Antolin Massen GmbH
Nobelstraße 18, 03238 Massen-Niederlausitz, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Finanzübersicht
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Stefan Böhm seit 11.4.2025 | Geschäftsführer |
Álvaro Balbás Terceño seit 11.4.2025 | Geschäftsführer |
Maria Cristina Blanco Santo Tomás seit 6.12.2023 | Geschäftsführer |
Sebastian Jenchen-Berndt seit 5.7.2022 | Prokura |
Wirtschaftlich Berechtigte
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Ungelöste Beteiligungen (2)
| Name | Anteil |
|---|---|
ALBA Speziallampen Holding GmbH | 100.00% |
Grupo Antolin-Irausa S.A.U. | 100.00% |
Gesellschafter
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
2 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustrechnung
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Antolin Massen GmbHMassenJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2020Inhaltsübersicht 1 Prüfungsauftrag 2 Grundsätzliche Feststellungen 2.1 Stellungnahme zur Lagebeurteilung der gesetzlichen Vertreter 2.2 Bestandsgefährdende Tatsachen 3 Wiedergabe des Bestätigungsvermerks 4 Gegenstand, Art und Umfang der Prüfung 5 Feststellungen und Erläuterungen zur Rechnungslegung 5.1 Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung 5.1.1 Buchführung und weitere geprüfte Unterlagen 5.1.2 Jahresabschluss 5.1.3 Lagebericht 5.2 Gesamtaussage des Jahresabschlusses 5.2.1 Feststellungen zur Gesamtaussage des Jahresabschlusses 5.2.2 Erläuterungen zur Gesamtaussage des Jahresabschlusses 5.3 Angaben zur Vermögens-, Finanz- und Ertragslage 6 Schlussbemerkung Anlagen 1 Lagebericht und Jahresabschluss 1.1 Lagebericht 1.2 Bilanz 1.3 Gewinn- und Verlustrechnung 1.4 Anhang 2 Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers Allgemeine Auftragsbedingungen für Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften Wir weisen darauf hin, dass bei der Verwendung von gerundeten Beträgen und Prozentangaben aufgrund kaufmännischer Rundung Differenzen auftreten können. 1 Prüfungsauftrag Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 11. November 2020 der Antolin Massen GmbH, Massen- nachfolgend auch kurz "Antolin Massen" oder "Gesellschaft" genannt -wurden wir zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2020 gewählt. Die gesetzlichen Vertreter haben uns aufgrund dieses Beschlusses den Auftrag zur Durchführung der Abschlussprüfung nach § 317 HGB für das Geschäftsjahr 2020 erteilt. Wir bestätigen nach § 321 Abs. 4a HGB, dass wir bei unserer Abschlussprüfung die anwendbaren Vorschriften zur Unabhängigkeit beachtet haben. Bei der Erstellung des Prüfungsberichts haben wir die deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Berichterstattung bei Abschlussprüfungen (Prüfungsstandard des Instituts der Wirtschaftsprüfer - IDW PS 450 n. F.) beachtet. Für die Durchführung des Auftrags und unsere Verantwortlichkeit, auch im Verhältnis zu Dritten, gelten die unter dem 30. November/7. Dezember 2020 getroffenen Vereinbarungen sowie ergänzend die als Anlage beigefügten "Allgemeinen Auftragsbedingungen für Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften" in der Fassung vom 1. Januar 2017. Dieser Prüfungsbericht wurde nur zur Dokumentation der durchgeführten Prüfung gegenüber der Gesellschaft und nicht für Zwecke Dritter erstellt, denen gegenüber wir nach der im Regelungsbereich des § 323 HGB geltenden Rechtslage keine Haftung übernehmen. 2 Grundsätzliche Feststellungen 2.1 Stellungnahme zur Lagebeurteilung der gesetzlichen Vertreter Aus dem - unter Zugrundelegung des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit (§ 252 Abs.1 Nr. 2 HGB) aufgestellten - Jahresabschluss und dem Lagebericht der gesetzlichen Vertreter sowie den sonstigen geprüften Unterlagen heben wir folgende Aspekte hervor, die für die Beurteilung der wirtschaftlichen Lage der Gesellschaft von besonderer Bedeutung sind:
Das weiterhin negative Ergebnis nach Steuern verschlechterte sich um TEUR 2.427 von TEUR -3.738 im Geschäftsjahr 2019 auf TEUR -6.165 im Geschäftsjahr 2020. Dies resultiert im Wesentlichen aus dem Umsatzrückgang, einem geänderten Produktmix und Wertberichtigungen im Vorratsvermögen. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind um TEUR 1.030 von TEUR 7.614 auf TEUR 6.584 gesunken. Dieser Rückgang ist insbesondere auf gesunkene Rechts-, Prüfungs- und Beratungskosten, eine absatzbedingte Verringerung der Ausgangsfrachten und der Reparatur- und Instandhaltungskosten sowie geringere periodenfremde Effekte und eine gesunkene Konzernumlage zurückzuführen. Aufgrund des bestehenden Ergebnisabführungsvertrags wird der Jahresfehlbetrag durch die Gesellschafterin ausgeglichen.
Das bilanzielle Vermögen der Gesellschaft reduzierte sich dabei von TEUR 51.705 zum 31. Dezember 2019 auf TEUR 29.982 zum 31. Dezember 2020. Wesentlich hierfür ist die Veränderung der Forderungen aufgrund konzerninterner Projektverlagerungen. Ursächlich für die Minderung der Bilanzsumme auf der Passivseite ist einerseits der stichtagsbedingte Rückgang der Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen um TEUR 23.742, denen vergleichbare Verminderungen der konzerninternen Forderungen gegenüberstehen. Andererseits haben sich die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen um TEUR 1.714 geringfügig erhöht. Damit besteht die Passivseite zum 31. Dezember 2020 neben dem unveränderten bilanziellen Eigenkapital von TEUR 2.682 im Wesentlichen aus sonstigen Rückstellungen von TEUR 2.470 und Verbindlichkeiten von TEUR 24.772. Aufgrund der geringeren Bilanzsumme von TEUR 29.982 erhöhte sich die wirtschaftliche Eigenkapitalquote auf 9,0 % (Vorjahr: 5,2 %).
