Kamphausen
GmbH
Neuss
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
58.402,00 |
75.975,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
3.406,00 |
4.572,00 |
| II.
Sachanlagen |
54.996,00 |
71.403,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
321.127,42 |
335.605,96 |
| I.
Vorräte |
256.540,00 |
277.494,00 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
64.587,42 |
58.111,96 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
2.480,37 |
6.085,52 |
| Aktiva |
382.009,79 |
417.666,48 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
38.828,64 |
31.606,95 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
51.129,19 |
51.129,19 |
| II.
Kapitalrücklage |
200.000,00 |
200.000,00 |
| III.
Bilanzverlust |
212.300,55 |
219.522,24 |
| B.
Rückstellungen |
25.281,00 |
32.965,22 |
| C.
Verbindlichkeiten |
317.900,15 |
353.094,31 |
| Summe
Passiva |
382.009,79 |
417.666,48 |
Anhang
Allgemeine Angaben zum Anhang
Die
Kamphausen GmbH hat ihren Sitz in Neuss und ist
eingetragen in das Handelsregister beim Amtsgericht Neuss
(Reg. Nr. 5794 B).
Der
Jahresabschluss der Kamphausen GmbH für das
Geschäftsjahr 2023 wurde nach den Vorschriften in den
§§ 242 ff. HGB unter der Beachtung der
ergänzenden Bestimmungen für
Kapitalgesellschaften nach den §§ 264 ff. HGB
aufgestellt.
Die Gesellschaft ist bei Anwendung des § 267 HGB
in die Größenklasse der
kleinen Kapitalgesellschaften im Sinne des §
267 Abs. 1 HGB einzustufen.
Von der Möglichkeit,
Berichtspflichten im Anhang, statt in der Bilanz
oder der Gewinn- und Verlustrechnung zu erfüllen,
wurde Gebrauch gemacht.
Von den
Erleichterungen für kleine
Kapitalgesellschaften wurde Gebrauch gemacht, insbesondere
ist auf die Erstellung eines Lageberichtes verzichtet
worden.
Die
Wertansätze in der Bilanz zum 31. Dezember 2022
wurden unverändert übernommen.
Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Für die Aufstellung des Jahresabschlusses sind
die nachfolgenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
maßgebend.
Die Bewertung ist unter Berücksichtigung der
Fortführung des Unternehmens durchgeführt worden
(going-concern-Prinzip).
Die
immateriellen Vermögensgegenstände setzen
sich ausschließlich aus entgeltlich erworbenen Werten
zusammen. Sie werden mit den Anschaffungskosten und den
kumulierten Abschreibungen zum 31. Dezember 2022
vorgetragen und um die Zu- und Abgänge sowie um die
planmäßigen Abschreibungen für das
Geschäftsjahr 2023 weiterentwickelt. Das immaterielle
Anlagevermögen wird über einen Zeitraum von drei
bis zehn Jahren nach der linearen Methode abgeschrieben.
Die planmäßigen Abschreibungen der Zu- und
Abgänge bei den immateriellen
Vermögensgegenständen erfolgen im Jahr des Zu-
bzw. Abgangs pro rata temporis.
Das
Sachanlagevermögen wird mit den Anschaffungs-
oder Herstellungskosten und den kumulierten Abschreibungen
zum 31. Dezember 2022 vorgetragen und um die Zu- und
Abgänge zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten sowie
um die planmäßigen Abschreibungen für das
Geschäftsjahr 2023 weiterentwickelt. Die
betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer der einzelnen
Vermögensgegenstände liegt bei einer
Nutzungsdauer von drei bis dreizehn Jahren. Die
planmäßigen Abschreibungen der Zu- und
Abgänge bei den Sachanlagen erfolgen im Jahr des Zu-
bzw. Abgangs pro rata temporis.
Geringwertige Anlagegüter gemäß
§ 6 Abs. 2 EStG werden im Jahr der Anschaffung, soweit
kein Sammelposten gemäß § 6 Abs. 2a EStG
gebildet wird, in voller Höhe abgeschrieben und
vereinfachend aus dem Anlagevermögen genommen.
