Stammdaten

Register
Amtsgericht Stuttgart HRB 108553
Eingetragen
23.2.2004
Branche
Spezialisierte Bautätigkeiten im TiefbauBau von Gebäuden (ohne Fertigteilbau)Rohrleitungstiefbau, Brunnenbau und Kläranlagenbau
Gegenstand
Betrieb einer Bauunternehmung

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Herbert Schwandt
seit 20.6.2025
Geschäftsführer
Paul Schwandt
seit 18.2.2022
Geschäftsführer
Andreas Schwandt
seit 31.10.2006
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

Identifizierte Personen (3)

NameAnteil
33.34%
33.34%

Gesellschafter

3 Gesellschafter

GmbH-Struktur

2 von 3 angezeigt

Schwalbenweg 2/1, 74080 Heilbronn
8.334 €
33.34%
Schwalbenweg 2, 74078 Heilbronn
8.334 €
33.34%

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

Schwandt Bau GmbH

Heilbronn

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

BILANZ

AKTIVA

A. Anlagevermögen

686.894,00

686.730,00

I. Immaterielle Vermögensgegenstände

1,00

1,00

II. Sachanlagen

686.893,00

686.729,00

B. Umlaufvermögen

3.742.336,82

4.458.248,81

I. Vorräte

2.154.104,04

3.124.527,93

II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

771.631,09

615.487,51

III. Wertpapiere

396.850,31

396.850,31

IV. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks

419.751,38

321.383,06

C. Rechnungsabgrenzungsposten

2.966,19

2.693,65

Summe Aktiva

4.432.197,01

5.147.672,46



PASSIVA

Einzelposten
Geschäftsjahr
EUR

Gesamt
Geschäftsjahr
EUR

Einzelposten
Vorjahr
EUR

Gesamt
Vorjahr
EUR

A. Eigenkapital

1.952.916,94

1.832.655,18

I. Gezeichnetes Kapital

25.000,00

25.000,00

II. Gewinnvortrag/Verlustvortrag

1.807.655,18

1.615.393,45

III. Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag

120.261,76

192.261,73

B. Rückstellungen

107.179,00

90.082,00

C. Verbindlichkeiten

2.372.101,07

3.224.935,28

Summe Passiva

4.432.197,01

5.147.672,46

1 Anhang


1.1 Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 wurde nach den Vorschriften der §§ 242 ff HGB unter Beachtung der ergänzenden Bestimmungen für Kapitalgesellschaften (§§ 264 ff HGB) in der Fassung des BilRuG aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften wurden die Regelungen des GmbH-Gesetzes beachtet.

Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft i.S.d. § 267 Abs. 1 HGB. Größenabhängige Erleichterungen bei der Erstellung (§§ 266 Abs. 1, 274a, 276, 288 HGB) und bei der Offenlegung (§§ 326 und 327 HGB) des Jahresabschlusses werden in Anspruch genommen.

Gemäß § 264 Abs. 1 Satz 1 HGB ist für kleine Kapitalgesellschaften der Anhang "Pflichtbestandteil des Jahresabschlusses". Die Größenabhängigen Erleichterungen (§ 288 HGB) wurden in Anspruch genommen.

Zusätzliche Angaben nach § 264 Abs. 2 Satz 2 HGB zur Vermittlung eines den tatsächlichen Verhältnissen entsprechenden Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage sind nicht erforderlich.

1.2 Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung

Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren (§ 275 Abs. 2 HGB) aufgestellt.

Die Steuern vom Einkommen und Ertrag belasten in voller Höhe das Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit.


1.3 Erläuterungen zur Bilanz

1.3.1 Bilanzierungsvorschriften

Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungen, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.

Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen und Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten verrechnet.

Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital und die Schulden sind in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend gegliedert.

Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen.

Rückstellungen sind nur im Rahmen des § 249 HGB gebildet worden.

1.3.2 Bewertungsvorschriften

Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorhergehenden Geschäftsjahres überein.

Bei der Bewertung wird von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit ausgegangen. Dem stehen auch tatsächliche und rechtliche Gegebenheiten nicht entgegen.

Vermögensgegenstände und Schulden sind zum Abschlussstichtag einzeln bewertet worden.

Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlusstag entstanden sind, berücksichtigt, selbst wenn diese erst zwischen dem Abschlussstichtag und dem Tag der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind.

Gewinne sind nur berücksichtigt worden wenn sie am Abschlussstichtag realisiert waren.

Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt worden.

Einzelne Positionen wurden wie folgt bewertet:

Anlagevermögen

Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die dazu bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen.

Die Vermögensgegenstände des Anlagevermögens wurden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten einschließlich Nebenkosten abzüglich planmäßiger Abschreibung bewertet.

Grundlage der planmäßigen Abschreibung war die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen Vermögensgegenstandes.

