzahl gekoppelt. Bis 2030 sollen die Wärmenetze bis zu 30 Prozent und 2040 bis zu 80 Prozent mit Wärme aus Erneuerbaren Energien oder unvermeidbarer Abwärme gespeist werden. In Abhängigkeit der kommunalen Bedingungen müssen Konzepte zur Durchleitung von "grüner" Wärme, in Ergänzung mit Wärmepumpen und anderen alternativen Energiequellen entwickelt werden. Mit dem am 27. Mai 2023 in Kraft getretenen Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) soll das Rollout von modernen Messeinrichtungen und intelligenten Messsystemen beschleunigt und ein vollständiger Anschluss aller Verbraucher und Verbraucherinnen bis 2032 sichergestellt werden. Die Preisobergrenze wurde gesenkt und Anschlussnutzer können unter bestimmten Voraussetzungen unabhängig vom Messstellenbetreiber selbst den Einbau des erforderlichen Zählers veranlassen. Die im Jahr 2023 stattgefundene Neufassung des § 14a im Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) sieht vor, dass die Netze für den Anschluss von privaten Wärmepumpen und Ladeeinrichtungen für E-Autos und die damit verbundenen hohen Leistungsschwankungen in der Niederspannung in hohem Tempo optimiert, digitalisiert und ausgebaut werden. Netzbetreiber müssen Steuerungseingriffe auf einer gemeinsamen Internetplattform detailliert ausweisen. Dazu sind die Netzbetreiber von der Bundesnetzagentur aufgefordert, Empfehlungen für die Standardisierung und massengeschäftstaugliche Umsetzung der netzorientierten Steuerung auszuarbeiten. Die Betreiber steuerbarer Verbrauscheinrichtungen werden mit einem reduzierten Netzentgelt belohnt. In Bezug auf die vierte Regulierungsperiode hat die BNetzA im Jahr 2023 einige regulatorische Großparameter fixiert. So wurden die Zinssätze für den Fremd- und Eigenkapitalanteil im Kapitalkostenaufschlag für Neuinvestitionen in die Strom- und Gasnetze ab 2024 erhöht. Damit werden den aktuellen Zinsentwicklungen Rechnung getragen und Investitionen in den Netzausbau beschleunigt, um die Energiewende weiter voranzubringen. Diese Übergangsregelung ist auf die Dauer der vierten Regulierungsperiode beschränkt. Hingegen steht der generelle sowie individuelle Produktivitätsfaktor für Gas und Strom zur vierten Regulierungsperiode noch in Diskussion mit der Behörde. Ferner ist die Festlegung zur regulatorischen Eigenkapitalverzinsung (EK-I-Zinssatz) zur vierten Regulierungsperiode noch nicht rechtskräftig. Die BNetzA hat vor dem Bundesgerichtshof (BGH) Rechtsbeschwerde gegen das dem Netzbetreiber in erster Instanz Recht gebenden Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom August 2023 eingelegt. Mit einem Urteil durch den BGH wird im Laufe des Jahres 2024 gerechnet. Die Energieversorgung unterliegt einer permanenten ganzheitlichen Überprüfung, um den rechtlichen und regulatorischen Rahmenbedingungen gerecht zu werden und den Transformationsprozess intelligent zu steuern. Die Dekarbonisierung und Digitalisierung verbunden mit dem Fachkräftemangel schlagen sich bei den Anforderungen an die Energieversorger und auch bei den Kundenansprüchen hin zu einer dezentralen Erzeugung und flexiblen und individuellen Betreuung nieder. Hinzu kommt das Erfordernis einer schnellen Anpassungs- und Reaktionsfähigkeit, um für eine wirtschaftlich vertretbare Versorgungssicherheit zu sorgen. Das gute Ergebnis des Geschäftsjahres 2023 konnte gelingen, weil wir als Organisation über alle Geschäftsbereiche resilienter und fokussierter geworden sind. Das Ergebnis stärkt uns für die vor uns liegenden Herausforderungen. Geschäftsentwicklung Die Stadtwerke Torgau haben sich im Jahr 2023 erfolgreich den Herausforderungen des Energiemarktes sowie den geopolitischen Entwicklungen und den daraus resultierenden Anforderungen gestellt. Mit Rückgang der Börsenpreise wetteiferten Discountanbieter wieder um Energiekunden. Dem daraus zwangsläufig resultierenden Wechsel von Kunden hin zu Billiganbietern konnte erfolgreich gegengesteuert werden. Die Stadtwerke Torgau heben sich im regionalen Umfeld mit Kundennähe und -zufriedenheit sowie Versorgungssicherheit von anderen Energieversorgern ab. Diese regionale Verbundenheit wirkt sich positiv auf das Ergebnis des Geschäftsjahres 2023 aus. Ungeachtet dessen gehört die Beobachtung der Markt- und Preisentwicklungen für eine permanente Analyse aktueller und potenzieller Chancen und Risiken zum täglichen Geschäft. Im Geschäftsjahr 2023 wurde ein Jahresüberschuss von 1.844 T€ (Vorjahr: 1.155 T€) erwirtschaftet. Der geplante Jahresüberschuss in Höhe von 1.222 T€ wurde um 622 T€ übertroffen. Das Ergebnis im Geschäftsjahr 2023 ist beeinflusst durch Umsatzsteigerungen im Strom-, Gas- und Wärmebereich. Im Sport- und Freizeitbad Aquavita setzte sich die Normalisierung des Besucheraufkommens nach der Corona-Pandemie fort, die das Spartenergebnis positiv beeinflusst. Die im Strom- und Gasnetz geringeren Durchleitungsmengen werden durch gestiegene spezifische Entgelte kompensiert. Ertragslage Absatz und Umsatz Die Umsatzerlöse resultieren überwiegend aus den Verkäufen von Strom und Gas an Unternehmen, Gewerbe- und Privatkunden. Darüber hinaus sind Erlöse aus der Verteilung von Strom und Gas, aus Lieferungen von Wärme, erhaltene Einspeisevergütungen für EEG-Anlagen sowie die Erlöse aus den Geschäftsfeldern Bäderbetrieb und City-Dienste enthalten. Die Bruttoumsatzerlöse für Energielieferungen beinhalten auch die von den Kunden gezahlte Strom- und Energiesteuer sowie seit 2021 den CO 2 -Preis. Im Geschäftsjahr 2023 wurden insgesamt 58.528 T€ (Vorjahr: 41.721 T€) Umsatzerlöse netto erwirtschaftet. Gegenüber dem Wirtschaftsplan 2023 zeigt sich ein Rückgang um 26.157 T€. Der Umsatzrückgang gegenüber dem Plan resultiert im Wesentlichen aus der Sparte Stromvertrieb. Hier wurden insbesondere im Leistungskundenbereich höhere Preise im Rahmen der Back-to-Back-Beschaffung zum Planungszeitpunkt angenommen. Der Umsatzanstieg gegenüber dem Vorjahr resultiert aus gestiegenen spezifischen Erlösen aufgrund der Weitergabe gestiegener Bezugskosten. Dabei konnte ein Mengenrückgang im Sonderkundenbereich bzw. in den temperaturabhängigen Sparten kompensiert werden. Die detaillierten Ursachen für die Umsatzentwicklung werden im Folgenden dargestellt. Die um die Umsatzerlöse nach dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) und dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) bereinigten Netto-Umsatzerlöse im Geschäftsfeld Stromnetz und -vertrieb sind im Berichtszeitraum um 81,3 % bzw. 17.148 T€ gestiegen. Ursächlich hierfür sind vor allem höhere spezifische Erlöse im Endkundengeschäft. Der Umsatzanteil des Geschäftsfeldes am Umsatz der Stadtwerke Torgau betrug 65,3 %. Der Absatz der Stadtwerke Torgau im Geschäftsfeld Stromnetz und -vertrieb ist im Jahr 2023 auf 139 Mio. kWh (Vorjahr: 163 Mio. kWh) gesunken. Insbesondere die Durchleitungs- und Absatzmenge an Leistungskunden verzeichnet einen deutlichen Rückgang. Im Geschäftsfeld Gasnetz und -vertrieb sind die Umsatzerlöse im Berichtszeitraum insbesondere aufgrund höherer Erlöse im Gewerbe- und Privatkundenbereich auf 9.553 T€ gestiegen. Der Umsatzanteil des Geschäftsfeldes am Umsatz der Stadtwerke Torgau betrug 16,3 %. Die Absatzmenge im Geschäftsfeld Gasnetz und -vertrieb ist um 21 Mio. kWh auf 196 Mio. kWh (Vorjahr: 217 Mio. kWh) gesunken. Hierfür ursächlich waren vor allem Einspareffekte sowie die hohen Temperaturen im Jahresdurchschnitt. Die Umsatzerlöse im Geschäftsfeld Wärmeversorgung sind gegenüber dem Vorjahr um 410 T€ gestiegen (2.994 T€; Vorjahr: 2.584 T€). Der Umsatzanteil des Geschäftsfeldes am Umsatz der Stadtwerke Torgau betrug 5,1 %. Die Umsatzerlöse nach KWKG und EEG sind im Berichtszeitraum gegenüber dem Vorjahr um 41,9 % bzw. 3.744 T€ gesunken, begründet durch einen Rückgang der Einspeisevergütung für Strom aus Biomasseanlagen. Dieser Rückgang resultiert aus dem Wechsel eines Biomasse-Einspeisers in die Direktvermarktung ab September 2022. Die EEG-Erlöse korrespondieren mit den im Materialaufwand enthaltenen EEG-Aufwendungen und sind somit ergebnisneutral. Die Anzahl der PV-Anlagen stieg von 276 auf 435 Anlagen. Dabei handelt es sich insbesondere um Balkonanlagen, für die eine Vergütung aufgrund eines Investitionszuschusses ausgeschlossen ist. Darüber hinaus umfasste das Jahr 2023 wesentlich weniger Sonnenstunden als das Vorjahr, was eine geringere Vergütung von Bestandsanlagen zur Folge hat. In das Netz der Stadtwerke Torgau speisen vier Biomasseanlagen erneuerbaren Strom ein. Die Umsatzerlöse im Geschäftsfeld Bäderbetrieb sind aufgrund von sich in den Besucherzahlen widerspiegelnden Erholungseffekten nach der Corona-Pandemie aber auch aufgrund der ab Mai 2023 erhöhten Eintrittspreise im Berichtszeitraum auf 507 T€ (Vorjahr: 394 T€) gestiegen. Der Umsatzanteil des Geschäftsfeldes am Umsatz der Stadtwerke Torgau betrug erneut 0,9 %. Die Umsatzerlöse im Geschäftsfeld City-Dienste sind im Berichtszeitraum im Vergleich zum Vorjahr um 136 T€ bzw. 9,9 % auf 1.237 T€ gesunken. Der Umsatzanteil des Geschäftsfeldes am Umsatz der Stadtwerke Torgau betrug 2,1 %. Wesentliche sonstige Entwicklungen in der Ertragslage Im abgelaufenen Geschäftsjahr stieg der Materialaufwand aufgrund gestiegener Beschaffungskosten um 15.148 T€, bei leicht gestiegener Materialaufwandsquote (78 %). Im Materialaufwand über 45.746 T€ (Vorjahr: 30.598 T€) sind hauptsächlich die Bezugsaufwendungen für Strom, Wärme und Gas, die Netznutzungskosten Strom und Gas sowie die EEG-Umlage und der CO 2 -Preis enthalten. Die Weitergabe der gestiegenen Beschaffungskosten spiegelt sich im erzielten Rohertrag von 12.907 T€ wider. Der Personalaufwand ist gegenüber dem Vorjahr um 224 T€ gestiegen und beträgt 5.207 T€. Dies resultiert im Wesentlichen aus der planmäßigen Lohn- und Gehaltssteigerung sowie einer erfolgreichen Mitarbeitergewinnung im Rahmen der Unternehmensstrategie für eine nachhaltige Entwicklung der Energieversorgung. Im Geschäftsjahr 2023 sind die übrigen betrieblichen Aufwendungen um zwei Prozent auf 2.702 T€ (Vorjahr: 2.644 T€) gestiegen. Ursächlich hierfür sind insbesondere höhere Aufwendungen für Soft- und Hardwarekosten und Weiterbildung, insbesondere im Netzbereich, Instandhaltungs- und Reparaturkosten technischer Anlagen und KfZ-Aufwendungen. Die übrigen betrieblichen Erträge sind gegenüber dem Vorjahr auf 199 T€ (Vorjahr: 117 T€) gestiegen. Darin enthalten sind vor allem Erträge aus Mahn- und Sperrkosten, Sachbezüge sowie die Entlastungsbeträge aus der Strom- und Gaspreisbremse für den Eigenverbrauch. Darüber hinaus wurde im Geschäftsjahr 2023 ein neutrales Ergebnis (Rückstellungsauflösungen, periodenfremde Erträge und Aufwendungen, Wertberichtigungsänderungen sowie Ausbuchungen von Forderungen) in Höhe von 511 T€ (Vorjahr: 427 T€) erzielt. Das Finanzergebnis beträgt -302 T€ (Vorjahr: -292 T€). Dies betrifft vorwiegend die Verlustübernahme der Torgauer Tourismus und Service GmbH in Höhe von 375 T€ (Vorjahr: 310 T€). Rechnungslegung nach § 6b Abs. 3 EnWG Die Stadtwerke Torgau sind ein vertikal integriertes Energieversorgungsunternehmen und führen zur Vermeidung von Diskriminierung und Quersubventionierung in ihrer internen Rechnungslegung jeweils getrennte Konten und erstellen Tätigkeitsabschlüsse für die Elektrizitätsverteilung, Gasverteilung und den Intelligenten Messstellenbetrieb. Für die Tätigkeiten außerhalb der Elektrizitäts- und Gasverteilung werden ebenfalls eigene Konten geführt. Soweit eine direkte Zuordnung zu den einzelnen Tätigkeiten nicht möglich oder mit unvertretbarem Aufwand verbunden ist, erfolgt die Zuordnung durch die sachgerechte und für Dritte nachvollziehbare Schlüsselung der Konten. Finanzlage Die Stadtwerke Torgau verfolgen das Ziel, die Kapitalkosten zur Finanzierung der Unternehmensstrategie möglichst gering zu halten und jederzeit die Liquidität der operativen Geschäftstätigkeit sicherzustellen. Die Stadtwerke Torgau sind bestrebt, die langfristigen Rückstellungen für die betriebliche Altersversorgung und Pensionen durch entsprechende Finanzanlagen und Investitionen zu decken. Investitionen Im abgelaufenen Geschäftsjahr beliefen sich die Investitionen der Stadtwerke Torgau in immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen auf 1.436 T€ (Vorjahr: 2.373 T€). Die Investitionen betrafen im Wesentlichen den Ausbau der Versorgungsnetze mit 499 T€, die Betriebs- und Geschäftsausstattung und immateriellen Vermögensgegenstände (u. a. Soft- und Hardware aufgrund gesetzlicher Anforderungen sowie fortschreitender Digitalisierung) mit 418 T€, die Erzeugungsanlagen in der Wärmeversorgung mit 344 T€ sowie die Errichtung von PV-Anlagen mit 88 T€. Liquidität Im abgelaufenen Geschäftsjahr wurde ein operativer Cashflow von 3.534 T€ erwirtschaftet. Dieser resultiert im Wesentlichen aus dem Jahresüberschuss von 1.844 T€ sowie aus Abschreibungen von 1.670 T€. Der negative Cashflow aus der Investitionstätigkeit (- 1.382 T€) verbunden mit dem Mittelzufluss aus der Finanzierungstätigkeit (373 T€) führt unter Berücksichtigung des Ergebnisses aus dem operativen Cashflow zu einer Erhöhung des Finanzmittelbestandes um 2.525 T€. Die Stadtwerke Torgau GmbH kam ihren finanziellen Verpflichtungen im Geschäftsjahr 2023 jederzeit nach und verfügte am Bilanzstichtag über liquide Mittel in Höhe von 12.533 T€ (Vorjahr: 10.008 T€). Vermögens- und Kapitalstruktur Die Bilanzsumme der Stadtwerke Torgau betrug zum 31. Dezember des abgelaufenen Geschäftsjahres 39.998 T€ und erhöhte sich damit im Vergleich zum Vorjahr um 11 % bzw. 4.030 T€. Die langfristigen Vermögenswerte sind im Vergleich zum Vorjahr um 382 T€ gesunken. Die zur Finanzierung der langfristigen Vermögenswerte notwendigen Mittel resultieren vollständig aus langfristig verfügbaren Mitteln. Diese sind im Vergleich zum Vorjahr auf 26.881 T€ (Vorjahr: 23.945 T€) gestiegen. Die kurzfristig verfügbaren Mittel stiegen um 1.093 T€ auf 13.116 T€. Gleichzeitig sind die kurzfristigen Vermögenswerte um 4.411 T€ gestiegen. Ursächlich hierfür ist vor allem der Anstieg der flüssigen Mittel sowie der Forderungen gegenüber dem Vorjahr. In den Forderungen sind die aufgrund der Haushaltssperre ausstehenden Erstattungen der ausgezahlten Strompreisbremse an die Kunden enthalten. Die Stadtwerke Torgau wiesen per 31. Dezember 2023 ein positives working capital in Höhe von 12.529 T€ aus. Die bilanzielle Eigenkapitalquote betrug per 31. Dezember 2023 38 % (Vorjahr: 39,9 %). Finanzielle Leistungsindikatoren Als wesentliche finanzielle Leistungsindikatoren wurden die Absatz- und Umsatzentwicklung sowie der Rohertrag identifiziert. Nicht finanzielle Leistungsindikatoren Als nicht finanzielle Leistungsindikatoren wird insbesondere das Potential der Beschäftigten angesehen. Personal Der Erfolg der Stadtwerke Torgau ist nicht ausschließlich von bilanzierbaren Vermögenswerten abhängig. Motivierte, gesunde und gut qualifizierte Beschäftigte sind ein maßgeblicher Faktor. Die Geschäftsführung ist dafür verantwortlich, die Führungskräfte und Beschäftigten zielorientiert in die Aufgaben des Unternehmens einzubinden. Entscheidend ist der optimale Einsatz des Wissens der hochqualifizierten Beschäftigten in Kombination mit modernen, effizienten Geschäftsprozessen sowie die Beziehungen zu Partnern und Kunden. Im Geschäftsjahr 2023 wurden für Qualifizierung und Weiterbildung 120 T€ investiert. In Zeiten des Fachkräftemangels besteht die Herausforderung darin, neue qualifizierte und motivierte