EWI
Immobilien GmbH
Wülfrath
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
61.690,00 |
61.690,00 |
| I.
Finanzanlagen |
61.690,00 |
61.690,00 |
| 1.
Beteiligungen |
61.690,00 |
61.690,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
12.284,38 |
15.189,31 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
33,64 |
161,65 |
| 1.
sonstige Vermögensgegenstände |
33,64 |
161,65 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
12.250,74 |
15.027,66 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
73.974,38 |
76.879,31 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
72.474,38 |
74.226,31 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Kapitalrücklage |
64.759,30 |
64.759,30 |
| III.
Verlustvortrag |
15.532,99 |
14.234,69 |
| IV.
Jahresfehlbetrag |
1.751,93 |
1.298,30 |
| B.
Rückstellungen |
1.500,00 |
2.500,00 |
| 1.
sonstige Rückstellungen |
1.500,00 |
2.500,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
0,00 |
153,00 |
| 1.
sonstige Verbindlichkeiten |
0,00 |
153,00 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
0,00 |
153,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
73.974,38 |
76.879,31 |
Anhang
Grundlagen und Methoden
Der Jahresabschluss der Gesellschaft für das
Geschäftsjahr 2010 wurde nach den Grundsätzen der
§§ 238 ff HGB, insbesondere nach den Vorschriften
für die Kapitalgesellschaften gem. §§ 264
HGB und den Vorschriften des GmbH-Gesetzes erstellt.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine
kleine Kapitalgesellschaft.
Von den
größenabhängigen Erleichterungen
bezüglich der Form der Darstellung wurde Gebrauch
gemacht.
Auf die Erstellung eines
Lageberichts wurde aufgrund des § 264 Abs. 1 S.
3 HGB verzichtet.
Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem
Gesamtkostenverfahren gem. § 275 Abs. 2 HGB
aufgestellt.
Der Jahresabschluss wurde unter Annahme der
Unternehmensfortführung aufgestellt.
Das am 29. Mai 2009 in Kraft getretene
Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (im nachfolgenden BilMoG)
ist in Bezug auf Ansatz- und Bewertungsvorschriften
erstmals auf den Jahresabschluss für das
Geschäftsjahr 2010 der Gesellschaft anzuwenden. Vor
den Möglichkeiten einer vorzeitigen Anwendung wurde
kein Gebrauch gemacht.
Die Einführung des BilMoG hat in der
sogenannten Eröffnungsbilanz zum 1. Januar 2010 nicht
zu Bewertungs- und Ausweisänderungen gegenüber
den Bilanzposten des Vorjahres geführt.
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände werden mit dem Nennwert bzw.
mit dem am Bilanzstichtag niederen beizulegenden Wert
angesetzt. Bei der Bewertung der Forderungen wurden
erkennbare Risiken berücksichtigt.
Die Rückstellungen wurden in Höhe des nach
kaufmännischer Beurteilung notwendigen
Erfüllungsbetrages angesetzt.
Verbindlichkeiten wurden mit ihrem
Erfüllungsbetrag passiviert.
Einzelerläuterungen
Angaben zur Bilanz
Langfristige Verbindlichkeiten mit einer
Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren bestehen nicht.
Sonstige Angaben
Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und Anhang geben
entsprechend den gesetzlichen Vorschriften
grundsätzlich die wirtschaftliche Lage wieder.
Im Wirtschaftsjahr 2010 waren keine Personen
beschäftigt.
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres
wurden die Geschäfte des Unternehmens durch Herrn Dr.
Wolfgang Frisch, Düsseldorf, geführt.
Wülfrath, den 19. August 2011
EWI Immobilien GmbH
(Geschäftsführer)
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