Kommunale Netzbeteiligung Nordwest Verwaltungs GmbH
Selbe AdresseManagementtätigkeiten von sonstigen Holdinggesellschaften
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Jörg Zink seit 3.11.2017 | Prokura |
Uwe Langer seit 3.11.2017 | Prokura |
Arnd Kleemann seit 5.7.2017 | Geschäftsführer |
Thomas Nagel seit 5.7.2017 | Geschäftsführer |
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
EWE NETZ RVN GmbHOldenburgJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018Bestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersAn die EWE NETZ RVN GmbH Vermerk über die Prüfung des Jahresabschlusses Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der EWE NETZ RVN GmbH (vormals: Achte RE Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH), Oldenburg - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2018 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2018 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2018 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2018. Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen. Sonstige gesetzliche und andere rechtliche Anforderungen Vermerk über die Prüfung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG Prüfungsurteile Wir haben die Einhaltung der Pflichten zur Rechnungslegung nach § 6b Abs. 3 EnWG, wonach für die Tätigkeiten nach § 6b Abs. 3 EnWG getrennte Konten zu führen sind, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2018 geprüft. Nach unserer Beurteilung wurden die Pflichten zur Rechnungslegung nach § 6b Abs. 3 EnWG, wonach für die Tätigkeiten nach § 6b Abs. 3 EnWG getrennte Konten zu führen sind, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2018 in allen wesentlichen Belangen erfüllt. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung nach § 6b Abs. 5 EnWG unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der Einhaltung der Pflichten zur Rechnungslegung nach § 6b Abs. 3 EnWG" sowie im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses" weitergehend beschrieben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil hierzu zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für die Rechnungslegung nach § 6b Abs. 3 EnWG Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Einhaltung der Pflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG sowie für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie zur Einhaltung dieser Pflichten als notwendig erachtet haben. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der Einhaltung der Pflichten zur Rechnungslegung nach § 6b Abs. 3 EnWG Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob die Pflichten zur Rechnungslegung nach § 6b Abs. 3 EnWG in allen wesentlichen Belangen erfüllt wurden sowie einen Vermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zur Einhaltung der Pflichten zur Rechnungslegung nach § 6b Abs. 3 EnWG beinhaltet. Die Prüfung umfasst die Beurteilung, ob die Wertansätze und die Zuordnung der Konten nach § 6b Abs. 3 EnWG sachgerecht und nachvollziehbar erfolgt sind und der Grundsatz der Stetigkeit beachtet wurde.
Hamburg, 5. April 2019 Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Boelsems, Wirtschaftsprüfer Gottwald, Wirtschaftsprüferin Bilanz zum 31. Dezember 2018
Gewinn- und Verlustrechnung vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2018
Anhang 2018der EWE NETZ RVN GmbH, OldenburgAllgemeine Angaben Die EWE NETZ RVN GmbH (vormals: Achte RE Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH) mit Sitz in Oldenburg ist eine 100-prozentige Tochtergesellschaft der EWE NETZ GmbH, Oldenburg. Die Gesellschaft ist im Handelsregister des Amtsgerichts Oldenburg unter der Nummer HRB 4620 eingetragen. Die EWE NETZ RVN GmbH ist eine kleine Kapitalgesellschaft gemäß § 267 Abs. 1 HGB, in Verbindung mit § 267 Abs. 4 HGB. Aufgrund der Aufnahme der operativen Geschäftstätigkeit am 1. Januar der Berichtsperiode sind die Größenkriterien an den Abschlussstichtagen von zwei aufeinanderfolgenden Geschäftsjahren