DaRi -
Systemteile GmbH
Weißenburg i. Bay.
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.04.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
89.482,00 |
| I.
Sachanlagen |
89.482,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
14.454,99 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
11.841,50 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
2.613,49 |
| C.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
22.455,06 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
126.392,05 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
| II.
Jahresfehlbetrag |
47.455,06 |
| III.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
22.455,06 |
| B.
Rückstellungen |
1.162,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
125.230,05 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
126.392,05 |
Anhang
A. Allgemeines
Die Gesellschaft ist zum Abschlussstichtag als
kleine Kapitalgesellschaft gem. § 267 Abs. 1 HGB
einzustufen.
Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der
Regelungen des Handelsgesetzbuchs und des GmbH-Gesetzes
aufgestellt.
Größenabhängige Erleichterungen
wurden bei der Aufstellung und Offenlegung des
Jahresabschlusses in Anspruch genommen.
B. Erläuterungen zu den Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden
Von dem Wahlrecht zur Aktivierung selbsterstellter
immaterieller Vermögensgegenstände des
Anlagevermögens wurde kein Gebrauch gemacht.
Die Zugänge zu den Sachanlagen wurden zu
Anschaffungskosten bzw. Herstellungskosten angesetzt. Bei
der Folgebewertung wurden die Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten des abnutzbaren Sachanlagevermögens
vermindert um planmäßige lineare oder degressive
Abschreibungen gemäß der voraussichtlichen
Nutzungsdauer angesetzt. Bei der Bestimmung der
Abschreibungsmethode wurde der tatsächliche
Wertverzehr des Anlagevermögens beachtet. Die
Abschreibungen des Sachanlagevermögens erfolgen
grundsätzlich zeitanteilig.
Die Finanzanlagen wurden zu Anschaffungskosten
angesetzt.
Die Bewertung der Vorräte erfolgte zu den
Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten. Soweit am
Bilanzstichtag ein niedrigerer beizulegender Wert vorlag,
wurde dieser angesetzt.
Bei der Bewertung der Forderungen wurden
sämtliche erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als
einem Jahr liegen nicht vor.
Die sonstigen Vermögensgegenstände wurden
zum Nennwert angesetzt.
Der Kassenbestand und die Guthaben bei
Kreditinstituten wurden zum Nennwert angesetzt.
Die Rechnungsabgrenzungsposten wurden zum Nennwert
angesetzt.
Die Rückstellungen wurden in Höhe des nach
kaufmännischer Beurteilung notwendigen
Erfüllungsbetrages nach § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB
angesetzt. Dabei wurden die voraussichtlichen
Kostensteigerungen bis zum jeweiligen Erfüllungstag
berücksichtigt. Soweit die Restlaufzeit der
Rückstellung am Bilanzstichtag mehr als ein Jahr
betrug, erfolgte eine Abzinsung nach § 253 Abs. 2 Satz
1 HGB. Für die Abzinsung des Erfüllungsbetrages
wurden die von der Deutschen Bundesbank
veröffentlichten Abzinsungszinssätze verwendet.
Die Steuerrückstellungen betreffen die Steuern
für das laufende Geschäftsjahr.
Die sonstigen Rückstellungen wurden für
alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei
wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag
angesetzt.
Latente Steuern
Die Befreiungsvorschrift des § 274a Nr. 5 HGB
über die Abgrenzung latenter Steuern wurde nicht in
Anspruch genommen.
C. Abweichung von bisherigen Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden
Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen
beibehalten werden. Ein grundlegender Wechsel von
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gegenüber dem
Vorjahr fand nicht statt.
D. Angaben zu einzelnen Posten der Bilanz
Gezeichnetes Kapital
Das gezeichnete Kapital wurde mit dem Nennbetrag
angesetzt. Die nicht eingeforderten ausstehenden Einlagen
auf das gezeichnete Kapital wurden vom gezeichneten Kapital
offen abgesetzt.
Angabe zu Verbindlichkeiten
Verbindlichkeiten mit Restlaufzeit bis zu einem
Jahr 0,00 Euro
Verbindlichkeiten mit Restlaufzeit von mehr als 5
Jahren 0,00 Euro
Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten
gegenüber Gesellschaftern (§ 42 Abs. 3 GmbHG)
Gegenüber den Gesellschaftern bestehen folgende
Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten:
Forderungen 0,00 Euro
Verbindlichkeiten 120.000,00
Euro
Zum Bilanzstichtag besteht für die Gesellschaft
eine bilanzielle Überschuldung. Der Gesellschafter hat
für einen Teilbetrag seiner Gesellschafterdarlehen
einen qualifizierten Rangrücktritt erklärt.
Dadurch wurde der bilanzierte Kapitalfehlbetrag
ausgeglichen und die Liquidität des Unternehmens
gesichert.
E. Sonstige Angaben
Als Geschäftsführer/-in war im
Geschäftsjahr bestellt:
Herr Dr. Eckhard Jentsch, Kinderarzt
sonstige Berichtsbestandteile
Der Jahresabschluss 2010 wurde am 12.11.2011
festgestellt.
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