Alpina
Bavaria GmbH
Rohrdorf
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
1.216.869,00 |
1.040.296,00 |
| I.
Sachanlagen |
1.219,00 |
8.456,00 |
| II.
Finanzanlagen |
1.215.650,00 |
1.031.840,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
257.262,32 |
246.782,07 |
| I.
Vorräte |
63.688,00 |
72.480,64 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
190.776,55 |
19.538,00 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
2.797,77 |
154.763,43 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
22.182,00 |
|
| Aktiva |
1.496.313,32 |
1.287.078,07 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
1.330.030,96 |
1.127.501,91 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Bilanzgewinn |
1.305.030,96 |
1.102.501,91 |
| B.
Rückstellungen |
39.613,75 |
39.613,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
126.668,61 |
119.963,16 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
126.668,61 |
119.963,16 |
| Passiva |
1.496.313,32 |
1.287.078,07 |
Anhang
Allgemeine Angaben
Angaben zur Bilanzierung und Bewertung
Allgemeine Grundsätze und Methoden
Bei der Firma Alpina Bavaria GmbH, mit Sitz in 83101
Rohrdorf handelt es sich um eine kleine Kapitalgesellschaft
i. S. d. § 267 HGB.
Bei Aufstellung der Bilanz und der Gewinn- und
Verlustrechnung wurde abweichend zur Verfahrensweise beim
Anhang von den Erleichterungsvorschriften für kleine
Kapitalgesellschaften kein Gebrauch gemacht.
Die Bilanz wurde nach den Vorschriften der
§§ 266 ff. HGB in Kontenform aufgestellt. In der
Gewinn- und Verlustrechnung wurde wie im Vorjahr die
Gliederung nach dem Gesamtkostenverfahren gemäß
§ 275 Abs. 2 HGB gewählt.
Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des
Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz
des vorhergehenden Geschäftsjahres überein.
Die im Vorjahr angewandten
Darstellungsgrundsätze und Bewertungsmethoden sind
beibehalten worden.
In der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung ist zu
jedem Posten der entsprechende Wert des vorhergehenden
Geschäftsjahres angegeben.
Soweit zusätzliche Angaben wegen der
Nichtvergleichbarkeit einzelner Positionen des Jahresab-
schlusses notwendig wurden, sind diese im Anhang
erläutert.
Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der
Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen,
Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten
verrechnet.
Das Anlage- und Umlaufvermögen, das
Eigenkapital, die Schulden und Rechnungsabgrenzungs- posten
sind in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend
gegliedert.
Dem Anlagevermögen sind nur Gegenstände
zugeordnet, die dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen
geeignet und bestimmt sind.
Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschaftern sind zum einen in der Bilanz gesondert bzw.
durch einen "Davon-Vermerk" ausgewiesen und zum anderen im
Anhang nochmals vollständig dargelegt.
Im Jahresabschluss sind sämtliche
Vermögensgegenstände, Schulden,
Rechnungsabgrenzungs- posten, Aufwendungen und Erträge
enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.
Die Vermögensgegenstände und Schulden sind
einzeln bewertet worden.
Es ist vorsichtig bewertet worden. Namentlich sind
alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum
Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt,
selbst wenn diese erst zwischen Abschluss- stichtag und dem
Tag der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden
sind.
Gewinne wurden nur berücksichtigt, soweit diese
am Abschlussstichtag realisiert waren. Aufwen- dungen und
Erträge sind unabhängig von den Zeitpunkten der
entsprechenden Zahlungen im Jahres- abschluss erfasst.
Der Jahresabschluss vermittelt ein den
tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild
der Ver- mögens-, Finanz- und Ertragslage.
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Der Jahresabschluss der Firma Alpina Bavaria GmbH
wurde auf der Grundlage der Bilanzierungs- und
Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt.
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen
des GmbH-Gesetzes zu beachten.
Für die Erstellung des Jahresabschlusses waren
die nachfolgenden, gegenüber dem Vorjahr unver-
änderten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
maßgebend:
Die Bilanzierungsverbote nach § 248 Abs. 1 HGB
und § 248 Abs. 2 HGB wurden beachtet.
