pit-cup
GmbH
Heidelberg
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
128.260,50 |
96.140,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
1.266,00 |
22.943,50 |
| II.
Sachanlagen |
126.994,50 |
73.196,50 |
| B.
Umlaufvermögen |
4.858.170,24 |
4.860.932,46 |
| I.
Vorräte |
123.844,19 |
101.911,69 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
3.014.524,58 |
2.114.951,16 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
1.503.055,21 |
505.701,12 |
| davon
gegen Gesellschafter |
1.500.732,94 |
500.732,94 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
1.719.801,47 |
2.644.069,61 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
24.385,88 |
21.981,34 |
| D.
Aktiver Unterschiedsbetrag aus der
Vermögensverrechnung |
36.117,00 |
50.170,00 |
| Aktiva |
5.046.933,62 |
5.029.223,80 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
2.006.439,04 |
2.246.313,89 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
150.000,00 |
150.000,00 |
| II.
Gewinnrücklagen |
-150.000,00 |
-150.000,00 |
| III.
Bilanzgewinn |
2.006.439,04 |
2.246.313,89 |
| davon
Gewinnvortrag |
2.246.313,89 |
1.987.452,98 |
| B.
Rückstellungen |
821.059,73 |
840.447,59 |
| C.
Verbindlichkeiten |
1.000.291,34 |
907.361,13 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
1.000.291,34 |
907.361,13 |
| D.
Rechnungsabgrenzungsposten |
1.219.143,51 |
1.035.101,19 |
| Passiva |
5.046.933,62 |
5.029.223,80 |
Anhang
Allgemeine Angaben
Die Erstellung des Jahresabschlusses erfolgte nach
den Vorschriften des Handelsgesetzbuches in der Fassung des
Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetzes
(BilRUG).
Soweit Wahlrechte für Angaben in der Bilanz, in
der Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang
ausgeübt werden können, wurde der Vermerk in der
Bilanz bzw. in der Gewinn- und Verlustrechnung
gewählt.
Die Firma pit - cup GmbH hat ihren Sitz in Heidelberg
und ist imHandelsregister beim Amtsgericht Mannheim
unter der Registernummer 335193 eingetragen.
Die Firma befand sich zum Bilanzstichtag weder in
Abwicklung noch in Liquidation.
Der Jahresabschluss der Firma pit - cup GmbH für
das Geschäftsjahr 2023 wurde auf der Grundlage der
Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuchs
aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren
die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das
Gesamtkostenverfahren gewählt.
Die Gesellschaft hatte im laufenden
Geschäftsjahr durchschnittlich 71Arbeitnehmer
beschäftigt.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft.
Besonderheiten der Form des Jahresabschlusses
Für einen Darstellungswechsel insbesondere wegen
dem Erforderniss einer klaren und übersichtlichen
Gliederung, der Darstellung der Ausweiswahlrechte oder etwa
wegen Platzproblemen in der Bilanz und GuV, gab es im
Wesentlichen keine Veranlassung.
Zur Vergrößerung der Klarheit der
Darstellung wurden in der Bilanz einzelne Posten des
Gliederungsschemas in § 266 HGB zusammengefasst.
Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen
übernommen werden. Ein grundlegender Wechsel von
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gegenüber dem
Vorjahr fand nicht statt.
Der Jahresabschluss enthält im Wesentlichen
keine Posten, deren Werte nicht mit den Vorjahreszahlen
vergleichbar sind.
Nach BilRUG wurde der Posten Umsatzerlöse
(§ 277 Abs.1 HGB) begrifflich ausgeweitet. Dies
hat Auswirkungen auf Schwellenwerte und auf die
Abschlussanalyse zur Beurteilung der Ertragslage.
Die außerordentliche Erträge und sonstige
betriebliche Erträge waren vor BilRUG durch die
typisierende Betrachtungsweise bzw. die Unterscheidung von
Umsatzerlösen nach gewöhnlicher und typischer
Geschäftstätigkeit geprägt. Im Vergleich zur
Abgrenzung der Umsatzerlöse vor BilRUG sind die
Kriterien
"typisches Leistungsangebot" und
"gewöhnliche Geschäftstätigkeit"
entfallen.
Unter den Umsatzerlösen wurden nach BilRUG
Erlöse aus dem Verkauf und der Vermietung oder
Verpachtung von Produkten sowie aus der Erbringung von
Dienstleistungen nach Abzug von
Erlösschmälerungen, der Umsatzsteuer sowie
sonstiger direkt mit dem Umsatz verbundener Steuern
ausgewiesen.
Umsatzerlöse, welche vor BilRUG noch unter den
außerordentlichen Erträgen oder den sonstigen
betrieblichen Erträgen ausgewiesen waren, wurden
nunmehr teilweise innerhalb der Umsatzerlöse
ausgewiesen. Dies betrifft regelmäßig und
insbesondere Grundstückserträge, Erlöse aus
der Vermietung und Verpachtung, Erträge aus
Provisionen, Lizenzen und Patenten, Erträge aus
Mitarbeiterüberlassungen und Erträge aus
Managementleistungen.
