Stammdaten

Register
Amtsgericht Neuss HRB 5794
Eingetragen
27.9.2002
Branche
Herstellung von Baubedarfsartikeln aus KunststoffenHerstellung von Türen und Fenstern aus KunststoffenHerstellung von Verpackungsmitteln aus Kunststoffen
Gegenstand
Fertigung von Holz-, Metall-, Kunststoffund Polystrol- Gießereimodellen sowie von Anschauungs- und Funktionsmodellen. Die Gesellschaft ist berechtigt, sich an anderen Unternehmen zu beteiligen und Zweigniederlassungen zu errichten.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Rolf Kamphausen
seit 27.9.2002
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (2)

NameAnteil
Rolf Kamphausen
60.00%
Leonhard genannt Leo-Kamphausen
40.00%

Gesellschafter

2 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Rolf Kamphausen
Neuss
60.000 DM
60.00%
Leonhard genannt Leo Kamphausen
Neuss
40.000 DM
40.00%

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

Kamphausen GmbH

Neuss

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

Bilanz

Aktiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Anlagevermögen 58.402,00 75.975,00
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 3.406,00 4.572,00
II. Sachanlagen 54.996,00 71.403,00
B. Umlaufvermögen 321.127,42 335.605,96
I. Vorräte 256.540,00 277.494,00
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 64.587,42 58.111,96
C. Rechnungsabgrenzungsposten 2.480,37 6.085,52
Aktiva 382.009,79 417.666,48

Passiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Eigenkapital 38.828,64 31.606,95
I. Gezeichnetes Kapital 51.129,19 51.129,19
II. Kapitalrücklage 200.000,00 200.000,00
III. Bilanzverlust 212.300,55 219.522,24
B. Rückstellungen 25.281,00 32.965,22
C. Verbindlichkeiten 317.900,15 353.094,31
Summe Passiva 382.009,79 417.666,48

Anhang

Allgemeine Angaben zum Anhang

Die Kamphausen GmbH hat ihren Sitz in Neuss und ist eingetragen in das Handelsregister beim Amtsgericht Neuss (Reg. Nr. 5794 B).

Der Jahresabschluss der Kamphausen GmbH für das Geschäftsjahr 2023 wurde nach den Vorschriften in den §§ 242 ff. HGB unter der Beachtung der ergänzenden Bestimmungen für Kapitalgesellschaften nach den §§ 264 ff. HGB aufgestellt.

Die Gesellschaft ist bei Anwendung des § 267 HGB in die Größenklasse der kleinen Kapitalgesellschaften im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB einzustufen.

Von der Möglichkeit, Berichtspflichten im Anhang, statt in der Bilanz oder der Gewinn- und Verlustrechnung zu erfüllen, wurde Gebrauch gemacht.

Von den Erleichterungen für kleine Kapitalgesellschaften wurde Gebrauch gemacht, insbesondere ist auf die Erstellung eines Lageberichtes verzichtet worden.
Die Wertansätze in der Bilanz zum 31. Dezember 2022 wurden unverändert übernommen.

Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Für die Aufstellung des Jahresabschlusses sind die nachfolgenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend.

Die Bewertung ist unter Berücksichtigung der Fortführung des Unternehmens durchgeführt worden (going-concern-Prinzip).

Die immateriellen Vermögensgegenstände setzen sich ausschließlich aus entgeltlich erworbenen Werten zusammen. Sie werden mit den Anschaffungskosten und den kumulierten Abschreibungen zum 31. Dezember 2022 vorgetragen und um die Zu- und Abgänge sowie um die planmäßigen Abschreibungen für das Geschäftsjahr 2023 weiterentwickelt. Das immaterielle Anlagevermögen wird über einen Zeitraum von drei bis zehn Jahren nach der linearen Methode abgeschrieben. Die planmäßigen Abschreibungen der Zu- und Abgänge bei den immateriellen Vermögensgegenständen erfolgen im Jahr des Zu- bzw. Abgangs pro rata temporis.

Das Sachanlagevermögen wird mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten und den kumulierten Abschreibungen zum 31. Dezember 2022 vorgetragen und um die Zu- und Abgänge zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten sowie um die planmäßigen Abschreibungen für das Geschäftsjahr 2023 weiterentwickelt. Die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer der einzelnen Vermögensgegenstände liegt bei einer Nutzungsdauer von drei bis dreizehn Jahren. Die planmäßigen Abschreibungen der Zu- und Abgänge bei den Sachanlagen erfolgen im Jahr des Zu- bzw. Abgangs pro rata temporis.