Rückstellungen sind nur im Rahmen des § 249
Abs. 1 HGB gebildet. Die Auflösung der
Rückstellungen erfolgte nach
bestimmungsgemäßem Verbrauch.
Rechnungsabgrenzungsposten wurden nur im Rahmen der
Bestimmungen des § 250 HGB gebildet.
Das Sachanlagevermögen wurde zu
Anschaffungskosten- bzw. Herstellungskosten angesetzt und
soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen
vermindert. Die Abschreibungen wurden nach der
voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände im Geschäftsjahr linear
vorgenommen. Die Abschreibung auf Zugänge des
Anlagevermögens erfolgte zeitanteilig.
Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens
bis zu einem Wert von EUR 410,00 wurden im Zugangsjahr 2023
sofort in voller Höhe abgeschrieben.
Die Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sowie die
Warenvorräte sind zu Anschaffungskosten angesetzt.
Sofern die Tageswerte am Bilanzstichtag niedriger waren,
wurden diese angesetzt.
Die teilfertigen Arbeiten wurden mit den Material-
und Fertigungseinzelkosten zuzüglich ange- messener
Gemeinkosten bewertet. Sofern Verluste erkennbar waren,
wurden sie unter strenger Be- achtung des
Imparitätsprinzips berücksichtigt.
Forderungen und Wertpapiere wurden unter
Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet.
Das allgemeine Kredit-, Forderungsausfall- und
Zinsverlustrisiko wurde durch einen pauschalen Abschlag auf
den Forderungsbestand berücksichtigt.
Das gezeichnete Kapital ist zum Nennbetrag angesetzt.
Die Steuerrückstellungen betreffen Ertragsteuern
des laufenden Jahres. Die sonstigen Rückstellungen
wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten
gebildet. Die Höhe der Rückstellungen wurde nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
ermittelt.
Verbindlichkeiten wurden mit dem
Rückzahlungsbetrag angesetzt.
Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten der
Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung
AKTIVA
Aktive Rechnungsabgrenzungsposten per 31.12.2023
bestehen aus Steuerforderungen
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände wurden zum Nennwert
angesetzt.
Sonstige Vermögensgegenstände mit einer
Restlaufzeit bis zu 1 Jahr betragen 112.171,10 €.
Sonstige Vermögensgegenstände mit einer
Restlaufzeit von 1-5 Jahre betragen 1.215.650,00 €.
PASSIVA
Rückstellungen
Die Steuerrückstellungen und die sonstigen
Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren
Risiken und ungewisse Verpflichtungen und wurden in
Höhe ihrer voraussichtlichen Inanspruchnahme
angesetzt.
Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten wurden mit ihrem
Rückzahlungsbetrag angesetzt.
Zum 31.12.2023 betrugen die sonstigen
Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu 1 Jahr
63.732,61€.
Angaben nach § 42 Abs. 3 GmbHG und nach § 285
Nr. 9c HGB
Gegenüber den Gesellschaftern bestehen per
31.12.2023 eine Forderung bis zu einem Jahr in Höhe
von 47.000,00 und keine Verbindlichkeiten.
Sonstige Pflichtangaben
Haftungsverhältnisse
Haftungsverhältnisse im Sinne des § 251 HGB
bestanden am Bilanzstichtag nicht.
Angaben über die Mitglieder der
Unternehmensorgane
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres
wurden die Geschäfte des Unternehmens durch die
einzelvertretungsberechtigte
Geschäftsführerin Frau Mary Hexian Huang
vertreten.
Unterzeichnung gemäß § 245 HGB
Die inhaltliche Richtigkeit und Vollständigkeit
des Jahresabschlusses zum 31.12.2023 der Firma Alpina
Bavaria GmbH wird hiermit versichert.
Rohrdorf, den 13. August
2024
gezeichnet
Mary Hexian Huang, Geschäftsführerin
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 14.08.2024
festgestellt.
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