Stammdaten

Register
Amtsgericht Münster HRB 8503
Eingetragen
22.5.1979
Branche
Herstellung von Heizkörpern für ZentralheizungenWärme- und KältehandelHerstellung von handgeführten Werkzeugen mit Motorantrieb
Gegenstand
Gegenstand des Unternehmens ist die Herstellung, Handel und Bearbeitung von Heizungsanlagen sowie deren Wartung und alle hiermit im Zusammenhang stehenden Geschäfte sowie der Betrieb und Einzelhandelsgeschäfte und das Erbringen von Dienstleistungen. Die Gesellschaft kann in diesem Rahmen alle Geschäfte durchführen, die zur Erreichung des Zweckes notwendig und nützlich erscheinen.

Historie

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Management

NameRolle
Hans Heinrich Körtel
seit 28.6.2022
Liquidator

Konzern- und Jahresabschlüsse

Körtel GmbH

Drensteinfurt

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010

Bilanz

Aktiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Anlagevermögen 3.710,00 5.848,51
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 0,00 1,00
II. Sachanlagen 3.710,00 5.847,51
B. Umlaufvermögen 188.168,06 173.569,65
I. Vorräte 128.900,00 126.300,00
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 59.268,06 47.269,65
C. Rechnungsabgrenzungsposten 0,00 5.367,58
Bilanzsumme, Summe Aktiva 191.878,06 184.785,74

Passiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Eigenkapital 5.046,30 1.630,08
I. gezeichnetes Kapital 25.564,59 25.564,59
II. Verlustvortrag 23.934,51 25.215,18
III. Jahresüberschuss 3.416,22 1.280,67
B. Rückstellungen 7.700,00 6.200,00
C. Verbindlichkeiten 179.131,76 176.955,66
Bilanzsumme, Summe Passiva 191.878,06 184.785,74

Anhang


 

Allgemeine sowie rechtliche Grundlagen der Aufstellung des Jahresabschlusses

Die Körtel GmbH ist als kleine Gesellschaft im Sinne des § 267 HGB verpflichtet, gemäß § 264 ff. HGB einen Jahresabschluss aufzustellen und um einen Anhang zu erweitern. Auf die Aufstellung eines Lageberichtes konnte verzichtet werden. Die Aufstellung erfolgte unter erstmaliger Anwendung der gesamten Vorschriften zum Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) Art. 66 III. S. 6 EGHGB.

Der vorliegende Jahresabschluss wurde nach den maßgeblichen Vorschriften des Handelsgesetzbuches (§§ 242 ff. HGB) aufgestellt und beachtet ggf. die besonderen Anforderungen des GmbH-Gesetzes.

Die Bilanz wurde unverändert gegenüber dem Vorjahr gemäß den §§ 265 ff. HGB gegliedert. Die unveränderte Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung entspricht den §§ 275 ff. HGB und wurde nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.

Die Wertansätze in der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des Vorjahres überein. Bei der Bewertung wurde von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit ausgegangen. Die Vermögensgegenstände werden einzeln und vorsichtig bewertet. Insbesondere sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt, selbst wenn diese erst zwischen dem Abschlussstichtag und dem Tag der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Gewinne sind nur berücksichtigt, wenn sie am Abschlussstichtag realisiert waren. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres werden unabhängig von den Zeitpunkten der entsprechenden Zahlungen im Jahresabschluss berücksichtigt. Die auf den Vorjahresabschluss angewendeten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden beibehalten. Die Wertansätze sind daher mit denen des Vorjahres grundsätzlich vergleichbar.

Eine Anpassung von Vorjahresbeträgen aufgrund der erstmaligen Anwendung von BilMog war nicht erforderlich (Art. 67 VIII. S. 2 EGHGB).

Angewendete Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Im Einzelnen wurden folgende Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden angewendet:

Entgeltlich erworbene Immaterielle Vermögensgegenstände werden zu Anschaffungskosten angesetzt und soweit deren Nutzung zeitlich begrenzt ist, um planmäßige Abschreibungen vermindert.

Die Sachanlagen werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen entsprechend der Nutzungsdauer bilanziert. Nur bei einer voraussichtlich dauernden Wertminderung werden außerplanmäßige Abschreibungen vorgenommen.

Als Abschreibungsmethode kommt sowohl die degressive als auch die lineare Absetzung für Abnutzung zur Anwendung.

Geringwertige Wirtschaftsgüter werden unter Ausschöpfung der steuerlichen Regelungen bilanziert.

Die Vorräte sind nach den folgenden Grundsätzen aktiviert worden:

Die unfertigen und fertigen Erzeugnisse sind zu Herstellungskosten bzw. zum niedrigeren am Abschlussstichtag beizulegenden Wert angesetzt. In die Herstellungskosten werden Material- und Fertigungseinzelkosten sowie ggf. Sondereinzelkosten der Fertigung und darüber hinaus nur angemessene Teile der notwendigen Material- und Fertigungsgemeinkosten sowie der Wertverzehr des Anlagevermögens, soweit er durch die Fertigung veranlasst ist, einbezogen. Unberücksichtigt bleiben Kosten der allgemeinen Verwaltung sowie Aufwendungen für freiwillige Arbeitgeberleistungen, Vertriebskosten und Fremdkapitalzinsen.

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände werden grundsätzlich zum Nominalwert angesetzt. Erkennbare Einzelrisiken werden durch Einzelwertberichtigungen, das allgemeine Kreditrisiko durch eine Pauschalwertberichtigung berücksichtigt.

Die Eigenkapitalpositionen sind mit dem Nennbetrag angesetzt.

Die Verbindlichkeiten sind mit ihrem Erfüllungsbetrag passiviert.

Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten der Bilanz

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind sämtlich innerhalb eines Jahres fällig.

Verbindlichkeiten

 Die ausgewiesenen Verbindlichkeiten sind in Höhe von € 162.194,32 (Vorjahr: € 135.164,26) innerhalb eines Jahres fällig. Ein Gesamtbetrag in Höhe von € 22.868,72 (Vorjahr: € 4.400,00) hat eine Restlaufzeit von zwei bis vier Jahren. Verbindlichkeiten von mehr als fünf Jahren bestehen nicht.

  In den Verbindlichkeiten sind Verpflichtungen gegenüber dem Gesellschafter in Höhe von € 45.024,41(Vorjahr: € 49.014,01) enthalten. Sie sind innerhalb eines Jahres fällig.

Haftungsverhältnisse

Haftungsverhältnisse i. S. d. § 251 HGB bestehen zum Bilanzstichtag nicht.

 

Sonstige Angaben

Geschäftsführung

Zur Geschäftsführung ist bestellt:  Herr Hans Körtel.

Angaben zur Vergütung der Geschäftsführung unterbleiben im Hinblick auf die Befreiungsvorschrift nach § 286 Abs. 4 HGB.

 

 Drensteinfurt, den  01. Februar 2012

gez. Hans Körtel

  

sonstige Berichtsbestandteile


Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 14.02.2012 festgestellt.

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