Stammdaten

Register
Amtsgericht Flensburg HRB 11822 FL
Vorher
NetConIT Ltd.
Eingetragen
17.3.2005
Branche
Erbringung von sonstigen Dienstleistungen der InformationstechnologieErbringung von Beratungsleistungen auf dem Gebiet der InformationstechnologieGroßhandel mit Datenverarbeitungsgeräten, peripheren Geräten und Software
Gegenstand
EDV-Dienstleistungen und Vertrieb

Historie

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Management

NameRolle
Mohammed Sawalme
seit 22.7.2016
Direktor

Konzern- und Jahresabschlüsse

NetConIT Ltd.

Struvenhütten

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2013 bis zum 31.12.2013

Bilanz

AKTIVA

  Euro Gesamtjahr/Stand
Euro
Euro Vorjahr
Euro
A. Anlagevermögen        
Ausstehende Einlagen   14362,00   14362,00
I. Immaterielle Vermögensgegenstände        
II. Sachanlagen   1406,00   1561,00
III. Finanzanlagen        
B. Umlaufvermögen        
I. Vorräte        
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände   974,31   215,00
III. Wertpapiere        
IV. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks   10423,83   8378,97
C. Rechnungsabgrenzungsposten   1074,92   1167,05
Summe Aktiva   28241,06   25684,02

Passiva

       
  Euro Gesamtjahr/Stand
Euro
Euro Vorjahr
Euro
A. Eigenkapital        
I. Gezeichnetes Kapital   14362,00   14362,00
II. Kapitalrücklage        
III. Gewinnrücklagen        
IV. Gewinnvortrag/Verlustvortrag   5533,93   5331,93
V. Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag   2887,98   202,00
B. Rückstellungen   3936,72   1241,14
C. Verbindlichkeiten   1520,43   4546,95
D. Rechnungsabgrenzungsposten        
Summe Passiva   28241,06   25684,02

Anhang

Grundlagen der Rechnungslegung

Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft i.S. des § 267 HGB und nimmt die größenabhängigen Erleichterungen der §274a, 276, 288 HGB ganz oder teilweise in Anspruch.

Nach § 316 HGB liegt keine Prüfungsverpflichtung vor.

Der vorliegende Jahresabschluss wurde nach den maßgeblichen Vorschriften des Handelsgesetzbuches, denen des GmbH-Gesetzes als auch ggf. den Bestimmungen des Gesellschaftervertrages/Satzung aufgestellt.

Durch die erstmalige Anwendung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) haben sich Veränderungen bei den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden ergeben. Auf die Anpassung der Vorjahreszahlen wurde gem. Art. 67 Abs. 8 EGHGB verzichtet.

Die Gesellschaft hat von der Befreiungsvorschrift nach § 264 Abs. 1 Satz 4 HGB Gebrauch gemacht und auf die Aufstellung eines Lageberichts verzichtet.

Die geltenden handelsrechtlichen Bewertungsvorschriften wurden unter Berücksichtigung der Fortführung der Unternehmenstätigkeit beachtet.

Bilanzierungsgrundsätze

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände wurden grundsätzlich zum Nominalwert angesetzt. Bei den Forderungen aus Lieferung und Leistungen sind Einzelrisiken durch Einzelwertberichtigungen, das allgemeine Kreditrisiko durch eine Pauschalwertberichtigung, berücksichtigt.

Immaterielle Vermögensgegenstände wurden zu Anschaffungskosten und werden linear pro rata temporis über die voraussichtliche Nutzungsdauer planmäßig linear abgeschrieben.

Die Sachanlagen sind zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen entsprechend der Nutzungsdauer angesetzt.

Die beweglichen Anlagegüter werden entsprechend der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer pro rata temporis linear abgeschrieben.

Geringwertige bewegliche Anlagegüter mit einem Einzelanschaffungspreis bis zu € 410,00 werden im Zugangsjahr voll abgeschrieben. Ihr sofortiger Abgang wird unterstellt. / Sie werden im Anlagenspiegel des Folgejahres als Abgang dargestellt. / Nach der Abgangsfiktion wird ihr Abgang nach fünf Jahren unterstellt.

Die Anschaffungskosten der Zugänge an beweglichen geringwertigen Anlagegegenständen mit Anschaffungskosten im Einzelnen von mehr als € 150,00 bis € 1.000,00 werden in den Sammelposten nach § 6 Abs. 2a EStG einbezogen und im Jahr des Zugangs und den folgenden vier Jahren linear aufgelöst.

Die Finanzanlagen wurden zu Anschaffungskosten bzw. soweit erforderlich zum niedrigeren, beizulegenden Wert bewertet.

Die Umrechnung der Geschäftsvorfälle in fremder Währung erfolgt mit dem Kurs am Entstehungstag.

Die Bewertung der auf Valuta-Basis erworbenen Anteile an verbundenen Unternehmen erfolgte zu dem am Anschaffungstag maßgebenden Wechselkurs ohne Berücksichtigung der bis zum Bilanzstichtag eingetretenen Kursänderungen jedoch unter Berücksichtigung von Anschaffungsnebenkosten und Preisminderungen bzw. zum niedrigeren beizulegenden Wert..

Die Vorräte sind nach den folgenden Grundsätzen aktiviert worden:

Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und Waren wurden mit den Anschaffungskosten bzw. unter Beachtung des Niederstwertprinzips mit dem niedrigeren am Abschlussstichtag beizulegenden Wert angesetzt.