Hauptgrund ist der erwartete Auftragsrückgang aufgrund der negativen Effekte aus der Corona-Pandemie. Daneben wird ein weiterhin negatives Ergebnis nach Steuern auch aufgrund von Projektanläufen erwartet. Dieses soll aber aufgrund eines steigenden Auftragsvolumens signifikant über dem Niveau des Geschäftsjahres liegen. Als wesentliche Risiken der zukünftigen Geschäftsentwicklung nennen die gesetzlichen Vertreter Auftragsbestandsrisiken, Preisänderungs-, Ausfall- und Liquiditätsrisiken sowie Abrufstornierungen. Die Zahlungsfähigkeit wird über die aus dem Gesellschafterkreis gewährte Patronatserklärung sichergestellt. Zusammenfassend stellen wir nach § 321 Abs. 1 Satz 2 HGB fest, dass wir die Lagebeurteilung durch die gesetzlichen Vertreter, insbesondere die Annahme der Fortführung der Unternehmenstätigkeit und die Beurteilung der künftigen Entwicklung des Unternehmens, wie sie im Jahresabschluss und im Lagebericht ihren Ausdruck gefunden haben, als vertretbar ansehen. Ergänzend verweisen wir zur Lagebeurteilung auf unsere Ausführungen zur Gesamtaussage des Jahresabschlusses der Gesellschaft in Abschnitt 5.2 unseres Berichts sowie auf die Berichtserstattung im nachfolgenden Abschnitt 2.2. 2.2 Bestandsgefährdende Tatsachen Nach § 321 Abs. 1 Satz 3 HGB berichten wir über Tatsachen, die den Bestand der Gesellschaft gefährden können. Hinsichtlich der Entwicklung der Gesellschaft verweisen wir auf Abschnitt 2.1 dieses Berichts. Die Gesellschaft ist derzeit aufgrund der nachhaltig vorliegenden Verluste nicht in der Lage, aus eigener Kraft die zur Aufrechterhaltung des Geschäftsbetriebs erforderlichen Zahlungsmittel zu erwirtschaften. Ohne die im Rahmen des bestehenden Ergebnisabführungsvertrags mit der Gesellschafterin vereinbarte Verlustübernahme, die Finanzierung mittels Cash-Pooling und die Zusage von Liquidität über Patronatserklärungen, die bis zum 31. Dezember 2022 durch die Grupo Antolin Konzernzentrale gewährt wurden, ist die Fortführung der Gesellschaft gefährdet. Zusätzlich ist seit dem II. Quartal 2020 - wie auch die gesetzlichen Vertreter im Lagebericht zum Ausdruck bringen - die Gesellschaft von den Auswirkungen der aktuellen COVID-19-Pandemie betroffen. Es besteht daher weiterhin das Risiko, dass sich daraus erhebliche negative Auswirkungen auf die Geschäftstätigkeit und die wirtschaftliche Lage der Gesellschaft ergeben können. Insbesondere können die Verschlechterung der allgemeinen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen, die Reduzierung von Kundennachfragen und Auftragseingängen sowie Kürzungen oder Störungen der Produktion, auch aufgrund fortlaufender oder teilweiser Produktionsunterbrechungen, zu wesentlichen Beeinträchtigungen der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft führen. Wir verweisen im Weiteren auf die Ausführungen der gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft in der Prognoseberichterstattung des Lageberichts. Dementsprechend haben wir in den Bestätigungsvermerk einen entsprechenden Hinweis nach § 322 Abs. 2 Satz 3 HGB aufgenommen. 3 Wiedergabe des Bestätigungsvermerks Wir haben dem Jahresabschluss und dem Lagebericht für das Geschäftsjahr 2020 der Antolin Massen GmbH, Massen, in der Fassung der Anlage 1 den folgenden unter dem 28. Juni 2021 unterzeichneten Bestätigungsvermerk erteilt: "BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERSAn die Antolin Massen GmbH, Massen Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der Antolin Massen GmbH, Massen, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2020 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2020 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Antolin Massen GmbH, Massen, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2020 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Wesentliche Unsicherheit in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit Wir verweisen auf die Angaben in Abschnitt 1.2 im Anhang sowie die Angaben in den Abschnitten I.8 und IV. 2 im Lagebericht, in denen die gesetzlichen Vertreter beschreiben, dass aufgrund der nachhaltig vorliegenden Verluste die Gesellschaft nicht in der Lage ist, aus eigener Kraft die zur Aufrechterhaltung des Geschäftsbetriebs erforderlichen Zahlungsmittel zu erwirtschaften. Die Sicherstellung der Zahlungsfähigkeit durch die Unterstützung aus dem Gesellschafterkreis ist demnach notwendig. Dazu wurden entsprechende rechtsverbindliche Patronate zunächst bis zum 31. Dezember 2022 gewährt. Wie im Anhang und im Lagebericht dargelegt, deutet diese Gegebenheit zusammen mit der Ergebnissituation auf das Bestehen einer wesentlichen Unsicherheit hin, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen kann und die ein bestandsgefährdendes Risiko im Sinne des § 322 Abs. 2 Satz 3 HGB darstellt. Unsere Prüfungsurteile sind bezüglich dieses Sachverhalts nicht modifiziert. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte im Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen." 4 Gegenstand, Art und Umfang der Prüfung Prüfungsgegenstand Gegenstand unserer Abschlussprüfung waren
der Gesellschaft. Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften liegen in der Verantwortung der gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft; dies gilt auch für die Angaben, die wir zu diesen Unterlagen erhalten haben. Wir verweisen ergänzend auf den Abschnitt "Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht" unseres vorstehend wiedergegebenen Bestätigungsvermerks. Unsere Aufgabe ist es, diese Unterlagen und Angaben im Rahmen unserer pflichtgemäßen Prüfung zu beurteilen. Unsere diesbezügliche Verantwortung wird in den Abschnitten "Prüfungsurteile" und "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks beschrieben. Art und Umfang der Prüfung Ausgangspunkt unserer Prüfung war der von uns geprüfte und unter dem 14. August 2020 ; er wurde am 11. November 2020 festgestellt. Der ergänzende Hinweis bezog sich darauf, dass aufgrund der nachhaltig vorliegenden Verluste die Gesellschaft nicht in der Lage war, aus eigener Kraft die zur Aufrechterhaltung des Geschäftsbetriebs erforderlichen Zahlungsmittel zu erwirtschaften. Die Sicherstellung der Zahlungsfähigkeit durch die Unterstützung aus dem Gesellschafterkreis erfolgte mittels entsprechender Patronate, die zunächst bis zum 31. Dezember 2021 gewährt wurden. Wir haben die Abschlussprüfung