Kauf und Verkauf von eigenen Gewerbegrundstücken und Nichtwohngebäuden
Friseur Kohns GmbH
Lahnstraße 10, 56130 Bad Ems, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Claudia Kohns seit 10.10.2005 | Geschäftsführer |
Beatrix Schäfer seit 10.10.2005 | Geschäftsführer |
Wirtschaftlich Berechtigte
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Identifizierte Personen (2)
| Name | Anteil |
|---|---|
Claudia Kohns-Heinl | 51.00% |
| 49.00% |
Gesellschafter
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
2 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Friseur Kohns GmbHBad EmsJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010BilanzAKTIVA
Anhang zum Jahresabschluss zum 31. Dezember 2010Friseur Kohns GmbH, Bad EmsA. Angaben und Erläuterungen zur Bilanz und zur Gewinn- und Verlustrechnung I. Allgemeine Angaben zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden 1. Die Bilanzierungsmethoden a. Grundsätzliches: Die Bilanzierung folgte dem in § 246 Abs.1 HGB niedergelegten Grundsatz der Vollständigkeit des Jahresabschlusses, wonach die Bilanz sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten zu enthalten hat. Demzufolge beschränken sich die nachfolgenden Erläuterungen zu den angewandten Bilanzierungsmethoden auf solche Bilanzierungsmethoden, für die nach den handelsrechtlichen Vorschriften über die Rechnungslegung Alternativen in der Gestalt eines Aktivierungs- oder Passivierungswahlrechtes (Ansatzwahlrechte) bestehen, und auf solche Bilanzierungsmethoden, die nur in Sonderfällen zur Anwendung kommen und deshalb einer ausdrücklichen Erwähnung bedürfen. In anderen Fällen wird auf eine Darstellung der Bilanzierungsmethoden verzichtet, d a insofern lediglich zwingende rechtliche Normen zur Rechnungslegung wiedergegeben würden. Die Reihenfolge der nachstehenden Erläuterungen entspricht der Gliederung der Bilanz. Die Gewinn- und Verlustrechnung wird nach dem Gesamtkostenverfahren gegliedert. Durch die erstmalige Anwendung der Vorschriften des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) hat sich die Form der Darstellung bzw. haben sich die bisher angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden geändert. Eine Anpassung der Vorjahresbeträge erfolgte gem. Art. 67 Abs. 8 S. 2 EGHGB nicht. b. Angaben der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden zu einzelnen Posten der Bilanz Die Reihenfolge der nachstehenden Erläuterungen folgt der Gliederung der Bilanz. Bilanzierungswahlrechte werden nicht in Anspruch genommen. (1) Sachanlagen Die Sachanlagen wurden einzeln mit ihren Anschaffungspreisen laut den Eingangsrechnungen zuzüglich Anschaffungsnebenkosten (Bezugskosten, Montagekosten) und abzüglich Anschaffungspreisminderung (Skonti, Rabatte, Boni, etc.) vermindert um die planmäßigen Abschreibungen bewertet. Für abnutzbare Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens werden planmäßige Abschreibungen nach der degressiven und der linearen Methode vorgenommen. (2) Vorräte Die Bewertung des Bestandes an Kabinettware erfolgte mit tatsächlichen Anschaffungskosten. (3) Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Die Bewertung der Forderungen und der sonstigen Vermögensgegenstände erfolgt zum Nennwert. Einzel- oder Pauschalwertberichtigungen wurden nicht vorgenommen. (4) Liquide Mittel Der Bestand an liquiden Mitteln wird mit Nominalwerten bewertet. (5) Rückstellung für Pensionen Die Rückstellung für Pensionsverpflichtungen beruht auf einem versicherungsmathematischen Gutachten der SLPM Schweizer Leben PensionsManagement GmbH und betrifft die Versorgungsansprüche eines ehemaligen Geschäftsführers. Die Bewertung der Pensionsverpflichtungen erfolgt nach den Grundsätzen der Versicherungsmathematik mittels der Projected-Unit-Credit-Methode (PUC-Methode). Der Rückstellungsbetrag ist definiert als deversicherungsmathematische Barwert der Pensionsverpflichtungen, der von den Mitarbeitern bis zu diesem Zeitpunkt gemäß Rentenformel und Unverfallbarkeitsregelung aufgrund ihrer in der Vergangenheit abgeleisteten Dienstzeiten erdient worden ist. Rückstellungen sind mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre abzuzinsen. Dieser Abzinsungszinssatz wird gemäß der RückAbzinsVO von der Deutschen Bundesbank ermittelt und monatlich bekannt gegeben. Der Rückstellungsbetrag ist unter Einbeziehung von Trendannahmen hinsichtlich des zukünftigen Gehalts- bzw. Rentenniveaus ermittelt worden. Als biometrische Rechnungsgrundlage wurden die Richttafeln 2005 G von Klaus Heubeck verwendet. Folgende Parameter wurden zugrunde gelegt:
Die Pensionsverpflichtungen sind durch Vermögensgegenstände gesichert, die bei der Swiss Life AG, Niederlassung für Deutschland im Rahmen einer verpfändeten Rückdeckungsversicherung angelegt sind. Die angelegten Vermögensgegenstände dienen ausschließlich der Erfüllung der Pensionsverpflichtung und sind dem Zugriff übriger Gläubiger entzogen. Sie wurden nach den BilMoG-Bestimmungen (§ 246 Abs. 2 Satz 2 HGB) im Ge schäftsjahr erstmals mit den zugrunde liegenden Verpflichtungen verrechnet. Der in der nachfolgenden Tabelle genannte beizulegende Zeitwert des bei angelegten Vermögens wurde aus dem Marktwert der Rückdeckungsversicherung am Abschlussstichtag abgeleitet.
Der Zeitwert stellt gleichzeitig die fortgeführten Anschaffungskosten der Rückdeckungsversicherung bei der Swiss Life AG, Niederlassung für Deutschland dar. 6) Sonstige Rückstellung Die Rückstellungen werden mit den nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbeträgen angesetzt. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Jahre abgezinst. Die ausgewiesenen Buchwerte zum Bilanzstichtag entsprechen den ermittelten notwendigen Erfüllungsbeträgen der Rückstellungen. 7) Verbindlichkeiten Die Bewertung der Verbindlichkeiten erfolgt zum Erfüllungsbetrag. Sämtliche Verbindlichkeiten haben eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. B. Geschäftsführung Alleinvertretungsberechtigte Geschäftsführer sind Frau Claudia Kohns-Heinl, Bad Ems, und Frau Beatrix Schäfer, Oberelbert.
Bad Ems, im September 2011 Die Geschäftsführung Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 18.09.2011 |
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