Strosek
Design GmbH & Co. KG
Utting a.
Ammersee
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2009 bis zum 31.12.2009
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2009
EUR |
31.12.2008
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
107.705,00 |
141.526,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
97.846,00 |
113.630,00 |
| II.
Sachanlagen |
9.859,00 |
27.896,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
174.634,53 |
156.157,82 |
| I.
Vorräte |
30.500,00 |
31.800,00 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
143.125,44 |
107.864,66 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
1.009,09 |
16.493,16 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
11.162,00 |
12.962,03 |
| D.
nicht durch Vermögenseinlagen gedeckter
Verlustanteil von Kommanditisten |
264.243,45 |
323.624,75 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
557.744,98 |
634.270,60 |
Passiva
|
|
31.12.2009
EUR |
31.12.2008
EUR |
| A.
Rückstellungen |
7.600,00 |
6.700,00 |
| B.
Verbindlichkeiten |
550.144,98 |
627.570,60 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
56.169,98 |
40.801,60 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
557.744,98 |
634.270,60 |
Anhang
für das Geschäftsjahr 2009
A.
Allgemeine Angaben
1. Der Jahresabschluss der Strosek Design GmbH
& Co. KG für das Geschäftsjahr 2009 wurde
nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches und des
GmbH-Gesetzes aufgestellt.
Die Gesellschaft überschritt im Berichtsjahr
keines der in § 267 Abs. 1 HGB genannten
Größenmerkmale und zählt daher zu den
kleinen Kapitalgesellschaften. Für die Bilanz und den
Anhang werden insoweit die größenabhängigen
Erleichterungen der §§ 266 Abs. 1 Satz 3 und 288
HGB sowie für Zwecke der Offenlegung § 326 HGB
vollumfänglich in Anspruch genommen.
2. Ergänzend weist die
Geschäftsführung darauf hin, dass in Folge der
seit 2006 laufenden eingetretenen Verluste das
Eigenkapital der Gesellschaft vollständig
aufgezehrt ist. Eine Überschuldung ist nicht gegeben,
da zum einen eine positive Fortbestehensprognose besteht
und zum anderen entsprechende
Rangrücktrittsvereinbarungen vorliegen.
B.
Angaben zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
3. Die Bewertung wurde trotz der bestehenden
bilanziellen Überschuldung weiterhin unter der Annahme
der Fortführung der Unternehmenstätigkeit (§
252 Abs. 1 Nr. 2 HGB) vorgenommen, da sich bei Bilanzierung
zu Zerschlagungswerten keine wesentlichen Abweichungen
ergeben würden.
4. Die angewandten Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden orientieren sich grundsätzlich an
den steuerlichen Bestimmungen. Über die angewandten
Bewertungsmethoden berichten wir wie folgt:
Anlagevermögen
5. Die
Vermögensgegenstände des
Anlagevermögens wurden zu Anschaffungs- oder
Herstellungskosten, gegebenenfalls vermindert um
planmäßige und außerplanmäßige
Abschreibungen, bewertet. In dem zu berichtenden
Geschäftsjahr kam ausschließlich die lineare
Abschreibungsmethode zur Anwendung.
6. Die Nutzungsdauer der einzelnen
Anlagegegenstände wurde auf der Basis der steuerlichen
AfA-Tabellen geschätzt. Die Abschreibung auf die
Zugänge des Sachanlagevermögens erfolgt
zeitanteilig.
7. Die Abschreibung des, unter den
Vermögensgegenständen des Anlagevermögens
aktivierten, derivativen Firmenwertes erfolgt auf eine
Nutzungsdauer von fünfzehn Jahren. Dies entspricht der
steuerlich anzunehmenden betriebsgewöhnlichen
Nutzungsdauer.
Umlaufvermögen
8. Die im
Vorratsvermögen erfassten
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe wurden zu
Anschaffungskosten einschließlich der
Anschaffungsnebenkosten und ggf. gemindert um
Anschaffungskostenminderungen angesetzt.
9. Die sonstigen Gegenstände des
Umlaufvermögens, insbesondere
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände sowie die
Liquiden Mittel wurden im Wesentlichen mit dem
Nennbetrag angesetzt.
Die Risiken im Forderungsbestand sind angemessen
berücksichtigt worden. Es wurde eine
Einzelwertberichtigung in Höhe von 2.056,00
€ gebildet.
Rückstellungen
10.
Rückstellungen wurden für alle weiteren
ungewissen Verbindlichkeiten angesetzt. Die Bemessung der
Rückstellungen erfolgte in Höhe des Betrages, der
nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendig ist, um alle ungewissen Verbindlichkeiten
abzudecken.
Verbindlichkeiten
11. Die passivierten
Verbindlichkeiten wurden vollumfänglich mit
ihrem Rückzahlungsbetrag angesetzt.
C.
Angaben zur Bilanz
12. Der Ansatz, die Bewertung und der Ausweis
der Posten der Bilanz erfolgte im Vergleich zum Vorjahr
stetig. Es kann über keine Änderungen der
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden berichtet werden.
13. Die Darstellung eines
Anlagegitters wird nach § 274a Nr. 1 HGB
unterlassen.
14. In der Bilanz sind Forderungen und
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern nicht
gesondert ausgewiesen (§42 Abs. 3 GmbHG), insoweit
werden die entsprechenden Angaben an dieser Stelle im
Anhang angebracht:
Zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2009 bestehen
Forderungen gegenüber Gesellschaftern in Höhe von
97.062,94 € (Vorjahr: 94.121,66 €).
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern bestehen
in Höhe von 28.394,71 € (Vorjahr: 27.347,78
€). Die Beträge weisen Laufzeiten von bis zu
einem Jahr auf.
15. Bei den Verbindlichkeiten handelt es sich
vollumfänglich um Positionen mit einer Restlaufzeit
von unter einem Jahr.
16. Die Bilanz wurde nach § 268 Abs. 1 HGB
nach Verwendung des Jahresergebnisses erstellt.
D.
Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung
17. Nach § 326 Satz 2 HGB braucht der
offenzulegende Anhang einer kleinen Kapitalgesellschaft die
die Gewinn- und Verlustrechnung betreffenden Angaben nicht
zu enthalten. Insoweit wird auf diese Angaben
vollumfänglich verzichtet.
18. Nach § 325 Abs. 1 Satz 4 HGB werden keine
Angaben zur Ergebnisverwendung gemacht bzw. der
Ergebnisverwendungsvorschlag nicht offengelegt, da sich
anhand der Angaben die Gewinnanteile von natürlichen
Personen feststellen lassen.
E.
Sonstige Angaben
19. Komplementärin der Gesellschaft ist die
Firma Strosek Design Verwaltungs GmbH mit Sitz in Utting am
Ammersee. Die Komplementärin ist beim Handelsregeister
des Amtsgerichts Augsburg unter der Nummer HRB 21818
eingetragen. Das gezeichnete Kapital beträgt €
25.000,00.
20. Die Komplementärin haftet
ausschließlich für die Strosek Design GmbH &
Co. KG.
21. Die Geschäfte der Gesellschaft wurden im
Geschäftsjahr 2009 von
- Herrn Stefan Schneider, Utting, Kaufmann
geführt. Der Geschäftsführer ist
einzelvertretungsberechtigt und von den Beschränkungen
des § 181 BGB befreit.
Auf die Angaben zu den Bezügen der
Geschäftsführung wird in Anwendung der
Vorschriften des § 286 Abs. 4 HGB und § 288 HGB
verzichtet.
86919 Utting am Ammersee, den 27.09.2010
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Strosek Design GmbH & Co. KG
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