Bormann
GmbH
Mühlheim
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2007 bis zum 31.12.2007
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2007
EUR |
31.12.2006
EUR |
| A.
Ausstehende Einlagen / Rückständige
Einzahlungen |
12.782,30 |
12.782,30 |
| B.
Anlagevermögen |
4.564,00 |
3.933,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
1,00 |
1,00 |
| II.
Sachanlagen |
4.563,00 |
3.932,00 |
| C.
Umlaufvermögen |
314.227,55 |
376.877,71 |
| I.
Vorräte |
151.722,00 |
149.376,00 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
139.955,38 |
212.604,82 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
22.550,17 |
14.896,89 |
| D.
Rechnungsabgrenzungsposten |
738,00 |
4.665,00 |
| E.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
1.079,04 |
5.158,10 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
333.390,89 |
403.416,11 |
Passiva
|
|
31.12.2007
EUR |
31.12.2006
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
0,00 |
| I.
gezeichnetes Kapital / Kapitalkonto/
Kapitalanteile |
25.564,59 |
25.564,59 |
| II.
Jahresfehlbetrag |
26.643,63 |
30.722,69 |
| III.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
-1.079,04 |
-5.158,10 |
| B.
Rückstellungen |
20.705,00 |
15.100,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
312.685,89 |
388.316,11 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
333.390,89 |
403.416,11 |
Anhang
1. Angaben zur Bilanzierung
und Bewertung einschließlich der Vornahme
steuerrechtlicher Maßnahmen
Gemäß § 264 Abs. 1 Satz 1 HGB ist
für Kapitalgesellschaften der Anhang
"Pflichtbestandteil des Jahresabschlusses", der denselben
Prüfungs- und Offenlegungspflichten unterliegt, wie
die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung. Der Anhang
besteht aus folgenden Angaben, soweit im Jahresabschluss
keine Angaben erfolgten:
Angaben zum Jahresabschluss insgesamt
Angaben über Ansatz und Bewertung von Posten der
Bilanz
Angaben zur Gliederung des Jahresabschlusses
Aufgliederung und Erläuterung von Posten der
Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung
Sonstige Angaben
2. Angaben zu Bilanzierungs-
und Bewertungsmethoden
Der Jahresabschluss der Gesellschaft wurde auf
Grundlage der Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des
Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen
Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu
beachten.
Nachfolgend ist berichtet, wenn Angaben zu folgenden
Bilanzierungsgrundsätzen zu machen sind:
Bewertungsgrundsätze mit besonderer Angabe bei
Abweichungen von früheren Methoden und Darstellung des
Einflusses auf das Jahresergebnis
Angaben über Unterschiedsbeträge bei
Bewertungen nach § 240 Abs. 4 und § 256 Satz 1
HGB
Einbeziehung von Fremdkapitalzinsen in die
Herstellungskosten
angewandte Abschreibungsmethoden
Vorrätebewertung
3. Im Einzelnen waren dies
folgende Grundsätze und Methoden:
Die Bilanz wurde nach den Vorschriften der
§§ 266 ff. HGB in Kontoform aufgestellt.
In der Gewinn- und Verlustrechnung wurde wie in den
Vorjahren die Gliederung nach dem Gesamtkostenverfahren
gemäß § 275 Abs. 2 HGB gewählt.
Für die Erstellung des Jahresabschlusses waren
die nachfolgenden, gegenüber dem Vorjahr
unveränderten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
maßgebend.
Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu
Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung
unterlagen, um planmäßige Abschreibungen
vermindert.
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach
der voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände und entsprechend den
steuerlichen Vorschriften linear und degressiv vorgenommen.
Die Abschreibung auf Zugänge des
Anlagevermögens erfolgte zeitanteilig unter Anwendung
der steuerlichen Erleichterungsvorschriften.
Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens
bis zu einem Wert von EUR 410,00 wurden im Jahr des Zugangs
voll abgeschrieben.
Der Übergang von der degressiven zur linearen
Abschreibung erfolgt in den Fällen, in denen dies zu
einer höheren Jahresabschreibung führt.
Die Finanzanlagen wurden wie folgt angesetzt und
bewertet:
Beteiligungen zu Anschaffungskosten
Anteile an verbundenen Unternehmen zu
Anschaffungskosten
Ausleihungen zum Nennwert
Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt. Sofern die Tageswerte am
Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese angesetzt. Die
Wertermittlung erfolgte durch die Firma und wurde
ungeprüft übernommen.
Forderungen und Wertpapiere wurden unter
Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet.
Das allgemeine Kreditrisiko wurde durch einen
pauschalen Abschlag auf den Forderungsbestand
berücksichtigt.
Angaben über die Mitglieder der
Unternehmensorgane
Zwischen der Gesellschaft und den Gesellschaftern
oder Organmitgliedern bestehen Darlehens- und
Verrechnungskonten, die banküblich verzinst werden.
Entsprechende schriftliche Vereinbarungen liegen vor.
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres
wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende
Personen geführt:
Cornelia
Bormann,
Kauffrau
Betriebsgröße
In § 267 HGB ist geregelt, welche Kriterien
für die Einstufung der Kapitalgesellschaften in die
verschiedenen Größenklassen gelten. Dabei sind
je nach Einstufung in sogenannte "kleine",
"mittelgroße" oder "große"
Kapitalgesellschaften unterschiedliche Vorschriften
für die Rechnungslegung, Offenlegung oder eine
mögliche Abschlusspflichtprüfung zu beachten.
Die Betriebsgröße nach § 267 HGB hat
wesentlichen Einfluss auf die Berichts- und
Prüfungspflicht der Kapitalgesellschaft.
Die Gesellschaft beschäftigte im
Jahresdurchschnitt weniger als 50 Arbeitnehmer
(gemäß § 285 Nr. 7 HGB).
Die Umsatzerlöse in den letzten zwölf
Monaten vor dem Abschlussstichtag waren < €
8.030.000,00 (gemäß § 329 Abs. 2 HGB).
Die Bilanzsumme, gegebenenfalls nach Abzug eines auf
der Aktivseite ausgewiesenen Fehlbetrags, ist < €
4.015.000,00.
Die Berichtsfirma ist zum Abschlusszeitpunkt im Sinne
dieser Vorschriften als
kleine Kapitalgesellschaft
nach
§
267
(1)
HGB einzustufen.
|