nicht überschritten. Die Gesellschafterversammlung der EWE NETZ RVN GmbH vom 27. Juni 2017 hat eine Neufassung des Gesellschaftsvertrages und mit ihr die Änderung der Firmierung und des Unternehmensgegenstandes beschlossen. Zum 1. Januar 2018 hat die Gesellschaft den Betrieb des regionalen Gasverteilnetzes (RVN) übernommen. Geschäftszweck des Unternehmens ist die Errichtung und der Betrieb von Leitungs- und Versorgungsnetzen im Bereich Gas und die Erbringung damit im Zusammenhang stehender Dienstleistungen. Das regionale Gasverteilnetz pachtet die EWE NETZ RVN GmbH von ihrer alleinigen Gesellschafterin, EWE NETZ GmbH. Somit weist die Gesellschaft zum Abschlussstichtag kein Anlagevermögen aus. Im Rahmen des abgeschlossenen Betriebsführungsvertrages erbringt die EWE NETZ GmbH technische, kaufmännische und regulatorische Dienstleistungen für die EWE NETZ RVN GmbH. Zwischen der EWE NETZ RVN GmbH und der EWE NETZ GmbH, als herrschendem Unternehmen, bestehen ein Beherrschungs- sowie ein Gewinnabführungsvertrag. Der Jahresabschluss ist unter Beachtung der allgemeinen und ergänzenden Ansatz- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Erstmalig ist im Berichtsjahr zusätzlich das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) anzuwenden. Die Gewinn- und Verlustrechnung wird nach dem Gesamtkostenverfahren dargestellt. Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. Die Werte werden - soweit keine andere Darstellung erkenntlich - jeweils auf Tsd. Euro mit einer Kommastelle gerundet dargestellt. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze Der Ansatz von Forderungen und sonstigen Vermögensgegenständen erfolgt grundsätzlich zum Nennwert. Erkennbare Risiken werden durch Einzelwertberichtigungen in ausreichendem Maße berücksichtigt. Am Bilanzstichtag noch nicht abgerechnete Netznutzungsentgelte werden periodengerecht abgegrenzt. Die liquiden Mittel werden zum Nominalwert angesetzt. Die sonstigen Rückstellungen beinhalten alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen und sind nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung mit dem notwendigen Erfüllungsbetrag bewertet. Erläuterungen zur Bilanz 1. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen beinhalten Forderungen gegen die Gesellschafterin, EWE NETZ GmbH, in Höhe von 1.713,0 Tsd. Euro (Vorjahr: 2,7 Tsd. Euro). Diese betreffen insbesondere Kundenforderungen aus der Netznutzung im Bereich Gas. Im Rahmen des geschlossenen Betriebsführungsvertrages übernimmt die EWE NETZ GmbH die Abrechnung und die Fakturierung der Gas-Netzentgelte gegenüber den RVN-Kunden, im Namen und auf Rechnung der EWE NETZ RVN GmbH. Des Weiteren umfassen die Forderungen gegen verbundene Unternehmen im Wesentlichen Forderungen aus Cash-Pooling gegen die EWE AG, Oldenburg, in Höhe von 4.641,6 Tsd. Euro (Vorjahr: 0,0 Tsd. Euro). Im Vorjahr gab es ausschließlich die Forderung aus Verlustübernahme gegen die Gesellschafterin, EWE NETZ GmbH, Oldenburg, in Höhe von 2,7 Tsd. Euro, mit einer Restlaufzeit von weniger als einem Jahr. 2. Eigenkapital Das Stammkapital der EWE NETZ RVN GmbH beträgt 25,0 Tsd. Euro. Alleinige Gesellschafterin ist die EWE NETZ GmbH, Oldenburg. Die Kapitalrücklage beträgt unverändert 20,0 Tsd. Euro. Der Verlustvortrag aus den Vorjahren in Höhe von 19,9 Tsd. Euro wurde mit dem an die EWE NETZ GmbH abgeführten Ergebnis aus 2018 im Rahmen des Gewinnabführungsvertrages verrechnet. 3. Rückstellungen
Die Rückstellungen wurden für Verpflichtungen gegenüber der Bundesnetzagentur und für Jahresabschlusskosten gebildet. 4. Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen umfassen Verbindlichkeiten gegen die Gesellschafterin EWE NETZ GmbH in Höhe von 7.324,4 Tsd. Euro. Diese resultieren aus der Ergebnisabführung und aus dem Betriebsführungs- sowie dem Pachtvertrag. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung 5. Umsatzerlöse Die Umsatzerlöse von 58.625,5 Tsd. Euro resultieren aus der Geschäftstätigkeit der EWE NETZ RVN GmbH als regionaler Gasnetzbetreiber und beinhalten ausschließlich Umsatzerlöse aus der Netznutzung Gas. 6. Materialaufwand
