Stammdaten

Register
Amtsgericht Oldenburg HRB 4620
Vorher
NaturWatt GmbHAchte RE Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH
Eingetragen
14.8.2000
Branche
Speichern von Gas zu VersorgungszweckenErbringung von Dienstleistungen für die Gewinnung von Erdöl und ErdgasTätigkeiten von Strom- und Erdgasmaklerinnen und -maklern
Gegenstand
Errichtung und Betrieb von Leitungs- und Versorgungsnetzen im Bereich Energie (Gas) und Erbringung damit im Zusammenhang stehender Dienstleistungen, sowie Beratung für derartige Projekte und Maßnahmen

Historie

Keine Bekanntmachungen für diesen Filter verfügbar

Management

NameRolle
Jörg Zink
seit 3.11.2017
Prokura
Uwe Langer
seit 3.11.2017
Prokura
Arnd Kleemann
seit 5.7.2017
Geschäftsführer
Thomas Nagel
seit 5.7.2017
Geschäftsführer

Konzern- und Jahresabschlüsse

EWE NETZ RVN GmbH

Oldenburg

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018

Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers

An die EWE NETZ RVN GmbH

Vermerk über die Prüfung des Jahresabschlusses

Prüfungsurteile

Wir haben den Jahresabschluss der EWE NETZ RVN GmbH (vormals: Achte RE Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH), Oldenburg - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2018 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2018 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2018 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2018.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses geführt hat.

Grundlage für die Prüfungsurteile

Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss zu dienen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher - beabsichtigter oder unbeabsichtigter - falscher Darstellungen im Jahresabschluss, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können;

gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben;

beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben;

ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann;

beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

Sonstige gesetzliche und andere rechtliche Anforderungen

Vermerk über die Prüfung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG

Prüfungsurteile

Wir haben die Einhaltung der Pflichten zur Rechnungslegung nach § 6b Abs. 3 EnWG, wonach für die Tätigkeiten nach § 6b Abs. 3 EnWG getrennte Konten zu führen sind, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2018 geprüft.

Nach unserer Beurteilung wurden die Pflichten zur Rechnungslegung nach § 6b Abs. 3 EnWG, wonach für die Tätigkeiten nach § 6b Abs. 3 EnWG getrennte Konten zu führen sind, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2018 in allen wesentlichen Belangen erfüllt.

Grundlage für die Prüfungsurteile

Wir haben unsere Prüfung nach § 6b Abs. 5 EnWG unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der Einhaltung der Pflichten zur Rechnungslegung nach § 6b Abs. 3 EnWG" sowie im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses" weitergehend beschrieben.

Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil hierzu zu dienen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für die Rechnungslegung nach § 6b Abs. 3 EnWG

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Einhaltung der Pflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG sowie für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie zur Einhaltung dieser Pflichten als notwendig erachtet haben.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der Einhaltung der Pflichten zur Rechnungslegung nach § 6b Abs. 3 EnWG

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob die Pflichten zur Rechnungslegung nach § 6b Abs. 3 EnWG in allen wesentlichen Belangen erfüllt wurden sowie einen Vermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zur Einhaltung der Pflichten zur Rechnungslegung nach § 6b Abs. 3 EnWG beinhaltet. Die Prüfung umfasst die Beurteilung, ob die Wertansätze und die Zuordnung der Konten nach § 6b Abs. 3 EnWG sachgerecht und nachvollziehbar erfolgt sind und der Grundsatz der Stetigkeit beachtet wurde.

 

Hamburg, 5. April 2019

Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Boelsems, Wirtschaftsprüfer

Gottwald, Wirtschaftsprüferin

Bilanz zum 31. Dezember 2018

in Tsd. Euro 31.12.2018 31.12.2017
Umlaufvermögen
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 7.399,2 2,7
Flüssige Mittel 0,0 22,5
7.399,2 25,2
Summe Aktiva 7.399,2 25,2
in Tsd. Euro 31.12.2018 31.12.2017
Eigenkapital
Gezeichnetes Kapital 25,0 25,0
Kapitalrücklage 20,0 20,0
Verlustvortrag -19,9 -19,9
Jahresüberschuss 19,9 0,0
45,0 25,1
Rückstellungen 29,8 0,1
Verbindlichkeiten 7.324,4 0,0
Summe Passiva 7.399,2 25,2