Erträge aus Anlagenverkäufen,
Haftungsvergütungen, Sachbezügen, Wertentnahmen,
Erträge aus der Herabsetzung von
Pauschalwertberichtigungen, Erträge aus der
Auflösung von Rückstellungen, Erträge aus
Währungsgewinnen, Erträge aus
Schadensersatzleistungen und Zuschreibungen wurden unter
den sonstigen betrieblichen Erträgen ausgewiesen.
Posten, welche vor BilRUG noch unter den
außerordentlichen Erträgen erfasst waren, wurden
unter den sonstigen betrieblichen Erträgen
ausgewiesen.
In Grenzfällen wurde zwecks Lösung von
Zuordnungsproblemen ergänzend der Grundsatz der
Wesentlichkeit beachtet.
Außerordentliche Aufwands- und Ertragsposten
nach BilRUG sind weggefallen. Solche wurden ggf. unter den
Aufwendungen bzw. Erträgen mit dem ergänzenden
"Vermerk nach Art. 67 Abs. 1 und 2 EGHGB"
ausgewiesen.
Angaben zur Bilanzierung und Bewertung
einschließlich steuerrechtlicher Maßnahmen
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Der vorliegende Jahresabschluss der Gesellschaft ist
unter Beibehaltung der für den Jahresabschluss des
Vorjahres angewandten Gliederungs- und
Bewertungsgrundsätzen nach den für kleine
Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des
Handelsgesetzbuches und den ergänzenden Vorschriften
des GmbH-Gesetzes aufgestellt.
Zur Entwicklung der immateriellen
Vermögensgegenstände sowie der Sach- und
Finanzanlagen wird auf den Anlagespiegel verwiesen.
Entgeltlich erworbene immaterielle
Vermögensgegenstände und Sachanlagevermögen
wurden ggf. zu Anschaffungskosten, vermindert um
planmäßige Abschreibungen angesetzt. Soweit
deren voraussichtliche Nutzungsdauer nicht verlässlich
geschätzt werden konnte, wurden diese ggf. auch
typisiert über eine Nutzungsdauer von 10 Jahren linear
abgeschrieben. Die Gesellschaft hat auf die Inanspruchnahme
des Wahlrechts gemäß § 248 Abs. 2 Satz 1
HGB verzichtet. Selbstgeschaffene immaterielle
Vermögensgegenstände des Anlagevermögens
wurden insoweit nicht aktiviert.
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert. Die
planmäßigen Abschreibungen wurden nach der
voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände linear vorgenommen.
Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens
bis zu einem Wert von 150,00 EUR
(netto) wurden im Jahre des Zugangs entweder sofort
und in voller Höhe abgeschrieben oder ggf. auf die
gewöhnliche Nutzungsdauer verteilt. Bewegliche
Gegenstände des Anlagevermögens von einem Wert
zwischen 150,01 EUR und 800,00 EUR
(netto) wurden entweder sofort und in voller
Höhe abgeschrieben oder ggf. auf die gewöhnliche
Nutzungsdauer oder im Rahmen der Sammelpostenbewertung auf
fünf Jahre verteilt. Bewegliche Gegenstände des
Anlagevermögens zwischen einem Wert von 800,01 EUR und
1.000,00 EUR
(netto) wurden entweder auf die gewöhnliche
Nutzungsdauer verteilt oder im Rahmen der
Sammelpostenbewertung über fünf Jahre
abgeschrieben. Dabei wurde jeweils unterstellt, dass die
steuerrechtliche Sammelpostenbewertung geringwertiger
Wirtschaftsgüter mit den Grundsätzen
ordnungsgemäßer Buchführung unter Beachtung
des Grundsatzes der Wirtschaftlichkeit und Wesentlichkeit
im Einklang steht.
Die Finanzanlagen wurden -
soweit vorhanden - wie folgt angesetzt und bewertet:
- Beteiligungen zu Anschaffungskosten
- Anteile an verbundenen Unternehmen zu
Anschaffungskosten
- Ausleihungen zum Nennwert
- unverzinsliche und niedrig verzinsliche
Ausleihungen zum Barwert
- sonstige Wertpapiere zu Anschaffungskosten
Soweit erforderlich, wurde der am Bilanzstichtag
vorliegende niedrigere Wert angesetzt.
Vorräte wurden zu den durchschnittlichen
Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt. Sofern die
Tageswerte am Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese
angesetzt.
Forderungen und Wertpapiere wurden zum Nennwert oder
dem niedrigeren beizulegenden Wert unter
Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken angesetzt.
Guthaben bei Kreditinstituten wurden zum Nennwert
angesetzt.
Die Gesellschaft hat von dem Wahlrecht
gemäß § 274a Nr. 4 HGB, auf die Abgrenzung
latenter Steuern zu verzichten, Gebrach gemacht.
Steuerrückstellungen beinhalten die das
Geschäftsjahr betreffenden, noch nicht veranlagten
Steuern.
Sonstige Rückstellungen wurden für alle
weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet und mit dem
Erfüllungsbetrag angesetzt. Dabei wurden alle
erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag
angesetzt.
Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten der
Bilanz und Gewinn- und
Verlustrechnung
Pensionsrückstellungen
Eine bestimmte versicherungsmathematische
Bewertungsmethode wurde nach dem
Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) nicht
vorgeschrieben. Neben einem modifizierten Teilwertverfahren
konnte auch die Projected Unit Credit Method (PUC-Methode)
verwendet werden. Bei der PUC-Methode wird zu jedem
Bilanzstichtag nur der Teil der Verpflichtung bewertet, der
bereits erdient ist. Für diesen Teil der Verpflichtung
wird der Anwartschaftsbarwert unter Berücksichtigung
von Trendannahmen (Gehalt/Rente/Fluktuation) angesetzt. Bei
der Teilwertmethode wird von einer während der
gesamten Dienstzeit gleichmäßigen
Aufwandsverteilung ausgegangen. Hiernach wird vom
Anwartschaftsbarwert der vollen Verpflichtung der Barwert
gleich bleibender fiktiver Prämie (Nettoprämie)
abgezogen. Es wird hierbei unterstellt, dass die Zusage, so
wie diese am Bilanzstichtag vorliegt bereits ab Eintritt in
das Unternehmen bestanden hat. Erhöhungen der Zusage
haben somit auch Auswirkungen auf die Prämien in der
Vergangenheit. Die PUC-Methode führt
regelmäßig zu niedrigeren
Rückstellungswerten im Vergleich zum
Teilwertverfahren.
Zur Ermittlung der Pensionsrückstellung wurde
die PUC - Methode angewendet.
Für die Berechnungen wurden folgende Annahmen
getroffen:
Rechnungszins
(Bilanzstichtag)
|
1,82
|
%
|
erwartete Lohn- und
Gehaltssteigerungen
|
0,00
|
%
|
zugrunde gelegte
Sterbetafel
|
RT 2005 G von Prof. Dr.
K. Heubeck
|
|
Bei erstmaliger Umstellung auf die
Bewertungsverfahren nach BilMoG gemäß Art. 67
Abs. 8 EGHGB bestand das Wahlrecht, auf die Anpassung der
Vorjahreszahlen zu verzichten. Die Inanspruchnahme dieser
Erleichterungsvorschrift bedarf der Erläuterung:
Der Zuführungsbetrag für
Pensionsrückstellungen wurde über den
Höchstzeitraum von 15 Jahren gleichmäßig
verteilt. Zu jedem Abschlussstichtag ist die
Pensionsrückstellung im Anpassungszeitraum ein
Fünfzehntel des Zuführungsbetrags zu
erhöhen.
Bei den Rückstellungen für
Altersversorgungsverpflichtungen ergibt sich zwischen dem
Ansatz nach dem durchschnittlichen Marktzinssatz aus den
vergangenen zehn Geschäftsjahren nach § 249 Abs.
1 HGB i. V.m. § 253 Abs. 2 S. 1 HGB und dem Ansatz
nach dem durchschnittlichen Marktzinssatz aus den
vergangenen sieben Geschäftsjahren ein
Unterschiedsbetrag gemäß § 253 Abs. 6
HGB im laufenden Geschäftsjahr in Höhe von
2.095,00 €
Die Pensionsrückstellung auf Basis des
10-Jahresdurchschnitts ist derzeit niedriger als die
Pensionsrückstellung auf Basis des
7-Jahresdurchschnitts. Der Unterschiedsbetrag ist
ausschüttungsgesperrt. Die
Ausschüttungssperre besteht solange, bis der
Unterschiedsbetrag
null oder negativ wird. Eine Ausschüttung ist
nur zulässig, wenn nach der Ausschüttung die
Summe aus den frei verfügbaren Rücklagen
zuzüglich Gewinnvortrag und abzüglich
Verlustvortrag mindestens dem Unterschiedsbetrag
entspricht!
Verrechnung von Vermögensgegenständen und
Schulden
Für die Saldierung von Schulden aus
Altersvorsorgeverpflichtungen mit verrechnungsfähigen
Vermögenswerten wurden folgende Werte ermittelt:
Verrechnung von Vermögensgegenständen
und Schulden
|
Euro
|
Erfüllungsbetrag
von Pensionszusagen zum 01.01.
|
249.914,00
|
Erfüllungsbetrag
von Pensionszusagen zum 31.12. (SOLL)
|
245.008,00
|
Zeitwert der
verrechneten Vermögenswerte (Deckungskapital)
|
281.125,00
|
Erfüllungsbetrag
von Pensionszusagen zum 31.12. (IST)
|
245.008,00
|
Sonstige Pflichtangaben
Angaben zur Vermittlung eines besseren Einblicks in die
Vermögens-, Finanz- und Ertragslage
Die nachfolgenden, zusätzlichen Angaben sind bei
der Beurteilung der wirtschaftlichen Lage zu beachten:
Namen der Geschäftsführer
Zu gesetzlichen Vertretung waren befugt:
Mag. Johannes Meßner-Haidenthaler
Dipl. Ing. Robert Umshaus
Unterschrift der Geschäftsleitung
Heidelberg, den 1. August 2024
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Geschäftsführer der pit - cup GmbH
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 01.08.2024
festgestellt.
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