Stammdaten

Register
Amtsgericht Offenbach am Main HRB 10883
Eingetragen
15.12.1998
Branche
Herstellung von SchuhenGroßhandel mit SchuhenHerstellung von Sportgeräten
Gegenstand
Beteiligung an anderen Unternehmen und die Führung deren Geschäfte. Gegenstand ist ferner die Herstellung von Schuhen sowie der Import und Export und Vertrieb von Schuhen, Lederwaren und Textilien aller Art.

Historie

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Management

NameRolle
Cornelia Prof. Bormann
seit 26.10.2016
Liquidator

Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
Cornelia Bormann
100.00%

Gesellschafter
Beta

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Name
Ort
Betrag
Anteil
Cornelia Bormann
Lämmerspieler Str. 24, 63165 Mühlheim
25.000 DM
100.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

Bormann GmbH

Mühlheim

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2007 bis zum 31.12.2007

Bilanz

Aktiva

31.12.2007
EUR
31.12.2006
EUR
A. Ausstehende Einlagen / Rückständige Einzahlungen 12.782,30 12.782,30
B. Anlagevermögen 4.564,00 3.933,00
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 1,00 1,00
II. Sachanlagen 4.563,00 3.932,00
C. Umlaufvermögen 314.227,55 376.877,71
I. Vorräte 151.722,00 149.376,00
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 139.955,38 212.604,82
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 22.550,17 14.896,89
D. Rechnungsabgrenzungsposten 738,00 4.665,00
E. nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 1.079,04 5.158,10
Bilanzsumme, Summe Aktiva 333.390,89 403.416,11

Passiva

31.12.2007
EUR
31.12.2006
EUR
A. Eigenkapital 0,00 0,00
I. gezeichnetes Kapital / Kapitalkonto/ Kapitalanteile 25.564,59 25.564,59
II. Jahresfehlbetrag 26.643,63 30.722,69
III. nicht gedeckter Fehlbetrag -1.079,04 -5.158,10
B. Rückstellungen 20.705,00 15.100,00
C. Verbindlichkeiten 312.685,89 388.316,11
Bilanzsumme, Summe Passiva 333.390,89 403.416,11

Anhang


1.     Angaben zur Bilanzierung und Bewertung einschließlich der Vornahme steuerrechtlicher Maßnahmen
Gemäß § 264 Abs. 1 Satz 1 HGB ist für Kapitalgesellschaften der Anhang "Pflichtbestandteil des Jahresabschlusses", der denselben Prüfungs- und Offenlegungspflichten unterliegt, wie die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung. Der Anhang besteht aus folgenden Angaben, soweit im Jahresabschluss keine Angaben erfolgten:
Angaben zum Jahresabschluss insgesamt
Angaben über Ansatz und Bewertung von Posten der Bilanz
Angaben zur Gliederung des Jahresabschlusses
Aufgliederung und Erläuterung von Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung
Sonstige Angaben
 
2.     Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Der Jahresabschluss der Gesellschaft wurde auf Grundlage der Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.
Nachfolgend ist berichtet, wenn Angaben zu folgenden Bilanzierungsgrundsätzen zu machen sind:
Bewertungsgrundsätze mit besonderer Angabe bei Abweichungen von früheren Methoden und Darstellung des Einflusses auf das Jahresergebnis
Angaben über Unterschiedsbeträge bei Bewertungen nach § 240 Abs. 4 und § 256 Satz 1 HGB
Einbeziehung von Fremdkapitalzinsen in die Herstellungskosten
angewandte Abschreibungsmethoden
Vorrätebewertung
 
 
3.     Im Einzelnen waren dies folgende Grundsätze und Methoden:
Die Bilanz wurde nach den Vorschriften der §§ 266 ff. HGB in Kontoform aufgestellt.
In der Gewinn- und Verlustrechnung wurde wie in den Vorjahren die Gliederung nach dem Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs. 2 HGB gewählt.
Für die Erstellung des Jahresabschlusses waren die nachfolgenden, gegenüber dem Vorjahr unveränderten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend.
Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung unterlagen, um planmäßige Abschreibungen vermindert.
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert.
Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände und entsprechend den steuerlichen Vorschriften linear und degressiv vorgenommen.
Die Abschreibung auf Zugänge des Anlagevermögens erfolgte zeitanteilig unter Anwendung der steuerlichen Erleichterungsvorschriften.
Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens bis zu einem Wert von EUR 410,00 wurden im Jahr des Zugangs voll abgeschrieben.
Der Übergang von der degressiven zur linearen Abschreibung erfolgt in den Fällen, in denen dies zu einer höheren Jahresabschreibung führt.
Die Finanzanlagen wurden wie folgt angesetzt und bewertet:
Beteiligungen zu Anschaffungskosten
Anteile an verbundenen Unternehmen zu Anschaffungskosten
Ausleihungen zum Nennwert
Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt. Sofern die Tageswerte am Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese angesetzt. Die Wertermittlung erfolgte durch die Firma und wurde ungeprüft übernommen.
Forderungen und Wertpapiere wurden unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet.
Das allgemeine Kreditrisiko wurde durch einen pauschalen Abschlag auf den Forderungsbestand berücksichtigt.
 
 
Angaben über die Mitglieder der Unternehmensorgane
Zwischen der Gesellschaft und den Gesellschaftern oder Organmitgliedern bestehen Darlehens- und Verrechnungskonten, die banküblich verzinst werden. Entsprechende schriftliche Vereinbarungen liegen vor.
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende Personen geführt:
            Cornelia Bormann, Kauffrau
 
Betriebsgröße
In § 267 HGB ist geregelt, welche Kriterien für die Einstufung der Kapitalgesellschaften in die verschiedenen Größenklassen gelten. Dabei sind je nach Einstufung in sogenannte "kleine", "mittelgroße" oder "große" Kapitalgesellschaften unterschiedliche Vorschriften für die Rechnungslegung, Offenlegung oder eine mögliche Abschlusspflichtprüfung zu beachten.
Die Betriebsgröße nach § 267 HGB hat wesentlichen Einfluss auf die Berichts- und Prüfungspflicht der Kapitalgesellschaft.
Die Gesellschaft beschäftigte im Jahresdurchschnitt weniger als 50 Arbeitnehmer (gemäß § 285 Nr. 7 HGB).
Die Umsatzerlöse in den letzten zwölf Monaten vor dem Abschlussstichtag waren < € 8.030.000,00 (gemäß § 329 Abs. 2 HGB).
Die Bilanzsumme, gegebenenfalls nach Abzug eines auf der Aktivseite ausgewiesenen Fehlbetrags, ist < € 4.015.000,00.
Die Berichtsfirma ist zum Abschlusszeitpunkt im Sinne dieser Vorschriften als kleine Kapitalgesellschaft nach § 267 (1) HGB einzustufen.
 
 

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