Für Anlagegüter, deren Anschaffungskosten
über 150,00 € aber nicht 1.000,00 €
übersteigen, wurde mit Ausnahme der
Geschäftsjahre 2012 und 2014 ein Sammelposten
gebildet, der im Jahr der der Bildung und in den folgenden
vier Geschäftsjahren mit jeweils einem Fünftel
aufgelöst wird. Ist ein in Vorjahren gebildeter
Sammelposten planmäßig abgeschrieben erfolgt
vereinfachend eine Berücksichtigung als Abgang des
Sammelpostens aus dem Anlage-vermögen.
Bei den
Vorräten sind die Roh-, Hilfs- und
Betriebsstoffe sowie die bezogenen Waren zu
Anschaffungskosten auf Basis von Einstandspreisen unter
Beachtung von am Bilanzstichtag beizulegenden niedrigeren
Marktpreisen angesetzt. Die unfertigen und fertigen
Erzeugnisse werden mit den Anschaffungs- und
Herstellungskosten bewertet. Die Bewertung erfolgt - unter
Beachtung des Niederstwertprinzips gemäß §
253 Abs. 4 HGB - nach handels- und steuerrechtlichen
Bewertungsgrundsätzen.
Die
Forderungen und
sonstigen Vermögensgegenstände sowie die
liquiden Mittel sind mit den Nominalwerten
bilanziert. Im Hinblick auf das latente Ausfallrisiko wird
eine Pauschalwertberichtigung gebildet; drohende
Ausfälle werden durch Einzelwertberichtigungen
berücksichtigt. Zum Bilanzstichtag wurden keine
Einzelwertberichtigungen gebildet. Gemäß
§ 42 Abs. 3 GmbHG bestehen keine Forderungen
gegen den Gesellschafter.
Die
Rechnungsabgrenzungsposten betreffen Ausgaben i.S.v.
§ 250 Abs. 1 Satz 1 HGB, die im Wesentlichen in vollem
Umfang zu Aufwendungen des Jahres 2024 werden.
Das
gezeichnete Kapital wird mit dem Nennbetrag
bilanziert.
Die
sonstigen Rückstellungen sind in Höhe des
voraussichtlichen Erfüllungsbetrages angesetzt.
Sämtlichen erkennbaren Risiken wird Rechnung getragen.
Die
Verbindlichkeiten werden mit den
Erfüllungsbeträgen passiviert.
Erläuterungen zur Bilanz
Zum Bilanzstichtag bestehen keine
Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als
einem Jahr.
Das
gezeichnete Kapital (Stammkapital) beträgt
51.129,19 €; es ist in voller Höhe eingezahlt.
Der Gesamtbetrag der
Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu
einem Jahr beträgt zum Bilanzstichtag 317.900,15
€ (Vorjahr 353.094,31 €). Der Gesamtbetrag der
Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als
fünf Jahren beträgt 0,00 € (Vorjahr 0,00
€). Gegenüber dem Gesellschafter bestehen
Verbindlichkeiten in Höhe von 10.740,58 €
(Vorjahr 163,26 €).
Haftungsverhältnisse im Sinne des § 251
HGB sind nicht gegeben.
Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung
Die Gewinn- und Verlustrechnung ist in Staffelform
nach dem
Gesamtkostenverfahren gemäß § 275
Abs. HGB aufgestellt.
Sonstige Angaben
Zum alleinvertretungsberechtigten
Geschäftsführer ist Herr Rolf Kamphausen,
Neuss, bestellt. Herr Rolf Kamphausen ist von den
Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
Die Gesellschaft hat im Geschäftsjahr 2023
durchschnittlich 8
Arbeitnehmer beschäftigt.
Ergebnisverwendung
Der Geschäftsführer wird der
Gesellschafterversammlung vorschlagen, den sich ergebenden
Bilanzverlust in Höhe von 212.300,55 € auf neue
Rechnung vorzutragen.
Neuss, den 13. Mai 2025
Kamphausen GmbH
sonstige Berichtsbestandteile
gez.: Rolf Kamphausen
Geschäftsführer
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 13.05.2025
festgestellt.
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