Beschäftigte zu finden, die für die erfolgreiche Bewältigung der Aufgaben geeignet sind. Der durch den Fachkräftemangel gestiegenen Fluktuation wird durch die Erhöhung von Aus- und Weiterbildungsmaßahmen begegnet. Die wachsende Komplexität erfordert zunehmend Optimierungspotentiale an Schnittstellen zwischen Organisationseinheiten in Hinsicht auf Effizienz, Klarheit und Durchlässigkeit. Richtungsweisende Faktoren sind hierbei die Unternehmenskultur sowie das Verantwortungsbewusstsein, die Teamfähigkeit und die Hilfsbereitschaft der Beschäftigten. Das derzeitige Arbeitsumfeld steht im Wandel. Es ist notwendig, sowohl auf die Bedürfnisse der aktuellen Belegschaft als auch auf die sich verändernden Rahmenbedingungen einzugehen. Entwicklungen wie die Arbeitswelt 4.0, die neuen Medien und der demografische Wandel spielen eine beträchtliche Rolle. Homeoffice, mobiles Arbeiten und Kurzarbeit gehören weiterhin zu den viel diskutierten Themen der Arbeitswelt. Chancen Die Stadtwerke Torgau begegnen unternehmensweiten Risiken und Chancen durch den Einsatz eines Risikomanagementsystems, um ein ausgewogenes Chancen-Risiken-Verhältnis zu wahren. Für die Stadtwerke Torgau als Energieversorgungsunternehmen sind die geöffneten Strom- und Gasmärkte im Endkundengeschäft Chance und Risiko zugleich. Die Deckungsbeiträge bei Strom-, Gas- und Wärmeverkäufen beeinflussen das Ergebnis der Stadtwerke Torgau maßgeblich. Im regionalen Umfeld heben sich die Stadtwerke Torgau durch die Nähe zum Kunden sowie der damit verbundenen Kundenzufriedenheit und -bindung von Wettbewerbern ab. Darüber hinaus soll das Kerngeschäft mit innovativen Produkten sowie mit dem weiteren Ausbau von Energieeffizienzdienstleistungen ergänzt und die Chancen im Energiemarkt der Zukunft genutzt werden. Produkte wie Contracting, dezentrale Erzeugung mittels Mini-Blockheizkraftwerken und PV-Anlagen sowie Heizkostenabrechnung sollen weiter ausgebaut werden, um zusätzliche Wachstumschancen für den Vertrieb zu nutzen. Somit können Produkte angeboten werden, die dem stetig wachsenden Umweltbewusstsein der Kunden entsprechen. Insgesamt sehen die Stadtwerke Torgau Potentiale und Chancen, um sich als moderner Energiedienstleister zu positionieren und neue Geschäftsmodelle auszubauen. Risiken Die Stadtwerke Torgau setzen auf gezielte strategische und operative Maßnahmen, um Risiken zu minimieren und Chancen auszuschöpfen. Bestandsgefährdende Risiken bestehen für die Stadtwerke Torgau nicht. Die Gesellschaft setzt für die Begrenzung gegenwärtiger und zukünftiger Gefahren ein EDV-gestütztes Risikomanagementsystem ein. Der Risikomanagementprozess ist als kontinuierlicher Vorgang in die betrieblichen Abläufe integriert. Die Erfassungsschwelle von Risiken richtet sich nach den Auswirkungen auf das Planergebnis der Gesellschaft. Die Verantwortung für die Steuerung dieser Risiken liegt bei der Geschäftsführung. Liegt eine akute und zeitkritische Risikosituation vor, wird die Geschäftsführung sofort informiert. Die Energienachfrage wird von der künftigen konjunkturellen Entwicklung aber auch von der Wechselbereitschaft der Kunden beeinflusst. Das Geschäftsjahr 2023 war ebenso wie im Jahr 2022 von der Energiekrise beeinflusst. Dies wirkte sich besonders auf die Energienachfrage aus. Weichen die Absatzmengen im Strom, Gas- und Wärmegeschäft deutlich von der Planung ab, können sich erhebliche Risiken ergeben; im Fall von geringeren Absatzmengen im Vertrieb sind dies reduzierte Vertriebsmargen. Die aktuellen geopolitischen Entwicklungen werden im Hinblick auf ihre Auswirkungen auf die Stadtwerke Torgau anhand verschiedener Szenarien kontinuierlich analysiert und bewertet, um risikomindernd gegensteuern zu können. Die Geschäfte Erzeugung und Vertrieb sind Marktpreisänderungsrisiken ausgesetzt. Die Preisänderungsrisiken für die Stadtwerke Torgau resultieren im Wesentlichen aus der Beschaffung und dem Vertrieb von Strom und Gas. Nach den starken Anstiegen der Beschaffungskosten im Jahr 2022 sind im Jahr 2023 die Spotmarktpreise wieder stark gefallen. Dies sorgte wieder für ein verstärktes Auftreten der Billiganbieter. Diesem können die Stadtwerke Torgau nur durch ein gutes Preis-Leistungsverhältnis entgegenwirken. Eine Absicherung der Preisrisiken erfolgt auf der Grundlage der Einkaufsrichtlinien durch Beschaffung zu unterschiedlichen Zeitpunkten und laufende Marktbeobachtung sowie durch einen hohen Anteil von Back-to-back-Beschaffungen. Durch unsere langjährige Beschaffungsstrategie waren wir im Jahr 2022 von den steigenden Preisen zunächst weniger betroffen und konnten den Kunden verlässliche Energiepreise anbieten. In Zeiten von stark sinkenden Preisen ist dagegen eine Preisanpassung kurzfristig nicht möglich. Daher versuchen die Stadtwerke Torgau über Festpreisangebote die Kunden längerfristig zu binden und für beide Seiten Stabilität zu gewährleisten. Operative und bilanzielle Maßnahmen reduzieren das Risikopotential für die Stadtwerke Torgau. Mit entsprechenden Rückstellungen und Wertberichtigungen wird Risiken mit hoher Eintrittswahrscheinlichkeit bilanziell Rechnung getragen. Die Auswirkungen der derzeitigen geopolitischen Krise werden im Ausblick näher beleuchtet. Ziele und Strategie Die Unternehmensstrategie beinhaltet Maßnahmen zum Klimaschutz, zur Energieeffizienz und zum Ausbau erneuerbarer Energien. Innovative kommunale Mehrwertdienste und Dienstleistungen für eine intelligente und zukunftsfähige Ausrichtung der Netzinfrastruktur sind maßgeblich für die Weiterentwicklung der Stadtwerke Torgau. Kontinuierlich werden die Rahmenbedingungen für die Strategie analysiert und geeignete neue Umsetzungsmaßnahmen und -projekte aufgelegt. Bestandteil der Strategie ist ebenso die Sicherstellung einer hohen Prozessqualität und Prozesseffizienz. Der Ausbau der erneuerbaren Energien, hier vor allem der Photovoltaikanlagen, bleibt weiterhin ein wichtiges strategisches Element der Stadtwerke Torgau. Mit der Ausrichtung des Unternehmens auf das Energiesystem der Zukunft soll die Basis für Nachhaltigkeit und Effizienz gelegt werden. Eine wichtige Rolle spielt dabei die Energieerzeugung. Zum 31. Dezember 2023 verfügte das Unternehmen über 8,5 Megawatt (MW) Strom- und 15,4 MW Wärmeerzeugungskapazitäten. Die Stromerzeugung erfolgt vorrangig CO 2 -arm in Kraft-Wärme-Kopplung. Damit decken die Stadtwerke Torgau ca. 10 % des Strombedarfs und 100 % des Wärmebedarfs ihrer Kunden. Das Unternehmen setzt auch in Zukunft auf den weiteren Ausbau der Energieerzeugung in Kraft-Wärme-Kopplung und PV-Anlagen. Darüber hinaus werden klimafreundliche Wärmeversorgungsprojekte auf Basis der erneuerbaren Energien und unter Berücksichtigung von Speichertechnologien strategisch in den Fokus der Stadtwerke Torgau rücken. Chancen im sich wandelnden Energiemarkt sollen konsequent genutzt werden. Dabei sind die Konzentration auf die Kernkompetenzen, die Entwicklung innovativer Energiedienstleistungen sowie wirtschaftlicher Contracting-Modelle in Verbindung mit Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz ein wesentlicher Erfolgsfaktor, um sich weiter auf dem Markt zu positionieren und das begonnene Wachstum konsequent fortzuführen. Zwecks der Optimierung netzwirtschaftlicher Prozesse arbeiten die Stadtwerke Torgau in diversen Projektgruppen mit anderen Energieversorgern zusammen. Ausblick Die Energiebranche ist derzeit von tiefgreifenden Umbrüchen geprägt. Besonderer Veränderungsdruck geht von der Energiewende aus. Aber auch die Digitalisierung übt starken Einfluss auf die Branche aus. Von immenser Bedeutung ist, dass der Energiesektor einer weitreichenden staatlichen Regulierung unterliegt und die Politik entsprechend stark in die Entwicklungen