Stammdaten

Register
Amtsgericht Fürth HRB 13901
Eingetragen
12.2.2013
Branche
Spezialisierte Bautätigkeiten im TiefbauSonstige spezialisierte Bautätigkeiten im Hochbau a. n. g.Rohrleitungstiefbau, Brunnenbau und Kläranlagenbau
Gegenstand
die Errichtung von Außenanlagen, der Rohund Innenausbau sowie die Durchführung von Sanierungsarbeiten.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Marco Mackeldey
seit 12.2.2013
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Cadolzburg
25.000 €
100.00%

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

Mackeldey Bau GmbH

Cadolzburg

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2020

Bilanz

Aktiva

31.12.2020
EUR
31.12.2019
EUR
A. Anlagevermögen 0,00  
B. Umlaufvermögen 210.755,85 196.084,41
I. Vorräte 2.200,00 43.700,00
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 136.549,61 87.406,93
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 72.006,24 64.977,48
Aktiva 210.755,85 196.084,41

Passiva

31.12.2020
EUR
31.12.2019
EUR
A. Eigenkapital 167.909,13 152.784,11
I. Gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Gewinn-/Verlustvortrag   121.921,59
III. Jahresüberschuss/-fehlbetrag   5.862,52
IV. Bilanzgewinn 142.909,13  
davon Gewinnvortrag 127.784,11  
B. Rückstellungen 29.008,00 27.331,00
C. Verbindlichkeiten 13.838,72 15.969,30
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr 13.838,72 15.969,30
Passiva 210.755,85 196.084,41

Anhang

I. Bilanzierungsmethoden

Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2020 wurde nach den Rechnungslegungsvorschriften des Dritten Buches des Handelsgesetzbuches und des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH) erstellt.

Auf die Rechnungslegung der Gesellschaft finden die Vorschriften für kleine Kapitalgesellschaften im Sinne des § 267 Abs. 1 i. V. m. Abs. 4 HGB Anwendung.

Der Jahresabschluss wurde unter Beachtung der generellen Ansatzvorschriften der §§ 246 bis 251 HGB sowie unter der Berücksichtigung der besonderen Ansatzvorschriften für Kapitalgesellschaften §§ 268 bis 274 a, 276 bis 278 HGB, erstellt.

Die Gliederung der Bilanz sowie die Gewinn- und Verlustrechnung entspricht den §§ 266 und 275 HGB, wobei für die Gewinn- und Verlustrechnung das Gesamtkostenverfahren angewendet wurde. Die Bilanzierungsmethoden wurden im Wesentlichen gegenüber dem vorangegangenen Geschäftsjahr beibehalten. Forderungen und Verbindlichkeiten in fremder Währung wurden mit dem Kurs am Tag des Geschäftsvorfalls umgerechnet.

II. Bewertungsmethoden

Der Jahresabschluss des Wirtschaftsjahres wurde unter Beachtung der generellen Bewertungsvorschriften der §§ 252 bis 256 a HGB erstellt. Die Bewertungsmethoden wurden gegenüber dem Vorjahr unverändert angewandt (Bewertungsstetigkeit).

 Im Einzelnen erfolgte die Bewertung wie folgt.

Anlagevermögen

Die immateriellen Vermögensgegenstände und Sachanlagen wurden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten vermindert um planmäßige Abschreibungen bewertet. Die Abschreibung erfolgte linear und degressiv nach steuerlichen Höchstsätzen. Der Übergang zur linearen Abschreibung bei beweglichen Wirtschaftsgütern erfolgt, sobald diese zu höheren Abschreibungsbeträgen führt (§ 7 Abs. 3 EStG).

Geringwertige Anlagegüter im Einzelanschaffungspreis zwischen € 250,-- und € 800,-- wurden im Zugangsjahr voll abgeschrieben.
Das Bewertungswahlrecht nach § 6 Abs. 2 EStG ist ab dem 01. Januar 2008 nicht mehr im Betriebsvermögen anwendbar. Handelsrechtlich ist aufgrund der umgekehrten Maßgeblichkeit nach § 5 EStG der steuerliche Bilanzansatz auch in die Handelsbilanz übernommen worden. Ab dem 01. Januar 2010 ist das Bewertungswahlrecht nach § 6 Abs. 2 EStG wieder anwendbar.