Gewinn- und Verlustrechnung vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2018

in Tsd. Euro 2018 2017
Umsatzerlöse 58.625,5 0,0
Materialaufwand -43.590,3 0,0
Sonstige betriebliche Aufwendungen -10.572,5 -2,7
Zinsergebnis -14,1 0,0
Ergebnis nach Steuern 4.448,6 -2,7
Aufgrund eines Gewinnabführungsvertrages abgeführte Gewinne / ausgeglichene Verluste -4.428,7 2,7
Jahresüberschuss 19,9 0,0

Anhang 2018

der EWE NETZ RVN GmbH, Oldenburg

Allgemeine Angaben

Die EWE NETZ RVN GmbH (vormals: Achte RE Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH) mit Sitz in Oldenburg ist eine 100-prozentige Tochtergesellschaft der EWE NETZ GmbH, Oldenburg. Die Gesellschaft ist im Handelsregister des Amtsgerichts Oldenburg unter der Nummer HRB 4620 eingetragen.

Die EWE NETZ RVN GmbH ist eine kleine Kapitalgesellschaft gemäß § 267 Abs. 1 HGB, in Verbindung mit § 267 Abs. 4 HGB. Aufgrund der Aufnahme der operativen Geschäftstätigkeit am 1. Januar der Berichtsperiode sind die Größenkriterien an den Abschlussstichtagen von zwei aufeinanderfolgenden Geschäftsjahren nicht überschritten.

Die Gesellschafterversammlung der EWE NETZ RVN GmbH vom 27. Juni 2017 hat eine Neufassung des Gesellschaftsvertrages und mit ihr die Änderung der Firmierung und des Unternehmensgegenstandes beschlossen. Zum 1. Januar 2018 hat die Gesellschaft den Betrieb des regionalen Gasverteilnetzes (RVN) übernommen. Geschäftszweck des Unternehmens ist die Errichtung und der Betrieb von Leitungs- und Versorgungsnetzen im Bereich Gas und die Erbringung damit im Zusammenhang stehender Dienstleistungen.

Das regionale Gasverteilnetz pachtet die EWE NETZ RVN GmbH von ihrer alleinigen Gesellschafterin, EWE NETZ GmbH. Somit weist die Gesellschaft zum Abschlussstichtag kein Anlagevermögen aus. Im Rahmen des abgeschlossenen Betriebsführungsvertrages erbringt die EWE NETZ GmbH technische, kaufmännische und regulatorische Dienstleistungen für die EWE NETZ RVN GmbH.

Zwischen der EWE NETZ RVN GmbH und der EWE NETZ GmbH, als herrschendem Unternehmen, bestehen ein Beherrschungs- sowie ein Gewinnabführungsvertrag.

Der Jahresabschluss ist unter Beachtung der allgemeinen und ergänzenden Ansatz- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Erstmalig ist im Berichtsjahr zusätzlich das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) anzuwenden.

Die Gewinn- und Verlustrechnung wird nach dem Gesamtkostenverfahren dargestellt.

Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

Die Werte werden - soweit keine andere Darstellung erkenntlich - jeweils auf Tsd. Euro mit einer Kommastelle gerundet dargestellt.

Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze

Der Ansatz von Forderungen und sonstigen Vermögensgegenständen erfolgt grundsätzlich zum Nennwert. Erkennbare Risiken werden durch Einzelwertberichtigungen in ausreichendem Maße berücksichtigt. Am Bilanzstichtag noch nicht abgerechnete Netznutzungsentgelte werden periodengerecht abgegrenzt.

Die liquiden Mittel werden zum Nominalwert angesetzt.

Die sonstigen Rückstellungen beinhalten alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen und sind nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung mit dem notwendigen Erfüllungsbetrag bewertet.

Erläuterungen zur Bilanz

1. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

31.12.2018 davon RLZ *) über 1 Jahr 31.12.2017
Forderungen gegen verbundene Unternehmen 7.393,5 0,0 2,7
Sonstige Vermögensgegenstände 5,7 0,0 0,0
Gesamt 7.399,2 0,0 2,7

*) Restlaufzeit

Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen beinhalten Forderungen gegen die Gesellschafterin, EWE NETZ GmbH, in Höhe von 1.713,0 Tsd. Euro (Vorjahr: 2,7 Tsd. Euro). Diese betreffen insbesondere Kundenforderungen aus der Netznutzung im Bereich Gas. Im Rahmen des geschlossenen Betriebsführungsvertrages übernimmt die EWE NETZ GmbH die Abrechnung und die Fakturierung der Gas-Netzentgelte gegenüber den RVN-Kunden, im Namen und auf Rechnung der EWE NETZ RVN GmbH. Des Weiteren umfassen die Forderungen gegen verbundene Unternehmen im Wesentlichen Forderungen aus Cash-Pooling gegen die EWE AG, Oldenburg, in Höhe von 4.641,6 Tsd. Euro (Vorjahr: 0,0 Tsd. Euro).