nach § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. In Bezug auf die wesentlichen Grundzüge unseres prüferischen Vorgehens verweisen wir auf die Darstellungen im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres vorstehend in Abschnitt 3 wiedergegebenen Bestätigungsvermerks. Um diesen Anforderungen gerecht zu werden, wenden wir unseren risiko- und prozessorientierten Prüfungsansatz an; zu dessen Umsetzung bedienen wir uns unserer Prüfungssoftware Engagement Management System (EMS). Sie unterstützt die Planung, Durchführung und Dokumentation der Abschlussprüfung. Die Abschlussprüfung erstreckt sich nach § 317 Abs. 4a HGB nicht darauf, ob der Fortbestand des geprüften Unternehmens oder die Wirksamkeit und Wirtschaftlichkeit der Geschäftsführung zugesichert werden kann. Die Prüfung wurde von uns - mit Unterbrechungen - in den Monaten Dezember 2020 (Vorprüfung) sowie Januar bis Juni 2021 (Hauptprüfung) durchgeführt. Identifizierte relevante Kontrollverfahren der Gesellschaft haben wir unserem Prüfungsplan entsprechend auf Angemessenheit und gegebenenfalls Wirksamkeit geprüft. Auf Grundlage der Ergebnisse dieser Kontrollprüfung haben wir Art und Umfang unserer aussagebezogenen Prüfungshandlungen (analytische Prüfungshandlungen und Einzelfallprüfungen von ausgewählten Geschäftsvorfällen und Beständen) festgelegt. Bei Einzelfallprüfungen haben wir Nachweise in bewusster Auswahl bzw. unter Heranziehung von Stichprobenverfahren eingeholt. Folgende Prüfungsschwerpunkte wurden gesetzt:
Zur Beurteilung der Ordnungsmäßigkeit der Buchführung der Gesellschaft haben wir uns im Rahmen der Vorprüfung einen Überblick über die Organisation der Buchführung und ein Verständnis der prüfungsrelevanten Kontrollen verschafft sowie entsprechende Aufbauprüfungen Aufbau- und Funktionsprüfungen, insbesondere in Bezug auf die implementierten wesentlichen Kontrollmaßnahmen, vorgenommen. Die Gesellschaft hat am 29. Dezember 2021 eine ausgeweitete Stichtagsinventur durchgeführt, an der wir beobachtend teilgenommen haben. Im Rahmen der Prüfung der Forderungen sowie der Guthaben bei Kreditinstituten und der Rückstellungen haben wir von ausgewählten Kunden Saldenbestätigungen sowie von allen Kreditinstituten und allen Rechtsanwälten sowie Steuerberatern der Gesellschaft Bestätigungen über Guthaben, Ansprüche und Verpflichtungen der Gesellschaft eingeholt. Saldenbestätigungen für die am Abschlussstichtag in Saldenlisten erfassten Verbindlichkeiten haben wir nicht eingeholt, weil nach Art der Erfassung, Verwaltung und Abwicklung der Verbindlichkeiten ihr Nachweis auf andere Weise zuverlässig erbracht werden konnte. Zukunftsbezogene Angaben im Lagebericht haben wir vor dem Hintergrund der Jahresabschlussangaben auf Plausibilität und Übereinstimmung mit den während der Abschlussprüfung gewonnenen Erkenntnissen beurteilt. Die gesetzlichen Vertreter haben alle gewünschten Aufklärungen und Nachweise erbracht und unter dem 28. Juni 2021 die berufsübliche Vollständigkeitserklärung in schriftlicher Form abgegeben. Darin wird insbesondere versichert, dass in der Buchführung alle buchungspflichtigen Vorgänge und in dem vorliegenden Jahresabschluss alle bilanzierungspflichtigen Vermögensgegenstände, Schulden (Verpflichtungen, Wagnisse etc.), Rechnungsabgrenzungsposten und Sonderposten berücksichtigt, sämtliche Aufwendungen und Erträge enthalten sowie alle erforderlichen Angaben gemacht sind. 5 Feststellungen und Erläuterungen zur Rechnungslegung 5.1 Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung 5.1.1 Buchführung und weitere geprüfte Unterlagen Die Buchführung entspricht den gesetzlichen Vorschriften einschließlich der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung. Die aus den weiteren geprüften Unterlagen zu entnehmenden Informationen sind in allen wesentlichen Belangen ordnungsgemäß in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht abgebildet. 5.1.2 Jahresabschluss Der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2020 ist diesem Bericht als Anlagen 1.2 bis 1.4 beigefügt. Der Jahresabschluss wurde ordnungsgemäß aus der Buchführung und den weiteren geprüften Unterlagen abgeleitet. Die gesetzlichen Vorschriften zur Gliederung, Bilanzierung und Bewertung sowie zum Anhang wurden in allen wesentlichen Belangen eingehalten. 5.1.3 Lagebericht Der Lagebericht für das Geschäftsjahr 2020 ist diesem Bericht als Anlage 1.1 beigefügt. Nach dem Ergebnis unserer Prüfung entspricht der Lagebericht in allen wesentlichen Belangen den gesetzlichen Vorschriften. 5.2 Gesamtaussage des Jahresabschlusses 5.2.1 Feststellungen zur Gesamtaussage des Jahresabschlusses Wir nehmen auf unsere nachfolgenden Erläuterungen zur Gesamtaussage des Jahresabschlusses Bezug. Der Jahresabschluss insgesamt, d. h. das Zusammenwirken von Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und Anhang, vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft. 5.2.2 Erläuterungen zur Gesamtaussage des Jahresabschlusses Im Folgenden werden wesentliche Bewertungsgrundlagen dargestellt. Für Aufträge im Werk Massen, die während der Serienlaufzeit bis zum Produktionsende voraussichtlich nur mit Verlusten abgewickelt werden können, wurden Drohverlustrückstellungen in Höhe von TEUR 1.162 (Vorjahr: TEUR 1.300) gebildet. Die Bildung der Drohverlustrückstellungen erfolgte unter Zugrundelegung des Einzelbewertungsgrundsatzes nach § 252 Abs. 1 Nr. 3 HGB für jedes Verlustprodukt. Drohverlustrückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wurden gemäß § 253 Abs. 2 HGB mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Jahre abgezinst. Nach den Planungen der Gesellschaft soll die Rückstellung in 2021 vollständig verbraucht sein. 5.3 Angaben zur Vermögens-, Finanz- und Ertragslage Mehrjahresübersicht
1) Materialintensität (=
Materialaufwand/Umsatzerlöse)
6 Schlussbemerkung Den vorstehenden Bericht über unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2020 der Antolin Massen GmbH, Massen, erstatten wir in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Vorschriften und den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Berichterstattung bei Abschlussprüfungen (Prüfungsstandard des Instituts der Wirtschaftsprüfer - IDW PS 450 n. F.). Zu dem von uns erteilten uneingeschränkten Bestätigungsvermerk verweisen wir auf Abschnitt 3 "Wiedergabe des Bestätigungsvermerks".