Für Neuzugänge in das bewegliche Anlagevermögen wurde die Abschreibung zeitanteilig vorgenommen.

Immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens wurden nur aktiviert, soweit sie entgeltlich erworben wurden. Diese wurden mit ihren Anschaffungskosten abzüglich planmäßiger linearer Abschreibungen pro rata temporis abgesetzt.

Finanzanlagen wurden zu Anschaffungskosten bewertet. Sollten Abschreibungen auf den niedrigeren beizulegenden Wert vorgenommen worden sein so handelte es sich hierbei um eine voraussichtlich dauernde Wertminderung.

Umlaufvermögen

Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe (Waren) werden grundsätzlich mit ihren Anschaffungskosten aktiviert. Die Anschaffungskosten wurden mit Hilfe der Verbrauchsfolgeverfahren ermittelt. Da steuerrechtlich jedoch nur das LiFo-Verfahren sowie der gewogene Durchschnitt ansetzbar ist, wurden Abweichungen zum handelsrechtlichen Wertansatz außerhalb der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung dem Ergebnis zu- bzw. abgerechnet.

War der Marktpreis am Bilanzstichtag niedriger, so wurde dieser soweit zulässig angesetzt. Bewertungsabschläge wurden nur vorgenommen soweit sie branchenüblich sind. Die Vorräte sind verlustfrei bewertet.

Die fertigen bzw. unfertigen Erzeugnisse wurden zu Anschaffungskosten aufgrund der betrieblichen Kostenrechnung ermittelt. Zu diesen Anschaffungskosten gehörten sämtlich Materialkosten, die Materialgemeinkosten, die Fertigungslöhne, die Fertigungsgemeinkosten sowie die Sondereinzelkosten der Fertigung. Von dem Aktivierungswahlrecht der Bewertung der Verwaltungsgemeinkosten wurde kein Gebrauch gemacht. Für Vertriebskosten besteht ein Aktivierungsverbot.

Die geleisteten Anzahlungen wurden mit ihrem Nennwert angesetzt.

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände werden mit ihrem Nominalwert angesetzt. Für erkennbare Einzelrisiken werden individuelle Wertberichtigungen gebildet. Dem allgemeinen Risiko bei Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wird durch eine Pauschalwertberichtigung Rechnung getragen. Die liquiden Mittel sind zum Nennwert bewertet.

Eigenkapital

Das Eigenkapital ist zu Nennbeträgen bewertet.

Rückstellungen

Die Steuerrückstellungen sind in Höhe des voraussichtlichen Anfalls aufgrund des zu versteuernden Einkommens bzw. der entsprechenden steuerlichen Bemessungsgrundlage unter Abzug geleisteter Vorauszahlungen erfasst. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen und werden mit dem Betrag der voraussichtlichen Inanspruchnahme angesetzt. Die kaufmännische Vorsicht wurde gem. § 253 HGB beachtet.

Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wurden steuerrechtlich mit 5,5 % abgezinst. Die Abzinsung erfolgte außerhalb der Bilanz und wurde dem Ergebnis wieder zugerechnet.

Verbindlichkeiten

Verbindlichkeiten sind gem. § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt.

Die Ausführungen über die Abzinsung für Rückstellungen in steuerrechtlicher Hinsicht gelten für nichtverzinsliche Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von größer einem Jahr auch für Verbindlichkeiten. Ausgenommen sind erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen.

sonstige Berichtsbestandteile

Unterschrift gemäss § 245 HGB

Mackeldey Bau GmbH,
Cadolzburg

Jahresabschluss für das Geschäftsjahr vom 01. Januar 2020 bis 31. Dezember 2020.
Cadolzburg, 14. Januar 2022

                                                            Herr Marco Mackeldey, Geschäftsführer


Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 14.01.2022 festgestellt.

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