eingreift. Klassische Energieunternehmen müssen ihre Wettbewerbsfähigkeit in den einzelnen Geschäftsbereichen überprüfen und gleichzeitig neue Potentiale des veränderten Marktumfeldes nutzen, um sich zukunftsorientiert aufzustellen. Im Geschäftsjahr 2023 haben sich nach dem extremen Anstieg im Jahr 2022 die Strom- und Gaspreise wieder auf einem niedrigeren Niveau eingependelt. Aufgrund der staatlich gewollten Stützung der Energiepreise mittels Preisbremsen, waren die Energieversorger im Geschäftsjahr 2023 mit der Abwicklung dieser Aufgaben befasst. Dies sowie weitere regulatorische Umsetzungspflichten haben die Arbeit im Geschäftsjahr stark geprägt. Auch für die Folgejahre werden sich die Energieversorger mit einer Vielzahl von staatlich veranlassten Neuerungen und Pflichten auseinandersetzen müssen. Die geopolitischen Spannungen werden auch zukünftig von Bedeutung sein. Insbesondere die Rohstoff- und Materialbeschaffung, der unsichere Liquiditätsbedarf in Folge schwankender Energiepreise sowie die zunehmende Bedrohung durch Cyberangriffe haben wesentlichen Einfluss auf die Gesamtrisikolage. Weitere Folgen sind außerordentliche Unsicherheiten hinsichtlich der weiteren Entwicklungen im energiewirtschaftlichen Marktumfeld. Zudem können Änderungen von gesetzlichen Regelungen und Umlagen, Insolvenzen von Kunden und ein geändertes Verbrauchsverhalten einen deutlichen Einfluss auf den Geschäftsverlauf haben. Für das Jahr 2024 wird dennoch eine stabile Angebots- und Nachfragesituation erwartet. Die anstehende Dekarbonisierung ist bereits in vollem Gange und erfordert ein Umdenken im Rahmen der Energieerzeugung. Dies bringt zum einen hohe Investitionen mit sich, führt zum anderen aber auch dazu, dass innovative Lösungen in den Bereichen dezentrale Erzeugung, Energiedienstleistungen sowie der Elektromobilität massiv an Bedeutung gewinnen. Zudem bewirkt die voranschreitende Dezentralisierung den Wandel der Kunden von reinen Energieverbrauchern hin zu Energieproduzenten für ihren Eigenverbrauch und den Markt. Diese Transformation erfährt wie in anderen klassischen Sektoren ihre Beschleunigung durch die Digitalisierung. Die bisherigen Prozesslandschaften veralten und neue Produkte und Nutzermodelle entstehen; sie erfordern aber auch innovative Betreiber- und Geschäftsmodelle. Bereits heute machen sich Industrie und Gewerbe durch dezentrale Erzeugungslösungen sukzessive unabhängiger vom klassischen Versorger. Die Stadtwerke Torgau werden neben der klassischen Energieversorgung weiter als Energiedienstleister für Industrie und Gewerbe Angebote entwickeln, die sowohl ökonomisch als auch ökologisch sinnvoll sind. Photovoltaikanlagen und erdgasbetriebene Blockheizkraftwerke sind mittlerweile etablierte Produkte der dezentralen Versorgung der Stadtwerke Torgau. Hinzu kommen neue Contracting-Modelle zur Versorgung mit Wärmepumpen. Für das Geschäftsjahr 2024 werden laut Wirtschaftsplan ein Jahresüberschuss von 1.476 T€ und Umsatzerlöse in Höhe von 36.511 T€ netto sowie ein Rohertrag von 13.517 T€ erwartet.
Torgau, 3. Mai 2024 gez. Renate Mühlner, Geschäftsführerin Bilanz zum 31. Dezember 2023der Stadtwerke Torgau GmbH, TorgauAKTIVA
Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023der Stadtwerke Torgau GmbH, Torgau
Anhang für das Geschäftsjahr 2023Stadtwerke Torgau GmbH, TorgauI. Angaben zur Gesellschaft
II. Angaben zur Form und Darstellung von Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrechnung Der Jahresabschluss wurde aufgrund der gesellschaftsvertraglichen Regelungen nach maßgeblichen Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) und den ergänzenden Bestimmungen des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG) sowie des D-Markbilanzgesetzes (DMBilG) aufgestellt. Die Gesellschaft ist zum Abschlussstichtag als große Kapitalgesellschaft gemäß § 267 Abs. 3 HGB einzustufen. Besonderheiten der Versorgungswirtschaft wurden in Anwendung von § 264 Abs. 2 Satz 1 und § 265 Abs. 5 Satz 2 HGB durch die Erweiterung der Gliederung von Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung berücksichtigt. Die Erstellung des Jahresabschlusses erfolgt unter Annahme der Unternehmensfortführung (§ 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB). Restlaufzeiten zu Forderungen und Verbindlichkeiten sind im Anhang angegeben. Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs. 2 HGB gewählt. III. Erläuterungen zu den Posten von Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrechnung bezüglich Ausweis, Bilanzierung und Bewertung 1. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Die immateriellen Vermögensgegenstände und Sachanlagen sind mit Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten bewertet. Aktivierte Eigenleistungen werden mit den Einzelkosten unter Berücksichtigung angemessener Gemeinkostenzuschläge auf Löhne und Material angesetzt. Das abnutzbare Anlagevermögen wird planmäßig abgeschrieben. Den planmäßigen Abschreibungen liegen die Nutzungsdauern der amtlichen AfA-Tabellen zugrunde. Für das zum 1. Januar 1994 übernommene Gasnetz und für Zugänge zum Sachanlagevermögen ab dem Geschäftsjahr 2000 wurde die degressive, ansonsten die lineare Abschreibungsmethode angewandt. Der Übergang von der degressiven zur linearen Abschreibungsmethode erfolgt, wenn die lineare die degressive Abschreibung übersteigt. Zugänge seit dem Jahr 2008 werden für das gesamte Anlagevermögen nach der linearen Abschreibungsmethode abgeschrieben. Geringwertige Wirtschaftsgüter bis zu € 250,00 wurden im Jahr des Zugangs in voller Höhe aufwandswirksam behandelt. Des Weiteren wurde für geringwertige Wirtschaftsgüter, deren Anschaffungskosten für das einzelne Wirtschaftsgut mindestens € 250,00 betragen und € 1.000,00 nicht übersteigen, ein Sammelposten gebildet. Dieser Sammelposten wird über einen Zeitraum von fünf Jahren linear abgeschrieben. Die Finanzanlagen sind zu Anschaffungskosten oder bei dauernder Wertminderung zu den niedrigeren beizulegenden Werten bewertet. Die Ansprüche aus Rückdeckungsversicherungen sind mit ihrem Zeitwert bilanziert. Vermögensgegenstände, die dem Zugriff aller Gläubiger entzogen sind und ausschließlich der Erfüllung von Altersversorgungsverpflichtungen oder vergleichbaren langfristig fälligen Verpflichtungen dienen, werden gemäß § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB mit diesen Verpflichtungen verrechnet. Das Saldierungsgebot gilt auch für korrespondierende Aufwendungen und Erträge aus der Auf- bzw. Abzinsung der Schulden und aus der Bewertung dieser Vermögensgegenstände. Die zur Saldierung herangezogenen Vermögensgegenstände werden gemäß § 253 Abs. 1 Satz 4 HGB vollständig zum beizulegenden Zeitwert bewertet. Die Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sowie die Emissionszertifikate sind zu fortgeschriebenen durchschnittlichen Anschaffungskosten angesetzt. Die unfertigen Leistungen werden zu Herstellungskosten zuzüglich anteiliger Gemeinkosten aktiviert. Die Forderungen und die sonstigen Vermögensgegenstände sind mit dem Nennwert angesetzt. Eingeforderte Abschlagszahlungen der Kunden wurden mit den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen verrechnet. Erkennbare Ausfallrisiken werden durch angemessene Wertberichtigungen berücksichtigt. Zur Abdeckung des allgemeinen Kreditrisikos wird eine Pauschalwertberichtigung von 1 % auf die nicht einzelwertberichtigten Nettoforderungen gebildet. Der Kassenbestand, die Guthaben bei Kreditinstituten sowie das gezeichnete Kapital werden mit dem Nennwert bewertet. Als aktive Rechnungsabgrenzungsposten werden Ausgaben vor dem Abschlussstichtag ausgewiesen, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen. Die Baukostenzuschüsse und Hausanschlusskostenbeiträge werden ratierlich über einen Zeitraum von 20 Jahren ergebniswirksam aufgelöst. Für Zugänge ab dem Geschäftsjahr 2003 erfolgt die ertragswirksame Auflösung über die Nutzungsdauer der zugrundeliegenden Versorgungsanlagen. Die Rückstellungen wurden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr sind mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst. Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen sowie Jubiläen werden auf der Grundlage versicherungsmathematischer Berechnungen nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren (Projected Unit Credit Method) unter Berücksichtigung der Richttafeln 2018 G von Prof. Dr. Heubeck bewertet. Die Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen wurden pauschal mit dem von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen zehn Jahre abgezinst, der sich bei einer angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren ergibt (§ 253 Abs. 2 Satz 2 HGB). Dieser Zinssatz beträgt 1,82 % (VJ: 1,78 %). Bei der Ermittlung der Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen wurde eine Fluktuation in Höhe von 4,0 % p.a. unterstellt. Renten- und Gehaltssteigerungen haben keinen Einfluss auf die künftigen Versorgungsleistungen. Der Unterschiedsbetrag nach § 253 Abs. 6 HGB für die Pensionsverpflichtungen beträgt T€ 24. Die Verbindlichkeiten sind mit ihren Erfüllungsbeträgen passiviert. Als passive Rechnungsabgrenzungsposten werden Einnahmen vor dem Abschlussstichtag ausgewiesen, soweit sie Ertrag für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen. 2. Erläuterungen zur Bilanz Gliederung und Entwicklung des Anlagevermögens werden im Anlagenspiegel (Anlage zum Anhang) dargestellt. Die Finanzanlagen enthalten u.a. mit T€ 140 (Vorjahr T€ 158) Beteiligungen und wie im Vorjahr mit T€ 100 Wertpapiere sowie mit T€ 5 Genossenschaftsanteile. In den Ausleihungen an verbundene Unternehmen sind zwei Darlehen (T€ 45; Vorjahr T€ 55) enthalten. Die Restlaufzeiten betragen zwei und sechs Jahre. Der Beteiligungsansatz wurde entsprechend der empfangenen Rückführungen aus der Kapitaleinlage um T€ 18 gemindert. In den Vorräten sind Emissionszertifikate in Höhe von T€ 781 (Vorjahr T€ 783) enthalten, denen in den Rückstellungen der entsprechende Übertragungsanspruch gegenübersteht. Forderungen gegen verbundene Unternehmen bestehen gegen die Torgauer Tourismus und Service GmbH, Torgau. Diese betreffen Forderungen für erbrachte Lieferungen und Leistungen (T€ 5; Vorjahr T€ 15) sowie ein Liquiditätsdarlehen in Höhe von T€ 300 (Vorjahr T€ 160). Unter den Forderungen gegen den Gesellschafter (Stadt Torgau) werden unverändert Forderungen aus Energielieferungen und Nebengeschäften ausgewiesen. In den sonstigen Vermögensgegenständen sind Steuererstattungsansprüche in Höhe von T€ 547 enthalten, die erst nach dem Abschlussstichtag rechtlich entstehen. Im aktiven Rechnungsabgrenzungsposten sind hauptsächlich geleistete Pachtvorauszahlungen aus der Anmietung der städtischen Schwimmhalle (T€ 1.913; Vorjahr T€ 2.061) ausgewiesen. Das gezeichnete Kapital der Stadtwerke Torgau GmbH beträgt wie im Vorjahr T€ 256; sämtliche Stammeinlagen werden von der Stadt Torgau gehalten. Aus dem Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2022, der sich zusammensetzt aus dem Gewinnvortrag in Höhe von T€ 1.299 und dem Jahresüberschuss von T€ 1.155, wurde auf Grundlage des Beschlusses des Aufsichtsrats vom 25. Juli 2023 ein Betrag von T€ 700 in die Gewinnrücklage eingestellt und der verbleibende Betrag in Höhe von T€ 1.754 auf neue Rechnung vorgetragen. Mit dem Aufsichtsratsbeschluss vom 12. Dezember 2023 wurde ein Betrag von T€ 1.000 aus der Gewinnrücklage entnommen. Pensionsrückstellungen in Höhe von T€ 302 wurden mit dem vom Versicherer bestätigten Zeitwert des Deckungsvermögens (T€ 302) gemäß § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB verrechnet. Als Deckungsvermögen wurden verpfändete und insolvenzgeschützte Rückdeckungsversicherungen klassifiziert. Der Stand der Rückdeckungsversicherung zum 31. Dezember 2023 beläuft sich auf T€ 302. Die sonstigen Rückstellungen betreffen:
Für die Verbindlichkeiten bestanden folgende Restlaufzeiten:
Von den Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sind wie im Vorjahr T€ 2.000 durch Eintragung einer Grundschuld besichert. Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen betreffen Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen. Die Verbindlichkeiten gegenüber dem Gesellschafter betreffen Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie aus der Konzessionsabgabe. 3. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung Die Umsatzerlöse (brutto), die ausschließlich im Inland erzielt wurden, resultieren im Wesentlichen aus der Stromversorgung einschließlich Netznutzung (T€ 40.320; Vorjahr T€ 23.631), der Gasversorgung einschließlich Netznutzung (T€ 10.096; Vorjahr T€ 7.080), Erlösen aus dem KWKG und EEG (T€ 5.197; Vorjahr T€ 8.941) und aus der Wärmeversorgung (T€ 2.994; Vorjahr T€ 2.584). Die Aufwendungen für Strom- und Energiesteuer in Höhe von T€ 2.664 (Vorjahr T€ 3.143) werden offen von den Umsatzerlösen abgesetzt. Die sonstigen betrieblichen Erträge beinhalten im Wesentlichen Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen (T€ 581; Vorjahr T€ 474), Erträge aus der Auflösung von Wertberichtigungen und dem Eingang ausgebuchter Forderungen (T€ 73; Vorjahr T€ 46) sowie periodenfremde Erträge von T€ 143 (Vorjahr T€ 17). In den sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind mit T€ 124 (Vorjahr T€ 32) periodenfremde Aufwendungen ausgewiesen. Die Zinsen und ähnlichen Aufwendungen enthalten mit T€ 57 (Vorjahr T€ 58) Aufwendungen aus der Aufzinsung von langfristigen Rückstellungen. Im Geschäftsjahr 2023 lagen Aufwendungen aus Verlustübernahme in Höhe von T€ 375 (Vorjahr T€ 310) vor. Die Steuern vom Einkommen und vom Ertrag enthalten mit T€ 580 (Vorjahr T€ 352) Aufwendungen aus Gewerbesteuer und mit T€ 776 (Vorjahr T€ 277) Aufwendungen aus Körperschaftsteuer (einschließlich Solidaritätszuschlag). IV. Ergänzende Angaben 1. Sonstige finanzielle Verpflichtungen und Haftungsverhältnisse Zum 31. Dezember 2023 bestanden sonstige finanzielle Verpflichtungen aus bereits geschlossenen Strom- bzw. Gaslieferverträgen von T€ 19.423 sowie aus langfristigen Miet-, Leasing- und Wartungsverträgen von T€ 301. Außerdem lagen Bestellobligo in Höhe von T€ 876 vor. Die Stadtwerke Torgau GmbH hat eine Patronatserklärung bezüglich der Verpflichtungen ihrer Tochtergesellschaft Torgauer Tourismus und Service GmbH abgegeben. Diese ist auf einen Maximalbetrag von T€ 500 begrenzt. Im Rahmen der Patronatserklärung verpflichtet sich die Gesellschaft, die Torgauer Tourismus und Service GmbH finanziell und kapitalmäßig so auszustatten, dass diese jederzeit in der Lage ist, ihren gesamten Zahlungsverpflichtungen gegenüber ihren Gläubigern nachzukommen. Die Inanspruchnahme aus der Patronatserklärung erfolgt unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Verluste der Torgauer Tourismus und Service GmbH. 2. Nachtragsbericht Weitere besondere Vorgänge nach dem Bilanzstichtag, die nicht in der Bilanz- oder Gewinn- und Verlustrechnung berücksichtigt wurden, lagen nicht vor. 3. Angaben zu derivativen Finanzinstrumenten Zur Absicherung von Marktpreisänderungsrisiken wurden für Termingeschäfte zum Strom- bzw. Gaseinkauf Bewertungseinheiten (Micro- bzw. Portfolio-Hedge) mit den entsprechenden Strom- bzw. Gasverkaufsverträgen sowie antizipierten Verkäufen gebildet. Die Einbeziehung antizipierter Lieferungen an Tarifkunden in die Bewertungseinheit erfolgte unter Berücksichtigung angemessener Wechselquoten und Abschläge. 