Leipzig, den 28. Juni 2021 Deloitte
GmbH
Thomas Sauer, Wirtschaftsprüfer Stefan Gneuß, Wirtschaftsprüfer Für Veröffentlichungen oder die Weitergabe des Jahresabschlusses und/oder des Lageberichts in einer von der testierten Fassung abweichenden Form sowie für den Fall der Übersetzung in andere Sprachen bedarf es zuvor unserer erneuten Stellungnahme, falls dabei der von uns erteilte Bestätigungsvermerk zitiert wird oder ein Hinweis auf unsere Jahresabschlussprüfung erfolgt; wir weisen hierzu auf die Bestimmungen des § 328 HGB hin. Lagebericht für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2020I. Darstellung des Geschäftsverlaufs und der Lage der Gesellschaft Die Gesellschaft hat ihren Sitz am Standort Massen. Gegenstand des Unternehmens ist die Entwicklung, die Fertigung und der Verkauf von Kunststoffprodukten (Sonnenblenden, Tür- und Seitenverkleidungen) für den Fahrzeuginnenausbau ("Interior Systems") sowie alle damit zusammenhängenden Tätigkeiten. 1. Entwicklung von Branche und Gesamtwirtschaft Die deutsche Wirtschaft ist im Jahr 2020, dank der Corona Pandemie deutlich geschrumpft. Das preisbereinigte Bruttoinlandsprodukt (BIP) ist -5,00 % niedriger als im Vorjahr. Damit geriet die deutsche Wirtschaft nach einer 10-jährigen Wachstumsphase in eine annähernd tiefe Rezession, wie zuletzt während der Finanz- und Wirtschaftskrise 2008/2009 (-5,7 % BIP Rückgang zum Vorjahr). Die Corona-Pandemie hinterließ im Jahre 2020 deutliche Spuren in nahezu allen Wirtschaftsbereichen. Die Wirtschaftsleistung wurde unter anderen im produzierenden Gewerbe (-9,7 %) und im verarbeitenden Gewerbe (-10,4 %) erheblich gestört. Die Industrie war vor allem im ersten Halbjahr 2020 durch zeitweise erhebliche gestörte globalen Lieferketten betroffen, die eine direkte Folge der Corona Maßnahmen waren (z. B. Grenzschließungen, temporäre "Lockdowns"). Besonders kritisch waren ebenfalls die konjunkturellen Einbrüche in den Dienstleistungsbereichen, die zum Teil historische Rückgänge zu verzeichnen hatten u. a. das Gastgewerbe, aber auch der stationäre Handel waren durch die lang anhaltenden Schließungen massiv betroffen. Nur der Online Handel florierte stark, so dass die Dienstleistungsbranche einen preisbereinigten Rückgang von -6,3 % zum Vorjahr zu verzeichnen hatte. Einzig das Baugewerbe konnte der Corona-Pandemie bzw. den Abwehrmaßnahmen trotzen und sorgte mit einem Zuwachs von 1,4 % zum Vorjahr für einen positiven Effekt. Auch auf der Nachfrageseite waren die Auswirkungen der Pandemie sichtbar, der private Konsum ging um -6,0 % zum Vorjahr zurück und damit so stark wie noch nie. Nur die Konsum-Ausgaben des Staates wirkten mit einem preisbereinigten Anstieg von +3,4 % (Schutzausrüstung, Krankenhausleistung, Überbrückungshilfen) etwas dagegen. 2. Entwicklung der Automobilbranche Die Automobilindustrie in Deutschland stand 2020 vor einem extrem kritischen Jahr. Die Corona-Pandemie mit längeren Lockdowns im Q2 und Q4/2020 stellten die Industrie sowie ihre sensiblen Lieferketten, die Produktion und das Vertriebsnetz vor enorme Probleme. Des Weiteren stellt sich die deutsche Industrie noch dem Thema Elektrifizierung und Digitalisierung bzw. kämpft mit neuen Marktteilnehmern wie dem Elektrofahrzeughersteller Tesla und verschärften Klimazielen für 2030. Der Weltmarkt für Automobile stockte, so ging die Produktion auf 66 Mio. PKW zurück (-16,6 %) und erreichte damit das Niveau von 2011. Die negativen Entwicklungen in 2020 lassen sich ebenfalls eindrucksvoll an den wichtigsten Kennzahlen für den deutschen Markt ableiten. So fielen die PKW-Neuzulassungen auf 2.917.678 (-19,1 %/zum Vorjahr), die Inlandsproduktion fiel auf 3.508.500 Fahrzeuge (-24,6 %/zum Vorjahr) und der Export sank auf 2.646.633 Einheiten (-24,0 %/zum Vorjahr). Einzig der für Deutschland so wichtige chinesische Markt hat sich relativ schnell von den Corona-Effekten erholt und einzelnen Premium-Herstellern (u. a. Daimler +11,7 % und BMW +7,4 %) gelangen deutliche Steigerungen des Absatzes in diesem wichtigen Marktsegment. Positiv für den Inlandsmarkt wirkten ebenfalls die durch Verkaufsanreize (Mehrwertsteuersenkung/Umweltprämie) stimulierte Nachfrage nach Elektro- (+206 %) und Hybridfahrzeugen (+121 %), die damit fast 25 % der Neuzulassungen ausmachten. 3. Entwicklung der Gesellschaft Das Jahr 2020 war für die Gesellschaft ebenfalls ein schwieriges Jahr, geprägt durch die Corona-Pandemie mit Produktionsstillständen im Q2/2020 und einem unsicheren Marktumfeld. Allerdings wurden Umsatz- und Produktionszahlen durch größere Intercompany-Verlagerungen sowie Insourcing Aktivitäten gestützt und stabilisiert. Die Akquise von Neuprojekten bzw. die Fortführung von Insourcing Aktivitäten (Konzernebene/Zulieferern) bleibt weiterhin oberste Priorität für die Konzernebene. 4. Umsatz- und Auftragsabwicklung/Produktion Das Werk in Massen realisierte seinen Produktionsumsatz im Geschäftsjahr 2020 zu 14,3 % (+9 PP zum Vorjahr) aus Intercompany-Umsätzen mit anderen Werken der Grupo Antolin. Externe Kunden sind mehrere Automobilhersteller mit einem Anteil am Umsatz von ca. 85,7 % ( -9 PP). Die Umsatzentwicklung ist weiterhin signifikant von den Abrufen der OEMs abhängig. Der Gesamtumsatz am Standort Massen reduzierte sich im Geschäftsjahr deutlich um 35,08 % gegenüber dem Vorjahr auf insgesamt TEUR 51.680. Darin enthalten sind einmalige Effekte aus der Abrechnung von Werkzeugen und durch Dritte erbrachte Entwicklungsleistungen gegenüber den OEM's von TEUR 6.108. Unter Berücksichtigung dieses Effektes wurden bereinigte Umsatzerlöse von TEUR 45.572 erbracht, was einem Rückgang von 28,19 % zum Vorjahr bedeutet. 