Die Materialaufwendungen enthalten Aufwendungen aus dem Betriebsführungsvertrag mit der EWE NETZ GmbH sowie Aufwendungen für vorgelagerte Netze. 7. Sonstige betriebliche Aufwendungen Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen beinhalten im Wesentlichen die Pachtkosten für das von der EWE NETZ GmbH verpachtete, regionale Gasverteilnetz. 8. Zinsergebnis
9. Aufwendungen aus Ergebnisabführung Zwischen der EWE NETZ RVN GmbH und der EWE NETZ GmbH als herrschendem Unternehmen besteht ein Gewinnabführungsvertrag. Das von der EWE NETZ RVN GmbH im Geschäftsjahr 2018 erwirtschaftete Ergebnis, abzüglich des Verlustvortrags aus den Vorjahren, insgesamt in Höhe von 4.428,7 Tsd. Euro, wird an die EWE NETZ GmbH abgeführt. Der Verlust aus dem Vorjahr in Höhe von 2,7 Tsd. Euro wurde von der Gesellschafterin, EWE NETZ GmbH, vollständig in 2018 übernommen. Sonstige Angaben 10. Mitarbeiter Die Gesellschaft beschäftigte in der Berichtsperiode und im Vorjahr keine Mitarbeiter. 11. Angaben zu den Organen der Gesellschaft Geschäftsführer der Gesellschaft sind die Herren:
und
12. Beziehungen zu den Gesellschaftern Die EWE NETZ GmbH, Oldenburg, ist zum 31. Dezember 2018 alleinige Gesellschafterin der EWE NETZ RVN GmbH. Ertrag- und umsatzsteuerlich wird die EWE NETZ RVN GmbH in den Organkreis der EWE NETZ GmbH einbezogen. Der Jahresabschluss der EWE NETZ RVN GmbH wird gemäß §§ 290 ff. HGB in den Konzernabschluss der EWE Aktiengesellschaft mit Sitz in Oldenburg (HRB 33), die den Konzernabschluss für den kleinsten Kreis von Unternehmen aufstellt sowie in den Konzernabschluss der Ems-Weser-Elbe Versorgungs- und Entsorgungsverband Beteiligungsgesellschaft mbH mit Sitz in Oldenburg (HRB 201794), die den Konzernabschluss für den größten Kreis von Unternehmen aufstellt, einbezogen. Die Konzernabschlüsse werden nach den internationalen Rechnungslegungsstandards (IFRS) aufgestellt und im Bundesanzeiger bekannt gemacht. 13. Geschäfte größeren Umfangs mit verbundenen oder assoziierten Unternehmen nach § 6b Abs. 2 EnWG Die EWE NETZ RVN GmbH bezog im Berichtsjahr von verbundenen Unternehmen Leistungen in Höhe von 34.747,7 Tsd. Euro (Vorjahr: 0,0 Euro). Die Aufwendungen resultieren aus dem Betriebsführungsvertrag und dem Pachtvertrag. Beide Verträge sind mit der alleinigen Gesellschafterin EWE NETZ GmbH, Oldenburg, geschlossen worden. Zudem wurden von der Gastransport Nord GmbH Leistungen in Höhe von 19,0 Mio. bezogen. 14. Angaben nach dem Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) Mit Aufnahme der operativen Geschäftstätigkeit als regionaler Gasverteilnetzbetreiber zum 01.01.2018 ist die EWE NETZ RVN GmbH gemäß § 6b Abs. 3 EnWG erstmalig zur Kontentrennung verpflichtet. Die Gesellschaft ist in der Berichtsperiode ausschließlich im Tätigkeitsbereich "Gasverteilung" tätig gewesen. Die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung der Gesellschaft stellen die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung des Tätigkeitsbereichs "Gasverteilung" dar, weshalb auf eine gesonderte Darstellung des Tätigkeitsabschlusses verzichtet wurde. 15. Angaben zu Ereignissen nach dem Abschlussstichtag Vorgänge von besonderer Bedeutung, die nach dem Schluss des Geschäftsjahres 2018 eingetreten sind, liegen nicht vor.
Oldenburg, den 5. April 2019 Die Geschäftsführung Thomas Nagel Arnd Kleemann GewinnverwendungsbeschlussDie EWE NETZ GmbH, Oldenburg, als alleinige Gesellschafterin der EWE NETZ RVN GmbH, hat am 12.08.2019 folgende Gewinnverwendung beschlossen: Der Jahresüberschuss des Geschäftsjahres 2018 in Höhe von 19,9 Tsd. Euro wird vollständig für den Ausgleich des Verlustvortrages in gleicher Höhe verwendet. Der Jahresabschluss wurde am 12.08.2019 festgestellt.
Oldenburg, den 12. August 2019 gez. Thomas Nagel gez. Arnd Kleemann |
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