PureWater Capital GmbH
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Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Peter Philipp seit 25.7.2008 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
INFRAPLAN MELIOR GmbHDresdenJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010BILANZ
ANHANGAnhang zum Jahresabschluss 2010 der INFRAPLAN MELIOR GmbH, Dresden I. Allgemeine Angaben Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer kleinen GmbH gemäß § 267 Abs. 1 HGB auf. In Aufbau und Gliederung folgen die Bilanz und Gewinn-
und Verlustrechnung den gesetzlichen Regelvorschriften. Die
Gewinn- und Verlustrechnung wird nach dem
Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs. 2
HGB aufgestellt.
II. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze Der Jahresabschluss wurde erstmals nach den Vorschriften des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) aufgestellt. Die bisherige Form der Darstellung und die bisher angewandten Bewertungsmethoden wurden insoweit angepasst. Eine Durchbrechung der Stetigkeit liegt insoweit nicht vor (Art. 6 VIII EGHGB). Die Vorjahreszahlen wurden entsprechend Art. 67 VIII 2 EGHGB nicht angepasst. Die Vermögensgegenstände des Anlagevermögens sind zu Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige nutzungsbedingte Abschreibungen, angesetzt. Die planmäßigen Abschreibungen der Sachanlagen erfolgen degressiv bzw. linear auf der Grundlage der betriebsgewöhlichen Nutzungsdauern. Finanzanlagen wurden mit den Anschaffungskosten angesetzt. Geringwertige Vermögensgegenstände mit Einzelanschaffungskosten (netto) bis EUR 150,00 werden nach § 6 Abs. 2 EStG im Jahr der Anschaffung in voller Höhe abgeschrieben. Für geringwertige Vermögensgegenstände mit Einzelanschaffungskosten (netto) größer EUR 150,00 bis einschließlich EUR 1.000,00 erfolgt nach § 6 Abs. 2a EStG die Bildung eines Sammelpostens und die Abschreibung dieses Postens über 5 Jahre. Die Forderungen sind grundsätzlich zum Nominalwert angesetzt. Erforderliche Wertberichtigungen wurden gebildet. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten und sind mit dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist (§ 253 I 2 HGB). Die Verbindlichkeiten sind zum Erfüllungsbetrag angesetzt. III. Angaben zur Bilanz Anlagevermögen Unter den Finanzanlagen wird die Beteiligung (39 % der Anteile) an der Erzprojekt Melior GmbH ausgewiesen. Das Stammkapital der Erzprojekt Melior GmbH beträgt EUR 51.129,19. Umlaufvermögen Vorräte Bei den unfertigen Leistungen handelt es sich um in Arbeit befindliche Aufträge. Forderungen Die ausgewiesenen Forderungen haben eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. Eigenkapital Das Stammkapital beträgt DM 61.000,00 (EUR 31.188,80) und ist voll eingezahlt. Rückstellungen Die sonstigen Rückstellungen enthalten Prozesskostenrückstellungen (TEUR 10,0), Kosten für die Erstellung der Jahresabschlüsse 2009 und 2010 sowie für die betrieblichen Steuererklärungen (TEUR 5,2), künftige Aufwendungen für die Buchführung des 3. und 4. Quartals 2010 (TEUR 1,7), Rückstellungen für die Berufsgenossenschaft sowie Abraum- und Abfallbeseitigung. Verbindlichkeiten Die Verbindlichkeiten haben in Höhe eines Teilbetrages von TEUR 233 eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren liegen nicht vor. Von den Verbindlichkeiten entfallen TEUR 193 auf Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern. IV. Sonstige Angaben Benennung der Organe Geschäftsführer war im Jahr 2010 Herr Peter Philipp, Burgstädt. Die Gesellschaft macht hinsichtlich der Angabe der Geschäftsführerbezüge von dem Wahlrecht nach § 286 (4) HGB Gebrauch. Sonstige finanzielle Verpflichtungen Sonstige finanzielle Verpflichtungen, die nicht in der Bilanz erscheinen und die auch nicht nach § 251 HGB oder aufgrund anderer Vorschriften anzugeben sind, bestanden in laufenden Mietzahlungen für die angemieteten Geschäftsräume. Burgstädt, im Juni 2011 gez. Peter Philipp Geschäftsführer
Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 30.06.2011 |
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