5. Beschaffung Viele Lieferanten sind von unseren Kunden nominiert. Mit den durch Grupo Antolin beeinflussbaren Lieferanten wurden umfangreiche Kostensenkungsprogramme durchgeführt. Hierbei wurde der Zentraleinkauf der Gruppe intensiv eingebunden, um bessere Konditionen zu erzielen. 6. Personal- und Sozialbereich Am 31. Dezember 2020 waren in Massen ohne Leihpersonal einschließlich 4 Auszubildender 243 Mitarbeiter (31. Dezember 2019: 281) beschäftigt. 7. Forschung und Entwicklung Die GmbH hat keine eigene Forschungs- und Entwicklungsabteilung. Die gesamte Forschung und Entwicklung erfolgt durch die Grupo Antolin-Ingenieria S.A., Burgos, Spanien. 8. Finanzierung Die Gesellschaft nimmt am gruppenweiten Cash-Pooling teil. Somit konnte die Liquidität während des gesamten Geschäftsjahres 2020 gesichert werden. Die Grupo Antolin Irausa S.A., haftet mit einer entsprechenden unbegrenzten Patronatserklärung (Letter of Comfort) für die Antolin Massen GmbH. Das heißt Sie steht a.) für die Sicherung der Zahlungsfähigkeit der Gesellschaft ein und b.) verhindert sie einen Ausfall der Gesellschaft nach nationalem Insolvenzrecht. Die Patronatserklärung ist zeitlich befristet auf ein Jahr und wird von der Grupo Antolin Konzernzentrale immer im folgenden Geschäftsjahr um ein Jahr verlängert. Die aktuell gültige Patronatserklärung wurde uns bis zum 31. Dezember 2022 gewährt. II. Vermögens-, Finanz- und Ertragslage Das Ergebnis vor Verlustübernahme durch die Gesellschafterin hat sich im Geschäftsjahr 2020 im Vergleich zum Vorjahr um Mio. EUR 2,43 verschlechtert. Ein wesentlicher Grund hierfür sind die Corona bedingten Stillstände, sowie Anlaufverluste und Transferkosten bei neuen Projekten, sowie Neubewertungen im Bereich der Ersatzteilbestände. Die Vermögens- und Kapitalstruktur stellt sich wie folgt dar:
Das Anlagevermögen erhöhte sich um TEUR 2.851. Die Zugänge umfassen dabei durch Intercompany- und Sonstige Insourcing-Aktivitäten erworbene Anlagen und Ausrüstungen. Das Umlaufvermögen ist im Berichtsjahr um TEUR 24.547 im Vergleich zum Vorjahr gefallen (von TEUR 43.283 auf TEUR 18.736), wobei der Bestand der Vorräte insgesamt um TEUR 1.634 zurückging. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sanken (dank des Ausgleiches von Intercompany Forderungen) um TEUR 22.975 (von TEUR 36.409 auf TEUR 13.434). Die Forderungen aus der Verlustübernahme für Vorjahre im Rahmen des Ergebnisabführungsvertrags wurden im Geschäftsjahr durch die Gesellschafterin beglichen. Die Konzernverbindlichkeiten zum 31. Dezember 2020 beinhalten im Wesentlichen Cash-Pooling-Verbindlichkeiten. Die Reduzierung der Konzernverbindlichkeiten um TEUR 23.742 stammt aus der Reduzierung von Cash-Pooling-Verbindlichkeiten durch bezahlte Intercompany Forderungen und das Jahresergebnis. Die erhaltenen Anzahlungen sind in 2020 um TEUR 173 gestiegen, was auf die Abrechnung von Werkzeugen gegenüber dem Kunden zurückzuführen ist. Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sind um TEUR 1.714 gegenüber dem Vorjahr gestiegen, was im Wesentlichen auf ein gestiegenes Einkaufsvolumen durch die Projekt-Rückverlagerungen und finale Projektkosten (Tooling) zurückzuführen ist. Der in dem Geschäftsjahr 2020 erwirtschaftete Rohgewinn (Umsatzerlöse abzüglich Materialaufwand) beträgt Mio. EUR 11,1. Zum Vorjahresniveau des Kalenderjahres 2019 ergibt sich eine Verschlechterung um Mio. EUR 11,9, was hauptsächlich auf die durch die Corona-Pandemie bedingte Umsatzreduzierung zurückzuführen ist. Der Personalaufwand beträgt im Geschäftsjahr 2020 Mio. EUR 8,6. Gegenüber dem Vorjahr bedeutet dies eine Reduzierung um Mio. EUR 2,5, was durch den bereits erklärten Corona-Effekt und dem temporären Lockdown im Q2/2020 begründet ist. Die Gesellschaft nutzte im April zu fast 100% das Instrument der Kurzarbeit. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen belaufen sich auf Mio. EUR 6,6 und sind im Vergleich zum Kalenderjahr 2019 (Mio. EUR 7,6) um Mio. EUR 1,0 gefallen. Der Rückgang ist im wesentlich durch die Reduzierung der Fixkosten im Zuge der Corona-Pandemie zurückzuführen. Die Zinszahlung an die Antolin Gruppe konnten um TEUR 75 von Mio. EUR 0,33 für das Kalenderjahr 2019 auf Mio. EUR 0,25 für das Geschäftsjahr 2020 reduziert werden, da sich das benötigte Volumen weiterhin reduziert hat. Die Gesellschaft ist in die Gesamtfinanzierung des Grupo Antolin-Konzerns eingebunden. Die Finanzierung der Gesellschaft ist durch die Eingliederung in das Cash-Pooling der Grupo-Antolin-Gruppe zum Zwecke der Beschaffung liquider Mittel sichergestellt. III. Aktuelle Lage 1. Bewertung der aktuellen Situation Im Wirtschaftsjahr 2020 lag das Unternehmen beim operativen Umsatz (Umsätze ohne Werkzeuge) unter den budgetierten Erwartungen (Budget: Mio. EUR 50,732/Ist: Mio. EUR 45,91). Dies ist hauptsächlich auf den bereits beschriebenen Corona-Effekt zurückzuführen. Das Jahresergebnis mit einem Verlust von Mio. EUR -6,165 lag unter den Erwartungen des Budgets in Höhe von Mio. EUR -4,102 und damit unter dem Budget. Das Budget konnten wir in Bezug auf das Ergebnis nach Steuern leider nicht übertreffen (Budget: Mio. EUR -4,102 /Ist: Mio. EUR -6,165). Die Gründe für die negative Entwicklung liegen in der Corona-Krise und den damit verbundenen Minderabrufen der Hauptkunden bzw. den längeren Produktionsstillständen durch die Corona-Lockdowns. Für 2021 sind von den Kunden moderate gesteigerte Abrufzahlen zu erwarten. Es wird ein Umsatz von ca. Mio. EUR 43,5 prognostiziert. Im Jahr 2021 sind mehrere Insourcing Projekte am Standort Massen geplant um Umsatz und Wertschöpfung zu erhöhen. Diese Projekte werden sicher zu einer deutlichen Steigerung der Umsatz- und Ertragslage führen. 