Allen erkennbaren Risiken im Vorratsvermögen, die sich aus überdurchschnittlich langer Lagerdauer, geminderter Verwertbarkeit und niedrigeren Wiederbeschaffungskosten ergeben, wird bei der Bewertung Rechnung getragen. Wegen mangeln der Gängigkeit und minderer Beschaffenheit werden Bewertungsabschläge vorgenommen.

Von dem Wahlrecht zur Aktivierung von Fremdkapitalzinsen nach § 255 Abs. 3 HGB als Herstellungskosten wird kein Gebrauch gemacht.

Die unfertigen und fertigen Erzeugnisse sind zu Herstellungskosten bzw. zum niedrigeren am Abschlussstichtag beizulegenden Wert angesetzt. Die Herstellungskosten setzen sich aus den Einzelkosten sowie Material- und Fertigungsgemeinkosten zusammen. Fremdkapitalzinsen sind nicht berücksichtigt sofern sie innerhalb eines Jahres liegen.

Über 1 Jahr werden diese abgezinst.

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände werden auf Debitoren- bzw. Kreditorenkonten verbucht. Die Konten sind abgestimmt. Eine Liste über ausfallbedrohte Forderungen liegt vor. Diese wurden grundsätzlich zum Nominalwert angesetzt. Bei den Forderungen aus Lieferung und Leistungen sind Einzelrisiken durch Einzelwertberichtigungen, das allgemeine Kreditrisiko durch eine Pauschalwertberichtigung, berücksichtigt.

Ausgaben vor dem Abschlussstichtag, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen, sind unter dem Rechnungsabgrenzungsposten aktiv abgegrenzt.

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände stellen sich wie folgt dar:

  Geschäftsjahr davon mit Restlaufzeit mehr als 1 Jahr Vorjahr davon mit Restlaufzeit mehr als 1 Jahr
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und Sonstige Vermögensgegenstände 974,31 0 215,00 0

Unter den sonstigen Vermögensgegenständen werden keine Forderungen gegen Gesellschafter ausgewiesen.

Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen / sonstigen Vermögensgegenstände enthalten keine Forderungen gegen verbundene Unternehmen.

Der Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks sind zum Nennwert angesetzt.

Der Kassenbestand ist aus dem Kassenbuch ersichtlich.

Guthaben und Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sind mit den Kontoauszügen bzw. Saldenbestätigungen abgestimmt.

Die Eigenkapitalpositionen sind mit dem Nennbetrag angesetzt.

Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt:

10.000,00 €

Eingeteilt in 10.000 Ordinary Shares mit einem rechnerischen Wert von 1 GBP je Aktie

Im Posten Bilanzgewinn ist ein Gewinnvortrag von € 5533,93 enthalten.

Die Rückstellungen beinhalten sämtliche, nach vorsichtiger kaufmännischer Beurteilung erkennbaren Risiken. Sie sind in Höhe des notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt.

Für die Rückstellungen liegen die erforderlichen Berechnungsunterlagen vor.

Die Steuerberechnung ist auf der Grundlage des Gewinnverwendungsvorschlages erfolgt.

Die sonstigen Rückstellungen betreffen Jahresabschluss- und Steuererklärungskosten, Tantieme- und Urlaubsansprüche sowie übrige Rückstellungen.

Die Verbindlichkeiten sind mit ihrem Rückzahlungsbetrag passiviert.

Auf fremde Währung lautende Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr sind zum Kurs am Entstehungstage bewertet.

Die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten gliedern sich wie folgt

  Bilanzjahr davon Restlaufzeit bis 1 Jahr davon Restlaufzeit mehr als 5 Jahre
Verbindlichkeiten 1520,43 1520,43 0

Bilanzposten

Alle Forderungen haben eine Restlaufzeit von unter einem Jahr .

Alle Verbindlichkeiten haben eine Restlaufzeit von unter 5 Jahren

Anlagevermögen

Das Inventar ist nach den Vorschriften des § 240 HGB aufgestellt worden.

Das Anlagevermögen ist durch ein Anlagenverzeichnis nachgewiesen.

Das Anlagenverzeichnis wurde elektronisch mit dem Programm ADDISON Anlagenbuchhaltung erstellt. Die Ordnungsmäßigkeit des Programms wurde durch Einzelsystemprüfung der ERNST & YOUNG, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft in Stuttgart, am 13. Mai 2013 bestätigt.

Haftungsverhältnisse

keine

Sonstige finanzielle Verpflichtungen

Zum Bilanzstichtag bestanden keine sonstigen finanziellen Verpflichtungen.

Mitarbeiter :

Im Jahresdurchschnitt wurde 2 Mitarbeiter beschäftigt.

Sonstige Angaben:

Keine

Ergebnisse nach Bilanzstichtag

Keine

Geschäftsführung

Während des abgelaufenen Geschäftsjahres lag die Führung der Geschäfte unverändert beim Unterzeichner.

Die Voraussetzungen des § 264 Abs. 2 Satz 2 HGB liegen hinsichtlich dieses Jahresabschlusses nicht vor.

Der Anhang enthält Pflichtangaben der §§ 284, 285 HGB sowie sonstige nach HGB und GmbHG / AktG erforderlichen Angaben und Erläuterungen nur, insoweit diese darzustellenden Sachverhalte vorliegen.

 

Struvenhütten, den 16. April 2014

gez. Manfred Harms

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 16.04.2014

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