Photodesign Bisdorf GmbH
Tenhagenstraße 6, 59368 Werne, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Finanzübersicht
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Ralph Bisdorf seit 5.1.2010 | Geschäftsführer |
Wirtschaftlich Berechtigte
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Identifizierte Personen (1)
| Name | Anteil |
|---|---|
| 96.00% |
Gesellschafter
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Photodesign Bisdorf GmbHWerneJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2020BilanzAktiva
sonstige BerichtsbestandteileAnhang zum Jahresabschluß 2020der Firma Photodesign Bisdorf GmbH, Werne1) Angaben über die Organe der Gesellschaft a) Geschäftsführer im Geschäftsjahr wie auch seit Gründung war alleinvertretungsberechtigt Herr Ralph Bisdorf; b) die Gesellschaft hat keinen Beirat; c) die Geschäftsführer wurden nicht gewechselt; d) Vorschüsse wurden im Berichtsjahr an die Geschäftsführer nicht geleistet; e) an die Geschäftsführer wurden im Berichtsjahr keine Kredite gewährt; f) die Gesellschaft hat für die Geschäftsführer keine Haftung übernommen. 2) Beziehungen zu Gesellschaftern Das Stammkapital der Gesellschaft beträgt € 25.000,-. Auf das Stammkapital leisteten die Gesellschafter eine Bareinlage in Höhe von:
Im Berichtsjahr bestanden Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern. Siehe Anlage 1. Weiterhin bestehen keine Ausleihungen oder Forderungen an Gesellschafter. 3) Finanzlage Die Bewegungsrechnung ist aus der Bilanz zum 31.12.2020 zu entnehmen. 4) Bilanzierung und Bewertung a) Angewandte Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Die Aktivwerte wurden zu den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt, die den Verkehrswerten entsprechen. An Verbindlichkeiten waren Rückstellungen auszuweisen, die nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Erstellung von Rückstellungen gebildet wurden. b) Währungsumrechnung Währungsumrechnungen waren im Jahresabschluß nicht vorzunehmen. c) Bilanzstetigkeit Die formelle und materielle Stetigkeit gemäß § 284 Abs. 2 Sätze 3-5 HGB wurde gewährt. 5) Erläuterung zur Bilanz zum 31. Dezember 2020 a) Die Abschreibung erfolgt entsprechend der Nutzungsdauer linear bzw. degressiv. b) Der ausgewiesene Bankbestand ist in Übereinstimmung mit dem Kontoauszug der Bank.
Ralph Bisdorf Angaben zur Feststellung: Der Jahresabschluss wurde am 02.03.2021 festgestellt. |
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