2. Kennzahlen/Ergebnis Das Reporting inklusive Ergebnisanalyse erfolgt nach IFRS und es besteht ein Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag. Wir ziehen für unsere interne Unternehmenssteuerung eine Vielzahl an finanziellen (u. a. EBIT ohne Gruppenstruktur, Stockdays & Stockvalues) und Industriellen KPI's (u. a. O.E.E., Material Deviation, Labour Efficiency, Absentism, Staffing, Non Quality Costs etc.) mit heran. Die Datenerfassung, Analyse und Koordination der Gegensteuerungsmaßnahmen erfolgt über ein spezielles Grupo Antolin Business Intelligence Tool. IV. Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung 1. Prognose für das zukünftige Geschäftsjahr Für das kommende Geschäftsjahr 2021 wurde ein Umsatz von Mio. EUR 43,5 budgetiert. Die Antolin Massen GmbH wird ein Serienprojekt aus einem weiteren Antolin Werk im Laufe des Jahres 2021 übernehmen und damit für 2022 eine Verdopplung des 2021er Umsatzes avisieren. Als Ergebnis für 2021 ist ein Verlust von Mio. EUR -3,6 budgetiert. Aufgrund der eingeleiteten Maßnahmen u.a. das Insourcing eines Serienprojektes wird der Verlust durch die Anlaufphase etwas höher ausfallen. 2. Risikomanagement Die Risikobeurteilung und -überwachung ist Aufgabe des strategischen Controllings in der Firma, welches zweiseitig gesichert wird. Zum einen durch das Finanz-Controlling in der Abteilung Finanzen, welches spezielle Berichte an die Gesellschafter und die Geschäftsführung leitet, als auch Berichterstattungen an das lokale Management und Standortleitung erbringt, mit dem Ziel spezielle Indikatoren für Risiken aufzuzeigen und frühzeitig Gegenmaßnahmen einzuleiten. Wesentliche Risiken für die Geschäftsentwicklung sind Preisänderungsrisiken, Ausfallrisiken, Abrufstornierungen und Liquiditätsrisiken. Preisänderungsrisiken bestehen im Wesentlichen bei den Teilezulieferern. Diesen wird durch Effektivitätssteigerungen in der Produktion und diverse Kosteneinsparungsmaßnahmen begegnet. Ausfallrisiken bestehen grundsätzlich in Höhe der Buchwerte von Forderungen, sonstigen Vermögensgegenständen und liquiden Mitteln. Absatzrisiken bestehen im Wesentlichen durch die Abhängigkeit von wenigen Großkunden. Der Auftragsbestand liegt für 2021 auf moderatem Niveau. Speziell durch die Corona-Krise bleibt abzuwarten wie der Neuwagenbedarf sich entwickelt. Beschaffungsrisiken bestehen im Hinblick auf eine eventuell negative Entwicklung von Rohstoffpreisen bzw. aufgrund sich erhöhender Personalkosten. Aufgrund des Cash Pool-Vertrages und der Patronatserklärung mit der/durch die Grupo Antolin-Irausa S.A. erwartet die Geschäftsführung kein Liquiditätsrisiko bzw. Zahlungsstromschwankungen. Für mögliche Schadensfälle und Haftungsrisiken hat die Gesellschaft Versicherungen abgeschlossen, die sicherstellen, dass sich finanzielle Folgen in Grenzen halten bzw. ganz vermieden werden. Die Überprüfung der aktuellen Risikosituation in Verbindung mit einer längerfristigen Planungsrechnung ergab, dass im Jahr 2020 die Risikolage als beherrschbar eingeschätzt wird. Wesentlich für die zukünftige Entwicklung der Gesellschaft ist die Sicherstellung der Zahlungsfähigkeit durch die Unterstützung aus dem Gesellschafterkreis. Hierfür wurden uns entsprechende Patronate gewährt. Dabei wurde u.a. aufgrund der Corona-Krise auf Gruppenebene ein Factoringsystem initiiert, die Tilgungszeitpunkte für Gruppenkredite (Bonds) wurden mit dem Bankenkonsortium ebenfalls verlängert und weitere operative Maßnahmen wurden initiiert um die Wirtschaftlichkeit der Gruppe sowie der einzelnen Werke zu verbessern. Die Gesellschaft ist derzeit aufgrund der nachhaltig vorliegenden Verluste nicht in der Lage, aus eigener Kraft die zur Aufrechterhaltung des Geschäftsbetriebes erforderlichen Zahlungsmittel zu erwirtschaften. Mit der eingetretenen Corona-Pandemie, der Ungewissheit über deren Dauer und den daraus resultierenden gesamtwirtschaftlichen Folgen steht die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit infrage, sofern die zugesicherte und gelebte Unterstützung durch die Konzern Obergesellschaft nicht mehr gegeben sein sollte. Auch aufgrund der angestrebten bzw. eingeleiteten und oben beschriebenen Maßnahmen ist das Restrisiko des Nichtfortbestehens sowohl aufgrund einer möglichen Zahlungsunfähigkeit als auch der Überschuldung für die nächsten 12 Monate jedoch minimiert. Basierend auf der oben beschriebenen möglichen Unterstützung durch die Konzern Obergesellschaft wird erwartet, dass die Gesellschaft auch in 2021 und 2022 jederzeit ihren Zahlungsverpflichtungen nachkommen kann.