Im Vorjahr gab es ausschließlich die Forderung aus Verlustübernahme gegen die Gesellschafterin, EWE NETZ GmbH, Oldenburg, in Höhe von 2,7 Tsd. Euro, mit einer Restlaufzeit von weniger als einem Jahr.

2. Eigenkapital

Das Stammkapital der EWE NETZ RVN GmbH beträgt 25,0 Tsd. Euro. Alleinige Gesellschafterin ist die EWE NETZ GmbH, Oldenburg.

Die Kapitalrücklage beträgt unverändert 20,0 Tsd. Euro.

Der Verlustvortrag aus den Vorjahren in Höhe von 19,9 Tsd. Euro wurde mit dem an die EWE NETZ GmbH abgeführten Ergebnis aus 2018 im Rahmen des Gewinnabführungsvertrages verrechnet.

3. Rückstellungen

in Tsd. Euro 31.12.2018 31.12.2017
Sonstige Rückstellungen 29,8 0,1
Gesamt 29,8 0,1

Die Rückstellungen wurden für Verpflichtungen gegenüber der Bundesnetzagentur und für Jahresabschlusskosten gebildet.

4. Verbindlichkeiten

in Tsd. Euro 31.12.2018 davon RLZ *) bis zu 1 Jahr davon RLZ *) über 1 bis 5 Jahre davon RLZ *) über 5 Jahre 31.12.2017
Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 7.324,4 7.324,4 0,0 0,0 0,0
Gesamt 7.324,4 7.324,4 0,0 0,0 0,0

*) RLZ = Restlaufzeit

Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen umfassen Verbindlichkeiten gegen die Gesellschafterin EWE NETZ GmbH in Höhe von 7.324,4 Tsd. Euro. Diese resultieren aus der Ergebnisabführung und aus dem Betriebsführungs- sowie dem Pachtvertrag.

Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung

5. Umsatzerlöse

Die Umsatzerlöse von 58.625,5 Tsd. Euro resultieren aus der Geschäftstätigkeit der EWE NETZ RVN GmbH als regionaler Gasnetzbetreiber und beinhalten ausschließlich Umsatzerlöse aus der Netznutzung Gas.

6. Materialaufwand

in Tsd. Euro 2018 2017
Aufwendungen für bezogene Leistungen 43.590,3 0,0
Gesamt 43.590,3 0,0

Die Materialaufwendungen enthalten Aufwendungen aus dem Betriebsführungsvertrag mit der EWE NETZ GmbH sowie Aufwendungen für vorgelagerte Netze.

7. Sonstige betriebliche Aufwendungen

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen beinhalten im Wesentlichen die Pachtkosten für das von der EWE NETZ GmbH verpachtete, regionale Gasverteilnetz.

8. Zinsergebnis

2018 2017
Zinsen und ähnliche Aufwendungen 14,1 0,0
davon an verbundene Unternehmen 0,6 0,0
Gesamt 14,1 0,0

9. Aufwendungen aus Ergebnisabführung

Zwischen der EWE NETZ RVN GmbH und der EWE NETZ GmbH als herrschendem Unternehmen besteht ein Gewinnabführungsvertrag. Das von der EWE NETZ RVN GmbH im Geschäftsjahr 2018 erwirtschaftete Ergebnis, abzüglich des Verlustvortrags aus den Vorjahren, insgesamt in Höhe von 4.428,7 Tsd. Euro, wird an die EWE NETZ GmbH abgeführt.

Der Verlust aus dem Vorjahr in Höhe von 2,7 Tsd. Euro wurde von der Gesellschafterin, EWE NETZ GmbH, vollständig in 2018 übernommen.

Sonstige Angaben

10. Mitarbeiter

Die Gesellschaft beschäftigte in der Berichtsperiode und im Vorjahr keine Mitarbeiter.