Die Abschreibungen wurden beim beweglichen Anlagevermögen linear vorgenommen.

Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten bis 800 EUR wurden im Erwerbsjahr voll abgeschrieben.

Soweit der nach vorstehenden Grundsätzen ermittelte Wert von Gegenständen des Anlagevermögens über dem Wert liegt, der ihnen am Abschlussstichtag beizulegen ist, wird dem durch außerplanmäßige Abschreibungen Rechnung getragen. Die in den Vorjahren vorgenommenen außerplanmäßigen Abschreibungen werden rückgängig gemacht, soweit die Gründe hierfür nicht mehr bestehen.

Umlaufvermögen

Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und Waren wurden zu Anschaffungskosten bei Anwendung zulässiger Bewertungsvereinfachungsverfahren oder zu niedrigeren Tageswerten angesetzt.

Die unfertigen und fertigen Erzeugnisse werden zu Herstellungskosten (Einzelkosten, angemessene Material- und Fertigungsgemeinkosten sowie Wertverzehr des Anlagevermögens, soweit durch die Fertigung veranlasst) bewertet, sofern nicht nach § 253 Abs. 3 HGB um noch anfallende Aufwendungen geminderte Verkaufswerte anzusetzen sind.

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände wurden grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt.

Rückstellungen

Sonstige Rückstellungen werden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages passiviert. Bei Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden künftige Preis- und Kostensteigerungen in Höhe der allgemeinen Inflationsrate berücksichtigt und eine Abzinsung auf den Bilanzstichtag vorgenommen. Als Abzinsungssätze werden die den Restlaufzeiten der Rückstellungen entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssätze der vergangenen sieben Geschäftsjahre verwendet, wie sie von der Deutschen Bundesbank gemäß Rückstellungsabzinsungsverordnung monatlich ermittelt und bekannt gegeben werden.

Verbindlichkeiten

Die Verbindlichkeiten wurden zu ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt. Sofern die Tageswerte über den Erfüllungsbeträgen lagen, wurden die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt.

Forderungen und Sonstige Vermögensgegenstände

Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen belaufen sich zum Bilanzstichtag auf insgesamt 418.925,43 EUR (Vj. 256.718,25 EUR). Die sonstigen Vermögensgegenstände belaufen sich zum Bilanz-stichtag auf insgesamt 352.705,66 EUR (Vj. 358.769,26 EUR). Davon haben 228.558,23 EUR (Vj. 250.166,67 EUR) eine Restlaufzeit größer als ein Jahr.

Die Forderungen aus sonstigen Vermögensgegenständen enthalten zum Bilanzstichtag 228.558,23 EUR (Vj. 250.166,67 EUR) Forderungen gegen Gesellschafter. Die Verzinsung beträgt 1,00 % und hat eine Laufzeit von 10 Jahren. Im Geschäftsjahr wurden 21.608,44 EUR zurückgezahlt.

Verbindlichkeiten

Die Verbindlichkeiten belaufen sich zum 31.12.2023 auf insgesamt 2.372.101,07 € davon betragen die Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr 2.372.101,07 €.

Der unter dem Posten Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen angewiesene Betrag ist teilweise durch üblichen Eigentumsvorbehalt der Lieferanten besichert.

1.4 Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung

Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren (§ 275 Abs. 2 HGB) aufgestellt.

Die Steuern vom Einkommen und Ertrag belasten in voller Höhe das Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit.

1.5 Sonstige Pflichtangaben

Im Geschäftsjahr wurden durchschnittlich 21 Mitarbeiter beschäftigt.

Während des abgelaufenen Geschäftsjahres wurden die Geschäfte des Unternehmens - unverändert - geführt durch

Andreas Schwandt und Paul Schwandt

Der Geschäftsführer ist alleinvertretungsberechtigt und befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.

Die Angabe der Vergütung der Geschäftsführung unterbleibt gemäß § 286 Abs. 4 HGB.

1.6 Angaben gemäß § 42 III GmbHG

Forderungen gegen Gesellschafter bestehen am Abschlussstichtag in Höhe von 228.558,23 EUR (Vorjahr 250.166,67 EUR). Der Zinssatz beträgt 1,00 % p.a.

1.7 Angaben gemäß § 264 Abs. 1a HGB

Die Firma Schwandt Bau GmbH ist im Registergericht Stuttgart unter der Handelsregisternummer HRB 108553 eingetragen.

1.8 Unterzeichnung und Feststellung des Jahresabschlusses

Nach § 245 HGB und § 328 Abs. 1a HGB

Heilbronn, 12. Dezember 2024

………………………………………………… …………………………………………………
(Andreas Schwandt) (Paul Schwandt)

 

Heilbronn, den 12. Dezember 2024

gez. Andreas Schwandt / Paul Schwandt

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 12. Dezember 2024

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