Geringwertige Anlagegüter gemäß § 6 Abs. 2 EStG werden im Jahr der Anschaffung, soweit kein Sammelposten gemäß § 6 Abs. 2a EStG gebildet wird, in voller Höhe abgeschrieben und vereinfachend aus dem Anlagevermögen genommen.

Für Anlagegüter, deren Anschaffungskosten über 150,00 € aber nicht 1.000,00 € übersteigen, wurde mit Ausnahme der Geschäftsjahre 2012 und 2014 ein Sammelposten gebildet, der im Jahr der der Bildung und in den folgenden vier Geschäftsjahren mit jeweils einem Fünftel aufgelöst wird. Ist ein in Vorjahren gebildeter Sammelposten planmäßig abgeschrieben erfolgt vereinfachend eine Berücksichtigung als Abgang des Sammelpostens aus dem Anlage-vermögen.

Bei den Vorräten sind die Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sowie die bezogenen Waren zu Anschaffungskosten auf Basis von Einstandspreisen unter Beachtung von am Bilanzstichtag beizulegenden niedrigeren Marktpreisen angesetzt. Die unfertigen und fertigen Erzeugnisse werden mit den Anschaffungs- und Herstellungskosten bewertet. Die Bewertung erfolgt - unter Beachtung des Niederstwertprinzips gemäß § 253 Abs. 4 HGB - nach handels- und steuerrechtlichen Bewertungsgrundsätzen.

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sowie die liquiden Mittel sind mit den Nominalwerten bilanziert. Im Hinblick auf das latente Ausfallrisiko wird eine Pauschalwertberichtigung gebildet; drohende Ausfälle werden durch Einzelwertberichtigungen berücksichtigt. Zum Bilanzstichtag wurden keine Einzelwertberichtigungen gebildet. Gemäß § 42 Abs. 3 GmbHG bestehen keine Forderungen gegen den Gesellschafter.

Die Rechnungsabgrenzungsposten betreffen Ausgaben i.S.v. § 250 Abs. 1 Satz 1 HGB, die im Wesentlichen in vollem Umfang zu Aufwendungen des Jahres 2024 werden.

Das gezeichnete Kapital wird mit dem Nennbetrag bilanziert.

Die sonstigen Rückstellungen sind in Höhe des voraussichtlichen Erfüllungsbetrages angesetzt. Sämtlichen erkennbaren Risiken wird Rechnung getragen.

Die Verbindlichkeiten werden mit den Erfüllungsbeträgen passiviert.

Erläuterungen zur Bilanz

Zum Bilanzstichtag bestehen keine Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr.

Das gezeichnete Kapital (Stammkapital) beträgt 51.129,19 €; es ist in voller Höhe eingezahlt.

Der Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr beträgt zum Bilanzstichtag 317.900,15 € (Vorjahr 353.094,31 €). Der Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren beträgt 0,00 € (Vorjahr 0,00 €). Gegenüber dem Gesellschafter bestehen Verbindlichkeiten in Höhe von 10.740,58 € (Vorjahr 163,26 €).

Haftungsverhältnisse im Sinne des § 251 HGB sind nicht gegeben.

Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung

Die Gewinn- und Verlustrechnung ist in Staffelform nach dem Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs. HGB aufgestellt.

Sonstige Angaben

Zum alleinvertretungsberechtigten Geschäftsführer ist Herr Rolf Kamphausen, Neuss, bestellt. Herr Rolf Kamphausen ist von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.

Die Gesellschaft hat im Geschäftsjahr 2023 durchschnittlich 8 Arbeitnehmer beschäftigt.

Ergebnisverwendung

Der Geschäftsführer wird der Gesellschafterversammlung vorschlagen, den sich ergebenden Bilanzverlust in Höhe von 212.300,55 € auf neue Rechnung vorzutragen.

Neuss, den 13. Mai 2025
Kamphausen GmbH

sonstige Berichtsbestandteile


gez.: Rolf Kamphausen
Geschäftsführer


Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 13.05.2025 festgestellt.

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