4. Latente Steuern Auf den Ansatz der aktiven latenten Steuern (Aktivüberhang) wurde gemäß § 274 Abs. 1 Satz 2 HGB verzichtet. Die wesentlichen Unterschiede bei den handels- und steuerrechtlichen Wertansätzen, die zu aktiven latenten Steuern führen, betreffen die Regulierungsverpflichtungen Strom und Gas, die Rückstellungen für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften sowie die Rückstellung für Altlasten. Dem stehen passive latente Steuern aufgrund der in der Steuerbilanz angewandten degressiven Abschreibung auf das Anlagevermögen gegenüber. Der Bewertung der latenten Steuern liegt ein Steuersatz von 29,83 % zugrunde. 5. Angaben zu den Organen Alleinige Geschäftsführerin der Gesellschaft ist unverändert Frau Renate Mühlner. Auf die Angabe der Bezüge der Geschäftsführung wurde gemäß § 286 Abs. 4 HGB verzichtet. Der Aufsichtsrat besteht aus den folgenden Mitgliedern: Herr Henrik Simon, Oberbürgermeister der Stadt Torgau, Aufsichtsratsvorsitzender Herr Konrad Theobald, Betriebswirt, Geschäftsführender Gesellschafter der Kraftverkehr Torgau GmbH, Torgau, Stadtrat, stellvertretender Aufsichtsratsvorsitzender, Herr Michael Bagusat-Sehrt, Regionalmitarbeiter der Fraktion Die Linke im Bundestag, Stadtrat, Herr Torsten Funke, Diplom-Ingenieur, Geschäftsführer Blumenhaus & Gärtnerei Schubert Torgau, Herr Henry Goldammer, Fitness- und Gesundheitscoach Lady Gym - Fitness für Frauen, Torgau, Unternehmer, Stadtrat, Herr Ulrich Niekler, Pensionär, Herr Reiner Reimann, Pensionär. Im Geschäftsjahr 2023 hat der Aufsichtsrat Vergütungen von T€ 4 erhalten. 6. Arbeitnehmer Von der durchschnittlichen Zahl der Arbeitnehmer inklusive Geschäftsführung (95 ) waren 37 Lohn- und 53 Gehaltsempfänger sowie 5 Aushilfskräfte. 7. Anteilsbesitz Die Stadtwerke Torgau GmbH hält mit T€ 26 (gezeichnetes Kapital) 100 % der Anteile an der Torgauer Tourismus und Service GmbH, Torgau. Diese verfügt zum 31. Dezember 2023 über einen nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrag von T€ 382 und erzielte im Geschäftsjahr 2023 einen Jahresfehlbetrag von T€ 421. Mit Gesellschafterbeschluss vom 22. März 2024 hat die Stadtwerke Torgau GmbH eine Zahlung in Höhe des Jahresfehlbetrages des Geschäftsjahres 2023 (T€ 421) in die Kapitalrücklage der Gesellschaft geleistet, welche im Anschluss zum Ausgleich des Jahresfehlbetrages verwendet wurde. Auf die Aufstellung des Konzernabschlusses (§ 290 HGB) wurde gemäß § 293 Abs. 1 HGB verzichtet. Weiterhin ist die Stadtwerke Torgau GmbH mit 5,1 % an der Windenergie Frehne GmbH & Co. KG, Marienfließ, beteiligt. Für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2022 - 31. Dezember 2022 weist die Gesellschaft ein Eigenkapital in Höhe von T€ 3.480 und einen Jahresüberschuss von T€ 353 aus. 8. Honorar des Abschlussprüfers Das vom Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr berechnete Gesamthonorar beträgt T€ 33. Davon entfallen T€ 16 auf Abschlussprüfungsleistungen sowie T€ 17 auf sonstige Bestätigungsleistungen. 9. Angaben über Geschäfte größeren Umfangs nach § 6b Abs. 2 EnWG Auf Basis der Patronatserklärung hat die Stadtwerke Torgau GmbH den entstandenen Jahresfehlbetrag der Torgauer Tourismus und Service GmbH in Höhe von T€ 375 übernommen und die entsprechenden Ausgleichszahlungen erbracht. Darüber hinaus haben keine Geschäfte größeren Umfangs mit verbundenen oder assoziierten Unternehmen im Geschäftsjahr 2023 stattgefunden. V. Vorschlag zur ErgebnisverwendungEs wird vorgeschlagen, aus dem Jahresüberschuss T€ 1.000 an den Gesellschafter auszuschütten und T€ 844 auf neue Rechnung vorzutragen.
Torgau, den 3. Mai 2024 gez. Renate Mühlner, Geschäftsführerin Entwicklung des Anlagevermögens der Stadtwerke Torgau GmbH, Torgau, im Geschäftsjahr 2023Anschaffungs- und Herstellungskosten
Kumulierte Abschreibungen
Buchwerte
BILANZ ZUM 31. DEZEMBER 2023 für den Tätigkeitsbereich ElektrizitätsverteilungStadtwerke Torgau GmbH, TorgauAKTIVA
GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG FÜR DEN ZEITRAUM VOM 1. JANUAR BIS 31. DEZEMBER 2023 für den Bereich Elektrizitätsverteilung
ERLÄUTERUNGEN ZUR BILANZ UND GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG DES TÄTIGKEITSBEREICHS ELEKTRIZITÄTSVERTEILUNG FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 20231. Allgemeine Angaben Der Jahresabschluss wurde aufgrund der gesellschaftsvertraglichen Regelungen nach den Vorschriften des Dritten Buches des Handelsgesetzbuches für große Kapitalgesellschaften aufgestellt. Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs. 2 HGB aufgestellt. 2. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden für die Posten der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung für den Tätigkeitsbereich Elektrizitätsverteilung entsprechen den für den Jahresabschluss der Gesellschaft angewandten Methoden. Daher verweisen wir auf unsere Ausführungen im Anhang des Jahresabschlusses. 3. Erläuterungen zur Bilanz 3.1 Anlagevermögen Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens ist im beigefügten Anlagenspiegel dargestellt. Aufgrund der jährlichen Neuschlüsselung des nicht direkt zurechenbaren Anlagevermögens entstehen regelmäßig Differenzen zu den Anschaffungs- und Herstellungskosten des Vorjahres. Diese Bewertungsänderungen werden im Anlagespiegel separat ausgewiesen. 3.2 Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Sämtliche Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände haben wie im Vorjahr eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. 3.3 Empfangene Ertragszuschüsse Baukostenzuschüsse und Hausanschlusskostenbeiträge werden ratierlich über einen Zeitraum von 20 Jahren ergebniswirksam aufgelöst. Für Zugänge ab dem Geschäftsjahr 2003 erfolgt die ertragswirksame Auflösung über die Nutzungsdauer der zugrundeliegenden Versorgungsanlagen. 3.4 Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen Der Ausweis der Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen wurde an die Vorgehensweise der Regulierungsbehörde angepasst. Die Verteilung für den Tätigkeitsbereich Elektrizitätsverteilung erfolgt analog der sonstigen Personalrückstellungen. Aufgrund der jährlichen Neuschlüsselung entsteht eine Differenz zum Endbestand des Vorjahres. Diese Bewertungsänderung wird im Rückstellungsspiegel separat ausgewiesen. 3.5 Sonstige Rückstellungen Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen für den Tätigkeitsbereich Elektrizitätsverteilung. 3.6 Verbindlichkeiten Die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten ergeben sich aus der folgenden Übersicht:
4. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung Die Zinsen und ähnlichen Aufwendungen enthalten mit T€ 20 (Vorjahr T€ 19) Aufwendungen aus der Aufzinsung von langfristigen Rückstellungen. 5. Angaben über die Zuordnungsregeln gemäß §6b Abs. 3 Satz 7 EnWG In unserer internen Rechnungslegung führen wir jeweils getrennte Konten für die nachfolgenden Tätigkeiten: Elektrizitätsverteilung, andere Tätigkeiten innerhalb des Elektrizitätssektors, Digitaler Messstellenbetrieb, Gasverteilung, andere Tätigkeiten innerhalb des Gassektors und für die übrigen Tätigkeiten außerhalb des Elektrizitätssektors und Gassektors. Bei der Aufstellung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung für den Tätigkeitsbereich Elektrizitätsverteilung wurden die Vermögensgegenstände und Schulden sowie Aufwendungen und Erträge weitgehend direkt zugeordnet. Die Kontensalden, bei denen eine direkte Zuordnung zu den einzelnen Tätigkeiten nicht möglich ist oder nur mit unvertretbarem Aufwand verbunden wäre, werden in zwei Stufen auf die Tätigkeitsbereiche geschlüsselt:
Der durch die Aufteilung der Bilanzpositionen entstandene Ausgleichsposten wird dem Eigenkapital zugeordnet.
