Stammdaten

Register
Amtsgericht Stuttgart HRB 771795
Eingetragen
9.12.2019
Branche
Herstellung von Verpackungsmitteln aus KunststoffenHerstellung von Verpackungen und Verschlüssen aus Eisen, Stahl und NE-MetallHerstellung von Verpackungsmitteln aus Holz und von Böttcherwaren
Gegenstand
Der Vertrieb von Behältnissen und Verpackungsmaterialien, insbesondere für Lebensmittel.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Bernd Martin Schwigon
seit 9.12.2019
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Weißenfelser Ring 18, 70806 Kornwestheim
25.000 €
100.00%

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

Schwigon GmbH

Kornwestheim

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

Bilanz

Aktiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Anlagevermögen 71.252,00 79.495,00
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 62.321,00 67.991,00
II. Sachanlagen 8.931,00 11.504,00
B. Umlaufvermögen 1.610.593,64 1.491.399,87
I. Vorräte 846.948,48 1.063.903,31
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 125.180,52 129.089,70
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 638.464,64 298.406,86
Bilanzsumme, Summe Aktiva 1.681.845,64 1.570.894,87

Passiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Eigenkapital 1.286.253,16 882.367,62
I. gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Bilanzgewinn 1.261.253,16 857.367,62
B. Rückstellungen 83.453,00 173.233,00
C. Verbindlichkeiten 312.139,48 515.294,25
Bilanzsumme, Summe Passiva 1.681.845,64 1.570.894,87

Anhang

A. Allgemeine Angaben

Bei der Firma 'Schwigon GmbH' mit Sitz in Kornwestheim (Amtsgericht Stuttgart, HRB 771795) handelt es sich nach dem Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz (BilRUG) um eine kleine Kapitalgesellschaft.

Die Gliederung von Bilanz mit Gewinn- und Verlustrechnung erfolgt nach dem gesetz-lichen Gliederungsschema unter Inanspruchnahme der für kleine Kapitalgesellschaften zulässigen Zusammenfassungen.

B. Erläuterungen zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden (§ 284 Abs. 2 HGB)

1. Aufstellung des Jahresabschlusses

1.1 Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 wurde nach den Vorschriften der §§ 264 ff HGB in der Fassung des Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetzes (BilRUG) vom 17.07.2015 erstellt.

1.2 Die Bilanzierung erfolgt hinsichtlich der Bilanzansätze als Einheitsbilanz nach dem Grundsatz 'Handelsbilanz = Steuerbilanz', soweit dies nach BilMoG/BilRUG noch möglich ist. Besondere steuerrechtliche Vorschriften werden nicht angewendet.

2. Bilanzierungsvorschriften (§§ 246 - 251 HGB)

2.1 Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Aufwen-dungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.

2.2 Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite; Aufwendungen nicht  mit Erträgen verrechnet.

2.3 Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital und die Schuldposten sind in  der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend gegliedert.

2.4 Rückstellungen sind nur im Rahmen des § 249 HGB gebildet und mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt worden. Eine Auflösung erfolgte nur soweit, als hierfür der Grund der Rückstellung entfallen war.

2.5 Rückstellungen sind nur im Rahmen des § 249 HGB gebildet und mit dem Erfüll-ungsbetrag angesetzt worden. Eine Auflösung erfolgte nur soweit, als hierfür der Grund der Rückstellung entfallen war.

3. Bewertungsvorschriften (§§ 252 - 256 HGB)

3.1 Die   Wertansätze  der Eröffnungsbilanz  des Geschäftsjahres  stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorhergehenden Geschäftsjahres überein (§ 252 Abs. 1 Nr. 1 HGB).

3.2 Bei  der Bewertung der einzelnen Vermögensgegenstände wird  von der Fortführung  der Unternehmertätigkeit ausgegangen (§ 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB).

3.3 Sämtliche Vermögensgegenstände und Schulden sind zum Abschlussstichtag einzeln bewertet worden (§ 252 Abs. 1 Nr. 3 HGB).

3.4 Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und  sofern sie der Abnutzung unterlagen, um planmäßige Abschreibung vermindert.

3.5 Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungskosten angesetzt und soweit ab-nutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände teils linear  und degressiv vorgenommen.
 
Die geringwertigen Wirtschaftsgüter im  Einzelanschaffungswert  von  nicht mehr als EUR 800,00 ohne Umsatzsteuer wurden im Zugangsjahr in voller Höhe abgeschrieben, wobei aus Vereinfachungsgründen im Jahr des Zugangs ein Abgang unterstellt wurde.

3.6  Die Forderungen, die sonstigen Vermögensgegenstände und die flüssigen Mittel wurden grundsätzlich mit dem Nennwert angesetzt.

3.7 Weitere Rückstellungen wurden für alle bekannten ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei fanden alle erkennbaren Risiken Berücksichtigung.

3.8 Die ausgewiesenen Verbindlichkeiten der Gesellschaft sind mit dem Erfüllungs- betrag ausgewiesen.

3.9 Sämtliche Aufwendungen  und  Erträge des Geschäftsjahres  sind  unabhängig vom Zeitpunkt der entsprechenden Zahlungen im Jahresabschluss berücksichtigt worden (§ 252 Abs. 1 Nr. 5 HGB).

C. Sonstige Angaben

1. Besondere Haftungsverhältnisse  nach den Vorschriften des § 251 bzw. § 268 Abs. 7 HGB bestanden nach Angaben der Geschäftsführung nicht.

2. Finanzielle Verpflichtungen i.S. von § 285 Nr 3a HGB bestanden in Form von Miet-verträgen für die betrieblichen Räumlichkeiten (Jahresbetrag EUR 6.664,68) und Wartung EDV (Jahresbetrag ca. EUR 5.000,00).

3. Der Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten von bis zu  5 Jahren nach § 285 Nr 1a HGB beträgt EUR 99.622,23 und ist durch eine Grundschuld des Gesellschafters und Sicherungsübereignung des Warenbestandes gesichert. Gegenüber  dem  Gesellschafter  bestehen  Verbindlichkeiten  in  Höhe  von EUR 110.000,00.

4. Die Gesellschaft macht von Ihrem Wahlrecht nach § 274 iVm § 274a Nr 5 HGB keinen Gebrauch und weist keine aktiven latenten Steuern aus.

5. Im Jahresdurchschnitt beschäftigte die Gesellschaft 2 Arbeitnehmer.

6. Vorschüsse und Kredite an den Geschäftsführer bestanden nicht bzw. wurden im Kalenderjahr 2023 nicht gewährt.

7. Die gesonderte Aufstellung eines Anlagengitters unterbleibt nach § 274 a HGB.

8. Im Bilanzgewinn ist ein Gewinnvortrag in Höhe von EUR 857.367,62 enthalten (§ 268 Abs. 1 S 2 HGB)

9. Angaben über die Ergebnisverwendung brauchen nicht mehr gemacht werden, wenn sich anhand dieser Angaben die Gewinnanteile von natürlichen Personen feststellen lassen, die Gesellschafter sind (§ 325 Abs. 1 S 4 HGB).

              Schwigon GmbH
- vertreten durch den Geschäftsführer -                      

gez Bernd Schwigon

sonstige Berichtsbestandteile

Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 17.09.2024 festgestellt.

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