Massen, den 28. Juni 2021 Die Geschäftsleitung Jesus Pascual Santos Miguel Ángel Prado Mediavilla Maria Teresa González Veganzones Bilanz zum 31. Dezember 2020Aktiva
Passiva
Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2020
Anhang für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 20201. Allgemeine Angaben 1.1 Gliederung Der statutarische Sitz der Antolin Massen GmbH ist Massen. Die Gesellschaft ist beim Amtsgericht Cottbus unter der Registernummer HRB 12289 eingetragen. Der vorliegende Jahresabschluss wurde gemäß §§ 242 ff. und 264 ff. HGB sowie nach den einschlägigen Vorschriften des GmbHG aufgestellt. Die Gliederung von Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrechnung entspricht den §§ 266 und 275 HGB sowie § 42 GmbHG. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. Es handelt sich um eine große Kapitalgesellschaft im Sinne des HGB. Die Bezeichnungen der Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung sind gemäß § 265 HGB teilweise dem Inhalt der Posten angepasst worden. 1.2 Wesentliche Unsicherheit in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit Der Jahresabschluss wurde unter Zugrundelegung der Prämisse der Fortführung der Unternehmenstätigkeit (§ 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB) aufgestellt, da die Geschäftsführung von einer weiteren Unterstützung durch Sicherstellung der Zahlungsfähigkeit durch die Gesellschafter ausgeht. Bezüglich der Unsicherheiten verweisen wir auf unsere Ausführungen im Abschnitt "Risikomanagement" im Lagebericht. Zur Sicherung unserer Zahlungsfähigkeit haben wir aus dem Gesellschafterkreis, der Grupo Antolin Irausa, S.A., Burgos/Spanien, eine entsprechende Patronatserklärung, die bis mindestens 31. Dezember 2022 gültig ist, erhalten. 1.3 Vergleichbarkeit mit Vorjahrsangaben Bei den Vorjahreswerten in der Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrechnung ist eine Vergleichbarkeit zum Geschäftsjahr gegeben. 1.4 Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Es waren die nachfolgenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden für die Aufstellung des Jahresabschlusses maßgebend: Die immateriellen Vermögensgegenstände und Sachanlagen sind zu Anschaffungskosten bzw. mit den um planmäßige Abschreibungen verminderten Anschaffungskosten bewertet. Sie werden unter Zugrundelegung der linearen Methode - bei abnutzbaren Vermögensgegenständen - abgeschrieben. Die Abschreibungszeiträume werden ausgehend von den in den steuerlichen AfA-Tabellen angegebenen kürzesten Nutzungsdauern ermittelt, soweit nicht im Einzelfall Anhaltspunkte für eine abweichende betriebsindividuelle Nutzungsdauer vorliegen. Geringwertige Anlagegüter bis zu einem Netto-Einzelwert von EUR 800,00 sind im Jahr des Zugangs voll abgeschrieben bzw. als Aufwand erfasst worden; ihr sofortiger Abgang wurde unterstellt. Die Abschreibungen auf Zugänge des Sachanlagevermögens werden zeitanteilig vorgenommen. Die Bestände an Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen sind zu Anschaffungskosten (gleitender Durchschnitt) unter Beachtung des strengen Niederstwertprinzips bewertet. Abschreibungen erfolgen auf den niedrigeren beizulegenden Wert. Dieser wird beschaffungsmarktorientiert anhand der aktuellen Wiederbeschaffungskosten - den aktuellen Tagespreisen - ermittelt. Pauschale Abschreibungen aufgrund von Lagerrisiken sind bedingt durch die hohe Lagerumschlagshäufigkeit in Folge der auftragsbezogenen Fertigung im Allgemeinen nicht notwendig. Zum 31. Dezember 2020 wurden Wertberichtigungen in Höhe von insgesamt TEUR 1.191 vorgenommen. Die unfertigen und fertigen Erzeugnisse sind zu Herstellungskosten bewertet, wobei neben den direkt zurechenbaren Materialeinzelkosten und Fertigungslöhnen auch Fertigungs- und Materialgemeinkosten sowie Abschreibungen berücksichtigt werden. Kosten der allgemeinen Verwaltung und Fremdkapitalzinsen wurden nicht aktiviert. Einer verlustfreien Bewertung wurde Rechnung getragen. Dazu wird der Buchwert mit dem niedrigeren beizulegenden Wert - Nettoveräußerungspreis abzüglich noch anfallender Produktions- und Veräußerungskosten - verglichen. Zum 31. Dezember 2020 wurden keine Abschreibungen vorgenommen. Zur besseren Darstellung der Vermögenslage wurde der Posten "Werkzeuge" zusätzlich eingefügt. Die Werkzeuge und Handelswaren werden mittels Einzelfeststellung der Anschaffungskosten bewertet. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sowie Kassenbestände und Guthaben bei Kreditinstituten sind zum Nennwert angesetzt. Unter den Rechnungsabgrenzungsposten werden Ausgaben vor dem Abschlussstichtag ausgewiesen, die Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen. Zuschüsse wurden in einen Sonderposten für Investitionszuschüsse und -zulagen eingestellt, dessen Auflösung über die Nutzungsdauer der entsprechenden Wirtschaftsgüter erfolgt. Die sonstigen Rückstellungen sind nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung in Höhe des notwendigen Erfüllungsbetrags passiviert. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden nach handelsrechtlichen Vorschriften abgezinst. Die Bildung von Drohverlustrückstellungen erfolgt unter Zugrundelegung des Einzelbewertungsgrundsatzes nach § 252 Abs. 1 Nr. 3 HGB zu Vollkosten für jedes Verlustprodukt ohne Gegenrechnung positiver Margen anderer Produkte und unter Zugrundelegung der Restlaufzeit bis zum Ende der Serienproduktion im Jahr 2021. Zum 31. Dezember 2020 ergaben sich Drohverlustrückstellungen in Höhe von TEUR 1.162. Verbindlichkeiten sind mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt. Soweit der Jahresabschluss innerhalb eines Jahres fällige Forderungen und Verbindlichkeiten enthält, die auf fremde Währung lauten, erfolgt die Umrechnung in Euro auf der Basis des Devisenkassamittelkurses am Bilanzstichtag. Latente Steuern werden für zeitliche, sich in der Zukunft voraussichtlich umkehrende Differenzen zwischen den handels- und steuerlichen Wertansätzen von Vermögensgegenständen, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten ermittelt. Aufgrund des abgeschlossenen Ergebnisabführungsvertrages und der somit entstandenen ertragsteuerlichen Organschaft erfolgt der Ausweis auf Ebene des Organträgers. 2. Angaben zur Bilanz 2.1. Anlagevermögen Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens ist aus dem beigefügten Anlagenspiegel ersichtlich. Die geleisteten Anzahlungen auf die immateriellen Vermögensgegenstände enthalten Entwicklungskosten für neue Projekte. 2.2. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände haben - wie im Vorjahr - sämtlich eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr. Bei den Forderungen gegen verbundene Unternehmen handelt es sich wie auch im Vorjahr um Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von TEUR 4.540 (Vj.: TEUR 28.144). Die Reduzierung zum Vorjahr (TEUR -23.604) ist im Wesentlichen durch den Ausgleich von Intercompany Forderungen (Werkzeuge und Anlagen mit Kundenbezug) entstanden. Die Forderungen gegen die Gesellschafterin, die gleichzeitig auch solche gegen verbundene Unternehmen sind, bestehen vollständig aus Forderungen aus der Verlustübernahme des Geschäftsjahres in Höhe von TEUR 6.165 (Vj.: TEUR 3.738). 2.3 Sonderposten Die ertragswirksame Auflösung erfolgt entsprechend der Abschreibung der Anlagegüter, für die die Zuwendungen gewährt wurden. Im Geschäftsjahr 2020 wurde ein Teilbetrag in Höhe von TEUR 34 (Vj.: TEUR 37) ertragswirksam aufgelöst. 2.4 Sonstige Rückstellungen Die sonstigen Rückstellungen beinhalten neben Drohverlustrückstellungen (TEUR 1.162) im Wesentlichen Rückstellungen für Gewährleistungsvorsorge (TEUR 163), Personalkosten (TEUR 564), Wirtschaftsprüfer (TEUR 43) sowie für Sonstiges und ausstehende Rechnungen (TEUR 539). 2.5 Verbindlichkeiten Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen betreffen in Höhe von TEUR 1.284 (Vj.: TEUR 1.325) erfolgte Lieferungen und Leistungen. In Höhe von TEUR 17.334 (Vj.: TEUR 41.035) bestehen Cash-Pooling-Verbindlichkeiten. Sämtliche Verbindlichkeiten haben eine Restlaufzeit von weniger als einem Jahr. 2.6 Sonstige finanzielle Verpflichtungen Sonstige finanzielle Verpflichtungen aus Miet- und Leasingverträgen bestehen zum Bilanzstichtag in Höhe von TEUR 116 für das Wirtschaftsjahr 2021 sowie in Höhe von TEUR 46 für die Geschäftsjahre von 2022 bis 2023. Bei Nichteinhaltung der Auszahlungsbedingungen für vereinnahmte Investitionszuschüsse und -zulagen ist die Gesellschaft verpflichtet, die Fördermittel ganz oder teilweise zurückzuzahlen. 2.7 Latente Steuern Aufgrund der ertragsteuerlichen Organschaft mit der Gesellschafterin werden keine Angaben nach § 285 Nr. 29 HGB gemacht. 3. Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung 3.1 Umsatzerlöse Die Umsatzerlöse gliedern sich wie folgt:
3.2 Sonstige betriebliche Erträge Die sonstigen betrieblichen Erträge in Höhe von TEUR 618 haben sich im Vergleich zu 2019 verringert (Vorjahr: TEUR 3.083). Die sonstigen betrieblichen Erträge beinhalten Fremdwährungsgewinne in Höhe von TEUR 20 (Vorjahr: TEUR 19). 3.3 Sonstige betriebliche Aufwendungen Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen beinhalten Fremdwährungsverluste in Höhe von TEUR 28 (Vorjahr: TEUR 35). 3.4 Erträge und Aufwendungen von außergewöhnlicher Größenordnung oder außergewöhnlicher Bedeutung Die sonstigen betrieblichen Erträge beinhalten Erträge aus dem Verbrauch von Drohverlustrückstellungen in Höhe von TEUR 138. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen enthalten Aufwendungen aus Personalleasing von TEUR 2.870. 3.5 Periodenfremde Aufwendungen Im Jahr 2020 gab es periodenfremde Aufwendungen (TEUR 63) die sich im Wesentlichen aus einer Umsatzsteuernachzahlung eines Sachverhaltes aus 2018 (TEUR 51) i. R. d. Umsatzsteuererklärung 2019 sowie einer akzeptierten Belastung eines Drittland-Kunden aus 2019 (TEUR 12) ergeben. 3.6 Aufgrund eines Ergebnisabführungsvertrags übernommener Verlust Der im Geschäftsjahr nach handelsrechtlichen Vorschriften ermittelte Verlust in Höhe von TEUR 6.165 (Vj.: Verlust in Höhe von TEUR 3.738) wird entsprechend dem bestehenden Ergebnisabführungsvertrag von der Gesellschafterin ausgeglichen. 4. Weitere Angaben 4.1 Geschäftsführung und Organbezüge Zu Geschäftsführern waren im Geschäftsjahr bestellt:
Die Geschäftsführer erhalten keine Bezüge direkt von der Gesellschaft. 4.2 Mitarbeiter Durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahres beschäftigten Mitarbeiter:
4.3 Konzernverhältnisse Unmittelbares Mutterunternehmen der Gesellschaft war im Geschäftsjahr 2020 die Antolin Deutschland GmbH, Allershausen. Die Gesellschaft wird in den Konzernabschluss der Grupo Antolin-Irausa S.A., Burgos, Spanien, einbezogen. Die Grupo Antolin-Irausa S.A. stellt einen Konzernabschluss für den kleinsten und größten Kreis von Unternehmen auf. Dieser ist in den lokalen spanischen Registern abrufbar. Der Konzernabschluss ist im Internet unter: ANNUAL REPORT / Grupo Antolin abrufbar. 4.4 Honorar des Abschlussprüfers Das für das Geschäftsjahr 2020 vereinbarte Gesamthonorar des Abschlussprüfers beträgt für Abschlussprüferleistungen TEUR 57. Davon entfallen TEUR 57 auf die Prüfung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2020 der Antolin Massen GmbH. 4.5 Ereignisse nach dem Bilanzstichtag Es liegen keine relevanten Informationen zu Ereignissen nach dem Bilanzstichtag 31. Dezember 2020 mit Rückwirkung auf diesen vor. Die Antolin Massen GmbH wird ein Serienprojekt aus einem weiteren Antolin Werk im Laufe des Jahres 2021 übernehmen und damit für 2022 eine Verdopplung des 2021er Umsatzes avisieren.
Massen, den 28. Juni 2021 Die Geschäftsleitung Jesus Pascual Santos Miguel Ángel Prado Mediavilla Maria Teresa González Veganzones Entwicklung des Anlagevermögens im Geschäftsjahr 2020
BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERSAn die Antolin Massen GmbH, Massen Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der Antolin Massen GmbH, Massen, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2020 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2020 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Antolin Massen GmbH, Massen, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2020 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Wesentliche Unsicherheit in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit Wir verweisen auf die Angaben in Abschnitt 1.2 im Anhang sowie die Angaben in den Abschnitten I.8 und IV. 2 im Lagebericht, in denen die gesetzlichen Vertreter beschreiben, dass aufgrund der nachhaltig vorliegenden Verluste die Gesellschaft nicht in der Lage ist, aus eigener Kraft die zur Aufrechterhaltung des Geschäftsbetriebs erforderlichen Zahlungsmittel zu erwirtschaften. Die Sicherstellung der Zahlungsfähigkeit durch die Unterstützung aus dem Gesellschafterkreis ist demnach notwendig. Dazu wurden entsprechende rechtsverbindliche Patronate zunächst bis zum 31. Dezember 2022 gewährt. Wie im Anhang und im Lagebericht dargelegt, deutet diese Gegebenheit zusammen mit der Ergebnissituation auf das Bestehen einer wesentlichen Unsicherheit hin, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen kann und die ein bestandsgefährdendes Risiko im Sinne des § 322 Abs. 2 Satz 3 HGB darstellt. Unsere Prüfungsurteile sind bezüglich dieses Sachverhalts nicht modifiziert. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte im Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Leipzig, den 28. Juni 2021 Deloitte
GmbH
Thomas Sauer, Wirtschaftsprüfer Stefan Gneuß, Wirtschaftsprüfer |
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