Torgau, den 27. Mai 2024 gez. Renate Mühlner, Geschäftsführerin Entwicklung des Anlagevermögens für den Zeitraum vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023 für den Tätigkeitsbereich Elektrizitätsverteilung
BILANZ ZUM 31. DEZEMBER 2023 für den Tätigkeitsbereich GasverteilungStadtwerke Torgau GmbH, TorgauAKTIVA
GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG FÜR DEN ZEITRAUM VOM 1. JANUAR BIS 31. DEZEMBER 2023 für den Bereich Gasverteilung
ERLÄUTERUNGEN ZUR BILANZ UND GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG DES TÄTIGKEITSBEREICHS GASVERTEILUNG FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 20231. Allgemeine Angaben Der Jahresabschluss wurde aufgrund der gesellschaftsvertraglichen Regelungen nach den Vorschriften des Dritten Buches des Handelsgesetzbuches für große Kapitalgesellschaften aufgestellt. Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs. 2 HGB aufgestellt. 2. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden für die Posten der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung für den Tätigkeitsbereich Gasverteilung entsprechen den für den Jahresabschluss der Gesellschaft angewandten Methoden. Daher verweisen wir auf unsere Ausführungen im Anhang des Jahresabschlusses. 3. Erläuterungen zur Bilanz 3.1 Anlagevermögen Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens ist im beigefügten Anlagenspiegel dargestellt. Aufgrund der jährlichen Neuschlüsselung des nicht direkt zurechenbaren Anlagevermögens entstehen regelmäßig Differenzen zu den Anschaffungs- und Herstellungskosten des Vorjahres. Diese Bewertungsänderungen werden im Anlagespiegel separat ausgewiesen. 3.2 Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Sämtliche Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände haben wie im Vorjahr eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. 3.3 Empfangene Ertragszuschüsse Baukostenzuschüsse und Hausanschlusskostenbeiträge werden ratierlich über einen Zeitraum von 20 Jahren ergebniswirksam aufgelöst. Für Zugänge ab dem Geschäftsjahr 2003 erfolgt die ertragswirksame Auflösung über die Nutzungsdauer der zugrundeliegenden Versorgungsanlagen. 3.4 Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen Der Ausweis der Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen wurde an die Vorgehensweise der Regulierungsbehörde angepasst. Die Verteilung für den Tätigkeitsbereich Gasverteilung erfolgt analog der sonstigen Personalrückstellungen. Aufgrund der jährlichen Neuschlüsselung entsteht eine Differenz zum Endbestand des Vorjahres. Diese Bewertungsänderung wird im Rückstellungsspiegel separat ausgewiesen. 3.5 Sonstige Rückstellungen Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen für den Tätigkeitsbereich Gasverteilung. 3.6 Verbindlichkeiten Die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten ergeben sich aus der folgenden Übersicht:
4. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung Die Zinsen und ähnlichen Aufwendungen enthalten mit T€ 10 (Vorjahr T€ 10) Aufwendungen aus der Aufzinsung von langfristigen Rückstellungen. 5. Angaben über die Zuordnungsregeln gemäß §6b Abs. 3 Satz 7 EnWG In der internen Rechnungslegung werden jeweils getrennte Konten für die nachfolgenden Tätigkeiten geführt: Elektrizitätsverteilung, andere Tätigkeiten innerhalb des Elektrizitätssektors, Digitaler Messstellenbetrieb, Gasverteilung, andere Tätigkeiten innerhalb des Gassektors und für die übrigen Tätigkeiten außerhalb des Elektrizitätssektors und Gassektors. Bei der Aufstellung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung für den Tätigkeitsbereich Gasverteilung wurden die Vermögensgegenstände und Schulden sowie Aufwendungen und Erträge weitgehend direkt zugeordnet. Die Kontensalden, bei denen eine direkte Zuordnung zu den einzelnen Tätigkeiten nicht möglich ist oder nur mit unvertretbarem Aufwand verbunden wäre, werden in zwei Stufen auf die Tätigkeitsbereiche geschlüsselt:
Der durch die Aufteilung der Bilanzpositionen entstandene Ausgleichsposten wird dem Eigenkapital zugeordnet.
Torgau, den 27. Mai 2024 gez. Renate Mühlner, Geschäftsführerin Entwicklung des Anlagevermögens für den Zeitraum vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023 für den Tätigkeitsbereich Gasverteilung
BILANZ ZUM 31. DEZEMBER 2023 für den Tätigkeitsbereich Digitaler MessstellenbetriebStadtwerke Torgau GmbH, TorgauAKTIVA
GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG FÜR DEN ZEITRAUM VOM 1. JANUAR BIS 31. DEZEMBER 2023 für den Bereich Digitaler Messstellenbetrieb
ERLÄUTERUNGEN ZUR BILANZ UND GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG DES TÄTIGKEITSBEREICHS DIGITALER MESSSTELLENBETRIEB FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 20231. Allgemeine Angaben Der Jahresabschluss wurde aufgrund der gesellschaftsvertraglichen Regelungen nach den Vorschriften des Dritten Buches des Handelsgesetzbuches für große Kapitalgesellschaften aufgestellt. Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs. 2 HGB aufgestellt. 2. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden für die Posten der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung für den Tätigkeitsbereich Digitaler Messstellenbetrieb entsprechen den für den Jahresabschluss der Gesellschaft angewandten Methoden. Daher verweisen wir auf unsere Ausführungen im Anhang des Jahresabschlusses. 3. Erläuterungen zur Bilanz 3.1 Anlagevermögen Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens ist im beigefügten Anlagenspiegel dargestellt. Aufgrund der jährlichen Neuschlüsselung des nicht direkt zurechenbaren Anlagevermögens entstehen regelmäßig Differenzen zu den Anschaffungs- und Herstellungskosten des Vorjahres. Diese Bewertungsänderungen werden im Anlagespiegel separat ausgewiesen. 3.2 Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Sämtliche Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände haben wie im Vorjahr eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. 3.3 Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen Der Ausweis der Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen wurde an die Vorgehensweise der Regulierungsbehörde angepasst. Die Verteilung für den Tätigkeitsbereich Digitaler Messstellenbetrieb erfolgt analog den sonstigen Personalrückstellungen. Aufgrund der jährlichen Neuschlüsselung entsteht eine Differenz zum Endbestand des Vorjahres. Diese Bewertungsänderung wird im Rückstellungsspiegel separat ausgewiesen. 3.4 Sonstige Rückstellungen Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen für den Tätigkeitsbereich Digitaler Messstellenbetrieb. 3.5 Verbindlichkeiten Die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten ergeben sich aus der folgenden Übersicht:
4. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung Die Zinsen und ähnlichen Aufwendungen enthalten mit € 199 (Vorjahr € 175) Aufwendungen aus der Aufzinsung von langfristigen Rückstellungen. 5. Angaben über die Zuordnungsregeln gemäß §6b Abs. 3 Satz 7 EnWG In der internen Rechnungslegung werden jeweils getrennte Konten für die nachfolgenden Tätigkeiten geführt: Elektrizitätsverteilung, andere Tätigkeiten innerhalb des Elektrizitätssektors, Digitaler Messstellenbetrieb, Gasverteilung, andere Tätigkeiten innerhalb des Gassektors und für die übrigen Tätigkeiten außerhalb des Elektrizitätssektors und Gassektors. Bei der Aufstellung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung für den Tätigkeitsbereich Digitaler Messstellenbetrieb wurden die Vermögensgegenstände und Schulden sowie Aufwendungen und Erträge weitgehend direkt zugeordnet. Die Kontensalden, bei denen eine direkte Zuordnung zu den einzelnen Tätigkeiten nicht möglich ist oder nur mit unvertretbarem Aufwand verbunden wäre, werden in zwei Stufen auf die Tätigkeitsbereiche geschlüsselt:
Der durch die Aufteilung der Bilanzpositionen entstandene Ausgleichsposten wird dem Eigenkapital zugeordnet.
