Hauck +
Hauck GmbH
Friedberg
(Hessen)
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
1.223.260,33 |
1.319.239,24 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
9.935,00 |
16.075,00 |
| II.
Sachanlagen |
495.799,00 |
598.933,50 |
| III.
Finanzanlagen |
717.526,33 |
704.230,74 |
| B.
Umlaufvermögen |
796.425,47 |
306.884,15 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
713.271,75 |
74.923,09 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
772,08 |
2.452,27 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
83.153,72 |
231.961,06 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
14.682,23 |
17.933,17 |
| Aktiva |
2.034.368,03 |
1.644.056,56 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
381.512,22 |
190.945,43 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
155.000,00 |
155.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
35.945,43 |
263.910,34 |
| III.
Jahresüberschuss |
190.566,79 |
-227.964,91 |
| B.
Rückstellungen |
296.028,00 |
313.757,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
1.356.827,81 |
1.139.354,13 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
252.319,13 |
34.845,45 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
1.104.508,68 |
1.104.508,68 |
| Summe
Passiva |
2.034.368,03 |
1.644.056,56 |
Anhang
zum Jahresabschluss - Handelsbilanz - auf den 31. Dezember
2023
Allgemeine Angaben und Erläuterungen zum
Jahresabschluss
Der Jahresabschluss der Hauck + Hauck GmbH wurde
nach den für kleine Kapitalgesellschaften geltenden
Vorschriften der §§ 242 ff HGB sowie unter
Beachtung der ergänzenden Regelungen für
Kapitalgesellschaften nach den §§ 264 ff HGB
erstellt.
Gemäß Art. 67 Abs. 8 EGHGB sind die
Grundsätze der Bewertungsstetigkeit und
Ausweisstetigkeit sowie der Publizität von
Stetigkeitsunterbrechungen nicht zu beachten. Die
Vorjahresbeträge wurden dementsprechend nicht
angepasst.
Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Im Jahresabschluss sind sämtliche
Vermögensgegenstände, Schulden,
Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge
enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.
Die Posten der Aktivseite sind nicht mit den Posten der
Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen
verrechnet worden. Das Saldierungsgebot des § 246 Abs.
2 Satz 2 HGB wurde beachtet.
Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände
aus, die dazu bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb
dauernd zu dienen.
Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des
Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz
des vorangegangenen Geschäftsjahres überein. Bei
der Bewertung wurde von der Fortführung des
Unternehmens ausgegangen. Die
Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln
bewertet.
Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind
alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum
Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt
worden, selbst wenn diese erst zwischen dem
Abschlussstichtag und dem Tag der Aufstellung des
Jahresabschlusses bekannt geworden sind.
Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie
am Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen und
Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig
von den Zeitpunkten der entsprechenden Zahlungen im
Jahresabschluss berücksichtigt worden.
Anlagevermögen
Die Bewertung des Sachanlagevermögens wurden zu
Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich
planmäßiger Abschreibungen vorgenommen.
Den planmäßigen Abschreibungen wurde die
voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen
Vermögensgegenstandes zugrunde gelegt.
Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungs-
oder Herstellungskosten bis € 800,00 wurden im Jahr
der Anschaffung in voller Höhe abgeschrieben.
Umlaufvermögen
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände werden mit dem Nennwert
angesetzt.
Rückstellungen
Die Rückstellungen wurden in Höhe des nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt. Die
sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle
erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen.
Die Gesellschaft hat zum 31.12.2023 ein
versicherungsmathematisches Gutachten unter
Berücksichtigung der nach BilMoG geltenden
Bewertungsvorschriften für Pensionsrückstellungen
nach der sogenannten projected unit credit-Methode
(PUC-Methode) erstellen lassen. Bei der Bewertung von
Pensionszusagen für die Handelsbilanz ist
zukünftig anstelle des 7-Jahres-Durchschnittszinsatzes
ein 10-Jahres-Durchschnittszinssatz zu verwenden. Dabei
wurde ein Zinssatz von 1,82 % zugrunde gelegt. Die
Berechnung der Pensionsrückstellung wurde
gemäß versicherungsmathematischen Gutachten der
ALTE LEIPZIGER Pensionsmanagement GmbH zum 01.01.2023 und
31.12.2023 durchgeführt.
Die Soll-Pensionsrückstellung zum Stichtag
31.12.2023 mit einem 10 Jahres Durch-schnittszinssatz -
beträgt 289.428,00€.
Die Soll-Pensionsrückstellung zum Stichtag
31.12.2023 mit einem 7 Jahres Durch-schnittszinssatz -
für die Ausschüttungssperre beträgt
290.948,00€.
Somit ergibt sich eine Ausschüttungssperre in
Höhe von: 1.520,00 €.
Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten wurden zu ihrem
Erfüllungsbetrag angesetzt.
Sonstige Angaben
Sonstige finanzielle Verpflichtungen, die nicht in
der Bilanz und auch nicht gem. § 251 HGB anzugeben
sind, bestehen nicht.
Geschäftsführungsorgane
Im Berichtsjahr wurden die Geschäfte der
Gesellschaft von dem alleinvertretungsberechtigten
Geschäftsführer Herrn Hans-Peter Hauck
geführt. Ab dem 25.06.2024 ist auch Herr Johann
Hun-Gio Kwon als Geschäftsführer
einzelvertretungsberechtigt.
Friedberg, den 24.Januar
2025
gezeichnet
Hans-Peter Hauck und Johann Hun-Gio Kwon
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 03.03.2025
festgestellt.
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