11. Angaben zu den Organen der Gesellschaft

Geschäftsführer der Gesellschaft sind die Herren:

 

Thomas Nagel, Oldenburg - Abteilungsleiter EWE NETZ GmbH

und

 

Arnd Kleemann, Rastede - Abteilungsleiter EWE NETZ GmbH

12. Beziehungen zu den Gesellschaftern

Die EWE NETZ GmbH, Oldenburg, ist zum 31. Dezember 2018 alleinige Gesellschafterin der EWE NETZ RVN GmbH.

Ertrag- und umsatzsteuerlich wird die EWE NETZ RVN GmbH in den Organkreis der EWE NETZ GmbH einbezogen.

Der Jahresabschluss der EWE NETZ RVN GmbH wird gemäß §§ 290 ff. HGB in den Konzernabschluss der EWE Aktiengesellschaft mit Sitz in Oldenburg (HRB 33), die den Konzernabschluss für den kleinsten Kreis von Unternehmen aufstellt sowie in den Konzernabschluss der Ems-Weser-Elbe Versorgungs- und Entsorgungsverband Beteiligungsgesellschaft mbH mit Sitz in Oldenburg (HRB 201794), die den Konzernabschluss für den größten Kreis von Unternehmen aufstellt, einbezogen. Die Konzernabschlüsse werden nach den internationalen Rechnungslegungsstandards (IFRS) aufgestellt und im Bundesanzeiger bekannt gemacht.

13. Geschäfte größeren Umfangs mit verbundenen oder assoziierten Unternehmen nach § 6b Abs. 2 EnWG

Die EWE NETZ RVN GmbH bezog im Berichtsjahr von verbundenen Unternehmen Leistungen in Höhe von 34.747,7 Tsd. Euro (Vorjahr: 0,0 Euro). Die Aufwendungen resultieren aus dem Betriebsführungsvertrag und dem Pachtvertrag. Beide Verträge sind mit der alleinigen Gesellschafterin EWE NETZ GmbH, Oldenburg, geschlossen worden.

Zudem wurden von der Gastransport Nord GmbH Leistungen in Höhe von 19,0 Mio. bezogen.

14. Angaben nach dem Energiewirtschaftsgesetz (EnWG)

Mit Aufnahme der operativen Geschäftstätigkeit als regionaler Gasverteilnetzbetreiber zum 01.01.2018 ist die EWE NETZ RVN GmbH gemäß § 6b Abs. 3 EnWG erstmalig zur Kontentrennung verpflichtet. Die Gesellschaft ist in der Berichtsperiode ausschließlich im Tätigkeitsbereich "Gasverteilung" tätig gewesen. Die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung der Gesellschaft stellen die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung des Tätigkeitsbereichs "Gasverteilung" dar, weshalb auf eine gesonderte Darstellung des Tätigkeitsabschlusses verzichtet wurde.

15. Angaben zu Ereignissen nach dem Abschlussstichtag

Vorgänge von besonderer Bedeutung, die nach dem Schluss des Geschäftsjahres 2018 eingetreten sind, liegen nicht vor.

 

Oldenburg, den 5. April 2019

Die Geschäftsführung

Thomas Nagel

Arnd Kleemann

Gewinnverwendungsbeschluss

Die EWE NETZ GmbH, Oldenburg, als alleinige Gesellschafterin der EWE NETZ RVN GmbH, hat am 12.08.2019 folgende Gewinnverwendung beschlossen:

Der Jahresüberschuss des Geschäftsjahres 2018 in Höhe von 19,9 Tsd. Euro wird vollständig für den Ausgleich des Verlustvortrages in gleicher Höhe verwendet.

Der Jahresabschluss wurde am 12.08.2019 festgestellt.

 

Oldenburg, den 12. August 2019

gez. Thomas Nagel

gez. Arnd Kleemann

Nachrichten & Medien

Insolvenzbekanntmachungen

Aktuelle Insolvenzverfahren

Prüfen, ob Insolvenzverfahren für dieses Unternehmen vorliegen

Handelsregister Dokumente

Gesellschafterliste
Aktueller Abdruck
Chronologischer Abdruck

Organisationen an dieser Adresse

8 nahegelegene Organisationen

Liste von Unternehmen und Organisationen an oder in der Nähe dieser Geschäftsadresse. Die Daten umfassen Firmennamen, Adressen, Registrierungsdetails und Branchenklassifikationen.
Die Informationen auf dieser Seite stammen aus öffentlichen Quellen, offiziellen Registern oder werden von Drittanbietern bereitgestellt. Fusionbase übernimmt keine Garantie für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität der Daten. Melde dich bei Fragen oder Anregungen über unser Kontaktformular.