Torgau, den 27. Mai 2024 gez. Renate Mühlner, Geschäftsführerin Entwicklung des Anlagevermögens für den Zeitraum vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023 für den Tätigkeitsbereich digitaler Messstellenbetrieb
Angaben zur FeststellungDer Jahresabschluss und Lagebericht wurden am 06.08.2024 festgestellt. Gewinnverwendung der Stadt Torgau GmbH Die Gesellschafterversammlung beschließt, aus dem Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2023 1.000.000 € an den Gesellschafter auszuschütten und 843.599,17 € auf neue Rechnung vorzutragen. Auszug aus dem Bericht des Aufsichtsrates der Stadtwerke Torgau GmbH zum Geschäftsjahr 2023 vom 06. August 2024Im Geschäftsjahr 2023 wurde der Aufsichtsrat von der Geschäftsführung regelmäßig schriftlich und mündlich über den Gang der Geschäfte, die Lage und Entwicklung der Stadtwerke Torgau GmbH und ihrer Tochtergesellschaft - der Torgauer Tourismus und Service GmbH - sowie über grundsätzliche Fragen der Geschäftspolitik ausführlich unterrichtet. Der Aufsichtsrat hat die Geschäftsführung überwacht und die ihm nach Gesetz bzw. Gesellschaftsvertrag übertragenen Entscheidungen in vier Aufsichtsratssitzungen getroffen. Geschäftsvorfälle von wesentlicher Bedeutung waren Gegenstand eingehender Beratungen. ... Darüber hinaus hat sich der Vorsitzende des Aufsichtsrates außerhalb von Sitzungen von der Geschäftsführerin berichten lassen und in Gesprächen die Unternehmensstrategie und wichtige Angelegenheiten der Gesellschaft behandelt. Mit der Prüfung des Jahresabschlusses 2023 und des Lageberichtes der Torgauer Tourismus und Service GmbH und der Stadtwerke Torgau GmbH wurde die Ebner Stolz GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfer Steuerberater Rechtsanwälte Partnerschaft mbB Berlin beauftragt. Der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2023 der Torgauer Tourismus und Service GmbH wurde mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen und am 21. März 2024 durch den Aufsichtsrat genehmigt. Der Aufsichtsrat hat die Geschäftsführerin der Stadtwerke Torgau GmbH ermächtigt, den Jahresabschluss festzustellen und den Verlustausgleich vorzunehmen. Die sorgfältige Prüfung des mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehenen Jahresabschlusses und Lageberichtes für das Geschäftsjahr 2023 der Stadtwerke Torgau GmbH durch den Aufsichtsrat hat keine Beanstandungen ergeben. Der Aufsichtsrat schlägt der Gesellschafterversammlung die Feststellung des Jahresabschlusses und Lageberichtes 2023 der Stadtwerke Torgau GmbH vor und beschließt die Entlastung der Geschäftsführung für das Geschäftsjahr 2023. Der Aufsichtsrat spricht der Geschäftsführung sowie den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für die geleistete Arbeit im zurückliegenden Geschäftsjahr Dank und Anerkennung aus.
Torgau, 6. August 2024 Stadtwerke Torgau GmbH gez. Oberbürgermeister Henrik Simon, Vorsitzender des Aufsichtsrates Bestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersAn die Stadtwerke Torgau GmbH, Torgau Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der Stadtwerke Torgau GmbH, Torgau, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Stadtwerke Torgau GmbH, Torgau, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d. h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Der Aufsichtsrat/Beirat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen. Sonstige gesetzliche und andere rechtliche Anforderungen Vermerk über die Prüfung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach §6b Abs. 3 EnWG und §3 Abs. 4 Satz 2 MsbG Prüfungsurteile Wir haben geprüft, ob die Gesellschaft ihre Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG zur Führung getrennter Konten für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 eingehalten hat. Darüber hinaus haben wir die Tätigkeitsabschlüsse für die Tätigkeiten Elektrizitätsverteilung, Gasverteilung und Messstellenbetrieb nach § 6b Abs. 3 Satz 1 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG - bestehend jeweils aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 sowie die als Anlage beigefügten Angaben zu den Rechnungslegungsmethoden für die Aufstellung der Tätigkeitsabschlüsse - geprüft. Nach unserer Beurteilung wurden die Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG zur Führung getrennter Konten in allen wesentlichen Belangen eingehalten. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entsprechen die beigefügten Tätigkeitsabschlüsse in allen wesentlichen Belangen den deutschen Vorschriften der § 6b Abs. 3 Sätze 5 bis 7 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung der Einhaltung der Pflichten zur Führung getrennter Konten und der Tätigkeitsabschlüsse in Übereinstimmung mit § 6b Abs. 5 EnWG unter Beachtung des IDW-Prüfungsstandards: Prüfung nach § 6b Energiewirtschaftsgesetz (IDW PS 610 n.F. (07.2021)) durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG" weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir wenden als Wirtschaftsprüfungsgesellschaft die Anforderungen des IDW Qualitätssicherungsstandards: Anforderung an die Qualitätssicherung in der Wirtschafsprüferpraxis (IDW QS 1) an. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zur Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für die Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs . 3 EnWG und § 3 Abs . 4 Satz 2 MsbG Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Einhaltung der Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG zur Führung getrennter Konten. Die gesetzlichen Vertreter sind auch verantwortlich für die Aufstellung der Tätigkeitsabschlüsse nach den deutschen Vorschriften der § 6b Abs. 3 Sätze 5 bis 7 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachtet haben, um die Pflichten zur Führung getrennter Konten einzuhalten. Die Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für die Tätigkeitsabschlüsse entspricht der im Abschnitt "Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht" hinsichtlich des Jahresabschlusses beschriebenen Verantwortung mit der Ausnahme, dass der je- weilige Tätigkeitsabschluss kein unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Tätigkeit zu vermitteln braucht. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs . 3 EnWG und § 3 Abs . 4 Satz 2 MsbG Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob die gesetzlichen Vertreter ihre Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG zur Führung getrennter Konten in allen Belangen eingehalten haben und ob die Tätigkeitsabschlüsse in allen wesentlichen Belangen den deutschen Vorschriften der § 6b Abs. 3 Sätze 5 bis 7 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG entsprechen. Ferner umfasst unsere Zielsetzung, einen Vermerk in den Bestätigungsvermerk aufzunehmen, der unsere Prüfungsurteile zur Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG beinhaltet. Die Prüfung der Einhaltung der Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG zur Führung getrennter Konten umfasst die Beurteilung, ob die Zuordnung der Konten zu den Tätigkeiten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 4 EnWG sowie nach § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG sachgerecht und nachvollziehbar erfolgt ist und der Grundsatz der Stetigkeit beachtet wurde. Unsere Verantwortung für die Prüfung der Tätigkeitsabschlüsse entspricht der im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" hinsichtlich des Jahresabschlusses beschriebenen Verantwortung mit der Ausnahme, dass wir für den jeweiligen Tätigkeitsabschluss keine Beurteilung der sachgerechten Gesamtdarstellung vornehmen können.
Berlin, 29. August 2024 RSM
Ebner Stolz GmbH & Co. KG
gez. Thorsten Sommerfeld, Wirtschaftsprüfer gez. Gudio Sydow, Wirtschaftsprüfer |
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